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Altersvorsorgedepot 2027: alle Eckdaten auf einen Blick

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Infografik zum Altersvorsorgedepot 2027 mit einer übersichtlichen Tabelle aller wichtigen Eckdaten wie Starttermin, Grundzulage, Kinderzulage und Höchstbeitrag.

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Der Starttermin und die gesetzliche Grundlage des Altersvorsorgedepots

Die wichtigsten Eckdaten des Altersvorsorgedepots 2027 bieten privaten Sparern eine verlässliche Orientierung für ihre zukünftige Altersvorsorge. Der offizielle Starttermin für das neue Altersvorsorgedepot ist der 1. Januar 2027, verankert im Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)[1]. Als zeitgemäßer Nachfolger der Riester-Rente soll das neue Modell dazu beitragen, bestehende Rentenlücken in Deutschland durch eine renditeorientierte, staatlich unterstützte Kapitalanlage effektiver zu schließen.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz reagiert der Gesetzgeber auf die veränderten Bedingungen am Kapitalmarkt. Im Gegensatz zum alten Riester-System entfällt beim Altersvorsorgedepot die Pflicht zur Beitragsgarantie[1]. Dies ermöglicht es Sparern, das angesparte Vermögen vollständig in chancenreiche ETFs und Investmentfonds anzulegen. Unser Vorsorgewissen Informationsportal stellt Ihnen hierzu detaillierte Hintergrundberichte bereit, um die regulatorischen Neuerungen nachvollziehbar zu machen.

Eckdaten-ParameterWert / Regelung ab 2027Gesetzliche Grundlage / Quelle
Offizieller Start1. Januar 2027Altersvorsorgereformgesetz [1]
Mindesteigenbeitrag120 Euro pro JahrVoraussetzung für Zulagenberechtigung [1]
AnlageklasseETFs und Fonds (ohne Beitragsgarantie)Zulassung für staatliche Förderung [1]
Berufseinsteiger-BonusEinmalig 200 Euro (bis 25 Jahre)Anreiz für junge Sparer [1]

Dank dieser gesetzlichen Neuausrichtung profitieren Sie ab 2027 von einer flexiblen und renditestarken privaten Vorsorge, die sich individuell anpassen lässt. Um die exakten Auswirkungen auf Ihre persönliche Sparquote und mögliche Förderungen vorab zu simulieren, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot kostenfrei zur Verfügung.

Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Alle Berechnungen und Darstellungen dienen ausschließlich illustrativen Zwecken.

Die zweistufige Grundzulage: So funktioniert das neue Fördermodell

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 wird die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge in Deutschland grundlegend neu gestaltet. Anstelle starrer Zulagenhöhen greift ein transparentes, zweistufiges Fördermodell, das sich direkt an Ihren eigenen Einzahlungen orientiert. Für die ersten 360 Euro, die Sie jährlich in Ihr Depot einzahlen, erhalten Sie eine staatliche Förderung von 50 Prozent, was einer Zulage von maximal 180 Euro entspricht. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Gesamtbeitrag von 1.800 Euro gewährt der Staat eine Zulage von 25 Prozent. Dadurch erhöht sich die maximale jährliche Grundzulage auf insgesamt 540 Euro[1]. Diese Neuerung stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber der alten Riester-Vorsorge dar, da Sparer nun wesentlich flexibler und renditestärker für die eigene Zukunft vorsorgen können.

StufeEigenbeitrag BereichFördersatzMaximale Zulage
Erste Stufe1 bis 360 Euro50 Prozent180 Euro
Zweite Stufe361 bis 1.800 Euro25 Prozent360 Euro
GesamtBis zu 1.800 EuroEffektiv 30 Prozent540 Euro

Dieses zweistufige Prinzip stellt sicher, dass auch Sparer mit geringeren Beiträgen überdurchschnittlich von der staatlichen Förderung profitieren. Bereits bei einem Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr sichern Sie sich eine Grundzulage von 60 Euro. Wer den maximalen Förderbetrag von 1.800 Euro ausschöpft, erhält die volle Grundzulage von 540 Euro direkt in das Altersvorsorgedepot gutgeschrieben. Für eine individuelle Berechnung Ihrer persönlichen Zulagen steht Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung, der auch Besonderheiten wie Kinderzulagen berücksichtigt. Um Ihre persönliche Ansparphase zu planen, können Sie sich im Vorsorgewissen Informationsportal detailliert informieren. Für eine detaillierte Ausarbeitung Ihrer individuellen Vorsorgestrategie hilft Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung, die den Kontakt zu lizenzierten Partnern herstellt.

Die Kinderzulage: Staatliche Unterstützung für Familien

Für Familien bietet das neue Altersvorsorgedepot ab dem Start am 1. Januar 2027 eine besonders attraktive staatliche Unterstützung durch die neu gestaltete Kinderzulage. Für jedes Kind, für das ein aktiver Anspruch auf Kindergeld besteht, zahlt der Staat eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr direkt in das geförderte Depot ein[2]. Diese staatliche Hilfe soll die private Altersvorsorge für Eltern erheblich erleichtern und den langfristigen Vermögensaufbau über renditestarke Finanzprodukte wie ETFs oder Fonds ohne unnötige bürokratische Hürden beschleunigen.

  • Maximale Zulagenhöhe: Bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Kalenderjahr.
  • Förderungsquote: Ein direktes 1:1-Matching, bei dem jeder eingezahlte Euro durch einen Euro Zulage gefördert wird.
  • Keine prozentuale Einkommensgrenze: Die Auszahlung der Kinderzulage ist nicht an prozentuale Mindestbeiträge gekoppelt.
  • Auszahlungsweg: Die Gutschrift erfolgt direkt auf das Altersvorsorgedepot des anspruchsberechtigten Elternteils.

Das Funktionsprinzip des sogenannten 1:1-Matchings stellt eine wesentliche Vereinfachung gegenüber der früheren Riester-Förderung dar. Wenn Sie als berechtigter Elternteil einen Eigenbeitrag von beispielsweise 300 Euro im Jahr in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen, erhalten Sie die vollen 300 Euro als Kinderzulage vom Staat hinzu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine prozentualen Mindesteinkommensgrenzen oder komplizierten Berechnungsformeln basierend auf Ihrem individuellen Vorjahreseinkommen für den Erhalt dieser spezifischen Zulage, was die finanzielle Planung für junge Familien ungemein erleichtert.

Wir verstehen uns als Ihr neutraler Wegweiser durch die anstehende Reform der privaten Altersvorsorge. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal stellen wir Ihnen alle gesetzlichen Neuerungen und BMF-belegten Details kostenfrei zur Verfügung. Falls Sie die genauen Auswirkungen der Kinderzulage auf Ihre persönliche Rentenprognose simulieren möchten, berechnet unser quellenbasierter Förderrechner Altersvorsorgedepot Ihre staatlichen Zulagen sekundenschnell. Für Familien, die eine maßgeschneiderte Absicherung wünschen und den direkten Kontakt zu Experten bevorzugen, bietet unsere [3]Unabhängige Beratungsvermittlung zudem einen verlässlichen Zugang zu lizenzierten und unabhängigen Finanzberatern.

Der Berufseinsteiger-Bonus: Extra-Zuschuss für junge Sparer unter 25

Der Gesetzgeber sieht beim neuen Altersvorsorgedepot ab dem Jahr 2027 eine besondere finanzielle Starthilfe für junge Menschen vor. Wer vor der Vollendung des 25. Lebensjahres ein solches Depot eröffnet und förderberechtigt ist, erhält einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro[4]. Diese Sonderzulage soll jungen Erwerbstätigen und Auszubildenden den Einstieg in die kapitalmarktbasierte Altersvorsorge erleichtern und wird direkt dem Depot gutgeschrieben. Auf dem Vorsorgewissen Informationsportal lassen sich alle weiteren Voraussetzungen detailliert nachlesen.

Die Hebelwirkung durch den langfristigen Zinseszinseffekt

Die wahre Stärke dieses Startzuschusses entfaltet sich erst über die Jahrzehnte hinweg. Da das Altersvorsorgedepot im Gegensatz zur alten Riester-Rente auf eine Beitragsgarantie verzichtet, kann das gesamte Kapital inklusive der Zulagen zu 100 Prozent in renditestarke Aktien-ETFs investiert werden[5]. Durch diese Ausrichtung arbeitet der Zinseszinseffekt über einen typischen Anlagehorizont von 40 Jahren oder mehr besonders effektiv. Eine einmalige Sonderzahlung von 200 Euro zu Beginn des Berufslebens kann somit bis zum Renteneintritt zu einem spürbaren zusätzlichen Kapitalbaustein anwachsen.

  • Einmalige Gewährung: Der Bonus in Höhe von 200 Euro wird genau einmalig bei Erstabschluss gutgeschrieben[4].
  • Altersgrenze: Das Depot muss vor dem vollendeten 25. Geburtstag vertraglich abgeschlossen werden.
  • Zusätzliche Förderung: Der Bonus wird zusätzlich zur regulären Grundzulage gezahlt, sofern die Mindesteigenbeiträge erbracht werden.
  • Zinseszinseffekt: Durch die langfristige Anlage am Aktienmarkt profitiert die Sonderzahlung über mehrere Jahrzehnte vom Zinseszins.

Um die persönliche Förderhöhe und die potenzielle Entwicklung des Depots mit und ohne den Einsteiger-Bonus zu kalkulieren, empfiehlt sich ein Blick auf den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot. Dieses Tool berechnet quellenbasiert und transparent die individuellen Zulagenansprüche für Ihre spezifische Lebenssituation. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Berechnungen und mathematischen Projektionen lediglich illustrative Beispiele darstellen und keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG darstellen.

Mindesteigenbeitrag und geförderter Höchstbeitrag im Detail

Die Höhe Ihrer staatlichen Förderung für das Altersvorsorgedepot hängt maßgeblich von Ihren eigenen Beiträgen ab. Um überhaupt einen Anspruch auf Zulagen geltend machen zu können, gilt ab 2027 ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro. Der maximal geförderte Eigenbeitrag ist gesetzlich auf 1.800 Euro pro Jahr begrenzt, wobei zusätzliche staatliche Zulagen hinzukommen können.

Die Beitragsgrenzen auf einen Blick

KennzahlWert (jährlich)Rechtliche Grundlage
Mindesteigenbeitrag120 EuroSichert den Anspruch auf Zulagen
Geförderter Höchstbeitrag1.800 EuroZuzüglich gewährtem staatlichen Zuschuss
Maximaler Einzahlungsbetrag6.840 EuroGesetzliche Obergrenze nach BMF

Der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (dies entspricht monatlich 10 Euro) fungiert als absolute Untergrenze. Einzahlungen unter diesem Schwellenwert lösen keine staatliche Förderung aus. Ab dieser Grenze berechnet sich die Zulage proportional zu Ihren Einzahlungen, bis der geförderte Höchstbeitrag von 1.800 Euro erreicht ist. Beträge, die über diese Grenze hinausgehen, werden nicht mehr direkt bezuschusst, profitieren jedoch in der Ansparphase von der steuerfreien Wiederanlage der Erträge im Depot. Insgesamt können Sparer bis zu 6.840 Euro jährlich in ihr gefördertes Altersvorsorgedepot einzahlen[1].

Für die detaillierte Planung Ihrer individuellen Einzahlungen stellt das Vorsorgewissen Informationsportal umfassende Analysen bereit. Zudem können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot Ihre persönliche Zulagenhöhe sowie die langfristigen Effekte verschiedener Beiträge direkt ermitteln und vergleichen. Dieses Angebot versteht sich als mathematische Illustration und stellt keine Anlageberatung im Sinne des Paragraph 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG dar.

Der Wegfall der Beitragsgarantie: Höhere Renditechancen mit ETFs

Die wohl einschneidendste Neuerung der Reform der privaten Altersvorsorge ist die Abkehr von der bisherigen starren 100-Prozent-Beitragsgarantie, die herkömmliche Riester-Verträge strukturell in ihrer Rendite gehemmt hat[1]. Da Anbieter gesetzlich verpflichtet waren, sämtliche eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn nominal zu garantieren, mussten sie einen großen Teil des Kapitals in risikoarmen, aber wertstabilen Zinsanlagen parken. Insbesondere in lang anhaltenden Niedrigzinsphasen blieb für renditestarke Sachwerte wie Aktien oder ETFs kaum Spielraum übrig. Über das neue Altersvorsorgedepot entfällt diese Pflicht vollständig, was Sparern völlig neue Perspektiven eröffnet.

  • 0 Prozent Garantie: Das reine Altersvorsorgedepot kommt gänzlich ohne Beitragsgarantie aus und erlaubt eine 100-prozentige Investition in kostengünstige ETFs sowie Aktien, um die maximale Marktperformance für den langfristigen Vermögensaufbau zu nutzen[6].
  • 80 Prozent Garantie: Diese neue Option schützt einen Großteil des eingezahlten Kapitals, gibt dem Anbieter jedoch mehr Flexibilität bei der ertragsorientierten Anlage eines Teils des Vermögens als im alten Riester-System.
  • 100 Prozent Garantie: Ein vollständiger Kapitalerhalt bleibt auf Wunsch weiterhin für sehr sicherheitsbewusste Sparer über klassische Versicherungsprodukte möglich, geht jedoch mit deutlich reduzierten Renditechancen einher.

Diese erweiterte Flexibilität bedeutet für Sie, dass Sie Ihre private Altersvorsorge exakt an Ihre Risikobereitschaft anpassen können. Wer noch viele Jahre bis zum Ruhestand vor sich hat, kann die historisch bewährten Renditechancen des weltweiten Aktienmarkts voll ausschöpfen. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal erklären wir diesen Systemwechsel im Detail, um Ihnen eine neutrale Orientierungshilfe zu bieten. Mit unserem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die verschiedenen Szenarien für Ihre persönliche Sparrate simulieren. Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen und Modellrechnungen auf unserem Portal dienen ausschließlich Informationszwecken und Vergleichen. Es handelt sich hierbei um keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Steuerliche Behandlung: Nachgelagerte Besteuerung und Sonderausgabenabzug

Das Altersvorsorgedepot bietet Sparern ab dem Jahr 2027 erhebliche steuerliche Vorteile, die den Vermögensaufbau für die private Altersvorsorge beschleunigen sollen. Während der Ansparphase profitieren Sie von einer vollständigen Steuerbefreiung der im Depot erwirtschafteten Erträge. Es fällt weder die jährliche Vorabpauschale noch die Abgeltungsteuer auf realisierte Gewinne oder Ausschüttungen an, wodurch der Zinseszins-Effekt optimal genutzt werden kann. Die steuerliche Förderung wird durch das Bundesministerium der Finanzen geregelt, welches festlegt, dass eingezahlte Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich abzugsfähig sind[1]. Um festzustellen, wie sich diese Entlastung auf Ihre persönliche Sparquote auswirkt, können Sie Berechnungen über den Förderrechner Altersvorsorgedepot durchführen.

  • Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung: Die eigenen Beiträge können im gesetzlich festgelegten Rahmen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden[1]. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Führt der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Ersparnis als die direkte staatliche Zulage, wird der Differenzbetrag über die Steuererstattung gutgeschrieben.
  • Steuerfreie Wiederanlage: Sämtliche Dividenden, Zinsen und Kursgewinne bleiben innerhalb des Depots während der gesamten Ansparphase steuerfrei und können direkt wieder investiert werden.
  • Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Besteuerung der Erträge und geförderten Beiträge erfolgt erst in der Auszahlungsphase im Ruhestand[1]. Da der persönliche Steuersatz im Alter in der Regel deutlich niedriger ist als während des Erwerbslebens, ergibt sich für die meisten Sparer ein spürbarer steuerlicher Vorteil.

Durch diese Kombination aus sofortigem Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung eignet sich das Depot sowohl für Gutverdiener als auch für Familien. Das neutrale Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen tiefergehende Analysen zu den gesetzlichen Grundlagen. Bitte beachten Sie, dass die steuerlichen Auswirkungen stets von den individuellen Verhältnissen abhängen. Diese Übersicht dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Riester-Wechsel-Regeln: Bestandsschutz und Wechselkosten-Deckel

Mit dem Start des neuen Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 stellt sich für Millionen Inhaber eines Riester-Vertrags die Frage, ob ein Transfer des Kapitals sinnvoll ist. Für bestehende Verträge gilt ein umfassender Bestandsschutz. Sie können Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei stellen oder unverändert fortführen. Falls Sie sich für eine Übertragung entscheiden, greift ein gesetzlicher Wechselkosten-Deckel: Der abgebende Anbieter darf für den Transfer vor Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss maximal 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel gebührenfrei[1]. Diese Begrenzung erleichtert den Wechsel in ein renditestärkeres Altersvorsorgedepot erheblich.

RegelungBestehender Riester-VertragNeues Altersvorsorgedepot
BestandsschutzVoller Schutz für Verträge vor 2027Gilt für neue Einzahlungen ab 2027
WechselgebührEntfällt bei VerbleibMaximal 150 Euro (nach 5 Jahren kostenfrei)
Garantien100 Prozent nominaler BeitragserhaltVerzicht auf Garantien für ETF-Anlagen möglich
FörderungBisherige Riester-ZulagenErhöhte Grund- und Kinderzulagen ab 2027

Um zu ermitteln, ob sich ein Wechsel unter Einbeziehung Ihres bereits angesparten Riester-Kapitals für Sie lohnt, stellt unser Vorsorgewissen Informationsportal neutrale Leitfäden zur Verfügung. Ein solcher Schritt sollte stets gut vorbereitet sein, da mit dem Verzicht auf die nominale Beitragsgarantie auch Marktchancen und-risiken einhergehen. Für eine fundierte, auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmte Entscheidung steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite, die Sie kostenfrei an lizenzierte Finanzexperten vermittelt.

Bitte beachten Sie: Alle Vergleiche und Berechnungen dienen ausschließlich der Information und Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Häufig gestellte Fragen

Wann genau startet das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot startet offiziell am 1. Januar 2027. Ab diesem Zeitpunkt können berechtigte Sparer Verträge abschließen und von der neuen staatlichen Förderung profitieren.
Wie hoch ist die maximale staatliche Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 540 Euro. Sie setzt sich aus zwei Stufen zusammen: 50 Prozent Förderung auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (180 Euro Zulage) und 25 Prozent auf weitere Eigenbeiträge bis 1.800 Euro (360 Euro Zulage).
Wie viel staatliche Förderung gibt es pro Kind?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sparer eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Diese Zulage wird im Verhältnis 1:1 auf die eigenen Einzahlungen gewährt, ohne prozentuale Staffelung.
Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung?
Der Mindesteigenbeitrag für den Erhalt der vollen Zulagen beträgt 120 Euro im Jahr. Liegt der Eigenbeitrag darunter, entfällt der Anspruch auf die Zulagenförderung komplett.
Kann ich mein bestehendes Riester-Guthaben in das neue Depot übertragen?
Ja, die Reform sieht vor, dass bestehende Riester-Verträge in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden können. Die Wechselgebühren sind dabei gesetzlich vor Ablauf von fünf Jahren auf maximal 150 Euro begrenzt.
Welche Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot im Vergleich zu Riester?
Der größte Vorteil ist der Verzicht auf die verpflichtende Beitragsgarantie. Dadurch können Sparer zu 100 Prozent in renditestarke Aktien-ETFs investieren. Zudem ist die maximale Grundzulage mit 540 Euro deutlich höher als bei Riester.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]diefinanzchecker.de
  3. [3]vorsorgedepot-lotse.de
  4. [4]verbraucherzentrale.de
  5. [5]justetf.com
  6. [6]handelsblatt.com
  7. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  8. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  9. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

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