Altersvorsorgedepot 2027: der vollständige Leitfaden
Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ablöst. Der Staat zahlt bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für Sparer unter 25. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 €, eingezahlt werden dürfen 6.840 € im Jahr. Eine Beitragsgarantie ist keine Pflicht mehr; das Standarddepot ist auf 1,0 % Effektivkosten gedeckelt. Das Gesetz ist seit dem 29. Mai 2026 verkündet.
Dieser Leitfaden erklärt alle Regeln in eigenen Worten, rechnet mit den Werten unseres Förderrechners sechs Lebenssituationen durch und beantwortet die Fragen, die in den meisten Ratgebern fehlen: Ehepartner ohne Einkommen, Scheidung, Pfändung, Bürgergeld, Grundsicherung, Auswandern, Minijob, Beamte. Jede Zahl hat eine Quelle; der Stand des Gesetzgebungsverfahrens steht in Kapitel 2.
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente im geförderten Neugeschäft ab. Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit dem 29. Mai 2026 verkündet (BGBl. I Nr. 156).
Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro darüber bis 1.800 €, also höchstens 540 € im Jahr. Je Kind kommen bis zu 300 € dazu, für Sparer unter 25 einmalig 200 €.
Voraussetzung für die Grundzulage sind 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 €; eingezahlt werden dürfen bis 6.840 €.
Eine Beitragsgarantie ist keine Pflicht mehr. Wer sie will, wählt ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent; wer nicht entscheiden möchte, nimmt das Standarddepot mit höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten.
Erstmals sind auch Selbständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt.
Ausgezahlt wird frühestens ab 65 und spätestens ab 70: als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan mindestens bis 85, in beiden Fällen mit bis zu 30 Prozent Einmalentnahme zu Beginn.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Ein Übertrag ins neue Depot ist möglich, kostet in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 € und ist danach kostenfrei. Zurück geht es nicht.
Einen Geringverdiener-Bonus von 175 € gibt es im verkündeten Gesetz nicht; 175 € ist die Obergrenze für mittelbar berechtigte Ehepartner. Die Frühstart-Rente ist ein Referentenentwurf, kein Gesetz.
Kapitel 1
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Ein Wertpapierdepot mit staatlicher Förderung und Zweckbindung für das Alter. Technisch ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, wirtschaftlich ein ETF-Sparplan, in den der Staat Zulagen einzahlt.
Drei Dinge unterscheiden das Depot von der Riester-Rente, die es ablöst. Erstens die Anlage: Es gibt keine Pflicht zur Beitragsgarantie mehr, das Geld kann zu 100 Prozent in Aktienfonds und ETFs liegen. Zweitens die Förderung: Statt eines Festbetrags von 175 € gibt es eine Zulage, die mit dem Eigenbeitrag wächst, bis 540 € im Jahr. Drittens der Kreis der Berechtigten: Selbständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind erstmals unmittelbar dabei.
Die Zweckbindung bleibt. Das Kapital ist für die Auszahlung ab 65 bestimmt; wer früher herangeht, zahlt die Förderung zurück. Im Gegenzug ist das geförderte Vermögen vor Pfändung, Bürgergeld-Anrechnung und zum Teil vor der Grundsicherung geschützt (Kapitel 13). Die Erträge im Depot bleiben bis zur Auszahlung unversteuert, dann greift die nachgelagerte Besteuerung (Kapitel 12).
Warum die Reform?
Riester hat in 25 Jahren viele Millionen Verträge erreicht, aber ein großer Teil davon ruht, die Garantiepflicht zwang die Anbieter in Niedrigzinszeiten in ertragsschwache Anlagen, und die Kosten fraßen einen großen Teil der Zulagen. Der Gesetzgeber hat deshalb drei Stellschrauben gedreht: Garantie freiwillig, Förderung proportional, Kosten beim Standardprodukt gedeckelt. Das BMF beschreibt den Anspruch in seinem Monatsbericht vom Januar 2026 als „Neustart für die private Altersvorsorge“.
Wann startet es?
Am 1. Januar 2027. Produkte dürfen ab diesem Tag angeboten werden, Zulagen fließen erstmals für das Beitragsjahr 2027. Einige Anbieter sammeln schon 2026 Vormerkungen; eine Zulage für 2026 gibt es nicht. Wer jetzt sparen will, nutzt bis dahin einen ungeförderten ETF-Sparplan (Kapitel 17).
Wer darf ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Eröffnen darf jeder. Die Förderung bekommt, wer unmittelbar oder mittelbar zulageberechtigt ist. Die Tabelle fasst die Gruppen zusammen; die Sonderfälle Elternzeit, Minijob, Beamte und Ausland behandelt Kapitel 13.
Personengruppe
Status ab 2027
Voraussetzung
Angestellte, Auszubildende
unmittelbar berechtigt
Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte, Richter, Soldaten
unmittelbar berechtigt
Einwilligung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die Zulagenstelle
Selbständige und Freiberufler (§ 15, § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG)
unmittelbar berechtigt, neu
abgegebene Steuererklärung; bisher nur über Rürup oder mittelbar
Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und verkündet. Viele Ratgeber führen trotzdem noch Zahlen aus dem Regierungsentwurf; dieses Kapitel hält fest, was gilt und was nicht.
01.12.2025 · Referentenentwurf
Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes.
17.12.2025 · Kabinettsbeschluss
Regierungsentwurf mit proportionaler Zulage (30 Cent je Euro, max. 480 €) und Kostendeckel 1,5 %.
Schlussabstimmung, angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.
08.05.2026 · Bundesrat
Zustimmung in der 1065. Sitzung (BR-Drs. 206/26(B)).
29.05.2026 · Verkündung
Bundesgesetzblatt I Nr. 156.
01.01.2027 · Startausstehend
Produkte und Förderung starten; neues Recht gilt.
Was sich vom Entwurf zum Gesetz geändert hat
Der Finanzausschuss hat am 25. März 2026 das Zulagenmodell des Regierungsentwurfs komplett ersetzt. Wer heute noch „30 Cent je Euro“ oder „480 €“ liest, liest den Entwurf vom Dezember 2025.
Regelung
Regierungsentwurf (Dez. 2025)
Verkündetes Gesetz
Grundzulage, Stufe 1
30 Cent je Euro bis 1.200 € Eigenbeitrag
50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag
Grundzulage, Stufe 2
20 Cent je Euro für weitere 600 €
25 Cent je Euro von 360,01 € bis 1.800 €
Grundzulage, maximal
480 € (Anhebung auf 35 Cent ab 2029 vorgesehen)
540 € ab Start; keine gestaffelte Anhebung
Kostendeckel Standardprodukt
1,5 % Effektivkosten
1,0 % Effektivkosten
Kinderzulage
1 € je Euro bis 300 €
1 € je Euro bis 300 € je Kind (unverändert)
Berufseinsteigerbonus
200 € einmalig unter 25
200 € einmalig unter 25 (unverändert)
Besteuerung der Auszahlungen
Anhebung des Besteuerungsanteils ab 2029 (Art. 4)
vom Finanzausschuss gestrichen; § 22 Nr. 5 EStG in der AVG-Fassung gilt
Was nicht im Gesetz steht
„Geringverdiener-Bonus von 175 € bei Einkommen unter 26.250 €“
Kommt in der finalen Fassung (BT-Drs. 21/4996, 96 Seiten) nicht vor. 175 € ist die Zulagen-Obergrenze für mittelbar berechtigte Ehepartner (§ 79 S. 2 EStG); der Bonus stammt aus dem gescheiterten Reformgesetz von 2024.
„Grundzulage steigt ab 2029 auf 35 Cent je Euro“
War Teil des Regierungsentwurfs. Das verkündete Gesetz kennt keine Stufe 2029; die 50/25-Staffel gilt ab dem ersten Tag.
„Kostendeckel 1,5 Prozent“
Entwurfsstand und Streitpunkt der Anhörung am 16. März 2026. Beschlossen sind 1,0 Prozent für das Standardprodukt.
„Auszahlung ab 62“ oder „Sonderausgaben bis 3.000 €“
Beides falsch. Auszahlung frühestens ab 65 (spätestens ab 70); gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen, eingezahlt werden dürfen 6.840 €.
Die Förderung hat vier Bausteine: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Sonderausgabenabzug. Alle vier hängen an einem Wert, dem Eigenbeitrag. Wer ihn richtig wählt, holt die Förderung voll ab; wer 120 € im Jahr unterschreitet, bekommt gar keine Grundzulage.
Baustein
Höhe
Bedingung
Grundzulage
bis 540 € im Jahr
50 % auf Eigenbeiträge bis 360 €, 25 % auf den Teil darüber bis 1.800 €; mindestens 120 € Eigenbeitrag
Kinderzulage
bis 300 € je Kind und Jahr
1 € je Euro Eigenbeitrag bis 300 € je Kind; an den Kindergeldbezug gebunden, übertragbar auf den anderen Elternteil
Berufseinsteigerbonus
200 € einmalig
Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Sonderausgabenabzug
Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen
Günstigerprüfung durch das Finanzamt: Steuervorteil oberhalb der Zulage wird erstattet
Mittelbar Berechtigte
Zulage höchstens 175 €
eigener Vertrag, 120 € Eigenbeitrag, Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar berechtigt
Einzahlungsdeckel
6.840 € im Jahr
darüber hinaus keine Einzahlung ins geförderte Depot; weitere Sparbeträge gehören in ein normales Depot
Die Grundzulage: zwei Stufen, ein Knick
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag legt der Staat 50 Prozent drauf, also höchstens 180 €. Auf jeden weiteren Euro bis 1.800 € kommen 25 Prozent, also höchstens 360 €. Zusammen 540 €. Darüber lohnt sich das Depot nur noch wegen Steuerstundung und Sonderausgabenabzug; die Zulage wächst nicht weiter.
Grundzulage nach Eigenbeitrag: die zwei Stufen
50 Cent je Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 €, darüber keine weitere Grundzulage. Unter 120 € Eigenbeitrag entsteht kein Anspruch. Werte aus lib/calc/params.ts, identisch mit dem Förderrechner.
Förderquote = Grundzulage geteilt durch Eigenbeitrag, ohne Kinderzulage und Steuervorteil. Berechnet mit lib/calc (identisch mit dem Förderrechner).
Eigenbeitrag im Jahr
im Monat
Grundzulage
im Depot landen
Förderquote
120 €
10 €
60 €
180 €
50 %
360 €
30 €
180 €
540 €
50 %
600 €
50 €
240 €
840 €
40 %
1.000 €
83 €
340 €
1.340 €
34 %
1.200 €
100 €
390 €
1.590 €
33 %
1.800 €
150 €
540 €
2.340 €
30 %
2.400 €
200 €
540 €
2.940 €
23 %
Die Staffel bevorzugt kleine Beiträge: 30 € im Monat werden zur Hälfte bezuschusst, 150 € im Monat zu 30 Prozent. Für Geringverdiener ist das der Hebel, den es bei Riester mit der 4-Prozent-Regel nie gab (Kapitel 13, Grundsicherung).
Kinderzulage: 1 Euro je Euro
Je Kind verdoppelt der Staat Eigenbeiträge bis 300 €, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. 25 € im Monat je Kind reichen für die volle Kinderzulage. Sie fließt nur einmal je Kind, standardmäßig an den Elternteil, der das Kindergeld bezieht; Ehepaare können sie auf Antrag dem anderen Depot zuordnen. Zwei Kinder und die volle Grundzulage ergeben 1.140 € Zulagen im Jahr.
Berufseinsteigerbonus und Grenzen
Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 €. Die Obergrenze für Einzahlungen liegt bei 6.840 € im Jahr; sie ist für Menschen gedacht, die Abfindungen oder Sonderzahlungen steuerbegünstigt parken wollen. Die Förderung kann auf höchstens zwei Verträge verteilt werden, verdoppelt sich aber nicht.
Günstigerprüfung: Zulage oder Steuer, nie beides doppelt
Eigenbeiträge bis 1.800 € plus die zustehenden Zulagen gelten als Sonderausgaben. Das Finanzamt rechnet automatisch: Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, wird die Differenz erstattet; ist er niedriger, bleibt es bei der Zulage. Bei 25 Prozent Grenzsteuersatz bringt die Prüfung fast nichts, bei 42 Prozent mehrere hundert Euro (Tabelle in Kapitel 12). Der Antrag läuft über die Anlage AV der Steuererklärung.
Sechs Sparer, ein Förderjahr. Die Zahlen stammen aus unserem Förderrechner; der Steuervorteil der Günstigerprüfung kommt jeweils obendrauf und hängt vom Grenzsteuersatz ab.
Sechs Sparer, ein Jahr: Eigenbeitrag und staatliche Zulagen
EigenbeitragZulagen (Grund- und Kinderzulage)Zahl rechts: Zulagen im Jahr · Förderquote
Grund- und Kinderzulage pro Jahr; der einmalige Berufseinsteigerbonus (200 €) und der Steuervorteil der Günstigerprüfung sind nicht enthalten. Förderquote = Zulagen geteilt durch Eigenbeitrag. Berechnet mit dem Förderrechner.
Wer
Eigenbeitrag
Grundzulage
Kinderzulage
Zulagen im Jahr
Förderquote
Lena, 24Berufseinsteigerin, angestellt, 32.000 € brutto, keine Kinder
600 € (50 € im Monat)
240 €
–
240 €+ 200 € Bonus im 1. Jahr
40 %
Ayşe, 36angestellt, verheiratet, zwei Kinder, 52.000 € brutto
1.800 € (150 € im Monat)
540 €
600 €
1.140 €
63 %
Jonas, 41selbständiger IT-Berater, 60.000 € Gewinn, keine Kinder
1.800 € (150 € im Monat)
540 €
–
540 €
30 %
Maria, 33alleinerziehend, Teilzeit, ein Kind, 24.000 € brutto
360 € (30 € im Monat)
180 €
300 €
480 €
133 %
Paul, 52Beamter (A 12), keine Kinder im Kindergeldbezug mehr
Lena, 24: Im ersten Jahr kommen einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus dazu. Bis 360 € Eigenbeitrag liegt die Förderquote bei 50 %, danach sinkt sie.
Ayşe, 36: Die Kinderzulage fließt an den Elternteil, der das Kindergeld bezieht; Ehepaare können sie dem anderen Depot zuordnen lassen.
Jonas, 41: Neu förderberechtigt. Bei seinem Grenzsteuersatz bringt die Günstigerprüfung zusätzlich Steuer zurück (siehe Kapitel 12).
Maria, 33: 30 € im Monat reichen für die volle 50-Prozent-Stufe und die volle Kinderzulage. Mehr als das Doppelte des Eigenbeitrags kommt vom Staat.
Paul, 52: Ohne Einwilligung zur Datenübermittlung an die Zulagenstelle fließt keine Zulage. Das Formular geht an die Besoldungsstelle.
Sabine, 45: Mittelbar berechtigt: eigener Vertrag, mindestens 120 € Eigenbeitrag, Zulage gedeckelt auf 175 € (§ 79 S. 2 EStG). Die Staffel würde 180 € ergeben, ausgezahlt werden 175 €.
Und über 31 Jahre?
Ayşe aus dem Beispiel oben spart 1.800 € im Jahr, bekommt 1.140 € Zulagen und lässt das Depot bei 6 % Rendite und 1 % Kosten bis 67 laufen. Eigene Einzahlungen: 55.800 €. Zulagen: 35.340 €. Endkapital nominal rund 218.439 €, in heutiger Kaufkraft rund 118.229 €. Ohne die Zulagen stünden bei gleichen Einzahlungen rund 133.738 € im Depot; die Förderung macht also etwa 63 % des Ergebnisses aus. Die Kinderzulage endet real mit dem Kindergeld; die Rechnung nimmt sie vereinfachend über die ganze Laufzeit an und überzeichnet deshalb leicht.
Depotstand von 36 bis 67: 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, zwei Kinder
Annahmen: 6 % Rendite, 1 % Kosten, 2 % Inflation, Zulagen 1.140 € im Jahr. Nominalwerte; Endkapital real (heutige Kaufkraft) 118.229 €. Modellrechnung des Förderrechners, keine Renditezusage.
Drei Produktwege: Depot, Garantieprodukt, Standarddepot
Das Gesetz fördert drei Produkttypen gleich. Sie unterscheiden sich in Garantie, Anlagefreiheit und Kosten, nicht in der Zulage.
Kriterium
Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Garantieprodukt (80 oder 100 %)
Standarddepot
Beitragsgarantie
keine
80 % oder 100 % der Beiträge zu Beginn der Auszahlung
keine
Anlage
freie Auswahl aus der gesetzlichen Positivliste (v. a. Fonds und ETFs)
Sicherungsvermögen plus Fonds, meist im Versicherungsmantel
zwei vom Anbieter festgelegte Investmentvermögen mit automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn
Kosten
marktüblich, kein gesetzlicher Deckel; Depot- und ETF-Kosten oft deutlich unter 0,5 %
höher: Garantiekosten und Versicherungskosten
Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr
Entscheidungsaufwand
hoch: ETF-Auswahl, Rebalancing, Umschichtung vor der Rente selbst
gering bis mittel
einmalige Auswahl, danach keine Anlageentscheidung nötig
Förderung
identisch
identisch
identisch
Für wen
Selbstentscheider mit langem Anlagehorizont
wer Kursverluste zum Rentenbeginn nicht tragen will und dafür Rendite abgibt
wer ein gefördertes Produkt ohne laufende Pflege will
Das Standarddepot ist die Antwort des Gesetzgebers auf Sparer, die nicht auswählen wollen: zwei Fonds, automatische Umschichtung vor Rentenbeginn, Effektivkosten höchstens 1,0 %. Jeder Anbieter muss eines anbieten; die Bundesregierung darf per Verordnung zusätzlich ein öffentlich organisiertes Standarddepot einrichten, dessen Ausgestaltung noch offen ist.
Garantieprodukte sichern 80 oder 100 Prozent der Beiträge zum Beginn der Auszahlung. Das kostet: Anbieter müssen dafür Teile des Kapitals in schwankungsarme, ertragsschwache Anlagen legen, und die Garantie selbst wird bepreist. In der Befragung von Sirius Campus und Aeiforia wünschten sich 76 Prozent eine Garantie und 9 Prozent keine. Die Kapitel 8 und 14 zeigen, was diese Präferenz über 30 Jahre kostet.
Der Förderrechner nutzt exakt die Werte dieser Seite und zeigt für Ihre Zahlen Zulagen, Steuervorteil, Endkapital, den Vergleich zum ungeförderten ETF-Sparplan und bei Riester-Bestand das Wechsel-vs-Bleiben-Delta.
Ohne Anmeldung, ohne E-Mail
Wie viel Förderung bekommen Sie ab 2027?
Grund- und Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus
Steuervorteil nach Günstigerprüfung
Endkapital nominal und real, mit Kostenregler
Riester: bleiben oder übertragen, mit Break-even-Alter
Berechnungsergebnis. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Kapitel 7
Anlage im Depot: Positivliste und ETF-Strategie
Das Depot ist kein freies Wertpapierdepot. Was hinein darf, steht auf einer gesetzlichen Positivliste; welche ETFs daraus im Sparplan verfügbar sind, entscheidet der Anbieter.
zugelassen
breit gestreute Aktien-ETFs und Indexfonds (OGAW), etwa auf MSCI World, MSCI ACWI oder FTSE All-World
aktiv gemanagte Investmentfonds, Renten- und Geldmarktfonds, Mischfonds
Publikums-AIF in den zugelassenen Risikoklassen
ausgeschlossen
Kryptowerte und Krypto-ETPs
gehebelte Produkte, Hebel- und Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine
Derivate und Rohstoff-Spekulation
Die Positivliste zählt die zulässigen Vermögensgegenstände abschließend auf (BMF-FAQ). Welche konkreten ETFs ein Anbieter daraus anbietet, entscheidet der Anbieter. Fragen Sie deshalb vor der Eröffnung nach der Zahl der sparplanfähigen ETFs und nach Gebühren je Ausführung.
Welcher ETF? Fünf Kriterien statt Produktnamen
Kriterium
Richtwert
Warum
Streuung
Welt-Index mit über 1.400 Titeln aus mehr als 20 Ländern
senkt das Einzelwert- und Länderrisiko; Branchen-ETFs nur als kleine Beimischung
Laufende Kosten (TER)
um 0,2 % im Jahr
jede Zehntelprozent Kosten wirkt über 30 Jahre wie ein dauerhafter Renditeabschlag
Fondsvolumen und Alter
über 100 Mio. € und älter als fünf Jahre
kleine oder junge Fonds werden häufiger geschlossen oder verschmolzen
Replikation
physisch (vollständig oder optimiert)
maximale Transparenz; synthetische ETFs können steuerlich vorteilhaft sein, brauchen aber Verständnis der Konstruktion
Ausschüttung
thesaurierend in der Ansparphase
Dividenden bleiben investiert; im Altersvorsorgedepot ohnehin steuerfrei, die Vorabpauschale entfällt
Ein ETF, mehrere ETFs oder Standarddepot?
Ein ETF
Ein einziger ACWI- oder All-World-ETF deckt Industrie- und Schwellenländer ab. Kein Rebalancing, keine Gewichtungsfragen, eine Position. Für die meisten Sparer die ruhigste Lösung.
Zwei bis drei ETFs
Welt plus Schwellenländer, optional ein Geldmarkt- oder Anleihe-ETF als Sicherheitsbaustein. Mehr Steuerung, dafür jährliches Rebalancing. Im Altersvorsorgedepot ist das Umschichten steuerfrei, was diese Variante leichter pflegbar macht als im normalen Depot.
Standarddepot
Wer beides nicht möchte, bekommt im Standarddepot zwei vorgegebene Fonds und eine automatische Umschichtung vor Rentenbeginn, gedeckelt auf 1,0 % Effektivkosten.
Der Umschichtungsplan: das, was die Garantie ersetzt
Ein Kurseinbruch im Jahr vor der Auszahlung ist das Risiko, gegen das Garantieprodukte versichern. Wer garantiefrei spart, übernimmt diese Aufgabe selbst: In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren wandert der Aktienanteil schrittweise in Geldmarkt- und Anleihe-ETFs. Im Altersvorsorgedepot löst das keine Steuer aus, anders als im normalen Depot, wo jede Umschichtung Abgeltungsteuer kostet. Wer später einen Auszahlungsplan statt einer Rente wählt, kann zum Rentenbeginn mehr Aktien halten, weil das Kapital noch zwanzig Jahre investiert bleibt.
Umschichtungsplan (Glidepath): Aktienquote in den letzten 15 Jahren vor der Auszahlung
Richtwerte aus unserem Ratgeber zum Umschichten, keine gesetzliche Vorgabe. Im Altersvorsorgedepot sind Umschichtungen in der Ansparphase steuerfrei; das Standarddepot schichtet automatisch um. Wer einen Auszahlungsplan statt einer Leibrente wählt, kann zum Rentenbeginn eine höhere Aktienquote halten.
Die Effektivkostenquote ist die Zahl, die zählt: Sie sagt, um wie viele Prozentpunkte pro Jahr die Rendite durch alle Kosten zusammen sinkt. Die TER eines ETFs ist nur ein Teil davon.
Depotgebühr, Sparplan-Ausführung, Fondskosten, Garantiekosten, Versicherungsmantel, Abschlussprovision: Alles landet in einer Zahl. Das Standardprodukt darf höchstens 1,0 % erreichen; für freie Depots gibt es keinen Deckel, aber ein Neobroker-Depot mit Welt-ETF liegt typischerweise weit darunter. Was der Unterschied über 40 Jahre ausmacht, zeigt die Rechnung mit den Annahmen unseres Förderrechners.
Annahmen: Start mit 27, 40 Jahre, 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr plus 540 € Grundzulage, 6 % Bruttorendite, keine Kinder. Berechnet mit lib/calc; Modellrechnung, keine Renditezusage.
Kostenniveau
Effektivkosten p. a.
Endkapital mit 67
gezahlte Kosten gesamt
günstiger Welt-ETF im Neobroker-Depot
0,2 %
364.414 €
9.338 €
Standarddepot am gesetzlichen Deckel
1,0 %
296.805 €
40.641 €
fondsgebundene Police, typisches Kostenniveau
1,5 %
261.721 €
56.040 €
Zwischen dem günstigen Depot und dem Kostendeckel liegen rund 67.609 € Endkapital, zwischen Depot und typischer Police rund 102.693 €. Die Zulagen über die Laufzeit summieren sich auf 21.600 €. Eine teure Police gibt die Förderung also über die Kosten weitgehend wieder ab.
Was die BaFin 2026 gemessen hat
Befund der BaFin-Untersuchung 2026 (kapitalbildende Lebensversicherungen)
Wert
Effektivkosten im teuersten Marktviertel, 30 Jahre Laufzeit, planmäßiger Verlauf
1,9 % (Rückgang um mehr als 0,4 Punkte gegenüber 2021)
Einzelne Produkte
über 3 %
Effektivkosten im teuersten Marktviertel bei Beendigung nach 15 Jahren
rund 3,2 %
Kunden, die einen 30-Jahres-Vertrag nach 15 Jahren bereits beendet haben
gut die Hälfte
Die Untersuchung betrifft kapitalbildende Lebensversicherungen, nicht das Altersvorsorgedepot. Relevant ist der Bewertungsansatz: Die BaFin betrachtet Kosten, Renditechancen, Stornoverhalten und Leistungen der Rentenphase gemeinsam und verlangt, dass ein angemessener Kundennutzen über die vorgesehene Laufzeit erreichbar ist. Genau diese Frage sollte man jedem Anbieter stellen: Wie entwickelt sich die Kostenbelastung bei planmäßigem Verlauf, bei einem Wechsel und bei vorzeitiger Beendigung?
Kosten-Checkliste vor der Eröffnung
Effektivkosten in Prozent pro Jahr verlangen, nicht nur die TER des ETFs. Die Effektivkostenquote enthält Depot-, Vertrags- und Produktkosten.
Sparplan-Ausführungsgebühren prüfen: feste Beträge je Ausführung treffen kleine Raten überproportional.
Ausgabeaufschläge aktiver Hausfonds (oft bis 5 %) vermeiden; ETFs werden in der Regel ohne Aufschlag gekauft.
Kosten für Garantiebausteine und Versicherungsmantel gesondert ausweisen lassen.
Wechselkosten kennen: in den ersten fünf Jahren höchstens 150 € Verwaltungspauschale des aufnehmenden Anbieters, danach muss der abgebende Anbieter kostenfrei übertragen.
Das Depot ersetzt Riester, aber nicht die anderen Schichten. Die Matrix ordnet es in das Drei-Schichten-Modell ein und zeigt, wo es gewinnt und wo eine Alternative besser passt.
Kriterium
Altersvorsorgedepot
Riester (Bestand)
Rürup / Basisrente
bAV (Entgeltumwandlung)
ETF-Sparplan, ungefördert
Schicht
3 (geförderte private Vorsorge)
3
1 (Basisversorgung)
2
keine
Förderung
Zulagen bis 540 € + 300 € je Kind, Sonderausgabenabzug
175 € Grundzulage + Kinderzulage, Sonderausgaben bis 2.100 €
Sonderausgabenabzug bis 29.344 € (2025, Ledige), keine Zulagen
Arbeitgeberzuschuss mindestens 15 %, steuer- und sozialabgabenfrei bis 4 % der BBG (2026: 4.056 €)
keine
Garantie
freiwillig (0 / 80 / 100 %)
gesetzlich 100 %
produktabhängig
je nach Zusageform
keine
Anlage
Fonds/ETFs aus Positivliste, bis 100 % Aktien
meist defensiv wegen Garantie
Versicherungstarif oder Fondspolice
vom Arbeitgeber vorgegeben
frei
Kosten
niedrig bis marktüblich; Standarddepot ≤ 1,0 %
oft 1,5–2,5 % Effektivkosten
mittel bis hoch
tarifabhängig
sehr niedrig
Auszahlung
ab 65: Rente oder Plan bis 85, 30 % Einmalentnahme
Verrentung, 30 % Einmalentnahme
nur lebenslange Rente, frühestens ab 62
Rente oder Kapital, mit KV/PV-Beiträgen
frei
Vererbbar
ja; Ehepartner förderunschädlich, sonst Rückzahlung der Förderung
eingeschränkt
kaum
eingeschränkt
voll
Pfändungsschutz Ansparphase
geförderter Teil (§ 97 EStG)
geförderter Teil
voll (§ 851c ZPO)
ja
nein
Typische Zielgruppe
Förderberechtigte mit Renditeziel; Familien; Selbständige mit Flexibilitätswunsch
Bestandskunden mit hoher Garantie und kurzer Restlaufzeit
Selbständige und Gutverdiener mit hoher Steuerlast
Angestellte mit gutem Arbeitgeberzuschuss
alle, die Förderung nicht nutzen können oder die 1.800 € ausgeschöpft haben
Kurzregeln
Förderberechtigt und bereit für Schwankungen: Altersvorsorgedepot zuerst befüllen, mindestens bis zur vollen Grundzulage (1.800 €).
Selbständig mit hohem Grenzsteuersatz: Rürup zusätzlich prüfen, nicht statt des Depots. Die Zulagen des Depots bekommt Rürup nicht.
Arbeitgeber zahlt 20 % oder mehr Zuschuss: bAV gegen das Depot durchrechnen; unter 15 % ist der Zuschuss nur die gesetzliche Pflicht bei Sozialabgabenersparnis.
Riester-Bestand mit hoher Garantie und unter zehn Jahren Restlaufzeit: eher behalten oder ruhen lassen. Lange Restlaufzeit und hohe Kosten: Übertrag rechnen.
Förderung ausgeschöpft: alles über 1.800 € im Jahr gehört in den günstigeren ungeförderten ETF-Sparplan, nicht zwingend ins gedeckelte Depot.
Millionen Riester-Verträge stehen vor derselben Frage. Vier Wege gibt es, und nur einer davon ist fast immer falsch: die Kündigung.
Option
Was passiert
Für wen
Weiter besparen
Bestandsschutz: alte Förderregeln (175 € Grundzulage, 4-Prozent-Regel, Garantie) laufen weiter.
hohe Garantie, kurze Restlaufzeit, niedrige Kosten
Ruhen lassen
Keine neuen Beiträge, keine neuen Zulagen; Kapital bleibt gefördert und verzinst sich im Vertrag weiter.
wer die Garantie behalten, aber neues Geld ins Depot lenken will
Ins Altersvorsorgedepot übertragen
Übertragungswert wandert förderunschädlich ins Depot; neue Förderung gilt. Kosten: höchstens 150 € in den ersten 5 Vertragsjahren, danach kostenfrei. Eine Rückkehr gibt es nicht.
lange Restlaufzeit, hohe Vertragskosten, Bereitschaft zur Garantieaufgabe
Kündigen
Schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, Abschlusskosten sind verloren.
praktisch nie sinnvoll; Übertrag oder Ruhen prüfen
Beim Übertrag wandert nur der Geldwert, keine Fondsanteile. Bisherige Zulagen bleiben erhalten, der Bestandsschutz des alten Vertrags endet. Ab dem Wechsel gelten die neuen Regeln: proportionale Grundzulage, keine Garantie (sofern kein Garantieprodukt gewählt wird), neue Auszahlungsoptionen. Eine Rückkehr in das Riester-System ist nicht vorgesehen, und nach 2026 werden keine neuen Riester-Verträge mehr angeboten.
Beispiel: 40 Jahre, 25.000 € Riester-Guthaben
Vertrag seit 10 Jahren (Übertrag kostenfrei), 1.200 € Eigenbeitrag im Jahr bis 67, 6 % Rendite und 1 % Kosten in beiden Varianten. Im Riester-Vertrag fließen weiter 175 € Grundzulage, im Depot 390 €. Ergebnis mit 67: bleiben rund 172.265 €, übertragen rund 184.607 €, Differenz 12.342 € zugunsten des Depots, Break-even bereits mit 41. Die Rechnung unterstellt gleiche Kosten; in der Praxis liegt der Riester-Vertrag oft darüber, was den Vorteil vergrößert. Sie unterstellt aber auch den Verzicht auf die Garantie; wer sie behalten will, vergleicht mit einem Garantieprodukt.
Zwischen 65 und 70 beginnt die Auszahlung. Zwei Wege stehen offen, beide mit bis zu 30 % Einmalentnahme zu Beginn.
Merkmal
Auszahlungsplan (mindestens bis 85)
Lebenslange Leibrente
Dauer
befristet, Ende frühestens mit 85; danach ist das Vermögen verzehrt
bis zum Lebensende
Monatsbetrag
tendenziell höher, weil auf eine begrenzte Zeit verteilt
tendenziell niedriger, dafür ohne Endtermin
Kapital bleibt investiert
ja, weiter in Fonds/ETFs möglich
nein, Versicherer übernimmt das Kapital
Langlebigkeitsschutz
nicht enthalten
Kern des Produkts
Vererbbarkeit
Restguthaben geht an die Erben
nur mit Rentengarantiezeit
Einmalentnahme zu Beginn
bis 30 % des Kapitals
bis 30 % des Kapitals
Besteuerung
nachgelagert, persönlicher Steuersatz
nachgelagert, persönlicher Steuersatz
Der Auszahlungsplan zahlt höher und bleibt vererbbar, endet aber. Wer mit 85 noch lebt, und das ist bei heutiger Lebenserwartung kein Randfall, steht danach ohne diese Zahlung da. Die Leibrente zahlt lebenslang, dafür niedriger, und das Kapital gehört dem Versicherer. Ein Mittelweg ist der Plan bis 85 plus eine separate Restverrentung, die man mit dem Auszahlungsbeginn für die Zeit danach abschließt; ob und wie Anbieter das kombinieren, zeigt sich mit den ersten Produkten 2027.
Beginn frühestens mit Vollendung des 65., spätestens des 70. Lebensjahres.
Kleinbetragsrente: Ergibt das Kapital eine Monatsrente von höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV), kann der Anbieter das Guthaben auf einmal auszahlen. 2026 entspricht das rund 59 € im Monat.
Wohneigentum: Guthaben kann für Kauf, Bau, Entschuldung oder barrierereduzierenden Umbau einer selbst genutzten Immobilie entnommen werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, mindestens 3.000 €). Der Betrag wird im Wohnförderkonto erfasst und im Alter nachgelagert besteuert.
Todesfall: Ehe- oder Lebenspartner übernehmen das geförderte Kapital förderunschädlich in einen eigenen Vertrag. Andere Erben erhalten das Guthaben abzüglich der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteile.
Drei Phasen, eine Logik: vorne absetzen, in der Mitte steuerfrei wachsen, hinten versteuern. Was das gegenüber dem ungeförderten ETF-Sparplan bedeutet, zeigt die Tabelle.
Phase
Altersvorsorgedepot
Ungeförderter ETF-Sparplan
Einzahlung
Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen als Sonderausgaben absetzbar (Anlage AV); Günstigerprüfung
aus versteuertem Nettoeinkommen
Ansparphase
keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, Umschichtungen steuerfrei
Vorabpauschale (Basiszins 2026: 3,2 %) und Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und realisierte Gewinne, Sparer-Pauschbetrag 1.000 € / 2.000 €
Auszahlung
geförderter Teil voll mit dem persönlichen Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG); Steuersatz im Ruhestand meist niedriger als im Erwerbsleben
25 % Abgeltungsteuer plus Soli auf den Gewinn, 30 % Teilfreistellung bei Aktienfonds
Sozialabgaben im Alter
nach heutiger Systematik geförderter privater Vorsorge keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für in der KVdR Pflichtversicherte; freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einkünfte
keine
Günstigerprüfung in Zahlen
Vereinfachte Rechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, bei vollem Eigenbeitrag und ohne Kinderzulage. Mit Kinderzulage steigt der Sonderausgabenbetrag, die Zulage wird aber ebenfalls gegengerechnet.
Grenzsteuersatz
Sonderausgaben (Eigenbeitrag + Zulage)
rechnerischer Steuervorteil
davon bereits als Zulage erhalten
zusätzliche Erstattung
25 %
1.800 € + 540 € = 2.340 €
585,00 €
540 €
45,00 €
35 %
1.800 € + 540 € = 2.340 €
819,00 €
540 €
279,00 €
42 %
1.800 € + 540 € = 2.340 €
982,80 €
540 €
442,80 €
In der Auszahlphase wird der geförderte Teil voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG in der Fassung des Reformgesetzes). Das klingt nach Nachteil, ist aber meist ein Vorteil: Der Steuersatz im Ruhestand liegt in der Regel unter dem im Erwerbsleben, und bis dahin hat das Kapital ohne Abgeltungsteuer, Vorabpauschale und Steuer auf Umschichtungen arbeiten können. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Anhebung des Besteuerungsanteils ab 2029 hat der Finanzausschuss gestrichen.
Die meisten Ratgeber hören bei der Förderhöhe auf. Die Fragen, die im Beratungsgespräch tatsächlich kommen, sind andere: Was ist mit meinem Partner, was passiert bei Scheidung, Insolvenz, Arbeitslosigkeit, Auswanderung? Zwölf Antworten mit der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Ehepartner ohne eigenes Einkommen
Bekommt der nicht erwerbstätige Partner eine Zulage?
Ja, mittelbar: eigener Vertrag, 120 € Eigenbeitrag im Jahr, Zulage höchstens 175 €. Ein Gemeinschaftsdepot gibt es nicht; die Förderung hängt an der Steuer-ID jeder Person. Zwei Depots sichern dem Paar bis zu 1.080 € Grundzulage im Jahr, wenn beide unmittelbar berechtigt sind.
Ja. Das während der Ehe aufgebaute Guthaben fällt unter den Versorgungsausgleich und wird hälftig geteilt, intern beim selben Anbieter oder extern in ein Depot des Partners. Die Teilung ist steuer- und förderneutral. Die Kinderzulage geht an den Elternteil, der das Kindergeld bezieht; die mittelbare Berechtigung endet mit der Rechtskraft der Scheidung.
Es fällt in den Nachlass. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner können das geförderte Kapital ohne Rückzahlung in einen eigenen Vertrag übernehmen. Kinder und andere Erben erhalten das Guthaben abzüglich der Zulagen und Steuervorteile. Erbschaftsteuerlich gelten die normalen Freibeträge (500.000 € Ehepartner, 400.000 € je Kind).
In der Ansparphase ist der geförderte Teil (Eigenbeiträge bis zur Fördergrenze, Zulagen und deren Erträge) nicht übertragbar und damit unpfändbar, solange die Zweckbindung eingehalten wird. Ungeförderte Zuzahlungen über der Grenze sind pfändbar. In der Auszahlphase schützt der Auszahlungsplan nur über die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen; eine Einmalauszahlung auf dem Girokonto ist ungeschützt.
Muss ich das Depot aufbrauchen, bevor ich Bürgergeld bekomme?
Nein. Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen ist beim Bürgergeld kein verwertbares Vermögen, unabhängig von seiner Höhe. Der Schutz endet nur bei einer förderschädlichen Entnahme. Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, bleibt zudem förderberechtigt und kann mit 120 € im Jahr weiter Zulagen erhalten.
Wird die Auszahlung auf die Grundsicherung angerechnet?
Nicht vollständig. Für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge gilt in der Grundsicherung ein Freibetrag: 100 € im Monat bleiben anrechnungsfrei, vom übersteigenden Betrag 30 %, insgesamt höchstens die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1. In der Ansparphase zählt gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht zum verwertbaren Vermögen. Gerade für Geringverdiener ist das der Grund, warum sich auch kleine Beiträge lohnen.
Innerhalb von EU und EWR bleibt der Umzug förderunschädlich. Beim Wegzug in einen Drittstaat gilt die Riester-Systematik weiter: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, in der Auszahlphase gestundet und mit den Auszahlungen verrechnet. Die Besteuerung der Rente im Ausland richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen des Ziellandes.
Ja. Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung, der Elternteil bleibt unmittelbar berechtigt. 120 € im Jahr sichern die Grundzulage, 25 € im Monat die volle Kinderzulage von 300 €. Beiträge lassen sich jederzeit senken oder pausieren.
Nur, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, also nicht aus der Versicherungspflicht ausgetreten sind (Opt-out). Der Eigenanteil im gewerblichen Minijob beträgt 3,6 % des Verdienstes. Wer befreit ist, kann nur mittelbar über den Ehepartner gefördert werden.
Beamte sind unmittelbar berechtigt, müssen aber in die Übermittlung ihrer Besoldungsdaten an die Zulagenstelle einwilligen, spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr. Ohne Einwilligung fließt keine Zulage. Wegen des progressiven Steuersatzes bringt die Günstigerprüfung Beamten in höheren Besoldungsgruppen oft mehr als die Zulage.
Was, wenn ich in einem Jahr nichts einzahlen kann?
Das Depot kennt keine Pflichtrate. In einem schwachen Jahr reichen 120 € für die Grundzulage; in einem guten Jahr darf bis 6.840 € eingezahlt werden, gefördert bis 1.800 €. Rürup bleibt für hohe Gewinne die steuerlich stärkere Ergänzung, ist aber unflexibel und nicht kapitalisierbar.
Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 €. Studierende ohne Rentenversicherungspflicht sind allerdings nicht unmittelbar berechtigt; der Anspruch entsteht mit dem ersten versicherungspflichtigen Job oder einer versicherungspflichtigen Werkstudententätigkeit. Der Zinseszins über 40 Jahre ist das stärkste Argument für den frühen Start, nicht der Bonus.
Das Depot ist besser als Riester, aber kein Selbstläufer. Vier Risiken trägt der Sparer selbst, und die Kritik von Verbraucherschützern und Versicherern zielt in entgegengesetzte Richtungen.
Kein Kapitalschutz
Ohne Garantie trägt der Sparer das Marktrisiko selbst. Ein Einbruch kurz vor Rentenbeginn trifft das ganze Depot; deshalb gehört die Umschichtung in den letzten zehn Jahren (Kapitel 7) zur Pflicht, nicht zur Kür.
Bindung bis 65
Vorher kommt man nur förderschädlich an das Geld: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Das Depot ist kein Notgroschen; der gehört daneben auf ein Tagesgeldkonto.
Kosten fressen Förderung
1,0 % Effektivkosten sind ein Deckel für das Standardprodukt, kein Preisschild für gute Angebote. Wer ein teures Produkt im Versicherungsmantel wählt, gibt einen großen Teil der Zulage über die Laufzeit wieder ab (Kapitel 8).
Politisches Risiko
Förderhöhe und Besteuerung sind Gesetz und können geändert werden. Bestandsverträge wurden bei Riester allerdings geschützt; eine rückwirkende Kürzung bereits gezahlter Zulagen ist nicht vorgesehen.
Wer was kritisiert
Akteur
Kritikpunkt
Stand
Finanztip (Petition mit rund 250.000 Unterschriften)
Kostendeckel von 0,5 % für alle geförderten Produkte
Gesetzgeber senkte den Deckel für das Standardprodukt von 1,5 % auf 1,0 %; freie Depots bleiben ungedeckelt
Verbraucherzentrale Bundesverband
1,5 % im Entwurf zu hoch; Warnung vor teuren Verkaufsprodukten im Versicherungsmantel
teilweise berücksichtigt (1,0 %); Versicherungsmantel bleibt zulässig
GDV (Versicherer)
Verzicht auf Pflichtgarantien, Auszahlungsplan ohne Langlebigkeitsschutz
Garantieprodukte mit 80/100 % bleiben als Option; Auszahlungsplan bis 85 ohne Verrentungspflicht
Nachfrage nach Garantien bleibt hoch, obwohl sie Rendite kosten
Die beiden Lager widersprechen sich: Verbraucherschützer wollen niedrigere Kosten und trauen Garantien nicht, Versicherer wollen Garantien und warnen vor dem Langlebigkeitsrisiko des Auszahlungsplans. Der Gesetzgeber hat beiden etwas gegeben (Kostendeckel 1,0 %, Garantieprodukte als Option) und beiden etwas verweigert (kein Deckel für freie Depots, keine Garantiepflicht). Für den einzelnen Sparer heißt das: Die Qualität des Depots hängt mehr von der eigenen Anbieter- und Produktwahl ab als bei Riester.
Die Eröffnung selbst dauert Minuten. Was länger dauert, ist die Anbieterwahl, und was am häufigsten schiefgeht, ist eine vergessene Steuer-ID oder Einwilligung.
Unterlage
Wofür
Personalausweis oder Reisepass
Identitätsprüfung (VideoIdent, PostIdent oder Filiale)
Steuer-Identifikationsnummer (11-stellig)
Zulagenabruf über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und Sonderausgabenabzug; das am häufigsten vergessene Dokument
Sozialversicherungsnummer
Nachweis der unmittelbaren Berechtigung bei Pflichtversicherten
Steuer-ID und Geburtsdatum der Kinder, Kindergeldnummer
Kinderzulage
IBAN eines eigenen Kontos
Sparplan und spätere Auszahlungen
Letzter Steuerbescheid (Selbständige) bzw. Einwilligungsformular (Beamte)
Einkommensnachweis / Datenübermittlung an die Zulagenstelle
Vertragsnummer und Anschrift des Riester-Anbieters
nur bei Übertrag eines Altvertrags
In fünf Schritten
Anbieter wählen: Zahl und Kosten der sparplanfähigen ETFs, Depotgebühr, Ausführungsgebühr, Wechselkosten, Standarddepot-Angebot. Unser Anbietervergleich ordnet die angekündigten Angebote ein, sobald Konditionen vorliegen.
Depot eröffnen und den Dauerzulagenantrag einmalig stellen; danach ruft der Anbieter die Zulage jedes Jahr automatisch ab. Vergessene Zulagen lassen sich zwei Jahre rückwirkend nachfordern.
Sparrate festlegen: mindestens 10 € im Monat für die Grundzulage, 25 € je Kind für die volle Kinderzulage, 150 € im Monat für die volle Grundzulage.
Änderungen melden: Geburt eines Kindes, Heirat oder Scheidung, Wechsel in Selbständigkeit oder Verbeamtung ändern die Berechtigung und den nötigen Beitrag.
Anbieterwechsel bleibt jederzeit möglich: in den ersten fünf Jahren bis 150 € Verwaltungspauschale beim aufnehmenden Anbieter, danach kostenfrei.
Die Frühstart-Rente ist das Kinderdepot, das ins Altersvorsorgedepot mündet. Anders als das Reformgesetz ist sie noch nicht beschlossen.
10 € im Monat vom Bund, vom 6. bis zum 18. Geburtstag, in ein individuelles Altersvorsorgedepot des Kindes.
Eltern und Großeltern dürfen bis 6.840 € im Jahr zuzahlen; Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei.
Start rückwirkend zum 1. Januar 2026, erster Jahrgang 2020. Wer kein Depot eröffnet, wird über eine kollektive Auffanglösung erfasst; das Geld wird später auf einen eigenen Vertrag übertragen.
Mit 18 geht der Vertrag nahtlos in die geförderte private Altersvorsorge über: Grundzulage, Kinderzulage später, Berufseinsteigerbonus vor 25.
Zehn Euro im Monat über zwölf Jahre sind 1.440 € staatliches Kapital; bleibt es bis 67 investiert, werden daraus bei 6 % Rendite und 0,2 % Kosten rechnerisch rund 33.536 € (Modellrechnung, keine Renditezusage). Entscheidend ist nicht die Prämie, sondern dass das Kind mit 18 ein laufendes Depot und einen Anspruch auf den Berufseinsteigerbonus hat. Großeltern, die zuzahlen wollen, sollten die Schenkungsfreibeträge (200.000 € je Enkel in zehn Jahren) im Blick behalten.
Bis zum 1. Januar 2027 gibt es weder Depot noch Zulage. Vier Dinge lassen sich trotzdem erledigen, damit der Start nicht im Januar-Andrang untergeht.
Riester-Vertrag prüfen, nicht kündigen
Standmitteilung heraussuchen: Garantieniveau, Effektivkosten, Restlaufzeit, Vertragsalter. Mit dem Riester-Rechner Bleiben gegen Übertrag rechnen. Eine Kündigung 2026 ist fast immer der teuerste Weg.
ETF-Sparplan als Brücke
Bis zum 1. Januar 2027 gibt es keine Förderung. Wer jetzt sparen will, startet einen ungeförderten ETF-Sparplan und lenkt ab 2027 den geförderten Teil (bis 150 € im Monat) ins Depot. Ein Übertrag bestehender ETF-Anteile ins Depot ist nicht vorgesehen; es fließt Geld, keine Stücke.
Unterlagen sammeln
Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Daten der Kinder. Beamte besorgen sich das Einwilligungsformular ihrer Besoldungsstelle.
Förderung einmal durchrechnen
Der Förderrechner zeigt Zulagen, Steuervorteil und Endkapital für Ihre Zahlen. Das Ergebnis sagt, ob 10, 25 oder 150 € im Monat der richtige Einstieg sind.
Kapitel 18
Fazit und vier Prüffragen
Das Altersvorsorgedepot ist die erste geförderte Altersvorsorge in Deutschland, bei der Förderung, Anlagefreiheit und niedrige Kosten zusammenpassen können. Ob sie es tun, entscheidet der Sparer mit vier Fragen.
Bin ich unmittelbar oder mittelbar berechtigt, und habe ich die Nachweise (Steuer-ID, Einwilligung, Steuererklärung)?
Welcher Eigenbeitrag schöpft meine Zulagen aus, und was bleibt nach der Günstigerprüfung beim Finanzamt?
Will ich eine Garantie bezahlen, oder trage ich Schwankungen und schichte selbst um?
Was kostet der Anbieter effektiv pro Jahr, und was kostet mich ein späterer Wechsel?
Wer diese vier Fragen beantworten kann, braucht für den Abschluss keine Beratung. Wer bei einer davon hängt, etwa beim Riester-Bestand oder bei der Steuer als Selbständiger, sollte sie klären, bevor er unterschreibt. Beides geht über diese Seite: selbst rechnen oder ein Gespräch mit einem Berater aus unserem Netzwerk anfragen.
Was bedeutet das für Ihre Vorsorge?
Der Förderrechner rechnet mit genau den Werten dieser Seite. Oder Sie lassen sich von einem unabhängigen Berater aus unserem Netzwerk durch Ihre Situation führen, kostenlos und unverbindlich.
Am 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 156) verkündet. Vorher gibt es keine Förderung und keine Produkte.
Wie hoch ist die Förderung?
Grundzulage: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Kinderzulage: 1 € je Euro bis 300 € je Kind und Jahr. Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Dazu kommt der Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung.
Gibt es einen Mindestbeitrag?
Ja: 120 € Eigenbeitrag im Jahr, also 10 € im Monat, sind Voraussetzung für die Grundzulage. Die volle Grundzulage gibt es bei 1.800 € im Jahr, die volle Kinderzulage bei 300 € je Kind. Eine prozentuale Regel wie die 4-Prozent-Regel bei Riester gibt es nicht mehr.
Gibt es einen Geringverdiener-Bonus von 175 Euro?
Nein. Ein solcher Bonus stand im gescheiterten Reformgesetz von 2024 und wird bis heute von einigen Ratgebern genannt; in der finalen Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes (BT-Drs. 21/4996) kommt er nicht vor. Die 175 € im Gesetz sind die Zulagen-Obergrenze für mittelbar berechtigte Ehepartner.
Kann ich mehrere Altersvorsorgedepots haben?
Ja, aber die Förderung wird insgesamt nur einmal gewährt und kann auf höchstens zwei Verträge verteilt werden. Mehr Verträge bringen keine zusätzliche Zulage, nur mehr Verwaltungsaufwand.
Was passiert, wenn ich vor 65 an das Geld will?
Eine vorzeitige Entnahme ist möglich, aber förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile auf den entnommenen Teil werden zurückgefordert, Erträge nachversteuert. Ausnahmen sind die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum und die Übertragung auf den Ehepartner im Todesfall.
Ist das Guthaben vererbbar?
Ja. Ehe- und eingetragene Lebenspartner übernehmen das geförderte Kapital förderunschädlich in einen eigenen Vertrag. Andere Erben bekommen das Guthaben abzüglich der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteile. Im Auszahlungsplan bleibt das Restguthaben vererbbar, bei der Leibrente nur mit Rentengarantiezeit.
Kann ich in Kryptowährungen oder Einzelaktien investieren?
Kryptowerte, gehebelte Produkte und Derivate sind ausgeschlossen. Zulässig sind die Vermögensgegenstände der gesetzlichen Positivliste, in der Praxis vor allem Investmentfonds und ETFs. Welche Produkte daraus im Sparplan verfügbar sind, legt der jeweilige Anbieter fest.
Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Fast nie. Eine Kündigung ist eine schädliche Verwendung mit Rückforderung aller Zulagen und Steuervorteile. Sinnvolle Alternativen sind Weiterbesparen, Ruhenlassen oder der förderunschädliche Übertrag ins Altersvorsorgedepot (höchstens 150 € Kosten in den ersten 5 Vertragsjahren, danach kostenfrei).
Können Selbständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, erstmals unmittelbar: Gewerbetreibende und Freiberufler (§ 15, § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) mit abgegebener Steuererklärung sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Bisher blieb ihnen nur Rürup oder die mittelbare Förderung über den Ehepartner.
Lohnt sich der Versicherungsmantel?
Für die meisten Sparer nicht. Er kostet laufend zusätzliche Gebühren für Garantie und Verwaltung, die die Zulage über die Laufzeit weitgehend aufzehren können. Wer eine Garantie will, sollte die Effektivkosten des Garantieprodukts gegen ein reines Depot plus Umschichtungsplan rechnen.
Was ist die Frühstart-Rente?
Ein geplantes Kinderdepot: 10 € im Monat vom Bund vom 6. bis zum 18. Geburtstag, Zuzahlungen der Familie bis 6.840 € im Jahr, steuerfreie Erträge, rückwirkender Start 2026 für den Jahrgang 2020. Stand August 2026 ist das ein Referentenentwurf vom 22. Juli 2026, kein Gesetz.
Wie flexibel sind die Einzahlungen?
Sehr. Raten lassen sich jederzeit ändern oder aussetzen; Sonderzahlungen sind bis zum Einzahlungsdeckel von 6.840 € im Jahr möglich. Nur für die Zulage gilt die Untergrenze von 120 € im Jahr.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit. Der aufnehmende Anbieter darf in den ersten 5 Vertragsjahren höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen; danach muss der abgebende Anbieter kostenfrei übertragen. Übertragen wird der Geldwert, nicht die einzelnen Fondsanteile.
Wird das Altersvorsorgedepot beim Bürgergeld angerechnet?
Nein. Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen ist beim Bürgergeld geschützt (§ 12 SGB II), solange es nicht förderschädlich entnommen wird. Auch in der Grundsicherung im Alter gilt ein Freibetrag für Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge (§ 82 Abs. 4 SGB XII).
Was passiert bei Umzug ins Ausland?
Innerhalb von EU und EWR nichts. Beim Wegzug in einen Drittstaat werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert, in der Auszahlphase gestundet und mit den Leistungen verrechnet (§ 95 EStG).
Kapitel 20
Quellen
T1 sind amtliche Primärquellen (Gesetz, Drucksachen, BMF, Bundesregierung, Aufsicht), T2 unabhängige Verbraucher- und Branchenquellen. Marketingseiten von Anbietern sind keine Faktenbasis dieser Seite.