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Kann ich den Beitrag im Altersvorsorgedepot ändern?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Eine Person sitzt entspannt am Schreibtisch und passt flexibel ihre Sparrate für das Altersvorsorgedepot auf einem Tablet an.

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Maximale Flexibilität: Sparraten im Altersvorsorgedepot jederzeit anpassen

Sie können die Beiträge in Ihrem Altersvorsorgedepot in der Regel jederzeit und ohne bürokratische Hürden ändern, um sie an Ihre aktuelle finanzielle Situation anzupassen. Ob Sie die Sparrate erhöhen, senken, vorübergehend pausieren oder Einmalzahlungen tätigen möchten, lässt sich direkt über das Online-Portal oder die App Ihres Anbieters steuern. Für Selbständige bietet dieses flexible Modell maximale Planungsfreiheit bei schwankendem Einkommen, solange die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt bleiben.

Keine Hürden und Gebühren bei der Anpassung

Moderne Neobroker verzichten bei der Verwaltung des Altersvorsorgedepots weitgehend auf Änderungsgebühren, sodass Sparplanänderungen für Sie kostenneutral bleiben. Wichtig ist jedoch, dass Sie im Kalenderjahr den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro erbringen, um überhaupt Anspruch auf die staatliche Zulagenförderung zu haben[1]. Sollte Ihr Einkommen als Selbständiger in einer Phase sinken, können Sie den Sparplan temporär aussetzen und die Lücke später im selben Jahr durch eine manuelle Sonderzahlung ausgleichen. Nutzen Sie unser Vorsorgewissen Informationsportal, um wichtige Hintergründe zu den staatlichen Förderstrukturen nachzulesen.

AktionUmsetzung und KostenEffekt auf die Förderung
Beitrag erhöhen oder senkenEinstellung per App oder Web-Interface des Anbieters, in der Regel kostenlosDie staatliche Förderung passt sich proportional an die neue Beitragshöhe an
Sparplan pausierenVorübergehende Aussetzung des Lastschrifteinzugs, gebührenfrei möglichGefahr des Zulagenverlusts, falls der Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr unterschritten wird
Sonderzahlung leistenManuelle Überweisung auf das Depotkonto am Jahresende, kostenfreiSichert den vollen Förderanspruch und gleicht schwache Sparphasen flexibel aus

Für die präzise Berechnung Ihrer optimalen Sparquote und der zu erwartenden staatlichen Zuschüsse steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Der jährliche Mindesteigenbeitrag: Die harte Grenze für die staatliche Förderung

Für Selbständige und Freiberufler bringt das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 eine historische Chance, da diese Berufsgruppe erstmals flächendeckend staatlich gefördert privat vorsorgen kann. Da das Einkommen in der Selbständigkeit jedoch naturgemäß schwankt, ist eine flexible Beitragszahlung im Alltag essenziell. Bei aller Flexibilität müssen Sie jedoch eine gesetzliche Grenze im Auge behalten: den jährlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro laut den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen[1]. Dieser Betrag fungiert als ein sogenannter Sockelbetrag. Wenn Sie diesen Mindestbeitrag im Kalenderjahr unterschreiten, führt dies zum vollständigen Verlust der gesamten staatlichen Förderung für das jeweilige Jahr.

Jährlicher EigenbeitragStatus der FörderungKonsequenz für Ihre Zulagen
Unter 120 EuroKeine FörderungSämtliche staatliche Zulagen für das betreffende Beitragsjahr entfallen vollständig und der Anspruch sinkt auf null.
Genau 120 EuroMindestförderungSie sichern sich den Einstieg in die staatliche Förderung und erhalten die Zulagen anteilig.
Über 120 bis 1.800 EuroReguläre FörderungSie schöpfen die staatliche Zulagenstaffel von bis zu 540 Euro Grundzulage sowie zusätzliche Kinderzulagen optimal aus.

Gerade für Geringverdiener oder Selbständige in einer wirtschaftlich herausfordernden Phase ist diese Untergrenze eine wichtige Orientierung. Ein monatlicher Sparbeitrag von lediglich 10 Euro reicht bereits aus, um die Mindestgrenze von 120 Euro im Jahr zu erreichen und den vollen Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu wahren. Sollten Sie im Laufe des Jahres merken, dass Ihre laufenden Einnahmen eine monatliche Einzahlung vorübergehend nicht zulassen, können Sie den Sparplan zwar flexibel pausieren, sollten aber vor dem Jahresende den ausstehenden Betrag per Sonderzahlung ausgleichen, um nicht unter die Grenze zu rutschen. Wie sich unterschiedliche Sparraten und Zulagen konkret auf Ihre private Rente auswirken, lässt sich übersichtlich mit dem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal ermitteln. Bitte beachten Sie, dass alle genannten Beispielrechnungen rein illustrativ sind (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Auswirkungen einer Beitragsreduzierung auf die Zulagenhöhe

Für Selbständige ist finanzielle Flexibilität im Geschäftsalltag essenziell, da das Einkommen häufigen Schwankungen unterliegt. Das Altersvorsorgedepot bietet hierfür eine optimale Lösung: Sie können Ihre Sparrate flexibel anpassen, den Sparplan vorübergehend pausieren oder per Sonderzahlung aufstocken. Allerdings hat eine Verringerung der monatlichen Einzahlungen direkte Auswirkungen auf die staatliche Zulagenhöhe. Da sich der staatliche Zuschuss proportional an Ihren tatsächlich geleisteten Beiträgen orientiert, führt jede dauerhafte oder temporäre Beitragsreduzierung zu einer verringerten Förderung. Wer seine Zulagen optimal ausschöpfen möchte, sollte die genauen Kürzungsmechanismen kennen.

Das Zusammenspiel von Eigenbeitrag und Förderung

Die staatliche Förderung basiert ab 2027 auf einem zweistufigen Matching-Modell[2]. Für die ersten 360 Euro an jährlichen Eigenbeiträgen zahlt der Staat eine Förderung von 50 Prozent (maximal 180 Euro). Für darüber hinausgehende Beträge bis zu insgesamt 1.800 Euro erhalten Sie einen Zuschuss von 25 Prozent (maximal weitere 360 Euro). Dadurch ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Kalenderjahr[2]. Wichtig für Selbständige ist vor allem die Untergrenze: Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro[2]. Sinken Ihre Beiträge im Jahr unter diese Grenze, entfällt der Anspruch auf Förderung vollständig und Sie erhalten 0 Euro Zulage. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Sparszenarien und deren direkte Auswirkungen auf Ihre Rendite simulieren.

AktionUmsetzung und KostenEffekt auf die staatliche Förderung
Beitrag senken (über 360 Euro/Jahr)Kostenlos über das Depot-Portal anpassbarProportionale Reduzierung der Stufe-2-Zulage (25 Prozent Förderung)
Beitrag senken (120 bis 360 Euro/Jahr)Kostenlos anpassbarProportionale Reduzierung der Stufe-1-Zulage (50 Prozent Förderung)
Beitrag senken (unter 120 Euro/Jahr)Pausierung des SparplansVollständiger Verlust der Zulagen (Anspruch sinkt auf 0 Euro)
Sonderzahlung leistenEinmalzahlung bis zum JahresendeErmöglicht das nachträgliche Aufholen der vollen Jahresförderung

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie Ihre Sparrate anpassen oder ob sich ein Wechsel Ihrer bestehenden Verträge lohnt, hilft Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal weiter. Zudem können Sie über Vorsorgedepot-Lotse eine Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch nehmen, um einen lizenzierten Experten hinzuzuziehen. Hinweis: Alle Zahlenbeispiele sind illustrativ und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Beitragspause einlegen: Was passiert beim vorübergehenden Pausieren?

Gerade für Selbständige mit schwankenden Einnahmen ist die finanzielle Flexibilität in der privaten Altersvorsorge ein entscheidendes Kriterium. Sollten Sie vorübergehend mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sein, können Sie die Einzahlungen in Ihr Altersvorsorgedepot jederzeit flexibel aussetzen. Das Aussetzen ist in der Regel unkompliziert über Ihr Depot-Interface möglich und verursacht keine zusätzlichen Gebühren. Das bis dahin angesparte Guthaben bleibt vollständig investiert und profitiert weiterhin von der fortlaufenden Wertentwicklung an den Finanzmärkten. Über das Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich jederzeit über die aktuellen Richtlinien informieren.

Beim Einlegen einer Beitragspause müssen Sie jedoch die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen auf die staatliche Förderung berücksichtigen. Bereits in der Vergangenheit erhaltene Zulagen verbleiben unberührt im Depot, da keine Rückzahlungspflicht für rechtmäßig erworbene Förderungen besteht. Unterschreiten Sie im Pausenjahr jedoch den gesetzlich festgeschriebenen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr, entfällt die staatliche Zulagenförderung für dieses Kalenderjahr komplett[1]. Sollten Sie den Mindestbeitrag knapp erreichen, wird die staatliche Zulage nur anteilig gewährt. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die exakten Auswirkungen reduzierter Sparleistungen im Detail berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.

Ein wesentlicher Vorteil für Selbständige liegt in der flexiblen Aussetzungsdauer. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Einzahlungen für wenige Monate oder ein ganzes Jahr ruhen lassen. Da das Altersvorsorgedepot auf kostengünstigen Wertpapieranlagen wie ETFs basiert, arbeitet das bereits angesammelte Kapital auch während einer aktiven Einzahlungspause ohne Unterbrechung für Sie weiter. Sobald sich Ihre Auftragslage stabilisiert, können Sie die monatliche Sparrate im Depot wieder aktivieren oder die verpassten Beiträge bequem per Sonderzahlung vor dem Jahresschluss ausgleichen, um sich die volle Zulage zu sichern. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ausschließlich Informationszwecken dienen (keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

AktionAblauf und KostenEffekt auf die Förderung
Sparrate pausieren (Beitrag bei 0 Euro)Flexibel einstellbar, meist kostenlos über das DepotKeine staatliche Förderung für das betroffene Jahr; bestehendes Guthaben entwickelt sich weiter.
Beitrag reduzieren (über 120 Euro/Jahr)Sparrate herabsetzen, gebührenfrei im Online-DepotDie staatliche Grund- und Kinderzulage wird anteilig auf Basis des verminderten Beitrags gekürzt.
Sonderzahlung am JahresendeEinmalige Einzahlung per Überweisung vor dem 31. DezemberGleicht verringerte monatliche Sparraten aus und sichert die volle staatliche Förderung.

Sonderzahlungen nutzen: Einzahlungen flexibel am Jahresende aufstocken

Für Selbstständige und Freiberufler stellt die langfristige finanzielle Planbarkeit oft eine erhebliche Herausforderung dar, da die monatlichen Einnahmen naturgemäß stark schwanken können. Das neue Altersvorsorgedepot bietet für diese Berufsgruppen eine dringend benötigte betriebliche Flexibilität im laufenden Betrieb. Wenn Sie in einem wirtschaftlich schwächeren Monat Ihre Liquidität für betriebliche Ausgaben schonen müssen, können Sie Ihre Sparraten im Depot unkompliziert und flexibel anpassen oder vorübergehend komplett pausieren. Diese Anpassungen erfolgen in der Regel direkt, unbürokratisch und vollkommen kostenfrei über die Benutzeroberfläche oder App Ihres gewählten Depotanbieters.

Um die staatliche Förderung dennoch in vollem Umfang für Ihre Altersvorsorge zu sichern, können Sie verpasste monatliche Sparraten vor dem Jahreswechsel durch eine gezielte Sonderzahlung aufstocken. Der Staat gewährt beim Altersvorsorgedepot eine maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro, sofern Ihre eigenen Beiträge im Kalenderjahr eine Summe von mindestens 1.800 Euro erreichen[1]. Sollten Sie hingegen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr unterschreiten, entfällt der Anspruch auf jegliche staatliche Förderung für dieses Jahr vollständig. Sonderzahlungen per Einmalüberweisung am Jahresende sind daher ein wirksames und wichtiges Instrument zur Steuerung Ihrer Zulagenberechtigung.

AktionAblauf und FristKostenEffekt auf die Förderung
Regulärer SparplanMonatlicher Bankeinzug oder DauerauftragGebührenfrei bei modernen DepotanbieternSichert die kontinuierliche Zulagenberechnung über das Kalenderjahr.
Beitrag senken oder pausierenJederzeit flexibel per Mausklick im Depot oder per App einstellbarKostenlosKann die Zulage mindern, wenn der Mindestbeitrag von 120 Euro unterschritten wird.
Sonderzahlung tätigenEinmalüberweisung auf das Depotkonto bis Mitte DezemberKostenlosGleicht geringere Sparphasen aus und sichert die volle Förderung von bis zu 540 Euro.

Damit Ihre getätigte Sonderzahlung steuerlich für das laufende Kalenderjahr berücksichtigt werden kann, müssen Sie die banküblichen Buchungsfristen zum Jahreswechsel aufmerksam beachten. Wir empfehlen Ihnen, die Überweisung spätestens bis Mitte Dezember anzuweisen, damit der Geldeingang zweifelsfrei vor dem gesetzlichen Stichtag am 31. Dezember auf dem Vertragskonto Ihres Anbieters verbucht wird. Zur exakten Ermittlung Ihrer optimalen Einzahlungshöhe steht Ihnen unser neutraler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung, mit dem Sie verschiedene Szenarien ganz einfach vergleichen können. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Besonderheiten für Selbstständige und Freiberufler beim Beitragsmanagement

Für Selbstständige und Freiberufler, die ab 2027 erstmals voll in der geförderten privaten Altersvorsorge berechtigt sind, ist eine variable Beitragssteuerung im Alltag essenziell. Da Ihr Einkommen naturgemäß oft schwankt, können Sie Ihre monatliche Sparrate im Altersvorsorgedepot in der Regel jederzeit flexibel anpassen, reduzieren oder zeitweise vollständig aussetzen. Sie müssen jedoch darauf achten, übers Jahr den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro zu erbringen, um die ungekürzte staatliche Zulage zu erhalten[1]. Eine strategische Aufstockung per Sonderzahlung am Jahresende ist für Selbstständige daher ein bewährtes Mittel, um schwankende Einnahmen auszugleichen und die volle Förderung zu sichern.

Um Ihren optimalen Beitrag präzise zu ermitteln, steht Ihnen auf unserer Plattform das interaktive Tool Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Mit diesem digitalen Instrument simulieren Sie verschiedene jährliche Sparraten und sehen sofort, wie sich diese auf die staatlichen Zulagen und Ihr voraussichtliches Endkapital auswirken. Ein weiterer bedeutender Vorteil für Selbstständige liegt in der steuerlichen Behandlung: Ihre Einzahlungen können Sie als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen, während die Besteuerung erst in der Auszahlungsphase im Alter erfolgt. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung verschafft Ihnen in Jahren mit hoher Steuerlast eine spürbare Entlastung. Mehr Informationen hierzu bietet Ihnen unser neutrales Vorsorgewissen Informationsportal.

AktionWie und KostenEffekt auf Förderung
Sparrate senkenJederzeit kostenfrei im Depot anpassbarZulage sinkt anteilig bei Unterschreitung des Mindestbeitrags
Zahlung pausierenVorübergehende Aussetzung per Klick möglichZulagenanspruch ruht oder verringert sich je nach Jahressumme
Sonderzahlung leistenEinmalüberweisung bis zum Höchstbetrag von 6.840 Euro jährlichErhöht den staatlich geförderten Anteil bis zu 1.800 Euro voll

Vergleich der Flexibilität: Altersvorsorgedepot versus alte Riester-Verträge

Für Selbständige und Freiberufler stellt ein starres Altersvorsorgesystem ein erhebliches Risiko dar. Während klassische Riester-Rentenversicherungen oft durch träge, papierlastige Prozesse und langwierigen Schriftverkehr geprägt sind, bietet das neue Altersvorsorgedepot eine zeitgemäße, volldigitale Flexibilität[3]. Anpassungen Ihrer monatlichen Sparrate können Sie bei modernen Depotanbietern meist in Echtzeit und ohne bürokratischen Aufwand per App oder Web-Interface vornehmen.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der vollkommenen Transparenz und dem Verzicht auf versteckte Änderungsgebühren. Während klassische Versicherer für Vertragsanpassungen oder Beitragsfreistellungen im Hintergrund oft Kosten verbuchen oder die Beitragsgarantien neu kalkulieren, entfallen solche Hürden beim Altersvorsorgedepot vollständig. Diese hohe Reaktionszeit ist bei schwankendem Einkommen essenziell. Falls ein Monat finanziell schwächer ausfällt, lässt sich die Sparrate flexibel absenken oder vorübergehend komplett pausieren. Über das Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich detailliert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informieren.

Allerdings sollten Sie den jährlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Blick behalten. Wird dieser unterschritten, entfällt die staatliche Förderung für das gesamte Kalenderjahr vollständig. Um dies zu verhindern, können Sie gegen Ende des Jahres eine Sonderzahlung tätigen, um Ihre Beitragsleistung wieder aufzustocken und sich die maximale Zulage zu sichern. Nutzen Sie dafür den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um Ihren genauen Förderanspruch und die notwendigen Beiträge präzise zu berechnen. (Hinweis: Diese modellhafte Darstellung dient rein zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.)

Aktion im DepotDigitaler ProzessGebühren / KostenEffekt auf die staatliche Förderung
Sparrate erhöhen oder senkenAnpassung direkt per App oder Web-Oberfläche in EchtzeitKostenlosZulage wird bei Unterschreiten des Mindestbeitrags anteilig gekürzt
Sparrate pausierenVorübergehende Aussetzung des Sparplans per MausklickKostenlosFührt bei einem Eigenbeitrag von unter 120 Euro im Jahr zum Verlust der Förderung
Sonderzahlung leistenEinmalige Überweisung oder Direkteinzahlung auf das DepotkontoKostenlosErmöglicht das gezielte Auffüllen der Beiträge vor Jahresende für die volle Förderung

Aktion versus Effekt: Die wichtigsten Beitragsänderungen im kompakten Überblick

Ja, Sie können Ihren Beitrag im Altersvorsorgedepot jederzeit flexibel ändern, pausieren oder per Sonderzahlung aufstocken. Diese Anpassungen lassen sich bei modernen Anbietern meist kostenlos und unkompliziert per App oder Online-Portal durchführen. Besonders für Selbständige mit schwankenden Einnahmen bietet diese Dynamik eine optimale Möglichkeit, die private Altersvorsorge flexibel an die aktuelle Auftragslage anzupassen.

Aktion im DepotKosten und AufwandEffekt auf die staatliche Förderung
Beitrag erhöhen oder senkenKostenlos, meist sofort per App einstellbarDie Zulage passt sich proportional an. Die maximale Grundzulage von 540 Euro erhalten Sie ab 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr.
Sparrate pausierenKostenlos, jederzeit möglichDie Förderung sinkt. Achtung: Unterschreiten Sie 120 Euro im Kalenderjahr, entfällt die staatliche Förderung für dieses Jahr komplett.
Sonderzahlung leistenGebührenfrei per Überweisung oder EinzugGleicht beitragsfreie Monate aus. Ideal, um am Jahresende die volle Förderung oder Steuervorteile gezielt zu sichern.

Wichtige Fristen und Entscheidungshilfe für die Praxis

Um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie im jeweiligen Kalenderjahr bestimmte Beitragsgrenzen einhalten. Der gesetzliche Mindesteigenbeitrag für den Erhalt jeglicher Förderung beträgt 120 Euro pro Kalenderjahr[1]. Für Selbständige, die ein unregelmäßiges Einkommensprofil aufweisen, empfiehlt sich ein pragmatischer Ansatz: Setzen Sie unterjährig eine niedrige Sparrate an und gleichen Sie diese im Dezember per Einmalzahlung aus, sobald Ihr Jahresgewinn feststeht. Nutzen Sie am besten den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um Ihren exakten Förderanspruch und die optimale Eigenleistung im Vorfeld präzise zu kalkulieren.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Beitrag im Altersvorsorgedepot monatlich ändern?
Ja, bei den meisten Brokern und Anbietern können Sie Ihre Sparrate monatlich über die App oder das Online-Banking anpassen. Es gibt in der Regel keine Fristen, sodass Sie flexibel auf finanzielle Veränderungen reagieren können.
Was kostet die Änderung des Sparbeitrags im Altersvorsorgedepot?
Die Änderung der Sparrate, das Pausieren des Sparplans oder die Tätigung einer Sonderzahlung sind bei modernen Depotanbietern in der Regel vollkommen kostenlos. Es fallen keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren an, wie es bei klassischen Riester-Rentenversicherungen oft der Fall war.
Gibt es einen Mindestbeitrag für das Altersvorsorgedepot?
Ja, der gesetzliche Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr. Unterschreiten Sie diesen Betrag, entfällt die staatliche Förderung für das jeweilige Kalenderjahr komplett. Viele Anbieter ermöglichen Sparraten ab bereits 10 Euro pro Monat.
Kann ich den Beitrag im Altersvorsorgedepot vorübergehend pausieren?
Ja, Sie können den Sparplan jederzeit pausieren, ohne dass das Depot gekündigt oder die bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Beachten Sie jedoch, dass Sie für das pausierte Jahr keine neuen staatlichen Zulagen erhalten, wenn Sie den jährlichen Mindestbeitrag von 120 Euro nicht erreichen.
Wie kann ich am Jahresende eine Sonderzahlung leisten?
Sie können bis zum Jahresende eine manuelle Überweisung oder eine Einmalzahlung über Ihr Verrechnungskonto vornehmen. Dies ist eine hervorragende Möglichkeit für Selbstständige, eine schwächere Sparphase auszugleichen und sich die volle staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro zu sichern.
Werden meine Zulagen gekürzt, wenn ich meinen Beitrag senke?
Ja, wenn Sie Ihren Beitrag unter den für die maximale Zulage erforderlichen Betrag absenken, wird die Grundzulage von maximal 540 Euro anteilig gekürzt. Um die volle Grundzulage zu erhalten, müssen Sie im Kalenderjahr einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro leisten; den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr müssen Sie für jegliche Förderung erreichen.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]blog.evergreen.de
  3. [3]magazin.comdirect.de
  4. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  5. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  6. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

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