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Grundzulage beim Altersvorsorgedepot: Höhe & Voraussetzungen

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Eine grafische Darstellung eines Altersvorsorgedepots mit wachsenden Goldmünzen und einem staatlichen Zulagen-Zuschuss in Euro-Symbolen vor einem modernen, digitalen Hintergrund.

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1. Das neue Altersvorsorgedepot: Ein Meilenstein ab 2027

Die staatliche Grundzulage beim neuen Altersvorsorgedepot beträgt ab dem 1. Januar 2027 bis zu 540 Euro pro Jahr[1]. Diese maximale Förderung wird durch eine anteilige staatliche Bezuschussung der eigenen Einzahlungen (Eigenbeitrag) erreicht: Der Staat zahlt eine Zulage von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro der eigenen Einzahlungen sowie weitere 25 Prozent auf bis zu 1.440 Euro zusätzliche Einzahlungen. Um die volle Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, müssen Sparer somit einen jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro leisten. Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 als kapitalmarktorientierter Nachfolger der klassischen Riester-Rente vollzieht die deutsche Altersvorsorge einen historischen Meilenstein. In diesem Artikel des Vorsorgewissen Informationsportal bieten wir Ihnen eine quellenbasierte und neutrale Orientierung, um die genauen Bedingungen der Förderung zu durchdringen.

Jährlicher EigenbeitragFörderquote / BerechnungMaximale staatliche Grundzulage
Bis zu 360 Euro50 % des BeitragsBis zu 180 Euro
Weitere 1.440 Euro25 % des BeitragsBis zu 360 Euro
Ab 1.800 Euro (Gesamt)Kombinierte Stufen540 Euro (Maximalbetrag)

Die staatliche Förderung setzt jedoch voraus, dass Sie einen jährlichen Mindestbeitrag von 120 Euro einzahlen; bei geringeren Beiträgen entfällt die Zulage vollständig. Liegt Ihr Eigenbeitrag zwar oberhalb dieser Mindestgrenze, aber unter den für die maximale Zulage erforderlichen 1.800 Euro, wird die Förderung entsprechend der Stufenformel berechnet. Um Ihre persönlichen Ansprüche und die genaue Kostenwirkung im Vergleich zu bestehenden Riester-Verträgen präzise zu ermitteln, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

2. Die Höhe der neuen Grundzulage: Bis zu 540 Euro jährlich

Mit dem Start des neuen Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 wird die staatliche Förderung in Deutschland neu geordnet[1]. Die maximale jährliche Grundzulage steigt von bislang 175 Euro bei der Riester-Rente auf bis zu 540 Euro an. Dies entspricht einer Erhöhung um mehr als 200 Prozent. Diese deutliche Anhebung soll den Anreiz stärken, privat über den Kapitalmarkt für das Alter vorzusorgen. Dabei ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot unabhängig von einer familiären Situation oder Kinderzahl. Sie steht jedem unmittelbar Förderberechtigten zu, der die Voraussetzungen erfüllt.

MerkmalAlte Riester-RenteNeues Altersvorsorgedepot
Maximale Grundzulage175 Euro pro Jahr540 Euro pro Jahr
FördersystematikFestbetrag bei 4 Prozent VorjahreseinkommenProzentualer Zuschuss auf Eigenbeitrag
Mindestbeitrag60 Euro pro Jahr120 Euro pro Jahr

Berechnungsformel und konkrete Rechenbeispiele

Die Berechnung der Grundzulage folgt einer zweistufigen Struktur. Der Staat bezuschusst Ihre jährlichen Eigenbeiträge mit 50 Prozent für die ersten 360 Euro und mit 25 Prozent für jeden weiteren Euro bis zu einer Obergrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag. Wichtig zu wissen ist, dass ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr gilt. Wer diesen Betrag nicht einzahlt, erhält überhaupt keine Zulage. Liegt der Eigenbeitrag dazwischen, wird die Zulage nach der mathematischen Formel berechnet, was im Vergleich zur alten Riester-Regelung eine flexiblere Handhabung ermöglicht.

  • Volle Förderung bei 1.800 Euro Eigenbeitrag: Bei einem jährlichen Sparbeitrag von 1.800 Euro erhalten Sie die maximale Grundzulage von 540 Euro (180 Euro aus der ersten Stufe plus 360 Euro aus der zweiten Stufe).
  • Gekürzte Förderung bei 360 Euro Eigenbeitrag: Zahlen Sie weniger ein, etwa 360 Euro, erhalten Sie eine entsprechend gekürzte Zulage von 180 Euro (50 Prozent von 360 Euro).
  • Keine Förderung bei unter 120 Euro Eigenbeitrag: Zahlen Sie weniger als den Mindestbeitrag von 120 Euro ein, erhalten Sie keine staatliche Zulage (0 Euro).

Um Ihre persönliche Förderung und die Auswirkung auf Ihr zukünftiges Kapital exakt zu ermitteln, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Bitte beachten Sie: Diese Berechnungen dienen der Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

3. Die mathematische Förderformel: So berechnet sich Ihre Grundzulage

Das neue Altersvorsorgedepot löst ab dem Jahr 2027 das alte Riester-System durch eine transparente, beitragsabhängige Förderung ab. Die maximale staatliche Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr und berechnet sich nach einer klaren, gesetzlich verankerten Formel des Bundesfinanzministeriums. Anstelle von starren Pauschalen richtet sich die konkrete Höhe Ihres staatlichen Zuschusses direkt nach Ihren eigenen Einzahlungen im jeweiligen Kalenderjahr.

Die gesetzliche Förderformel ist zweistufig aufgebaut und belohnt bereits kleine Sparbeiträge[1]. Für die ersten 360 Euro, die Sie im Jahr selbst in Ihr Depot einzahlen, erhalten Sie eine staatliche Förderung von 50 Prozent, was maximal 180 Euro entspricht. Für jeden weiteren Euro, den Sie zwischen 360 Euro und 1.800 Euro ansparen, erhalten Sie eine Zulage von 25 Prozent (maximal 360 Euro). Wer also die vollen 1.800 Euro Eigenbeitrag leistet, schöpft die maximale Grundzulage von 540 Euro vollständig aus.

Jährlicher EigenbeitragBerechnung der ZulageStaatliche GrundzulageEffektive Förderquote
Unter 120 EuroKeine Förderung wegen Mindestbeitrag0 Euro0 Prozent
120 Euro (Mindestbeitrag)50 Prozent von 120 Euro60 Euro50 Prozent
360 Euro50 Prozent von 360 Euro180 Euro50 Prozent
1.000 Euro180 Euro (Stufe 1) + 25 Prozent von 640 Euro (160 Euro)340 Euro34 Prozent
1.800 Euro (Maximalbeitrag)180 Euro (Stufe 1) + 25 Prozent von 1.440 Euro (360 Euro)540 Euro30 Prozent

Ein wichtiger Faktor ist der gesetzliche Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr. Liegt Ihr jährlicher Eigenbeitrag unter dieser Grenze, entfällt der Anspruch auf die staatliche Förderung komplett und die Zulage sinkt auf null Euro. Für eine exakte Berechnung Ihrer persönlichen Ansprüche und der Auswirkung auf Ihr späteres Kapital steht Ihnen unser kostenloser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Zusätzliche Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen Bedingungen finden Sie auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal. Bitte beachten Sie, dass alle genannten Berechnungen und Projektionen rein illustrativ sind und keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG darstellen.

4. Der Mindesteigenbeitrag: Die absolute Hürde von 120 Euro

Während beim alten Riester-System noch komplizierte Berechnungen basierend auf dem Vorjahreseinkommen und ein Sockelbeitrag von 60 Euro galten, vereinfacht das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 die Spielregeln deutlich. Um überhaupt einen Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, müssen Sparer einen gesetzlich festgelegten Mindesteigenbeitrag von exakt 120 Euro pro Kalenderjahr leisten[2]. Dies entspricht einem monatlichen Sparbetrag von gerade einmal 10 Euro. Diese Hürde ist bewusst niedrig angesetzt, um auch Personen mit geringerem Einkommen oder Berufseinsteigern den Zugang zur geförderten privaten Altersvorsorge zu ermöglichen. Dennoch handelt es sich um eine strikte gesetzliche Vorgabe, die keinerlei Spielraum zulässt.

Die Null-Euro-Grenze bei Unterschreitung

Der Gesetzgeber kennt an dieser Stelle keine Kulanz: Wird die jährliche Grenze von 120 Euro auch nur um einen einzigen Cent unterschritten, verfällt der gesamte Anspruch auf staatliche Zulagen für das entsprechende Beitragsjahr vollständig. In diesem Fall wird die staatliche Förderung unweigerlich auf null Euro gekürzt, und Sie erhalten weder die Grundzulage noch eventuelle Kinderzulagen[2]. Es gibt bei einer Unterschreitung des Mindesteigenbeitrags also keine anteilige Kürzung, sondern einen kompletten Ausschluss von der staatlichen Förderung. Daher ist es für Sie von höchster Bedeutung, Ihre Sparraten kontinuierlich zu überwachen, insbesondere dann, wenn Sie unregelmäßige Einzahlungen tätigen oder sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern.

Jährlicher EigenbeitragEinhaltung der MindesthürdeAuswirkung auf die Zulagen
Ab 120,00 EuroJa (Hürde genommen)Anspruch auf Förderung (Zulagenzahlung erfolgt anteilig oder voll)
Unter 120,00 Euro (z. B. 119,99 Euro)Nein (Hürde unterschritten)Kompletter Förderungsverlust (Zulagen werden auf 0,00 Euro gekürzt)

Um solche folgenschweren Rechenfehler zu vermeiden und Ihre persönliche Sparstrategie fehlerfrei aufzusetzen, stellen wir Ihnen den Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Mit diesem quellenbasierten, interaktiven Werkzeug können Sie unkompliziert prüfen, wie hoch Ihr Eigenbeitrag sein muss, um die volle staatliche Unterstützung für Ihre Lebenssituation zu sichern. Das Tool vergleicht die unterschiedlichen Beitragsstufen transparent und zeigt Ihnen genau, an welcher Stelle die staatlichen Zulagen fließen und ab wann Sie die maximale Förderung ausschöpfen. Nutzen Sie diese Entscheidungshilfe, um Ihre private Vorsorge von Anfang an auf ein solides mathematisches Fundament zu stellen.

5. Rechenbeispiel: Volle vs. gekürzte Grundzulage im Vergleich

Die Ermittlung der staatlichen Förderung für das neue Altersvorsorgedepot ab dem Jahr 2027 folgt einem klaren und verlässlichen Prinzip: Die Höhe der Grundzulage ist direkt an Ihren eigenen geleisteten Beitrag gekoppelt. Das oft kritisierte, hochkomplexe Riester-Verfahren, bei dem die Zulage in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen des Vorjahres berechnet und bei zu geringem Beitrag anteilig gekürzt wurde, gehört damit der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber belohnt nun jeden eingezahlten Euro direkt im Rahmen eines festgelegten Stufenmodells[1]. Das bedeutet für Sie maximale Transparenz und Planungssicherheit ab dem ersten Euro.

Jährlicher EigenbeitragFörderquote und StufenmodellStaatliche GrundzulageGesamtguthaben ohne Rendite
1.800 Euro50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent540 Euro (Maximalwert)2.340 Euro
360 Euro50 Prozent auf den gesamten Beitrag (Stufe 1)180 Euro540 Euro
120 Euro50 Prozent (gesetzlicher Mindestbeitrag)60 Euro180 Euro
Unter 120 Euro (z. B. 100 Euro)Keine Förderung wegen Unterschreitung der Mindesthürde0 Euro100 Euro

Wie die Gegenüberstellung verdeutlicht, lässt sich die Kürzungsmechanik der neuen Förderung auf eine einfache Proportionalität reduzieren. Wer den maximalen staatlichen Zuschuss von 540 Euro im Jahr erhalten möchte, muss den optimalen jährlichen Eigenbeitrag von mindestens 1.800 Euro in das Depot einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, sinkt die Zulage entsprechend der Stufenregelung ab. Ein wichtiger Schwellenwert ist dabei der gesetzliche Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr[1]. Wenn dieser Sockelbetrag unterschritten wird, entfällt der gesamte Anspruch auf staatliche Zulagen für das jeweilige Beitragsjahr ersatzlos. Für eine präzise Berechnung Ihrer individuellen Fördersituation können Sie unkompliziert den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, den wir auf unserem neutralen Vorsorgewissen Informationsportal bereitstellen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnungen und Szenarien dienen ausschließlich zu Informations- und Illustrationszwecken. Sie stellen keine Anlageberatung oder Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar. Die tatsächliche Förderhöhe sowie die individuelle Renditeentwicklung hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen, den künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der konkreten Produktauswahl ab.

6. Voraussetzungen für den Erhalt: Wer ist unmittelbar förderberechtigt?

Für den Erhalt der staatlichen Förderung des neuen Altersvorsorgedepots ist die unmittelbare Förderberechtigung der entscheidende Schlüssel. Unmittelbar förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen Angestellte, Auszubildende, Bezieher von Bürgergeld oder Krankengeld sowie pflichtversicherte Selbstständige. Auch Beamte, Richter und Soldaten gehören wie bisher zu diesem Kreis, sofern sie die erforderliche Einverständniserklärung zur Datenübermittlung abgeben. Eine der wichtigsten Reformen ab dem Jahr 2027 betrifft jedoch die restlichen Selbstständigen und Freiberufler, die bislang oft von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren, es sei denn, sie besaßen einen mittelbaren Anspruch über ihre Ehepartner.

Ab 2027 wird dieser Kreis stark erweitert, sodass Selbstständige uneingeschränkt und direkt förderberechtigt werden können. Damit entfallen die bisherigen bürokratischen Hürden für Selbstständige, die nun eigenständig staatliche Zulagen für ihr Altersvorsorgedepot beanspruchen dürfen. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen von bis zu 540 Euro ist stets, dass Sie den gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich einzahlen und Ihre Beiträge an die Fördergrenzen anpassen. Für eine fundierte Einschätzung Ihrer persönlichen Berechtigung und der optimalen Beitragshöhe bietet sich unser Förderrechner Altersvorsorgedepot an. Dieser berechnet auf Basis Ihrer Daten die exakte Förderquote.

BerufsgruppeBisherige Riester-RegelungNeue AVD-Regelung ab 2027
Angestellte und PflichtversicherteUnmittelbar förderberechtigtUnmittelbar förderberechtigt
Beamte, Richter und SoldatenUnmittelbar förderberechtigt nach DatenfreigabeUnmittelbar förderberechtigt nach Datenfreigabe
Selbstständige ohne PflichtversicherungMeist nur mittelbar über EhepartnerUneingeschränkt unmittelbar förderberechtigt
Freiwillig gesetzlich VersicherteNicht unmittelbar förderberechtigtRegulär nicht unmittelbar förderberechtigt

Bitte beachten Sie, dass für die Gewährung der Zulagen eine kontinuierliche Prüfung der Voraussetzungen erfolgt. Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann unter Umständen weiterhin über eine mittelbare Berechtigung des Ehepartners gefördert werden, sofern dieser einen eigenen Vertrag aktiv bespart und die Bedingungen erfüllt[1]. Falls Sie sich bezüglich Ihres persönlichen Status unsicher sind, empfiehlt es sich, eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen. Rechtlicher Hinweis: Diese Übersicht stellt keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG dar.

7. Abgrenzung und Ergänzung: Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus

Die staatliche Förderung beim neuen Altersvorsorgedepot setzt sich aus verschiedenen rechtlichen Komponenten zusammen, die sich gegenseitig ergänzen und strikt voneinander abzugrenzen sind. Während die jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro das Fundament bildet, können Sparer zusätzliche finanzielle Zuschüsse beanspruchen. Diese Zusatzförderungen hängen nicht von der Höhe der persönlichen Grundzulage ab, sondern werden separat berechnet und dem Vertrag gutgeschrieben, sofern der gesetzliche Mindesteigenbeitrag von jährlich 120 Euro erbracht wird[1].

  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr. Diese Förderung wird im Verhältnis von eins zu eins gezahlt, sodass für jeden selbst eingezahlten Euro ein Euro staatlicher Zuschuss fließt, bis das Maximum erreicht ist.
  • Berufseinsteiger-Bonus: Junge Sparerinnen und Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 200 Euro, um den frühzeitigen Aufbau von Altersvorsorgevermögen gezielt zu unterstützen.

Sämtliche Förderkomponenten fließen direkt in Ihr Altersvorsorgedepot und stärken den langfristigen Zinseszins-Effekt der investierten ETFs oder Fonds. Um die genaue Verteilung der Zulagen für Ihre persönliche Familiensituation präzise zu kalkulieren, steht Ihnen der interaktive Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Mit diesem digitalen Tool lassen sich verschiedene Lebensentwürfe und Beitragsdynamiken transparent simulieren.

FörderkomponenteMaximale HöheWesentliche Voraussetzungen
GrundzulageBis zu 540 Euro jährlichMindesteigenbeitrag von 120 Euro; maximale Zulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag
KinderzulageBis zu 300 Euro jährlich je KindAnspruch auf Kindergeld; Förderung im Verhältnis 1:1 ab dem Mindestbeitrag
Berufseinsteiger-Bonus200 Euro einmaligUnmittelbare Zulageberechtigung und Alter unter 25 Jahren bei Vertragsbeginn

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Berechnungen und mathematischen Beispiele in unseren Ratgebern der Veranschaulichung dienen. Es handelt sich hierbei um keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Für eine verlässliche Finanzplanung empfehlen wir Ihnen, die neutralen Informationen in unserem Vorsorgewissen Informationsportal gründlich zu prüfen oder eine qualifizierte Fachberatung in Anspruch zu nehmen.

8. Nächste Schritte: Förderung berechnen und die richtige Entscheidung treffen

Die gesetzlichen Weichen für das neue Altersvorsorgedepot ab dem Jahr 2027 sind gestellt, doch die konkrete Umsetzung hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Lebenslage und Ihrem Einkommen ab. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dieser Reform eine neue Ära der geförderten privaten Altersvorsorge eingeleitet, die Sparern durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien deutlich renditestärkere Anlageoptionen eröffnet[1]. Um das Maximum aus der staatlichen Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich herauszuholen und Kürzungen zu vermeiden, sollten Sie im ersten Schritt Ihre individuellen Förderansprüche exakt ermitteln. Auf unserem Portal, dem Vorsorgewissen Informationsportal, finden Sie dafür alle mathematischen und rechtlichen Hintergründe neutral und quellenbasiert aufbereitet. Für die konkrete, auf Ihre Daten zugeschnittene Simulation steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

  • Schritt 1: Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot zur präzisen Ermittlung Ihrer voraussichtlichen staatlichen Zulagen sowie der exakten Mindesteigenbeiträge. Bitte beachten Sie hierbei: Diese Beispielberechnungen und Simulationen dienen der reinen Veranschaulichung des Modells und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
  • Schritt 2a für Selbstentscheider: Vergleichen Sie geeignete Depotanbieter und günstige Neobroker über unseren Kriteriengestützter Anbietervergleich. Dieser Weg ermöglicht es Ihnen, Ihr gefördertes Wertpapierdepot eigenständig zu eröffnen und von niedrigen Produktgebühren zu profitieren.
  • Schritt 2b für Beratungssuchende: Beanspruchen Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung, falls Sie eine persönliche Begleitung durch lizenzierte Finanzexperten bevorzugen oder komplexe Detailfragen, wie etwa den Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag, im direkten Gespräch klären möchten.

Egal, welchen dieser beiden Wege Sie einschlagen: Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen eine quellenbasierte, verlässliche und vollkommen neutrale Orientierung im modernisierten deutschen Vorsorgesystem zu bieten. Ob Sie als eigenständig agierender Anleger direkt über digitale Plattformen investieren oder den qualifizierten Dialog mit einem unabhängigen Berater suchen, bleibt ganz Ihrer persönlichen Präferenz überlassen. Mit fundierten Fakten und den passenden digitalen Werkzeugen wandeln Sie regulatorische Komplexität in eine selbstbewusste, maßgeschneiderte Entscheidung für Ihre private Altersvorsorge um.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot maximal?
Die maximale Grundzulage beim Altersvorsorgedepot beträgt ab dem Start im Jahr 2027 bis zu 540 Euro pro Jahr. Um diesen Höchstbetrag zu erhalten, müssen Sie einen jährlichen Eigenbeitrag von mindestens 1.800 Euro in Ihr gefördertes Depot einzahlen. Die Förderung wird dabei direkt vom Staat in Ihr Altersvorsorgedepot überwiesen und erhöht dort Ihr Anlagekapital, sodass Sie langfristig vom Zinseszinseffekt auf die staatlichen Zulagen profitieren können.
Gibt es einen Mindestbeitrag für den Erhalt der Grundzulage?
Ja, der jährliche Mindesteigenbeitrag für das Altersvorsorgedepot liegt bei genau 120 Euro. Wenn Sie diesen Betrag im Kalenderjahr nicht erreichen, wird Ihnen für dieses Jahr überhaupt keine Grundzulage gewährt (die Förderung sinkt auf 0 Euro). Sobald Sie den Mindestbeitrag von 120 Euro einzahlen, erhalten Sie eine anteilige Grundzulage in Höhe von 60 Euro, da die ersten 360 Euro Eigenbeitrag mit einer Förderquote von 50 Prozent bezuschusst werden.
Wie wird die staatliche Grundzulage genau berechnet?
Die staatliche Grundzulage berechnet sich über eine zweistufige Formel: Auf die ersten 360 Euro Ihres jährlichen Eigenbeitrags gewährt der Staat einen Zuschuss von 50 Prozent, was maximal 180 Euro entspricht. Für jeden weiteren eingezahlten Euro zwischen 360 Euro und 1.800 Euro erhalten Sie einen Zuschuss von 25 Prozent, was maximal 360 Euro entspricht. Zusammen ergibt dies die maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.
Muss ich die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot separat beantragen?
Ja, um die staatliche Zulage zu erhalten, müssen Sie einen Zulagenantrag über Ihren Depotanbieter stellen. In der Regel geschieht dies komfortabel über einen dauerhaften Zulagenantrag (Dauerzulagenantrag) direkt bei der Eröffnung des Altersvorsorgedepots. Der Anbieter übermittelt Ihre Beitragsdaten dann jährlich an die zuständige staatliche Stelle, welche die Grundzulage ermittelt und direkt auf Ihr Depotkonto zur Wiederanlage überweist.
Erhalten auch Selbstständige die neue Grundzulage?
Ja, das ist eine der größten Neuerungen der Reform ab 2027. Während Selbstständige und Freiberufler beim alten Riester-System meist von der Förderung ausgeschlossen waren, sind sie beim neuen Altersvorsorgedepot uneingeschränkt unmittelbar förderberechtigt. Sie können somit die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich beanspruchen, sofern sie den entsprechenden Eigenbeitrag in ihren zertifizierten Vertrag einzahlen.
Was passiert mit der Grundzulage, wenn ich weniger als 1.800 Euro einzahle?
Wenn Sie weniger als den maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro einzahlen, aber mindestens den Mindestbeitrag von 120 Euro leisten, wird Ihre Grundzulage anteilig gekürzt. Die genaue Höhe berechnet sich über die zweistufige Formel (50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent). Zahlen Sie beispielsweise genau 360 Euro ein, erhalten Sie eine Grundzulage von 180 Euro. Bei einer Einzahlung von 1.000 Euro beträgt Ihre Zulage insgesamt 340 Euro.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]spiegel.de
  3. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  4. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

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