Wann startet das Altersvorsorgedepot? Termin & Gesetzesstand

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Der offizielle Starttermin: Ab wann ist das Altersvorsorgedepot verfügbar?
Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot startet offiziell am 1. Januar 2027 für alle förderberechtigten Sparer in Deutschland[1]. Der gesetzliche Rahmen für die Reform wurde im Jahr 2026 verabschiedet, nachdem der Bundestag das Gesetz am 27. März und der Bundesrat am 8. Mai passieren ließen. Ab diesem Stichtag können Sie ein solches Depot eröffnen, um von der staatlichen Förderung zu profitieren und auf Wunsch bestehende Riester-Verträge zu übertragen.
Meilensteine auf dem Weg zur Einführung
- 27. März 2026: Der Deutsche Bundestag beschließt das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge[2].
- 8. Mai 2026: Der Bundesrat stimmt dem Gesetzesvorhaben abschließend zu, wodurch der rechtliche Rahmen endgültig steht.
- Herbst und Winter 2026: Anbieter von Finanzprodukten durchlaufen die notwendigen Zertifizierungsverfahren für ihre neuen Depotmodelle.
- 1. Januar 2027: Offizieller Startschuss für die bundesweite Depoteröffnung und den Beginn der staatlichen Zulagenförderung.
Die Monate vor dem offiziellen Starttermin dienen vor allem den Finanzinstituten und Anbietern als regulatorische Vorbereitungszeit. Um das Altersvorsorgedepot ab dem Stichtag anbieten zu dürfen, müssen Neobroker, Banken und andere Anbieter ihre Verträge anpassen und diese offiziell zertifizieren lassen[1]. Diese Vorlaufzeit stellt sicher, dass ab dem Jahreswechsel transparente Tarifstrukturen und geprüfte Anlageoptionen wie kostengünstige ETF-Portfolios bereitstehen, damit Sie als Anleger eine verlässliche Auswahl vorfinden.
Für private Sparer bedeutet dieser Zeitplan eine wertvolle Vorbereitungsphase. Bis zum offiziellen Start am 1. Januar 2027 können Sie sich umfassend über die neuen Förderbedingungen informieren und vergleichen, welche Anlagestrategien für Ihre persönliche Altersvorsorge am besten geeignet sind. Über das neutrale Vorsorgewissen Informationsportal stellen wir Ihnen detaillierte Ratgeber zu den gesetzlichen Richtlinien zur Verfügung. Ergänzend dazu hilft Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot dabei, Ihre voraussichtlichen staatlichen Zulagen und die Kostenwirkung eines Wechsels von einem alten Riester-Vertrag mathematisch transparent zu ermitteln.
Die gesetzliche Chronologie: Vom Entwurf zum beschlossenen Gesetz
Die Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland hat die parlamentarischen Hürden zügig und planmäßig genommen. Nachdem das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf für das neue Gesetz vorgelegt hatte, passierte die Reform am 27. März 2026 erfolgreich den Deutschen Bundestag[2]. Nur wenige Wochen später, am 8. Mai 2026, stimmte auch der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zu[3]. Mit dieser doppelten Bestätigung im Frühjahr 2026 ist das rechtliche Fundament für das Altersvorsorgedepot (AVD) final beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Für Sparer bedeutet diese chronologische Gewissheit eine verlässliche Planungsbasis.
- Kabinettsentwurf im Herbst 2025: Vorstellung des ersten offiziellen Regierungsentwurfs für das neue Reformgesetz.
- Bundestagsbeschluss am 27. März 2026: Erfolgreiche Verabschiedung des pAV-Reformgesetzes im Bundestag.
- Bundesratszustimmung am 8. Mai 2026: Abschließendes Votum der Bundesländer-Vertretung ohne Einbeziehung des Vermittlungsausschusses.
- Verkündung und Inkrafttreten im Frühsommer 2026: Offizielle Veröffentlichung der Gesetzgebung im Bundesgesetzblatt.
- Offizieller Marktstart am 1. Januar 2027: Ab diesem Stichtag können anspruchsberechtigte Sparer ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen.
Durch diesen präzisen Zeitplan steht fest, dass der offizielle Startschuss für das Altersvorsorgedepot am 1. Januar 2027 fällt. Die Zeitspanne zwischen dem formalen Beschluss im Frühjahr 2026 und dem eigentlichen Marktstart dient als wichtige Vorlaufzeit. Banken, Fondsplattformen und Neobroker nutzen diesen Zeitraum, um die technischen Schnittstellen aufzubauen, Zertifizierungen einzuholen und nutzerfreundliche Depotlösungen zu entwickeln. Für Sie als zukünftigen Anleger bietet diese Übergangsphase die perfekte Gelegenheit, sich über das neutrale und quellenbasierte Vorsorgewissen Informationsportal gründlich einzulesen und bestehende Verträge zu analysieren.
Um festzustellen, ob ein Wechsel von einer klassischen Riester-Rente in das renditestarke Depot für Sie finanziell vorteilhaft ist, stellt der Förderrechner Altersvorsorgedepot ein quellenbelegtes, neutrales Werkzeug dar. Mit diesem interaktiven Tool berechnen Sie Ihre staatlichen Förderungen und vergleichen die Rentenansprüche transparent. Bitte beachten Sie: Solche Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar. Für eine maßgeschneiderte, persönliche Beratung steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite.
Der Anbieter-Vorlauf: Wann starten die ersten Anbieter mit ihren Depots?
Die gesetzliche Einführung des neuen Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 stellt Finanzinstitute, Neobroker und Depotbanken vor erhebliche technische und administrative Herausforderungen. Um pünktlich zum Starttermin voll funktionsfähige, staatlich geförderte Depots anbieten zu können, müssen die Anbieter bereits im Jahr 2026 weitreichende Vorkehrungen treffen. Die technische Implementierung einer solchen Plattform erfordert in der Praxis einen Vorlauf von sechs bis neun Monaten, um regulatorische Vorgaben und Schnittstellen fehlerfrei abzubilden[4].
Der Fahrplan der Anbieter im Jahr 2026
Damit Sie als Sparer am Stichtag direkt vergleichen und investieren können, durchlaufen die Anbieter im Vorfeld mehrere kritische Entwicklungsphasen. Dieser strukturierte Vorbereitungszeitraum gliedert sich in technologische, regulatorische und administrative Meilensteine:
- Frühjahr bis Sommer 2026: Nach der finalen gesetzlichen Verabschiedung wählen Finanzinstitute ihre technologischen Plattformen aus und definieren ihre Produktstrategie für die neuen geförderten Depots[4].
- Herbst 2026: Die Anbieter entwickeln ihre Systeme, binden Schnittstellen zu Depotbanken an und richten das notwendige Meldewesen für die staatliche Zulagenstelle (ZfA) ein.
- Ende 2026: In der abschließenden Phase erfolgen das interne Testen, die finale Compliance-Abnahme und erste unverbindliche Ankündigungen von Marktteilnehmern, die sich für den Start am 1. Januar 2027 positionieren.
Viele Neobroker und Banken bereiten bereits im Hintergrund erste Angebote vor, um zum Stichtag mit wettbewerbsfähigen ETF-Portfolios am Markt zu sein. Bis die ersten realen Depots eröffnet werden können, hilft Ihnen unser kostenloser Förderrechner Altersvorsorgedepot, das Sparpotenzial einer geförderten Anlage individuell zu berechnen. Für tiefgehende Hintergrundberichte und regelmäßige Updates zu den Ankündigungen der Anbieter steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal jederzeit neutral zur Verfügung.
Das Zertifizierungsverfahren: Die Rolle des Bundeszentralamts für Steuern
Bevor ein Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 auf dem deutschen Markt angeboten und staatlich gefördert werden darf, muss das jeweilige Produkt ein gesetzliches Prüfverfahren durchlaufen. Die alleinige Verantwortung für diese Qualitätsprüfung liegt bei der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern, kurz BZSt. Das Bundeszentralamt prüft auf Grundlage des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, ob die angebotenen Verträge alle rechtlichen und steuerlichen Kriterien erfüllen, die für die Gewährung der staatlichen Zulagen und Steuervorteile zwingend erforderlich sind.
Der Ablauf nach Paragraph 5 AltZertG und das vereinfachte Verfahren
Der Ablauf der Produktprüfung ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geregelt. Gemäß Paragraph 5 AltZertG müssen Anbieter wie Banken, Fondsgesellschaften oder Neobroker ein Musterverfahren für ihre Altersvorsorgeverträge durchlaufen[5]. Das BZSt erteilt die Zertifizierung offiziell durch die Vergabe einer individuellen Zertifizierungsnummer, sobald nachgewiesen ist, dass der Mustervertrag alle gesetzlichen Vorgaben einhält. Um den Markteintritt pünktlich zum Starttermin am 1. Januar 2027 effizient zu gestalten, sieht das Gesetz zudem ein vereinfachtes Verfahren vor. Dadurch können bereits bestehende, standardisierte Vertragsmuster schneller geprüft und freigegeben werden, was den Anbietern eine ausreichende Vorlaufzeit für die technische Bereitstellung sichert.
- 27. März 2026: Verabschiedung des pAV-Reformgesetzes durch den Deutschen Bundestag, wodurch der gesetzliche Rahmen für die neue private Altersvorsorge geschaffen wurde.
- 8. Mai 2026: Zustimmung des Bundesrates zur Reform, womit die Gesetzgebung formal abgeschlossen und das offizielle Inkrafttreten finalisiert ist.
- Zweite Jahreshälfte 2026: Einreichung der Vertragsmuster durch die Depotanbieter beim Bundeszentralamt für Steuern und Durchführung des Zertifizierungsverfahrens nach Paragraph 5 AltZertG.
- 1. Januar 2027: Offizieller Start des Altersvorsorgedepots, ab dem zertifizierte Produkte am Markt erworben und staatlich gefördert werden können.
Für Sie als Sparer bietet dieses staatliche Zertifizierungsverfahren einen wichtigen Schutz. Ein Altersvorsorgedepot darf nur dann vertrieben und gefördert werden, wenn die Zertifizierungsstelle des BZSt die offizielle Nummer vergeben hat. Dies schützt Sie vor unzertifizierten Angeboten, die keine steuerliche Förderung erhalten würden. Um sich frühzeitig über die Anforderungen und die Funktionsweise der staatlichen Zulagen zu informieren, können Sie das quellenbasierte Vorsorgewissen Informationsportal nutzen. Zudem hilft Ihnen unser neutraler Förderrechner Altersvorsorgedepot dabei, die voraussichtlichen Effekte der Förderung auf Ihr persönliches Endkapital präzise zu ermitteln.
Übergangsfristen für Riester-Bestandskunden: Wechseln oder behalten?
Rund zehn Millionen aktive Riester-Sparer in Deutschland stehen mit der anstehenden Reform vor einer wegweisenden Entscheidung. Ab dem offiziellen Starttermin am 1. Januar 2027 haben Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihr bereits angespartes Riester-Guthaben komplett steuerfrei in das neue Altersvorsorgedepot zu übertragen[6]. Da kein automatischer Transfer stattfindet, sollten Sie die verbleibende Zeit im Kalenderjahr 2026 nutzen, um Ihre bestehenden Policen detailliert zu analysieren und den Übergang sorgfältig vorzubereiten. Verträge im Bestand erhalten vollen gesetzlichen Schutz, weshalb Ihnen beide Wege offenstehen: den alten Vertrag fortzuführen oder das Kapital umzuschichten.
Der strategische Zeitplan für den Systemwechsel
- Bestandsaufnahme im Jahr 2026: Fordern Sie den aktuellen Stand Ihres Riester-Vertrags beim Anbieter an. Wichtig sind hierbei die exakten Verwaltungskosten, die jährliche Effektivkostenquote und die Höhe des bisher tatsächlich garantierten Kapitals.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung: Vergleichen Sie die garantierten Zinsen des Altvertrags mit den langfristigen Renditechancen einer kapitalmarktorientierten Anlage. Das neue Depot erlaubt eine hundertprozentige Aktienquote ohne teure Beitragsgarantien.
- Formloser Wechsel ab dem 1. Januar 2027: Eröffnen Sie Ihr neues Altersvorsorgedepot und beauftragen Sie den steuerfreien Kapitalübertrag. Der neue Anbieter wickelt die Übertragung in der Regel direkt mit Ihrem alten Versicherer ab.
Die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel hängt maßgeblich von den Konditionen Ihres Altvertrags und der verbleibenden Laufzeit bis zum Ruhestand ab. Während klassische Riester-Policen aus den Anfangsjahren mit hohem Rechnungszins in manchen Konstellationen attraktiv bleiben, leiden jüngere Verträge häufig unter extremen Kostenstrukturen. Für Sparer mit langer Laufzeit bietet der Verzicht auf starre Garantien im Altersvorsorgedepot die Chance, die inflationsbedingte Entwertung des Kapitals durch eine breit gestreute ETF-Anlage auszugleichen.
Um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen, können Sie verschiedene Szenarien mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot simulieren. Tiefergehende Fachartikel zur steuerlichen Behandlung des Wechsels stellen wir Ihnen in unserem Vorsorgewissen Informationsportal bereit. Falls Sie eine persönliche Einschätzung bevorzugen, vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung qualifizierte Ansprechpartner, die Sie bei der Abwägung begleiten (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).
Vorbereitung im Jahr 2026: Was können Sparer schon vor dem Start tun?
Der Starttermin am 1. Januar 2027 ist gesetzlich verankert, doch die Weichen für eine erfolgreiche geförderte Altersvorsorge sollten Sparer bereits im Jahr 2026 stellen. Da der Bundesrat der Reform der privaten Altersvorsorge am 8. Mai 2026 zugestimmt hat, steht der rechtliche Rahmen endgültig fest[7]. Dieses Vorlaufjahr bietet die ideale Gelegenheit, bestehende Verträge zu prüfen und die eigene Anlagestrategie vorzubereiten, um pünktlich zum Starttermin handlungsfähig zu sein.
- Schritt 1: Bestandsaufnahme bestehender Verträge - Analysieren Sie die aktuellen Rückkaufswerte, staatlichen Zulagen und die Gebührenstrukturen Ihrer bestehenden Verträge.
- Schritt 2: Sparziele definieren - Ermitteln Sie Ihre persönliche Risikotoleranz und klären Sie, ob ein renditestarkes Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie zu Ihrer Lebensplanung passt.
- Schritt 3: Informationen einholen - Nutzen Sie neutrale Quellen, um die steuerlichen Rahmenbedingungen und die Kriterien für Ihre spezifische Erwerbssituation zu verstehen.
Ein zentraler Aspekt der Vorbereitung im Jahr 2026 betrifft bestehende Riester-Verträge. Viele Sparer stehen vor der Frage, ob sich ein Wechsel in das neue Depot finanziell lohnt. Durch einen gesetzlichen Wechselkosten-Deckel von maximal 150 Euro wird die Übertragung des Kapitals erheblich erleichtert. Um diese Entscheidung fundiert und mathematisch präzise vorzubereiten, empfiehlt sich eine Berechnung mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot. Mit diesem Tool können Sie das bestehende Riester-Kapital inklusive Zulagen-Historie simulieren und mit dem zukünftigen Depot vergleichen.
Als neutraler Wegweiser begleitet Sie Vorsorgedepot-Lotse durch alle Phasen der Entscheidungsfindung. Auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie quellenbasierte Analysen, während unsere Unabhängige Beratungsvermittlung Sie bei Bedarf mit lizenzierten Experten verbindet, um Detailfragen zur individuellen Lebenslage kompetent zu klären.
Die Frühstart-Rente für Kinder: Besondere Altersgrenzen und Termine
Ein besonders zukunftsweisender Aspekt der anstehenden Reform ist die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente. Ab dem 1. Januar 2027 wird es in Deutschland erstmals möglich sein, ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot speziell für Kinder einzurichten. Nachdem der Bundestag am 27. März 2026 und der Bundesrat am 8. Mai 2026 dem Gesetz final zugestimmt haben, steht der rechtliche Fahrplan fest. Diese innovative Regelung zielt darauf ab, bereits in jungen Jahren ein solides Fundament für den späteren Vermögensaufbau am Kapitalmarkt zu legen.
Altersgrenzen und staatliche Förderung ab 2027
Die Eröffnung eines solchen Depots ist ab der Vollendung des 6. Lebensjahrs möglich und muss durch die gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Der Staat zahlt für berechtigte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine monatliche Prämie von 10 Euro direkt in das individuelle Altersvorsorgedepot ein[8]. Sollten Eltern oder Erziehungsberechtigte kein eigenes Depot für ihr Kind eröffnen, greift eine staatlich organisierte Auffanglösung[8]. In diesem Fall werden die Gelder kollektiv nach Geburtskohorten investiert und können später unkompliziert auf einen persönlichen Vertrag übertragen werden.
- Vollendung des 6. Lebensjahrs: Erstmaliger gesetzlicher Anspruch auf die staatliche Prämie für das Kind.
- Beantragung ab dem 1. Januar 2027: Gesetzliche Vertreter können das individuelle Altersvorsorgedepot beim Wunschanbieter eröffnen.
- Monatliche Einzahlung: Der Bund überweist fortlaufend bis zum 18. Geburtstag 10 Euro pro Monat.
- Übergang mit 18 Jahren: Das Depot wird nahtlos an das Kind übergeben und kann privat weiter bespart werden.
Der größte Vorteil dieses frühen Einstiegs liegt im mathematischen Hebel des Zinseszinses über eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten. Schon die staatliche Grundförderung von insgesamt 1.440 Euro bis zur Volljährigkeit kann durch die langfristige Anlage in renditestarke ETFs erheblich anwachsen. Eltern können zudem eigene Beiträge einzahlen, um das Depot zusätzlich aufzustocken. Um die genaue Wirkung dieser Förderung sowie mögliche Szenarien für Ihre Familie zu berechnen, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Im Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie zudem detaillierte Leitfäden, und bei Bedarf können Sie eine Unabhängige Beratungsvermittlung nutzen, um sich von qualifizierten Experten neutral begleiten zu lassen.
Wie Sie die Zeit bis 2027 optimal nutzen: Ein neutraler Fahrplan
Der offizielle Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 scheint in der Ferne zu liegen, doch für eine fundierte Vorbereitung ist der zeitliche Vorlauf entscheidend. Das Gesetz wurde bereits am 27. März 2026 im Bundestag beschlossen und passierte am 8. Mai 2026 den Bundesrat, sodass die gesetzlichen Rahmenbedingungen feststehen[2]. Bis zur tatsächlichen Einführung der geförderten Depots durch zertifizierte Anbieter gilt es, die eigene finanzielle Ausgangslage präzise zu analysieren und strategische Weichenstellungen vorzunehmen.
Besonders für Inhaber bestehender Riester-Verträge bietet die gesetzlich verankerte Übergangsphase bis 2027 eine wertvolle Gelegenheit zur Orientierung. Sie können ohne Zeitdruck prüfen, ob sich ein Verbleib im Altvertrag oder ein steuerfreier Übertrag in das wesentlich flexiblere Altersvorsorgedepot finanziell vorteilhafter für Sie gestaltet. Auch für Selbstständige und Freiberufler, die ab dem Jahr 2027 erstmals vollen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten, ist die frühzeitige Strukturierung der monatlichen Sparraten essenziell. Ein strukturierter Zeitstrahl hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Meilensteine bis zum offiziellen Starttermin im Blick zu behalten.
- Erster Schritt: Sondierung und Bestandsaufnahme. Erfassen Sie alle Verträge Ihrer aktuellen Altersvorsorge und fordern Sie detaillierte Standmitteilungen an, um verlässliche Vergleichswerte für künftige Berechnungen zu erhalten.
- Zweiter Schritt: Berechnung der Förderwirkung. Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die künftigen staatlichen Zulagen sowie die steuerliche Entlastung für Ihr individuelles Einkommen präzise zu simulieren.
- Dritter Schritt: Neutrale Beratung und Analyse. Holen Sie über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung eine fachliche und unvoreingenommene Expertenmeinung ein, um Ihre persönliche Wechselentscheidung oder Ihren Neuabschluss rechtzeitig professionell abzusichern.
- Vierter Schritt: Festlegung der Sparrate. Planen Sie Ihre monatliche Sparleistung für das Jahr 2027 auf Basis fundierter Informationen aus unserem Vorsorgewissen Informationsportal.
Durch diesen strukturierten Ansatz vermeiden Sie voreilige Entscheidungen unter Zeitdruck, wenn die ersten Anbieter am Markt aktiv werden. Wir begleiten Sie auf diesem Weg als neutraler Navigator. Bitte beachten Sie bei allen Vorab-Kalkulationen den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis: Sämtliche Berechnungen und Simulationsdaten dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar. Die endgültigen Konditionen hängen von den jeweiligen Produktzertifizierungen im Laufe des Jahres 2026 ab.
Häufig gestellte Fragen
- Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
- Sie können das neue Altersvorsorgedepot offiziell ab dem Starttermin am 1. Januar 2027 bei zertifizierten Anbietern eröffnen. Ab diesem Zeitpunkt wird auch das neue Zertifizierungsverfahren nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) aktiv.
- Ist das Altersvorsorgedepot schon gesetzlich beschlossen?
- Ja, das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist vollständig verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, und der Bundesrat stimmte dem Gesetzesvorhaben am 8. Mai 2026 final zu.
- Kann ich mich vor 2027 für das Altersvorsorgedepot vormerken lassen?
- Viele Neobroker und Finanzdienstleister bieten bereits im Laufe des Jahres 2026 unverbindliche Vormerklisten an. Eine offizielle Eröffnung ist jedoch rechtlich erst ab dem Stichtag 1. Januar 2027 möglich, sobald die Produkte zertifiziert sind.
- Welche Behörde ist für die Zertifizierung der Altersvorsorgedepots zuständig?
- Die staatliche Zertifizierung aller förderfähigen Depot- und Altersvorsorgeprodukte wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt. Nur zertifizierte Produkte erhalten ab dem 1. Januar 2027 die steuerliche Förderung.
- Was passiert ab 2027 mit bestehenden Riester-Verträgen?
- Ab dem 1. Januar 2027 können Sie Ihr bestehendes Riester-Guthaben auf Wunsch steuerfrei in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Sie können Ihren Riester-Vertrag aber auch unverändert fortführen oder beitragsfrei stellen.
- Ab welchem Alter können Kinder von der Reform profitieren?
- Im Rahmen der Reform wird auch eine Frühstart-Rente eingeführt. Erziehungsberechtigte können für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen und besparen.
Quellen
- [1]bundesfinanzministerium.de
- [2]bundesregierung.de
- [3]extraetf.com
- [4]fincite.de
- [5]gesetze-im-internet.de
- [6]raisin.com
- [7]steuertipps.de
- [8]bundesfinanzministerium.de
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