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Sind Selbständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein selbstständiger Freiberufler arbeitet konzentriert an seinem Laptop in einem hellen Büro und plant optimistisch seine private Altersvorsorge mit dem neuen Altersvorsorgedepot.

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige

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Die direkte Antwort: Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Ja, alle selbstständig Erwerbstätigen sind ab dem Start des Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 uneingeschränkt staatlich förderberechtigt[1]. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Mit dieser Neuregelung fällt eine historische Hürde für rund vier Millionen Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland, die vom alten Riester-System weitgehend ausgeschlossen waren.

Bisher durften nur rentenversicherungspflichtige Selbstständige staatliche Riester-Zulagen empfangen. Wer privat vorsorgte und nicht in die gesetzliche Kasse einzahlte - wie die große Mehrheit der Freiberufler und Gewerbetreibenden -, ging leer aus. Ab 2027 wird dieses Prinzip der engen Kopplung an die gesetzliche Rentenversicherungspflicht vollständig aufgegeben. Unser Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen dazu tiefgehende Analysen und rechtliche Hintergründe der Reform. Für Selbstständige bedeutet dies eine historische Gleichstellung bei der privaten Altersvorsorge, die den Vermögensaufbau mit kostengünstigen ETFs extrem attraktiv macht.

Die Berechtigung erstreckt sich künftig über alle Formen der selbstständigen Tätigkeit. Ob Sie im Haupt- oder Nebengewerbe tätig sind, als freiberufliche Journalistin oder als freiberuflicher Ingenieur arbeiten oder in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind: Die staatliche Zulagenförderung und die steuerlichen Vorteile stehen Ihnen uneingeschränkt offen. Die folgende Übersicht verdeutlicht den Systemwechsel im direkten Vergleich zum bisherigen Riester-Modell.

Selbstständigen-StatusAlte Riester-FörderungNeues Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Pflichtversichert in der gesetzlichen RentenversicherungFörderberechtigtFörderberechtigt
Nicht-pflichtversichert (Gewerbetreibende, freie Berufe)Nicht förderberechtigtFörderberechtigt
Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Anwälte)Nicht förderberechtigtFörderberechtigt

Durch diese gesetzliche Erweiterung erhalten Sie vollen Zugriff auf die jährliche Grundzulage von voraussichtlich 540 Euro sowie zusätzliche Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind. Das angesparte Kapital kann flexibel in Aktien-ETFs angelegt werden, wodurch die Renditechancen im Vergleich zu klassischen Versicherungsprodukten deutlich steigen. Um Ihre individuelle Förderhöhe und den optimalen Eigenanteil präzise zu kalkulieren, steht Ihnen unser kostenloser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Der Systemwechsel: Warum das Altersvorsorgedepot die Riester-Hürde für Selbstständige einreißt

Bisher standen Selbstständige in Deutschland bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge meist vor verschlossenen Türen. Die Riester-Rente schloss nicht-rentenversicherungspflichtige Selbstständige systematisch aus. Dadurch hatten rund 4 Millionen Freiberufler und Gewerbetreibende keinen direkten Zugang zu staatlichen Zulagen oder steuerlichen Vorteilen. Das neue Altersvorsorgedepot, das zum 1. Januar 2027 startet, reißt diese Hürde endlich ein. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz öffnet der Gesetzgeber das staatliche Fördersystem grundlegend für alle Selbstständigen. Die Förderberechtigung wird somit komplett unabhängig von einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet[1].

Diese Reform stellt eine historische Weichenstellung dar. In der alten Riester-Welt mussten Freiberufler oder Handwerker entweder pflichtversichert sein oder über einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner verfügen, um indirekt profitieren zu können. Ab 2027 erhalten alle Selbstständigen eine direkte, eigenständige Förderberechtigung. Umfassende Details zu den neuen gesetzlichen Grundlagen und den genauen Voraussetzungen finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal. Damit wird der Weg frei für staatliche Zulagen und steuermindernde Sonderausgabenabzüge im Rahmen einer modernen, aktienbasierten Altersvorsorge.

Selbstständigen-TypRiester-SystemAltersvorsorgedepot (ab 2027)
Nicht-rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. viele Freiberufler, Gewerbetreibende)Nicht förderberechtigt (nur mittelbar über Ehepartner möglich)Unmittelbar förderberechtigt
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Hebammen, Handwerker in Handwerksrolle, Künstler via KSK)Unmittelbar förderberechtigtUnmittelbar förderberechtigt

Um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie lediglich den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag in Ihr Depot einzahlen. Wie stark sich die Zulagen und Steuervorteile im Vergleich zu einem ungeförderten ETF-Sparplan auf Ihr Endkapital auswirken, können Sie ganz einfach mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot individuell berechnen[1]. Diese Reform ermöglicht es Ihnen erstmals, Ihre Altersvorsorge flexibel und renditestark mit staatlicher Unterstützung aufzubauen.

Die Übersicht: Welche Selbstständigen-Typen sind ab 2027 förderberechtigt?

Mit der Einführung des neuen Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 vollzieht der Gesetzgeber eine historische Kehrtwende in der geförderten privaten Altersvorsorge. Bislang waren nicht-rentenversicherungspflichtige Selbstständige in der alten Riester-Welt fast durchgehend von den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen ausgeschlossen, es sei denn, es bestand eine mittelbare Berechtigung über den Ehepartner. Der Beschluss des Bundestags bricht mit dieser starren Hürde und öffnet das geförderte Altersvorsorgedepot uneingeschränkt für alle selbstständig Erwerbstätigen[2]. Auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal begleiten wir diese Reform mit neutraler, quellenbasierter Orientierung.

Selbstständigen-TypFörderfähig ab 2027?Voraussetzungen / Details
Freiberufler (z. B. Ärzte, IT-Consultants, Journalisten)Ja, voll förderberechtigtZulagenberechtigung besteht auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Gewerbetreibende (Einzelunternehmer und Handwerker)Ja, voll förderberechtigtErhalten direkten Zugang zu den staatlichen Zulagen und dem Sonderausgabenabzug.
Gesellschafter-Geschäftsführer (z. B. einer GmbH)Ja, voll förderberechtigtEgal ob sozialversicherungsfrei oder pflichtversichert, die Förderfähigkeit ist garantiert.
Rentenversicherungspflichtige SelbstständigeJa, voll förderberechtigtWie gewohnt förderberechtigt, profitieren jedoch von der neuen, renditestärkeren Depotvariante.

Diese Reform bedeutet, dass Sie als selbstständig erwerbstätige Person ab 2027 endlich die gleichen staatlichen Förderungen beanspruchen können wie angestellte Arbeitnehmer. Um die maximale Förderung in Form der neuen prozentualen Grundzulage sowie eventueller Kinderzulagen zu erhalten, müssen Sie lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbeitrag auf Ihr Depot einzahlen[1]. Wie hoch dieser Eigenbeitrag in Ihrer persönlichen Situation ausfällt und welche Förderrenditen sich daraus ergeben, können Sie ganz einfach mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln. Bitte beachten Sie dabei den gesetzlichen Hinweis: Diese Berechnungen dienen rein illustrativen Zwecken und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Zulagen und Steuervorteile: So funktioniert die staatliche Förderung konkret

Selbständige sind beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 uneingeschränkt förderberechtigt. Dies gilt ausdrücklich auch für nicht-rentenversicherungspflichtige Selbständige und Freiberufler, was eine historische Öffnung des staatlich geförderten Systems im Vergleich zur alten Riester-Rente darstellt. Während das Riester-Modell diese Berufsgruppe weitgehend ausschloss, sofern keine mittelbare Berechtigung über den Ehepartner vorlag, steht das neue Depot nun allen offen. Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen Sie lediglich einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr einzahlen. Der maximal geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro im Jahr, mit dem Sie die volle staatliche Förderung ausschöpfen können[3].

Selbständigen-TypFörderung bei RiesterFörderung beim Altersvorsorgedepot
Rentenversicherungspflichtig (z. B. Handwerker, Künstler)Ja (unmittelbar förderberechtigt)Ja (voll förderberechtigt)
Nicht rentenversicherungspflichtig (freie Berufe, viele Gewerbe)Nein (nur mittelbar über Ehepartner)Ja (voll förderberechtigt ab 2027)

Das Fördersystem kombiniert direkte Zulagen und steuerliche Entlastungen beim Sonderausgabenabzug. Der Staat zahlt eine jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro direkt in Ihr Depot ein, wenn Sie den maximalen Eigenbeitrag von 1.800 Euro leisten[3]. Diese Förderung setzt sich aus zwei Stufen zusammen, die Ihre Einzahlungen effektiv bezuschussen. Um herauszufinden, wie sich Ihre Sparrate und die staatlichen Zulagen auf Ihr zukünftiges Vermögen auswirken, empfehlen wir Ihnen unseren interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot. Mit diesem Werkzeug können Sie Ihren persönlichen Sparweg ganz einfach digital simulieren und mit ungeförderten Sparformen vergleichen.

Wir begleiten Sie als neutraler Lotse auf Ihrem Weg zur passenden Altersvorsorge. Alle in unseren Artikeln und Tools gezeigten Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.). Für tiefergehende Fragen und ein auf Ihre persönliche Situation abgestimmtes Konzept vermitteln wir Sie über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung gerne an lizensierte, unabhängige Experten für ein persönliches Gespräch. Zusätzliche Ratgeber und strukturierte Hintergrundberichte zur optimalen ETF-Kapitalanlage finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.

Flexibilität bei schwankendem Einkommen: Beiträge dynamisch anpassen

Selbständige profitieren beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 von einer hochflexiblen Beitragsgestaltung, die sich perfekt an schwankende oder unregelmäßige Einnahmen anpasst. Anders als bei der starren Riester-Welt, die viele Selbständige gänzlich ausschloss, bietet das neue System eine historische Öffnung für Freiberufler und Gewerbetreibende. Sie können Ihre Sparraten jährlich variieren, in umsatzstarken Zeiten anheben oder bei finanziellen Engpässen vorübergehend aussetzen, ohne bereits erworbene staatliche Zulagen zu verlieren[1]. Diese Dynamik stellt sicher, dass Ihre Altersvorsorge stets mit der wirtschaftlichen Realität Ihres Unternehmens atmet.

Beitragshöhe flexibel steuern und Förderung sichern

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag leisten. Wenn sich Ihr Gewinn und Ihr Einkommen ändern, können Sie Ihre Sparleistungen unkompliziert anpassen. Sollten Sie in einem Jahr weniger einzahlen können, führt dies nicht zum Verlust Ihrer bisherigen Erträge oder Zulagen. Die genauen Auswirkungen veränderter Sparraten auf Ihr zukünftiges Kapital können Sie ganz einfach mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot simulieren. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Ergänzende Erklärungen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie zudem direkt im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot auf dem Portal Vorsorgedepot-Lotse.

  • Beiträge erhöhen: In umsatzstarken Jahren können Sie Ihre Einzahlungen bis zum maximal geförderten Höchstbetrag anheben, um von maximalen Steuervorteilen zu profitieren.
  • Beiträge senken oder pausieren: In umsatzunruhigen Phasen lässt sich der Sparbeitrag reduzieren oder komplett aussetzen, ohne dass bereits erhaltene staatliche Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
  • Zulagensicherung: Die staatliche Zulage wird für das jeweilige Beitragsjahr berechnet, sodass Sie auch bei unregelmäßigen Einzahlungen die entsprechende Förderung erhalten.

Die steuerliche Behandlung: Ansparphase und nachgelagerte Besteuerung im Detail

Der Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes sieht für das neue Altersvorsorgedepot eine steuerliche Struktur vor, die gerade für Selbständige und Freiberufler erhebliche Vorteile bietet. Während der aktiven Ansparphase bleiben sämtliche Gewinne, Dividenden und Zinserträge innerhalb des Depots vollständig steuerfrei[4]. Es findet also keine jährliche Besteuerung von Vorabpauschalen oder Ausschüttungen statt. Zudem können Sie Ihre Einzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, was Ihre aktuelle Steuerlast in einkommensstarken Jahren spürbar senkt. Diese steuerliche Entlastung können Sie präzise mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot für Ihre persönliche Situation kalkulieren.

Nachgelagerte Besteuerung: Der Vorteil im Ruhestand

Erst in der Auszahlungsphase im Alter greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz im Ruhestand versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz im Alter bei den meisten Selbständigen deutlich niedriger ausfällt als während der aktiven Erwerbsphase, ergibt sich hieraus ein massiver steuerlicher Hebel. Im Gegensatz zur alten Riester-Rente ist diese Förderung nun auch für nicht-rentenversicherungspflichtige Selbständige uneingeschränkt zugänglich, was eine historische Öffnung des staatlichen Fördersystems darstellt. Über die genauen gesetzlichen Details und die Entwicklung dieses Gesetzes informieren wir Sie fortlaufend in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.

PhaseRegelung im AltersvorsorgedepotVorteil für Selbständige
EinzahlungsphaseAbzug als Sonderausgaben im Rahmen der HöchstgrenzenSofortige Steuerersparnis in gewinnstarken Geschäftsjahren
Laufzeit (Depotgewinne)Vollständige Steuerfreiheit von Dividenden und GewinnenMaximaler Zinseszinseffekt ohne jährlichen Abzug von Kapitalertragsteuer
AuszahlungsphaseNachgelagerte Besteuerung des ausgezahlten KapitalsNutzen des meist deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatzes im Alter

Bitte beachten Sie, dass diese Berechnungen und steuerlichen Mechanismen auf dem aktuellen Gesetzentwurf basieren und sich Details im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG). Da die optimale steuerliche Gestaltung für Selbständige stark von der individuellen Gewinnentwicklung abhängt, ist eine fundierte Planung ratsam. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Ihnen neben unseren digitalen Tools auch den direkten Kontakt zu unabhängigen Experten vermitteln. Nutzen Sie dafür unsere Unabhängige Beratungsvermittlung, um Ihren Übergang in das neue System optimal zu planen.

Selbstentscheider oder Beratung: Den richtigen Weg zum Depot finden

Die Einführung des Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 stellt für Selbständige eine historische Weichenstellung dar. Während das alte Riester-System nicht-rentenversicherungspflichtige Freiberufler und Gewerbetreibende in der Regel von der staatlichen Förderung ausschloss, öffnet das neue Modell die Zulagen und Steuervorteile uneingeschränkt für diese gesamte Berufsgruppe. Diese fundamentale Reform ermöglicht es Ihnen erstmals, eine staatlich bezuschusste, private Altersvorsorge flexibel über ein Wertpapierdepot aufzubauen. Die Bundesregierung schafft damit eine wichtige Säule für die eigenverantwortliche Absicherung abseits der gesetzlichen Rentenkasse[5].

Da die finanzielle Situation von Selbständigen häufig von schwankenden Einnahmen und komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen geprägt ist, muss auch die Ausgestaltung der Altersvorsorge individuell passen. Für die praktische Umsetzung dieses neuen Förderwegs stehen Ihnen auf unserem Portal zwei vollkommen gleichwertige Optionen zur Verfügung. Wir glauben an die absolute Gleichwertigkeit von eigenständiger digitaler Verwaltung und professioneller Begleitung, um die für Ihre persönliche Situation beste Entscheidung zu treffen.

EntscheidungswegSelbstentscheiderBeratungssuchende
HauptfokusEigenständiges Handeln und direkte KostenkontrolleMaßgeschneiderte Strukturierung durch Experten
Empfohlenes ToolKriteriengestützter Anbietervergleich für NeobrokertarifeUnabhängige Beratungsvermittlung für persönliche Gespräche
FlexibilitätVolle Kontrolle über die ETF-Auswahl im DepotOptimale Abstimmung auf Ihre steuerliche Situation

Um sich zunächst einen Überblick über die potenziellen Fördereffekte zu verschaffen, können Sie künftige Zulagen direkt mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot berechnen. Wenn Sie Ihre Altersvorsorge lieber komplett in die eigenen Hände nehmen möchten, hilft Ihnen das Tool Kriteriengestützter Anbietervergleich dabei, ein passendes Depot zu eröffnen. Falls Sie hingegen eine persönliche Absicherung wünschen und Detailfragen zur steuerlichen Absetzbarkeit klären möchten, führt Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung direkt zu lizenzierten Experten. Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, bietet Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal stets neutrale und faktenbasierte Orientierung auf dem neuesten Stand.

Schritt-für-Schritt-Fahrplan: Wie sich Selbstständige auf den Start 2027 vorbereiten

Die historische Öffnung des staatlichen Fördersystems im Rahmen der Altersvorsorgereform ermöglicht es ab dem 1. Januar 2027 auch nicht-rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen, in den Genuss staatlicher Zulagen und Steuervorteile zu kommen. Im krassen Gegensatz zur alten Riester-Welt, die Freiberufler und Gewerbetreibende ohne gesetzliche Pflichtversicherung konsequent ausschloss, bietet das neue Altersvorsorgedepot eine flexible und renditestarke Alternative[1]. Um diese Chance optimal zu nutzen, sollten Sie die verbleibende Zeit bis zur Reform strukturiert nutzen.

  • Analyse bestehender Vorsorgeverträge: Prüfen Sie Ihre laufenden privaten Rentenversicherungen oder Basisrenten (Rürup-Renten). Während Rürup-Renten steuerlich oft vorteilhaft sind, fehlt ihnen die Flexibilität eines echten Depots. Ein Wechsel oder das zusätzliche Besparen des neuen Modells sollte mathematisch geprüft werden.
  • Festlegung des Sparraten-Budgets: Da das Einkommen von Selbstständigen häufig schwankt, ist eine vorausschauende Budgetplanung essenziell. Planen Sie Ihre monatliche oder jährliche Sparrate frühzeitig, um sich ab dem ersten Tag im Jahr 2027 den maximalen Förderanspruch zu sichern.
  • Vergleich von Angeboten und Einholung von Beratung: Nutzen Sie neutrale Quellen wie das Vorsorgewissen Informationsportal, um steuerliche Aspekte der Reform im Detail zu verstehen. Eine fundierte Planung stellt sicher, dass Sie die staatlichen Zulagen optimal mit Ihrer individuellen Steuersituation abstimmen.

Ein durchdachter Fahrplan schützt Sie vor übereilten Abschlüssen kurz vor dem Starttermin. Das Bundesministerium der Finanzen betont, dass eine rechtzeitige Vorbereitung den reibungslosen Übergang in die geförderte Depotwelt erleichtert[1]. Mit unserem Tool Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihren optimalen Eigenbeitrag und legen die finanzmathematische Basis für Ihre private Altersvorsorge ab 2027.

Häufig gestellte Fragen

Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot ab 2027 förderberechtigt?
Ja, ab dem Startjahr 2027 sind alle Selbstständigen und Freiberufler in Deutschland beim Altersvorsorgedepot (AVD) förderberechtigt. Anders als bei der Riester-Rente müssen Sie dafür nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Diese neue Regelung öffnet das staatlich geförderte System erstmals für rund 4 Millionen Selbstständige, die zuvor von solchen Zulagen weitgehend ausgeschlossen waren.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für Selbstständige beim Altersvorsorgedepot?
Um die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot zu erhalten, müssen Sie einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr einzahlen. Dieser geringe Sockelbetrag sichert Ihnen die Grundzulagen und macht das Modell besonders attraktiv für Gründer oder Selbstständige in der Anfangsphase, die zunächst nur geringe monatliche Sparraten aufbringen können.
Wie hoch ist die maximale Förderung beim Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
Der maximale geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag unterstützt der Staat Ihre Einzahlungen mit Zulagen und steuerlichen Erleichterungen. Beiträge darüber hinaus sind ebenfalls möglich, werden jedoch nicht mehr direkt staatlich bezuschusst.
Kann ich die Beiträge an mein unregelmäßiges Einkommen anpassen?
Ja, das Altersvorsorgedepot bietet Selbstständigen maximale Flexibilität. Sie können Ihre Sparraten jederzeit anpassen, erhöhen oder bei finanziellen Engpässen vorübergehend aussetzen. Solange Sie den Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr leisten, bleibt Ihr Anspruch auf die Grundförderung bestehen. Das macht das AVD ideal für unregelmäßige Einkommensverläufe.
Was passiert mit einer bestehenden Rürup-Rente, wenn das Altersvorsorgedepot startet?
Bestehende Rürup-Verträge (Basisrente) bleiben von der Reform unberührt und laufen weiter. Ein direkter steuerfreier Wechsel von angespartem Rürup-Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot ist nach aktuellen Gesetzesentwürfen nicht vorgesehen. Sie können das AVD jedoch ab 2027 als hochflexible, staatlich geförderte Ergänzung zu Ihrer bestehenden Basisrente aufbauen.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]bundestag.de
  3. [3]goldesel.de
  4. [4]bundesfinanzministerium.de
  5. [5]bundesregierung.de
  6. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  7. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  8. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige

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