VorsorgedepotLotse

Riester behalten oder wechseln: Rechner & Beispiel

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Veröffentlicht am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Person am Schreibtisch vergleicht auf einem Bildschirm Zahlen zweier Altersvorsorgeverträge
Der Vergleich zwischen Riester-Altvertrag und Altersvorsorgedepot lässt sich mit vier Werten aus der Standmitteilung überschlagen.

Riester oder AVD – was passt zu dir?

Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Die kurze Antwort: 175 gegen 540 Euro

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat verabschiedet. Zum 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot, gleichzeitig endet die Möglichkeit, neue Riester-Verträge abzuschließen[1].

Der wichtigste Punkt für Ihre Entscheidung wird in vielen Ratgebern übersprungen: Die neue, deutlich höhere Förderung gilt ausschließlich im Altersvorsorgedepot. Ein weitergeführter Riester-Vertrag bleibt im alten Fördersystem.

Förderung im direkten Vergleich

MerkmalRiester-Altvertrag (weitergeführt)Altersvorsorgedepot ab 2027
Grundzulagemax. 175 € pauschalbis 540 € (50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €)
Kinderzulage185 € (Kind vor 2008 geboren) bzw. 300 €300 € je kindergeldberechtigtem Kind
Bedingung für volle Zulage4 % des Vorjahresbruttos, max. 2.100 € abzüglich Zulagen1.800 € Eigenbeitrag, unabhängig vom Einkommen
Typische laufende Kostenoft 1,5–2,5 % p. a. im VersicherungsmantelStandardprodukt gesetzlich auf 1,0 % p. a. gedeckelt, günstige Anbieter deutlich darunter
Beitragsgarantiegesetzlich verpflichtendfreiwillig, Aktienquote bis 100 % möglich
ZusatzboniBerufseinsteigerbonus 200 € einmalig (Altrecht)Berufseinsteigerbonus 200 €

Die zweistufige Systematik – 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf alles Weitere bis 1.800 Euro – ergibt in der Spitze 540 Euro Grundzulage pro Jahr[2]. Wer den Höchstbetrag ausschöpft, erhält also rund das Dreifache der bisherigen Grundzulage bei identischem Eigenbeitrag.

Ob dieser Vorteil in Ihrem Fall trägt, hängt von drei Werten ab: den effektiven Kosten Ihres Altvertrags, Ihrem Zulagenanspruch (insbesondere der Zahl und dem Geburtsjahr Ihrer Kinder) und der Restlaufzeit bis zum Renteneintritt. Ein strukturierter Vergleich beider Systeme übersetzt diese drei Werte in eine Zahl: das Kapitalwert-Delta.

Drei Optionen statt zwei

„Bleiben oder wechseln" verkürzt die Lage. Praktisch stehen drei Wege offen, und der mittlere wird häufig übersehen:

  1. Weiterführen: Sie zahlen wie bisher ein, erhalten weiter bis zu 175 Euro Grundzulage und tragen weiter die Kosten des Altvertrags. Sinnvoll bei hohen Kinderzulagen und kleinen Beiträgen oder bei einem attraktiven garantierten Rentenfaktor.
  2. Beitragsfrei stellen: Der Vertrag bleibt bestehen, das Guthaben bleibt investiert, die bisherigen Zulagen bleiben erhalten – aber es fließt kein frisches Geld mehr in die laufenden Gebühren. Neue Beiträge gehen ab 2027 ins Altersvorsorgedepot. Diese Variante ist der Kompromiss, wenn ein Übertrag wegen einer Garantie oder eines Kursverlusts unattraktiv ist.
  3. Übertragen: Das gebildete Kapital wandert förderunschädlich in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot. Bisherige Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten[3].

Nicht dazu gehört die Kündigung: Wer sich das Kapital auszahlen lässt, muss sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Das ist in nahezu allen Konstellationen die schlechteste Option.

Was der Wechsel kostet – und wann er kostenlos ist

Hier kursiert eine verbreitete Fehlinformation, die das Rechenergebnis spürbar verzerrt. Die gesetzliche Regel lautet: Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter die Übertragung kostenfrei ermöglichen. Nur innerhalb der ersten fünf Jahre darf er Kosten bis zu 150 Euro berechnen[6].

Die Deckelung betrifft also den abgebenden, nicht den aufnehmenden Anbieter. Schon nach geltendem Recht ist es unzulässig, dass der bisherige Anbieter bei einer Übertragung mehr als 150 Euro in Rechnung stellt; zusätzlich dürfen beim neuen Vertrag Abschluss- und Vertriebskosten nur auf maximal 50 Prozent des übertragenen geförderten Kapitals berechnet werden[5].

Praktische Folge: Die überwiegende Mehrheit der Bestandsverträge läuft deutlich länger als fünf Jahre. Für sie ist der Übertrag gebührenfrei, und ein „Break-even-Alter" im engeren Sinn existiert gar nicht – der Vorteil greift ab dem ersten Jahr. Rechnerisch relevant wird die Wechselgebühr nur bei jungen Verträgen. Detaillierte Kostenpositionen finden Sie in unserer Übersicht zu den Wechselkosten.

Eingaben und Methodik: Womit gerechnet wird

Verschiedene Onlinerechner kommen zu verschiedenen Ergebnissen, weil sie unterschiedliche Annahmen zu Rendite, Inflation, Kosten und Besteuerung treffen – und diese meist nicht offenlegen. Deshalb hier zuerst die Eingabewerte, danach die Annahmen im Klartext.

Die fünf Werte aus Ihren Vertragsunterlagen

EingabeparameterWo Sie ihn findenWozu er dient
Aktuelles VertragsguthabenJährliche StandmitteilungAusgangsbasis für das übertragbare Kapital
Effektivkosten in Prozent p. a.Produktinformationsblatt, Zeile „Effektivkosten" (Renditeminderung)Bestimmt den jährlichen Renditeabschlag im Altvertrag
Garantieleistung und garantierter RentenfaktorStandmitteilung, Abschnitt GarantienZeigt, ob der Vertrag „unter Wasser" liegt und wie wertvoll die Garantie ist
Zulagenanspruch (Kinder, Geburtsjahre)Zulagenbescheinigung des AnbietersVergleich alter und neuer Zulagensystematik
Verbleibende AnsparjahreVereinbartes RentenbeginndatumLegt den Zinseszins-Zeitraum fest

Hinweis: Der in vielen Ratgebern genannte „TER" ist die Fondskostenquote und deckt nur einen Teil der Belastung ab. Maßgeblich für den Vergleich ist die im Produktinformationsblatt ausgewiesene Effektivkostenquote, die auch Abschluss- und Verwaltungskosten enthält.

Beispielrechnung mit offengelegten Annahmen

Ein Modellfall macht die Größenordnung greifbar. Alle Annahmen stehen darunter und lassen sich im Rechner ändern.

Ausgangslage: 45 Jahre alt, Rentenbeginn mit 67 (22 Jahre Restlaufzeit), Vertragsguthaben 18.000 Euro, Vertrag seit über fünf Jahren, keine Kinder, Eigenbeitrag 1.800 Euro pro Jahr in beiden Varianten.

PositionRiester weiterführenAltersvorsorgedepot
Jährliche Zulage175 €540 €
Jährlicher Zufluss in den Vertrag1.975 €2.340 €
Kostenannahme1,8 % p. a.0,4 % p. a.
Nettorendite nach Kosten3,2 % p. a.4,6 % p. a.
Wechselgebühr0 € (Laufzeit über 5 Jahre)
Kapital mit 67 (nominal)rund 97.700 €rund 134.400 €
Differenz in heutiger Kaufkraftrund 23.700 € zugunsten des Depots

Offengelegte Annahmen: Bruttorendite 5,0 Prozent p. a. in beiden Varianten, Kostenabzug wie angegeben, Beiträge und Zulagen jeweils zum Jahresende, Inflation 2,0 Prozent p. a. für die Abzinsung. Nicht berücksichtigt sind der Sonderausgabenabzug, die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase und mögliche Beitragsdynamiken – diese wirken in beiden Varianten grundsätzlich gleichgerichtet, verschieben das Ergebnis aber im Einzelfall. Illustratives Rechenbeispiel, keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG.

Selbst wenn in diesem Beispiel eine Wechselgebühr von 150 Euro anfiele, wäre sie bereits im ersten Jahr durch die höhere Zulage ausgeglichen. Das ist der Grund, warum das Break-even-Argument bei langlaufenden Verträgen selten die Entscheidung trägt – die Kostenersparnis und der Zulagenvorteil dominieren.

Das Ergebnis lesen: Kapitalwert-Delta und Break-even

  • Kapitalwert-Delta (NPV-Delta): die Differenz des Endkapitals beider Varianten zum Rentenbeginn, abgezinst auf heutige Kaufkraft. Im Beispiel oben: rund 23.700 Euro.
  • Break-even-Zeitpunkt: das Jahr, ab dem der Depotpfad den Altvertrag überholt hat. Bei gebührenfreiem Übertrag liegt er praktisch immer im ersten Jahr; er wird nur bei jungen Verträgen mit 150 Euro Gebühr oder bei hohen Kinderzulagen im Altvertrag zu einer echten Hürde.
  • Sensitivität: Wie stabil ist das Ergebnis, wenn die Bruttorendite statt 5,0 nur 3,0 Prozent beträgt? Ein belastbares Modell rechnet mindestens ein pessimistisches und ein optimistisches Szenario mit.

Faustregel für die Einordnung: Liegt die Effektivkostenquote Ihres Altvertrags über etwa 1,2 Prozent p. a. und haben Sie noch mehr als zehn Jahre bis zum Rentenbeginn, fällt das Delta in aller Regel deutlich zugunsten des Depots aus. Bei weniger als fünf Jahren Restlaufzeit schrumpft der Vorteil auf den reinen Zulagenunterschied.

Wann Bleiben die bessere Entscheidung ist

Es gibt vier Konstellationen, in denen der Altvertrag rechnerisch oder rechtlich im Vorteil bleibt:

  • Kleine Beiträge, mehrere Kinder: Die alte Kinderzulage wird unabhängig von der Beitragshöhe gewährt, sobald der Mindesteigenbeitrag erfüllt ist. Wer nur rund 25 Euro monatlich spart und zwei Kinder hat, erreicht im Altsystem eine höhere Förderquote als über die beitragsproportionale Grundzulage. Umgekehrt gilt: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die alte Zulage nur 185 Euro, das neue System bietet dann 300 Euro – dann kippt der Vergleich wieder[3].
  • Hoher garantierter Rentenfaktor: Alte Verträge aus den Jahren um 2002 bis 2005 enthalten teils Rentenfaktoren, die heute nicht mehr angeboten werden. Dieser Vorteil steckt nicht im Kapitalwert, sondern in der Verrentung – ein reiner Endkapitalvergleich unterschätzt ihn.
  • Vertragswert unter der Garantieleistung: Liegt das aktuelle Guthaben unter der zugesagten Garantie, würde eine Übertragung den niedrigeren Wert festschreiben. Hier ist Beitragsfreistellung meist die bessere Wahl als der Übertrag. Klären Sie schriftlich, zu welchem Betrag übertragen wird.
  • Wohn-Riester: Verträge mit Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum folgen einer eigenen Logik und lassen sich nicht sinnvoll mit einem Depot vergleichen.

Zur Frage, was der Bestandsschutz konkret bedeutet, finden Sie eine ausführliche Darstellung in unserem Beitrag zur Zukunft der Riester-Rente.

Ausblick: Was feststeht und was noch offen ist

Für die Planung ist die Trennung zwischen verabschiedetem Recht und noch offenen Marktkonditionen entscheidend. Das Gesetz selbst ist beschlossen, die Produktlandschaft entsteht erst[4].

KategorieStatusGrundlage
Fördersätze & HöchstbeträgeRechtskräftig fixiertGrundzulage max. 540 €, Kinderzulage 300 €, Berufseinsteigerbonus 200 €
Kostendeckel StandarddepotGesetzlich auf 1,0 % p. a. begrenztDer Deckel gilt für das Standardprodukt, nicht für alle Tarife
Konkrete Broker- & BankgebührenIn der EntstehungAngebote von Neobrokern und Banken werden bis zum Marktstart erwartet
Zertifizierung der VerträgeLäuft bis zum MarktstartZertifizierung ergeht unter Widerrufsvorbehalt[5]
AuszahlungsphaseIm Gesetz geregeltNeben der lebenslangen Rente ist ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr vorgesehen

Weil die konkreten Tarife erst zum Marktstart feststehen, gilt: Rechnen Sie heute mit der gesetzlichen Kostenobergrenze und prüfen Sie die Zahlen kurz vor dem Wechsel mit dem realen Angebot Ihres Wunschanbieters erneut.

Nächster Schritt: Förderrechner starten

  1. Unterlagen bereitlegen: aktuelle Standmitteilung und Produktinformationsblatt Ihres Riester-Vertrags.
  2. Werte eintragen: Guthaben, Effektivkosten, Garantieleistung, Zulagenanspruch und Restlaufzeit im Förderrechner Altersvorsorgedepot erfassen.
  3. Ergebnis prüfen: Kapitalwert-Delta und Sensitivitätsszenarien vergleichen und mit den Ausschlusskriterien aus dem Abschnitt „Wann Bleiben die bessere Entscheidung ist" abgleichen.
  4. Entscheiden: Bei eindeutigem Ergebnis den Übertragungsprozess vorbereiten; bei Garantiethemen oder Wohn-Riester zusätzlich eine unabhängige Beratung einholen.

Förderrechner Altersvorsorgedepot starten

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich die 540 Euro Grundzulage auch in meinem alten Riester-Vertrag?
Nein. Die zweistufige Grundzulage von bis zu 540 Euro gilt ausschließlich für das Altersvorsorgedepot. Ein weitergeführter Riester-Vertrag bleibt bei der bisherigen Systematik mit maximal 175 Euro Grundzulage und den Kinderzulagen nach altem Recht. Genau dieser Unterschied ist der Kern der Wechselentscheidung.
Was kostet der Wechsel zum Altersvorsorgedepot?
Ab fünf Jahren Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei ermöglichen. Innerhalb der ersten fünf Jahre darf er höchstens 150 Euro berechnen. Da die meisten Bestandsverträge deutlich länger laufen, ist der Übertrag in der Praxis überwiegend gebührenfrei. Lassen Sie sich die konkreten Kosten dennoch vor der Beauftragung schriftlich bestätigen.
Was passiert mit meiner Beitragsgarantie, wenn ich übertrage?
Die Garantie des Altvertrags endet mit der Übertragung. Übertragen wird das gebildete Kapital, nicht die zugesagte Garantieleistung. Liegt der aktuelle Vertragswert unter der Garantie – etwa bei einem Riester-Fondssparplan nach schwachen Börsenjahren –, würde ein Übertrag diesen Verlust festschreiben. In dieser Lage ist die Beitragsfreistellung meist die klügere Zwischenlösung.
Kann ich meinen Riester-Vertrag behalten und trotzdem ins neue System einzahlen?
Ja. Sie können den Altvertrag beitragsfrei stellen, sodass das Guthaben investiert bleibt und alle bisherigen Zulagen erhalten bleiben, und Ihre laufende Sparrate ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot lenken. Das ist der übliche Weg, wenn eine Garantie oder ein Rentenfaktor im Altvertrag erhaltenswert ist, die laufenden Kosten aber nicht.
Wird mein bestehender Vertrag 2027 automatisch umgewandelt?
Nein. Es erfolgt keine automatische Kündigung oder Umwandlung; bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Ab 2027 können lediglich keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Jede Übertragung setzt Ihren aktiven Antrag voraus.
Muss ich bei einem Wechsel Zulagen zurückzahlen?
Nein. Bei einer Übertragung in einen anderen zertifizierten Vertrag bleiben alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten. Rückzahlungspflichtig wird nur eine echte Kündigung mit Auszahlung des Kapitals – diese sogenannte schädliche Verwendung sollten Sie vermeiden.

Quellen

  1. [1]Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge
  2. [2]Finanztip: Altersvorsorgedepot-Rechner
  3. [3]Verbraucherzentrale: Neues Altersvorsorgedepot
  4. [4]Hartmut Walz: Altersvorsorgedepot beschlossen
  5. [5]AltZertG (Zertifizierung und Übertragungsregeln)
  6. [6]Stiftung Warentest: Was die Riester-Reform bedeutet
  7. []Riester behalten oder wechseln: für wen lohnt sich was?
  8. []Was kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
  9. []Ist die Riester-Rente abgeschafft?
  10. []Riester-Wechsel Schritt für Schritt: so läuft der Übertrag ab

Riester oder AVD – was passt zu dir?

Du fragst dich, ob ein Wechsel ins AVD sinnvoll ist. Lass uns das gemeinsam durchrechnen.

Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.