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Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung: Anlage und Zeile

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein Steuerformular Anlage AV auf einem Tablet neben einem Laptop mit einem geöffneten Altersvorsorgedepot bei einem Neobroker.

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Die steuerliche Logik des Altersvorsorgedepots ab 2027

Das neue Altersvorsorgedepot, das ab dem Jahr 2027 eine zentrale Säule der privaten Altersvorsorge in Deutschland bildet, basiert auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerlich geltend machen können, während die Auszahlungen im Alter der Einkommensteuer unterliegen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert. Durch den Sonderausgabenabzug mindern Ihre eingezahlten Eigenbeiträge Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Einzahlung direkt, wodurch sich Ihre persönliche Steuerlast spürbar reduziert steuerliche Förderung.

Ein entscheidender Vorteil des staatlich geförderten Depots im Vergleich zu einem herkömmlichen Wertpapierdepot ist die Steuerfreiheit während der gesamten Laufzeit. Sämtliche Dividenden, Zinsen und realisierten Kursgewinne bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei. Es fällt keine jährliche Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale an. Dieses Privileg sorgt für einen unverfälschten Zinseszinseffekt, da das gesamte Kapital ohne steuerliche Abzüge weiterarbeiten kann ETF-Sparplan nach Steuern. Erst bei der Auszahlung im Ruhestand werden die Erträge und die geförderten Beiträge mit Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz besteuert, der im Alter meist deutlich niedriger liegt als im Erwerbsleben[1].

Steuerlicher AspektStandard-DepotAltersvorsorgedepot (ab 2027)
Beiträge oder EinzahlungenAus bereits versteuertem EinkommenSonderausgabenabzug mindert Einkommensteuer
Erträge in der AnsparphaseJährliche Abgeltungsteuer und VorabpauschaleKomplett steuerfrei für Zinseszinseffekt
Besteuerung der AuszahlungBesteuerung der Gewinne mit AbgeltungsteuerNachgelagerte Besteuerung mit persönlichem Steuersatz

Der maximale steuerliche Förderrahmen sieht vor, dass Einzahlungen bis zu einer gesetzlich definierten Höchstgrenze von der Steuer abgesetzt werden können, wobei das Finanzamt über die sogenannte Günstigerprüfung automatisch ermittelt, ob der Sonderausgabenabzug oder die direkten staatlichen Zulagen für Sie vorteilhafter sind. Bitte beachten Sie: Alle steuerlichen Berechnungen und Projektionen dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine steuerliche oder finanzielle Beratung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Das richtige Formular: Warum die Anlage AV unverzichtbar ist

Wenn Sie die steuerlichen Vorteile für Ihr neues Altersvorsorgedepot beanspruchen möchten, ist die Anlage AV unverzichtbar. Dieses Formular dient in der deutschen Steuererklärung der Geltendmachung von Altersvorsorgebeiträgen für staatlich zertifizierte Verträge. Das Altersvorsorgedepot übernimmt ab 2027 die Nachfolge der bisherigen Riester-Rente und nutzt dieselbe gesetzliche Grundlage für den Sonderausgabenabzug. Über dieses Formular prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für Sie vorteilhafter ist als die reine Zulagenförderung. Das Bundesministerium der Finanzen bestätigt, dass Beiträge und Zulagenansprüche wie bisher als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können[1].

KriteriumAnlage AVAnlage Vorsorgeaufwand
Geförderte VerträgeZertifiziertes Altersvorsorgedepot und Riester-VerträgeBasisrente (Rürup), gesetzliche Rentenversicherung und private Absicherungen
Steuerlicher NutzenSonderausgabenabzug bis 2.100 Euro mit GünstigerprüfungAbzug als Sonderausgaben im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge
DatenübermittlungElektronische Datenübermittlung durch den Anbieter zwingend erforderlichTeils manuelle Erfassung oder direkte Meldung durch Versorgungsträger

Die Abgrenzung zur klassischen Anlage Vorsorgeaufwand ist essenziell: Während dort Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Rürup-Rente eingetragen werden, ist die Anlage AV exklusiv für das Altersvorsorgedepot und bestehende Riester-Verträge reserviert. Ein weiterer kritischer Punkt ist die elektronische Datenübermittlung. Damit das Finanzamt Ihre Angaben in der Anlage AV akzeptiert, muss Ihr Anbieter die Beitragsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Sie erteilen Ihrem Depotanbieter hierzu eine Einwilligung. Erst wenn diese elektronische Brücke steht, gleicht das Finanzamt Ihre manuellen Eingaben mit den übermittelten Daten ab und gewährt den Steuervorteil.

Besonders für Angestellte und freiwillig versicherte Selbstständige lohnt sich diese Angabe. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie zudem im Vorfeld ermitteln, wie hoch Ihre steuerliche Entlastung voraussichtlich ausfällt und wie stark Sie von der staatlichen Förderung profitieren. Tragen Sie Ihre Beiträge daher stets vollständig ein, um kein Geld zu verschenken.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Zeile für Zeile in ELSTER ausfüllen

Um die Beiträge zu Ihrem Altersvorsorgedepot steuerlich geltend zu machen, tragen Sie Ihre Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) ein[2]. In dieser Anlage erfassen Sie neben Ihren geleisteten Eigenbeiträgen auch Ihre persönliche Sozialversicherungsnummer sowie die Vertragsdaten des Depots. Durch diese Angaben prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug für Sie vorteilhafter ist als die reine Zulage.

Die wichtigsten Eingabefelder in der Anlage AV

  • Sozialversicherungsnummer oder Zulagenummer: Dieses Feld ist für die Zuordnung unerlässlich. Angestellte tragen ihre reguläre Rentenversicherungsnummer ein.
  • Anbieter-Identifikation und Vertragsnummer: Geben Sie die ID Ihres Anbieters und Ihre Depotnummer fehlerfrei an. Tippfehler bei der Vertragsnummer führen oft zu Verzögerungen.
  • Geleistete Eigenbeiträge: Tragen Sie hier die exakte Jahressumme Ihrer Einzahlungen ein, die Sie der Jahresbescheinigung des Anbieters entnehmen.
  • Status zur Förderberechtigung: Wählen Sie Ihre Erwerbskategorie aus, damit das Finanzamt Ihre Berechtigung korrekt prüfen kann.

Selbstständige, die ihre Beiträge für einen Steuerabzug geltend machen möchten, müssen besonders auf die korrekte Erfassung der Zulagenummer achten, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen. Zur vorbereitenden Kalkulation bietet unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot eine präzise Orientierung über Ihre voraussichtlichen Steuereffekte und Zulagenansprüche. Beachten Sie bitte, dass diese Informationen der allgemeinen Aufklärung dienen und keine steuerliche oder finanzielle Beratung darstellen (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG). Für individuelle Detailfragen empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Steuerberater.

Die Günstigerprüfung: Wie das Finanzamt Ihre Steuerersparnis berechnet

Die staatliche Förderung für Ihr Altersvorsorgedepot greift auf zwei Ebenen: über direkte Zulagen und über den steuerlichen Sonderausgabenabzug. Damit Sie als Steuerzahler automatisch von der für Sie vorteilhaftesten Option profitieren, führt das Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung durch[3]. Bei diesem mathematischen Vergleich stellt die Finanzbehörde Ihre individuelle Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug Ihrem direkten Zulagenanspruch gegenüber.

FaktorSzenario A (Mittleres Einkommen)Szenario B (Hohes Einkommen)
Eigenbeitrag pro Jahr1.200 Euro3.000 Euro
Zulagenanspruch (Grundzulage)540 Euro540 Euro
Rechnerische Steuerersparnisca. 360 Euro (bei 30 % Steuersatz)ca. 1.260 Euro (bei 42 % Steuersatz)
Ergebnis der GünstigerprüfungZulage ist vorteilhafterSteuerabzug ist vorteilhafter (720 Euro Zusatz-Erstattung)

Fällt die errechnete Steuerersparnis höher aus als die direkte Grundzulage von bis zu 540 Euro, wird Ihnen die Differenz als Steuererstattung gutgeschrieben[1]. Ist Ihr persönlicher Steuersatz hingegen niedriger, verbleibt es einfach bei der bereits geflossenen Zulage. Die Angabe in der Einkommensteuererklärung lohnt sich somit für jede Einkommensklasse, da das Finanzamt die vorteilhafteste Berechnung vollautomatisch anwendet. Die steuerliche Förderung sorgt dafür, dass Ihnen kein finanzieller Vorteil entgeht. Um Ihre persönliche Förderquote und Effekte vorab exakt zu simulieren, steht Ihnen der neutrale Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

Disclaimer: Die in der Tabelle dargestellten Rechenbeispiele sind rein illustrativ und hängen von Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Sonderfall Selbstständige: Steuererklärung ohne Sozialversicherungsnummer

Ab dem Jahr 2027 sind auch Selbstständige voll förderberechtigt und können das neue Altersvorsorgedepot nutzen, um staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen zu erhalten[1]. Eine häufige Hürde bei der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage AV ist jedoch die fehlende gesetzliche Sozialversicherungsnummer, die von Angestellten standardmäßig eingetragen wird. Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie stattdessen eine sogenannte Zulagenummer angeben. Diese spezielle Nummer beantragen Sie unkompliziert direkt über den Anbieter Ihres Depots (wie einer Bank oder einem Neobroker), der den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiterleitet.

  • Zulagenummer beantragen: Beantragen Sie die Nummer direkt bei der Depoteröffnung oder nachträglich über Ihren Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.
  • Geleistete Eigenbeiträge eintragen: Tragen Sie Ihre tatsächlichen jährlichen Einzahlungen in die dafür vorgesehenen Zeilen der Anlage AV ein.
  • Vorjahreseinkommen nachweisen: Geben Sie Ihr maßgebliches steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen an, da sich daran die Mindesteigenbeitragsquote für die volle staatliche Zulage bemisst.
  • Günstigerprüfung aktivieren: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug über das Altersvorsorgedepot für Selbstständige für Sie vorteilhafter ist als die reine Zulagenförderung.

Gerade für Selbstständige bietet das Altersvorsorgedepot bei schwankendem Einkommen einen entscheidenden Vorteil, da die Beiträge flexibel an die jeweilige Auftragslage angepasst werden können. Wenn Ihr Gewinn im Vorjahr geringer ausfiel, sinkt auch der nötige Mindesteigenbeitrag, um die volle Förderung zu erhalten. Zur genauen Überprüfung Ihrer individuellen Förder- und Steuereffekte können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Achten Sie bei der Steuererklärung darauf, dass alle Daten zu Ihrem Einkommen exakt mit dem Steuerbescheid des Vorjahres übereinstimmen, um Verzögerungen bei der Günstigerprüfung durch das Finanzamt zu vermeiden.

Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage AV und wie Sie diese vermeiden

Damit der steuerliche Sonderausgabenabzug für Ihr Altersvorsorgedepot reibungslos vom Finanzamt berücksichtigt wird, müssen alle Angaben in der Einkommensteuererklärung fehlerfrei sein. Fehler beim Ausfüllen der Anlage AV können dazu führen, dass das Finanzamt den Steuerabzug ablehnt oder verzögert. Die Beiträge und die staatliche Förderung werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung steuerlich geltend gemacht, wobei das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durchführt[1]. Um sicherzustellen, dass die steuerliche Förderung voll ausgeschöpft wird, sollten Sie typische Stolpersteine kennen und gezielt vermeiden.

Die Einwilligung zur Datenübermittlung und korrekte Vertragszuordnung

Der häufigste Grund für eine Ablehnung des Steuerabzugs ist die vergessene Einwilligung zur Datenübermittlung gegenüber Ihrem Depotanbieter. Der Anbieter muss Ihre geleisteten Eigenbeiträge elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Ohne diese formelle Zustimmung, die Sie direkt bei der Depoteröffnung oder innerhalb der gesetzlichen Fristen erteilen müssen, darf das Finanzamt die Daten nicht verarbeiten. Dies ist ein separater Schritt, den Sie neben dem eigentlichen Zulagenantrag für das Altersvorsorgedepot zwingend beachten müssen.

  • Fehlender Datenübertrag: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem Anbieter die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung erteilt haben. Ohne diese Freigabe darf das Finanzamt Ihre Beiträge nicht anerkennen.
  • Falsche Zuordnung bei Ehegatten: Bei einer Zusammenveranlagung müssen Ehepartner jeweils eine eigene Anlage AV ausfüllen. Verträge können nicht auf dem Formular des Partners geltend gemacht werden, da sie streng personengebunden sind.
  • Zahlendreher bei der Sozialversicherungsnummer: Ihre Sozialversicherungsnummer dient als Zuordnungsmerkmal. Ein einfacher Tippfehler in diesem Feld führt dazu, dass das Finanzamt die Anbieterdaten nicht mit Ihrer Steuererklärung verknüpfen kann.

Ein sorgfältiger Abgleich Ihrer Eingaben in ELSTER mit den jährlichen Bescheinigungen Ihres Depotanbieters schützt Sie vor zeitintensiven Rückfragen des Finanzamts. Wenn Sie Ihre potenziellen Steuervorteile vorab simulieren möchten, hilft Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot bei der präzisen Berechnung Ihrer individuellen Förderquote.

Der Übergang von Riester zum Altersvorsorgedepot im Steuerjahr 2027

Wer im Übergangsjahr 2027 von einer klassischen Riester-Rente in das neue Altersvorsorgedepot wechselt, muss bei der jährlichen Einkommensteuererklärung genau hinsehen. Die Beiträge für beide Produkte lassen sich in dieser Übergangsphase steuerlich geltend machen, sofern Sie diese ordnungsgemäß in der vertrauten Anlage AV deklarieren. Das Finanzamt prüft im Rahmen der automatischen Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug oder die direkte staatliche Zulage für Sie vorteilhafter ist, was im Rahmen der steuerlichen Förderung geregelt wird. Um den steuerlichen Abzug optimal auszuschöpfen, können Sie Ihre geleisteten Eigenbeiträge im Übergangsjahr flexibel auf beide Verträge aufteilen, solange Ihre Gesamtsumme die förderfähige Höchstgrenze der Sonderausgaben nicht überschreitet.

Steuerneutrale Übertragung und gesetzliche Wechselkosten

Ein entscheidender Vorteil des gesetzlichen Systemwechsels ab 2027 ist die komplett steuerneutral gestaltete Übertragung Ihres bisherigen Riester-Guthabens in das neue Altersvorsorgedepot[1]. Das bedeutet konkret, dass das angesparte Kapital nicht als schädliche Verwendung versteuert werden muss, wenn es direkt von Ihrem alten Anbieter an den neuen Anbieter übertragen wird. Damit dieser Wechsel für Sie auch wirtschaftlich attraktiv bleibt, greift ein wichtiger gesetzlicher Schutzmechanismus für Verbraucher: Die Gebühren für die Übertragung sind auf maximal 150 Euro gedeckelt. Nach einer fünfjährigen Vertragslaufzeit ist dieser Wechsel sogar vollständig kostenfrei, wenn Sie einen Anbieterwechsel vornehmen.

Wechsel-ParameterRegelung ab 2027Steuerlicher Effekt
Übertragung des AltkapitalsVollständig steuerneutral möglichKeine Besteuerung als schädliche Verwendung
Wechselkosten-DeckelMaximal 150 Euro Gebühr erlaubtSchont das angesparte Vorsorgekapital
KostenfreiheitGebührenfrei nach 5 Jahren LaufzeitKeine Transferkosten bei Anbieterwechsel

Um die konkreten finanziellen Auswirkungen des Wechsels für Ihre persönliche Situation präzise zu analysieren, steht Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Mit diesem transparenten Tool können Sie simulieren, wie sich der Übertrag Ihres Riester-Guthabens unter Berücksichtigung des Wechselkosten-Deckels langfristig auf Ihre Renditeerwartung auswirkt. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Steuerfreie Gewinne in der Ansparphase: Der Zinseszinseffekt des Depots

Während der jahrzehntelangen Ansparphase bietet das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot einen erheblichen steuerlichen Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Wertpapierdepot. In dieser Phase fallen für Ihre Kapitalerträge weder die Abgeltungsteuer noch die jährliche Vorabpauschale an. Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne werden brutto und ohne Steuerabzug direkt im Depot wieder angelegt. Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt, dass die Besteuerung der Wertsteigerungen und Erträge vollständig auf die spätere Auszahlungsphase verschoben wird[1].

Steuerlicher Aspekt während der SparphaseAltersvorsorgedepot (AVD)Klassisches Depot
Laufende Erträge und DividendenVollständig steuerfrei reinvestiertAbzug der Abgeltungsteuer (25 % plus Soli)
Vorabpauschale bei ETFsKeine jährliche BesteuerungBesteuerung von Buchgewinnen möglich
Gewinne bei UmschichtungenSteuerfreie UmschichtungDirekte Versteuerung der Kursgewinne

Dieser systematische Steueraufschub führt dazu, dass der Zinseszinseffekt seine maximale Wirkung entfalten kann. Weil dem Anlagekapital unterjährig keine Steuern entzogen werden, steht ein merklich größerer Betrag für den fortlaufenden Vermögensaufbau bereit. Geradewegs bei der planmäßigen Thesaurierung von Dividenden in Fondsanteilen zeigt sich dieser Unterschied im Vergleich zu einem herkömmlichen ETF-Sparplan sehr deutlich. Wir berücksichtigen diese Faktoren mathematisch präzise in unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot, der die steuerlichen Vorzüge und die Wirkung auf das voraussichtliche Endkapital im Detail veranschaulicht.

Ein herkömmliches Depot wird über Jahrzehnte durch die Vorabpauschale und Steuern auf Dividenden ausgebremst. Demgegenüber verbleibt beim Altersvorsorgedepot jeder erwirtschaftete Euro ungeschmälert im Kreislauf der Wiederanlage. Das kann über eine Laufzeit von dreißig Jahren zu einem fünfstelligen Mehrwert führen, selbst bei identischer Wertentwicklung der ausgewählten Fonds oder ETFs. Bitte beachten Sie, dass konkrete Wertentwicklungen und Steuereffekte stets von Ihrer persönlichen Situation und der tatsächlichen Marktentwicklung abhängen. Solche Hochrechnungen dienen ausschließlich Demonstrationszwecken (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Häufig gestellte Fragen

Welche Anlage in der Steuererklärung ist für das Altersvorsorgedepot zuständig?
Für das Altersvorsorgedepot nutzen Sie die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge). Hier tragen Sie Ihre geleisteten Eigenbeiträge sowie Ihre Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagenummer ein. Das Finanzamt prüft dann automatisch Ihren Anspruch auf den steuerlichen Sonderausgabenabzug.
Gibt es einen Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug beim Altersvorsorgedepot?
Ja, im Rahmen der steuerlichen Förderung können Beiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Einzahlungen darüber hinaus bis zu einem gesetzlichen Limit von 6.840 Euro sind zwar möglich, werden jedoch nicht steuerlich gefördert oder bezuschusst
Müssen Selbstständige beim Altersvorsorgedepot auch die Anlage AV nutzen?
Ja, auch Selbstständige und Freiberufliche, die im Rahmen der Reform ab 2027 förderberechtigt sind, tragen ihre Beiträge in der Anlage AV ein. Da sie meist keine Sozialversicherungsnummer haben, nutzen sie stattdessen ihre persönliche Steuernummer oder gesonderte Zulagenummer.
Was ist die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung?
Das Finanzamt prüft bei der Günstigerprüfung automatisch, ob der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben für Sie steuerlich vorteilhafter ist als die direkt ausgezahlten Zulagen (wie die Grundzulage von bis zu 540 Euro). Ist der Steuervorteil höher, wird die Differenz steuerlich gutgeschrieben.
Muss ich dem Datenübertrag für mein Altersvorsorgedepot zustimmen?
Ja, für den erfolgreichen Sonderausgabenabzug müssen Sie Ihrem Anbieter (z. B. dem Neobroker) die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erteilen. Ohne diese Einwilligung kann das Finanzamt die Beiträge in der Anlage AV nicht berücksichtigen.
Fällt während der Ansparphase im Altersvorsorgedepot Abgeltungsteuer an?
Nein, während der Ansparphase ist das Altersvorsorgedepot komplett steuerbefreit. Es fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschalen auf Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne an. Auch Umschichtungen innerhalb des Depots können zu 100 Prozent steuerfrei vorgenommen werden.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]ihre-vorsorge.de
  3. [3]finanztip.de
  4. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  5. []Altersvorsorgedepot als Selbständiger von der Steuer absetzen
  6. []AVD oder ETF-Sparplan nach Steuern: der ehrliche Vergleich
  7. []Kann ich den Altersvorsorgedepot-Anbieter später wechseln?
  8. []Muss ich die Zulage beim Altersvorsorgedepot selbst beantragen?
  9. []Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
  10. []Thesaurierend oder ausschüttend im Altersvorsorgedepot?
  11. []Welches Altersvorsorgedepot bei schwankendem Einkommen?
  12. []Steuerliche Förderung & Sonderausgabenabzug beim Altersvorsorgedepot

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