AVD oder ETF-Sparplan nach Steuern: der ehrliche Vergleich

AVD oder ETF-Sparplan – was rechnet sich mehr?
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Die Grundfrage: Warum der Netto-Vergleich nach Steuern entscheidend ist
Beim Vergleich zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und einem ungeförderten ETF-Sparplan entscheidet am Ende ausschließlich die Netto-Rendite nach Steuern. Obwohl beim Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase der gesamte Betrag nachgelagert besteuert wird, während beim ETF-Sparplan nur die realisierten Kursgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen, liegt das Altersvorsorgedepot durch den Zinseszinseffekt der Steuerstundung und die staatliche Förderung in vielen Konstellationen netto vorn. Ein reiner Vor-Steuer-Vergleich ist daher irreführend, da er den massiven Hebel der aufgeschobenen Steuerzahlung und die Zulagen im Zeitverlauf vollständig ignoriert.
- Steuerstundung: Im Altersvorsorgedepot wächst das Vermögen in der Ansparphase steuerfrei, da keine jährliche Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale anfällt.
- Besteuerung im Alter: Die Auszahlungen des Altersvorsorgedepots unterliegen dem persönlichen Einkommenssteuersatz, während beim ETF-Sparplan nur die Gewinne nach Teilfreistellung mit der Abgeltungsteuer belegt werden.
- Staatliche Zulagen: Die direkte staatliche Förderung erhöht das Anparguthaben von Beginn an und verstärkt den Zinseszinseffekt über die gesamte Laufzeit.
Der Trugschluss nominaler Zahlen vor Steuern
Wer lediglich die nominalen Depotwerte vor Steuern vergleicht, übersieht die fundamental unterschiedlichen steuerlichen Rahmenbedingungen der beiden Systeme. In der Ansparphase des Altersvorsorgedepots entfällt die jährliche Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Umschichtungen komplett, wodurch das Kapital ungeschmälert weiterarbeiten kann. Beim ungeförderten ETF-Sparplan hingegen können Steuern auf Ausschüttungen oder die jährliche Vorabpauschale das Wachstumspotenzial schmälern. Die wahre finanzielle Auswirkung beider Optionen zeigt sich erst, wenn die tatsächlichen Netto-Auszahlungen im Alter unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes im Ruhestand berechnet werden.
Um diese komplexen Effekte präzise für Ihre individuelle Situation zu kalkulieren, hilft unser Förderrechner Altersvorsorgedepot bei der transparenten Gegenüberstellung beider Anlagepfade. Berechnungen von Finanztip verdeutlichen, dass der erhebliche Vorteil der Steuerstundung und der staatlichen Zulagen die spätere nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand oft mehr als ausgleicht, sofern der persönliche Steuersatz im Alter niedriger ausfällt als der Steuersatz während der aktiven Erwerbsphase[1].
Keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG. Sämtliche mathematischen Berechnungen und Vergleiche dienen ausschließlich der allgemeinen Veranschaulichung und sind unverbindlich.
Das Altersvorsorgedepot (AVD): Wie funktioniert die nachgelagerte Besteuerung im Alter?
Ein zentrales Merkmal des ab dem 1. Januar 2027 startenden Altersvorsorgedepots ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung[2]. Das bedeutet, dass Sie in der Ansparphase von steuerlicher Entlastung und staatlicher Förderung profitieren, während das gesamte im Ruhestand ausgezahlte Kapital voll steuerpflichtig wird. Im Gegensatz zum ungeförderten ETF-Sparplan, bei dem Sie Steuern aus dem bereits versteuerten Einkommen zahlen und im Alter nur die Gewinne versteuern müssen, greift beim geförderten Depot Ihr persönlicher Steuersatz auf den gesamten Auszahlungsbetrag. Dies stellt das häufigste Gegenargument gegen das Depot dar, weshalb ein genauerer Blick auf die Systematik unerlässlich ist.
Die steuerliche Mechanik im direkten Vergleich
Während der Ansparphase bleiben sämtliche Dividenden, Zinsen und Kursgewinne im Altersvorsorgedepot steuerfrei, was zu einem erheblichen Steuerstundungseffekt führt. Erst bei der Auszahlung ab der gesetzlich festgelegten Altersgrenze greift das Finanzamt zu. Zu diesem Zeitpunkt ist die Auszahlung als sonstiges Einkommen mit Ihrem individuellen Steuersatz im Ruhestand zu versteuern. Da dieser persönliche Rentensteuersatz in der Regel spürbar unter dem Steuersatz während des Erwerbslebens liegt, ergibt sich hier ein systemischer Vorteil gegenüber dem herkömmlichen Wertpapierdepot.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Ungeförderter ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Steuern beim Kauf und Sparen | Beiträge steuerlich absetzbar über Sonderausgabenabzug | Zahlungen aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen |
| Steuern während der Sparphase | Keine Vorabpauschale oder Abgeltungsteuer auf Kursgewinne | Laufende Besteuerung der Erträge und Vorabpauschale |
| Besteuerung bei Auszahlung | Voller Auszahlungsbetrag zum persönlichen Steuersatz | Nur Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer plus Teilfreistellung |
Ob das Altersvorsorgedepot trotz der Besteuerung des gesamten Kapitals netto vorn liegt, hängt entscheidend von Ihrer Laufzeit, der Höhe der staatlichen Zulagen und Ihrem Steuersatz im Ruhestand ab. Nutzen Sie unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot, um diese Effekte für Ihre persönliche Situation detailliert durchzurechnen. Für Selbstentscheider, die ihre Altersvorsorge digital und kosteneffizient gestalten möchten, bietet das Informationsportal Vorsorgedepot-Lotse eine quellenbasierte und neutrale Orientierungshilfe auf dem Weg zur passenden Entscheidung. Keine Anlageberatung im Sinne des Paragraph 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG. Die dargestellten Berechnungen und steuerlichen Rahmenbedingungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und können eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen.
Der ungeförderte ETF-Sparplan: So wirkt die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne
Beim ungeförderten, privaten ETF-Sparplan investieren Sie Kapital aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen. Der entscheidende steuerliche Vorteil zeigt sich in der späteren Entnahmephase: Im Gegensatz zur geförderten Altersvorsorge unterliegt hier nicht die gesamte Auszahlung der Steuer, sondern ausschließlich die tatsächlich erwirtschafteten Kursgewinne. Diese steuerliche Behandlung sorgt dafür, dass Ihr mühsam angespartes Grundkapital bei der Auszahlung unangetastet bleibt. Die Besteuerung erfolgt nach den klaren Regeln der deutschen Abgeltungsteuer, was die Kalkulation für Selbstentscheider besonders transparent macht[3].
- Abgeltungsteuer: Die Steuer auf realisierte Kursgewinne beträgt pauschal 25 Prozent.
- Solidaritätszuschlag: Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Steuerlast, was zu einem kombinierten Steuersatz von 26,375 Prozent führt (gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer).
- Teilfreistellung: Bei klassischen Aktien-ETFs mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent sind 30 Prozent der Gewinne steuerfrei, sodass effektiv nur 70 Prozent der Gewinne mit der Abgeltungsteuer belastet werden.
Durch die 30-prozentige Teilfreistellung sinkt der effektive Steuersatz auf Gewinne bei einem reinen Aktien-ETF auf rund 18,46 Prozent (ohne Kirchensteuer)[3]. Dies erscheint im ersten Moment deutlich attraktiver als die volle nachgelagerte Besteuerung des Altersvorsorgedepots. Dennoch zeigt sich in detaillierten Berechnungen, dass der ETF-Sparplan trotz dieser Teilfreistellung bei langen Laufzeiten durch die fehlende Steuerstundung und staatliche Förderung im Vergleich oft das Nachsehen hat. Weitere mathematische Details und Vergleiche der Steuereffekte finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal. Für eine individuelle Berechnung Ihrer persönlichen Steuersituation im Vergleich der beiden Modelle steht Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung, der diese Faktoren transparent abbildet. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und steuerlichen Vergleiche dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Steuerstundung in der Ansparphase: Warum das AVD vorab steuerfrei wachsen kann
Während ein regulärer, ungeförderter ETF-Sparplan in der Ansparphase regelmäßig steuerliche Abzüge erfährt, profitiert das neue Altersvorsorgedepot von einer vollständigen Steuerstundung. Das bedeutet, dass sämtliche Erträge, Dividenden und realisierte Gewinne innerhalb des Depots während der gesamten Ansparzeit steuerfrei bleiben und somit ungeschmälert reinvestiert werden können. Für Selbstentscheider, die langfristig Vermögen aufbauen wollen, ist dies ein entscheidender Hebel, um den Zinseszinseffekt maximal auszunutzen.
Der Zinseszins-Effekt durch den Wegfall der Vorabpauschale
Bei einem klassischen Wertpapierdepot müssen Anleger jährlich die sogenannte Vorabpauschale auf nicht ausgeschüttete Gewinne entrichten, sobald der Sparerpauschbetrag von aktuell 1.000 Euro für Alleinstehende überschritten ist. Diese laufende Steuerlast entzieht dem Anlageprozess kontinuierlich Liquidität, die für den Zinseszins-Effekt verloren geht. Im staatlich geförderten Altersvorsorgedepot hingegen fällt während der Ansparphase keinerlei Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale an, wie auch Finanzexperten betonen[2]. Jedes Jahr, in dem Steuern gestundet und stattdessen reinvestiert werden, vergrößert sich der Vorsprung des Altersvorsorgedepots gegenüber dem ungeförderten Sparplan. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie berechnen, wie sich dieser Zinseszins-Vorteil über Ihre persönliche Laufzeit konkret auszahlt.
| Steuerliches Merkmal | Altersvorsorgedepot (AVD) | Regulärer ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Jährliche Vorabpauschale | Vollständig steuerfrei | Steuerpflichtig bei Überschreitung des Freibetrags |
| Dividenden und Ausschüttungen | Steuerfreie Wiederanlage | Abgeltungsteuerpflichtig (nach 30 Prozent Teilfreistellung) |
| Umschichtungen und Rebalancing | Steuerfrei möglich | Direkte Besteuerung realisierter Kursgewinne |
Die staatliche Förderung: Wie Zulagen und Sonderausgabenabzug den Nettovorteil steigern
Während beim herkömmlichen ETF-Sparplan jeder Euro aus bereits versteuertem Einkommen stammt, greift Ihnen das Altersvorsorgedepot ab 2027 mit einer direkten staatlichen Förderung unter die Arme. Diese Zulagen wirken wie ein sofortiger Rendite-Hebel, da sie direkt in das Depot fließen und dort vom Zinseszins-Effekt profitieren. Finanztip-Analysen zufolge sorgt dieses zusätzliche Kapital in Kombination mit der Steuerstundung dafür, dass das Altersvorsorgedepot über lange Laufzeiten trotz der späteren vollen Besteuerung der Auszahlungen netto häufig vorn liegt[1]. Detaillierte Hintergrundberichte zu diesen steuerlichen Mechanismen finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal.
- Grundzulage von 50 Prozent für Einzahlungen bis zu 360 Euro pro Jahr (maximal 180 Euro)
- Zusatzförderung von 25 Prozent für weitere Einzahlungen bis zu 1.800 Euro (maximal 360 Euro)
- Maximale staatliche Grundzulage von insgesamt 540 Euro pro Jahr bei vollem Eigenbeitrag
- Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind bei einer Eins-zu-eins-Förderung für jeden eingezahlten Euro
- Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren zu Vertragsbeginn
Neben den direkten Zulagen können Sie die Beiträge bis zum gesetzlichen Höchstbetrag im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Zuge der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis die bereits erhaltenen Zulagen übersteigt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine zusätzliche Steuererstattung, die den Nettoaufwand Ihrer Altersvorsorge weiter senkt. Um diese Hebelwirkung für Ihre persönliche Situation präzise zu kalkulieren, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass alle genannten Berechnungen und Projektionen lediglich zur Veranschaulichung dienen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Netto-Vergleichstabelle: Wer liegt unter dem Strich vorn?
Die Debatte um das neue Altersvorsorgedepot kreist meist um einen zentralen Aspekt: das Steuer-Dilemma in der Auszahlungsphase. Während Sie beim klassischen, ungeförderten ETF-Sparplan im Alter lediglich die Kursgewinne mit der Abgeltungsteuer inklusive Teilfreistellung belasten, greift beim geförderten Altersvorsorgedepot die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass der gesamte Auszahlungsbetrag mit Ihrem dann gültigen, persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird. Um herauszufinden, welcher Weg für Selbstentscheider netto vorteilhafter ist, müssen die Effekte der staatlichen Zulagen, der steuerlichen Absetzbarkeit und der Steuerstundung über die gesamte Laufzeit präzise gegenübergestellt werden.
| Vergleichskriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Ungeförderter ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Förderung in Ansparphase | Staatliche Zulagen (bis zu 540 Euro jährlich) und Sonderausgabenabzug | Keine staatliche Förderung |
| Besteuerung in Ansparphase | Steuerfreie Erträge und Reinvestitionen ohne Vorabpauschale | Ggf. jährliche Vorabpauschale auf Fondsebene |
| Besteuerung bei Auszahlung | Nachgelagerte Besteuerung auf den vollen Auszahlungsbetrag | Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli) nur auf die realisierten Gewinne |
| Nettokapital nach Steuern | Häufig höher durch Zinseszinseffekt der gestauchten Steuern | Geringer durch fehlenden Hebel staatlicher Zuschüsse |
Der mathematische Vergleich zeigt, dass das Altersvorsorgedepot trotz der vollen Versteuerung im Alter in vielen Szenarien netto die Nase vorn hat[3]. Dies liegt am sogenannten Steuerstundungseffekt: Da in der Ansparphase keine Steuern auf Dividenden oder Kursgewinne anfallen, arbeitet das gesamte Kapital inklusive der staatlichen Zulagen ungeschmälert weiter. Über eine Laufzeit von 30 oder mehr Jahren gleicht dieser Zinseszins-Hebel den Nachteil der nachgelagerten Besteuerung im Alter oft vollständig aus, zumal der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel spürbar niedriger ausfällt als im Erwerbsleben. Für eine genaue Berechnung Ihrer individuellen Situation können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen oder sich im Vorsorgewissen Informationsportal detailliert einlesen.
Hinweis: Alle Berechnungen und steuerlichen Annahmen dienen der Illustration und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Die Rolle Ihres persönlichen Steuersatzes im Ruhestand
Das häufigste Gegenargument gegen das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot (AVD) betrifft die Besteuerung bei der Auszahlung. Während beim herkömmlichen, ungeförderten ETF-Sparplan nur die erwirtschafteten Gewinne der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer unterliegen, wird das geförderte Altersvorsorgedepot in der Auszahlphase nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass der gesamte Auszahlungsbetrag - also sowohl die eigenen Beiträge als auch die staatlichen Zulagen und sämtliche Wertpapiergewinne - mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden muss[1].
Dieser Nachteil relativiert sich jedoch deutlich, wenn Sie Ihren persönlichen Steuersatz im Ruhestand genauer betrachten. Im Berufsleben liegt der Grenzsteuersatz bei vielen Selbstentscheidern aufgrund des höheren Erwerbseinkommens oft bei 30 Prozent, 42 Prozent oder sogar darüber. Im Ruhestand fällt das zu versteuernde Einkommen meist erheblich geringer aus, da die gesetzliche Rente oder andere Alterseinkünfte niedriger sind als das vormalige Gehalt. Dadurch sinkt auch der persönliche Steuersatz in der Auszahlphase spürbar, was die Belastung durch die nachgelagerte Besteuerung beim Altersvorsorgedepot erheblich abmildert.
| Vergleichskriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Ungeförderter ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Besteuerungsbasis bei Auszahlung | Vollständige nachgelagerte Besteuerung des gesamten Auszahlungsbetrags | Nur Besteuerung der realisierten Kursgewinne unter Berücksichtigung der Teilfreistellung |
| Steuersatz im Ruhestand | Individueller persönlicher Steuersatz (oft zwischen 15 Prozent und 25 Prozent) | Abgeltungsteuer (pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) |
| Steuerlicher Vorteil in Ansparphase | Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und mindern das aktuelle Einkommen | Keine steuerliche Absetzbarkeit der monatlichen Sparraten aus dem Nettoeinkommen |
Für die exakte Bewertung dieses Steuereffekts ist das Zusammenspiel aus Steuerstundung und staatlicher Förderung entscheidend. Weil Sie die Beiträge für das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase steuerlich geltend machen können, bleibt Ihnen netto mehr Kapital zum Investieren übrig. Dieses zusätzliche Kapital arbeitet über Jahrzehnte hinweg zinseszinsstark im Depot. Selbst wenn im Ruhestand Steuern fällig werden, liegt das Netto-Ergebnis durch diesen Hebel in vielen Berechnungen über dem eines klassischen ETF-Sparplans. Um Ihre individuelle Situation präzise zu analysieren, lohnt sich ein Blick in unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot, der diese Steuereffekte transparent gegenüberstellt. Weitere mathematische Details finden Sie in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Sämtliche Berechnungen, Steuersatzannahmen und Modellrechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Information. Sie ersetzen keine persönliche steuerliche oder finanzielle Beratung durch qualifizierte Experten.
Entscheidungshilfe für Selbstentscheider: Welcher Weg passt zu Ihnen?
Für digitalaffine Selbstentscheider hängt die persönliche Wahl zwischen einem klassischen, ungeförderten ETF-Sparplan und dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot maßgeblich von den eigenen Bedürfnissen nach Flexibilität sowie der individuellen Steuerquote im Ruhestand ab[2]. Während ein ungeförderter ETF-Sparplan maximale Freiheit bietet und Kapital jederzeit ohne schädliche steuerliche Folgen entnommen werden kann, bindet das Altersvorsorgedepot das Vermögen konsequent bis zum Renteneintritt. Dafür profitieren Sie im geförderten Depot von staatlichen Zulagen und der steuerlichen Stundung in der Sparphase, was über lange Laufzeiten hinweg einen erheblichen Zinseszins-Effekt auslöst.
Flexibilität, Eignung für Selbstständige und die Effektivkostengrenze
Neben der reinen Verfügbarkeit spielen weitere Kriterien eine wichtige Rolle bei Ihrer Entscheidung. Das Altersvorsorgedepot eignet sich beispielsweise hervorragend für Selbstständige und Freiberufler, da diese im Rahmen der privaten Altersvorsorgereform ab 2027 voll förderberechtigt sind und ihre Sparbeiträge flexibel an schwankende Einkommen anpassen können. Ein wichtiger Pluspunkt für Selbstentscheider ist zudem der gesetzliche Kostendeckel: Die Effektivkosten für zertifizierte Standarddepots sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt[2]. Dies schützt Ihre Rendite vor überhöhten Gebühren, die früher viele Riester-Verträge unrentabel machten.
- ETF-Sparplan: Volle zeitliche Flexibilität und freie Verfügung über das gesamte Kapital, im Gegenzug fällt die reguläre Abgeltungsteuer auf alle realisierten Kursgewinne an.
- Altersvorsorgedepot: Steuerfreie Wiederanlage sämtlicher Dividenden und Kursgewinne sowie direkte staatliche Zulagen, dafür ist das Kapital bis zum Renteneintritt gebunden.
- Kostenschutz: Die gesetzlich verankerte Effektivkostengrenze von maximal 1,0 Prozent pro Jahr sichert die Rendite im staatlich zertifizierten Altersvorsorgedepot ab.
Um die exakten Auswirkungen auf Ihre persönliche Netto-Rendite im Detail zu ermitteln, können Sie Ihre Anlagestrategie ganz einfach mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot präzisieren. Unser Berechnungstool zeigt Ihnen im direkten Vergleich nach Steuern, wie sich die unterschiedlichen Steuereffekte, Zulagen und Kostenbelastungen langfristig auf Ihr Endkapital auswirken. Zusätzliche fundierte Analysen und praktische Leitfäden finden Sie zudem in unserem Vorsorgewissen Informationsportal, das Ihnen stets als verlässlicher und neutraler Lotse zur Seite steht.
Häufig gestellte Fragen
- Wie wird das Altersvorsorgedepot im Vergleich zum normalen ETF-Sparplan in der Auszahlphase besteuert?
- Beim Altersvorsorgedepot wird die gesamte Auszahlung nachgelagert mit Ihrem persoenlichen Einkommensteuersatz im Alter besteuert. Beim klassischen, ungefoerderten ETF-Sparplan zahlen Sie hingegen nur auf die erwirtschafteten Kursgewinne die Abgeltungsteuer in Hoehe von 25 Prozent zuzueglich Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wobei hier noch eine Teilfreistellung von 30 Prozent fuer Aktienfonds anwendbar ist.
- Gibt es beim Altersvorsorgedepot in der Ansparphase steuerliche Vorteile?
- Ja, in der Ansparphase profitieren Sie beim Altersvorsorgedepot von einer vollstaendigen Steuerstundung. Das bedeutet, dass Sie auf Dividenden, Zinsen und insbesondere die Vorabpauschale waehrend der gesamten Laufzeit keine Steuern zahlen muessen. Beim regulaeren Wertpapierdepot hingegen faellt auf ETF-Gewinne jaehrlich die Vorabpauschale an, sofern der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ausgeschoepft ist.
- Wie hoch ist die staatliche Foerderung fuer das Altersvorsorgedepot maximal?
- Die staatliche Grundzulage betraegt bis zu 540 Euro pro Jahr bei einem jaehrlichen Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro. Fuer Einzahlungen bis 360 Euro zahlt der Staat 50 Prozent Zuschuss (maximal 180 Euro), fuer weitere Beitraege bis 1.800 Euro erhalten Sie 25 Prozent Zulage (maximal 360 Euro). Zudem gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind.
- Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch fuer Selbststaendige?
- Ja, im Gegensatz zur Riester-Rente sind beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 auch alle Selbststaendigen und Freiberufler direkt foerderberechtigt. Sie koennen durch die staatlichen Zulagen und die steuerliche Absetzbarkeit der Beitraege als Sonderausgaben erheblich profitieren, insbesondere wenn ihr Steuersatz in der Erwerbsphase hoch und im Ruhestand vergleichsweise niedrig ist.
- Kann ich vor dem Ruhestand auf das Kapital im Altersvorsorgedepot zugreifen?
- Ein vorzeitiger Zugriff vor dem 65. Geburtstag ist zwar moeglich, fuehrt aber zur schaedlichen Verwendung. Das bedeutet, dass Sie saemtliche erhaltene staatliche Zulagen sowie die Steuervorteile zurueckzahlen muessen. Das Altersvorsorgedepot ist ein zweckgebundenes Produkt fuer den Ruhestand, weshalb die Auszahlung regulaer erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr vorgesehen ist.
- Wie hoch duerfen die Gebuehren fuer ein Altersvorsorgedepot maximal sein?
- Fuer die staatlich zertifizierten Standardprodukte gilt ab 2027 eine gesetzliche Kostenobergrenze von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Diese Kostenobergrenze soll sicherstellen, dass die Gebuehren der Anbieter die erwirtschaftete ETF-Rendite und die staatliche Foerderung nicht uebermaessig schmaelern.
Quellen
AVD oder ETF-Sparplan – was rechnet sich mehr?
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