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Gehen Riester-Zulagen beim Wechsel zum AVD verloren?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Infografik zum Riester-Übertragungsablauf: Zeigt den sicheren Weg vom alten Riester-Vertrag über den neuen Anbieter zum Altersvorsorgedepot im Vergleich zum riskanten Weg der manuellen Kündigung.
Der sichere Übertragsweg im Vergleich zur manuellen Kündigung.

Riester oder AVD – was passt zu dir?

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Die Kernfrage beantwortet: Gehen meine Riester-Zulagen beim Wechsel verloren?

Nein, bei einem ordnungsgemäßen, geförderten Übertrag von Riester zum Altersvorsorgedepot bleiben Ihre bisher erhaltenen Zulagen vollständig erhalten[1]. Das angesparte Kapital wandert inklusive der staatlichen Förderung mit, sofern Sie keinen Kündigungsfehler begehen. Ein Verlust droht nur bei einer förderschädlichen Verwendung wie einer voreiligen Vertragskündigung.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei einer solchen Übertragung strikt zwischen einer förderunschädlichen Überleitung und einer förderschädlichen Kündigung. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen und das Guthaben eigenmächtig auszahlen lassen, müssen Sie sämtliche erhaltene staatliche Zulagen sowie alle Steuervorteile aus den vergangenen Jahren zurückzahlen. Dies mindert Ihr Sparguthaben massiv. Bei einem direkten, formellen Übertrag auf das neue Altersvorsorgedepot hingegen wird das angesparte Vertragsguthaben mitsamt der staatlichen Förderung direkt an den neuen Depotanbieter überwiesen. Auf diese Weise bleibt Ihre bisherige staatliche Förderhistorie vollständig unangetastet und Sie vermeiden jegliche Rückzahlungsverpflichtung.

  • Geförderter Übertrag: Das Vertragsguthaben inklusive aller Zulagen wird direkt an den neuen Anbieter überwiesen. Erhaltene Steuervorteile bleiben gesichert.
  • Kündigung mit Auszahlung: Das Guthaben wird auf Ihr Girokonto ausgezahlt. Es erfolgt eine Zwangsabrechnung, bei der alle staatlichen Zulagen und Steuereinsparungen einbehalten und an den Staat zurückgezahlt werden müssen.
  • Beitragsfreie Ruhigstellung: Sie zahlen keine Beiträge mehr ein. Die Zulagen verbleiben im alten Riester-Vertrag, allerdings fallen weiterhin die oft hohen laufenden Vertragsgebühren des alten Produkts an.

Um verlässlich zu prüfen, ob sich ein Wechsel für Ihre persönliche Situation finanziell auszahlt, hilft eine präzise mathematische Gegenüberstellung. Unser Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen hierzu vertiefende Leitfäden und regulatorische Hintergrundberichte. Mit dem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie das prognostizierte Wechsel-vs-Bleiben-Delta unter Einbezug der gesetzlichen Wechselkosten-Deckelung von maximal 150 Euro transparent selbst berechnen. Für komplexe Konstellationen oder den Wunsch nach einer individuellen Begleitung vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung ein kostenfreies Orientierungsgespräch mit lizenzierten, unabhängigen Experten.

Der entscheidende Unterschied: Förderlich wechseln versus schädlich kündigen

Wer über einen Wechsel von der klassischen Riester-Rente zum neuen Altersvorsorgedepot nachdenkt, sorgt sich oft um den Verlust der staatlichen Förderung. Für viele bestehende Riester-Sparer bleibt der Erhalt der staatlichen Förderung das wichtigste Kriterium beim Wechsel. Hier gilt: Bei einem ordnungsgemäßen, geförderten Übertrag auf das Altersvorsorgedepot bleiben alle bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten. Das angesparte Kapital wandert inklusive der Förderung eins zu eins in das neue Depot mit. Ein Verlust der staatlichen Zulagen droht Ihnen nur dann, wenn Sie Ihren Altvertrag eigenständig kündigen und sich das Geld auszahlen lassen. Diese sogenannte förderschädliche Verwendung führt dazu, dass Sie sämtliche Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen müssen.

KriteriumGeförderter Übertrag zum AVDVertragskündigung mit Auszahlung
Erhalt der ZulagenJa, alle staatlichen Zulagen bleiben vollumfänglich im Depot erhalten.Nein, alle erhaltenen Zulagen müssen vollständig zurückgezahlt werden.
Historische SteuervorteileBleiben unberührt und müssen nicht erstattet werden.Müssen vollständig an die Zulagenstelle zurückgezahlt werden.
KapitaltransferDas gesamte Kapital wird direkt in das neue Altersvorsorgedepot übertragen.Das verbleibende Restguthaben nach Abzug aller Fördergelder wird ausgezahlt.

Warum eine Kündigung teuer wird

Eine Kündigung des bestehenden Riester-Vertrags hat gravierende finanzielle Folgen. Die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) fordert im Fall einer schädlichen Verwendung alle bisher gewährten Grund- und Kinderzulagen sowie die steuerlichen Sonderausgabenabzüge der vergangenen Jahre zurück[2]. Dieser Abzug erfolgt direkt vom Vertragsguthaben vor der Auszahlung, was den Auszahlungsbetrag massiv schmälert. Ein ordnungsgemäßer Übertrag hingegen schützt dieses Vermögen. Der Gesetzgeber sieht für den Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ein spezielles Übertragungsverfahren vor, bei dem das Kapital direkt zwischen den Anbietern transferiert wird, ohne dass Steuern oder Rückzahlungen fällig werden. Um die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels für Ihre persönliche Situation detailliert zu analysieren, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Dieser Vergleich dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Damit der Wechsel reibungslos verläuft, sollten Sie Ihren Altvertrag keinesfalls selbst kündigen. Der korrekte Weg führt über einen geförderten Wechselantrag beim neuen Anbieter, der die Übertragung des Guthabens direkt veranlasst. Weitere verlässliche Leitfäden zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bietet Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal. Bei komplexen Verträgen empfiehlt es sich zudem, eine Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch zu nehmen, um Fehlentscheidungen beim Übertragsprozess sicher auszuschließen.

Gesetzlicher Rahmen: Bestandsschutz und Regelungen im neuen Altersvorsorgereformgesetz

Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz ab dem Jahr 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend modernisiert. Wenn Sie sich als Riester-Sparer fragen, ob Ihre bereits erhaltenen Zulagen bei einem Wechsel verloren gehen, lautet die eindeutige Antwort: Nein, sofern Sie einen ordnungsgemäßen, geförderten Übertrag durchführen. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen bleibt Ihre staatliche Förderung beim direkten Wechsel in ein neues Altersvorsorgedepot vollständig erhalten, da dieser Vorgang steuer- und fürderunschädlich ist[1].

Bestandsschutz und gesetzliche Wechselregeln im Überblick

Das Reformgesetz verankert einen umfassenden Bestandsschutz für alle bestehenden Riester-Verträge. Sie haben das gesetzliche Recht, Ihr angespartes Kapital ohne die Zustimmung Ihres bisherigen Anbieters auf ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen. Eine voreilige Kündigung Ihres Altvertrags hingegen führt zur sogenannten förderschädlichen Verwendung, bei der Sie alle Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen müssen. Für den regulären Wechsel sieht der Gesetzgeber zudem einen klaren Gebührendeckel vor, um Sparer vor überhöhten Wechselkosten zu schützen: Bei Verträgen unter fünf Jahren Laufzeit dürfen maximal 150 Euro berechnet werden, danach ist der Übertrag für Sie kostenfrei.

KriteriumGeförderter Übertrag (Wechsel)Kündigung (Auszahlung)
Umgang mit ZulagenAlle staatlichen Zulagen bleiben im Depot erhaltenSämtliche Zulagen müssen zurückgezahlt werden
Steuerliche EffekteBisherige Steuervorteile bleiben unberührtSteuerliche Ersparnisse müssen erstattet werden
KostenstrukturGesetzlich gedeckelt oder gebührenfrei nach fünf JahrenOft zusätzliche Stornogebühren des Anbieters

Für die strategische Planung Ihrer Altersvorsorge ist es entscheidend, diese Optionen präzise abzuwägen. Wenn Sie die potenziellen Vorteile eines Systemwechsels für Ihre persönliche Situation simulieren möchten, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Als neutraler Guide auf unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot stellen wir Ihnen alle notwendigen Fakten bereit, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Kosten und Gebühren beim Wechsel: Der gesetzliche Wechselkosten-Deckel

Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot ist unter Einhaltung des ordnungsgemäßen Übertragswegs rechtlich vollkommen förderunschädlich. Dies bedeutet, dass sämtliche Ihrer bisher gesammelten staatlichen Zulagen sowie die Steuervorteile ungeschmälert in das neue Depot übertragen werden und dort weiter für Sie arbeiten können. Im Gegensatz dazu führt eine voreilige Kündigung Ihres Riester-Vertrags mit anschließender Auszahlung zu einer sogenannten förderschädlichen Verwendung. In diesem Fall verlangt der Staat alle gewährten Zulagen und Steuererleichterungen zurück, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führt. Um Sparer vor unverhältnismäßigen Hürden zu schützen, hat der Gesetzgeber klare Regeln für die anfallenden Wechselgebühren definiert.

Die gesetzlichen Gebühren-Obergrenzen im Detail

Die Kosten für einen solchen geförderten Übertrag sind durch die neue Reform der privaten Altersvorsorge gesetzlich streng reglementiert[3]. Wechseln Sie in den ersten fünf Jahren nach dem Abschluss Ihres neuen Altersvorsorgevertrags, dürfen die abgebenden Anbieter Ihnen maximal 150 Euro an Gebühren in Rechnung stellen. Nach Ablauf dieser ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit ist der Übertrag für Sie sogar gesetzlich vollkommen kostenfrei[4]. Diese Regelung sorgt für eine hohe Transparenz und verhindert, dass alte Anbieter den Wechselprozess durch überzogene Strafgebühren künstlich blockieren oder unwirtschaftlich machen.

AspektGeförderter Übertrag in das AVDVertragskündigung mit Auszahlung
Erhalt der ZulagenVollständige Mitnahme des Kapitals inklusive aller staatlichen FörderungenVerlust der Zulagen und Rückzahlungspflicht an den Staat
Steuerliche VorteileBisherige Steuerersparnisse bleiben unangetastetSteuervorteile müssen nachträglich zurückgezahlt werden
WechselgebührenMaximal 150 Euro in den ersten fünf Jahren, danach vollständig kostenfreiKeine direkten Wechselgebühren, aber hohe finanzielle Einbußen durch Rückzahlungen

Langfristig amortisieren sich diese einmaligen Wechselkosten in den allermeisten Fällen sehr schnell, da das Altersvorsorgedepot durch den Verzicht auf teure Versicherungsmäntel und durch die Nutzung kostengünstiger ETFs eine deutlich schlankere Gebührenstruktur aufweist. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr persönlicher Vorteil durch den Wechsel ausfällt und wie sich die reduzierten Kosten auf Ihr Endkapital auswirken, steht Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Für eine tiefergehende Recherche und weitere Details zu den rechtlichen Grundlagen können Sie zudem das Vorsorgewissen Informationsportal nutzen.

Warum sich der Übertrag lohnt: Höhere Renditen und flexiblere Anlageoptionen

Viele Riester-Sparer schrecken vor einer Veränderung zurück, weil sie den Verlust ihrer angesparten staatlichen Zulagen fürchten. Diese Sorge ist jedoch unbegründet, solange Sie sich für einen ordnungsgemäßen, geförderten Übertrag entscheiden. Bei diesem Weg wandert Ihr gesamtes Kapital inklusive aller staatlichen Förderungen vollständig in das neue Altersvorsorgedepot, während eine voreilige Kündigung des Altvertrags eine Rückzahlungspflicht auslösen würde[1]. Der Wechsel korrigiert den größten strukturellen Nachteil der klassischen Riester-Rente: die gesetzliche Pflicht zur hundertprozentigen Beitragsgarantie, die in der Vergangenheit als massive Rendite-Bremse wirkte.

Rendite-Bremse gelöst: Freie ETF-Wahl ohne starre Garantien

Die alte Beitragsgarantie zwang Anbieter dazu, einen Großteil Ihrer Beiträge in renditearme, festverzinsliche Wertpapiere anzulegen, um die eingezahlten Summen zum Rentenbeginn zu garantieren. Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet im standardmäßigen Depotmodell auf diese starre Garantiepflicht. Dadurch können Sie Ihr Vorsorgeguthaben vollständig in renditestarke Anlageklassen wie globale ETFs und Aktien investieren und somit die Ertragschancen des Kapitalmarkts optimal nutzen. Das Bundesfinanzministerium schafft damit die gesetzliche Grundlage, um die geförderte Altersvorsorge wieder rentabel aufzustellen[1]. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot lässt sich der langfristige Effekt dieses Rendite-Unterschieds für Ihre persönliche Vorsorgesituation direkt berechnen.

  • Wegfall der Beitragsgarantie: Keine erzwungenen Umschichtungen in renditearme Rentenpapiere bei Marktturbulenzen.
  • Maximale Flexibilität: Freie Auswahl von kostengünstigen ETFs und Aktien für den langfristigen Vermögensaufbau.
  • Staatlich geregelter Kostendeckel: Gesetzliche Standardprodukte im Altersvorsorgedepot sind bei den laufenden Kosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.
  • Schonender Übertrag: Bestandsschutz aller bisher erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile beim direkten Übertragsweg.

Zusätzlich sorgt ein gesetzlicher Kostendeckel bei den Standardprodukten dafür, dass die Effektivkosten für die Depotverwaltung auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr beschränkt sind. Im Vergleich zu vielen hochgradig intransparenten Altverträgen, die oft mit hohen Abschluss- und Verwaltungskosten belastet sind, bietet das Altersvorsorgedepot somit eine erhebliche finanzielle Entlastung. Bitte beachten Sie, dass alle hier dargestellten Szenarien rein illustrativen Charakter haben und keine Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes darstellen. Für detaillierte Hintergrundinformationen empfiehlt sich ein Blick in das Vorsorgewissen Informationsportal.

Die neue Fördersystematik ab 2027: Mehr Unterstützung im Altersvorsorgedepot

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ab dem 1. Januar 2027 stellt die Bundesregierung die private Altersvorsorge grundlegend neu auf und löst die alte Riester-Systematik ab[5]. Wichtig für Riester-Sparer: Der Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot erfolgt bei einem ordnungsgemäßen Übertrag absolut förderunschädlich, sodass alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen vollständig erhalten bleiben. Das neue Depot bietet Ihnen zudem ein deutlich vereinfachtes und lukrativeres Fördermodell, das Ihre eigene Sparleistung noch direkter belohnt.

Grundzulage und Boni im direkten Vergleich

Bisher erhielten Riester-Sparer eine jährliche Grundzulage von maximal 175 Euro. Im Altersvorsorgedepot steigt diese staatliche Unterstützung erheblich an: Sie erhalten eine Grundzulage von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Ihres jährlichen Eigenbeitrags sowie weitere 25 Prozent auf alle Einzahlungen bis zu einer Grenze von 1.800 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale jährliche Förderung von bis zu 540 Euro[1]. Zudem profitieren junge Sparer unter 25 Jahren von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

FörderkomponenteKlassische Riester-RenteAltersvorsorgedepot (ab 2027)
Maximale Grundzulage175 Euro pro JahrBis zu 540 Euro pro Jahr
KinderzulageBis zu 300 Euro (geboren ab 2008)100 Prozent des Eigenbeitrags (maximal 300 Euro)
BerufseinsteigerbonusEinmalig 200 Euro (bis zum 25. Lebensjahr)Einmalig 200 Euro (bis zum 25. Lebensjahr)
MindesteigenbeitragUmfangreich einkommensabhängig (meist 4 Prozent)Konstant 120 Euro pro Jahr

Dieses neue Fördermodell rechnet sich für fast alle Riester-Sparer, da der Übertrag des angesparten Kapitals in das neue Altersvorsorgedepot steuer- und förderunschädlich bleibt. Ihre bereits erhaltenen Zulagen wandern vollständig in das neue Depot mit und gehen nicht verloren. Wenn Sie die genaue Wirkung für Ihre persönliche Situation berechnen möchten, nutzen Sie gern den Förderrechner Altersvorsorgedepot. In unserem neutralen Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie zudem alle rechtlichen Hintergründe für Ihre fundierte Entscheidung. Bitte beachten Sie: Alle genannten Modellberechnungen und Vergleiche dienen der Illustration und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gelingt der sichere Übertrag Ihres Kapitals

Wenn Sie Ihr bestehendes Riester-Guthaben ab 2027 in das neue Altersvorsorgedepot übertragen möchten, ist der richtige Weg entscheidend. Ein ordnungsgemäßer, geförderter Wechsel sorgt dafür, dass alle bisherigen Zulagen und steuerlichen Vorteile vollständig erhalten bleiben. Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass ein reiner Anbieterwechsel ohne steuerliche Nachteile möglich ist, solange das Kapital direkt an das neue Institut fließt[6]. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie hierzu detaillierte Ratgeber und Schritt-Anleitungen.

  • Schritt 1: Auswahl eines passenden AVD-Anbieters. Vergleichen Sie die Angebote auf dem Markt sorgfältig hinsichtlich Depotgebühren und Anlageoptionen, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen.
  • Schritt 2: Einreichen des offiziellen Übertragsformulars. Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Übertragung Ihres Riester-Kapitals. Dieser setzt sich direkt mit Ihrem alten Anbieter in Verbindung und leitet den Kapitalfluss ein.
  • Schritt 3: Vermeidung des Kündigungs-Fettnäpfchens. Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag niemals eigenständig. Eine eigenhändige Kündigung gilt als förderschädliche Verwendung und führt zur Pflicht, sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

Neben der Erhaltung der Zulagen schützt Sie die gesetzliche Regelung vor übermäßigen Wechselgebühren. Die Reform sieht vor, dass die Wechselkosten bei einem Transfer vor Ablauf von fünf Jahren auf maximal 150 Euro gedeckelt sind. Erfolgt der Wechsel erst nach fünf Jahren, ist der Übertrag sogar komplett kostenfrei. Wenn Sie wissen möchten, wie sich ein solcher Wechsel mathematisch für Ihre persönliche Vorsorgesituation auswirkt, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, um das zukünftige Endkapital und die Kostenwirkung präzise zu vergleichen.

Entscheidungshilfe: Selbstbestimmtes Depot oder professionelle Beratung?

Der geplante Übergang von einer klassischen Riester-Rente in das neue Altersvorsorgedepot (AVD) wirft für viele Sparer grundlegende Fragen zur praktischen Umsetzung auf. Auf unserem neutralen Portal stehen Ihnen für diesen wichtigen Schritt zwei gleichwertige, verlässliche Pfade zur Verfügung, die sich an Ihren persönlichen Präferenzen und Vorkenntnissen orientieren: das eigenständige Handeln als informierter Selbstentscheider oder die Inanspruchnahme einer qualifizierten, persönlichen Beratung. Beide Optionen bieten Ihnen eine strukturierte Möglichkeit, Ihr staatlich gefördertes Altersvorsorgekapital langfristig und renditestark aufzustellen. Welcher Weg für Sie am besten geeignet ist, hängt maßgeblich von Ihren Vorkenntnissen im Bereich des kapitalmarktstrukturierten Sparens und Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Absicherung ab[1].

Der Weg für Selbstentscheider

Wenn Sie Ihre Finanzen gerne digital und eigenständig verwalten, ist der Weg als Selbstentscheider ideal für Sie. Nach dem offiziellen Inkrafttreten der Reform können Sie einen eigenständigen Übertrag Ihres bestehenden Riester-Guthabens anstoßen und Ihr Portfolio nach Ihren eigenen Wünschen strukturieren, beispielsweise über breit gestreute und kostengünstige ETFs. Um den für Sie optimalen Neobroker oder Depotanbieter zu ermitteln, hilft Ihnen unser Kriteriengestützter Anbietervergleich. Mit diesem neutralen Tool vergleichen Sie laufende Depotgebühren, verfügbare Anlageoptionen und technologische Schnittstellen völlig quellenbasiert und transparent. Die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile fließen beim korrekten, förderunschädlichen Übertrag direkt in Ihr neues Depot mit ein und bleiben Ihnen somit vollständig erhalten[1].

Wann eine persönliche Beratung sinnvoll ist

Für Sparer, die sich eine fachliche Begleitung wünschen oder komplexe vertragliche Details ihres alten Riester-Vertrages prüfen möchten, ist eine persönliche Beratung oft die sicherere Wahl. Ein qualifizierter Experte kann individuelle steuerliche Aspekte präzise analysieren und Sie bei der optimalen Beitragsgestaltung im neuen System unterstützen. Über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung erhalten Sie einen direkten Zugang zu lizenzierten und unabhängigen Finanzberatern, die Sie vertrauensvoll durch den gesamten Wechselprozess begleiten. Ergänzend dazu empfehlen wir Ihnen, unseren digitalen Förderrechner Altersvorsorgedepot auf dem Vorsorgewissen Informationsportal zu nutzen, um die staatliche Förderung sowie die Kostenwirkung vorab mathematisch präzise zu simulieren.

KriteriumSelbstbestimmtes DepotProfessionelle Beratung
ZielgruppeErfahrene Anleger, SelbstentscheiderSicherheitsorientierte Sparer, Familien
VorteilMaximale Kontrolle und geringe KostenIndividuelle Begleitung und Steueroptimierung
UnterstützungKriteriengestützter AnbietervergleichUnabhängige Beratungsvermittlung

Häufig gestellte Fragen

Gehen meine bereits erhaltenen Riester-Zulagen beim Wechsel verloren?
Nein, bei einem ordnungsgemäßen, geförderten Übertrag Ihres Riester-Guthabens in das neue Altersvorsorgedepot bleiben alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten. Das gesamte Kapital inklusive der staatlichen Förderung wandert in Ihr neues Depot.
Was passiert mit den Zulagen, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?
Wenn Sie Ihren Vertrag kÿcndigen und sich das Kapital auszahlen lassen, handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung. In diesem Fall müssen Sie sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen, was oft zu erheblichen finanziellen Verlusten führt.
Welche Gebühren fallen bei der Übertragung des Riester-Vertrags an?
Die Wechselgebühren sind gesetzlich streng reguliert. Wenn Ihr Riester-Vertrag bereits seit mindestens fünf Jahren läuft, ist der Übertrag für Sie komplett kostenlos. In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss ist die Wechselgebühr auf maximal 150 Euro gedeckelt.
Wann kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Eine Übertragung ist ab dem offiziellen Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Übertrag direkt über Ihren neuen Depotanbieter in die Wege leiten.
Muss mein bisheriger Riester-Anbieter dem Wechsel zustimmen?
Nein, mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz wird das Recht auf Übertragung gesetzlich verankert. Ihr bisheriger Anbieter kann den Übertrag des angesparten Kapitals in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot nicht verweigern.
Lohnt sich der Wechsel für jeden Riester-Sparer?
Für die meisten Sparer lohnt sich der Wechsel aufgrund der höheren Renditechancen ohne starre Beitragsgarantie und der niedrigeren Gebühren, die bei maximal 1,0 Prozent gedeckelt sind. Lediglich Geringverdiener mit vielen Kindern sollten vorab genau nachrechnen lassen.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  3. [3]ivfp.de
  4. [4]versicherungenmitkopf.de
  5. [5]bundesfinanzministerium.de
  6. [6]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  7. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  8. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  9. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

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