Wie viel sollte ich einzahlen, um die Förderung auszuschöpfen?

Wie viel staatliche Förderung steht dir zu?
Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
Einleitung und die Beitragsfrage auf einen Blick
Um die maximale staatliche Förderung für Ihr Altersvorsorgedepot ab 2027 zu erhalten, sollten Sie jährlich exakt 1.800 Euro einzahlen. Mit diesem geförderten Höchstbeitrag schöpfen Sie sowohl die maximale Grundzulage von 540 Euro als auch den vollen Steuervorteil aus[1]. Der Mindesteigenbeitrag, um überhaupt Anspruch auf die staatlichen Zulagen zu haben, liegt bei 120 Euro pro Jahr. Diese Rahmenbedingungen basieren auf den aktuellen Gesetzesentwürfen zur Reform der privaten Altersvorsorge.
Das neue Fördersystem zeichnet sich durch seine Einkommensunabhängigkeit aus, was eine deutliche Vereinfachung gegenüber der alten Riester-Rente darstellt[2]. Die Grundzulage gliedert sich in zwei Stufen: Für die ersten 360 Euro, die Sie einzahlen, erhalten Sie eine Förderung von 50 Prozent, also bis zu 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro gewährt der Staat eine Zulage von 25 Prozent, was zusätzlichen 360 Euro entspricht. Beiträge über diesen Höchstbeitrag hinaus können zwar bis zu einem jährlichen Limit von 6.840 Euro eingezahlt werden, erhalten jedoch keine weitere steuerliche Förderung oder Zulagen.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Staatliche Zulage (Grundförderung) | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Unter 120 Euro | Keine Zulage (Anspruch verfällt) | Nicht steuerlich gefördert |
| 120 Euro (Mindestbeitrag) | 60 Euro (entspricht 50 Prozent) | Als Sonderausgabe absetzbar |
| 360 Euro | 180 Euro (entspricht 50 Prozent) | Als Sonderausgabe absetzbar |
| 1.800 Euro (Höchstbeitrag) | 540 Euro (Maximale Grundzulage) | Voll absetzbar im Rahmen der Höchstgrenzen |
| Über 1.800 Euro bis 6.840 Euro | Maximal 540 Euro | Abzug auf 1.800 Euro gedeckelt |
Um Ihre persönliche Förderquote und das langfristige Endkapital exakt zu ermitteln, steht Ihnen der interaktive Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal zur Verfügung. Dieses Tool berechnet individuell, wie sich Zulagen und Steuervorteile auf Ihre Rentenphase auswirken. Weitere rechtliche und steuerliche Details finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Daten dienen ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Zulagenförderung im Detail: Wie Sie mit 360 Euro und 1.800 Euro maximal profitieren
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot vereinfacht der Staat die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend. Anstelle komplexer Riester-Formeln tritt ein transparentes, zweistufiges Zulagensystem. Um die maximale staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen Sie Ihren jährlichen Eigenbeitrag strategisch steuern. Die staatliche Förderung setzt sich dabei aus zwei klar definierten Stufen zusammen, die sich direkt nach Ihrer jährlichen Einzahlung richten.
Für die ersten 360 Euro, die Sie im Kalenderjahr auf Ihr Depot einzahlen, gewährt der Staat eine Zulage von 50 Prozent, was einen Zuschuss von bis zu 180 Euro ausmacht. Jeder darüber hinausgehende Euro wird bis zu einer Obergrenze von 1.800 Euro mit 25 Prozent bezuschusst, was zusätzliche 360 Euro an Förderung einbringt. Schöpfen Sie diesen geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro jährlich voll aus, sichern Sie sich somit die maximale Grundzulage von insgesamt 540 Euro. Bitte beachten Sie, dass ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro erforderlich ist, um überhaupt eine Förderung zu erhalten.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Staatliche Zulage | Maximaler Sonderausgabenabzug |
|---|---|---|
| 120 Euro | 60 Euro (50 %) | Bis zu 180 Euro |
| 360 Euro | 180 Euro (50 %) | Bis zu 540 Euro |
| 1.000 Euro | 340 Euro (Mischwert) | Bis zu 1.340 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro (Maximale Grundzulage) | Bis zu 2.340 Euro |
Neben der direkten Zulagenförderung profitieren Sie als Steuerzahler zusätzlich vom Sonderausgabenabzug im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt prüft im Zuge der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob die steuerliche Entlastung für Sie vorteilhafter ist als die reine Zulage. Der Höchstbetrag für diesen steuerlichen Abzug liegt künftig bei 1.800 Euro zuzüglich der zustehenden Zulagen, also bei maximal 2.340 Euro im Jahr[1].
Um herauszufinden, wie sich diese Förderstufen konkret auf Ihre persönliche Steuer- und Sparsituation auswirken, können Sie den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal nutzen. Als neutrales Vorsorgewissen Informationsportal unterstützen wir Sie dabei, Ihren optimalen Sparweg transparent und datenbasiert zu planen.
Wichtiger Hinweis: Alle genannten Berechnungen, steuerlichen Effekte und mathematischen Beispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Orientierung auf Basis der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie stellen keine steuerliche Beratung oder Finanzberatung dar. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Der Mindesteigenbeitrag: Warum weniger als 120 Euro keine Förderung bringt
Wer von den staatlichen Zulagen des neuen Altersvorsorgedepots profitieren möchte, muss eine gesetzlich festgelegte Untergrenze beachten. Der gesetzliche Mindesteigenbeitrag liegt bei genau 120 Euro pro Kalenderjahr, was einem monatlichen Betrag von 10 Euro entspricht[1]. Diese Grenze ist absolut: Wer weniger als diesen Betrag in sein Altersvorsorgedepot einzahlt, verliert für das betreffende Jahr jeglichen Anspruch auf die staatliche Grundzulage und gegebenenfalls zustehende Kinderzulagen komplett. Für Selbstentscheider bedeutet dies, dass bereits kleine Nachlässigkeiten bei der Sparrate die gesamte staatliche Förderung des Jahres zunichtemachen können.
Besonders aufmerksam sollten Geringverdiener, Berufseinsteiger und Teilzeitkräfte sein. Im Gegensatz zur alten Riester-Rente, bei der die Zulagen unter bestimmten Bedingungen anteilig gekürzt wurden, kennt das neue System beim Mindesteigenbeitrag kein Teil-Zulagen-Modell für Beiträge unterhalb der 120-Euro-Schwelle. Entweder die Mindesteinzahlung wird erreicht und die Förderung wird berechnet, oder der Anspruch erlischt vollständig. Das Vorsorgewissen Informationsportal bietet detaillierte Anleitungen, wie Sie Ihren individuellen Sparplan optimal auf diese gesetzlichen Vorgaben ausrichten.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Zulagenberechtigung | Staatliche Förderung |
|---|---|---|
| Unter 120 Euro | Nein | Keinerlei Zulagen (Grund- und Kinderzulagen entfallen vollständig) |
| Ab 120 Euro | Ja | Zulagen fließen ab dem ersten Euro (50 Prozent Förderquote bis 360 Euro) |
| Ab 1.800 Euro | Ja | Maximaler Steuervorteil und volle Zulagenförderung ausgeschöpft |
Um böse Überraschungen am Jahresende zu vermeiden, empfiehlt sich die Einrichtung eines dauerhaften monatlichen Sparplans von mindestens 10 Euro. Wenn Sie unsicher sind, wie sich Ihre Einzahlungen auf die genaue Höhe Ihrer Zulagen auswirken, hilft Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot bei der präzisen Kalkulation. Mit diesem transparenten Tool berechnen Sie Ihren optimalen Eigenbeitrag im Handumdrehen, um jeden staatlich geförderten Euro voll auszuschöpfen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Kinderzulage und der Berufseinsteigerbonus: Zusätzliche Hebel für die optimale Sparrate
Für Familien und junge Berufsstarter hält das neue Altersvorsorgedepot ab dem Jahr 2027 besonders attraktive Anreize bereit, die als direkte Hebel auf die eigene Sparrate wirken. Diese staatlichen Zulagen verringern den Eigenanteil, den Sie selbst einzahlen müssen, während Ihr investiertes Gesamtkapital auf dem Depotkonto durch die staatliche Förderung wächst. Insbesondere für Selbstentscheider, die ihre Altersvorsorge kosteneffizient gestalten möchten, bieten diese Zulagen eine risikofreie Zusatzrendite, die direkt in den Vermögensaufbau einfließt.
- Die Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine staatliche Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Diese wird ab 2027 beitragsproportional gewährt. Für jeden eingezahlten Euro an Eigenbeitrag fließen 25 Cent Zulage auf Ihr Altersvorsorgedepot. Den maximalen Betrag von 300 Euro sichern Sie sich somit bereits ab einer eigenen jährlichen Sparleistung von 1.200 Euro.
- Der Berufseinsteigerbonus: Sparer, die bei Abschluss des Vertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Um diesen zusätzlichen Vorsorge-Kickstart zu aktivieren, ist lediglich die Einzahlung des jährlichen Mindesteigenbeitrags von 120 Euro erforderlich.
Durch diese gezielten staatlichen Förderungen verringert sich die finanzielle Hürde für den Einstieg in den kapitalmarktgestützten Vermögensaufbau spürbar. Die Zulagen fließen direkt in Ihre gewählten ETFs oder Fonds und arbeiten dort im Rahmen Ihrer langfristigen Anlagestrategie. Um die genaue Auswirkung dieser Zulagen auf Ihre persönliche optimale Sparrate und Ihre steuerliche Situation zu ermitteln, empfehlen wir unseren interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot. Das Tool ermittelt präzise, wie Sie mit dem geringsten Eigenaufwand die maximale Förderung nach den aktuellen BMF-Richtlinien generieren[1]. Bitte beachten Sie hierbei: Unsere Modellrechnungen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Der Steuervorteil: Wie Sonderausgaben bis zu 1.800 Euro das zu versteuernde Einkommen senken
Die neue staatliche Förderung ab 2027 kombiniert direkte Zulagen mit einem attraktiven steuerlichen Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Wenn Sie Beiträge in Ihr gefördertes Altersvorsorgedepot einzahlen, berücksichtigt das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro als Sonderausgaben[1]. Durch diesen Sonderausgabenabzug sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, was je nach Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz zu einer spürbaren Steuererstattung führt. Um die für Sie lohnendste Einzahlungshöhe im Vorfeld präzise zu kalkulieren, steht Ihnen der interaktive Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.
Wie gewohnt führt das Finanzamt auch beim Altersvorsorgedepot eine automatische Günstigerprüfung durch. Dabei ermittelt die Steuerbehörde, ob der steuerliche Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ausfällt als die Ihnen bereits direkt gutgeschriebenen staatlichen Zulagen. Ist der Steuervorteil größer, wird die Differenz als zusätzliche Steuererstattung direkt an Sie ausgezahlt. Von diesem Mechanismus profitieren vor allem Angestellte und Selbstständige mit einem mittleren bis hohen Einkommen, da ihr persönlicher Steuersatz zu einer hohen steuerlichen Entlastung führt. Wenn Sie tiefere Einblicke in die gesetzlichen Regelungen suchen, bietet unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot detaillierte Erklärungen.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Direkte staatliche Zulage | Maximaler Sonderausgabenabzug |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro (50 Prozent) | 360 Euro |
| 1.200 Euro | 390 Euro (25 Prozent über 360 Euro) | 1.200 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro (Maximalzulage) | 1.800 Euro |
Bitte beachten Sie, dass Beiträge über der Grenze von 1.800 Euro hinaus steuerlich nicht weiter gefördert werden, jedoch im Depot als ungefördertes privates Sparen verbleiben können. Für die dargestellten mathematischen Zusammenhänge gilt der folgende rechtliche Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Ungefördertes Sparen im Altersvorsorgedepot: Wann sich Einzahlungen über 1.800 Euro hinaus lohnen
Über die geförderte Grenze von 1.800 Euro hinaus können Sie beim neuen Altersvorsorgedepot bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen[1]. Während Sie für Beiträge bis 1.800 Euro staatliche Zulagen oder Steuervorteile erhalten, gilt jeder zusätzliche Euro bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 6.840 Euro als ungefördertes Sparen. Für anspruchsvolle Selbstentscheider wirft dies eine zentrale Frage auf: Lohnt es sich, zusätzliches Kapital im Altersvorsorgedepot anzulegen oder ist ein klassisches, flexibles ETF-Depot im privaten Vermögensaufbau die bessere Wahl?
| Vergleichspunkt | Gefördertes Sparen (bis 1.800 €) | Ungefördertes Sparen (bis 6.840 €) | Klassisches ETF-Depot |
|---|---|---|---|
| Staatliche Förderung | Zulagen und Sonderausgabenabzug | Keine direkte Förderung | Keine Förderung |
| Steuer in Ansparphase | Steuerfreie Wiederanlage | Steuerfreie Wiederanlage | Vorabpauschale und Besteuerung |
| Besteuerung bei Auszahlung | Nachgelagerte Besteuerung | Ertragsanteilbesteuerung | Abgeltungsteuer auf Gesamtgewinn |
Der entscheidende Vorteil des ungeförderten Sparens innerhalb des Altersvorsorgedepots liegt in der steuerfreien Ansparphase. Im Gegensatz zu einem klassischen ETF-Depot fällt während der Laufzeit keine jährliche Vorabpauschale an. Zudem können Sie Ihr Portfolio umschichten oder ETFs verkaufen und neu erwerben, ohne dass sofort Abgeltungsteuer fällig wird. Das gesamte Kapital arbeitet somit zinseszinsoptimiert weiter, bis im Alter die nachgelagerte Besteuerung greift. Ein herkömmliches Depot bietet zwar maximale Flexibilität beim vorzeitigen Entzug, bremst jedoch das langfristige Wachstum durch kontinuierliche Steuerabzüge aus.
Um für Ihre persönliche Situation den optimalen Weg zu ermitteln, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Mit diesem Werkzeug berechnen Sie transparent das voraussichtliche Endkapital und vergleichen verschiedene Szenarien für Ihren langfristigen Vermögensaufbau. Detaillierte Hintergrundinformationen zu den BMF-Richtlinien und Steuerregeln finden Sie zudem in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Tabelle: Beitrag, Zulage und Steuervorteil im direkten Vergleich
Für Selbstentscheider, die ihre Altersvorsorge eigenständig strukturieren möchten, ist das mathematische Verständnis dieser staatlichen Förderstufen essenziell. Wenn Sie weniger als den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr einzahlen, entfällt der Anspruch auf jegliche staatliche Zulage für dieses Kalenderjahr vollständig. Schon ab dieser ersten Schwelle sichern Sie sich jedoch eine solide staatliche Unterstützung. Um die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr zu generieren, ist ein jährlicher Eigenbeitrag von 1.800 Euro erforderlich, was einer maximal geförderten Sparquote entspricht[3]. Die folgende tabellarische Übersicht stellt diese konkreten jährlichen Einzahlungsstufen und ihre jeweilige Förderwirkung transparent gegenüber.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Staatliche Grundzulage | Effektive Förderquote | Maximaler Sonderausgabenabzug |
|---|---|---|---|
| 120 Euro | 60 Euro | 50,0 % | 180 Euro |
| 360 Euro | 180 Euro | 50,0 % | 540 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30,0 % | 2.340 Euro |
Die in der Tabelle abgebildeten Werte verdeutlichen das funktionale Zusammenspiel aus eigenen Sparleistungen und staatlichen Zulagen beim Altersvorsorgedepot. Der als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemachte Höchstbetrag umfasst stets die Summe aus Ihrem Eigenbeitrag und der gutgeschriebenen Zulage. Bitte beachten Sie hierzu den gesetzlichen Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Die tatsächliche steuerliche Erleichterung durch den Sonderausgabenabzug ermittelt das Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung unter Berücksichtigung Ihres persönlichen Einkommensteuersatzes.
Da die optimale Beitragshöhe stark von individuellen Lebensumständen wie Ihrem Einkommen, einer möglichen Berechtigung für Kinderzulagen oder dem einmaligen Berufseinsteigerbonus abhängt, empfiehlt sich eine präzise mathematische Kalkulation. Mit dem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Einzahlungshöhen digital simulieren, um Ihre voraussichtliche Förderquote und das langfristige Endkapital exakt zu berechnen. Vertiefende, quellenbasierte Fachratgeber zu den steuerlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Neuerungen stehen Ihnen zudem jederzeit im Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung. Dies ermöglicht es Ihnen, als sachlicher Selbstentscheider eine fundierte Entscheidung für Ihren Vermögensaufbau zu treffen.
So finden Sie Ihr persönliches Beitragsoptimum: Anleitung mit dem Förderrechner
Die optimale jährliche Einzahlung in das Altersvorsorgedepot hängt stark von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihrem Einkommen ab. Während ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro erforderlich ist, um überhaupt fördernungsberechtigt zu sein, schöpfen Sie den maximalen steuerlichen Sonderausgabenabzug erst bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro voll aus. Beiträge, die diese Grenze überschreiten, werden zwar nicht mehr direkt bezuschusst oder steuerlich abgesetzt, können jedoch weiterhin im Depot steuerfrei ansparen. Um die exakte mathematische Schnittmenge aus maximaler staatlicher Zulage und optimaler Steuerentlastung für Ihre persönliche Situation zu ermitteln, steht Ihnen auf unserem Portal ein interaktives Tool zur Verfügung.
Mit dem digitalen Tool Förderrechner Altersvorsorgedepot lässt sich die staatliche Förderung unkompliziert simulieren. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden hierbei alle relevanten Parameter wie die prozentuale Grundzulage von maximal 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro sowie der optionale Berufseinsteigerbonus von 200 Euro berücksichtigt[1]. Das Tool führt eine automatische Günstigerprüfung zwischen der Zulagenhöhe und Ihrer individuellen Steuerersparnis durch und vergleicht das geförderte Depot direkt mit einem herkömmlichen, ungeförderten ETF-Sparplan. Bitte beachten Sie hierzu den rechtlichen Hinweis: Die Berechnungen dienen illustrativen Zwecken und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
- Geben Sie Ihr aktuelles Bruttoeinkommen sowie Ihren beruflichen Status in die Eingabemaske ein.
- Erfassen Sie die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, um die Zulage von bis zu 300 Euro pro Kind hinzuzufügen.
- Passen Sie den geplanten Sparbeitrag an und vergleichen Sie den monatlichen Nettoaufwand nach Abzug der steuerlichen Vorteile.
- Lesen Sie das berechnete Beitragsoptimum ab, um den maximalen Sonderausgabenabzug von 1.800 Euro im Jahr ideal auszunutzen.
Sobald Sie Ihre persönliche Zielsumme ermittelt haben, führt Sie das Portal Vorsorgedepot-Lotse zur praktischen Umsetzung. Hierfür stehen Ihnen zwei gleichwertige, neutrale Pfade offen. Wenn Sie Ihre Altersvorsorge eigenständig verwalten möchten, hilft Ihnen das Tool Kriteriengestützter Anbietervergleich dabei, den optimalen Depotanbieter zu ermitteln, während Sie im Vorsorgewissen Informationsportal alle steuerlichen Details vertiefen können. Falls Sie hingegen eine persönliche und auf Ihre Lebensplanung abgestimmte Beratung vorziehen, vermittelt Ihnen die Unabhängige Beratungsvermittlung über unser Hauptportal kostenfreie Gespräche mit lizenzierten und unabhängigen Finanzberatern.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der geförderte Höchstbeitrag für das Altersvorsorgedepot?
- Der geförderte Höchstbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Summe können Sie Ihre Einzahlungen plus Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, um vom maximalen Steuervorteil zu profitieren.
- Wie viel muss ich mindestens einzahlen, um Zulagen zu erhalten?
- Der gesetzliche Mindesteigenbeitrag beträgt 120 Euro pro Jahr. Wenn Sie diesen Betrag nicht erreichen, erhalten Sie für das betreffende Jahr überhaupt keine staatlichen Zulagen.
- Wie hoch ist die maximale staatliche Grundzulage?
- Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr. Sie setzt sich zusammen aus einem Zuschuss von 50 Prozent auf Beiträge bis 360 Euro und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro.
- Kann ich mehr als 1.800 Euro in das Altersvorsorgedepot einzahlen?
- Ja, Sie können mehr einzahlen. Das jährliche Einzahlungslimit liegt bei bis zu 6.840 Euro. Beiträge über 1.800 Euro hinaus werden jedoch steuerlich nicht gefördert und gelten als ungefördertes Sparen.
- Welche Zulagen erhalten Familien mit Kindern?
- Familien erhalten eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Diese wird im Verhältnis 1 zu 1 auf Ihre eigenen Beiträge aufgeschlagen, sofern der Mindestbeitrag von 120 Euro gezahlt wird.
- Gibt es einen zusätzlichen Bonus für Berufseinsteiger?
- Ja, junge Sparer unter 25 Jahren erhalten bei Vertragsstart einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, der die Förderung in den Anfangsjahren zusätzlich stärkt.
Quellen
Wie viel staatliche Förderung steht dir zu?
Wir berechnen deine individuelle Förderung – in einem kurzen, kostenlosen Gespräch.
Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
