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Was kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Eine Sparerin vergleicht die Kosten und Gebühren eines alten Riester-Ordners mit dem neuen digitalen Altersvorsorgedepot auf einem Tablet-Bildschirm.

Riester oder AVD – was passt zu dir?

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Der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot: Ein neuer Rahmen ab 2027

Der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich möglich, kann jedoch direkte und indirekte Wechselkosten verursachen. Die direkten Übertragungsgebühren der Anbieter sind gesetzlich streng reguliert und in der Regel auf maximal 150 Euro begrenzt. Ob sich dieser Schritt für Sie finanziell lohnt, können Sie detailliert mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot prüfen, um die Wechselkosten gegen die erwartete Mehrrendite abzuwägen.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz führt die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 ein grundlegend modernisiertes System der privaten Altersvorsorge ein. Das Herzstück dieser Reform ist das Altersvorsorgedepot, das Sparern renditestarke Investitionen in ETFs und Aktien ohne starre Beitragsgarantien ermöglicht[1]. Für Inhaber von Riester-Verträgen bedeutet dies eine historische Chance: Sie können ihr angespartes gefördertes Vermögen in die neue, flexiblere Struktur übertragen, um langfristig von den höheren Renditechancen des Kapitalmarktes zu profitieren.

  • Renditechancen ohne Garantiekorsett: Im neuen Depot entfällt die Pflicht zur Beitragsgarantie, sodass Ihr Kapital vollständig in renditestarke Anlageklassen investiert werden kann.
  • Vereinfachtes Fördersystem: Statt komplizierter Zulagenberechnungen greift ab 2027 eine klare Struktur mit festen Zuschüssen pro eingezahltem Euro.
  • Übertragbarkeit des Kapitals: Der Gesetzgeber ermöglicht den steuer- und zulagenunschädlichen Übertrag des vorhandenen Riester-Guthabens in das neue Vorsorgesystem.

Gesetzliche Leitplanken für den Vertragswechsel

Um Verbraucher vor überhöhten Gebühren beim Wechsel zu schützen, sieht der Gesetzgeber für das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 strenge finanzielle Leitplanken vor. Die Wechselgebühren, die Altanbieter für den Übertrag des Kapitals verlangen dürfen, sind gesetzlich gedeckelt. Diese Schutzvorschriften sorgen dafür, dass ein Wechsel fair und transparent bleibt, wie wir auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal ausführlich beschreiben. Dennoch sollten Sie vor dem Übertrag unbedingt prüfen, ob in Ihrem alten Riester-Vertrag noch nicht verrechnete Abschlusskosten offen sind. Diese verbleiben oft beim alten Anbieter und mindern das zu übertragende Guthaben, was die Wirtschaftlichkeit des Wechsels beeinflussen kann.

Direkte Wechselkosten: Der gesetzliche Gebührendeckel von 150 Euro

Wer über einen Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot nachdenkt, muss die damit verbundenen Transfergebühren einkalkulieren. Um Verbraucher vor unverhältnismäßigen Barrieren beim Anbieterwechsel zu schützen, hat der Gesetzgeber im Rahmen des neuen Altersvorsorgereformgesetzes eine klare Grenze gezogen. Wenn Sie Ihr gefördertes Guthaben übertragen möchten, darf der abgebende Anbieter eine Gebühr von höchstens 150 Euro als Verwaltungspauschale geltend machen[1]. Diese Begrenzung stellt sicher, dass die angesparten Zulagen und Beitragsgelder nicht durch überzogene Stornogebühren aufgezehrt werden.

KostenartGesetzliche RegelungZeitlicher Rahmen
Maximale WechselgebührDeckelung auf höchstens 150 EuroErste 5 Vertragsjahre
Kostenfreier AnbieterwechselGebührenfrei (0 Euro)Ab dem 6. Vertragsjahr

Diese gesetzliche Obergrenze ist jedoch zeitlich beschränkt und gilt ausschließlich innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss. Ab dem sechsten Vertragsjahr ist der Anbieterwechsel für Sie gesetzlich komplett kostenfrei gestellt. Für Riester-Sparer mit langjährigen Verträgen bedeutet diese Regelung eine erhebliche Erleichterung, da die unmittelbaren Wechselgebühren beim Übertrag in das neue Altersvorsorgedepot entfallen.

Durch diesen gesetzlichen Rahmen wird der Wettbewerb im Markt der geförderten Altersvorsorge gestärkt. Da Sparer nicht mehr durch prohibitive Gebühren blockiert werden, müssen Anbieter ihre Konditionen und Renditen kontinuierlich optimieren, um Kunden langfristig zu binden. Dies markiert eine fundamentale Verbesserung im Vergleich zur alten Riester-Welt, in der unrentable Verträge oft aufgrund hoher Stornokosten weitergeführt wurden. Nutzen Sie unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die genaue Auswirkung möglicher Wechselgebühren auf Ihr zukünftiges Endkapital transparent zu berechnen. Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Gebührenfreiheit ab dem sechsten Jahr: Kostenlose Übertragungen

Ein wesentlicher Kritikpunkt an der klassischen Riester-Rente war stets die mangelnde Flexibilität. Wer mit der staatlich geförderten Vorsorge unzufrieden war oder zu einem renditestärkeren Partner wechseln wollte, sah sich oft mit hohen Stornogebühren konfrontiert. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 räumt der Gesetzgeber diese Hürden konsequent aus dem Weg. Das Ziel ist es, den Wettbewerb zu beleben und die langfristige Flexibilität Ihrer privaten Altersvorsorge zu stärken.

Die Fünf-Jahres-Grenze für Wechselkosten

Für den Anbieterwechsel gelten im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen klare zeitliche Grenzen[2]. In den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit darf der abgebende Anbieter für den Übertrag des Kapitals eine Gebühr verlangen, die jedoch gesetzlich auf maximal 150 Euro gedeckelt ist. Ab dem sechsten Vertragsjahr entfällt diese Wechselgebühr beim alten Anbieter vollständig, sodass der Wechsel ab diesem Zeitpunkt absolut gebührenfrei erfolgen kann. Binnenwechsel, also der Wechsel in ein anderes gefördertes Produkt beim selben Anbieter, dürfen sogar von Beginn an generell nicht mit Wechselkosten belastet werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass Sie als Sparer nicht langfristig an unrentable Verträge gebunden bleiben, sondern flexibel agieren können.

WechselszenarioKostenregelung beim alten AnbieterGesetzliche Vorgabe
Wechsel in den ersten fünf JahrenGedeckelt auf maximal 150 EuroGesetzlicher Höchstbetrag für Altverträge
Wechsel ab dem sechsten VertragsjahrVollkommen gebührenfreiNull Euro Wechselkosten beim alten Anbieter
Produktwechsel beim selben AnbieterGenerell gebührenfreiKeine Wechselkosten für interne Umschichtungen
Neuer Anbieter (Empfänger)Einmalige VerwaltungspauschaleMaximal 150 Euro für den Depotübertrag

Dank dieser verbraucherfreundlichen Regulierung verliert der Wechsel zu einem renditestarken Depot seinen finanziellen Schrecken. Das übertragene Kapital darf zudem vom neuen Anbieter nicht zur Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen werden. Wenn Sie herausfinden möchten, wie sich ein solcher Übertrag langfristig auf Ihr Altersvorsorgeguthaben auswirkt, können Sie die künftige Wertentwicklung mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot exakt simulieren und vergleichen. So treffen Sie Ihre Entscheidung auf einer fundierten und neutralen Datengrundlage.

Typische Wechselgebühren in der Praxis: Was Riester-Anbieter bisher verlangen

Wenn Sie sich für den Wechsel von Ihrem bestehenden Riester-Vertrag zum neuen Altersvorsorgedepot entscheiden, möchten Sie verständlicherweise genau wissen, welche Hürden und Kosten auf Sie zukommen. In der Praxis verlangen herkömmliche Riester-Anbieter für die Freigabe und den Übertrag des angesparten Guthabens fast immer eine Gebühr. Diese Wechselgebühren sind ein wichtiger Faktor, um den genauen Amortisationszeitpunkt Ihres Wechsels zu bestimmen. Eine transparente Analyse zeigt jedoch, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Sparer klare Grenzen eingezogen hat, damit ein Anbieterwechsel nicht an unüberwindbaren Kostenbarrieren scheitert.

Wechsel-KostenartTypische Gebühr in der PraxisGesetzlicher Rahmen / Deckel
Übertragungsgebühr des Alt-Anbieters50 € bis 100 €Maximal 150 € (nach 5 Jahren kostenlos)
Einrichtungsgebühr des neuen Anbieters0 € bis 50 €Maximal 150 € gesetzliche Verwaltungspauschale
Verlust von AbschlusskostenIndividuellKeine nachträgliche Erstattung möglich

In der gängigen Praxis berechnen Riester-Anbieter für die Übertragung des Vertragsguthabens meist eine Pauschale zwischen 50 und 100 Euro[3]. Gesetzlich geregelt ist, dass diese Wechselgebühr in den ersten fünf Vertragsjahren maximal 150 Euro betragen darf, während der Übertrag nach Ablauf von fünf Jahren sogar komplett kostenfrei erfolgen muss. Für den annehmenden Anbieter beim Altersvorsorgedepot gilt laut Bundesfinanzministerium ebenfalls ein gesetzlicher Deckel von höchstens 150 Euro als Verwaltungspauschale[1].

Neben diesen direkten Gebühren sollten Sie als Riester-Sparer auch mögliche indirekte Kosten im Blick behalten. Haben Sie Ihren Riester-Vertrag erst vor wenigen Jahren abgeschlossen, wurden die Abschluss- und Vertriebskosten oft über die ersten fünf Jahre verteilt abgezogen. Bei einem vorzeitigen Wechsel verbleiben diese bereits gezahlten Kosten beim alten Anbieter und werden nicht erstattet. Eine genaue Prüfung Ihres aktuellen Kontostands ist daher ratsam. Mit unserem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die Wechselkosten und den Gebühren-Impact für Ihre persönliche Situation präzise kalkulieren. Für tiefgehendes Wissen steht Ihnen auch unser Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung.

Versteckte Abzüge: Das Risiko noch nicht verrechneter Abschlusskosten

Wer über einen Wechsel von der Riester-Rente in das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 nachdenkt, schaut oft zuerst auf die direkten Gebühren für den Vertragsübertrag. Diese Wechselkosten sind gesetzlich gedeckelt: In den ersten fünf Jahren darf der abgebende Anbieter maximal 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel in der Regel sogar komplett kostenfrei[1]. Doch die eigentliche finanzielle Hürde liegt oft an einer ganz anderen Stelle versteckt: den noch nicht vollständig verrechneten Abschluss- und Vertriebskosten des alten Vertrages. Wer zu früh wechselt, riskiert, bereits gezahlte Gebühren endgültig zu verlieren, ohne dass diese jemals durch die staatliche Förderung oder Rendite ausgeglichen werden konnten.

Das Prinzip der Zillmerung bei Riester-Policen

Hinter diesem Risiko steckt das sogenannte Zillmer-Verfahren. Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten, die oft bis zu 2,5 Prozent der gesamten vertraglichen Beitragssumme ausmachen, kalkulatorisch auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt und direkt von Ihren Beiträgen abgezogen.[4] In dieser Anfangsphase fließt also nur ein Teil Ihres Geldes in den tatsächlichen Vermögensaufbau. Kündigen Sie einen solchen jungen Vertrag vorzeitig oder übertragen das Guthaben, sind diese abgezogenen Kosten für Sie verloren. Sie erhalten beim Wechsel lediglich den aktuellen Rückkaufswert, welcher in den ersten Jahren deutlich unter den von Ihnen eingezahlten Beiträgen liegen kann. Bei älteren Verträgen hingegen, die bereits seit mehr als fünf Jahren laufen, sind diese Kosten vollständig bezahlt, sodass kein weiterer Abzug dieser Art droht.

VertragslaufzeitKostenbelastungEmpfehlung für den Wechsel
Unter 5 JahreLaufende Zillmerung entzieht den Beiträgen hohe Abschlusskosten.Prüfen Sie den aktuellen Rückkaufswert sorgfältig, da hohe Verluste drohen.
Über 5 JahreAbschlusskosten sind bereits vollständig bezahlt.Ein Übertrag ist meist unbedenklich, da das gesamte Deckungskapital übergeht.
ÜbertragungsgebührGesetzlicher Deckel von maximal 150 Euro.Die reine Wechselgebühr ist überschaubar und amortisiert sich schnell.

Um böse Überraschungen beim Wechsel zu vermeiden, sollten Sie vorab eine präzise Aufstellung des aktuellen Kapitals und der verbleibenden Kosten beim bisherigen Anbieter anfordern. Unser kostenloser Förderrechner Altersvorsorgedepot hilft Ihnen dabei, das bestehende Riester-Kapital einzugeben und die zukünftigen Vorteile des neuen Depots gegenüberzustellen. So sehen Sie sofort, ob die erwartete Mehrrendite eventuelle Einbußen ausgleicht. Weitere tiefergehende Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auch im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Bitte beachten Sie bei allen Vergleichen: Unsere Berechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Keine Rückzahlungspflicht: Was mit den staatlichen Zulagen passiert

Ein regulärer Wechsel von Ihrem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 ist für Sie vollkommen förderunschädlich. Das bedeutet konkret: Alle staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile, die Sie im Laufe der Jahre für Ihren Riester-Vertrag angesammelt haben, bleiben vollständig erhalten und müssen nicht an den Staat zurückgezahlt werden. Der Gesetzgeber sieht diesen Übertrag ausdrücklich als geförderten Wechsel an, um Ihnen den Übergang in die renditestärkere private Altersvorsorge zu erleichtern[1].

Dieser geförderte Übertrag unterscheidet sich grundlegend von einer klassischen, förderschädlichen Kündigung Ihres Riester-Vertrags. Sollten Sie Ihren Vertrag nämlich einfach kündigen, um sich das angesparte Kapital auf Ihr Girokonto auszahlen zu lassen oder es in ein ungefördertes Depot zu investieren, fordert die staatliche Zulagenstelle sämtliche Zulagen und die gewährten Steuerermäßigungen zurück. Bei einem gesetzlichen Übertrag auf das Altersvorsorgedepot bleibt Ihr Guthaben hingegen zweckgebunden in der geförderten Altersvorsorge, wodurch der Bestandsschutz Ihrer Zulagen uneingeschränkt gewahrt bleibt.

  • Geförderter Wechsel: Das gesamte angesparte Kapital wird direkt auf das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Die Zulagen und Steuervorteile bleiben gesichert, und das Kapital kann fortan renditestärker investiert werden.
  • Förderschädliche Kündigung: Der Vertrag wird aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt. In diesem Fall müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, was den Auszahlungsbetrag massiv schmälert.
  • Beitragsfreie Stilllegung: Der Riester-Vertrag bleibt bestehen, Sie zahlen jedoch keine Beiträge mehr ein. Die bisherigen Zulagen bleiben erhalten, allerdings fallen weiterhin die jährlichen Verwaltungsgebühren des Altvertrags an.

Welcher Weg für Ihre persönliche Situation finanziell am vorteilhaftesten ist, lässt sich präzise berechnen. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die verschiedenen Optionen vergleichen. Falls Sie unsicher sind, ob sich ein Übertrag für Ihren konkreten Altvertrag lohnt, bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal tiefergehende Ratgeber. Für eine maßgeschneiderte Einschätzung steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung, um Sie kostenfrei mit lizenzierten Experten zu vernetzen.

Kosten beim neuen Anbieter: Depotgebühren und Transaktionskosten einplanen

Wenn Sie über einen Wechsel Ihres Riester-Vertrags nachdenken, sollten Sie nicht nur die Wechselkosten des alten Anbieters im Blick haben. Auch aufseiten des neuen Anbieters fallen beim Altersvorsorgedepot Entgelte an, die sich direkt auf Ihre langfristige Rendite auswirken. Zwar sieht der Gesetzgeber für das Altersvorsorgedepot einen Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr vor, um Verbraucher vor überteuerten Angeboten zu schützen[5]. Dennoch lohnt sich ein genauer Vergleich, da moderne digitale Anbieter diese Obergrenze oft deutlich unterschreiten. Die Kostenstrukturen setzen sich primär aus Depotführungsentgelten, Transaktionsgebühren für den Wertpapierkauf und den laufenden Fondskosten der gewählten ETFs zusammen.

Kostenart beim neuen AnbieterTypische Höhe / gesetzlicher RahmenBedeutung für Riester-Sparer
DepotführungsgebührOft kostenfrei bis ca. 20 Euro jährlichViele Neobroker verzichten komplett auf feste Depotgebühren.
TransaktionskostenHäufig kostenfrei per Sparplan oder geringe Pauschalen pro OrderBeeinflusst die Rentabilität regelmäßiger Zuzahlungen.
Fondskosten (TER)Meist zwischen 0,1 % und 0,5 % pro Jahr für Standard-ETFsFallen direkt im Fonds an und sind oft deutlich günstiger als bei Riester-Fonds.
Gesetzlicher DeckelMaximal 1,0 % Effektivkosten pro JahrSichert Verbraucher gesetzlich vor überteuerten Altersvorsorgeprodukten ab[5].

Während die Wechselgebühr des abgebenden Riester-Anbieters gesetzlich auf maximal 150 Euro begrenzt ist und nach fünf Jahren sogar vollständig entfällt[1], bestimmen die laufenden Konditionen des neuen Anbieters maßgeblich Ihren langfristigen Vermögensaufbau. Um die verschiedenen Marktangebote transparent zu analysieren, hilft Ihnen unser Kriteriengestützter Anbietervergleich. Mit diesem neutralen Instrument können Sie gezielt die Gebühren von Neobrokern und Banken gegenüberstellen. Ergänzend dazu ermöglicht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot, den genauen Einfluss dieser laufenden Gebühren auf Ihre spätere staatliche Förderung und das voraussichtliche Endkapital präzise zu simulieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Altersvorsorge effizient wächst und nicht durch unnötige Verwaltungskosten geschmälert wird.

Wann lohnt sich der Wechsel? Amortisation und die Rolle der Mehrrendite

Wirft man einen Blick auf die reinen Zahlen, stellt sich für Sie als Riester-Sparer die entscheidende Frage: Wann amortisiert sich der Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot? Auch wenn beim Übertrag einmalige Kosten anfallen, ist die langfristige Hebelwirkung der Mehrrendite meist der ausschlaggebende Faktor. Da das Altersvorsorgedepot ohne die starre Beitragsgarantie auskommt, können Sie Ihr Erspartes breit gestreut in kostengünstige ETFs investieren. Die dadurch erwartete jährliche Rendite liegt erfahrungsgemäß deutlich über der eines klassischen, oft von hohen Verwaltungskosten gebremsten Riester-Vertrags.

Die einfache Rechnung zur Amortisation

Um zu bestimmen, wann die Wechselkosten wieder eingespielt sind, teilen Sie die einmaligen Gebühren durch den erwarteten jährlichen Mehrertrag des neuen Depots. Ein gesetzlicher Wechselkosten-Deckel schränkt das finanzielle Risiko dabei glücklicherweise stark ein. Wenn Ihr abgebender Anbieter für den Wechsel maximal 150 Euro in Rechnung stellt[1], reicht bei einem bestehenden Vertragsguthaben von beispielsweise 10.000 Euro bereits eine Netto-Mehrrendite von lediglich 1,5 Prozent im ersten Jahr aus, um diese Kosten vollständig zu kompensieren. Ab dem zweiten Jahr fließt jeder zusätzliche Prozentpunkt an Rendite als reiner Gewinn in Ihren Vermögensaufbau für den Ruhestand.

Riester-GuthabenWechselkostenNötige MehrrenditeAmortisationszeit
5.000 Euro150 Euro3,0 Prozent12 Monate
15.000 Euro150 Euro1,0 Prozent12 Monate

Nutzen Sie dafür den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um Ihren individuellen Vorteil exakt zu ermitteln. Für tiefgehendere Hintergrundinformationen steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal offen. Sollten Sie sich bei der Auswertung unsicher sein, hilft Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung weiter, die Sie mit qualifizierten Experten für ein persönliches Gespräch zusammenbringt.

Hinweis zu den Berechnungen: Alle genannten Zahlen sind illustrative Beispiele und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet mich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot konkret?
Beim Anbieterwechsel fallen bei Ihrem bisherigen Anbieter meist Gebühren zwischen 50 und 100 Euro an. Ab dem Start der Reform im Jahr 2027 sind diese Wechselkosten gesetzlich auf maximal 150 Euro in den ersten fünf Vertragsjahren gedeckelt. Ab dem sechsten Vertragsjahr ist der Wechsel für Sie sogar komplett gebührenfrei.
Gibt es einen gesetzlichen Kostendeckel beim Riester-Wechsel?
Ja, der Gesetzgeber schützt Sparer im Rahmen der privaten Altersvorsorgereform ab 2027. Die Wechselgebühren sind in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss auf maximal 150 Euro begrenzt. Nach Ablauf von fünf Jahren entfallen diese Wechselgebühren vollständig.
Gehen bei einem Wechsel meine bereits gezahlten Abschlusskosten verloren?
Das hängt vom Alter Ihres Vertrags ab. Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen werden Abschluss- und Vertriebskosten über die ersten fünf Jahre verteilt (Zillmerung). Wechseln Sie sehr früh, können noch nicht verrechnete Kosten verfallen, was zu finanziellen Einbußen führen kann.
Muss ich die staatliche Förderung bei einem Wechsel zurückzahlen?
Nein, solange Sie das Guthaben direkt auf ein anderes zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt wie das neue Altersvorsorgedepot übertragen, bleibt die Förderung unberührt. Dies gilt als unschädliche Übertragung, weshalb Sie keine Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen müssen.
Welche zusätzlichen Kosten können beim neuen Anbieter anfallen?
Beim neuen Anbieter des Altersvorsorgedepots können laufende Kosten wie Depotführungsgebühren, Orderkosten oder Produktkosten für ETFs anfallen. Um diese möglichst gering zu halten, lohnt sich ein Kriteriengestützter Anbietervergleich vor dem Abschluss.
Wie erfahre ich, ob sich der Wechsel trotz Kosten für mich lohnt?
Sie sollten die einmaligen Wechselkosten und eventuelle Verluste im Altvertrag der langfristigen Mehrrendite des neuen Altersvorsorgedepots gegenüberstellen. Hierbei helfen Ihnen digitale Tools wie der Förderrechner Altersvorsorgedepot oder eine professionelle Beratung über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]ivfp.de
  3. [3]check24.de
  4. [4]finanztip.de
  5. [5]extraetf.com
  6. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  7. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  8. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

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