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Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Eine stilisierte Grafik zur Altersvorsorge mit Symbolen für staatliche Zulagen, Steuervorteile und ein Altersvorsorgedepot.

Wie viel staatliche Förderung steht dir zu?

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Die neue AVD-Förderung ab 2027: Das Wichtigste im Überblick

Die staatliche Förderung beim neuen Altersvorsorgedepot (AVD) beläuft sich ab dem 1. Januar 2027 auf bis zu 540 Euro Grundzulage und zusätzliche 300 Euro Kinderzulage je Kind pro Jahr. Hinzu kommt eine steuerliche Förderung durch den Sonderausgabenabzug von bis zu 1.800 Euro an Eigenbeiträgen zuzüglich der zustehenden Zulagen[1]. Für junge Sparer unter 25 Jahren gewährt der Staat zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro bei Vertragsstart.

Die genaue Höhe Ihrer individuellen Förderung hängt von der Höhe Ihrer jährlichen Einzahlungen ab. Um die maximale Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, müssen Sie den vollen Eigenbeitrag von 1.800 Euro einzahlen. Wer weniger einzahlt, erhält die Förderung anteilig, solange der jährliche Mindestbeitrag von 120 Euro erbracht wird. Diese neue zweistufige Förderlogik kombiniert direkte staatliche Zuschüsse mit signifikanten Steuervorteilen durch das Finanzamt. Um Ihre exakten staatlichen Zuschüsse unkompliziert zu ermitteln, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

FörderbausteinMaximale HöheVoraussetzung
GrundzulageBis zu 540 Euro jährlichBeitragsabhängig (50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf weitere bis 1.800 Euro)
Kinderzulage300 Euro pro Kind jährlichErhalt von Kindergeld, Zulage entspricht 100 Prozent des eigenen Beitrags
BerufseinsteigerbonusEinmalig 200 EuroVertragsabschluss vor dem vollendeten 25. Lebensjahr
SonderausgabenabzugSteuererstattung auf max. 1.800 Euro plus ZulagenAngabe der Beiträge in der Einkommensteuererklärung (Günstigerprüfung)

Bitte beachten Sie, dass alle in diesem Artikel dargestellten Berechnungen und Projektionen rein illustrativen Charakter haben. Sie dienen der Veranschaulichung der staatlichen Förderregeln und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.). Für eine detaillierte und auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmte Planung empfehlen wir Ihnen eine qualifizierte Beratung, die Sie über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung anfordern können.

Die Grundzulage: Bis zu 540 Euro staatlicher Zuschuss pro Jahr

Das neue Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 einen grundlegenden Systemwechsel bei der staatlichen Unterstützung mit sich. Während das alte Riester-System feste Zulagen an starre Kriterien knüpfte, basiert die neue Grundzulage auf einer proportionalen Förderlogik des Bundesministeriums der Finanzen[1]. Das bedeutet: Jeder von Ihnen eingezahlte Euro wird bis zu einer Höchstgrenze direkt bezuschusst, sodass Sie nicht mehr zwingend einen festen Prozentsatz Ihres Vorjahreseinkommens einzahlen müssen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Diese neue Struktur wird in unserem Vorsorgewissen Informationsportal detailliert erläutert, um Ihnen die optimale Planung Ihrer Beiträge zu erleichtern.

Die Berechnung der jährlichen Grundzulage erfolgt über ein transparentes Zwei-Stufen-Modell. Auf der ersten Stufe erhalten Sie für die ersten 360 Euro Ihres jährlichen Eigenbeitrags eine staatliche Förderung von 50 Prozent, was einem maximalen Zuschuss von 180 Euro entspricht. Für jeden weiteren Euro, den Sie einzahlen, gilt auf der zweiten Stufe ein Fördersatz von 25 Prozent. Dieser verringerte Satz greift für Beiträge zwischen 361 Euro und 1.800 Euro im Jahr, woraus sich eine zusätzliche Zulage von bis zu 360 Euro ergibt. Wenn Sie den maximalen förderfähigen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr ausschöpfen, addieren sich die beiden Stufen auf eine jährliche maximale Grundzulage von genau 540 Euro. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie lediglich den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr einhalten.

StufeEigenbeitrag (jährlich)FördersatzMaximale Zulage
Erste Stufe1 Euro bis 360 Euro50 Prozent180 Euro
Zweite Stufe361 Euro bis 1.800 Euro25 Prozent360 Euro
Gesamt (Maximum)Ab 1.800 EuroMischkalkulation540 Euro

Dank dieser proportionalen Logik lohnt sich das Altersvorsorgedepot für fast jedes Budget, da bereits kleinere Einzahlungen ab 10 Euro pro Monat direkt bezuschusst werden. Um Ihre persönliche staatliche Förderung exakt zu berechnen und die langfristige Wirkung auf Ihr Endkapital zu simulieren, steht Ihnen unser kostenfreier Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Damit können Sie verschiedene Szenarien durchspielen, um eine solide Grundlage für Ihre Entscheidung zu schaffen. Bitte beachten Sie, dass alle Berechnungen rein illustrativ sind. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Die Kinderzulage: Bis zu 300 Euro Unterstützung pro Kind

Die Kinderzulage stellt eine der attraktivsten Säulen der neuen staatlichen Förderung im Altersvorsorgedepot ab 2027 dar. Mit der Reform der privaten Altersvorsorge wird die Logik der staatlichen Zuschüsse vereinfacht und noch direkter an Ihre eigenen Sparleistungen gekoppelt. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr[1]. Das Besondere an der Neuregelung ist das transparente Verhältnis von 1:1. Für jeden Euro, den Sie selbst in Ihr staatlich gefördertes Depot einzahlen, legt der Staat einen Euro als Kinderzulage oben drauf, bis die maximale Förderhöhe von 300 Euro je Kind erreicht ist. Dieses System löst die alten, oft starren Riester-Regeln ab und macht die Förderung insbesondere für Familien mit kleineren Einkommen hochgradig attraktiv.

FörderbausteinMaximale HöheVoraussetzung und Logik
Grundzulage540 Euro pro Jahr50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag plus 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro
Kinderzulage300 Euro pro Kind und Jahr1:1-Matching für jeden eingezahlten Euro, setzt einen Mindestbeitrag von 120 Euro voraus
BerufseinsteigerbonusEinmalig 200 EuroFür Sparer unter 25 Jahren bei Vertragsstart

Um die volle Kinderzulage für ein Kind zu beanspruchen, reicht bei dieser 1:1-Regelung folglich schon ein jährlicher Eigenbeitrag von 300 Euro aus. Zu beachten ist dabei lediglich der gesetzliche Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, den jeder Sparer leisten muss, um überhaupt zulagenberechtigt zu sein. Die Beantragung und Gutschrift erfolgen unkompliziert direkt über Ihr Altersvorsorgedepot, wo das Kapital in ETFs oder andere Wertpapiere fließen kann. Wenn Sie berechnen möchten, wie sich die Kinderzulagen zusammen mit der Grundzulage auf Ihre langfristige Vermögensentwicklung auswirken, hilft Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot mit einer transparenten Projektion weiter. Die mathematischen Grundlagen und rechtlichen Details der gesamten Förderstruktur haben wir zudem im Vorsorgewissen Informationsportal für Sie aufbereitet.

Bitte beachten Sie: Alle genannten Berechnungen und Förderhöhen dienen ausschließlich der Veranschaulichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 2027. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Der Berufseinsteigerbonus: Extra-Zuschuss für junge Sparer unter 25

Wer frühzeitig für das Alter vorsorgt, profitiert nicht nur von einem langen Anlagehorizont, sondern auch von einem zusätzlichen staatlichen Anreiz. Wenn Sie vor Ihrem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnen, erhalten Sie einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Dieser staatliche Zuschuss wird zusätzlich zur regulären Grundzulage gutgeschrieben und soll jungen Menschen den Einstieg erleichtern[1].

Um diese zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen Sie den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (umgerechnet 10 Euro pro Monat) in Ihr Depot einzahlen. Auch die Experten der Stiftung Warentest betonen regelmäßig, dass sich ein früher Sparbeginn aufgrund des Zinseszinseffekts über mehrere Jahrzehnte hinweg auszahlt[2]. Über unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie direkt ermitteln, wie sich dieser Einmalbetrag zusammen mit den laufenden Zulagen über Ihre verbleibende Erwerbsphase entwickelt. Ergänzende Informationen zu den allgemeinen Fördermodellen finden Sie zudem in unserem Ratgeber.

MerkmalRegelung für den Bonus
Höhe des BonusEinmalig 200 Euro als direkte Gutschrift
Altersgrenze bei AbschlussUnter 25 Jahre (noch nicht vollendetes 25. Lebensjahr)
Erforderlicher EigenbeitragMindestens 120 Euro pro Kalenderjahr
Zweck der FörderungErleichterung des frühen Einstiegs in die Altersvorsorge

Diese Einmalzahlung dient als Hebel für Ihre spätere Rente. Da das Altersvorsorgedepot auf renditestarken ETFs und Aktienanlagen basiert, können schon diese 200 Euro staatliche Zusatzprämie über eine Laufzeit von 40 Jahren durch die Wertentwicklung einen spürbaren Beitrag leisten. Für junge Sparer, die sich bei der Strukturierung ihres Depots unsicher sind oder offene Fragen zum Ablauf haben, bietet unsere Unabhängige Beratungsvermittlung die Möglichkeit, sich mit lizenzierten Experten auszutauschen und eine maßgeschneiderte Strategie festzulegen. Auf diese Weise lässt sich der staatliche Zuschuss von Anfang an optimal investieren.

Hinweis zu den Beispielrechnungen: Alle genannten Werte und Modellannahmen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Der Mindesteigenbeitrag: Ab wann Sie die volle Förderung erhalten

Die staatliche Förderung für das neue Altersvorsorgedepot ist an klare gesetzliche Bedingungen gekoppelt. Um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie einen jährlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro einzahlen, was einem monatlichen Betrag von 10 Euro entspricht[1]. Diese Grenze ist eine strikte Untergrenze: Unterschreiten Sie diese 120 Euro im Kalenderjahr auch nur geringfügig, entfällt der gesamte Anspruch auf alle staatlichen Zulagen für das jeweilige Sparjahr komplett[1]. Es gibt in diesem Fall weder die Grundzulage noch etwaige Kinderzulagen oder den einmaligen Berufseinsteigerbonus für junge Sparer.

Sobald Sie diesen Mindestbeitrag erreichen, setzt die staatliche Förderung ein und steigt proportional mit Ihren Einzahlungen an. Die Förderlogik folgt ab dem Start im Jahr 2027 einer zweistufigen Struktur: Für die ersten 360 Euro Ihres jährlichen Eigenbeitrags erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Cent pro eingezahltem Euro[3]. Jeder weitere Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro wird mit 25 Cent bezuschusst[3]. Wer den Höchstbeitrag voll ausschöpft, sichert sich somit die maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro.

EigenbeitragFördersatzMaximale GrundzulageVoraussetzung
Unter 120 Euro0%0 EuroKein Erhalt von staatlichen Zulagen
120 Euro50 Cent je Euro60 EuroMindesteigenbeitrag für die Förderfähigkeit
360 Euro50 Cent je Euro180 EuroAusschöpfung der maximalen 50%-Zulage
1.800 Euro50% bis 360 Euro, danach 25%540 EuroAusschöpfung des maximalen Förderrahmens

Neben der Grundzulage spielen für viele Sparer auch die Kinderzulagen und steuerliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Damit Sie die optimale Balance für Ihre persönliche Lebenssituation finden, stellen wir Ihnen transparente Werkzeuge zur Verfügung. Mit unserem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot lässt sich die voraussichtliche Förderung unkompliziert ermitteln. Falls Sie tiefergehende Fragen zur optimalen Beitragsgestaltung oder zum Zusammenspiel mit bestehenden Verträgen haben, bietet das Vorsorgewissen Informationsportal verlässliche Orientierung. Zudem steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung offen, um offene Fragen direkt mit lizenzierten Experten zu klären.

Hinweis zu den Berechnungen: Alle genannten Zahlen und Förderhöhen dienen der Veranschaulichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Der steuerliche Vorteil: Sonderausgabenabzug beim Altersvorsorgedepot

Neben den direkten staatlichen Zulagen bildet die steuerliche Entlastung die zweite tragende Säule der neuen Altersvorsorge ab 2027. Für viele Steuerzahler, insbesondere Angestellte und Selbstständige mit mittlerem bis höherem Einkommen, stellt dieser steuerliche Hebel oft den weitaus größeren finanziellen Vorteil dar. Auf Basis des entsprechenden Gesetzbeschlusses des Deutschen Bundestags können Sie Ihre eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen[1]. Dies senkt Ihre persönliche Steuerlast direkt in der jährlichen Steuererklärung und erhöht die Nettorendite Ihres angesparten Kapitals erheblich.

Konkret sieht die gesetzliche Regelung vor, dass eigene Sparbeiträge von bis zu 1.800 Euro pro Kalenderjahr zuzüglich der beanspruchten Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. Um zu ermitteln, ob die direkte Zulage oder die Steuerersparnis für Sie vorteilhafter ist, führt das Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung eine automatische Günstigerprüfung durch. Fällt die Steuerersparnis höher aus als die Ihnen zustehenden direkten Zulagen, wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung an Sie ausgezahlt. Um diese Dynamik für Ihre persönliche Einkommenssituation präzise zu kalkulieren, empfiehlt sich die Nutzung digitaler Analysewerkzeuge wie der Förderrechner Altersvorsorgedepot.

FörderkomponenteMaximaler RahmenWirkungsweise im Vergleich
Direkte Zulagen540 EUR Grundzulage plus KinderzulagenDirekte Gutschrift auf dem Depotkonto, besonders attraktiv bei moderatem Einkommen oder vielen Kindern.
Sonderausgabenabzug1.800 EUR Eigenbeiträge plus ZulagenSteuerliche Absetzbarkeit über die Einkommensteuererklärung mit automatischer Günstigerprüfung des Finanzamts.

Durch dieses zweistufige Verfahren ist sichergestellt, dass alle Sparergruppen gleichermaßen von der staatlichen Förderung profitieren. Während Familien und Berufseinsteiger oft von den direkten Zulagen geleitet werden, schöpfen Gutverdiener den maximalen Vorteil über den Sonderausgabenabzug aus. Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, bleiben die im Depot erwirtschafteten Kapitalerträge während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Ausführliche Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Details und Berechnungsbeispielen finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.

Bitte beachten Sie: Alle steuerlichen Berechnungen und Projektionen dienen ausschließlich illustrativen Zwecken und stellen keine individuelle Steuerberatung oder Finanzberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Rechenbeispiele: So viel Förderung erhalten verschiedene Sparertypen

Wie hoch die staatliche Förderung für Ihr Altersvorsorgedepot konkret ausfällt, hängt maßgeblich von Ihrer familiären Situation, Ihrem Einkommen und der gewählten Beitragshöhe ab. Während Familien von direkten Zulagen profitieren, schöpfen Gutverdiener erhebliche Vorteile über die Steuererklärung aus. Um die neue zweistufige Förderlogik ab 2027 verständlich darzustellen, haben wir drei typische Sparerprofile anhand der offiziellen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen berechnet[1].

Sparertyp & KonstellationJährlicher EigenbeitragStaatliche Zulagen (Jahr 1)Zusätzlicher Fördereffekt
Junge Familie (1 Kind, mittleres Einkommen)1.200 €690 € (390 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage)Zulagenquote von über 57 % auf den Eigenbeitrag
Berufseinsteiger (unter 25 Jahre beim Start)360 €380 € (180 € Grundzulage + 200 € Einmal-Bonus)Über 100 % staatliche Zusatzförderung im Startjahr
Gutverdiener (ledig, hohes Einkommen)1.800 €540 € (maximale Grundzulage)Zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug

Bei höheren Einkommen greift zusätzlich die steuerliche Günstigerprüfung. Das Finanzamt ermittelt dabei automatisch, ob die Steuerentlastung über den Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorgebeiträge vorteilhafter ist als die direkt ausgezahlten Zulagen[1]. Für eine präzise und auf Ihre persönliche Lebenslage zugeschnittene Berechnung können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, der diese Rechenschritte transparent simuliert. Das Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen zudem tiefergehende Analysen zu den Steuerregeln. Alternativ steht Ihnen eine Unabhängige Beratungsvermittlung offen, um offene Fragen im persönlichen Gespräch mit lizenzierten Experten zu klären.

Wichtiger Hinweis zu den Berechnungen: Alle angegebenen Zahlen und Modellrechnungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Veranschaulichung der neuen gesetzlichen Förderstrukturen ab 2027[1]. Sie stellen keine verbindliche Zusicherung dar. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Vom Wissen zur Entscheidung: Den optimalen Weg für Ihr Depot finden

Der erfolgreiche Übergang von der theoretischen Information zur praktischen Umsetzung erfordert vor allem Struktur und verlässliche Orientierung. Auf dem Vorsorgewissen Informationsportal stellen wir Ihnen alle gesetzlichen Rahmenbedingungen und vergleichenden Analysen neutral zur Verfügung. Da die staatliche AVD-Förderung jedoch stark von Ihren individuellen Lebensumständen, Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation abhängt, ist eine persönliche Betrachtung unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie optimale Entscheidung zu treffen. Je nachdem, ob Sie Ihre Altersvorsorge lieber komplett eigenständig steuern oder von einer persönlichen, fachlichen Begleitung profitieren möchten, bietet unser Portal Ihnen zwei gleichwertige, transparente und voneinander unabhängige Lösungswege an.

Vorsorge-AnsatzZielgruppe und NutzenEmpfohlenes Werkzeug
Selbstentscheider (DIY)Für eigenständige Sparer, die ein kostengünstiges Depot eröffnen und die ETF-Auswahl selbst verwalten wollen.Kriteriengestützter Anbietervergleich
BeratungssuchendeFür Personen, die eine fachkundige Beratung, Unterstützung beim Riester-Wechsel und steuerliche Optimierung wünschen.Unabhängige Beratungsvermittlung

Unabhängig davon, welchen dieser beiden Lösungswege Sie für Ihre Zukunft wählen: Der erste sinnvolle Schritt besteht immer in der genauen Berechnung Ihrer individuellen Förderansprüche. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie Ihre staatliche Förderung unkompliziert und in wenigen Minuten simulieren. Die zugrundeliegende Berechnungslogik basiert auf den offiziellen BMF-Vorgaben. Unser Tool ermittelt für Sie präzise, wie sich die maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro, die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind sowie der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro auf Ihr voraussichtliches Endkapital auswirken. Nutzen Sie diese quellenbasierte und kostenfreie Entscheidungshilfe als stabiles Fundament für Ihre Altersvorsorge.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die maximale Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
Die maximale Grundzulage für das Altersvorsorgedepot beträgt ab 2027 bis zu 540 Euro pro Jahr. Sie wird proportional zum Eigenbeitrag berechnet: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Förderung (maximal 180 Euro). Für Beiträge darüber hinaus bis zu einer Höhe von 1.800 Euro erhalten Sie 25 Prozent Förderung (maximal 360 Euro). Wer die vollen 1.800 Euro im Jahr einzahlt, sichert sich somit die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Welche Kinderzulage erhält man beim neuen Altersvorsorgedepot?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Diese Förderung wird im Verhältnis 1:1 ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie für jeden selbst eingezahlten Euro einen Euro Kinderzulage erhalten, bis die Höchstgrenze von 300 Euro je Kind erreicht ist. Voraussetzung ist auch hier die Einhaltung des Mindesteigenbeitrags von 120 Euro pro Jahr.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot einen Bonus für Berufseinsteiger?
Ja, junge Sparer, die bei Vertragsstart des Altersvorsorgedepots das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Dieser Bonus erhöht das angesparte Depotvolumen gleich zu Beginn und wird zusätzlich zu den regulären jährlichen Zulagen gewährt.
Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag für den Erhalt der Förderung?
Der gesetzliche Mindesteigenbeitrag für das Altersvorsorgedepot beträgt 120 Euro pro Jahr (bzw. 10 Euro pro Monat). Wer weniger als diesen Betrag einzahlt, verliert den Anspruch auf die staatliche Grundzulage und alle weiteren Zulagen wie die Kinderzulage oder den Berufseinsteigerbonus für das jeweilige Beitragsjahr.
Wie funktioniert der Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug?
Zusätzlich zu den direkten Zulagen können Sie Ihre Beiträge zum Altersvorsorgedepot steuerlich geltend machen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung können Beiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben abgezogen werden. Das Finanzamt führt eine automatische Günstigerprüfung durch: Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, wird die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt.
Kann ich die Förderung für mein Altersvorsorgedepot selbst berechnen?
Ja, für eine schnelle und transparente Ermittlung steht Ihnen auf unserem Portal das digitale Tool Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Mit diesem quellenbasierten Rechner können Sie Ihren individuellen Förderanspruch, das voraussichtliche Endkapital und die steuerlichen Vorteile auf Basis Ihrer persönlichen Lebenssituation kostenlos und unverzüglich simulieren.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]test.de
  3. [3]bundesfinanzministerium.de
  4. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  5. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  6. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

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