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Soll ich 2026 noch in meinen Riester-Vertrag einzahlen?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein Sparschwein steht neben einem Kalenderblatt für das Jahr 2026 und Unterlagen zur Altersvorsorge auf einem Holzschreibtisch.

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Status quo 2026: Was gilt für bestehende Riester-Verträge vor dem Reformstart?

Für das Beitragsjahr 2026 gilt bei bestehenden Riester-Verträgen die bisherige rechtliche und steuerliche Ordnung uneingeschränkt fort. Das durch das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) beschlossene Recht auf Bestandsschutz garantiert, dass Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 geschlossen wurden, in vollem Umfang weitergeführt und staatlich gefördert werden können. Wer 2026 weiterhin regulär Beiträge leistet, profitiert somit von den gewohnten Zulagen und Steuervorteilen des laufenden Jahres. Ein fortgeführter Riester-Vertrag sichert für die Übergangszeit sämtliche Ansprüche, während der finale Wechsel zum neuen Altersvorsorgedepot erst mit dem Start der Neuregelung ab 2027 im Fokus steht.

  • Staatliche Grundzulage: Unmittelbar Förderberechtigte sichern sich bei Erreichen des individuellen Mindesteigenbeitrags eine jährliche Grundzulage von 175 Euro[1].
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen je nach Geburtsjahr zusätzlich 185 Euro (Geburt vor 2008) bzw. 300 Euro (Geburt ab 2008) als direkte Förderung in das Vertragskonto[1].
  • Sonderausgabenabzug: Die geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der staatlichen Zulagen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 2.100 Euro steuerlich abzugsfähig[2].
  • Gesetzlicher Bestandsschutz: Das gebildete Kapital und die Beitragsgarantien bleiben bei Verträgen vor 2027 in ihrer bestehenden Form rechtlich geschützt.

Die Übergangsphase im Jahr 2026 eröffnet eine klare strategische Brücke zum Systemwechsel. Wer im Jahr vor der Reform noch die volle staatliche Förderung mitnimmt, erleidet durch einen späteren Umstieg keine finanziellen Nachteile. Sämtliche im Jahr 2026 erworbenen Riester-Zulagen bleiben bei einem ordnungsgemäßen Übertrag in das Altersvorsorgedepot ab 2027 vollständig erhalten. Die kontinuierliche Beitragszahlung im Übergangsjahr vermeidet Versorgungslücken und gewährt zugleich die notwendige Zeit, um die Konditionen neuer Altersvorsorgeprodukte nach deren Marktstart neutral zu prüfen.

Die Förderlogik 2026: Zulagen und Steuervorteile voll ausschöpfen

Im Beitragsjahr 2026 können Sie die volle Riester-Förderung aus Grundzulage, Kinderzulagen und Sonderausgabenabzug letztmalig nach bisherigem Recht in voller Höhe nutzen, bevor 2027 das neue Altersvorsorgedepot startet. Eine Einzahlung im Jahr 2026 schließt einen späteren Wechsel ab 2027 keineswegs aus und lässt erworbenes Kapital samt staatlicher Boni unberührt. Um die vollen Zulagen zu sichern, müssen Sie genau 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen als Mindesteigenbeitrag aufwenden.

Berechnung von Zulagen und Sonderausgabenabzug

  • Grundzulage: 175 Euro jährlich pro förderberechtigter Person.
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder sowie 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder.
  • Sonderausgabenabzug: Bis zu 2.100 Euro Gesamtaufwand (Eigenbeitrag plus Zulagen) können Sie in der Einkommensteuererklärung 2026 geltend machen[3]. Das Finanzamt prüft über eine Günstigerprüfung, ob die steuerliche Ersparnis den Zulagenanspruch übersteigt.
  • Mindesteigenbeitrag: Basiert auf 4 Prozent des Bruttoeinkommens von 2025. Der Sockelbeitrag beträgt mindestens 60 Euro pro Jahr[3].

Wer seinen Riester-Vertrag 2026 konsequent bespart, sichert sich die maximale steuerliche Ersparnis und bereitet das Vertragskapital optimal vor. Sollten Sie ab 2027 einen Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot anstreben, bleiben die 2026 erhaltenen Zulagen im Gesamtkapital vollständig erhalten. Ausführliche Informationen zur Maximierung von staatlichen Boni finden Sie in unserem Ratgeber zur maximalen Förderung. (Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Zulagensicherung beim Wechsel: Was passiert mit den 2026 eingezahlten Geldern?

Wer im Beitragsjahr 2026 regulär in seinen Riester-Vertrag einzahlt, sichert sich die vollen staatlichen Zulagen und Steuervorteile dieses Jahres, ohne Rechte für die spätere Reform zu verspielen. Ein Wechsel in das ab 2027 verfügbare Altersvorsorgedepot führt nicht zum Verlust dieser Förderung, sofern die Kapitalübertragung im Rahmen des gesetzlich geregelten Wechselprozesses erfolgt. Ein pauschales Aussetzen der Beitragszahlung im Übergangsjahr 2026 aus Sorge vor Nachteilen ist daher aus finanzieller Sicht unbegründet.

Bestandsschutz und schädliche Verwendung im Überblick

  • Vollständiger Fördererhalt für 2026: Alle für das Beitragsjahr 2026 beantragten Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig bestehen und verbleiben im Vertragsguthaben.
  • Sichere Guthabenübertragung: Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag 2027 direkt auf ein Altersvorsorgedepot übertragen, gilt dies gesetzlich als regulärer Anbieterwechsel. Es entsteht keine steuerschädliche Verwendung, durch die staatliche Förderungen zurückgezahlt werden müssten.
  • Keine Doppelförderung desselben Beitrags: Bereits im Jahr 2026 gefördertes Altersvorsorgevermögen kann bei der Übertragungsabwicklung im Folgejahr nicht noch einmal neu gefördert werden. Das übertragene Kapital bildet das unverfälschte Startguthaben im neuen Depot.
  • Schutz vor voreiliger Eigenkündigung: Wichtig ist, dass Sie den Vertrag keinesfalls eigenmächtig kündigen oder auflösen. Nur eine formelle Übertragung sichert, dass Riester-Zulagen ungekürzt erhalten bleiben.

Durch die Fortführung der Einzahlungen im Jahr 2026 schöpfen Sie den maximalen Höchstbetrag von bis zu 2.100 Euro beziehungsweise die individuellen Zulagenansprüche vor dem Systemwechsel lückenlos aus. Damit nutzen Sie die etablierte Riester-Förderung bis zum letzten Tag der alten Regelung voll aus, während Sie sich gleichzeitig alle Optionen für einen nahtlosen Start im Altersvorsorgedepot ab 2027 offenhalten.

Antragsfristen und Formalien: So sichern Sie die Zulagen für 2026 rechtzeitig

Damit die staatliche Grundzulage von 175 Euro sowie mögliche Kinderzulagen für das Beitragsjahr 2026 vollständig auf Ihrem Konto eingehen, müssen die formellen Fristen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eingehalten werden. Gesetzlich gilt bei Riester-Verträgen eine zweijährige Antragsfrist. Für alle im Kalenderjahr 2026 geleisteten Eigenbeiträge läuft diese Frist am 31. Dezember 2028 ab. Wer den Antrag bis zu diesem Datum nicht einreicht, verliert seinen Anspruch auf die staatliche Förderung für 2026 unwiederbringlich.

Der administrativ sicherste Weg zur Fristwahrung ist die Erteilung eines Dauerzulagenantrags bei Ihrem Produktanbieter. Durch diese Bevollmächtigung beantragt der Anbieter die Zulagen automatisch jedes Jahr aufs Neue bei der ZfA, sodass Sie keinen manuellen Einzelantrag stellen müssen. Besteht bereits ein aktiver Dauerzulagenantrag, läuft die Förderung für 2026 ohne weiteres Zutun nahtlos weiter.

  • Prüfung des Mindesteigenbeitrags: Um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) eingezahlt werden.
  • Gehaltsanpassungen berücksichtigen: Haben sich Ihr Gehalt oder Ihre Familiensituation im Jahr 2025 verändert, muss der monatliche Beitrag für 2026 entsprechend angepasst werden.
  • Stichtag 31. Dezember 2028: Einzelanträge auf Zulagen für das Beitragsjahr 2026 müssen spätestens an diesem Tag bei der ZfA vorliegen.

Beachten Sie zudem, dass auch bei einem späteren Wechsel in das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot alle für 2026 rechtzeitig beantragten Zulagen vollständig erhalten bleiben. Wir empfehlen daher, die Beitrags- und Zulagendaten für 2026 frühzeitig zu überprüfen, um etwaige Nachzahlungen noch vor Jahresende vorzunehmen.

Entscheidungshilfe: Für wen lohnt sich die Einzahlung 2026 besonders?

Obwohl der Start des neuen Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 bevorsteht, stellt das Übergangsjahr 2026 für viele Sparer eine finanziell hochattraktive Gelegenheit dar. Wer im Jahr 2026 den erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbringt, sichert sich die vollständigen staatlichen Zulagen und Steuervorteile des bisherigen Riester-Systems, ohne den späteren Systemwechsel zu gefährden. Insbesondere Personengruppen mit hoher staatlicher Förderquote oder spezifischen Sonderboni profitieren maßgeblich von einer Einzahlung im letzten vollen Riester-Jahr.

  • Familien mit Kindern: Neben der Grundzulage von 175 Euro zahlt der Staat für jedes ab 2008 geborene Kind jährlich 300 Euro Zulage (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Dadurch ergibt sich oft eine Förderquote von weit über 50 Prozent auf den Eigenbeitrag.
  • Berufseinsteiger unter 25 Jahren: Wer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einzahlt, erhält zusätzlich zur Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
  • Gutverdiener mit hoher Steuerbelastung: Über den Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro pro Jahr entsteht ein spürbarer Steuervorteil, da das Finanzamt die Steuerersparnis direkt mit den Zulagen verrechnet.
  • Geringverdiener: Bereits geringe Monatsbeiträge genügen, um die volle Zulagenförderung auszulösen, was auch für zu einer mathematisch überdurchschnittlichen Rendite im Jahr 2026 führt.

Für eine fundierte Abwägung ist die persönliche Förderquote entscheidend. Wer 2026 einzahlt, erhält die vollen Zulagen für dieses Beitragsjahr gutgeschrieben, selbst wenn 2027 der Wechsel in das Altersvorsorgedepot erfolgt[4]. Um die genaue Förderhöhe für Ihre Familiensituation vorab zu ermitteln, damit Sie die maximale Förderung ausschöpfen, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Wann ist das Aussetzen oder Reduzieren der Beiträge 2026 sinnvoll?

Obwohl die staatliche Förderung auch im Übergangsjahr 2026 ungekürzt gewährt wird, ist eine uneingeschränkte Fortzahlung der Beiträge nicht für jeden Sparer die wirtschaftlich optimale Entscheidung. Insbesondere bei älteren, kostenintensiven Riester-Verträgen können laufende Verwaltungskosten und hohe Effektivkosten die staatlichen Zulagen weitgehend aufzehren. Wenn Sie ohnehin einen systematischen Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 anstreben, kann es vernünftig sein, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen oder die laufenden Eigenbeiträge vorübergehend zu senken. Auf diese Weise vermeiden Sie eine unnötige Kapitalbindung in renditearmen Garantfestlegungen kurz vor dem Start der geförderten Depotwelt.

Drei Konstellationen für ein Aussetzen oder Reduzieren der Einzahlungen

  • Hohe laufende Vertragskosten: Liegen die jährlichen Effektivkosten und Verwaltungspauschalen Ihres Altvertrags nahe an oder über der staatlichen Grundzulage von 175 Euro, führt der neue Eigenbeitrag ohne deutliche Steuerermäßigung zu einem realen Wertverlust.
  • Geringe Zulageneffekte ohne Kinderzulage: Fehlt der Anspruch auf die Kinderzulage von 300 Euro je Kind, sinkt die prozentuale Förderquote drastisch. In klassischen Versicherungsprodukten fließen die Beiträge dann überwiegend in die Deckung der Beitragsgarantie statt in Renditechancen.
  • Strategische Liquiditätsplanung für das Altersvorsorgedepot 2027: Durch eine Beitragsfreistellung im Jahr 2026 behalten Sie freie Liquidität. Diese Mittel können Sie ab dem 1. Januar 2027 gezielt nutzen, um im neuen Altersvorsorgedepot von Beginn an mit höheren Sparraten in kostengünstige, gewählte ETF-Portfolios zu investieren.

Wichtig zu wissen: Eine Beitragsfreistellung im Jahr 2026 beeinträchtigt weder das bereits gebildete Guthaben noch Ihren gesetzlichen Bestandsschutz. Das bis dahin angesammelte Vertragsvermögen samt allen bisher erhaltenen Zulagen bleibt geschützt und steht für eine spätere Übertragung ab 2027 bereit. Wir raten Ihnen, die individuelle Gebührenstruktur Ihres Vertrags sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre Dauerüberweisung für 2026 anpassen. Hinweis: Diese Modellüberlegungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Wechsel oder Bestandsschutz: Welche Weichen Sie 2026 stellen müssen

Für Inhaber eines bestehenden Riester-Vertrags gilt mit der anstehenden Reform ab dem 1. Januar 2027 ein umfassender gesetzlicher Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Sie Ihre bisherige Vorsorge keineswegs übereilt kündigen müssen, sondern das Jahr 2026 optimal zur Vorbereitung nutzen können. Wer im Übergangsjahr 2026 weiterhin regulär einzahlt, sichert sich die volle staatliche Zulagenförderung und wahrt gleichzeitig alle Optionen für einen nahtlosen Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot.

Transparenz durch § 7d AltZertG und gesetzliche Kostenobergrenzen

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie Ihren Riester-Vertrag behalten oder später übertragen, sollten Sie die Kostenstruktur und die Beitragsgarantie Ihres Altvertrags genau analysieren. Der Gesetzgeber schreibt nach § 7d AltZertG erweiterte Informationspflichten vor, damit Sparer vertragliche Konditionen und Gebühren transparent vergleichen können. Zudem schützt eine gesetzliche Obergrenze für die Wechselkosten Ihr angespartes Kapital vor übermäßigen Gebührenabzügen bei einer Übertragung auf ein Altersvorsorgedepot[5].

  • Garantien und Vertragskosten vergleichen: Überprüfen Sie die Höhe der garantierten Auszahlung im Alter sowie die laufenden Verwaltungskosten Ihres bisherigen Vertrags.
  • Auskunft nach § 7d AltZertG einholen: Nutzen Sie Ihr Recht auf transparente Information bei Ihrem Anbieter hinsichtlich der genauen Wechselkonditionen und Übertragungsgebühren.
  • Kündigungs- und Wechselfristen planen: Für eine künftige Beitragsfreistellung oder Vertragsübertragung zum Stichtag 2027 müssen formelle Fristen zum Jahresende 2026 berücksichtigt werden.

Wir raten dazu, die Weiterzahlung im Jahr 2026 aufrechterhalten zu lassen, um die staatlichen Zulagen und Steuervorteile vollständig mitzunehmen. Erst wenn die konkreten Produktangebote vorliegen, lässt sich mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot oder in einer Beratung verlässlich berechnen, welcher Weg langfristig die höhere Rendite bietet. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Handlungsempfehlung: Der Schritt-für-Schritt-Plan für Ihr Beitragsjahr 2026

Um die vollen staatlichen Zulagen und Steuervorteile für das Übergangsjahr 2026 zu sichern, ohne Handlungsspielräume für die Reform ab 2027 zu verlieren, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen vor dem Jahresende. Gemäß den Bestimmungen des Bundesfinanzministeriums gilt für bestehende Verträge ein uneingeschränkter Bestandsschutz[6]. Mit vier konkreten Schritten stellen Sie sicher, dass Ihr Guthaben optimal gefördert wird.

  • Eigenbeitrag prüfen und anpassen: Um die volle Grundzulage von 175 Euro sowie etwaige Kinderzulagen zu erhalten, müssen Sie Ihren individuellen Mindesteigenbeitrag leisten. Überprüfen Sie anhand Ihres Bruttoeinkommens aus dem Jahr 2025, ob Ihre laufenden Jahreseinzahlungen die geforderte Höhe erreichen, und gleichen Sie Differenzen gegebenenfalls per Sonderzahlung vor dem 31. Dezember 2026 aus.
  • Dauerzulagenantrag kontrollieren: Prüfen Sie bei Ihrem Anbieter, ob ein aktiver vorliegt. Vergewissern Sie sich, dass dort alle persönlichen Angaben wie Kindergeldansprüche oder Gehaltsveränderungen korrekt hinterlegt sind, damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Förderung automatisiert verbucht.
  • Vertragsunterlagen für 2027 ordnen: Stellen Sie die aktuellen Standmitteilungen Ihres Riester-Anbieters zusammen. Achten Sie auf das garantierte Kapital, bisher angehäufte Zulagen und die laufenden Verwaltungskosten, um ab Jahresbeginn 2027 eine transparente Vergleichsgrundlage zu besitzen.
  • Unabhängige Beratung einholen: Evaluieren Sie Ihre langfristigen Riester-Optionen neutral. Ein strukturierter Abgleich hilft Ihnen dabei zu entscheiden, ob eine Weiterführung, eine Beitragsfreistellung oder ein Übertrag in das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 zu Ihrer Lebensplanung passt.

Vorbereitung auf den Marktstart 2027

Die reguläre Einzahlung im Beitragsjahr 2026 verbaut Ihnen keinerlei Wege für die Zukunft. Sämtliche Zulagen und Steuerermäßigungen für 2026 bleiben Ihnen auch bei einem späteren Wechsel voll erhalten. Nutzen Sie die verbleibenden Monate des Jahres 2026, um die eigene Datenbasis zu vervollständigen. Damit schaffen Sie die ideale Grundlage, um 2027 ohne Zeitdruck zwischen dem Fortführen Ihres Altvertrags und den neuen Produktoptionen zu wählen.

Häufig gestellte Fragen

Verfallen meine Zulagen aus 2026, wenn ich 2027 in das Altersvorsorgedepot wechsle?
Nein, gewährte Zulagen für das Jahr 2026 verfallen bei einer ordnungsgemäßen Übertragung des Guthabens in das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 nicht. Bereits gefördertes Kapital wird als solches übertragen und unterliegt keinen schädlichen Verwendungsregeln.
Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag für die volle Riester-Förderung 2026?
Der Mindesteigenbeitrag im Beitragsjahr 2026 beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich der zustehenden Zulagen. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro pro Jahr.
Bis wann muss ich die Riester-Zulage für 2026 beantragen?
Sie können die Zulagen bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen. Für das Beitragsjahr 2026 endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2028. Ein Dauerzulagenantrag stellt die automatische Beantragung sicher.
Kann ich meinen Riester-Vertrag 2026 beitragsfrei stellen und 2027 wechseln?
Ja, Sie können Ihren Vertrag im Jahr 2026 jederzeit beitragsfrei stellen. In diesem Fall erhalten Sie für 2026 keine staatlichen Zulagen, das bestehende Guthaben verzinst sich jedoch weiter und kann 2027 in das Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Welche Rolle spielt der Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung 2026?
Eingezahlte Riester-Beiträge bis maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen können in der Steuererklärung 2026 als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft über die Günstigerprüfung, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulagen.
Lohnt sich ein Neuabschluss eines Riester-Vertrags im Jahr 2026 noch?
Ein Neuabschluss im Jahr 2026 lohnt sich nur in Ausnahmefällen, etwa für Geringverdiener mit mehreren Kindern, die von hohen Kinderzulagen profitieren. Für die meisten Sparer ist das Warten auf das Altersvorsorgedepot ab 2027 die geeignetere Option.

Quellen

  1. [1]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  2. [2]lohnsteuer-kompakt.de
  3. [3]clark.de
  4. [4]bundesfinanzministerium.de
  5. [5]bundesfinanzministerium.de
  6. [6]bundesfinanzministerium.de
  7. [7]bundesregierung.de
  8. [8]bundesfinanzministerium.de
  9. [9]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  10. [10]lohnsteuer-kompakt.de
  11. []Gehen Riester-Zulagen beim Wechsel zum Altersvorsorgedepot verloren?
  12. []Das neue Altersvorsorgedepot 2027: Die Vorsorge-Revolution für Geringverdiener
  13. []Riester-Rente behalten oder zum Altersvorsorgedepot wechseln
  14. []Riester-Vertrag ruhen lassen oder zum Altersvorsorgedepot wechseln?
  15. []Was kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot
  16. []Was passiert mit meinem Riester-Vertrag beim Altersvorsorgedepot?
  17. []Wie viel ins Altersvorsorgedepot einzahlen für maximale Förderung?

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