Nachgelagerte Besteuerung: Zahle ich am Ende drauf?

Wie viel bleibt nach Steuern von deinem AVD?
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Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung beim Altersvorsorgedepot?
Die nachgelagerte Besteuerung beim Altersvorsorgedepot bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt aus dem Bruttoeinkommen einzahlen und erst die Auszahlungen im Ruhestand versteuern[1]. Sie zahlen bei diesem staatlich geförderten Modell also keineswegs extra drauf, sondern verschieben die Steuerlast lediglich in die Rentenphase. Da Ihr persönlicher Steuersatz im Alter in der Regel deutlich niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, ergibt sich für Sie unter dem Strich meist ein spürbarer finanzieller Vorteil.
Ein wesentlicher Hebel dieser Regelung ist der sogenannte Steuerstundungseffekt. Während Ihr Kapital im Depot über Jahrzehnte wächst, fallen auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne keine jährlichen Steuern an. Dieses unversteuerte Geld arbeitet in vollem Umfang weiter und verstärkt den Zinseszinseffekt erheblich. Erst mit dem Beginn der Auszahlungsphase greift die Einkommensteuer auf die entnommenen Beträge. Durch diese zeitliche Verschiebung bleibt Ihnen in der Ansparphase mehr Liquidität für den Vermögensaufbau, wie wir in den Beiträgen auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal detailliert aufzeigen. Da keine Abgeltungsteuer den Zuwachs schmälert, wächst das Depotguthaben deutlich schneller als bei einem klassischen, ungeförderten Wertpapierdepot.
| Steuerliche Phase | Reguläres ETF-Depot (ungefördert) | Altersvorsorgedepot (nachgelagert) |
|---|---|---|
| Einzahlungen | Aus bereits versteuertem Nettoeinkommen | Steuerlich absetzbar (Sonderausgabenabzug) |
| Wertzuwachs (Ansparphase) | Jährliche Besteuerung (Vorabpauschale) | Komplett steuerfrei (voller Zinseszinseffekt) |
| Auszahlungsphase | Steuerfreie Entnahme der Substanz (Erträge mit Abgeltungsteuer) | Besteuerung der Auszahlungen zum persönlichen Steuersatz |
Die Sorge, am Ende mehr Steuern zahlen zu müssen, ist somit unbegründet. Die Steuerlast wird nicht addiert, sondern schlicht verlagert. Da Rentner typischerweise geringere Einkünfte als aktive Erwerbstätige erzielen, liegt der Steuersatz bei der Auszahlung fast immer unter dem Satz der aktiven Berufsphase. Um herauszufinden, ob für Sie ein individueller Wechsel von einer bestehenden Riester-Rente sinnvoll ist, können Sie unseren quellenbasierten Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und steuerlichen Vergleiche dienen der reinen Illustration und stellen keine finanzielle oder steuerliche Beratung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Die Ansparphase: Profitieren von 0 Prozent Steuern auf Depotgewinne
Das neue Altersvorsorgedepot, das ab Januar 2027 den Riester-Standard ablöst, zeichnet sich durch eine konsequente steuerliche Begünstigung der Sparphase aus. Im Gegensatz zur klassischen Direktanlage fallen während des gesamten Vermögensaufbaus keinerlei Steuern auf Ihre Erträge an. Das bedeutet, dass Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne zu 100 Prozent im Depot verbleiben und unmittelbar reinvestiert werden können, ohne dass das Finanzamt einen Abzug vornimmt. Sie profitieren somit von einer vollständigen Steuerstundung. Detaillierte Fachartikel und praxisnahe Ratgeber dazu finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.
| Steuerlicher Aspekt | Altersvorsorgedepot (AVD) | Regulärer ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer auf Dividenden | Keine (0 Prozent in der Ansparphase) | Ja (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) |
| Vorabpauschale auf Wertzuwächse | Keine | Ja (jährliche Belastung je nach Basiszins) |
| Steuer bei Umschichtungen | Keine (vollständig steuerfrei) | Ja (Realisierte Gewinne lösen sofortige Abgeltungsteuer aus) |
Dieser steuerfreie Vermögensaufbau ist für alle Sparergruppen hochattraktiv. Er eignet sich für junge Familien und Angestellte ebenso wie für Selbständige, die im Altersvorsorgedepot eine hochgradig flexible, steuerlich geförderte Vorsorgelösung finden. Da keine Steuern die jährliche Rendite belasten, wächst Ihr Vorsorgevermögen deutlich schneller als im ungeförderten Depot.
Der vollständige Verzicht auf Abgeltungsteuer und Vorabpauschale während der Ansparphase bewirkt einen massiven Zinseszinseffekt, der sich über Jahrzehnte hinweg spürbar bemerkbar macht[2]. Bei einem regulären ETF-Sparplan wird jährlich ein Teil des Vermögenswachstums durch die Vorabpauschale steuerlich abgezogen, wodurch das für künftige Zinsen zur Verfügung stehende Kapital schrumpft. Im Altersvorsorgedepot arbeitet Ihr Kapital ungeschmälert weiter. Auch das Umschichten von Fonds oder ETFs innerhalb des Depots bleibt steuerfrei. Erst bei Auszahlung im Rentenalter wird die Steuer fällig, dann jedoch zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, der im Ruhestand meist deutlich unter dem Steuersatz des Erwerbslebens liegt. Wie sich dieser Vorteil konkret auf Ihr individuelles Endkapital auswirkt, können Sie ganz einfach mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot simulieren. Bitte beachten Sie dabei: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Auszahlungsphase: Wie die Versteuerung im Alter abläuft
Die nachgelagerte Besteuerung beim neuen Altersvorsorgedepot (AVD) bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt einzahlen und erst die Auszahlungen im Ruhestand versteuern[1]. Sie zahlen also am Ende nicht drauf, sondern verschieben die Steuerlast in eine Lebensphase, in der Ihr persönlicher Steuersatz meist deutlich niedriger ist als im aktiven Erwerbsleben. Da zudem sämtliche Gewinne und Zinsen während der Ansparphase komplett steuerfrei wieder angelegt werden, profitieren Sie von einem enormen Steuerstundungseffekt, der das Wachstum Ihres Kapitals beschleunigt.
Das Zuflussprinzip: Versteuerung erst bei Auszahlung
Erst wenn Sie im Ruhestand regelmäßige Auszahlungen aus Ihrem Depot erhalten, greift das Finanzamt zu. Nach dem sogenannten Zuflussprinzip wird jeder ausgezahlte Euro als steuerpflichtiges Einkommen erfasst und mit Ihrem dann gültigen persönlichen Einkommenssteuersatz belegt[1]. Diese Struktur ist für die meisten Sparer vorteilhaft, da die Steuerersparnis während der Erwerbsphase den Zinseszinseffekt massiv stärkt. Auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie tiefergehende Analysen dazu, wie sich diese gesetzlichen Regelungen auf verschiedene Lebensmodelle auswirken.
| Phase | Steuerliche Behandlung beim Altersvorsorgedepot (AVD) | Ihr finanzieller Vorteil |
|---|---|---|
| Ansparphase (Vorher) | Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig; Erträge und Dividenden bleiben komplett steuerfrei. | Höheres Netto-Einkommen im Beruf und ungebremster Zinseszinseffekt im Depot. |
| Auszahlungsphase (Nachher) | Die Entnahmen werden als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz im Alter versteuert. | Meist deutlich geringere Steuerlast, da das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt. |
Ob sich dieser Steueraufschub für Sie individuell lohnt, lässt sich präzise berechnen. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die steuerlichen Effekte und das prognostizierte Endkapital anschaulich vergleichen. Bitte beachten Sie, dass alle steuerlichen Berechnungen und Projektionen rein illustrativ sind und keine steuerliche oder finanzielle Beratung im Sinne des Gesetzes darstellen (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.). Für eine maßgeschneiderte Planung und tiefergehende Fragen empfiehlt sich stets der Weg über eine qualifizierte Unabhängige Beratungsvermittlung.
Die Steuerstundung: Warum Ihr Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist
Der eigentliche Vorteil der nachgelagerten Besteuerung basiert auf dem deutschen Steuerrecht und dem darin verankerten Progressionstarif. Da Ihr Gesamteinkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als im aktiven Erwerbsleben, sinkt auch Ihr persönlicher Steuersatz deutlich. Sie verschieben die Steuerlast somit gezielt von einer Lebensphase mit hoher Steuerlast in eine Phase mit deutlich geringerer Belastung. Während Sie heute Beiträge steuerfrei einzahlen und somit Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, versteuern Sie im Alter die Auszahlungen zu einem weitaus günstigeren Satz. Diesen Vorteil bestätigt auch die Deutsche Rentenversicherung, da die steuerliche Entlastung in der Erwerbsphase die spätere Steuerlast im Ruhestand meist übersteigt[3].
| Phase | Einkommensniveau | Steuerlicher Effekt |
|---|---|---|
| Erwerbsphase (Ansparen) | Hoch durch aktives Arbeitseinkommen | Voll abzugsfähige Beiträge senken das zu versteuernde Einkommen |
| Ruhestand (Auszahlung) | Niedriger durch Rentenbezug | Die Auszahlung wird zu einem geringeren persönlichen Steuersatz versteuert |
Das Prinzip lautet: Steuern sparen bei hohem Steuersatz, Steuern zahlen bei niedrigem Steuersatz. Um herauszufinden, wie sich dieser Effekt konkret auf Ihre geplante Altersvorsorge auswirkt, hilft ein Blick auf die genauen Zahlen. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die steuerlichen Vorteile und Ihre voraussichtliche Förderung individuell berechnen. Für tiefergehende Fragen zur Riester-Reform und den gesetzlichen Steuerregeln steht Ihnen unser Vorsorgewissen Informationsportal kostenfrei zur Verfügung. Das Portal Vorsorgedepot-Lotse bietet Ihnen eine transparente und quellenbasierte Orientierung für Ihre finanzielle Zukunft. Bitte beachten Sie: Alle Beispielrechnungen und Vergleiche dienen der allgemeinen Orientierung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Sonderausgabenabzug: So reduziert der Staat Ihre Steuerlast heute
Um die Einzahlungen in das neue Altersvorsorgedepot bereits in der Ansparphase finanziell attraktiv zu gestalten, greift ein bewährter steuerlicher Mechanismus: der Sonderausgabenabzug. Den geförderten Eigenbeitrag, den Sie im Laufe eines Kalenderjahres in Ihr Depot einzahlen, können Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen im Hier und Jetzt spürbar. Nach den aktuellen Plänen des Bundesministeriums für Finanzen liegt der geförderte Eigenbeitrag ab dem Jahr 2027 bei bis zu 1.800 Euro pro Kalenderjahr, eingebettet in eine maximal mögliche Einzahlung von 6.840 Euro. [1]Über die Günstigerprüfung des Finanzamts erhöht sich der abzugsfähige Betrag um die zustehenden Zulagen. Dies bedeutet eine spürbare Ausweitung des steuerlich begünstigten Sparvolumens im Vergleich zur bisherigen gesetzlichen Regelung.
Der steuerliche Rahmen im direkten Vergleich
| Steuerliches Merkmal | Bisherige Riester-Rente | Geplantes Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Steuerlich abzugsfähiger Förderbetrag | Bis zu 2.100 Euro jährlich | Bis zu 1.800 Euro jährlich |
| Maximal mögliche Einzahlung ins Depot | Bis zu 2.100 Euro jährlich | Bis zu 6.840 Euro jährlich |
| Art der Begünstigung | Sonderausgabenabzug nach Günstigerprüfung | Sonderausgabenabzug nach Günstigerprüfung |
Durch diese deutliche Anhebung des Rahmens können vor allem Berufstätige mit einer höheren Steuerlast erhebliche Netto-Entlastungen erzielen. Der Staat erstattet Ihnen über den Einkommensteuerbescheid einen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge zurück, wodurch sich der tatsächliche Eigenaufwand für den Vermögensaufbau reduziert. Um zu kalkulieren, wie stark sich diese Steuerverschiebung in Ihrer individuellen Situation auswirkt, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Ergänzende, quellenbasierte Analysen und detaillierte Leitfäden zu allen steuerlichen Facetten der Reform finden Sie zudem auf dem Vorsorgewissen Informationsportal.
Hinweis: Die aufgeführten Rechengrößen und steuerlichen Rahmenbedingungen basieren auf dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren für die Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027. Es handelt sich um eine illustrative Darstellung, die keine steuerliche oder finanzielle Beratung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG darstellt.
Gefördert versus ungefördert: Zwei Steuerspielregeln im selben Depot
Das neue Altersvorsorgedepot bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität, da Sie nicht nur geförderte Beiträge einzahlen können. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz im selben Depot strikt zwischen geförderten Kernbeiträgen und ungeförderten Zuzahlungen. Während geförderte Beiträge durch staatliche Zulagen oder den Sonderausgabenabzug begünstigt werden, fließen ungeförderte Zuzahlungen aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen in das Depot. Der entscheidende Vorteil: In der jahrzehntelangen Ansparphase wachsen beide Beitragsarten vollkommen steuerfrei, wodurch der Zinseszins-Effekt optimal wirken kann[1].
| Eigenschaft | Geförderte Beiträge | Ungeförderte Beiträge |
|---|---|---|
| Förderung in der Ansparphase | Zulagen und steuerlicher Sonderausgabenabzug | Keine direkte staatliche Förderung |
| Besteuerung in der Ansparphase | Steuerfrei (keine Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale) | Steuerfrei (keine Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale) |
| Besteuerung bei der Auszahlung | Voll nachgelagerte Besteuerung zum persönlichen Steuersatz | Nur Erträge werden versteuert (Ggf. Halbeinkünfteverfahren oder Teilfreistellung) |
Die Auszahlungsphase offenbart das durchdachte steuerliche Zusammenspiel im Altersvorsorgedepot. Für die geförderten Beiträge gilt die klassische nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen werden im Ruhestand mit Ihrem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Alter meist deutlich niedriger ausfällt als im Erwerbsleben. Bei ungeförderten Beiträgen hingegen haben Sie die Steuern auf das eingezahlte Kapital bereits in der Ansparphase entrichtet. Daher bleibt das ausgezahlte Kapital im Alter steuerfrei - nur die erwirtschafteten Wertzuwachse unterliegen einer günstigen Besteuerung[4]. Diese steuerliche Zweiteilung ermöglicht es Ihnen, Ihre private Altersvorsorge flexibel an Ihre individuelle Steuersituation anzupassen.
Wenn Sie genauer planen möchten, wie sich diese Regeln auf Ihre persönliche Rente auswirken, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Als neutrales Vorsorgewissen Informationsportal legen wir Wert auf transparente Berechnungen nach den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Vorher-Nachher-Vergleich: Rechenbeispiel zur Steuerverschiebung
Um die mathematische Wirkung der nachgelagerten Besteuerung zu verdeutlichen, hilft ein direkter Vergleich zwischen einem herkömmlichen, ungeförderten ETF-Sparplan und dem staatlich geförderten Altersvorsorgedepot (AVD). Beim klassischen Depot unterliegen die jährlichen Erträge der Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls der Vorabpauschale. Beim Altersvorsorgedepot hingegen entfällt diese Steuerlast in der Ansparphase vollständig. Das Kapital kann über Jahrzehnte brutto für netto wachsen, wodurch sich der Zinseszins-Effekt drastisch verstärkt. Erst bei der Auszahlung im Ruhestand greift die nachgelagerte Besteuerung, bei der das entnommene Vermögen mit dem dann meist deutlich geringeren persönlichen Steuersatz versteuert wird[1].
| Eigenschaft | Herkömmliches Depot (Sofort-Versteuerung) | Altersvorsorgedepot (Nachgelagerte Besteuerung) |
|---|---|---|
| Steuer auf Erträge in der Ansparphase | Jährliche Abgeltungsteuer (inklusive Soli) | Steuerfrei (Zinsen & Dividenden fließen brutto zurück) |
| Zinseszins-Effekt | Reduziert durch laufende Steuerabzüge | Maximaler Hebel durch vollständige Steuerstundung |
| Besteuerung im Ruhestand | Steuerfreie Auszahlung der Erträge (bereits versteuert) | Nachgelagerte Besteuerung des gesamten Kapitals |
| Typischer Steuersatz im Alter | Keine Entlastungswirkung | Meist deutlich niedrigerer persönlicher Steuersatz |
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel veranschaulicht diesen Effekt: Werden über einen Zeitraum von 30 Jahren monatlich 200 Euro bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent angelegt, führt die jährliche Steuerbelastung im Standard-Depot dazu, dass am Ende deutlich weniger Kapital zur Verfügung steht. Im Altersvorsorgedepot wächst das Guthaben hingegen ungeschmälert an. Selbst wenn das Gesamtkapital im Ruhestand bei der Auszahlung voll mit einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 20 oder 25 Prozent versteuert werden muss, übersteigt das verbleibende Netto-Vermögen das des ungeförderten Sparplans in der Regel deutlich. Dies liegt an der enormen Hebelwirkung des Steuerstundungseffekts, der wie ein zinsloses Darlehen des Staates wirkt[5]. Zur präzisen Berechnung Ihrer individuellen Vorteile und zur Ermittlung Ihrer voraussichtlichen Steuerersparnis können Sie unseren interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. (Hinweis: Dieses Rechenbeispiel dient rein illustrativen Zwecken. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Da die steuerlichen Gegebenheiten von Ihrer persönlichen Einkommenssituation im Erwerbsleben sowie im späteren Ruhestand abhängen, empfiehlt sich meist eine detaillierte Einzelfallprüfung. Unser Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen tiefergehende Leitfäden zu allen steuerlichen Facetten des Altersvorsorgedepots. Für eine persönliche, auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Planung vermitteln wir Ihnen zudem gerne eine Unabhängige Beratungsvermittlung, bei der lizenzierte Experten Ihre steuerliche Situation analysieren und prüfen, ob ein Wechsel von bestehenden Verträgen für Sie finanziell vorteilhaft ist.
Der Weg zum Altersvorsorgedepot ab 2027: Das müssen Sie jetzt tun
Das neue Altersvorsorgedepot startet offiziell im Jahr 2027 und läutet eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland ein[1]. Um von den grundlegend verbesserten Renditechancen auf Aktienbasis und der staatlichen Förderung optimal zu profitieren, sollten Sie sich frühzeitig vorbereiten. Da das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung einen zentralen Baustein des neuen Modells darstellt, gilt es schon heute, die persönlichen Weichen richtig zu stellen. Viele Sparer fragen sich, ob sich ein Wechsel bestehender Verträge lohnt und wie sie den Übergang steuerlich und finanziell am besten gestalten. Mit einer strukturierten Herangehensweise gelingt Ihnen diese Vorbereitung absolut risikofrei.
- Bestehende Verträge genau analysieren: Ermitteln Sie die aktuellen Garantiewerte, die laufenden Effektivkosten sowie die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen Ihrer Riester-Rente.
- Ihren individuellen Wechsel berechnen: Nutzen Sie den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die genaue staatliche Förderung, das voraussichtliche Endkapital und den finanziellen Vorteil eines Wechsels transparent zu simulieren.
- Fundiertes Fachwissen aufbauen: Informieren Sie sich im Vorsorgewissen Informationsportal über gesetzliche Rahmenbedingungen, steuerliche Stundungseffekte und den genauen Ablauf der Rentenreform 2027.
Die Entscheidung über den passenden Weg in das Altersvorsorgedepot sollte auf verlässlichen Daten beruhen, da die steuerlichen Vorteile ausschließlich für zertifizierte Depotverträge gelten[1]. Während entscheidungsfreudige Selbstentscheider einen direkten Vergleich bevorzugen, wünschen sich viele Anleger eine persönliche Begleitung. Für diesen Weg steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung. Über das Portal Vorsorgedepot-Lotse vermitteln wir Sie kostenfrei an lizenzierte und unabhängige Finanzberater, die Ihre persönliche steuerliche Situation analysieren.
Wichtiger Hinweis: Die über unsere Tools erstellten Berechnungen dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Häufig gestellte Fragen
- Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung beim Altersvorsorgedepot?
- Es bedeutet, dass Ihre Beiträge und die damit erwirtschafteten Erträge während der Ansparphase komplett steuerfrei bleiben. Erst wenn Sie im Ruhestand Geld aus dem Depot entnehmen, unterliegen diese Auszahlungen Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz.
- Zahle ich durch das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung am Ende drauf?
- Nein, in der Regel nicht. Da Ihr Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist auch Ihr persönlicher Steuersatz geringer. Sie versteuern das Geld also später zu einem günstigeren Satz und profitieren zudem vom Zinseszinseffekt.
- Fallen während der Ansparphase im Altersvorsorgedepot Steuern an?
- Nein. Während der Ansparphase zahlen Sie 0 Prozent Steuern auf Erträge wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne. Im Gegensatz zu einem normalen Depot wird keine jährliche Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale fällig.
- Wie hoch ist der maximale steuerliche Vorteil bei den Einzahlungen?
- Laut Gesetzesentwurf ist der geförderte Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro jährlich als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung abziehbar, zuzüglich der über die Günstigerprüfung zustehenden Zulagen. Insgesamt können Sie bis zu 6.840 Euro pro Jahr in das Depot einzahlen.
- Wie unterscheidet sich die Besteuerung von geförderten und ungeförderten Beiträgen?
- Geförderte Beiträge werden im Alter voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei ungeförderten Beiträgen, die Sie über die Grenze hinaus einzahlen, bleibt die Ansparphase steuerfrei, und im Alter werden nur die Erträge besteuert.
- Wann startet das neue Altersvorsorgedepot in Deutschland?
- Das neue Altersvorsorgedepot und die reformierte steuerliche Förderung starten offiziell zum 1. Januar 2027.
Quellen
Wie viel bleibt nach Steuern von deinem AVD?
Die Besteuerung in der Rentenphase ist komplex. Wir rechnen es für deine Situation durch.
Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
