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Altersvorsorgedepot 2027: Kein Selbstläufer

Porträtfoto von Dr. Jutta Krienke, Geschäftsführerin der Aeiforia GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführerin der Aeiforia GmbH und Aeiforia Operations GmbH

Das Altersvorsorgedepot erweitert ab 2027 die geförderte private Altersvorsorge. Sein Erfolg hängt von verständlichen Produkten, transparenten Kosten und einer fundierten Einordnung bestehender Riester-Verträge ab. Was Verbraucherbefragungen, der Maklermarkt und die BaFin dazu zeigen.

Ein neutraler Finanzberater bespricht mit einem Paar die Konditionen des neuen Altersvorsorgedepots 2027 am Schreibtisch, während im Hintergrund ein Tablet mit ETF-Vergleichen liegt.

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Die einfache Formel: hier Police, dort ETF

Die Debatte um das neue Altersvorsorgedepot wird meist als einfache Formel erzählt: auf der einen Seite die teure Lebensversicherung, auf der anderen der günstige ETF beim Neobroker. Wer sich an dieser Erzählung orientiert, trifft die Vorsorgeentscheidung auf einer zu schmalen Grundlage. Denn das Altersvorsorgedepot, das am 1. Januar 2027 startet und neben die Riester-Rente tritt, wird weder ein Selbstläufer noch ein reines Selbstbedienungsprodukt.

Die Leitfrage lautet nicht „Police oder ETF?“, sondern: Was bleibt am Ende nach Abzug aller Kosten – und unter welchen Bedingungen erreichen Sie dieses Ergebnis?

Drei Perspektiven geben darauf eine belastbare Antwort. Sie messen jeweils eine andere Tatsache, ergänzen sich aber zu einer einzigen Prüffrage:

  • Die Kundensicht: Sparer wollen den Kapitalmarkt, und die wenigsten wollen ihn ohne jede Absicherung.
  • Die Vermittlersicht: Der Markt erwartet komplexere Beratung und rechnet damit, dass Kosten zum entscheidenden Kriterium werden.
  • Die Aufsichtssicht: Die BaFin bewertet Vorsorgeprodukte zunehmend danach, welcher Nutzen nach Kosten für den Kunden übrig bleibt.

Aus diesen drei Perspektiven folgen zwei konkrete Konsequenzen, die in Ihre Entscheidung einfließen: die effektiven Kosten und die Frage, was mit einem bestehenden Riester-Vertrag geschehen soll. Beide behandeln wir im Anschluss.

Bereits 58 Prozent der förderberechtigten Bevölkerung haben von dem neuen Vorsorgemodell gehört[3]. Bekanntheit ist jedoch nicht dasselbe wie Orientierung. Wer die gesetzlichen Eckdaten und die Förderlogik nicht kennt, kann auch den günstigsten Anbieter nicht sinnvoll bewerten. Beginnen wir deshalb dort, wo die Entscheidung tatsächlich fällt: bei den Sparern selbst.

Die neue Produktwelt verlangt mehr als einen Preisvergleich

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Mai 2026 verkündet. Die neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Gesetz unterscheidet zwei Produktkategorien: Altersvorsorgedepots einschließlich des Standarddepots sowie Garantieprodukte.

Im Altersvorsorgedepot wird das Kapital ohne Beitragsgarantie angelegt. Dadurch können höhere Aktienquoten und größere Renditechancen genutzt werden. Gleichzeitig tragen die Sparer das Kapitalmarktrisiko. Das Standarddepot folgt denselben Grundsätzen, reduziert die Zahl der notwendigen Anlageentscheidungen jedoch durch gesetzlich vorgegebene Standardeinstellungen.

Garantieprodukte sichern zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Die Garantie beeinflusst die Kapitalanlage. Ein größerer Teil des Vermögens muss sicherheitsorientiert investiert werden. Das begrenzt mögliche Verluste und reduziert zugleich die Renditechancen.

Für Verbraucher entsteht damit eine Auswahl zwischen verschiedenen Risikoprofilen, Kostenstrukturen und Auszahlungsformen. Der niedrigste Preis liefert allein noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage. Relevant ist das erwartbare Ergebnis nach Kosten unter Berücksichtigung der persönlichen Laufzeit und Risikobereitschaft.

Erste Perspektive: Welche Produktvarianten Sparer bevorzugen

Die Marktuntersuchung „Altersvorsorge im Aufbruch“ von Sirius Campus und Aeiforia basiert auf einer Online-Befragung von 1.013 Förderberechtigten im April 2026. Nach den veröffentlichten Ergebnissen kennen 58 Prozent der rund 44 Millionen Förderberechtigten das Altersvorsorgedepot bereits[3]. Die Befragten konnten zwischen einer garantiefreien Anlage und Garantievarianten wählen. Dabei ergab sich folgende Verteilung:

Präferenzen der Befragten
Präferierte ProduktvarianteAnteil
Garantie von 80 Prozent44 Prozent
Garantie von 100 Prozent32 Prozent
Noch unentschlossen15 Prozent
Garantiefreie Anlage9 Prozent

Die Ergebnisse zeigen ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis. Drei Viertel der Befragten bevorzugen eine Garantie von 80 oder 100 Prozent. Das garantiefreie Altersvorsorgedepot findet in dieser konkreten Befragung eine deutlich kleinere Zielgruppe[3].

Die Entscheidung für eine Garantie hängt wesentlich von der verbleibenden Ansparzeit ab. Bei einer langen Laufzeit können Kapitalmarktschwankungen über einen größeren Zeitraum ausgeglichen werden. Mit sinkender Restlaufzeit wächst die Bedeutung des Kapitalerhalts. Eine Garantie bindet allerdings einen Teil des Kapitals in sicherheitsorientierten Anlagen. Ihre Wirkung auf die Renditechancen fällt bei kurzen Laufzeiten häufig stärker aus.

Eine sorgfältige Auswahl beginnt daher mit drei persönlichen Größen:

  • der Zeit bis zum Beginn der Auszahlungsphase,
  • der finanziellen Tragfähigkeit zwischenzeitlicher Verluste,
  • dem gewünschten Mindestkapital zu Beginn des Ruhestands.

Großes Potenzial mit erheblicher Prognoseunsicherheit

Unter den Befragten, die das Altersvorsorgedepot bereits kennen, können sich 34 Prozent einen Abschluss bestimmt oder wahrscheinlich vorstellen. Die Studienautoren leiten daraus unter Berücksichtigung eines Abschlags zwischen geäußerter Absicht und tatsächlichem Verhalten ein Basisszenario von rund 4,5 Millionen Abschlüssen im Jahr 2027 ab. Bei intensiver Information, Vermarktung und Kundenansprache halten sie in einem optimistischen Szenario bis zu 10 Millionen Abschlüsse für möglich[3].

Diese Zahlen beschreiben Marktpotenziale. Sie sind keine sichere Absatzprognose. Die Untersuchung beruht auf Selbstauskünften. Tatsächliche Abschlusszahlen können erheblich davon abweichen. Auch die künftigen Produkte, ihre Kosten, ihre digitale Nutzbarkeit und die Qualität der Kundenansprache werden das Verhalten beeinflussen.

Die große Spannweite zwischen beiden Szenarien macht vor allem eines sichtbar: Bekanntheit allein führt noch nicht zum Abschluss. Verbraucher benötigen verständliche Informationen über Förderung, Risiken, Kosten und Auszahlungsformen.

Zweite Perspektive: Der Maklermarkt erwartet mehr Vergleichsbedarf

Die Studie AssCompact TRENDS II/2026 gibt die Einschätzungen von 256 Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten wieder. Sie beschreibt die Erwartungen des Vermittlermarkts und stellt keine unmittelbare Messung des Kundenverhaltens dar[5].

Die Befragung liefert ein zurückhaltendes Bild:

Einschätzungen der befragten Vermittler
AussageAnteil
ETFs werden als wichtigste Konkurrenz im Altersvorsorgemarkt angesehen78,9 Prozent
Kosten von Lebensversicherungen gewinnen in der Beratung an Bedeutung71,5 Prozent
Beratungsgespräche werden komplexer und zeitintensiver55,1 Prozent
Das Standardprodukt kann Probleme für das eigene Geschäft verursachen28,8 Prozent
Die Reform eröffnet Wachstumschancen für das eigene Altersvorsorgegeschäftknapp 25 Prozent
Die Lebensversicherung wird durch die Reform gestärkt19,6 Prozent

Die Werte zeigen, dass ein erheblicher Teil des Vermittlermarkts mit wachsendem Erklärungsbedarf rechnet. Besonders relevant werden nach Einschätzung der Befragten die Produktkosten und der Vergleich mit kapitalmarktorientierten Angeboten.

Der Beratungsbedarf entsteht aus mehreren Themen, die zusammen betrachtet werden müssen:

Produktkategorie und Risiko

Verbraucher können zwischen einem garantiefreien Altersvorsorgedepot und Garantieprodukten wählen. Innerhalb dieser Kategorien unterscheiden sich die Kapitalanlagen, Kosten, Risikoprofile und Auszahlungsoptionen.

Förderung und Steuerwirkung

Die neue Grundzulage richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen. Kinderzulagen und ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil verändern die individuelle Förderquote. Haushalte mit gleichem Sparbeitrag können daher unterschiedliche Ergebnisse erzielen.

Kosten über die Laufzeit

Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Fondskosten, Transaktionskosten und Kosten der Auszahlungsphase wirken sich auf das verfügbare Altersvorsorgevermögen aus. Ein sinnvoller Vergleich berücksichtigt die gesamte Vertragsdauer und mögliche Änderungen während der Laufzeit.

Bestehende Riester-Verträge

Bei einem Altvertrag müssen vorhandene Garantien, bisherige Zulagen, Rechnungsgrundlagen, Kosten und Restlaufzeit einbezogen werden. Ein Vergleich anhand allgemeiner Renditeannahmen reicht dafür nicht aus.

Bei einer Beratung müssen die Empfehlung und ihre tragenden Gründe nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein belastbarer Zahlenvergleich gewinnt dadurch an Bedeutung. Selbstentscheider tragen die Verantwortung für diese Abwägung selbst.

Dritte Perspektive: Die BaFin richtet den Blick auf den Kundennutzen

Die BaFin hat bei 54 Lebensversicherern die Effektivkosten fondsgebundener und hybrider Versicherungsanlageprodukte untersucht. Effektivkosten geben an, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch sämtliche berücksichtigten Kosten gemindert wird.

Bei fondsgebundenen und hybriden Produkten mit einer typischen Laufzeit von 30 Jahren lagen die Effektivkosten im teuersten Marktviertel bei regulärem Vertragsverlauf durchschnittlich bei 1,9 Prozent. Gegenüber der Erhebung aus dem Jahr 2021 entspricht dies einem Rückgang um mehr als 0,4 Prozentpunkte. Einzelne Produkte weisen weiterhin Effektivkosten von mehr als 3 Prozent auf[6].

Befunde der BaFin-Untersuchung
BefundWert
Effektivkosten im teuersten Marktviertel bei regulärem Vertragsverlauf (fondsgebundene und hybride Produkte, 30 Jahre Laufzeit)1,9 Prozent (Rückgang um mehr als 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2021)
Einzelne Produktemehr als 3 Prozent
Effektivkosten im teuersten Marktviertel bei Beendigung nach 15 Jahrenrund 3,2 Prozent
Kunden, die einen Vertrag mit einer vorgesehenen Ansparphase von 30 Jahren nach 15 Jahren bereits beendet habengut die Hälfte

Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kann die Kostenwirkung deutlich verschärfen. Bei Verträgen mit einer vorgesehenen Ansparphase von 30 Jahren hat nach 15 Jahren häufig bereits gut die Hälfte der Kunden den Vertrag beendet. Im teuersten Marktviertel lagen die Effektivkosten bei einer Beendigung nach 15 Jahren bei rund 3,2 Prozent. Sie fielen damit meist 1 bis 1,5 Prozentpunkte höher aus als bei einem regulären Vertragsende.

Der Grund liegt vor allem in den Abschlusskosten zu Beginn der Vertragslaufzeit. Bei einem frühen Ausstieg verteilen sich diese Kosten auf einen kürzeren Zeitraum. Die geplanten Erträge späterer Vertragsjahre können die anfängliche Belastung dann nicht mehr ausgleichen.

Der Kostendeckel des Standarddepots

Das Standarddepot ist eine besonders einfach ausgestaltete Form des Altersvorsorgedepots. Es arbeitet mit zwei vorab bestimmten Investmentvermögen. Ein Fonds verfolgt ein vorsichtigeres Anlageprofil, der andere bietet höhere Renditechancen und trägt größere Anlagerisiken. Das Kapital wird vor Beginn der Auszahlungsphase schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet, sofern der Kunde keine abweichende Aufteilung festlegt.

Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel. Die durch Kosten verursachte durchschnittliche jährliche Renditeminderung darf höchstens 1,0 Prozentpunkt betragen. Bei einer Bruttorendite von 5 Prozent verbleibt bei Effektivkosten von 1 Prozent rechnerisch eine Rendite von 4 Prozent.

Das Standarddepot soll auch einen niedrigschwelligen Online-Abschluss ohne vorherige Beratung ermöglichen. Die Standardeinstellungen reduzieren die Zahl der notwendigen Anlageentscheidungen. Kunden können in Teilen von diesen Vorgaben abweichen.

Der Vergleich mit den BaFin-Daten verdeutlicht den Kostenunterschied. Das Limit des Standarddepots liegt unter den durchschnittlichen Effektivkosten des teuersten Viertels der untersuchten fondsgebundenen und hybriden Lebensversicherungen. Die Produkte unterscheiden sich allerdings in ihren Leistungen. Versicherungen können Garantien, Verrentungsoptionen oder weitere Absicherungen enthalten. Ein reiner Kostenvergleich ersetzt daher keinen vollständigen Leistungsvergleich.

Für Verbraucher bleibt eine konkrete Prüffrage:

Der Härtetest liegt im Riester-Bestand

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sie können nach dem bisherigen Förderrecht weitergeführt werden. Vertragsinhaber können außerdem ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln und die übrigen Vertragsbedingungen grundsätzlich beibehalten. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Übertragung des Vermögens auf einen neuen Altersvorsorgevertrag. Ein späterer Wechsel zurück in die alte Förderung ist ausgeschlossen.

Die Marktuntersuchung von Sirius Campus und Aeiforia zeigt eine erhebliche Unsicherheit unter den befragten Riester-Kunden:

  • 57 Prozent haben noch keine Entscheidung über die Fortführung ihres Vertrags getroffen.
  • 26 Prozent geben an, bereits zum Wechsel in ein Altersvorsorgedepot entschlossen zu sein.
  • 44 Prozent äußern Unzufriedenheit mit ihrem bestehenden Vertrag.

Die meisten unentschlossenen Befragten wünschen sich nach Angaben der Studienautoren zunächst eine Beratung.

Die Studie beziffert den gesamten Riester-Kapitalstock auf rund 225 Milliarden Euro. Auf Basis der geäußerten Wechselabsichten errechnen die Autoren ein mögliches Übertragungsvolumen von 64,8 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 49 Milliarden Euro auf Riester-Rentenversicherungen.

Auch diese Werte sind als Szenario einzuordnen. Sie übertragen Befragungsergebnisse auf den gesamten Bestand. Das tatsächliche Wechselvolumen wird von den verfügbaren Produkten, den Vertragsbedingungen, den Informationen der Anbieter und den individuellen Berechnungen abhängen.

Was vor einer Entscheidung geprüft werden sollte

Garantien und Rechnungsgrundlagen

Ein bestehender Vertrag kann Garantien oder Rechnungsgrundlagen enthalten, die in einem neuen Produkt nicht verfügbar sind. Ihr wirtschaftlicher Wert muss in die Entscheidung einfließen.

Bisheriges Kapital und Zulagen

Das vorhandene Vertragsguthaben, erhaltene Zulagen und mögliche Steuervorteile bilden die Ausgangsbasis der Berechnung. Bei einer schädlichen Kündigung können Förderbeträge zurückgefordert werden. Eine förderunschädliche Übertragung folgt anderen Regeln.

Alte und neue Förderung

Die bisherige Riester-Förderung und die neue beitragsproportionale Förderung setzen unterschiedliche Anreize. Kinder, Einkommen, Eigenbeitrag und die Förderberechtigung des Ehepartners können das Ergebnis erheblich verändern. Das BMF empfiehlt ausdrücklich, auch einen möglichen zusätzlichen Sonderausgabenabzug und mittelbare Förderberechtigungen in die Betrachtung einzubeziehen.

Restlaufzeit

Bei einer kurzen verbleibenden Ansparzeit können Wechselkosten und anfängliche Marktverluste stärker ins Gewicht fallen. Für den Ausgleich durch höhere Renditechancen bleibt weniger Zeit.

Laufende Kosten

Entscheidend sind die künftigen Kosten des Altvertrags und des neuen Produkts. Bereits gezahlte Kosten lassen sich durch einen Wechsel nicht zurückholen. Für die Entscheidung sind daher vor allem die Kosten ab dem heutigen Zeitpunkt relevant.

Auszahlungsphase

Das neue Recht ermöglicht eine lebenslange Leibrente oder einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Die gewünschte Auszahlungsform beeinflusst Kosten, Vererbbarkeit und die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos.

Eine pauschale Wechselregel wird diesen Faktoren nicht gerecht. Jeder Vertrag benötigt eine eigenständige Rechnung.

Vier Fragen für die persönliche Entscheidung

Ein strukturierter Vergleich beginnt mit vier Fragen:

  1. Welche Produktkategorie passt zu meiner Risikobereitschaft und meiner verbleibenden Ansparzeit? Zu prüfen sind das ohne Beratung online abschließbare Standarddepot, das ebenfalls garantiefreie Altersvorsorgedepot sowie Garantieprodukte mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent.
  2. Wie hoch ist meine persönliche Förderung? Dazu gehören Grundzulage, ggf. Kinderzulage und ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil.
  3. Wie stark mindern sämtliche Kosten meine erwartete Rendite? Die Berechnung sollte den planmäßigen Verlauf und eine mögliche vorzeitige Beendigung berücksichtigen.
  4. Welche wirtschaftlichen Folgen hat die Veränderung meines Riester-Vertrags? Relevant sind Garantien, Vertragsguthaben, Restlaufzeit, bisherige Förderung, künftige Kosten und die geplante Auszahlungsform.

Wer diese Fragen mit belastbaren Zahlen beantworten kann, besitzt eine tragfähige Grundlage für eine eigenständige Entscheidung. Bei komplexen Bestandsverträgen, mehreren Förderberechtigten innerhalb einer Familie oder Unsicherheit über Garantien und Steuerwirkungen kann eine fachkundige Beratung zusätzliche Sicherheit schaffen.

Fazit: Gute Vorsorge braucht eine verständliche Entscheidungsstrecke

Das Altersvorsorgedepot erweitert die geförderte private Altersvorsorge um einen direkten Zugang zum Kapitalmarkt. Das Standarddepot reduziert die Zahl der notwendigen Anlageentscheidungen und begrenzt die Effektivkosten. Garantieprodukte sprechen Menschen an, die einen verbindlichen Kapitalerhalt wünschen.

Die bisherigen Befragungen lassen ein großes Marktinteresse erkennen. Sie zeigen zugleich ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und erhebliche Unsicherheit bei bestehenden Riester-Verträgen. Die tatsächliche Marktentwicklung wird von der Qualität der Produkte, ihrer Kostenstruktur und der Verständlichkeit der Kundeninformation abhängen.

Für eine gute Entscheidung müssen Verbraucher mehrere Faktoren zusammenführen: Förderung, Kosten, Risiko, Garantie, Laufzeit, Flexibilität und Auszahlungsform. Digitale Rechner und standardisierte Vergleiche können einen großen Teil dieser Aufgabe unterstützen. Persönliche Beratung gewinnt dort an Wert, wo individuelle Verträge, steuerliche Wechselwirkungen und mehrere Handlungsoptionen einbezogen werden müssen.

Das Altersvorsorgedepot kann den Zugang zur privaten Vorsorge erleichtern. Ein Selbstläufer wird es dadurch noch nicht. Die entscheidende Leistung liegt in einer verständlichen Verbindung von Produkt, Förderung und persönlicher Lebenssituation.

So unterstützt der Vorsorgedepot-Lotse

Der Vorsorgedepot-Lotse stellt zwei Zugangswege bereit:

  • Für Selbstentscheider: Das Vorsorgewissen-Informationsportal, der Förderrechner und ein kriteriengestützter Anbietervergleich liefern die Grundlagen für eine eigenständige Auswahl.
  • Für Beratungssuchende: Bei komplexen Förderfragen, bestehenden Riester-Verträgen oder Unsicherheit über die geeignete Produktkategorie vermittelt die Beratungsvermittlung den Kontakt zu qualifizierten Fachleuten.

Der Förderrechner bildet einen sinnvollen Ausgangspunkt. Er macht die persönliche Förderwirkung sichtbar und schafft eine Datengrundlage für die weiteren Fragen. Eine Modellrechnung bleibt von den verwendeten Annahmen abhängig und ersetzt keine individuelle Eignungsprüfung.

Häufig gestellte Fragen

Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Enthält das Altersvorsorgedepot eine Garantie?
Das Altersvorsorgedepot einschließlich des Standarddepots ist garantiefrei. Verbraucher mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis können ein eigenständiges Garantieprodukt wählen. Dieses sichert zu Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge.
Was sind Effektivkosten?
Effektivkosten zeigen, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite eines Vertrags durch Kosten gemindert wird. Sie fassen verschiedene Kostenwirkungen zu einer vergleichbaren Kennzahl zusammen.
Für welche Produkte gilt die Kostengrenze von 1,0 Prozent?
Die Grenze gilt für das gesetzlich definierte Standarddepot. Andere Altersvorsorgedepots und Garantieprodukte können abweichende Effektivkosten aufweisen.
Sollte ein bestehender Riester-Vertrag übertragen werden?
Eine allgemeingültige Empfehlung ist nicht möglich. Der Altvertrag kann mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden. Möglich sind außerdem ein Wechsel in die neue Förderung oder die Übertragung auf einen neuen Vertrag. Garantien, Kosten, Förderung und Restlaufzeit müssen individuell verglichen werden.
Ist eine persönliche Beratung erforderlich?
Das Standarddepot ist ausdrücklich für einen niedrigschwelligen Online-Abschluss ohne vorherige Beratung vorgesehen. Persönliche Beratung kann bei bestehenden Riester-Verträgen, komplexen Familiensituationen, Garantiefragen oder Unsicherheit über die steuerlichen Auswirkungen sinnvoll sein.

Quellen

  1. [1]Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, veröffentlicht am 29. Mai 2026.
  2. [2]Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.
  3. [3]Sirius Campus und Aeiforia: Marktuntersuchung „Altersvorsorge im Aufbruch“, öffentlich berichtete Ergebnisse zur Bekanntheit, Produktpräferenz und zum Absatzpotenzial.
  4. [4]Sirius Campus und Aeiforia: Öffentlich berichtete Ergebnisse zum Wechselpotenzial bestehender Riester-Verträge.
  5. [5]AssCompact TRENDS II/2026: Einschätzungen von Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten zum Altersvorsorgedepot.
  6. [6]Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Untersuchung zum Kundennutzen und zu den Effektivkosten kapitalbildender Lebensversicherungen.

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