VorsorgedepotLotseFörderung berechnen

Riester-Wechsel Schritt für Schritt: so läuft der Übertrag ab

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Eine Schritt-für-Schritt-Illustration, die den reibungslosen Weg des Kapitalübertrags von einem alten Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot darstellt.

Riester oder AVD – was passt zu dir?

Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Die Reform ab 2027: Warum der Wechsel zum Altersvorsorgedepot möglich wird

Der Wechsel von einer bestehenden Riester-Rente zum neuen Altersvorsorgedepot erfolgt als staatlich geförderter und somit förderunschädlicher Übertrag. Sie eröffnen hierzu ein Altersvorsorgedepot bei einem neuen Anbieter und erteilen einen entsprechenden Übertragsauftrag, woraufhin das bisherige Kapital sowie Ihre gesamte staatliche Zulagenhistorie übertragen werden. Das am 1. Januar 2027 in Kraft tretende Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge schafft hierfür erstmals die gesetzliche Grundlage, um angespartes Riester-Guthaben ohne Steuernachteile direkt in das neue Depotmodell zu überführen[1]. Ein entscheidender Vorteil: Durch das Gesetz entfällt die bisherige Pflicht zur Beitragsgarantie und zur Verrentung, wodurch für Sie weitaus höhere Renditechancen am Kapitalmarkt entstehen.

Für viele der Millionen Riester-Sparer in Deutschland stellt sich mit dieser Reform die grundlegende Frage, wie dieser Wechsel konkret vollzogen wird. Um den Erhalt aller bisherigen Zulagen und steuerlichen Vorteile abzusichern, ist eine reguläre Kündigung des Altvertrags dringend zu vermeiden. Stattdessen müssen Sie den formalen Übertragsweg einhalten. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch diesen strukturierten Prozess, der sich im Wesentlichen in drei Kernschritte gliedert.

  • Depot eröffnen: Sie wählen einen lizenzierten Depotanbieter und eröffnen dort ein neues, zertifiziertes Altersvorsorgedepot.
  • Übertrag beauftragen: Sie reichen bei Ihrem neuen Anbieter einen offiziellen Übertragsauftrag ein, der alle Daten des Riester-Altvertrags enthält.
  • Abwicklung abwarten: Der neue Anbieter fordert das Guthaben sowie die Zulagenhistorie direkt bei Ihrem bisherigen Anbieter an und verbucht das Kapital im neuen Depot.

Dieser behördlich begleitete Prozess nimmt in der Praxis meist einige Wochen in Anspruch, schützt Sie jedoch zuverlässig vor einer steuerlich schädlichen Verwendung Ihres Vorsorgevermögens. Da die finanziellen Auswirkungen des Wechsels stark von Ihren individuellen Vertragsdaten und der verbleibenden Laufzeit abhängen, lohnt sich vorab eine mathematische Überprüfung. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die potenziellen Kostenvorteile und das voraussichtliche Endkapital eines Wechsels transparent kalkulieren, um eine fundierte und sichere Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

Übertrag statt Kündigung: Warum Sie Ihren Riester-Vertrag keinesfalls auflösen sollten

Wer über einen Wechsel nachdenkt, steht vor einer wegweisenden Entscheidung: Der bestehende Vertrag darf keinesfalls formal gekündigt werden, um das Kapital in das neue Altersvorsorgedepot einzuzahlen. Eine klassische Kündigung gilt steuerlich als sogenannte schädliche Verwendung[1]. Dies hat zur Folge, dass Sie sämtliche in der Vergangenheit erhaltenen Zulagen sowie die steuerlichen Vorteile vollumfänglich an den Staat zurückzahlen müssen[1]. Nur über einen offiziellen, förderunschädlichen Übertrag bleibt Ihre gesamte staatliche Förderhistorie nahtlos erhalten, während Ihr Sparguthaben in das rentablere Depot umgeschichtet wird.

  • Kündigung (schädliche Verwendung): Sie verlieren alle staatlichen Zulagen und müssen sämtliche genutzten Steuervorteile der vergangenen Jahre an das Finanzamt zurückzahlen[1].
  • Geförderter Übertrag (förderunschädlich): Das angesparte Kapital wandert mitsamt Ihrer kompletten Steuer- und Zulagenhistorie direkt zum neuen Anbieter des Altersvorsorgedepots.
  • Kostenwirkung: Bei einer Kündigung verbleibt oft nur ein Bruchteil des Kapitals, während beim Übertrag die anfallenden Wechselgebühren des Altanbieters gesetzlich gedeckelt sind.

Um diesen Prozess fehlerfrei einzuleiten, beauftragen Sie direkt Ihren neuen Depotanbieter mit dem Einzug des Kapitals. Dieser wickelt den Übertrag formal mit Ihrem bisherigen Riester-Anbieter ab, sodass Sie sich nicht selbst um die bürokratische Kommunikation kümmern müssen. Für eine präzise Kalkulation, wie viel Kapital nach Abzug etwaiger Wechselgebühren effektiv übertragen wird und wie sich der Wechsel langfristig auswirkt, empfiehlt sich die Nutzung unseres Förderrechner Altersvorsorgedepot. Auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie zudem detaillierte Leitfäden zu den gesetzlichen Fristen und Sperrzeiten Ihres Altvertrags. Da Riester-Verträge oft komplexe Klauseln enthalten, sichert Sie eine sorgfältige Analyse vor unvorhergesehenen Kosten ab.

Schritt 1: Auswahl eines passenden Anbieters für Ihr Altersvorsorgedepot

Der geförderte Übertrag von einem Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot (AVD) beginnt mit der gezielten Auswahl eines lizenzierten Depotanbieters[2]. Da das reformierte System ab dem Jahr 2027 auf die Pflicht zur Beitragsgarantie verzichtet, rückt die Qualität des Anbieters in den Mittelpunkt. Die Wahl der Depotplattform bestimmt künftig, wie flexibel Sie Ihr Altersvorsorgevermögen anlegen können. Unser Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen hierzu eine herstellerunabhängige und detaillierte Orientierungshilfe. Um die langfristige Rendite zu maximieren, sollten Sie vor der Eröffnung verschiedene Plattformen genau analysieren.

Für die gezielte Auswahl des optimalen Depotanbieters ist ein strukturierter Vergleich unerlässlich. Sie sollten dabei vor allem auf geringe Depotgebühren und eine breite Auswahl an sparplanfähigen Exchange Traded Funds (ETFs) achten. Ein nützliches Werkzeug auf unserer Plattform Vorsorgedepot-Lotse ist unser Kriteriengestützter Anbietervergleich, der Ihnen hilft, die Konditionen der Anbieter transparent gegenüberzustellen und direkte Eröffnungslinks bereitzustellen. Ergänzend können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot den genauen finanziellen Vorteil des Wechsels ermitteln.

KriteriumBedeutung für Riester-WechslerWorauf Sie achten sollten
ETF-AuswahlBestimmt die Flexibilität der staatlich geförderten Fondsanlage.Fokus auf kostengünstige, breit gestreute Welt-Aktien-ETFs ohne versteckte Kosten.
KostenstrukturLaufende Gebühren belasten die Nettorendite langfristig.Auswahl von Anbietern mit minimalen Depot- und Ordergebühren.
WechselserviceErleichtert den bürokratischen Übertrag des Altguthabens.Bevorzugung von Anbietern mit automatisierten Übertragungsanträgen.

Bitte beachten Sie bei der Auswahl zudem, dass der Übertrag von Ihrem Altvertrag steuerneutral und förderunschädlich erfolgen muss[3]. Um dies sicherzustellen, darf das neue Depot erst dann eröffnet werden, wenn der Anbieter offiziell für das Altersvorsorgedepot zertifiziert ist. Falls Sie sich bezüglich der steuerlichen Aspekte oder der passenden Anlagestrategie unsicher sind, können Sie eine Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch nehmen. Ein qualifizierter Partner von Vorsorgedepot-Lotse begleitet Sie persönlich bei dem gesamten Prozess, sodass Ihr angespartes Kapital nahtlos in die neue, renditestärkere Struktur übergeht.

Schritt 2: Den Übertragsauftrag beim neuen Depotanbieter einreichen

Der Wechsel von einer Riester-Rente zu einem Altersvorsorgedepot erfolgt durch einen geförderten Übertrag, den Sie über Ihren neuen Anbieter veranlassen. Sobald Ihr neues Depot eröffnet ist, reichen Sie dort einen formalen Übertragsauftrag ein, statt Ihren Altvertrag selbst zu kündigen. Dadurch stellt der Gesetzgeber sicher, dass Ihr angespartes Kapital inklusive der gesamten staatlichen Zulagenhistorie förderunschädlich übertragen wird[1].

Der neue Anbieter übernimmt nach Erhalt Ihrer Übertragsvollmacht die direkte Abwicklung mit Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft oder Fondsgesellschaft. Das bestehende Guthaben wird dabei liquidiert und an das neue Depot überwiesen. Vor dem Wechsel empfiehlt es sich, mithilfe digitaler Werkzeuge wie dem Förderrechner Altersvorsorgedepot die genauen finanziellen Auswirkungen und potenziellen Kostenersparnisse auf wissenschaftlicher Basis mathematisch zu prüfen. So behalten Sie die volle Transparenz über Ihre künftige Rentenentwicklung und die Reduzierung der Gesamtkostenquote.

  • Übertragungsformular ausfüllen: Sie tragen Ihre persönlichen Daten, die bisherige Riester-Vertragsnummer sowie die Angaben zum neuen Altersvorsorgedepot in das bereitgestellte Dokument ein.
  • Vollmacht erteilen: Mit Ihrer Unterschrift bevollmächtigen Sie den neuen Anbieter, das Kapital bei der alten Versicherung anzufordern und die steuerlich relevante Übertragung zu koordinieren.
  • Fristen beachten: Der bisherige Anbieter hat gesetzlich geregelte Fristen zur Freigabe des Kapitals einzuhalten. Planen Sie für den gesamten Prozess eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen ein.
  • Erhalt bestätigen: Nach dem erfolgreichen Geldeingang erhalten Sie eine Bestätigung über das übertragene Guthaben sowie den Erhalt Ihrer bisherigen staatlichen Zulagen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr bisheriger Anbieter für die Übertragung des Kapitals eine gesetzlich gedeckelte Wechselgebühr verlangen kann. Diese Kosten amortisieren sich jedoch in der Regel schnell durch die entfallenden hohen laufenden Gebühren der alten Riester-Versicherung und die besseren Renditechancen im modernen Altersvorsorgedepot, wie vergleichende Analysen und Berichte im Vorsorgewissen Informationsportal belegen. Sollten Sie bezüglich der optimalen Vorgehensweise oder der steuerlichen Feinheiten unsicher sein, bietet die Unabhängige Beratungsvermittlung einen verlässlichen und strukturierten Weg zu lizenzierten, unabhängigen Experten.

Schritt 3: Prüfung und Freigabe durch den bisherigen Riester-Anbieter

Sobald der Übertragsauftrag über Ihren neuen Anbieter eingereicht wurde, geht die Zuständigkeit an Ihren bisherigen Riester-Anbieter über. Dieser prüft das Wechselbegehren im Detail, leitet die gesetzliche Abwicklung ein und bereitet die Liquidation des im Vertrag gebundenen Kapitals vor. Da es sich um einen staatlich geförderten Übertrag handelt, ist dieser Schritt bürokratisch streng geregelt. Das Hauptziel der Prüfung besteht darin, sicherzustellen, dass das Kapital direkt in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot fließt. Nur so bleibt der Vorgang förderunschädlich, wodurch ein Verlust Ihrer bisherigen staatlichen Zulagen und Steuervorteile konsequent verhindert wird[4].

Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen

Im Rahmen dieser Prüfphase verifiziert das abgebende Institut die Vertragsdaten sowie die rechtliche Zulässigkeit des Transfers. Es erfolgt ein enger Austausch mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, um die bestehende Förderhistorie fehlerfrei zu dokumentieren und an das neue Altersvorsorgedepot zu übermitteln[5]. Sobald die Freigabe erteilt ist, liquidiert der Anbieter die im Altvertrag liegenden Vermögenswerte. Das bedeutet, dass Versicherungs- oder Fondsguthaben in Bargeld umgewandelt werden, um den Überweisungsprozess vorzubereiten. Für diese Abwicklung gilt im Regelfall eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende[5]. Falls Sie sich unsicher über Ihre individuellen Fristen sind, können Sie eine Unabhängige Beratungsvermittlung nutzen, um eine persönliche Begleitung anzufordern und fehlerhafte Kündigungen zu vermeiden.

Gesetzliche Kostengrenzen für den Übertrag

Ein wesentlicher Aspekt bei der Freigabe durch den bisherigen Anbieter sind die Wechselkosten. Um Riester-Sparer vor übermäßigen Gebühren zu schützen, gelten ab dem Start der Reform im Jahr 2027 klare gesetzliche Obergrenzen für den Übertrag[6]. Die Gebührenstruktur richtet sich maßgeblich nach der bisherigen Laufzeit Ihres Altvertrags. Für die Berechnung des langfristigen Nutzens solcher Kostenreduktionen steht Ihnen auf unserem Portal der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

Vertragsdauer beim alten AnbieterMaximale WechselgebührGesetzliche Regelung
Weniger als 5 JahreBis zu 150 EuroGesetzlicher Kostendeckel für die Bearbeitung beim abgebenden Anbieter [6].
5 Jahre oder länger0 EuroDer abgebende Anbieter muss den Übertrag ab dieser Laufzeit komplett kostenfrei vollziehen [8].

Schritt 4: Kapitaltransfer und Übernahme der staatlichen Förderhistorie

Der tatsächliche Kapitaltransfer von Ihrem alten Riester-Vertrag auf das neue Altersvorsorgedepot läuft vollständig steuerneutral ab. Sobald Ihr Übertragsauftrag bearbeitet wurde, fließt das gesamte freigewordene Sparguthaben direkt an Ihren neuen Anbieter, ohne dass Kapitalertragsteuern oder Abgeltungsteuern anfallen. Gleichzeitig meldet der abgebende Anbieter den Transfer an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), wodurch Ihre gesamte staatliche Förderhistorie lückenlos auf das neue Depot übertragen wird.

Bei diesem Wechsel fallen für Sie keine Steuern an, da es sich um eine gesetzlich geregelte, förderunschädliche Übertragung handelt[1]. Allerdings sollten Sie die Fristen und Gebühren beachten. Nach den aktuellen Richtlinien ist der Wechsel nach einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren für Sie kostenfrei[7]. Bei einer kürzeren Laufzeit darf der abgebende Anbieter eine Wechselgebühr von maximal 150 Euro berechnen. Der eigentliche Transferprozess zwischen den Instituten nimmt üblicherweise einige Wochen in Anspruch.

  • Direkte Kapitalüberweisung: Der bisherige Anbieter liquidiert das Riester-Guthaben und transferiert den gesamten Betrag direkt auf Ihr neues Altersvorsorgedepot.
  • Meldung an die ZfA: Der Anbieterwechsel und das übertragene Vermögen werden an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt, um Ihren Anspruch zu sichern.
  • Schutz der Zulagen: Weil das Kapital im staatlich geförderten System bleibt, ist der Vorgang förderunschädlich und Sie müssen keine erhaltenen Zulagen zurückzahlen.
  • Kostenbegrenzung beim Wechsel: Der Wechsel ist nach einer fünfjährigen Vertragslaufzeit kostenfrei, bei kürzerer Laufzeit gilt ein gesetzlicher Gebührendeckel von 150 Euro.

Um zu berechnen, wie sich der Übertrag langfristig auf Ihre Altersvorsorge auswirkt, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Für detaillierte Informationen zu den steuerlichen Übergangsregeln steht Ihnen unser Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung. Wenn Sie Unterstützung bei der Entscheidung wünschen, hilft Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung, einen qualifizierten, neutralen Experten zu kontaktieren (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Fristen und Gebühren: Mit welcher Bearbeitungsdauer Sie rechnen müssen

Der Wechsel von einer bestehenden Riester-Rente zum neuen Altersvorsorgedepot erfolgt über einen staatlich regulierten, sogenannten förderunschädlichen Übertrag. Dieser Prozess stellt sicher, dass alle bisher angesammelten Zulagen und steuerlichen Vorteile vollständig erhalten bleiben. Ein solcher Anbieterwechsel geschieht jedoch nicht von heute auf morgen. In der Praxis müssen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen bis hin zu einigen Monaten rechnen. Die genaue Dauer hängt von den Bearbeitungszeiten des abgebenden Anbieters und der technischen Abwicklung zwischen den beteiligten Finanzinstituten ab. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Altvertrag keinesfalls eigenhändig kündigen, sondern den formellen Übertragsauftrag über Ihren neuen Depotanbieter einleiten[1].

  • Kündigungsfristen des bisherigen Anbieters: Je nach den Bedingungen Ihres bestehenden Riester-Vertrags gelten bestimmte Kündigungsfristen, die häufig zum Ende eines Quartals greifen.
  • Dauer der technischen Abwicklung: Der physische Übertrag des Kapitals sowie die Abstimmung zwischen den Instituten beansprucht meist vier bis acht Wochen.
  • Rolle der Zentralen Zulagenstelle: Die Übertragung der persönlichen Zulagenhistorie muss von der staatlichen Zulagenstelle erfasst werden, was zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet.

Neben den zeitlichen Fristen spielen die Gebühren eine entscheidende Rolle für Riester-Sparer. Das pAV-Reformgesetz sieht zum Schutz der Verbraucher einen klaren gesetzlichen Wechselkosten-Deckel vor. Demnach darf der abgebende Anbieter für den Kapitaltransfer eine Gebühr von maximal 150 Euro erheben, sofern der Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels weniger als fünf Jahre lief. Hat Ihr Riester-Vertrag diese Fünfjahresfrist bereits überschritten, ist der Übertrag zum neuen Altersvorsorgedepot für Sie sogar gesetzlich garantiert kostenfrei. Um individuell zu berechnen, ob sich ein Wechsel trotz eventueller Wechselgebühren auszahlt, hilft der Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem neutralen Informationsportal, der die genauen Kosteneffekte transparent gegenüberstellt.

Entscheidungshilfe: Wann sich der Wechsel für Sie persönlich auszahlt

Der Übertrag Ihres Riester-Guthabens in das neue Altersvorsorgedepot (AVD) sollte keine voreilige Bauchentscheidung sein. Da die Reform ab Januar 2027 in Kraft tritt, stellt sich für Millionen Riester-Sparer die berechtigte Frage nach der langfristigen Rentabilität eines Wechsels. Ein solcher Schritt lohnt sich in der Regel besonders dann, wenn Ihre Restlaufzeit bis zum Renteneintritt noch mindestens zehn bis fünfzehn Jahre beträgt. In diesem Zeitraum können Sie die zu erwartenden höheren Aktienrenditen des neuen Depots optimal für den Zinseszinseffekt nutzen, während die klassischen, oft unflexiblen Riester-Verträge durch starre Beitragsgarantien und hohe Verwaltungsgebühren die Renditechancen über Jahrzehnte hinweg drastisch einschränken[1]. Wer hingegen kurz vor dem Ruhestand steht, profitiert unter Umständen eher von den bestehenden Garantien des Altvertrags.

Zur präzisen und quellenbasierten Analyse Ihrer individuellen Situation empfiehlt sich die Nutzung moderner digitaler Werkzeuge. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die staatliche Förderung, Ihr voraussichtliches Endkapital und die konkrete Kostenwirkung eines Wechsels transparent und kostenfrei gegenüberstellen. Zudem bietet Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal tiefergehende, BMF-belegte Leitfäden zu den steuerlichen Sonderregelungen und den genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Übertrags. Bitte beachten Sie: Jede Modellrechnung dient der Veranschaulichung und stellt keine rechtsverbindliche Finanzberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

KriteriumVerbleib im Riester-VertragWechsel zum Altersvorsorgedepot (AVD)
Renditechancen und AnlageGering, da Kapital durch starre gesetzliche Beitragsgarantien meist in niedrig verzinsten Rentenpapieren gebunden istHoch, da eine flexible Anlage in renditestarke ETFs und Aktien ohne staatlich vorgeschriebenen Garantiezwang möglich ist
Effektive KostenbelastungHäufig hohe laufende Verwaltungs- und Abschlussgebühren, die die Nettorendite spürbar schmälernErwartbar sehr geringe Depotgebühren und extrem kostengünstige ETFs bei modernen Neobrokern
Auszahlung im AlterVerpflichtende lebenslange Leibrente mit begrenzter VererbbarkeitFlexiblere Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr oder lebenslange Verrentung

Für Sparer mit komplexen Vertragskonstellationen (beispielsweise bei hohen angesparten Kinderzulagen, verheirateten Paaren mit mittelbarer Förderberechtigung oder kurz vor dem Renteneintritt stehenden Verträgen) ist eine rein digitale Entscheidung oft nicht ausreichend. In solchen Fällen kann eine persönliche Begleitung vor Fehlern schützen. Über die von Vorsorgedepot-Lotse angebotene Unabhängige Beratungsvermittlung erhalten Sie direkten Zugang zu lizenzierten und unabhängigen Experten. Diese prüfen Ihren Altvertrag individuell, ermitteln die genaue Zulagen-Historie und begleiten Sie fachgerecht durch den gesamten förderunschädlichen Übertragsprozess, damit keine staatlichen Fördergelder verloren gehen.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Der Übertrag ist ab dem gesetzlichen Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können Sparer ihr angespartes Guthaben förderunschädlich auf ein neues Depot übertragen.
Was passiert mit meinen staatlichen Zulagen beim Wechsel?
Wenn Sie den Wechsel als offiziellen Übertrag durchführen, bleiben Ihre Zulagen und Steuervorteile vollumfänglich erhalten. Die Förderhistorie wird direkt an den neuen Anbieter übermittelt.
Darf ich meinen alten Riester-Vertrag einfach kündigen?
Nein, eine eigenständige Kündigung gilt als schädliche Verwendung. In diesem Fall müssen Sie alle erhaltenen staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vergünstigungen an den Staat zurückzahlen.
Kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot Geld?
Ja, der bisherige Anbieter kann Wechselgebühren verlangen. Diese Gebühren sind jedoch gesetzlich gedeckelt, um den Wechsel für Sparer attraktiv und bezahlbar zu gestalten.
Wie lange dauert der gesamte Übertragsprozess?
Der Prozess erfordert bürokratische Abstimmungen zwischen beiden Anbietern und der Zulagenstelle. Rechnen Sie daher mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis hin zu drei Monaten.
Kann ich das Altersvorsorgedepot selbst verwalten?
Ja, das Altersvorsorgedepot ermöglicht es Ihnen, Ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich in ETFs und Aktien anzulegen. Alternativ können Sie sich für eine professionelle Beratung entscheiden.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]goldesel.de
  3. [3]bundesregierung.de
  4. [4]versicherungenmitkopf.de
  5. [5]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  6. [6]baumgaertner-versicherungen.de
  7. [7]tagesspiegel.de
  8. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  9. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  10. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot
  11. [8]test.de

Riester oder AVD – was passt zu dir?

Du fragst dich, ob ein Wechsel ins AVD sinnvoll ist. Lass uns das gemeinsam durchrechnen.

Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.