Altersvorsorgedepot als Selbständiger von der Steuer absetzen

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige
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Das Altersvorsorgedepot ab 2027: Eine neue Chance für Selbständige
Können Sie als Selbständiger das neue Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen? Ja, ab dem Start der Reform im Jahr 2027 können Sie Ihre eigenen Beiträge inklusive der erhaltenen Zulagen bis zum gesetzlichen Höchstbetrag voll als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen[1]. Eine integrierte Günstigerprüfung stellt dabei vom Finanzamt automatisch sicher, dass Sie stets den für Sie höheren Vorteil aus der direkten Zulagenförderung oder der individuellen Steuerersparnis erhalten[1]. Das bedeutet gerade bei einem hohen Steuersatz einen erheblichen finanziellen Hebel. Wir von Vorsorgedepot-Lotse begleiten Sie als neutraler Partner auf dem Weg zu Ihrer optimalen Altersvorsorge.
Die gesetzlichen Grundlagen und der erweiterte Förderkreis
Mit dem Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes zum 1. Januar 2027 modernisiert der deutsche Gesetzgeber die staatlich geförderte private Vorsorge grundlegend. Ein wesentliches Kernstück dieser Reform ist die gezielte Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien[2]. Damit erhalten Selbständige, Freiberufler und Gründer, die unter dem alten Riester-System oftmals nicht unmittelbar förderberechtigt waren, endlich einen gleichberechtigten Zugang zu staatlich geförderten ETF-Sparplänen. Dieses neue Instrument ermöglicht es Ihnen, renditestark und kostengünstig für den Ruhestand vorzusorgen, ohne dass teure Versicherungsmäntel Ihre Erträge schmälern.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot ab 2027 | Klassischer ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Steuerliche Absetzbarkeit | Beiträge können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden | Einzahlungen erfolgen vollständig aus dem bereits versteuerten Einkommen |
| Abgeltungsteuer in Sparphase | Kapitalerträge und Dividenden sind in der Ansparphase komplett steuerfrei | Erträge unterliegen der jährlichen Vorabpauschale und der Abgeltungsteuer |
| Staatliche Zulagen | Anspruch auf Grundzulage sowie zusätzliche Kinderzulagen möglich | Es besteht keinerlei Anspruch auf staatliche Zuschüsse oder Zulagen |
| Besteuerung bei Auszahlung | Nachgelagerte Besteuerung im Alter mit dem dann gültigen Steuersatz | Teilfreistellung nach Investmentsteuergesetz, Besteuerung der verbleibenden Gewinne |
Für Selbständige ist diese Unterscheidung von elementarer Bedeutung. Während ein herkömmlicher, ungeförderter ETF-Sparplan zwar eine maximale Liquidität im laufenden Betrieb sichert, verzichten Sie dort vollständig auf den direkten steuerlichen Abzug. Das Altersvorsorgedepot hingegen ermöglicht Ihnen eine signifikante Reduzierung Ihrer aktuellen Einkommensteuerlast. Gerade bei schwankenden Gewinnen lässt sich dieses Instrument gezielt als Steuersparmodell einsetzen, indem Sie in ertragreichen Jahren höhere Beiträge einzahlen. In unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot stellen wir Ihnen alle relevanten Detailinformationen zur Verfügung, damit Sie fundiert über Ihre Vorsorgestrategie entscheiden können. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Der Sonderausgabenabzug: Beiträge steuerlich geltend machen
Selbständige können ihre Beiträge zum neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die integrierte Günstigerprüfung des Finanzamts stellt dabei automatisch sicher, dass Sie stets den jeweils höheren Vorteil aus der staatlichen Zulage oder der individuellen Steuerersparnis erhalten. Vor allem in gewinnstarken Jahren mit hoher Progression lohnt sich dieser direkte Abzug, um die eigene Steuerlast spürbar zu senken.
Wie die steuerliche Entlastung in der Praxis wirkt
Der Kern der staatlichen Förderung liegt in der direkten Minderung Ihres zu versteuernden Einkommens. Wenn Sie als Selbständiger Beiträge in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen, tragen Sie diese Aufwendungen in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung ein[1]. Das Finanzamt zieht Ihre Einzahlungen bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Jahr wie Sonderausgaben ab, wodurch sich Ihre Steuerlast unmittelbar verringert. Da Selbständige oft unter schwankenden Einnahmen leiden, erweist sich das neue Depot als besonders flexibel: Sie können Ihre Einzahlungen in umsatzstarken Jahren maximieren, um den höchsten Steuereffekt zu erzielen, während Sie in mageren Jahren die Beiträge reduzieren oder vorübergehend aussetzen können. Durch die Günstigerprüfung wird im Hintergrund automatisch geprüft, ob die Steuerersparnis oder die direkte staatliche Zulage für Sie vorteilhafter ist.
| Einkommensszenario | Jahreseinzahlung | Grenzsteuersatz | Voraussichtliche Steuerersparnis |
|---|---|---|---|
| Gewinnstarkes Jahr | 1.800 Euro | 42 % | ca. 756 Euro |
| Umsatzschwächeres Jahr | 1.800 Euro | 30 % | ca. 540 Euro |
Um die genauen Effekte für Ihr individuelles Einkommensprofil zu berechnen, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Die gezeigten Berechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Steuer- oder Anlageberatung im Sinne des KWG dar. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgestrategie professionell begleiten lassen möchten, hilft Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung dabei, qualifizierte Experten für Ihre Lebenslage zu finden. Tiefergehende steuerliche Leitfäden bietet Ihnen zudem das Vorsorgewissen Informationsportal an.
Die Günstigerprüfung: Zulage oder Steuererlass automatisch berechnet
Wenn Sie als Selbständiger Beiträge in das neue Altersvorsorgedepot einzahlen, profitieren Sie zweifach: durch direkte staatliche Zulagen und durch den steuerlichen Sonderausgabenabzug. Da sich diese beiden Förderwege jedoch gegenseitig beeinflussen, nimmt das Finanzamt im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung vor[1]. Das Prinzip dahinter ist einfach: Die Behörde berechnet, ob Ihr persönlicher Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ausfällt als der direkte Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Ist die Steuerersparnis größer, wird Ihnen der Differenzbetrag erstattet, sodass Sie stets die für Sie finanziell vorteilhafteste Förderung erhalten[3].
Der Ablauf der automatischen Berechnung
Dieser Vorgang läuft für Sie vollkommen im Hintergrund ab und erfordert keinen zusätzlichen Antrag. Sie tragen Ihre geleisteten Eigenbeiträge zum Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung als Sonderausgaben ein. Das Finanzamt ermittelt daraufhin Ihre hypothetische Steuerlast mit und ohne diesen Abzug. Übersteigt die errechnete Steuerersparnis die bereits gewährte Grundzulage von bis zu 540 Euro sowie etwaige Kinderzulagen, verringert der Differenzbetrag direkt Ihre Einkommensteuerschuld[4]. Gerade bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen kann diese automatische Prüfung in gewinnstarken Jahren mit hohem Grenzsteuersatz zu erheblichen Rückerstattungen führen. Bitte beachten Sie, dass steuerliche Modellrechnungen stets illustrativ sind und keine individuelle Beratung darstellen (keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
- Erfassung der Eigenbeiträge: Sie deklarieren Ihre Beitragszahlungen in der jährlichen Einkommensteuererklärung.
- Vergleichsberechnung: Das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug mit dem zustehenden Zulagenanspruch.
- Automatische Verrechnung: Ist der Steuervorteil höher, wird die bereits berücksichtigte Zulage hinzugerechnet und die gesamte Steuerermäßigung vom Finanzamt gutgeschrieben.
- Optimierungs-Timing: Bei schwankendem Gewinn können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot vorab kalkulieren, in welchen Jahren sich höhere Einzahlungen besonders lohnen.
Rechenbeispiel: Wie sich ein hoher Gewinn steuermindernd auswirkt
Für Selbständige lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 besonders in wirtschaftlich erfolgreichen Jahren, da der Steuersatz mit steigendem Gewinn progressiv zunimmt. Die staatliche Förderung kombiniert direkte Zulagen mit einem steuerlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Über die sogenannte Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt automatisch, ob die direkte Zulage oder die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug für Sie finanziell vorteilhafter ist. Wenn Sie den maximalen Förderbetrag ausschöpfen, mindert dies Ihr zu versteuerndes Einkommen spürbar und senkt Ihre direkte Steuerlast.
| Berechnungsschritt | Wert in Euro |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen (angenommen) | 60.000 |
| Maximaler Eigenbeitrag für volle Förderung | 1.800 |
| Staatliche Grundzulage (Guthaben) | 540 |
| Absetzbarer Sonderausgaben-Höchstbetrag (inkl. Zulage) | 2.340 |
| Angenommener Grenzsteuersatz | ca. 40 % |
| Steuerliche Entlastung (Sonderausgabenabzug) | ca. 936 |
| Tatsächliche finanzielle Netto-Belastung | ca. 864 |
In diesem illustrativen Szenario beträgt das zu versteuernde Einkommen 60.000 Euro. Bei einer maximal geförderten Einzahlung von 1.800 Euro erhalten Sie die volle staatliche Grundzulage von 540 Euro direkt in Ihr Depot gutgeschrieben. Für den steuerlichen Sonderausgabenabzug wird dieser Eigenbeitrag inklusive der Grundzulage, also insgesamt 2.340 Euro, steuermindernd berücksichtigt[1]. Bei einem angenommenen persönlichen Grenzsteuersatz von rund 40 Prozent ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von etwa 936 Euro. Da das Finanzamt die bereits gewährte Zulage von 540 Euro hiermit verrechnet, verbleibt eine zusätzliche Steuererstattung von 396 Euro. Zieht man diese Erstattung sowie die Zulage vom getätigten Eigenbeitrag ab, beträgt Ihre tatsächliche finanzielle Netto-Belastung für ein voll bespartes Altersvorsorgedepot lediglich 864 Euro.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie effektiv Selbständige ihre Steuerlast durch gezielte Einzahlungen in gewinnstarken Jahren reduzieren können. Um Ihren individuellen Steuereffekt präzise zu ermitteln und verschiedene Szenarien für Ihr schwankendes Einkommen durchzuspielen, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserer Plattform nutzen. Bitte beachten Sie, dass alle genannten Berechnungen und Projektionen rein illustrativen Charakter haben und keine steuerliche oder finanzielle Beratung darstellen (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Flexibilität als Trumpf: Einzahlungsstrategien bei schwankenden Gewinnen
Für Selbständige ist eine hohe finanzielle Flexibilität im Geschäftsalltag unerlässlich. Da das Einkommen oft erheblich schwankt, erfordert die private Altersvorsorge eine dynamische Beitragsplanung. Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 trägt dieser Realität Rechnung: Sie können Ihre Sparraten flexibel anpassen und Einzahlungen jederzeit steuern, um den steuerlichen Sonderausgabenabzug optimal zu nutzen. Um diese Dynamik im Vorfeld präzise zu simulieren, hilft unser Förderrechner Altersvorsorgedepot, der einen speziellen Modus für variable Beiträge bereitstellt. Wenn Sie in gewinnstarken Jahren Ihre Beiträge maximieren, erzielen Sie durch den Sonderausgabenabzug eine besonders hohe Steuerersparnis.
Dynamische Beitragssteuerung im Jahresverlauf
Anstatt starre monatliche Verpflichtungen einzugehen, können Sie Ihre Einzahlungen an den tatsächlichen Geschäftsverlauf anpassen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Beiträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können[1]. Eine bewährte Strategie ist es, unterjährig einen geringeren monatlichen Basisbetrag zu besparen und gegen Ende des Geschäftsjahres (sobald sich Ihr Jahresgewinn verlässlich abzeichnet) eine gezielte Einmalzahlung zu leisten. So maximieren Sie den Steuervorteil genau in den Jahren, in denen Ihre Steuerlast am höchsten ausfällt.
- Gewinnstarke Jahre nutzen: Erhöhen Sie Ihre Einzahlungen gezielt in einkommensstarken Jahren, um Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre persönliche Steuerlast spürbar zu senken.
- Durststrecken überbrücken: Reduzieren Sie die Sparraten in umsatzschwachen Phasen unbürokratisch auf ein Minimum, ohne dass Ihr Altersvorsorgedepot beitragsfrei gestellt oder gekündigt werden muss.
- Günstigerprüfung anwenden: Das Finanzamt prüft im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch, ob die direkte staatliche Zulage oder der Sonderausgabenabzug für Sie finanziell vorteilhafter ist.
Altersvorsorgedepot versus Rürup-Rente: Ein steuerlicher Systemvergleich
Für Selbstständige und Freiberufler eröffnet die Riester-Reform ab 2027 völlig neue Wege in der privaten Altersvorsorge. Neben der etablierten Rürup-Rente steht Ihnen zukünftig das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot zur Verfügung, wie wir auf dem Vorsorgewissen Informationsportal ausführlich beschreiben. Beide Systeme nutzen den steuerlichen Sonderausgabenabzug, unterscheiden sich jedoch grundlegend in der Ausrichtung. Während die Rürup-Rente primär auf eine maximale Reduzierung der aktuellen Steuerlast für Gutverdiener abzielt, kombiniert das neue Depotmodell staatliche Zulagen, steuerliche Absetzbarkeit und die Flexibilität eines modernen ETF-Depots[5].
| Kriterium | Rürup-Rente (Basisrente) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Höchstbetrag Steuerabzug | Sehr hoch (bis zu 29.344 Euro für Ledige in 2025) | Begrenzter Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag bis 1.800 Euro, inkl. Grundzulage bis 2.340 Euro im Jahr) |
| Anlagemöglichkeiten | Meist fondsgebundene Rentenversicherung | Direkte Fondsanlage in ETFs ohne Versicherungsmantel |
| Auszahlungsphase | Ausschließlich lebenslange monatliche Rente | Flexible Entnahmepläne oder Einmalauszahlung möglich |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt (Kapital verfällt in der Regel bei Tod) | Vollständig vererbbar an Hinterbliebene |
Die steuerliche Behandlung der beiden Systeme folgt unterschiedlichen Logiken. Bei der Rürup-Rente können Sie hohe Einzahlungen direkt als Sonderausgaben geltend machen, was bei einem hohen Grenzsteuersatz zu erheblichen Ersparnissen führt[5]. Das Altersvorsorgedepot hingegen setzt auf ein duales Fördersystem aus direkten staatlichen Zulagen und einem ergänzenden Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt führt hierbei automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Das bedeutet für Sie: Es wird berechnet, ob die direkte Zulage oder die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug für Sie finanziell vorteilhafter ist. Der höhere Vorteil wird Ihnen automatisch gutgeschrieben.
Neben der Steuer spielt die Flexibilität eine entscheidende Rolle für Selbstständige mit schwankendem Einkommen. Rürup-Beiträge sind fest an einen Versicherungsmantel gebunden, und das Kapital kann im Alter nicht auf einmal entnommen werden. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht Ihnen dagegen, kostengünstig direkt in ETFs zu investieren und Auszahlungen flexibel zu gestalten. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Ihre persönliche Gewinnsituation optimal ist, hilft Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot bei einer ersten Kalkulation. Für eine maßgeschneiderte Abstimmung steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite, um Sie an qualifizierte Experten weiterzuleiten. (Hinweis: Alle steuerlichen und mathematischen Vergleiche dienen nur der Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Zusatzförderung clever nutzen: Grundzulage und Kinderzulage kombinieren
Selbständige können ihr Altersvorsorgedepot durch die geschickte Kombination aus staatlicher Grundzulage und Kinderzulage erheblich aufwerten. Anders als bei klassischen Riester-Verträgen fließen diese Zulagen ab dem Jahr 2027 direkt in das gewählte Wertpapierdepot und werden dort renditestark in ETFs oder Fonds angelegt[1]. Die neue Grundförderung ist gestaffelt aufgebaut und belohnt bereits kleinere Sparsummen: Für die ersten 360 Euro an jährlichen Eigenbeiträgen gewährt der Staat eine Förderung von 50 Prozent (maximal 180 Euro). Für jeden darüber hinausgehenden Euro bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro erhalten Sparer eine Grundförderung von 25 Prozent (maximal zusätzliche 360 Euro), was zu einer maximalen Grundzulage von insgesamt 540 Euro pro Jahr führt.
Für selbständige Eltern erhöht sich dieser Hebel durch die Kinderzulage deutlich. Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, zahlt der Staat bis zu 300 Euro jährlich direkt in das Depot ein. Diese Zulage wird im Verhältnis von 1:1 auf die eigenen Beiträge angerechnet, sodass bereits ein geringer Eigenbeitrag ausreicht, um die volle Kinderförderung zu aktivieren[1]. Da diese staatlichen Zuschüsse direkt am Kapitalmarkt investiert werden, entfalten sie über die Jahrzehnte hinweg einen enormen Zinseszinseffekt, der das Endkapital im Vergleich zu ungeförderten Sparplänen drastisch anwachsen lässt.
- Grundförderung (Stufe 1): 50 Prozent staatlicher Zuschuss auf Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr (maximal 180 Euro Zulage).
- Grundförderung (Stufe 2): 25 Prozent staatlicher Zuschuss auf darüber hinausgehende Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr (maximal zusätzliche 360 Euro Zulage).
- Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, die im Verhältnis von 1:1 direkt durch eigene Einzahlungen gefördert werden.
- Mindestbeitrag: Um überhaupt für die staatlichen Zulagen berechtigt zu sein, müssen Sparer einen jährlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro leisten.
Um die exakte Wirkung dieser kombinierten Zulagen auf Ihre persönliche Altersvorsorge zu berechnen, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich zudem tiefergehend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren. Falls Sie eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre individuelle Einkommenssituation als Selbständiger bevorzugen, vermittelt unsere Unabhängige Beratungsvermittlung Sie gerne an qualifizierte Experten. (Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Wege zur Umsetzung: Eigenregie oder unabhängige Beratung nutzen
Für Selbständige und Freiberufler öffnet die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 neue Wege, um staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte steuerwirksam zu nutzen. Bei der praktischen Umsetzung stehen Ihnen auf unserem Portal zwei gleichwertige und neutrale Wege zur Verfügung, die exakt auf Ihre persönlichen Präferenzen und Ihre finanzielle Vorkenntnisse abgestimmt sind. Die Entscheidung, ob Sie Ihr Altersvorsorgedepot eigenständig verwalten oder eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, hängt primär von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit und der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation ab.
| Kriterium | Eigenregie (Selbstentscheider) | Unabhängige Beratung |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Finanziell gebildete Selbständige, die ihr Depot eigenständig verwalten möchten. | Selbständige mit komplexen Steuerfragen oder schwankendem Einkommen. |
| Werkzeuge auf unserem Portal | Kriteriengestützter Anbietervergleich zur Auswahl eines Neobrokers. | Unabhängige Beratungsvermittlung für ein persönliches Expertengespräch. |
| Vorteil | Maximale Kontrolle und geringe Produktkosten bei eigenständiger ETF-Auswahl. | Gezielte steuerliche Optimierung und Begleitung durch lizensierte Experten. |
Um vorab Klarheit über die finanziellen Auswirkungen zu gewinnen, empfiehlt sich der Einsatz digitaler Hilfsmittel. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot simulieren Sie unkompliziert, wie sich variable Beitragszahlungen bei schwankendem Gewinn auf Ihre Steuerlast auswirken. Der Gesetzgeber sieht hierfür ein spezielles Sonderausgabenabzugsverfahren vor, bei dem im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch ermittelt wird, ob die Zulage oder der Steuerabzug für Sie vorteilhafter ist[1]. Falls die steuerliche Günstigerprüfung komplexe Detailfragen aufwirft, führt der Weg über die Unabhängige Beratungsvermittlung auf Vorsorgedepot-Lotse direkt zu lizenzierten Partnern, die Ihr individuelles Steuerprofil detailliert analysieren.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich das Altersvorsorgedepot als Selbständiger von der Steuer absetzen?
- Ja, als Selbständiger können Sie Ihre Beiträge zum Altersvorsorgedepot im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt dabei Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.800 Euro. Zusammen mit der maximalen staatlichen Grundzulage von 540 Euro können so bis zu 2.340 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich Ihre Steuerlast insbesondere in Jahren mit hohem Gewinn spürbar reduziert.
- Wie funktioniert die Günstigerprüfung für Selbständige beim Altersvorsorgedepot?
- Das Finanzamt führt bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird die Ihnen zustehende direkte staatliche Förderung (wie die Grundzulage von bis zu 540 Euro) mit der Steuerersparnis verglichen, die sich durch den Abzug Ihrer Beiträge als Sonderausgaben ergeben würde. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird Ihnen der Differenzbetrag als Steuererstattung gutgeschrieben.
- Wie hoch ist der maximale Steuerabzug beim Altersvorsorgedepot?
- Der maximal förderfähige Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Da auch die staatlichen Zulagen wie die Grundzulage von 540 Euro in die steuerliche Berechnung einfließen, beträgt der maximale Sonderausgabenabzug im Rahmen der Günstigerprüfung 2.340 Euro jährlich. Dieser Betrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt.
- Lohnt sich das Altersvorsorgedepot bei schwankendem Einkommen?
- Ja, besonders bei schwankenden Gewinnen ist das Altersvorsorgedepot hochgradig attraktiv. Sie können Ihre Beiträge flexibel anpassen und in gewinnstarken Jahren mit hoher Progression den maximalen Eigenbeitrag von 1.800 Euro einzahlen, um eine hohe Steuerersparnis zu erzielen. In wirtschaftlich schwächeren Jahren können Sie die Beiträge bis auf den Mindestbeitrag von 120 Euro absenken.
- Was ist der Unterschied zwischen dem Altersvorsorgedepot und der Rürup-Rente?
- Während Sie bei der Rürup-Rente (Basisrente) deutlich höhere Beiträge steuerlich absetzen können, bietet das Altersvorsorgedepot ab 2027 maximale Flexibilität ohne Beitragsgarantien und ermöglicht eine chancenreiche Anlage in ETFs. Zudem erlaubt das Altersvorsorgedepot eine flexiblere Auszahlung im Alter, wohingegen die Rürup-Rente strikt als lebenslange Rente ohne Kapitalisierungsoption ausgezahlt werden muss.
- Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung eingetragen?
- Sie tragen Ihre geleisteten Beiträge und die beantragten Zulagen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Sonderausgaben ein. Das Finanzamt benötigt dafür die Bescheinigung Ihres Depotanbieters, welche die genauen Einzahlungen dokumentiert. Die Datenübermittlung erfolgt in der Regel automatisch auf elektronischem Weg.
Quellen
Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige
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