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Was passiert mit meinem Riester-Vertrag beim Wechsel zum AVD?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein sicherer Aktenordner mit der Aufschrift Riester-Vertrag neben einem digitalen Tablet, das den Wechsel zum Altersvorsorgedepot 2027 und den Bestandsschutz symbolisiert.

Riester oder AVD – was passt zu dir?

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Bestandsschutz ab 2027: Ihr Riester-Guthaben ist sicher

Beim anstehenden Start der Reform im Jahr 2027 bleibt Ihr bestehender Riester-Vertrag rechtlich vollständig geschützt. Niemand wird gezwungen, sein Erspartes in das neue Altersvorsorgedepot zu übertragen oder den Altvertrag voreilig aufzugeben. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat klargestellt, dass für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, ein uneingeschränkter Bestandsschutz gilt[1]. Sie können Ihren bisherigen Vertrag somit genau wie gewohnt fortführen oder sich in Ruhe mit den neuen, renditestärkeren Optionen vertraut machen.

Ihre Optionen im Überblick

Obwohl ab 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden können, steht Ihnen das bereits angesparte Kapital inklusive aller staatlichen Zulagen sicher zur Verfügung. Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen drei Wegen: den Altvertrag beitragsfrei ruhen zu lassen, das Guthaben gefördert auf ein neues Depot zu übertragen oder den Vertrag aufzulösen. Jede dieser Optionen hat spezifische finanzielle und regulatorische Konsequenzen für Ihre Beitragsgarantien und Ihre Förderung.

Ihre OptionFolge für das KapitalZulagen & SteuernGarantien des Altvertrags
Bestehen lassen (ruhen stellen)Bleibt im Altvertrag investiert, wird nicht weiter bespart.Bereits erhaltene Zulagen bleiben vollständig erhalten.Die vertragliche Beitragsgarantie zum Laufzeitende bleibt bestehen.
In das Depot übertragenWird im neuen Altersvorsorgedepot (z. B. in ETFs) angelegt.Zulagen werden förderunschädlich mit übertragen.Garantie entfällt zugunsten höherer Renditechancen.
Kündigen (förderschädlich)Wird nach Abzug von Gebühren ausgezahlt.Sämtliche Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.Der Garantieanspruch erlischt sofort.

Welcher Weg für Sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt maßgeblich von den Kostenstrukturen und Garantien Ihres Altvertrags ab. Wir unterstützen Sie dabei, diese Entscheidung auf einer transparenten Datengrundlage zu treffen. Nutzen Sie dazu gerne das Vorsorgewissen Informationsportal, um detaillierte Vergleiche zu analysieren, oder berechnen Sie die langfristigen Effekte eines Wechsels direkt mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot. Falls Sie eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre persönliche Altersvorsorge bevorzugen, vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung kostenfrei einen lizenzierten Experten für ein persönliches Gespräch.

Die Handlungsoptionen: Kapital, Zulagen und Garantien im Vergleich

Beim geplanten Wechsel zum neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 bleibt Ihr bestehender Riester-Vertrag vollständig geschützt. Sie müssen Ihren Altvertrag nicht voreilig kündigen, sondern können frei zwischen verschiedenen Handlungsoptionen wählen. Je nach Vertragskonditionen, Restlaufzeit und individueller Risikobereitschaft können Sie das angesparte Kapital inklusive aller staatlichen Zulagen übertragen, den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen oder ihn unverändert weiterführen[2]. Bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile bleiben bei einem geförderten Übertrag vollständig erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die Übertragung der Mittel auf ein neues Altersvorsorgedepot steuerlich unbelastet bleibt, sodass Sie keine steuerlichen Nachteile befürchten müssen.

OptionAuswirkung auf Kapital und ZulagenEinfluss auf die 100-Prozent-Garantie
Vertrag weiterführenSie besparen den alten Vertrag wie gewohnt weiter. Alle bisherigen staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile bleiben uneingeschränkt bestehen.Die gesetzliche Garantie der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn bleibt zu einhundert Prozent erhalten.
Beitragsfrei ruhen lassenEs fließen keine weiteren Eigenbeiträge mehr. Das bisher angesparte Guthaben arbeitet weiter, bereits erhaltene Zulagen verbleiben im Vertrag.Die nominale Beitragsgarantie zum Ende der Laufzeit bleibt für das bereits gebildete Kapital in voller Höhe gesichert.
Übertragen in das DepotDas gesamte Kapital wird förderunschädlich und steuerneutral auf das neue Altersvorsorgedepot übertragen. Die alten Zulagen ziehen komplett mit um.Die alte Beitragsgarantie entfällt. Das Kapital kann dadurch flexibler und rentabler in breit gestreute ETFs investiert werden.
Vertrag kündigenEine schädliche Verwendung liegt vor. Sie müssen sämtliche erhaltenen Zulagen und steuerlichen Ersparnisse an den Staat zurückzahlen.Sämtliche vertraglichen Garantien erlöschen mit der sofortigen Auflösung und Auszahlung des restlichen Eigenkapitels.

Welcher dieser Wege für Sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist, hängt maßgeblich von der Kostenstruktur und den Garantieverpflichtungen Ihres aktuellen Riester-Vertrags ab. Während sich bei sehr teuren Verträgen mit geringer Rendite ein Wechsel oft auszahlt, kann bei kurz vor der Rente stehenden Verträgen das Ruhenlassen oder Weiterführen ratsam sein. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die langfristigen Auswirkungen eines Wechsels für Ihre persönliche Situation präzise kalkulieren. Für eine umfassende Prüfung Ihres Altvertrags steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung, die Sie unkompliziert mit qualifizierten, produktneutralen Experten vernetzt.

Option 1: Den Riester-Vertrag unverändert weiterbesparen

Für Inhaber eines bestehenden Riester-Vertrags besteht kein sofortiger Handlungszwang. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Reform gilt für sämtliche Altverträge ein vollumfänglicher Bestandsschutz[1]. Sie können Ihre private Altersvorsorge somit unverändert unter den bisherigen Bedingungen und vertraglichen Vereinbarungen fortführen. Der Staat garantiert Ihnen, dass bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen vollständig erhalten bleiben, sofern Sie den Vertrag vertragsgemäß fortführen. Auch nach dem Start der neuen Produktwelt können Sie weiterhin Ihre vereinbarten Beiträge einzahlen und erhalten die Zulagen nach den alten gesetzen Regelungen direkt auf Ihr Vertragskonto gutgeschrieben. Ausführliche Details zu den rechtlichen Hintergründen und Fristen finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal.

Diese Option eignet sich insbesondere für Sparer, die in der Vergangenheit einen klassischen Riester-Vertrag mit einem hohen garantierten Rechnungszins abgeschlossen haben[3]. Verträge aus früheren Jahren bieten oft noch feste Garantiezinsen, die am heutigen Markt nicht mehr zu finden sind. Zudem greift bei diesen Verträgen eine hundertprozentige Beitragsgarantie zum Rentenbeginn, die Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Zu beachten ist jedoch, dass Sie mit der Fortführung des Altvertrags an das alte Fördersystem gebunden bleiben. Sie profitieren somit nicht von den potenziell höheren Fördersätzen oder den flexibleren Anlagemöglichkeiten des neuen Altersvorsorgedepots.

  • Erhalt aller bisherigen vertraglichen Garantien inklusive des historischen Garantiezinses auf den Sparanteil.
  • Fortführung der staatlichen Grundzulage und gegebenenfalls der Kinderzulagen nach dem klassischen Berechnungsverfahren.
  • Kein Anspruch auf die neuen, vereinfachten Fördersätze oder die flexiblen Depotstrukturen des reformierten Modells.
  • Die Beitragsgarantie von einhundert Prozent bleibt bis zur Auszahlungsphase uneingeschränkt bestehen.

Um abzuwägen, ob die Beibehaltung Ihres Altvertrags finanziell vorteilhafter ist als ein Wechsel, empfiehlt sich eine individuelle Berechnung. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die prognostizierte Wertentwicklung Ihres bestehenden Riester-Vertrags mit den renditestärkeren Optionen des neuen Modells vergleichen. Bitte beachten Sie dabei, dass sämtliche Berechnungen rein illustrativ sind. Es handelt sich hierbei um keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Option 2: Beitragsfreistellung (den Vertrag ruhen lassen)

Eine Beitragsfreistellung stellt für viele Riester-Sparer einen sinnvollen Mittelweg dar, wenn sie keine eigenen Beiträge mehr einzahlen möchten, aber gleichzeitig die bisherigen Erträge und staatlichen Zulagen sichern wollen. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag ruhen lassen, bleibt das bereits angesparte Kapital inklusive aller erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile in Ihrem Altvertrag geschützt bestehen. Es findet keine schädliche Verwendung statt, sodass Sie anders als bei einer Kündigung keine Förderungen an den Staat zurückzahlen müssen[4].

Allerdings hat das Ruhenlassen eine wesentliche Konsequenz: Da Sie keine neuen Eigenbeiträge mehr einzahlen, entfallen ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung auch jegliche zukünftigen staatlichen Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Das Vertragsguthaben verzinst oder entwickelt sich zwar je nach Tarif weiterhin, wächst aber ohne neue Einzahlungen meist deutlich langsamer. In unserem neutralen Vorsorgewissen Informationsportal erläutern wir die genauen Vor- und Nachteile dieser Option im Detail.

  • Erhalt aller Zulagen: Die bisher vom Staat gutgeschriebenen Grund- und Kinderzulagen bleiben Ihnen vollumfänglich erhalten.
  • Bestandsschutz für Garantien: Die vertraglich vereinbarte Beitragsgarantie für Ihr bisheriges Guthaben bleibt in der Regel aktiv.
  • Keine neuen Förderungen: Da Sie keine Eigenbeiträge mehr leisten, erlöschen die Ansprüche auf zukünftige Zulagen.
  • Laufende Kosten beachten: Auch ein beitragsfreier Riester-Vertrag verursacht weiterhin jährliche Verwaltungskosten, die das ruhende Guthaben belasten können.

Um zu ermitteln, ob sich das Ruhenlassen im Vergleich zu einem Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot finanziell auszahlt, kann ein mathematischer Vergleich helfen. Unser quellenbasierter Förderrechner Altersvorsorgedepot bietet hierfür eine neutrale Berechnungsgrundlage, um die langfristigen Kostenwirkungen bestehender Verträge gegenüberzustellen. Bitte beachten Sie dabei stets: Alle Berechnungen sind rein illustrativ. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Option 3: Geförderter Übertrag in das Altersvorsorgedepot

Ein kompletter Systemwechsel bietet sich an, wenn Sie von den neuen, flexiblen Renditechancen ohne starre Beitragsgarantien profitieren möchten. Bei dieser Option übertragen Sie Ihr bisheriges Riester-Guthaben direkt in das neue Altersvorsorgedepot. Der Gesetzgeber sieht hierfür einen besonderen Schutz vor: Der Übertrag erfolgt steuerlich neutral und absolut zulagenunschädlich[1]. Das bedeutet, dass sämtliche bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten bleiben und im neuen Depot weiterarbeiten können, ohne dass Sie eine Rückzahlung befürchten müssen. Die Historie Ihres Vertrages geht somit nicht verloren.

Wie der Übertrag in der Praxis funktioniert

Um den Wechsel zu vollziehen, fordern Sie bei Ihrem neuen Depotanbieter den Übertrag des Altvertrags an. Der abgebende Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, das angesparte Kapital freizugeben, wobei Wechselgebühren anfallen können. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung unterliegt Ihr Kapital den neuen Bedingungen des Altersvorsorgedepots. Sie entkommen damit den oft teuren Garantiekosten der klassischen Riester-Rente und können das gesamte Vermögen beispielsweise in kostengünstige ETFs investieren, um langfristig von den Kapitalmärkten zu profitieren. Der neue Anbieter darf zudem keine Abschluss- oder Vertriebskosten auf das eingebrachte Kapital erheben, was den Übergang finanziell schont.

KriteriumFolge bei Übertragung
Bestehendes GuthabenWird zu 100 Prozent steuerneutral auf das neue Depot übertragen.
Erhaltene ZulagenBleiben vollständig erhalten und müssen nicht zurückgezahlt werden.
BeitragsgarantieEntfällt im neuen Altersvorsorgedepot, wodurch eine freie Fondsanlage möglich wird.

Ob sich dieser Schritt für Sie individuell lohnt, hängt maßgeblich von den Kosten und den verbleibenden Garantieversprechen Ihres Altvertrags ab. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die potenziellen Kostenvorteile und das voraussichtliche Endkapital im neuen System präzise kalkulieren. So sichern Sie sich eine fundierte und neutrale Grundlage für Ihre private Altersvorsorge.

Die Gefahr der Kündigung: Warum ein Ausstieg teuer wird

Ein vorzeitiger Ausstieg aus der Riester-Vorsorge durch eine Kündigung mit anschließender Barauszahlung mag im ersten Moment verlockend erscheinen, ist jedoch für Sie in den meisten Fällen mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Der Gesetzgeber stuft eine solche vorzeitige Auflösung und planwidrige Auszahlung des Kapitals als sogenannte schädliche Verwendung ein[5]. Da die staatliche Förderung an den Zweck einer lebenslangen Altersversorgung gebunden ist, entfällt bei einer Kündigung die gesetzliche Grundlage für die Gewährung dieser Subventionen rückwirkend für die gesamte Laufzeit.

Die Konsequenzen dieser schädlichen Verwendung sind weitreichend und betreffen sowohl die erhaltenen Zulagen als auch die Steuervorteile der gesamten Vertragslaufzeit. Bevor das verbleibende Guthaben an Sie ausgezahlt wird, ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Rückzahlungsbeträge und zieht diese direkt von Ihrem Vertragsguthaben ab[5]. Wenn Sie stattdessen einen förderkonformen Übertrag Ihres Kapitals in das neue Altersvorsorgedepot anstreben, können Sie diese Förderung vollständig sichern. Detaillierte Leitfäden hierzu finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.

Aktion mit dem Riester-GuthabenAuswirkung auf Zulagen und SteuernAuswirkung auf angesparte Erträge
Vorzeitige Kündigung und BarauszahlungVollständige Rückzahlung aller staatlichen Zulagen und genutzten SteuervorteileSämtliche im Vertrag angesammelten Erträge und Wertsteigerungen müssen voll versteuert werden
Förderkonformer Übertrag auf neues AltersvorsorgedepotVollständiger Erhalt (Bestandsschutz) der gesamten bisherigen staatlichen FörderungDie erzielten Erträge bleiben während der Ansparphase weiterhin steuerfrei

Zusätzlich zur Rückzahlung der Zulagen müssen Sie die im Altersvermögen angesammelten Erträge und Wertsteigerungen versteuern. Diese Erträge unterliegen im Jahr der Kündigung Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, was eine spürbare steuerliche Belastung nach sich ziehen kann[5]. Um die finanziellen Auswirkungen für Ihre konkrete Situation im Detail zu prüfen, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Für eine individuelle Analyse Ihrer bestehenden Verträge und Beratung zu Ihren Handlungsoptionen können Sie zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung nutzen.

Wechselkosten: Wie viel der Übertrag maximal kosten darf

Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot übertragen möchten, sind die anfallenden Wechselkosten gesetzlich streng gedeckelt. Der abgebende Anbieter darf Ihnen für den Übertrag in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss maximal 150 Euro in Rechnung stellen[6]. Läuft Ihr Altvertrag bereits seit mindestens fünf Jahren, ist der Wechsel für Sie gesetzlich garantiert vollkommen kostenlos[6]. Dies nimmt Riester-Sparern die Sorge vor überhöhten Gebühren durch die bisherigen Anbieter.

Die gesetzliche Gebührenregelung im Detail

Die Deckelung der Wechselgebühren ist ein zentraler Pfeiler des neuen Reformgesetzes zur privaten Altersvorsorge. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher nicht durch unzumutbare Barrieren an einem Wechsel in rentablere, moderne Anlageformen gehindert werden. Das Gesetz unterscheidet dabei klar zwischen der Phase direkt nach dem Abschluss und der langfristigen Vertragslaufzeit. In den ersten fünf Jahren ab Vertragsabschluss des Altvertrags greift die Obergrenze von höchstens 150 Euro[6]. Ab dem fünften Jahr entfallen die Wechselgebühren beim abgebenden Anbieter vollständig[6]. Bitte beachten Sie, dass manche Anbieter im Rahmen von Sonderaktionen die Wechselkosten des alten Anbieters sogar ganz oder teilweise übernehmen. Ob sich ein Wechsel für Sie trotz eventueller Restlaufzeiten lohnt, können Sie exakt mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal ermitteln.

Vertragslaufzeit des AltvertragsMaximale WechselgebührAuswirkung auf Ihr Riester-Kapital
Unter 5 JahreMaximal 150 EuroWird vom angesparten Kapital abgezogen oder vom neuen Anbieter erstattet
Ab 5 JahrenKostenlos (0 Euro)Das gesamte angesparte Kapital inklusive aller Zulagen wird vollständig übertragen

Vor jedem Wechsel ist eine detaillierte Prüfung ratsam, da neben den reinen Wechselkosten auch die entfallenden Beitragsgarantien des Riester-Vertrags gegen die Renditechancen des Altersvorsorgedepots abgewogen werden müssen. Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt es sich, neben mathematischen Vergleichen auch eine persönliche Beratung in Betracht zu ziehen. Unser Portal bietet hierfür die Unabhängige Beratungsvermittlung an, um Sie mit zertifizierten Experten zusammenzubringen. Hinweis: Die in diesem Artikel dargestellten Rechenbeispiele und Gebührenregelungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Nächste Schritte: Rechnen und neutral beraten lassen

Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 stellt bestehende Riester-Sparer vor eine wesentliche Weichenstellung[1]. Der gesetzliche Bestandsschutz garantiert zwar, dass bestehende Verträge unverändert weitergeführt werden können, doch die Option eines geförderten Übertrags in ein Altersvorsorgedepot bietet oft neue Renditechancen bei gleichzeitig reduzierten Kosten. Die Entscheidung zwischen der Beitragsfreistellung, einer Fortführung oder dem vollständigen Kapitalübertrag hängt von den individuellen Vertragsdetails, den garantierten Rentenfaktoren und den verbleibenden Laufzeiten ab.

Um in dieser Situation die optimale Strategie zu bestimmen, empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Mithilfe digitaler Analysewerkzeuge lässt sich die finanzielle Differenz zwischen den beiden Systemen exakt berechnen. Unser Förderrechner Altersvorsorgedepot ermöglicht es Ihnen, Ihr bestehendes Riester-Kapital sowie die anfallenden Wechselkosten einzugeben, um ein transparentes Bild der zukünftigen Kapitalentwicklung zu erhalten. So überführen Sie komplexe gesetzliche Regelungen in eine konkrete mathematische Entscheidungsgrundlage.

EntscheidungswegZielgruppeUnterstützung durch uns
Eigenständige EntscheidungFür digital affine Sparer, die Gebühren selbst vergleichen und direkt wechseln möchten.Kriteriengestützter Anbietervergleich
Persönliche BeratungFür sicherheitsorientierte Sparer, die eine individuelle Analyse der Altverträge wünschen.Unabhängige Beratungsvermittlung

Je nach Ihrer persönlichen Präferenz stehen Ihnen auf unserem Portal zwei gleichwertige Wege offen. Wenn Sie Ihre Altersvorsorge eigenständig verwalten möchten, bietet das Vorsorgewissen Informationsportal alle notwendigen Fachberichte, um die nächsten Schritte selbst einzuleiten. Bevorzugen Sie hingegen eine persönliche Absicherung durch qualifizierte Experten, führt Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zu lizenzierten Finanzberatern, die Ihren Altvertrag und die Optionen für das Altersvorsorgedepot vollkommen neutral bewerten.

Häufig gestellte Fragen

Wird mein Riester-Vertrag beim Start des Altersvorsorgedepots 2027 automatisch umgestellt?
Nein, es gibt keine automatische Umstellung. Für alle vor 2027 abgeschlossenen Verträge gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz. Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag unverändert weiterführen, ihn ruhen lassen oder sich aktiv für einen Übertrag entscheiden.
Verliere ich meine bisherigen Riester-Zulagen, wenn ich in das Altersvorsorgedepot wechsle?
Nein. Wenn Sie das Guthaben im Rahmen eines geförderten Übertrags in ein neues Altersvorsorgedepot verschieben, bleiben alle historisch gewährten Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten. Es findet keine Rückzahlung an das Finanzamt statt.
Wie viel kostet die Übertragung meines Riester-Guthabens zu einem neuen Anbieter?
Der Gesetzgeber hat die Wechselkosten stark begrenzt. Nach einer Laufzeit von fünf Jahren ist die Übertragung des Riester-Kapitals in ein Altersvorsorgedepot für Sie komplett kostenlos. Bei jüngeren Verträgen greift ein Kostendeckel.
Sollte ich meinen alten Riester-Vertrag jetzt einfach kündigen?
Eine ordentliche Kündigung mit Auszahlung des Kapitals ist fast immer ein Fehler. Dies gilt als förderschädlich, was bedeutet, dass Sie alle bisherigen Zulagen und Steuerersparnisse zurückzahlen müssen. Ein geförderter Übertrag oder eine Beitragsfreistellung sind die besseren Wege.
Was passiert mit meiner 100-prozentigen Beitragsgarantie beim Wechsel?
Wenn Sie den Riester-Vertrag behalten, bleibt die alte Garantie bestehen. Wechseln Sie jedoch in ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot, entfällt die strikte 100-Prozent-Garantie auf das neue System. Das ermöglicht im Gegenzug eine höhere Aktienquote, etwa in ETF-Sparplänen.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]bundesregierung.de
  3. [3]dieversicherer.de
  4. [4]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  5. [5]finanzamt.nrw.de
  6. [6]finanz.guide
  7. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  8. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  9. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

Riester oder AVD – was passt zu dir?

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