Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Beamte?

Lohnt sich das AVD für dich?
Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
Ein Gamechanger ab 2027: Warum sich das Altersvorsorgedepot für Beamte lohnt
Das neue Altersvorsorgedepot bietet Beamten ab Januar 2027 eine hervorragende, staatlich geförderte Ergänzung zur künftigen Pension[1]. Da Ihr Ruhegehalt bereits eine solide Grundabsicherung garantiert, können Sie mit dem Depot gezielt und chancenorientiert ein zusätzliches Vermögen an den globalen Kapitalmärkten aufbauen. Im Gegensatz zu klassischen Riester-Verträgen entfallen die renditebremsenden Beitragsgarantien vollständig, wodurch Ihre Beiträge langfristig in renditestarke ETFs fließen können.
Für Beamtinnen und Beamte gilt eine formale Besonderheit: Um die staatliche Grundzulage von jährlich bis zu 540 Euro sowie mögliche Kinderzulagen zu erhalten, müssen Sie Ihrem Dienstherrn die Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erteilen. Ohne diese fristgerechte Einverständniserklärung entfällt der Anspruch auf die staatliche Förderung. Aufgrund der meist höheren Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst lohnt sich das Modell besonders über den zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung.
| Regelung | Bedeutung für Beamte |
|---|---|
| Förderstatus | Unmittelbar förderberechtigt ab dem Jahr 2027. |
| Datenübermittlung | Zwingende Einwilligung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die Zulagenstelle. |
| Steuervorteil | Hohe Attraktivität des Sonderausgabenabzugs durch progressiven Steuersatz. |
Da Beamte im Ruhestand eine im Vergleich zu Angestellten stabilere Versorgung erwarten, steht beim Altersvorsorgedepot nicht die reine Absicherung existentieller Risiken im Vordergrund, sondern das Ausschöpfen maximaler Marktchancen. Wir empfehlen Ihnen, die genauen Effekte aus Zulagen und Steuervorteilen individuell zu berechnen. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie detaillierte Hintergrundberichte, während unser Förderrechner Altersvorsorgedepot Ihnen dabei hilft, Ihren persönlichen Vorteil präzise zu ermitteln. Bitte beachten Sie unseren gesetzlichen Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Förderberechtigung: Sind Beamte beim neuen Altersvorsorgedepot förderfähig?
Ja, als Beamtin oder Beamter sind Sie beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Sie können die staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang nutzen, um Ihre spätere Pension wirksam zu ergänzen[1]. Diese Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtigen Angestellten knüpft an die bewährten Kriterien der bisherigen Riester-Förderung an, die durch die Reform der Bundesregierung grundlegend modernisiert wurden[2].
Für die reibungslose Auszahlung der staatlichen Förderung müssen Sie jedoch eine bürokratische Besonderheit beachten: die Einwilligung zur Datenübermittlung. Da Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, liegen ihre Besoldungsdaten nicht automatisch der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen vor[3]. Sie müssen daher Ihrem Dienstherrn beziehungsweise der zuständigen Besoldungsstelle formell die Erlaubnis erteilen, Ihre Einkommensdaten elektronisch zu übermitteln[3]. Ohne diese rechtzeitige Einwilligung, die spätestens zwei Jahre nach dem jeweiligen Beitragsjahr vorliegen muss, verfällt der Anspruch auf die staatliche Zulage und den Sonderausgabenabzug rückwirkend[4].
| Beamtengruppe | Förderstatus | Zentrale Voraussetzung |
|---|---|---|
| Bundes- & Landesbeamte | Unmittelbar förderberechtigt | Zustimmung zur Übermittlung der Besoldungsdaten an die Zulagenstelle |
| Richterinnen & Richter | Unmittelbar förderberechtigt | Formlose Einwilligung gegenüber der zuständigen Bezügestelle |
| Berufssoldaten | Unmittelbar förderberechtigt | Datenfreigabe über das Dienstherrn-Portal oder die Wehrbereichsverwaltung |
Dank des Verzichts auf Beitragsgarantien und der Option, breit gestreut in ETFs zu investieren, bietet das Altersvorsorgedepot für Beamte eine renditestarke Ergänzung zur ohnehin sehr sicheren Pension. Auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie tiefergehende Leitfäden zu allen steuerlichen Besonderheiten. Um die exakten Auswirkungen der Steuerersparnis und die genaue Förderhöhe auf Basis Ihrer individuellen Besoldungsgruppe zu ermitteln, steht Ihnen zudem unser hauseigener Förderrechner Altersvorsorgedepot kostenfrei zur Verfügung.
Der zwingende Datentransfer: Die Einwilligungserklärung als wichtigste Hürde
Die staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot steht Beamten uneingeschränkt offen und bietet eine hervorragende Möglichkeit, die sichere Pension um eine renditestarke, private Komponente zu ergänzen. Allerdings unterscheidet sich der administrative Weg für Beamtinnen und Beamte grundlegend von dem regulär Angestellter. Da Sie als Beamter nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, fließen Ihre für die Berechnung relevanten Einkommensdaten nicht automatisch an die zuständige Behörde. Um von Zulagen und Steuervorteilen zu profitieren, müssen Sie zwingend selbst aktiv werden und den rechtlichen Rahmenbedingungen Beachtung schenken. Fundiertes Hintergrundwissen zu den gesetzlichen Grundlagen stellen wir Ihnen auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung.
Warum Beamte selbst aktiv werden müssen
Die wichtigste Hürde auf diesem Weg liegt in der sogenannten Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung. Damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Ihre Förderberechtigung prüfen und die korrekte Höhe der staatlichen Zulagen berechnen kann, benötigt sie Ihre Besoldungsdaten. Sie müssen Ihrem jeweiligen Dienstherrn beziehungsweise der zuständigen Bezügezahlungsstelle explizit und schriftlich erlauben, diese Daten elektronisch zu übermitteln. Wenn Sie diese Einverständniserklärung nicht fristgerecht einreichen, verfällt Ihr Anspruch auf staatliche Zulagen sowie auf den steuerlich oft sehr lukrativen Sonderausgabenabzug für dieses Jahr. Die gesetzliche Frist zur Abgabe dieser Erklärung endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr.[5]
| Eigenschaft | Angestellte | Beamte |
|---|---|---|
| Datenübertragung | Automatisch durch Arbeitgebermeldung | Nur nach aktiver schriftlicher Einwilligung |
| Zuständige Stelle | Deutsche Rentenversicherung | Dienstherr beziehungsweise Besoldungsstelle |
| Säumnis-Folge | Kein Handlungsbedarf für Grundförderung | Vollständiger Verlust von Zulagen und Steuervorteil |
| Abgabefrist | Keine Frist zu beachten | Bis Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr |
Ein solches Versäumnis kann Sie im Laufe der Jahre bares Geld kosten und die Rendite Ihrer privaten Altersvorsorge erheblich schmälern. Wenn Sie ermitteln möchten, wie sich die staatliche Förderung konkret auf Ihr angespartes Kapital auswirkt, hilft Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot weiter. Damit lässt sich unkompliziert berechnen, welche jährliche Förderung Ihnen zusteht. Für tiefergehende Fragen zu den Antragsformularen oder eine strukturierte Begleitung bei der Einrichtung Ihres Depots steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung, die Sie direkt mit einem lizenzierten Experten zusammenbringt.
Die staatliche Förderung: So hoch fallen die Zulagen ab 2027 aus
Das neue Altersvorsorgedepot reformiert die private Vorsorge ab 2027 grundlegend und ersetzt das alte Riester-System[1]. Für Beamte, Richter und Soldaten bietet dieses Modell eine besonders attraktive Möglichkeit, staatliche Zulagen direkt mit einer renditestarken Kapitalanlage zu verknüpfen. Da bei diesem Depottyp die starre Beitragsgarantie entfällt, können Sie Ihre Sparbeiträge vollständig in kostengünstige ETFs investieren. Für Beamte, deren Grundversorgung durch die spätere Pension bereits abgesichert ist, ist dieser Verzicht auf Garantien ein entscheidender Vorteil, um langfristig von den globalen Aktienmärkten zu profitieren.
Staatliche Zulagen und steuerliche Hebel im Überblick
- Maximale Grundzulage: Sie erhalten eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, wenn Sie den maximalen förderfähigen Eigenbeitrag von 1.800 Euro einzahlen. Das entspricht einer Förderquote von 30 Prozent.
- Zusätzliche Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat eine Zulage von bis zu 300 Euro jährlich direkt in Ihr Depot. Dies stellt gerade für Beamtenfamilien einen starken Hebel für den Vermögensaufbau dar.
- Sonderausgabenabzug: Neben den direkten Zulagen können Sie Ihre Einzahlungen steuerlich geltend machen. Da die Besoldung von Beamten oft zu einem höheren Steuersatz führt, profitiert diese Berufsgruppe überdurchschnittlich von der steuerlichen Entlastung in der Ansparphase.
- Mindestbeitrag: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr investieren.
Die Kombination aus direkten Zulagen und dem Sonderausgabenabzug macht das Altersvorsorgedepot zu einer hochwirksamen Ergänzung Ihrer Pension. Während Ihre spätere Pension ein verlässliches, krisenfestes Fundament bildet, sorgt das Depot für die nötige Renditekomponente im Portfolio. Wie sich die staatliche Förderung und die Kostenwirkung konkret auf Ihr zukünftiges Endkapital auswirken, können Sie unkompliziert mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln. Bitte beachten Sie, dass Berechnungen rein illustrativ sind (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Beachten Sie als Beamter jedoch die formale Besonderheit bei der Beantragung: Damit die Zulagen fließen, müssen Sie Ihrem Dienstherrn aktiv die Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Besoldungsdaten an die zentrale Stelle erteilen. Ohne diese Einwilligung kann die Deutsche Rentenversicherung Ihre Förderberechtigung nicht prüfen und keine Zulagen auszahlen. Weitere verifizierte Details zu dieser Antragslogik und allgemeine rechtliche Hinweise finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal.
Der Steuervorteil: Warum Beamte besonders vom Sonderausgabenabzug profitieren
Als Beamtin oder Beamter genießen Sie dank Ihrer Pension eine solide Grundabsicherung im Alter. Dennoch führt die anstehende Riester-Reform ab 2027 mit dem neuen Altersvorsorgedepot eine hochinteressante Option ein, um Ihre Altersvorsorge renditestark zu ergänzen. Da die Besoldung in vielen Besoldungsgruppen zu einem überdurchschnittlich hohen persönlichen Steuersatz führt, erweist sich der steuerliche Sonderausgabenabzug als der eigentliche Hebel für diese Berufsgruppe. Die eingezahlten Beiträge können Sie im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd geltend machen, was oft zu einer spürbaren Steuererstattung führt.
Die Günstigerprüfung des Finanzamts
Das Finanzamt ermittelt im Hintergrund automatisch Ihren maximalen Vorteil durch eine sogenannte Günstigerprüfung. Dabei stellt die Finanzbehörde die Ihnen zustehenden staatlichen Zulagen der tatsächlichen Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug gegenüber. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung ausgezahlt. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass Beamte mit hoher Steuerlast optimal gefördert werden, ohne dass sie sich selbst um die komplizierte Berechnung kümmern müssen. Um Ihre individuelle Ersparnis vorab zu kalkulieren, steht Ihnen unser neutraler Förderrechner zur Verfügung.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Altes Riester-Modell |
|---|---|---|
| Höchstbetrag Sonderausgaben | 1.800 Euro plus Zulagen | 2.100 Euro inklusive Zulagen |
| Beitragsgarantie | Keine gesetzliche Vorgabe (Chancenorientiert) | 100 Prozent Garantie (Renditebremse) |
| Günstigerprüfung | Ja (Zulagen vs. Sonderausgabenabzug) | Ja (Zulagen vs. Sonderausgabenabzug) |
Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet im Gegensatz zum alten Riester-Vertrag auf eine starre Beitragsgarantie, wodurch Ihre Beiträge rentabler am Kapitalmarkt arbeiten können[1]. Der Sonderausgabenabzug beläuft sich auf 1.800 Euro zuzüglich Zulagen[6]. In Kombination mit der automatischen Steuerersparnis entsteht so eine renditestarke Ergänzung zu Ihrer Pension. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Sichere Pension trifft auf Aktien-Rendite: Die perfekte Symbiose beim AVD
Als Beamtin oder Beamter genießen Sie im Ruhestand durch Ihre Pension ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit. Genau diese garantierte Basis ermöglicht Ihnen bei der privaten Vorsorge eine weitaus höhere Risikotoleranz als vielen klassischen Angestellten. Bisherige geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente litten oft unter teuren, gesetzlich vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantien, die einen Großteil der Rendite aufzehrten. Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet auf diese Pflichtgarantien und ermöglicht Ihnen eine Anlage von bis zu 100 Prozent in renditestarke ETFs.
Diese Kombination aus staatlich garantierter Pension und chancenorientiertem Aktiendepot bildet eine ideale Symbiose für den öffentlichen Dienst. Da Ihre Grundversorgung im Alter bereits abgesichert ist, können Sie kurzfristige Marktschwankungen am Aktienmarkt entspannt aussitzen und die langfristige Rendite des globalen Kapitalmarkts voll ausschöpfen. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die langfristige Wirkung dieser renditestarken Anlageform im Vergleich zu klassischen Garantieprodukten simulieren.
| Kriterium | Beamtenpension | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Sicherheitsniveau | Staatlich garantiert (Sicherheitsanker) | Marktorientiert (Renditemotor ohne Pflichtgarantie) |
| Anlageklasse | Keine aktive Anlage (Besoldungsrecht) | Bis zu 100 Prozent ETFs und Fonds erlaubt |
| Fördereffekt | Alimentationsprinzip des Dienstherrn | Staatliche Zulagen und steuerlicher Sonderausgabenabzug |
Neben den reinen Renditechancen profitieren Beamtinnen und Beamte beim Altersvorsorgedepot von erheblichen Steuervorteilen. Da die Besoldung im gehobenen und höheren Dienst oft zu einem hohen persönlichen Steuersatz führt, wirkt der steuerliche Sonderausgabenabzug bei den Beiträgen besonders attraktiv. Um die Zulagen und Steuervorteile ab 2027 zu erhalten, müssen Sie jedoch aktiv die Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Besoldungsdaten an die zuständige Stelle erteilen[1]. Ohne diese Einwilligung kann die Zulagenstelle die Berechtigung nicht prüfen, was zum Verlust der staatlichen Förderung führen kann. Unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot bietet Ihnen dazu detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Keine Anlageberatung im Sinne des Paragraph 1 Absatz 1a Nummer 1a Kreditwesengesetz (KWG). Die hier dargestellten Berechnungen und Vergleiche dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information und stellen keine individuelle Finanzberatung dar.
Alten Riester-Vertrag übertragen: Lohnt sich der Wechsel für Beamte?
Viele Beamte haben vor Jahren eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen, die heute durch hohe Verwaltungskosten und eine extrem defensive Anlage enttäuscht. Da herkömmliche Riester-Verträge eine Beitragsgarantie vorschreiben, mussten die Anbieter das Geld vorwiegend in zinsfeste Wertpapiere mit geringen Erträgen anlegen. Ab dem Jahr 2027 ermöglicht der Gesetzgeber die unkomplizierte Übertragung dieses Kapitals in das neue Altersvorsorgedepot[1]. Grundlagen dazu finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal, das alle neuen Regelungen aufbereitet. Für Sie als Beamte ist dieser Wechsel besonders sinnvoll. Da Ihre spätere Beamtenpension bereits ein hohes, garantiertes Ruhegehalt darstellt, benötigen Sie im privaten Teil Ihrer Vorsorge keine kostspielige Doppelabsicherung durch Beitragsgarantien. Ein reines Depot auf Aktien- oder ETF-Basis ist daher die ideale, dynamische Ergänzung für Ihren Ruhestand.
Der gesetzliche Rahmen für den Wechsel ist klar definiert, um Sparer vor übermäßigen Hürden zu schützen. Die Übertragung des bestehenden Guthabens läuft über einen standardisierten Prozess ab. Um den Wechsel finanziell attraktiv zu machen, sind die anfallenden Wechselkosten gesetzlich streng gedeckelt[7]. Bei Altverträgen, die bereits seit mindestens fünf Jahren laufen, ist der Wechsel vonseiten des alten Anbieters sogar komplett kostenfrei möglich. Dadurch fließt Ihr mühsam erspartes Kapital ohne unnötige Abzüge direkt in die neue, renditestärkere Anlageform.
| Kriterium | Alte Riester-Rentenversicherung | Neues Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Kapitalanlage | Garantiebedingt sehr defensiv (viele Rentenpapiere) | Bis zu 100 Prozent ETFs und Aktien möglich |
| Gebührenstruktur | Oft hohe laufende Verwaltungskosten | Geringere Kosten durch Indexfonds (Kostendeckel 1 Prozent) |
| Rolle zur Pension | Garantien erzeugen unnötige Doppelabsicherung | Optimale Rendite-Ergänzung zur sicheren Pension |
Bevor Sie den Wechsel beauftragen, empfiehlt sich eine genaue Überprüfung Ihrer individuellen Zahlen. Sie können mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln, welche Auswirkungen ein Wechsel auf Ihr voraussichtliches Endkapital hat. Wer den persönlichen Austausch bevorzugt und eine fundierte Begleitung wünscht, kann zudem eine Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch nehmen, um die Verträge durch lizenzierte Experten neutral prüfen zu lassen.
Ihr Weg zum Altersvorsorgedepot: Selbstentscheider-Depot oder persönliche Beratung
Für Beamte, die das neue Altersvorsorgedepot ab dem Jahr 2027 als renditestarke Ergänzung zu ihrer sicheren Pension nutzen möchten, stellt sich eine grundlegende Frage: Welcher Weg führt am besten zum eigenen Depot? Da das Altersvorsorgedepot auf den Erhalt teurer Beitragsgarantien verzichtet und den Weg für breit gestreute ETF-Anlagen freimacht, stehen Ihnen zwei gleichwertige und anerkannte Wege offen[8]. Sie können die Eröffnung und die Auswahl der passenden Wertpapiere entweder eigenständig über das passende Depot aus unserem Kriteriengestützter Anbietervergleich abwickeln oder sich im Vorfeld umfassend und individuell begleiten lassen.
| Kriterium | Selbstentscheider-Depot | Persönliche Beratung |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Für finanzmathematisch versierte Beamte, die ihre ETFs eigenständig verwalten möchten. | Für Beamte, die eine detaillierte Analyse ihrer Versorgungslücke und Steuervorteile wünschen. |
| Vorteil | Maximale Flexibilität, geringe Depotgebühren und schnelle digitale Eröffnung per Neobroker. | Sicherheit durch individuelle Abstimmung und professionelle Begleitung bei der Strukturierung. |
| Besonderheit | Eigenständige Überprüfung aller gesetzlichen Zulagenvoraussetzungen erforderlich. | Gemeinsame Vorbereitung der Einwilligung zur Datenübermittlung der Besoldungsdaten. |
Um Ihren persönlichen finanziellen Vorteil und die genaue Höhe Ihrer voraussichtlichen Steuerersparnis vorab präzise zu ermitteln, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres digitalen Tools. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Szenarien für Ihre private Altersvorsorge simulieren und die Wirkung der staatlichen Zulagen direkt berechnen. Bitte beachten Sie hierbei den wichtigen rechtlichen Hinweis: Alle gezeigten Berechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG dar.
Wenn Sie eine persönliche Begleitung bevorzugen und Ihre individuelle Situation mit einem Experten besprechen möchten, hilft Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung dabei, den passenden Ansprechpartner zu finden. Wer hingegen die Entscheidung lieber in die eigene Hand nimmt, findet auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal alle nötigen quellenbasierten und neutralen Fakten, um das Altersvorsorgedepot eigenständig zu eröffnen und langfristig zu besparen.
Häufig gestellte Fragen
- Sind Beamte beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
- Ja, Beamtinnen und Beamte, Richter sowie Berufssoldaten sind beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 unmittelbar förderberechtigt. Sie können genau wie Angestellte die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile in vollem Umfang für ihre private Altersvorsorge nutzen.
- Wie hoch ist die Förderung für Beamte beim Altersvorsorgedepot?
- Die staatliche Förderung erfolgt gestaffelt und beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr an Grundzulage bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht.
- Warum ist die Einwilligung zur Datenübermittlung für Beamte so wichtig?
- Da Beamte keine gesetzlichen Rentenbeiträge zahlen, liegen ihre Besoldungsdaten der Zulagenstelle nicht automatisch vor. Sie müssen Ihrem Dienstherrn zwingend die schriftliche oder elektronische Einwilligung erteilen, diese Daten an die ZfA zu übermitteln, um die Förderung zu erhalten.
- Lohnt sich das Altersvorsorgedepot trotz der sicheren Beamtenpension?
- Gerade wegen der sicheren Pension lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders. Da Ihre Grundversorgung im Alter garantiert ist, können Sie im AVD ohne Sorgen auf ein renditestarkes ETF-Portfolio ohne Beitragsgarantien setzen, um zusätzliche private Vermögenswerte aufzubauen.
- Kann ich meinen alten Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
- Ja, das Gesetz sieht vor, dass bestehende Riester-Guthaben ab 2027 in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden können. Die Wechselgebühren sind dabei gesetzlich auf maximal 150 Euro gedeckelt, was den Umstieg in ein renditestärkeres ETF-Depot erleichtert.
- Wie werden die Beiträge zum Altersvorsorgedepot steuerlich berücksichtigt?
- Die Beiträge können bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuerersparnis oder die erhaltenen Zulagen für Sie vorteilhafter sind.
Quellen
- [1]bundesfinanzministerium.de
- [2]bundesregierung.de
- [3]finanzamt.nrw.de
- [4]riester.deutsche-rentenversicherung.de
- [5]lbv.landbw.de
- [6]union-investment.de
- [7]versicherungenmitkopf.de
- [8]bundestag.de
- []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
- []Förderrechner Altersvorsorgedepot
- []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot
Lohnt sich das AVD für dich?
Wir helfen dir herauszufinden, ob das Altersvorsorgedepot zu deiner Situation passt.
Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
