Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Wie viel bleibt nach Steuern von deinem AVD?
Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
Das Altersvorsorgedepot im Todesfall: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Was geschieht mit dem mühsam angesparten Vermögen auf dem neuen Altersvorsorgedepot (AVD) beim Tod des Sparers? Diese Frage beschäftigt insbesondere Familien intensiv. Grundsätzlich ist das im Altersvorsorgedepot angesparte Kapital vererbbar und fällt in den Nachlass[1]. Das Wissensportal Vorsorgedepot-Lotse zeigt jedoch: Wie hoch die Abzüge ausfallen, hängt entscheidend vom Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen ab. Während Ehepartner von einem weitreichenden Privileg profitieren, müssen andere gesetzliche Erben finanzielle Abschläge durch eine Rückforderung der Förderung hinnehmen[1].
Das Ehegatten-Privileg: Steuer- und förderfreie Übertragung
Ehepartner genießen im Erbfall eine vorteilhafte Sonderstellung. Verstirbt ein Sparer, kann das gesamte angesparte Altersvorsorgevermögen ohne Abzüge auf das Altersvorsorgedepot des überlebenden Ehegatten übertragen werden[1]. Die staatlichen Zulagen sowie die Steuervorteile aus den Sonderausgabenabzügen bleiben in diesem Szenario vollständig erhalten[1]. Dies ist eine wichtige gesetzliche Erleichterung, um den überlebenden Partner finanziell abzusichern, ohne das geförderte Kapital durch steuerliche Rückforderungen zu schmälern.
| Begünstigter / Erbe | Schicksal des Kapitals | Auswirkung auf Förderung |
|---|---|---|
| Ehepartner | Übertragung auf eigenen AVD-Vertrag möglich | Vollständiger Erhalt (förderunschädlich) |
| Kinder / sonstige Erben | Auszahlung / Vererbung als Teil des Nachlasses | Rückzahlung der staatlichen Förderung erforderlich |
Für andere Erben - wie Kinder oder Verwandte - greift diese Sonderregel hingegen nicht. Das Kapital wird zwar an sie vererbt, doch der Staat fordert die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurück[1]. Es wird nur das bereinigte Eigenkapital ausgezahlt, das zusätzlich der Erbschaftsteuer unterliegen kann. Um die konkreten Fördereffekte für Ihre persönliche Familiensituation zu simulieren, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Weiterführende Details zu Steuerfragen finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal. Für eine verlässliche Absicherung empfiehlt sich zudem eine rechtzeitige persönliche Beratung.
Die Ansparphase: Vererbung des geförderten Kapitals vor dem Renteneintritt
Sollte der Todesfall während der Ansparphase eintreffen, geht das angesparte Vertragsguthaben grundsätzlich auf Ihre Erben über. Das Depotguthaben ist zivilrechtlich als Sondervermögen geschützt und fällt zu 100 Prozent in den Nachlass. Im Rahmen unseres Informationsangebots auf dem Vorsorgewissen Informationsportal zeigen wir Ihnen, dass dieses Guthaben eine wichtige finanzielle Absicherung für Ihre Familie darstellt, wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Das Vermögen im Altersvorsorgedepot setzt sich aus Ihren eigenen monatlichen Beiträgen, den erwirtschafteten Renditen sowie den staatlichen Zulagen und steuerlichen Ersparnissen zusammen.
Für die Vererbung gilt eine entscheidende Sonderregel für Ehepartner: Das angesparte Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden[1]. Diese Übertragung ist komplett förderunschädlich, sodass alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile im Familienbesitz verbleiben. Bei allen anderen Erben, wie beispielsweise Ihren Kindern, gilt die Vererbung hingegen als förderschädliche Verwendung. In diesem Fall verbleibt das von Ihnen eingezahlte Eigenkapital inklusive der Wertsteigerungen zwar im Erbe, die staatliche Förderung muss jedoch an den Fiskus zurückgezahlt werden[2].
| Begünstigter | Folge für das Kapital | Auswirkung auf die Förderung |
|---|---|---|
| Ehepartner | Übertrag auf eigenen Altersvorsorgevertrag möglich | Förderunschädlich (keine Rückforderung der Zulagen) |
| Sonstige Erben | Kapital fällt zu 100 Prozent in den Nachlass | Förderschädlich (Zulagen und Steuervorteile werden abgezogen) |
Für Familien ist diese Unterscheidung von enormer Bedeutung, um im Ernstfall keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Mit unserem quellenbasierten Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Szenarien und das voraussichtliche Endkapital berechnen. Da die detaillierte Nachlassplanung und steuerliche Aspekte hochgradig individuell sind, empfehlen wir Ihnen zudem eine persönliche Beratung. Unsere Unabhängige Beratungsvermittlung unterstützt Sie dabei, unkompliziert Kontakt zu lizenzierten Experten aufzubauen, um Ihre Familie optimal abzusichern. (Hinweis: Die Berechnungen und Erläuterungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.)
Das Ehegatten-Privileg: Förderunschädliche Übertragung ohne Abzüge
Im Todesfall eines Sparers sieht der gesetzliche Rahmen für das geförderte Altersvorsorgedepot strenge Regeln vor. Stirbt die versicherte Person in der Ansparphase, gilt die Vererbung des Kapitals an gewöhnliche Erben rechtlich meist als schädliche Verwendung. Das bedeutet, dass die erhaltenen staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile an den Staat zurückgezahlt werden müssen und das verbleibende Kapital der Einkommensteuer unterliegt. Für Familien und Ehepaare hat der Gesetzgeber jedoch eine bedeutende Ausnahme geschaffen, das sogenannte Ehegatten-Privileg.
Die Bedingungen der förderunschädlichen Übertragung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das angesparte Vorsorgekapital ohne jeden Abzug auf den Vertrag des überlebenden Partners übertragen werden. Nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen bleibt die staatliche Förderung in diesem Fall vollumfänglich erhalten, und es erfolgt keine sofortige Besteuerung des Kapitals[1]. Voraussetzung hierfür ist, dass das angesparte Vermögen direkt auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird[1]. Dies schützt die langfristige finanzielle Absicherung der Familie. Weitere Details zu den rechtlichen Hintergründen und der Funktionsweise ab dem Start im Jahr 2027 können Sie über unser Vorsorgewissen Informationsportal einsehen.
| Begünstigter | Folge für das Kapital | Staatliche Förderung |
|---|---|---|
| Ehepartner / Lebenspartner | Übertragung auf eigenen Vertrag möglich | Bleibt vollständig erhalten |
| Kinder (ohne Kindergeldanspruch) | Auszahlung an Erbengemeinschaft | Muss vollständig zurückgezahlt werden |
| Sonstige Erben / Dritte | Fällt in den regulären Nachlass | Muss vollständig zurückgezahlt werden |
Durch diese gesetzliche Sonderstellung wird sichergestellt, dass das mühsam aufgebaute Vorsorgevermögen bei Ehepaaren im Ernstfall zweckgerichtet für die Altersvorsorge des Partners erhalten bleibt. Da der Übertragungsprozess an formale Fristen gebunden ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Absicherung und Überprüfung der Verträge. Gerne unterstützt Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung dabei, die passenden vertraglichen Regelungen für Ihre familiäre Situation zu finden, damit Ihr Vermögen auch in Zukunft optimal geschützt ist.
Andere Erben: Warum staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind
Das neue Altersvorsorgedepot, das ab dem Jahr 2027 den Weg für eine modernere private Altersvorsorge ebnet, wirft bei vielen Familien wichtige Fragen zur Vererbung auf. Verstirbt ein Sparer, ist die gesetzliche Erbfolge oder das Testament entscheidend für den Nachlass. Hinterlassen Sie Ihr Guthaben anderen Personen als Ihrem Ehepartner (beispielsweise Ihren Kindern, Enkeln oder entfernteren Verwandten), greifen strenge steuerliche Regelungen. Im Gegensatz zum Ehepartner können Kinder das geförderte Altersguthaben nicht ohne steuerliche Nachteile in ihr eigenes Altersvorsorgedepot übertragen. Die Weitergabe an diese Erben gilt rechtlich als schädliche Verwendung, da das angesparte Kapital nicht mehr dem ursprünglichen Zweck der geförderten Altersvorsorge des Sparers dient[3].
Diese schädliche Verwendung hat unmittelbare finanzielle Konsequenzen für die Erbengemeinschaft. Der Staat fordert in diesem Fall sämtliche im Laufe der Jahre gewährten Zulagen sowie alle erhaltenen Steuervorteile und Steuererstattungen zurück. Der Depotanbieter zieht diese Beträge direkt vom Depotguthaben ab und führt sie an die staatliche Zulagenstelle ab. Ausgezahlt wird an die Erben somit ausschließlich das verbleibende Netto-Eigenkapital, also die eigenen Einzahlungen zuzüglich der erzielten Wertentwicklungen abzüglich der zurückgeforderten Förderungen. Diese Netto-Auszahlung fällt in den regulären Nachlass und unterliegt den allgemeinen Regeln der Erbschaftsteuer sowie einer eventuellen Besteuerung der aufgelaufenen Gewinne.
| Begünstigter | Folge für das Kapital | Folge für die staatliche Förderung |
|---|---|---|
| Ehepartner | Kann auf das eigene Altersvorsorgedepot übertragen werden. | Förderunschädlich, so dass die Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben. |
| Kinder und andere Erben | Auszahlung des verbleibenden Netto-Guthabens an die Erben. | Schädliche Verwendung, weshalb alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. |
Für Familien ist es daher von zentraler Bedeutung, sich frühzeitig mit den rechtlichen Optionen auseinanderzusetzen und die finanzielle Absicherung im Erbfall genau zu planen. In unserem Ratgeber auf dem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie fundierte, quellenbasierte Analysen zu den gesetzlichen Richtlinien. Da jede familiäre Konstellation individuelle Fragen aufwirft, kann ein persönliches Gespräch Klarheit schaffen. Über die Unabhängige Beratungsvermittlung können Sie unkompliziert Kontakt zu einem Experten aufnehmen, der Sie umfassend zu den besten Strategien für Ihr Altersvorsorgedepot berät.
Erbschaftsteuer und Nachlassrecht: Wie das Depotvermögen steuerlich behandelt wird
Verstirbt eine Sparerin oder ein Sparer, wird das im Altersvorsorgedepot angesparte Kapital Teil des Nachlasses. Entgegen landläufiger Vermutungen verfällt das private Vermögen im Todesfall nicht, sondern geht auf die gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben über. Steuerlich unterliegt dieses geerbte Depotvolumen den regulären Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)[4]. Für Familien ist diese gesetzliche Regelung von hoher Bedeutung, da das Erbe je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich besteuert wird und die staatliche Förderung an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist.
| Begünstigte Person | Erbschaftsteuer-Freibetrag | Steuerliche und förderrechtliche Folgen |
|---|---|---|
| Ehepartner oder Lebenspartner | 500.000 Euro | Das Erbe bleibt innerhalb des Freibetrags steuerfrei. Zudem ist eine förderunschädliche Übertragung des geförderten Kapitals auf ein eigenes Altersvorsorgedepot möglich. |
| Leibliche Kinder | 400.000 Euro | Das Erbe ist bis zum Freibetrag steuerfrei. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile des Erblassers müssen jedoch im Erbfall meist zurückgezahlt werden. |
| Sonstige Erben (z. B. Geschwister) | 20.000 Euro | Es gilt ein geringer Freibetrag, weshalb schneller Erbschaftsteuer anfällt. Erhaltene staatliche Förderungen sind an den Staat zurückzuentrichten. |
Für eine vorausschauende Nachlassplanung innerhalb der Familie ist es unerlässlich, diese Freibeträge frühzeitig zu berücksichtigen[4]. Während der Ehepartner durch die Übertragungsoption besonders geschützt ist, müssen Kinder und andere Erben mit dem Abzug der staatlichen Förderung rechnen, da die steuerlichen Vorteile personengebunden sind. Als neutraler Wegweiser unterstützt Sie das Vorsorgewissen Informationsportal dabei, diese komplexen Regelungen des neuen Altersvorsorgedepots ab 2027 sachlich zu erfassen. Falls Sie eine maßgeschneiderte Absicherung Ihrer Familie anstreben, bietet sich der Weg über eine qualifizierte Beratung an. Über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung können Sie unkompliziert Kontakt zu lizenzierten Experten aufnehmen, um Ihre individuelle Vorsorge- und Erbschaftssituation fachgerecht planen zu lassen. Bitte beachten Sie hierbei: Unsere Darstellungen dienen der reinen Information und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Die Auszahlungsphase: Was geschieht mit dem Depot ab dem Renteneintritt?
Erreichen Sie das Rentenalter, entscheidet die von Ihnen gewählte Auszahlungsform maßgeblich über die Vererbbarkeit Ihres Altersvorsorgedepots. Wenn Sie sich für einen strukturierten Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr entscheiden, bleibt das verbleibende Depotguthaben im Todesfall vollständig als Ihr persönliches Eigentum erhalten. Verstirbt der Sparer während dieser laufenden Auszahlungsphase, wird das noch vorhandene Restkapital an die gesetzlichen Erben übertragen. Wählen Sie hingegen eine klassische, lebenslange Leibrente zur Absicherung Ihres Langlebigkeitsrisikos, erlischt das individuelle Kapitalrecht in der Regel mit dem Tod, da das verbleibende Vermögen im kollektiven Pool des Versicherers verbleibt und somit nicht an die Familie vererbt werden kann[1].
| Begünstigter | Folge für das Restkapital | Folge für die staatliche Förderung |
|---|---|---|
| Ehepartner | Das Kapital kann komplett auf ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen werden. | Übertragung erfolgt förderunschädlich, Zulagen bleiben erhalten. |
| Kinder und sonstige Erben | Das Restguthaben fällt vollständig in den normalen Nachlass. | Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen meist zurückgezahlt werden. |
Besonders für Familien bietet das neue Altersvorsorgedepot durch das sogenannte Ehegattenprivileg eine wertvolle finanzielle Absicherung im Ernstfall. Verstirbt ein Partner während der Auszahlungsphase, kann das geförderte Restkapital ohne steuerliche Abzüge und völlig ohne Verlust der bisherigen staatlichen Zulagen auf ein bestehendes oder neu einzurichtendes Altersvorsorgedepot des überlebenden Ehegatten übertragen werden[1]. Bei allen anderen gesetzlichen Erben, wie beispielsweise den eigenen Kindern, wird die Vererbung des staatlich geförderten Kapitals steuerlich leider als schädliche Verwendung gewertet. Dies zieht eine Rückforderung der Zulagen nach sich, während das verbleibende Netto-Ansparvermögen regulär in den Nachlass übergeht.
Da die steuerlichen Regelungen und die optimale Wahl der Auszahlungsphase stark von Ihrer individuellen Familiensituation abhängen, ist eine vorausschauende Planung unerlässlich. Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal, um die langfristigen Auswirkungen verschiedener Entnahmestrategien transparent zu simulieren. Für fundiertes Hintergrundwissen steht Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal jederzeit zur Verfügung. Sollten Sie eine persönliche, auf Ihre familiären Bedürfnisse zugeschnittene Strukturierung wünschen, vermitteln wir Sie über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung gerne an lizenzierte Experten, die Sie neutral und quellenbasiert begleiten.
Vorsorge für den Ernstfall: Begünstigungen und Depot-Nachfolge richtig regeln
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben, doch für Familien ist die rechtzeitige Klärung der Depot-Nachfolge ein essenzieller Schritt zur finanziellen Absicherung. Ohne klare Vorkehrungen kann das mühsam angesparte Vermögen im Ernstfall zu langwierigen Nachlasskonflikten führen oder durch steuerliche Nachteile geschmälert werden. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten präzise Weichen stellen, sorgen Sie dafür, dass Ihr Altersvorsorgedepot ab 2027 ohne bürokratische Hürden dorthin gelangt, wo es gebraucht wird. Über das Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich jederzeit über die rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Reform informieren.
Verfügung beim Anbieter versus Testament
Um die Depot-Nachfolge rechtssicher zu regeln, stehen Ihnen im Wesentlichen zwei Wege offen, die im Idealfall aufeinander abgestimmt sein sollten. Zum einen können Sie direkt beim Depotanbieter eine schriftliche Begünstigtenregelung hinterlegen. Diese Verfügung bewirkt, dass das Guthaben im Todesfall direkt an die benannten Personen übergeht, ohne dass langwierig auf den Erbschein gewartet werden muss. Zum anderen lässt sich das Depot über ein Testament oder einen Erbvertrag steuern. Wichtig ist hierbei die lückenlose Koordination: Widersprechen sich die testamentarische Verfügung und die beim Broker hinterlegte Begünstigung, kann dies zu rechtlichen Streitigkeiten zwischen den Erben führen. Ehepartner profitieren zudem von Sonderregelungen, da das geförderte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen ohne steuerliche Abzüge auf ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen werden kann[1].
| Begünstigter | Übertragung des Kapitals | Auswirkung auf Förderung |
|---|---|---|
| Ehepartner (eingetragen) | Direkte Übertragung auf eigenes Altersvorsorgedepot möglich | Förderunschädlich (keine Rückzahlung nötig) |
| Kinder / Sonstige Erben | Kapital fällt in den regulären Nachlass | Schädliche Verwendung (Zulagen müssen erstattet werden) |
Da die gesetzlichen Details rund um das neue Altersvorsorgedepot komplex sind, sollten Familien die Nachfolgeregelung nicht dem Zufall überlassen. Neben der reinen Kapitalübertragung spielen Erbschaftssteuern und Freibeträge eine entscheidende Rolle. Über Vorsorgedepot-Lotse können Sie unkompliziert Kontakt aufnehmen, um sich von einem qualifizierten Experten individuell zu den steuerlichen Konsequenzen für Ihre Familie beraten zu lassen. Eine solche Begleitung schützt Ihre Hinterbliebenen vor finanziellen Einbußen und schafft dauerhafte Klarheit.
Beratungsbedarf bei Familien: Warum eine individuelle Absicherung entscheidend ist
Für junge Familien hat die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall oberste Priorität. Stirbt ein Depotinhaber während der Ansparphase, stellt sich die existenzielle Frage, wie das angesparte Vermögen und die staatlichen Förderungen rechtlich behandelt werden. Im Erbrecht und Steuerrecht gelten hierbei strenge gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine präzise Abstimmung erfordern. Während das reine Kapital grundsätzlich vererbbar ist, entscheidet der Verwandtschaftsgrad der Erben darüber, ob die erhaltene staatliche Förderung erhalten bleibt oder an den Staat zurückgezahlt werden muss[1].
| Hinterbliebener | Auswirkung auf das Kapital | Auswirkung auf die Förderung |
|---|---|---|
| Ehepartner | Übertragung auf ein eigenes Altersvorsorgedepot möglich | Förderunschädlich (Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten) |
| Kinder & sonstige Erben | Auszahlung an die Erbengemeinschaft nach Erbrecht | Förderschädlich (Rückzahlung sämtlicher staatlicher Zulagen) |
Diese Differenzierung verdeutlicht, dass eine unvorbereitete Vererbung spürbare finanzielle Verluste für Ihre Hinterbliebenen nach sich ziehen kann. Ehegatten profitieren von der gesetzlichen Sonderregelung, das geförderte Vermögen ohne steuerliche Nachteile oder Zulagenverluste direkt in das eigene Altersvorsorgedepot zu übertragen[1]. Bei Kindern oder anderen gesetzlichen Erben greift diese Privilegierung hingegen nicht, was zu einer automatischen Rückforderung der staatlichen Zulagen führt.
Um solche Fallstricke zu vermeiden und das angesparte Vermögen optimal für Ihre Familie abzusichern, sollten Sie die verschiedenen Szenarien frühzeitig analysieren. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die voraussichtliche Höhe der staatlichen Förderung ermitteln und über das Vorsorgewissen Informationsportal tiefergehende Fachinformationen zur geplanten Reform abrufen (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.). Da die Verknüpfung von Erbrecht und privater Altersvorsorge jedoch hochgradig individuell ist, empfiehlt sich für eine rechtssichere Vertragsgestaltung der Weg über das Portal Vorsorgedepot-Lotse und unsere Unabhängige Beratungsvermittlung. Ein qualifizierter Experte hilft Ihnen dabei, das Depot nahtlos in Ihre familiäre Absicherungsstrategie zu integrieren.
Häufig gestellte Fragen
- Ist das Altersvorsorgedepot im Todesfall vererbbar?
- Ja, das im Altersvorsorgedepot angesparte Kapital ist zu 100 Prozent vererbbar. Im Todesfall des Depotinhabers geht das Guthaben als Sondervermögen direkt in den Nachlass über und steht den rechtmäßigen Erben zu. Die steuerliche Behandlung und der Erhalt der Förderung hängen jedoch stark vom Verwandtschaftsgrad der Erben ab.
- Was passiert mit den staatlichen Zulagen, wenn der Sparer stirbt?
- Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben nur dann vollständig erhalten, wenn das Guthaben auf den Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird. Erben andere Personen das Depot, gilt dies als schädliche Verwendung: Die erhaltene Förderung muss in diesem Fall an den Staat zurückgezahlt werden.
- Wie funktioniert das Ehegatten-Privileg beim Altersvorsorgedepot?
- Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner kann das angesparte Altersvorsorgevermögen ohne Abzüge auf den eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Dadurch müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden, und es findet keine sofortige Besteuerung des Kapitals statt.
- Fällt für das geerbte Altersvorsorgedepot Erbschaftsteuer an?
- Ja, das vererbte Depotguthaben unterliegt der regulären Erbschaftsteuer. Es gelten jedoch die gesetzlichen Freibeträge: Ehegatten können bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Erst wenn der Gesamtnachlass diese Freibeträge überschreitet, fällt Erbschaftsteuer an.
- Was passiert mit dem Depot in der Auszahlungsphase bei Tod?
- Stirbt der Sparer während der Auszahlungsphase, hängt das weitere Vorgehen von der gewählten Auszahlungsform ab. Bei einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr wird das verbleibende Restkapital an die Erben ausgezahlt. Bei einer lebenslangen Rente erlischt der Anspruch meist, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
- Können Kinder das geförderte Depotguthaben steuerfrei übernehmen?
- Kinder können zwar das verbleibende Netto-Eigenkapital im Rahmen ihres Erbschaftsteuer-Freibetrags von 400.000 Euro steuerfrei erben, jedoch ist die Übertragung für sie nicht förderunschädlich. Die staatlichen Zulagen und die gewährten Steuervorteile des Erblassers müssen vor der Auszahlung an die Kinder abgezogen und an das Finanzamt zurückgezahlt werden.
Quellen
Wie viel bleibt nach Steuern von deinem AVD?
Die Besteuerung in der Rentenphase ist komplex. Wir rechnen es für deine Situation durch.
Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
