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Was passiert mit der Frühstart-Rente mit 18?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein junger Erwachsener am Laptop prüft die Unterlagen für das Altersvorsorgedepot zum 18. Geburtstag.

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Der Stichtag mit 18: Das passiert mit dem Frühstart-Depot

Mit dem 18. Geburtstag endet die staatliche Einzahlung von monatlich 10 Euro[1], während das bestehende Frühstart-Depot automatisch als reguläres, gefördertes Altersvorsorgedepot (AVD) fortgeführt wird. Das bisher angesparte Kapital bleibt zweckgebunden im Vertrag geschützt, und die volljährige Person übernimmt sämtliche Verfügungsrechte über das Depot. Ab diesem Stichtag können junge Erwachsene das Guthaben durch eigene Beiträge weiterbesparen, von staatlichen Zulagen wie dem Berufseinsteiger-Bonus profitieren oder das Kapital steuerfrei in einen anderen zertifizierten AVD-Anbieter übertragen.

Rechtlicher Übergang, Kapitalschutz und Weiterspar-Optionen

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit verlagert sich die rechtliche Inhaberschaft vollständig auf das Kind; Eltern haben ab diesem Zeitpunkt keinen Zugriff mehr auf das Depot. Das in den Vorjahren angesammelte Kapital nebst Erträgen bleibt bis zum regulären Renteneintritt vor einem vorzeitigen vertragswidrigen Zugriff geschützt[2], wodurch der Zinseszinseffekt ungestört weiterwirken kann. Wurde das Geld in den Jugendjahren mangels elterlicher Depoteröffnung in der staatlichen kollektiven Anlage geführt, lässt sich dieser Betrag mit Volljährigkeit nahtlos in ein persönliches Altersvorsorgedepot übertragen.

  • Ende der staatlichen Prämie: Die monatliche Förderung von 10 Euro stellt der Bund mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein[3].
  • Volle Vertragsrechte: Sämtliche Entscheidungs- und Auszahlungsrechte gehen von den Eltern direkt auf den jungen Erwachsenen über.
  • Eigene AVD-Förderung: Durch eigene Einzahlungen greift die reguläre AVD-Zulagenlogik, inklusive möglicher Boni für Berufseinsteiger.
  • Anbieterwechsel ohne Förderverlust: Das Depot kann gebührenfrei zu einem präferierten Neobroker oder zertifizierten AVD-Anbieter übertragen werden.

Für Eltern und junge Erwachsene bedeutet der 18. Geburtstag somit keinen abrupten Vertragsschnitt, sondern einen nahtlosen Übergang in die eigenverantwortliche Altersvorsorge. Das erarbeitete Startkapital bildet die Basis, um frühzeitig eine rentable, eigenständige Vermögensbildung im Erwachsenenalter fortzuführen.

Rechte und Vertragshoheit: Der Wechsel der Zuständigkeit

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit vollzieht sich bei der Frühstart-Rente ein rechtlicher Zuständigkeitswechsel. Bis zum 18. Geburtstag liegt die rechtliche Vertretungsmacht und Kontoverwaltung bei den Erziehungsberechtigten. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geht die alleinige Vertragshoheit gesetzlich auf das volljährige Kind über. Ab diesem Stichtag haben Eltern keinen direkten Zugriff mehr auf das Depot, während die jungen Erwachsenen die volle rechtliche Kontrolle übernehmen.

Mit dem 18. Geburtstag endet gleichzeitig die monatliche staatliche Eigendotierung von 10 Euro, die der Bund während der Minderjährigkeit gewährt. Das bisherige Frühstart-Depot wird jedoch keineswegs aufgelöst, sondern geht nahtlos in das reguläre System des Altersvorsorgedepots über. Für junge Erwachsene öffnet sich damit der Zugang zu den allgemeinen staatlichen Förderstrukturen, einschließlich möglicher Berufseinsteiger-Boni und der einkommensabhängigen Zulagenförderung.

  • Umfassender Rechteübergang: Die alleinige Vertretungsmacht und Einsicht in den Vertrag liegen ab dem 18. Geburtstag ausschließlich beim Depotinhaber.
  • Einstellung der staatlichen 10-Euro-Prämie: Die automatische monatliche Zulage des Bundes endet mit dem Ablauf des 18. Lebensjahres.
  • Nahtlose Weiterführung im Altersvorsorgedepot: Das vorhandene Anlagekapital verbleibt im zertifizierten Altersvorsorgedepot und profitiert weiterhin vom vollständigen Steueraufschub.
  • Eigene Förderberechtigung: Durch eigene Sparbeiträge können volljährige Sparer die staatliche Grundförderung sowie einmalige Boni beantragen.
  • Zahlungspause oder Weiteransparen: Junge Erwachsene entscheiden eigenständig, ob sie den Vertrag aktiv besparen, ruhen lassen oder zu einem anderen zertifizierten Anbieter übertragen.

Gleichzeitig gilt eine zentrale Schutzregel des geförderten Altersvorsorgesystems: Das im Depot angesammelte Kapital bleibt bis zum Beginn der Auszahlungsphase grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine förderschädliche Entnahme vor dem regulären Renteneintritt führt zum Verlust der staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Wir empfehlen Familien daher, den Übergang rechtzeitig gemeinsam zu besprechen, um ein verantwortungsvolles Finanzbewusstsein zu fördern und die künftigen Einzahlungen an die jeweilige Ausbildungs- oder Berufssituation anzupassen.

Kapitalschutz und Verfügbarkeit: Warum kein Geld ausgezahlt wird

Das im Rahmen der Frühstart-Rente angesparte Guthaben verbleibt auch nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres zweckgebunden für die Altersvorsorge geschützt[4]. Der Gesetzgeber hat eine vorzeitige Auszahlung des staatlich geförderten Kapitals für kurzfristige Konsumzwecke, wie den Führerschein oder Ausbildungskosten, strikt ausgeschlossen. Das Guthaben geht mit der Volljährigkeit nahtlos in das reguläre Altersvorsorgedepot über, wobei die erwirtschafteten Erträge und Dividenden während der gesamten Ansparphase steuerfrei im Depot verbleiben und voll vom Zinseszins profitieren.

Für junge Erwachsene stellt sich mit dem 18. Geburtstag die Frage nach den Verfügungsrechten und der Sicherheit der Geldanlage. Das gebundene Altersvorsorgevermögen dient ausschließlich der langfristigen Absicherung im Alter. Wer das Depot dennoch vorzeitig auflösen möchte, müsste sämtliche erhaltenen staatlichen Zuschüsse sowie die aufgelaufenen Steuervorteile vollständig zurückzahlen, was eine solche förderschädliche Verwendung finanziell unattraktiv macht[5].

  • Zweckbindung: Das angesparte Kapital bleibt gesetzlich bis zum Beginn der Rentenphase geschützt.
  • Steuerfreie Ansparphase: Laufende Gewinne, Dividenden und Kurszuwächse unterliegen im Altersvorsorgedepot keiner jährlichen Abgeltungsteuer.
  • Verlust der Förderung bei Entnahme: Eine vorzeitige Kapitalentnahme führt zur Rückforderung aller staatlichen Boni und zur Nachversteuerung der Erträge.
  • Keine Auszahlung als Einmalbetrag mit 18: Das Guthaben steht mit dem Eintritt der Volljährigkeit nicht zur freien Verfügung bereit.

Durch diesen klaren rechtlichen Rahmen stellt das System sicher, dass die staatliche Starthilfe ihr eigentliches Ziel erreicht: den verlässlichen Aufbau von Eigenkapital für den Ruhestand. Wenn Sie prüfen möchten, wie sich die Weiterbesparung im Erwachsenenalter gestaltet, zeigt ein Blick auf das Altersvorsorgedepot für junge Leute, welche Optionen nach dem 18. Geburtstag offenstehen.

Die Auffanglösung: Kollektive Anlage ins persönliche Depot überführen

Haben Eltern während der Minderjährigkeit ihres Kindes kein individuelles Depot bei einem Anbieter eingerichtet, verfällt der staatliche Zuschuss keineswegs. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall eine staatliche Auffanglösung vor: Die monatliche Prämie von 10 Euro fließt automatisch in eine kollektive Kapitalanlage, die nach Geburtsjahrgängen strukturiert verwaltet wird[6]. Dadurch wird sichergestellt, dass allen anspruchsberechtigten Kindern das staatliche Startkapital unabhängig von der Eigeninitiative der Eltern zugutekommt.

Nahtloser Wechsel in das persönliche Altersvorsorgedepot

Sobald der Begünstigte das 18. Lebensjahr vollendet, geht die Verfügungsgewalt über das Vorsorgekonto vollständig auf den jungen Erwachsenen über. Ab diesem Zeitpunkt kann das in der kollektiven Anlage angesparte Guthaben auf ein selbst gewähltes, zertifiziertes Konto übertragen werden[7]. Wir empfehlen jungen Erwachsenen, diesen Schritt nach dem 18. Geburtstag zeitnah vorzunehmen, um die Anlagestruktur individuell auszurichten und von flexibleren Renditechancen am Kapitalmarkt zu profitieren.

  • Kollektive Verwaltung: Ansparung der staatlichen Beiträge in einem zentralen Jahrgangs-Pool während der Minderjährigkeit.
  • Übertragungsrecht ab 18: Das aufgelaufene Kapital kann auf Antrag in ein persönliches Altersvorsorgedepot überführt werden.
  • Steuerfreie Fortführung: Sämtliche Erträge verbleiben auch nach dem Übertrag bis zum Beginn der späteren Auszahlungsphase steuerfrei.
  • Eigenständige Weiterbesparung: Nach dem Wechsel können eigene geförderte Beiträge eingezahlt werden, um von staatlichen Boni zu profitieren.

Durch diese rechtliche Schnittstelle stellt das System sicher, dass kein angespartes Vermögen verloren geht. Die kollektive Auffanglösung schließt Versorgungslücken und ermöglicht mit dem Eintritt in die Volljährigkeit einen reibungslosen Übergang in die geförderte private Altersvorsorge.

Nahtlos weitersparen: So wird das Depot ab 18 eigenständig bespart

Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres enden die automatischen staatlichen Monatszahlungen in Höhe von 10 Euro für die Frühstart-Rente und das Depot geht nahtlos in das reguläre Altersvorsorgedepot (AVD) über[8]. Ab der Volljährigkeit liegt die alleinige Entscheidungsbefugnis bei den jungen Erwachsenen. Sie können das Guthaben durch eigene Beiträge weiter aufbauen, die Sparrate in Orientierung an Ihre individuelle Finanzlage anpassen oder den Vertrag vorübergehend ruhen lassen. Das bis dahin angesparte Startkapital bleibt samt den Erträgen im geschützten Altersvorsorgesystem gebunden und entfaltet über die verbleibenden Jahrzehnte bis zum Ruhestand seinen vollen Zinseszinseffekt.

Regelungen zu Flexibilität, Beitragspause und Anbieterwechsel

  • Dynamische Eigenbeiträge: Nach der Umstellung in die AVD-Logik können junge Sparer selbst entscheiden, wie viel Geld sie monatlich investieren. Um die volle staatliche Grundzulage zu erhalten, ist lediglich der gesetzliche Mindesteigenbeitrag erforderlich[5].
  • Beitragsfreistellung im Studium oder in Ausbildung: In Phasen mit geringem oder schwankendem Einkommen kann der Vertrag jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Es fallen keine Stornogebühren an und das bestehende Kapital verbleibt weiterhin am Kapitalmarkt.
  • Recht auf Anbieterwechsel: Das Altersvorsorgedepot ist nicht an das ursprüngliche Institut gebunden. Bei einem Wechsel des Anbieters kann das aufgelaufene Guthaben kostenfrei oder zu gesetzlich gedeckelten Wechselgebühren auf ein neues Depot übertragen werden.

Ein wichtiger Hebel für den Berufseinstieg ist der staatliche Berufseinsteiger-Bonus, der jungen Erwachsenen unter 25 Jahren bei der ersten eigenständigen Besparung gewährt wird. Wer in jungen Jahren weiterspart, nutzt den längstmöglichen Anlagehorizont für ertragreiche ETF-Strategien. Zudem lässt sich die Sparrate flexibel handhaben, damit junge Erwachsene in jeder Lebensphase handlungsfähig bleiben. Wenn sich die persönlichen Ziele verändern, können Sparer Ihre Beiträge anpassen und so das Depot optimal an Ihre finanzielle Entwicklung angleichen. Wir empfehlen Eltern und jungen Erwachsenen, diesen Übergang rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag gemeinsam zu besprechen.

Förderung im Erwachsenenalter: Die AVD-Zulagen ab der Volljährigkeit

Mit dem 18. Geburtstag endet die automatische staatliche Monatszahlung von 10 Euro für die Frühstart-Rente. Das Vertragskonto löst sich dadurch jedoch keineswegs auf: Es geht nahtlos in die reguläre Struktur des staatlich geförderten Altersvorsorgedepots (AVD) über[8]. Ab der Volljährigkeit gehen sämtliche Vertragsrechte direkt auf den jungen Erwachsenen über. Das bis dahin angesparte Startkapital bleibt zweckgebunden bis zum Eintritt in den Ruhestand investiert und profitiert weiterhin vom steuerfreien Zinseszins-Effekt.

Grundzulage und der 200-Euro-Berufseinsteiger-Bonus

Sobald die volljährigen Depotinhaber eigene Beiträge aus Ausbildungsvergütung oder Gehalt einzahlen, greift das reguläre Förderkonzept des AVD. Für junge Erwachsene, die frühzeitig eigene Ersparnisse aufbauen, gewährt der Staat eine einkommensunabhängige Grundzulage auf den gewählten Eigenbeitrag. Zusätzlich existiert ein gezielter Anreiz für den Karrierestart: Personen unter 25 Jahren erhalten beim Einstieg in die eigene AVD-Besparung einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro gutgeschrieben.

FörderkomponenteVoraussetzungAuswirkung ab 18 Jahren
Frühstart-ZahlungAnsparen vom 6. bis 18. LebensjahrMonatliche 10-Euro-Prämie des Bundes endet automatisch
AVD-GrundzulageEigene Einzahlungen ab VolljährigkeitProzentuale staatliche Förderung auf die geleisteten Eigenbeiträge
Berufseinsteiger-BonusErste eigene Einzahlung vor Vollendung des 25. LebensjahresEinmalige staatliche Sondergutschrift von 200 Euro im Depot

Dieser nahtlose Systemwechsel stellt sicher, dass der frühzeitige Vermögensaufbau ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann. Der Übergang von der rein passiven staatlichen Anschubfinanzierung hin zur aktiv geförderten Eigenvorsorge bietet Berufseinsteigern die Möglichkeit, mit vergleichsweise geringen monatlichen Sparraten spürbare staatliche Zulagen zu sichern.

Kosten und Anlagestruktur: Effektivkosten und Portfolio-Optionen

Für Verträge der Frühstart-Rente und das anschließende Altersvorsorgedepot hat der Gesetzgeber klare gebührenrechtliche Vorgaben definiert: Die Effektivkosten für staatlich zertifizierte Standarddepots sind gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr beschränkt[8]. Diese Obergrenze stellt sicher, dass die staatlichen Einzahlungen von 10 Euro pro Monat sowie spätere Eigenbeiträge nicht durch hohe Verwaltungs- oder Abschlussgebühren aufgezehrt werden. Sobald junge Erwachsene mit 18 Jahren das Depot eigenverantwortlich weiterführen, bleibt ihnen dieser vertragliche Kostenschutz im Standardmodell vollständig erhalten.

StrukturelementGesetzliche VorgabeAuswirkung auf das Depot
EffektivkostendeckelMaximal 1,0 % p. a.Garantiert niedrige Gebühren über die gesamte Laufzeit
RenditekomponenteAktienorientierte ETFs / FondsErmöglicht langfristig hohe Renditechancen am Kapitalmarkt
SicherheitskomponenteRisikoarme Renten- oder GeldmarktfondsDient der Kapitalerhaltung bei Annäherung an den Ruhestand

In der Praxis basiert das Standarddepot auf zwei aufeinander abgestimmten Bausteinen: Einer chancenorientierten Renditekomponente und einer risikoarmen Sicherheitskomponente. Aufgrund des extrem langen Anlagehorizonts von bis zu 50 Jahren kann in den ersten Jahrzehnten ein hoher Anteil in ertragsstarke Aktien-ETFs investiert werden, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen. Mit steigendem Alter erfolgt schrittweise eine Umschichtung in die Sicherheitskomponente, um das angesparte Vermögen vor kurzfristigen Marktschwankungen zu schützen.

Neben dem regulierten Standarddepot steht es jungen Erwachsenen ab dem 18. Geburtstag frei, ihr Altersvorsorgedepot zu einem freien Depotanbieter zu übertragen, um individuellere Portfolio-Optionen zu nutzen. Auch beim Wechsel in ein freies Depot bleiben die steuerlichen Begünstigungen und die Flexibilität bei der Eigenbesparung unberührt. Wir empfehlen Eltern und Jugendlichen, vor einer Übertragung die jeweiligen Effektivkosten und Depotführungsgebühren genau zu vergleichen. Hinweis: Die dargestellten Zusammenhänge dienen der reinen Information und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Orientierung und Entscheidungswege: Wie Eltern und Jugendliche jetzt handeln

Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres endet die staatliche Frühstart-Förderung von monatlich 10 Euro automatisch, während das angesparte Guthaben nahtlos im Altersvorsorgedepot (AVD) verbleibt[8]. Ab diesem Stichtag gehen alle Rechte am Vertrag von den Eltern auf den volljährigen Jugendlichen über. Der Übergang erfolgt steuerneutral, da sämtliche Erträge im Depot bis zur Auszahlungsphase im Alter steuerfrei verbleiben. Für junge Erwachsene bedeutet dies volle Handlungsfreiheit über die künftige Besparung, ohne dass das bisherige Kapital seinen staatlichen Schutzstatus verliert.

Rechte, Kapitalschutz und Förderboni ab dem 18. Geburtstag

Mit Eintritt der Volljährigkeit verändert sich die rechtliche und finanzielle Struktur des Vertrags grundlegend. Während die automatischen Staatszahlungen der Kindheit auslaufen, eröffnen sich neue Fördermöglichkeiten im Erwachsenenalter. Das Kapital bleibt dabei geschützt und ist bis zum Renteneintritt für die Altersvorsorge reserviert. Volljährige Vertragspartner können das Depot beitragsfrei stellen, mit eigenen Beiträgen weiterbesparen oder von Sonderzahlungen wie dem Berufseinsteigerbonus profitieren.

  • Vertragsübernahme prüfen: Eltern und Jugendliche sollten kurz vor dem 18. Geburtstag die Stammdaten und den Depotstatus beim gewählten Anbieter aktualisieren, damit der Übergang reibungsfrei verläuft.
  • Besparung und Zulagen festlegen: Ab 18 Jahren können eigene Beiträge eingezahlt werden, um die volle staatliche Grundzulage sowie eventuelle Berufseinsteigerboni des Altersvorsorgedepots zu nutzen.
  • Eigenständige Entscheidung via Rechner: Digital affine Selbstentscheider vergleichen Gebühren und Förderquoten eigenständig über mathematische Rechnertools und wählen ihren Neobroker oder Depotanbieter direkt aus.
  • Neutrale Beratungsvermittlung: Bei Unsicherheiten bezüglich der passenden Eigenbeiträge oder der Verzahnung mit der Berufsausbildung empfiehlt sich eine persönliche Beratung durch unabhängige Vorsorgeexperten.

Sowohl der digitale Selbstentscheider-Weg als auch die qualifizierte Beratung führen zu einer strukturierten Weiterführung des Depots. Entscheidend ist, dass das angesparte Vermögen frühzeitig an die eigene Lebenssituation angepasst wird. Sämtliche Modellrechnungen und Förderbeispiele dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Häufig gestellte Fragen

Kann das Guthaben der Frühstart-Rente mit 18 Jahren ausgezahlt werden?
Nein, eine Auszahlung des Guthabens mit 18 Jahren ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Kapital der Frühstart-Rente dient ausschließlich der Altersvorsorge und bleibt bis zum Renteneintritt zweckgebunden im Altersvorsorgedepot geschützt. Auch die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei.
Welche staatliche Förderung erhält man für das Altersvorsorgedepot ab 18 Jahren?
Ab dem 18. Geburtstag fällt die monatliche Frühstart-Förderung von 10 Euro weg. Stattdessen greift die Förderlogik des Erwachsenen-AVD mit Grundzulage auf eigene Beiträge. Berufseinsteiger zwischen 18 und 25 Jahren können zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten.
Wer übernimmt mit 18 Jahren die Kontrolle über das Frühstart-Depot?
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit geht die alleinige Vertretungsmacht von den Eltern auf das volljährige Kind über. Der Anbieter fordert zur Legitimation eine Überprüfung der Identität an, woraufhin das Kind eigenständig über Anpassungen, Einzahlungen oder Anbieterwechsel entscheidet.
Was passiert, wenn die Eltern vor dem 18. Geburtstag kein Depot eröffnet haben?
Wurde vor dem 18. Geburtstag kein individuelles Depot eröffnet, wurden die staatlichen Beiträge in einer kollektiven Anlage verwaltet. Das volljährige Kind kann bis zum 25. Geburtstag ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot eröffnen und die Übertragung des angesparten Guthabens veranlassen.
Können junge Erwachsene ab 18 den Depotanbieter frei wechseln?
Ja, volljährige Depotinhaber können das Altersvorsorgedepot zu einem anderen zertifizierten Anbieter übertragen. Während vor dem 18. Geburtstag nur ein einmaliger Anbieterwechsel erlaubt war, stehen jungen Erwachsenen im AVD-System reguläre Wechselmöglichkeiten zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen für das Altersvorsorgedepot ab 18 Jahren an?
Für zertifizierte Standarddepot-Verträge des Altersvorsorgedepots gilt ein gesetzlicher Effektivkostendeckel von 1 Prozent pro Jahr. Dieser begrenzt die Gesamtkosten für Verwaltung und Produktmanagement, um eine hohe Netto-Rendite für den Vermögensaufbau sicherzustellen.

Quellen

  1. [1]steuertipps.de
  2. [2]steuertipps.de
  3. [3]hannoversche.de
  4. [4]hannoversche.de
  5. [5]bundesfinanzministerium.de
  6. [6]steuertipps.de
  7. [7]steuertipps.de
  8. [8]bundesfinanzministerium.de
  9. [9]steuertipps.de
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