VorsorgedepotLotseFörderung berechnen

Was steht im Altersvorsorgereformgesetz? Das Gesetz erklärt

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Gesetzestext des Altersvorsorgereformgesetzes im Bundesgesetzblatt mit Paragrafenzeichen und Aktenordnern zur privaten Altersvorsorge.

Kostenlose Beratung anfragen

Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Gesetzestext und Verkündung: Die formelle Grundlage des AVRG

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) bildet das juristische Fundament für die umfassende Neuordnung der geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Das Gesetz wurde am 26. Mai 2026 ausgefertigt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt unter der amtlichen Fundstelle BGBl. 2026 I Nr. 156 verkündet. Federführend durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erarbeitet, löst das AVRG das bisherige Riester-System schrittweise ab und verankert das neue Altersvorsorgedepot im gesetzlichen Rahmen.

Eckdaten des Gesetzgebungsverfahrens und Publikation

  • Ausfertigung und Verkündung: Ausgefertigt am 26.05.2026 und amtlich veröffentlicht im BGBl. I 2026 Nr. 156 am 29.05.2026.
  • Legislativer Ablauf: Nach der Veröffentlichung des BMF-Referentenentwurfs im Dezember 2025 folgten die Lesungen im Deutschen Bundestag und die abschließende Zustimmung des Bundesrates im Mai 2026.
  • Verankerung im Gesetzbuch: Die zentralen Vorgaben für Produktkriterien und Informationspflichten sind im neu gefassten § 7d AltZertG verankert.
  • Zielsetzung der Entbürokratisierung: Abbau komplexer Verwaltungsstrukturen, Transparenz bei den Effektivkosten sowie die Ermöglichung renditestarker Anlageformen ohne Garantiezwang.

Ziel der Gesetzgebungsinitiative ist es, die private Vorsorge durch den Abbau bürokratischer Hürden und die Einführung transparenter Standards grundlegend zu modernisieren. Durch die klare rechtliche Trennung zwischen Zertifizierung, steuerlicher Förderung und Produktgestaltung schafft das Gesetz verlässliche Rahmenbedingungen, damit Sie Ihre private Altersvorsorge transparent vergleichen und zukunftssicher planen können.

Was steht im Altersvorsorgereformgesetz?

Der Artikel-Aufbau: Wie das Reformgesetz strukturiert ist

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) ist aus juristischer Sicht als sogenanntes Mantelgesetz aufgebaut. Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kein isoliertes Regelungswerk geschaffen, sondern verändert zeitgleich eine Reihe bestehender Einzelgesetze. Diese Gesetzgebungstechnik stellt sicher, dass das Förderrecht, die steuerliche Behandlung und die Aufsichtsregeln für Finanzdienstleister ab dem Reformstart am 1. Januar 2027 systematisch ineinandergreifen.

Die rechtliche Systematik des Mantelgesetzes im Detail

Inhaltlich gliedert sich der Gesetzestext in zwei tragende Pfeiler: das Steuerrecht für Sparer und das Produktrecht für Anbieter. Im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert der Gesetzgeber die genaue Mechanik der staatlichen Zulagen, die Günstigerprüfung sowie die Bestimmungen zur nachgelagerten Besteuerung im Alter. Parallel dazu schreibt das Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) die Kriterien vor, die ein Depot oder Anlageprodukt erfüllen muss, um als förderfähiges Altersvorsorgedepot zertifiziert zu werden.

Artikel im AVRGBetroffenes FachgesetzGesetzlicher Regelungsschwerpunkt
Artikel 1Einkommensteuergesetz (EStG)Regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Eigenbeiträgen, die Berechnung der Grund- und Kinderzulagen sowie die Regeln der nachgelagerten Besteuerung.
Artikel 2Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)Definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für nachfolgende Anlageprodukte, Kostenobergrenzen bei Standarddepots sowie Transparenzpflichten nach § 7d AltZertG.
Artikel 3 & 4Verfahrens- und FinanzverwaltungsrechtSteuert die administrativen Prozesse der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und legt Prüfrechte für die Fördergewährung fest.
SchlussartikelInkrafttretens- & ÜbergangsbestimmungenRegelt das schrittweise Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2027 und schafft rechtliche Rahmenbedingungen für den Übertrag bestehender Riester-Verträge.

Für Verbraucher und Berater bietet diese klare Aufteilung einen entscheidenden Vorteil: Wer steuerliche Effekte bewerten möchte, findet die Antworten im EStG. Wer hingegen Gebührenstrukturen oder zulässige Anlageklassen wie ETFs prüfen will, schlägt die Bestimmungen des AltZertG auf. Wir empfehlen, bei der Analyse von Reformdetails stets zwischen der steuerlichen Ebene und den produktspezifischen Anforderungskriterien zu unterscheiden.

Änderungen im Einkommensteuergesetz: Die steuerliche Förderlogik

Das Einkommensteuergesetz (EStG) bildet das rechtliche Fundament für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Mit dem Gesetz werden die steuerlichen Regelungen im EStG grundlegend modernisiert, um das neue Altersvorsorgedepot in das deutsche Steuerrecht zu integrieren. Die Modifikationen betreffen vor allem die Verknüpfung von Sonderausgabenabzug und Zulagenförderung sowie die Anpassung der entsprechenden Abschnitte des EStG an ertragsorientierte Anlageklassen ohne Beitragsgarantie.

§ 10a EStG und Neugestaltung der Zulagenparagrafen

Die zentrale Schnittstelle bildet die Überarbeitung des § 10a EStG. Während das bisherige Riester-Regime an komplexe Eigenbeitragsberechnungen gebunden war, vereinfacht der Gesetzgeber die steuerliche Geltendmachung von Altersvorsorgebeiträgen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung führt das Finanzamt weiterhin von Amts wegen die Günstigerprüfung durch. Reicht die individuelle Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug hinaus, wird der Differenzbetrag als Steuererstattung gutgeschrieben. Ergänzend dazu definieren die neugefassten Zulagenparagrafen ab § 79 EStG die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Zuschüsse.

  • Ansparphase: Sämtliche Kursgewinne, Dividenden und Zinsgewinne verbleiben innerhalb des Altersvorsorgedepots steuerfrei. Es fällt keine jährliche Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale an.
  • Auszahlungsphase: Sämtliche Leistungsausflüsse unterliegen im Alter der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
  • Sonderausgabenabzug: Eigenbeiträge können bis zum gesetzlichen Höchstbetrag steuermindernd geltend gemacht werden, sofern dies für die steuerpflichtige Person vorteilhaft ist.

Durch die Beibehaltung der nachgelagerten Besteuerung bleibt das bewährte Prinzip erhalten: In Phasen hoher Erwerbseinkommen profitieren Steuerpflichtige von spürbaren Entlastungen beim Sonderausgabenabzug. Im Ruhestand wird die Rente oder der Auszahlungsplan hingegen mit dem meist niedrigeren Steuersatz versteuert. Dieser gesetzliche Rahmen stellt sicher, dass kapitalmarktorientierte Depots steuerlich genauso zielgerichtet unterstützt werden wie klassische Versicherungsprodukte.

Das neu gefasste AltZertG: Produktregeln und Transparenzvorschriften

Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bildet die regulatorische Grundlage dafür, welche Vorsorgeprodukte die staatliche Förderung erhalten. Mit der Reform wurde das Gesetz umfassend überarbeitet, um neben den klassischen Versicherungsprodukten mit Beitragsgarantien nun auch ertragsorientierte Depotmodelle rechtssicher zu verankern. Im Zentrum stehen dabei klare Qualitäts- und Kostenvorgaben für jedes staatlich geförderte Altersvorsorgedepot.

Kriterien für die Zertifizierung und zulässige Anlageklassen

Für die Qualifikation als gefördertes Altersvorsorgedepot legt das Gesetz verbindliche Produktregeln fest. Um Transparenz und Anlegerschutz zu gewährleisten, müssen Anbieter ihre Produkte von der zuständigen Zertifizierungsstelle prüfen lassen. Das Regelwerk schreibt unter anderem Folgendes vor:

  • Abschließende Positivliste: Das Anlagekapital darf ausschließlich in gesetzlich zugelassene Vermögenswerte wie breit gestreute ETFs und Investmentfonds investiert werden, um hochspekulative Finanzinstrumente auszuschließen.
  • Wahlfreiheit bei Beitragsgarantien: Verträge können vollständig ohne Beitragsgarantie oder mit flexiblen Garantienstufen gestaltet werden, um höhere Renditechancen am Kapitalmarkt zu nutzen.
  • Kostendeckelung beim Standarddepot: Bieten Dienstleister ein staatlich vorgeschriebenes Standardprodukt an, darf die durch Kosten verursachte jährliche Renditeminderung (Effektivkosten) maximal 1,0 Prozent betragen.

Besondere Informationspflichten nach § 7d AltZertG

Einen zentralen Schwerpunkt der Neuregelung bilden erweiterte Transparenzpflichten, die den Schutz der Verbraucher durch strengere Offenlegungsregeln stärken. Produktanbieter sind verpflichtet, Vertragspartner bereits vor der Abgabe einer Vertragserklärung verständlich und übersichtlich über sämtliche Gebührenstrukturen, administrative Kosten und Wechselkonditionen aufzuklären. Diese Transparenzvorschriften erleichtern es Ihnen, Angebote herstellerübergreifend zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung für Ihre private Altersvorsorge zu treffen.

Inkrafttreten und Übergangsfristen: Wann welche Paragrafen gelten

Das Altersvorsorgereformgesetz tritt nicht an einem einzigen Stichtag vollumfänglich in Kraft, sondern folgt einer dreistufigen Umsetzungslogik. Nach der amtlichen Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29. Mai 2026 wurden zunächst die rechtlichen Grundlagen für Anbieter und Zertifizierungsstellen geschaffen, bevor das eigentliche Produktangebot für Sparer freigeschaltet wird.

StichtagGesetzliche SchwerpunkteRelevanz für Sparer und Anbieter
Tag nach Verkündung (30.05.2026)Verordnungsermächtigungen und Kriterien der Zertifizierung (§ 7d AltZertG)Finanzdienstleister können Produktstrukturen entwickeln und Registrierungen beantragen.
1. Januar 2027Hauptinkrafttreten des Reformgesetzes, Einführung der neuen FördersystematikOffizieller Start der Ansparphase im Depot sowie Wechselmöglichkeit für bestehende Riester-Verträge.
1. Januar 2028Erweiterte Melde- und Digitalisierungsvorschriften zur Zentralkasse (ZfA)Vollständige Automatisierung der Datenübermittlung zwischen Brokern, Anbietern und Finanzbehörden.

Durch diese zeitliche Staffelung stellt der Gesetzgeber sicher, dass Finanzinstitute ausreichend Vorlauf zur Entwicklung konformer Depotmodelle haben. Für Verbraucher bedeutet der Stichtag am 1. Januar 2027 den eigentlichen Beginn der aktiven Nutzung. Wie der konkrete Start des Altersvorsorgedepots abläuft, hängt somit maßgeblich davon ab, wie zügig die Produktanbieter ihre Zertifizierungen nach den Vorgaben des AltZertG abschließen.

Anleger mit bestehenden Riester-Polizzen müssen am ersten Stichtag keine übereilten Entscheidungen treffen. Das Gesetz sieht ausreichende Übergangsfristen vor, um bestehende Verträge ruhen zu lassen, beitragsfrei weiterzuführen oder schrittweise in ein förderfähiges Depot zu übertragen. Die wesentlichen Eckdaten der Reform sichern dabei den Bestandsschutz ab, sodass bestehende Garantieansprüche bei Verbleib im Altvertrag vollumfänglich erhalten bleiben.

Zertifizierung und Aufsicht: Die Rolle der Zertifizierungsstelle und der BaFin

Damit ein Anlage- oder Vorsorgeprodukt die staatliche Förderung erhält, durchläuft es vor dem Vertriebsstart ein behördliches Prüfungsverfahren. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) regelt dabei genau, wie Verträge für ein gefördertes Altersvorsorgedepot einzustufen und zu zertifizieren sind. Die Zertifizierung bestätigt offiziell, dass die Vertragsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, stellt jedoch keine Bewertung der wirtschaftlichen Rendite dar.

Verfahren der Zertifizierungsstelle und behördliche Pflichten

Die Zertifizierungsstelle im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüft die Einhaltung der gesetzlichen Kriterien. Anbieter sind verpflichtet, Anpassungen der Vertragsbedingungen unverzüglich anzuzeigen und die anfallenden Bearbeitungsgebühren zu entrichten.

  • Zertifizierungsstelle (BZSt): Erteilung des Zertifikats nach Prüfung der gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem AltZertG.
  • Anzeigenpflichten: Verpflichtende Meldung von Tarifänderungen oder Anpassungen des Vertragsinhalts durch den Anbieter.
  • Finanzmarktaufsicht (BaFin): Aufsichtsrechtliche Überwachung der Anbieter hinsichtlich Solvenz und Risikomanagement.
  • Transparenzvorgaben: Durchsetzung gesetzlicher Informationspflichten gemäß § 7d AltZertG gegenüber den Sparern.

Das Zusammenspiel von Zertifizierungsstelle und BaFin gewährleistet einen rechtlich geprüften Rahmen für Anleger. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Vertragsabschluss stets das Vorliegen einer gültigen Zertifizierungsnummer zu überprüfen, um den Anspruch auf die staatliche Förderung abzusichern.

Standarddepot und Kostenobergrenzen: Die gesetzlichen Schutzmechanismen

Das Gesetz verankert spezifische Schutzmechanismen, um Anlegerinnen und Anlegern einen transparenten und kostengünstigen Einstieg in die geförderte Altersvorsorge zu ermöglichen. Kernstück dieser verbraucherschützenden Bestimmungen ist das gesetzlich geregelte Standarddepot. Durch die reduzierte Komplexität soll es als Angebot für Vorsorgeinteressierte dienen, die Anlageentscheidungen nicht selbst treffen wollen[1]. Sparer nutzen damit eine strukturierte Vorsorgelösung ohne aufwendige Produktauswahl.

Gesetzliche Parameter: Kostendeckel, Positivliste und Voreinstellungen

Um den Schwachstellen früherer Riester-Verträge, wie unübersichtlichen Kostenstrukturen und hohen Abschlussgebühren, gezielt entgegenzuwirken, etabliert das Gesetzeswerk drei zentrale Schutzbestimmungen für das Standardmodell:

  • Begrenzung der Effektivkosten auf 1,0 Prozent: Bei Standardprodukt-Verträgen wird die durchschnittliche jährliche Minderung der Rendite durch Produkt-, Depot- und Verwaltungskosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent gedeckelt[2]. Diese verbindliche Obergrenze schützt das Ersparte vor übermäßiger Gebührenbelastung.
  • Gesetzliche Positivliste zulässiger Vermögenswerte: Das Reformgesetz enthält eine abschließende Positivliste, die festlegt, welche Anlageklassen für das Altersvorsorgedepot zugelassen sind. Der Fokus liegt auf breit diversifizierten Finanzinstrumenten wie Aktienfonds und ETFs.
  • Standardisierte Default-Option: Beim Standardprodukt sind individuelle Auswahlentscheidungen nur dann erforderlich, wenn Anleger aktiv von den gesetzlichen Standardeinstellungen abweichen möchten.

Ergänzt werden diese Regelungen durch erweiterte Transparenzpflichten nach § 7d AltZertG, die Anbieter verpflichten, effektive Kosten und Produktparameter vor Vertragsschluss offenzulegen. Dadurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass Renditechancen am Kapitalmarkt nicht durch hohe Margen zehren, sondern direkt dem Vermögensaufbau der Sparer zugutekommen.

Orientierung im Paragrafendschungel: Wie Verbraucher und Berater das Gesetz nutzen

Rechtstexte bieten zwar rechtsverbindliche Klarheit, sind in ihrer juristischen Fachsprache für Verbraucher jedoch oft schwer zugänglich. Das Verstehen des Gesetzestextes bildet dennoch die fundamentale Grundlage, um die rechtlichen Ansprüche auf Zulagen und steuerliche Freibeträge beim neuen Altersvorsorgedepot korrekt einzuordnen. Um diesen Paragrafendschungel verständlich zu übersetzen, bereitet das Vorsorgewissen Informationsportal die komplexen Vorgaben des Altersvorsorgereformgesetzes quellenbasiert und strukturiert für Anleger und Berater auf.

Gesetzliche Regelung versus vertragliche Produktbedingungen

Für eine fundierte Entscheidung ist die strikte Unterscheidung zwischen den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den individuellen Produktbedingungen der Finanzdienstleister entscheidend. Während der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen sowie die staatliche Zulagenstruktur festlegt, bestimmen die Anbieter die spezifische Ausgestaltung der Verträge.

  • Gesetzliche Vorgaben: Regeln staatliche Zulagen, Höchstgrenzen für Sonderausgaben, die Positivliste zulässiger Anlageklassen sowie Informationspflichten nach § 7d AltZertG.
  • Produktbedingungen der Anbieter: Bestimmen konkrete Depotgebühren, Orderkosten, die Auswahl der bereitgestellten ETFs sowie die funktionale Ausgestaltung der Benutzeroberflächen.
  • Unabhängige Orientierung: Ermöglicht die saubere Trennung von staatlicher Förderung und kommerziellen Produktkosten für einen transparenten Marktvergleich.

Ob die eigenständige Auswahl eines Depots oder der Weg über eine persönliche Beratung passt, hängt von den individuellen Vorkenntnissen und Präferenzen ab. Ein Kriteriengestützter Anbietervergleich hilft Selbstentscheidern bei der objektiven Gegenüberstellung von Gebührenstrukturen. Ergänzend unterstützt eine Unabhängige Beratungsvermittlung Sparer, die eine individuelle Begleitung zur Abstimmung ihrer persönlichen Vorsorgestrategie bevorzugen.

Häufig gestellte Fragen

Wo ist das Altersvorsorgereformgesetz im Bundesgesetzblatt zu finden?
Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2026 Teil I unter der Nummer 156 amtlich verkündet.
Welche Stammgesetze werden durch das Reformgesetz hauptsächlich geändert?
Zentrale Änderungen betreffen das Einkommensteuergesetz (EStG) bezüglich der steuerlichen Förderstruktur sowie das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) für Produktanforderungen.
Wann treten die einzelnen Artikel des Gesetzes in Kraft?
Das Gesetz weist gestaffelte Termine auf: Organisatorische Grundlagen traten direkt nach Verkündung in Kraft, wesentliche Förder- und Produktregeln folgen zum 1. Januar 2027 und 1. Januar 2028.
Was steht im neu gefassten AltZertG zum Thema Transparenz?
Der neu gefasste § 7d AltZertG schreibt besondere Informationspflichten vor, um Kosten, Renditechancen und Vergleichbarkeit der geförderten Depotprodukte transparent auszuweisen.
Wie regelt das Gesetz Kostenbegrenzungen bei Standardprodukten?
Bei zertifizierten Standarddepots wird die durchschnittliche jährliche Minderung der Rendite durch Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent gesetzlich begrenzt.
Welche Pflichthinweise gelten bei Modellrechnungen zum Gesetz?
Alle Berechnungen dienen der reinen Orientierung. Es gilt stets der gesetzliche Hinweis: Keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Quellen

  1. [1]versicherungsmakler.ac
  2. [2]versicherungsmakler.ac
  3. [3]bundesfinanzministerium.de
  4. [4]gesetze-im-internet.de
  5. [5]bundesfinanzministerium.de
  6. [6]bundesfinanzministerium.de
  7. [7]bundesfinanzministerium.de
  8. []Altersvorsorgedepot 2027: Alle Eckdaten zur neuen staatlichen Förderung
  9. []Das neue Altersvorsorgedepot einfach erklärt
  10. []Altersvorsorgedepot: App oder persönliche Beratung?
  11. []Wann startet das Altersvorsorgedepot
  12. []Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot (AVD) ab 2027?

Kostenlose Beratung anfragen

Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.