Riester ruhen lassen oder zum Altersvorsorgedepot wechseln?

Riester oder AVD – was passt zu dir?
Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
Die unterschätzte dritte Option: Riester-Vertrag beitragsfrei stellen
Sollten Sie vor der Frage stehen, ob Sie Ihren Riester-Vertrag ruhen lassen oder zum Altersvorsorgedepot wechseln sollten, ist die Beitragsfreistellung oft die sicherste Zwischenlösung. Statt zu kündigen oder teuer zu übertragen, lassen Sie das angesparte Geld einfach im Altvertrag liegen und besparen ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot Vorsorgedepot-Lotse. So sichern Sie sich wertvolle Garantien und vermeiden teure Rückzahlungen staatlicher Förderungen.
Wie die Beitragsfreistellung im Detail funktioniert
Die Funktionsweise dieser Beitragsfreistellung ist unkompliziert. Sie teilen Ihrem Anbieter einfach formlos mit, dass Sie den Riester-Vertrag ruhen lassen möchten. Dadurch entfällt Ihre monatliche Einzahlungspflicht sofort, was Ihnen finanzielle Luft verschafft. Ein wesentlicher Vorteil liegt im Erhalt aller bisherigen Vorteile: Die erworbenen staatlichen Zulagen und Steuererleichterungen bleiben unberührt und müssen im Gegensatz zu einer Kündigung nicht zurückgezahlt werden[1]. Das vorhandene Kapital arbeitet unter den alten Vertragsbedingungen weiter, während Sie zukünftige Beiträge gewinnbringend investieren können.
- Erhalt aller Garantien: Die Beitragsgarantie auf Ihre bereits eingezahlten Beiträge bleibt beim Ruhenlassen des Riester-Vertrags vollumfänglich bestehen.
- Kein Verlust von Zulagen: Im Gegensatz zur Kündigung müssen Sie bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile nicht an den Staat zurückzahlen.
- Finanzielle Flexibilität: Durch das Aussetzen der Zahlungen gewinnen Sie freien Spielraum für das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot.
- Fortlaufende Kosten beachten: Auch in der beitragsfreien Phase können dem Vertrag weiterhin administrative Kosten belastet werden.
Dieser Weg bietet Ihnen maximale Sicherheit und Flexibilität. Sie bewahren das garantierte Altguthaben und lenken neue Sparbeiträge ab 2027 in das renditestärkere Altersvorsorgedepot. Um die finanziellen Auswirkungen für Ihren individuellen Fall exakt zu berechnen, können Sie auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal den quellenbasierten Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Garantieschutz im Vergleich: Warum der Altvertrag oft wertvoll bleibt
Der wesentliche Unterschied zwischen dem klassischen Riester-Vertrag und dem ab 2027 startenden Altersvorsorgedepot liegt in der Struktur der Beitragsgarantie[2]. Klassische Riester-Policen garantieren Ihnen per Gesetz den Erhalt von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zu Rentenbeginn[3]. Um dieses Versprechen dauerhaft abzusichern, müssen die Anbieter einen erheblichen Teil des Kapitals in sicheren, aber sehr renditearmen Anlagen halten. Das neue Altersvorsorgedepot hingegen verzichtet auf eine verpflichtende Vollgarantie, um Ihnen über den freien Kapitalmarkt deutlich bessere Ertragsaussichten zu ermöglichen[4]. Sparer können dort je nach Präferenz zwischen flexiblen Garantieleveln wie einer 80-Prozent-Garantie oder einem vollständigen Verzicht wählen[5]. Diese strukturellen Unterschiede erklären wir ausführlich im Vorsorgewissen Informationsportal.
| Eigenschaft | Klassischer Riester-Vertrag | Neues Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Nominale Beitragsgarantie | Zwingend 100 Prozent aller eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen | Wählbar (keine Garantie, 80 Prozent oder optional 100 Prozent) |
| Kapitalanlage-Fokus | Sicherungsvermögen und klassischer Deckungsstock, sehr konservativ | Freie ETF- und Aktienauswahl für renditeorientierten Vermögensaufbau |
| Sicherheitsbedürfnis | Optimal für Sparer kurz vor dem Ruhestand mit hohem Sicherheitsbedarf | Ideal für Sparer mit mittlerem bis langem Anlagehorizont |
Für bestehende Riester-Sparer ergibt sich daraus ein oft übersehener Mittelweg: die Beitragsfreistellung. Wenn Sie Ihren Altvertrag ruhen lassen, bleibt das bereits angesparte Guthaben mitsamt der wertvollen nominalen Garantie vollumfänglich erhalten. Es wird keine weitere Einzahlung fällig, und Sie können den Vertrag zu den alten Konditionen fortführen. Gleichzeitig sichern Sie sich die Chance, Ihre neuen monatlichen Sparraten flexibel und renditestark im Altersvorsorgedepot anzulegen. Ob sich dieser geteilte Weg rechnerisch für Ihre persönliche Situation lohnt, lässt sich präzise simulieren. Nutzen Sie dafür den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die prognostizierten Endwerte gegenüberzustellen und eine fundierte Entscheidung für Ihre Altersvorsorge zu treffen.
Die Kostenstruktur im Ruhezustand: Welche Gebühren weiterlaufen
Die Beitragsfreistellung eines Riester-Vertrags wird häufig als bequeme Zwischenlösung präsentiert, um die Einzahlungen zu stoppen und parallel im neuen Altersvorsorgedepot Kapital aufzubauen. Allerdings bedeutet das Ruhenlassen keinesfalls Kostenfreiheit. Die Anbieter sind gesetzlich berechtigt, auch nach einer Beitragsfreistellung weiterhin laufende Verwaltungskosten vom verbleibenden Guthaben abzuziehen[6]. Diese Kosten mindern das im Altvertrag gebundene Kapital Jahr für Jahr, ohne dass neue Beiträge oder staatliche Zulagen das Depot stützen.
Die schleichende Entwertung durch fixe Gebühren
Besonders problematisch sind vertraglich fixierte Fixkosten, die nicht prozentual vom Depotwert, sondern als absoluter Euro-Betrag erhoben werden. Bei kleineren Riester-Guthaben führt dies zu einer mathematisch drastischen Abwertungsspirale: Wenn ein ruhender Vertrag mit beispielsweise 3.000 Euro Guthaben jährliche Fixkosten von hypothetisch 50 Euro aufweist, entspricht dies einer laufenden jährlichen Gebühr von über 1,6 Prozent (zusätzlich zu den internen Fondskosten). Über die Jahre hinweg frisst diese Gebührenlast einen erheblichen Teil des Kapitals und der früheren Wertzuwächse auf[7]. Es droht eine kontinuierliche Substanzminderung, bevor die Auszahlungsphase überhaupt beginnt.
| Gebührenart | Bei aktivem Vertrag | Im Ruhezustand (beitragsfrei) |
|---|---|---|
| Abschluss- und Vertriebskosten | Werden in den ersten Jahren oder bei Erhöhungen verrechnet | Werden nicht weiter berechnet (sofern bereits vollständig getilgt) |
| Laufende Verwaltungskosten | Fallen laufend an (prozentual vom Beitrag und/oder Guthaben) | Werden weiterhin direkt vom Restguthaben abgezogen |
| Interne Produkt- und Fondskosten | Fallen laufend innerhalb der gewählten Fonds an (TER) | Bleiben unverändert bestehen und schmälern die Fondsentwicklung |
Um diese finanzielle Einbuße zu verhindern, sollten Sie das verbleibende Guthaben im Altvertrag genau analysieren. Wenn die laufenden Vertragskosten die zu erwartende Rendite der verbliebenen Garantieanlagen übersteigen, kann ein vollständiger Wechsel zum Altersvorsorgedepot die ökonomisch sinnvollere Alternative sein. Mithilfe unvoreingenommener Analysen über das Vorsorgewissen Informationsportal oder durch den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot, der auch Wechselkosten und Bestandsschutz berücksichtigt, lässt sich die Kostenbelastung transparent simulieren, um zu prüfen, ob sich das Ruhenlassen im Einzelfall rechnet oder ob ein direkter Übertrag ratsam ist.
Der parallele Neustart: Aufbau des Altersvorsorgedepots ab 2027
Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag ruhen lassen, stoppen Sie lediglich die weiteren Einzahlungen. Ihr bisheriges Kapital verbleibt im Altvertrag und partizipiert weiterhin an den dort vertraglich vereinbarten Zinsen und Garantien. Ab dem 1. Januar 2027 können Sie parallel dazu ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen und von Grund auf neu ansparen. Dieser Weg eignet sich besonders für Sparer, die wertvolle Garantien im Altvertrag schützen wollen, aber gleichzeitig für künftige Beiträge die erheblich höheren Renditechancen des kapitalmarktgestützten ETF-Sparens nutzen möchten. Durch diesen parallelen Neustart umgehen Sie zudem unmittelbare Wechselkosten.
Die neue staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot
Im neuen Altersvorsorgedepot profitieren Sie ab 2027 von einer modernisierten staatlichen Zulagenstruktur, die deutlich flexibler ist als das alte Riester-System. Die staatliche Grundzulage beträgt künftig bis zu 540 Euro pro Jahr[2], wobei der Staat Ihre eigenen Einzahlungen mit einer Förderquote von 50 Prozent für die ersten 360 Euro und 25 Prozent für die darauffolgenden Beträge bis zu 1.800 Euro bezuschusst. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Da beim Altersvorsorgedepot die strikte Beitragsgarantie entfällt, kann Ihr Geld ohne einschränkende Absicherungskosten breit gestreut in Aktien-ETFs fließen, was langfristig zu einer signifikant höheren Rendite führen kann. (Hinweis: Alle Berechnungen sind illustrativ. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
- Beitragsfreistellung des Altvertrags schützt bestehende Zinsgarantien und verhindert teure Abzüge für eine vorzeitige Übertragung.
- Die staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro fließt ab 2027 direkt in Ihr neues, renditestarkes Altersvorsorgedepot.
- Der Verzicht auf die hundertprozentige Beitragsgarantie ermöglicht eine unbeschränkte Investition in kostengünstige ETFs.
- Sie behalten die volle Flexibilität und können die Entwicklung beider Verträge vergleichen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.
Um zu prüfen, wie sich die neue Zulagenstruktur auf Ihr individuelles Sparkapital auswirkt, empfiehlt sich ein Blick auf das offizielle Vorsorgewissen Informationsportal. Dort finden Sie tiefergehende Analysen zur Reform. Für eine präzise, auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Kalkulation können Sie zudem unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Ob Sie den Weg als selbstbestimmter Anleger gehen oder eine persönliche Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch nehmen möchten, bleibt dabei ganz Ihren persönlichen Präferenzen überlassen.
Wechselkosten und Kündigungsfallen: Die finanziellen Hürden beim Übertrag
Wer vor der Entscheidung steht, seinen alten Riester-Vertrag aufzulösen oder zu wechseln, stößt schnell auf empfindliche finanzielle Hürden. Eine Kündigung ist in den allermeisten Fällen die unrentabelste Option: Bei einer sogenannten schädlichen Verwendung fordert der Staat sämtliche im Laufe der Jahre gewidmeten Zulagen sowie sämtliche erhaltenen Steuerermäßigungen zurück[8]. Übrig bleibt oft nur ein Bruchteil des eigentlichen Guthabens. Ein direkter Übertrag des Kapitals in das neue Altersvorsorgedepot ab dem Jahr 2027 schützt zwar vor dieser Rückzahlungspflicht, ist jedoch mit Wechselgebühren beim bisherigen Anbieter verbunden. Gesetzlich gilt hier für die ersten fünf Vertragsjahre eine Deckelung auf maximal 150 Euro, danach ist der Wechsel für Sie laut gesetzlichen Vorgaben im Regelfall sogar kostenfrei[8]. Dennoch schmälern diese Gebühren Ihr mühsam angespartes Startkapital.
| Option | Auswirkung auf Zulagen und Steuern | Wechselkosten beim Alt-Anbieter |
|---|---|---|
| Ruhen lassen (beitragsfrei) | Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten | Keine Wechselkosten (laufende Depotgebühren beachten) |
| Übertragen in das Depot | Keine Rückzahlungspflicht; die Förderung zieht mit um | Maximal 150 Euro in den ersten fünf Jahren; danach kostenfrei |
| Kündigen (schädliche Verwendung) | Sämtliche Zulagen und Steuerersparnisse müssen zurückgezahlt werden | Keine Übertragungskosten, aber oft erhebliche Stornogebühren |
Genau an dieser Stelle zeigt sich eine oft übersehene, aber finanziell hochgradig attraktive Mittel-Option für Riester-Sparer: das beitragsfreie Ruhenlassen des Altvertrags. Anstatt das Kapital voreilig zu übertragen und Wechselgebühren zu riskieren, stellen Sie den alten Vertrag einfach beitragsfrei. Das angesparte Guthaben arbeitet samt Garantien und Zulagen im Hintergrund weiter, während Sie Ihre neuen monatlichen Sparraten vollständig und flexibel in das renditestärkere Altersvorsorgedepot fließen lassen. Dies schont Ihre Liquidität und sichert Ihnen den vollen Bestandsschutz. Um herauszufinden, ob ein vollständiger Übertrag oder das Ruhenlassen für Ihre persönliche Rentenbiografie lukrativer ist, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Für eine tiefergehende strategische Analyse und die Prüfung individueller Vertragsbedingungen steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite, die Sie mit qualifizierten Experten vernetzt. Weitere verlässliche Hintergrundberichte zu diesem Thema finden Sie direkt in unserem Vorsorgewissen Informationsportal. Bitte beachten Sie unseren rechtlichen Hinweis: Alle Vergleiche und Kostenangaben dienen rein illustrativen Zwecken und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Direkter Vergleich: Ruhen lassen versus vollständiger Übertrag
Wenn Sie Ihre private Altersvorsorge optimieren möchten, stehen Sie ab 2027 vor einer wichtigen strategischen Entscheidung. Neben dem vollständigen Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot gibt es eine oft übersehene Option: die Beitragsfreistellung[9]. Sie zahlen dabei kein neues Geld mehr in den alten Riester-Vertrag ein, sondern besparen stattdessen das neue Depot. Das bereits angesparte Riester-Kapital bleibt beim bisherigen Anbieter und arbeitet dort weiter, wodurch Ihre staatlich garantierten Ansprüche vollumfänglich geschützt sind.
| Kriterium | Beitragsfrei ruhen lassen | Vollständiger Übertrag | Vertrag kündigen |
|---|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Erhaltene Zulagen bleiben gesichert, neue Zulagen entfallen. | Zulagen wandern komplett mit, neue Förderung läuft im Depot weiter. | Sämtliche Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. |
| Beitragsgarantie | Besteht für das bisher eingezahlte Kapital zu 100 Prozent fort. | Garantie entfällt im neuen Depot für bessere Renditechancen. | Erlischt sofort mit Wirksamkeit der Kündigung. |
| Wechselkosten | Keine direkten Kosten, jedoch verbleiben laufende Vertragsgebühren. | In den ersten fünf Jahren maximal 150 Euro, danach gebührenfrei. | Hohe Verluste durch reduzierten Rückkaufswert und Förderrückzahlung. |
Welche Option für Sie finanziell am sinnvollsten ist, hängt maßgeblich von den Konditionen des Altvertrags und der verbleibenden Laufzeit ab. Während ein vollständiger Übertrag bei sehr hohen laufenden Kosten vorteilhaft sein kann, schützt das Ruhenlassen wertvolle Garantien kurz vor der Rentenphase. Eine Kündigung ist wegen der harten Rückzahlungspflicht fast immer die unrentabelste Lösung. Für eine detaillierte Gegenüberstellung Ihrer individuellen Daten empfiehlt sich der Förderrechner Altersvorsorgedepot. Zusätzliche Informationen bietet das Vorsorgewissen Informationsportal. Für eine persönliche Einschätzung steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Dieser Vergleich dient rein illustrativen Zwecken und stellt keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Entscheidungshilfe: Wann ist das Ruhenlassen die beste Wahl?
Wenn Sie vor der Frage stehen, ob Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot übertragen oder ihn kündigen sollen, existiert eine oft übersehene Option: die Beitragsfreistellung. Durch das Ruhenlassen des Altvertrags verbleibt das bisher angesparte Kapital im bestehenden Vertrag, während Sie keine neuen Beiträge mehr einzahlen[6]. Das bisherige Guthaben inklusive der staatlichen Zulagen bleibt gesichert und verzinst sich im Rahmen der vertraglichen Bedingungen weiter, während Sie künftige Ersparnisse flexibel im rentableren Altersvorsorgedepot anlegen können.
- Erhalt von Nominalgarantien: Alte Riester-Verträge garantieren Ihnen die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn. Wenn Ihr bestehender Vertrag eine hohe Beitragsgarantie hat und Sie ein hohes Sicherheitsbedürfnis besitzen, schützt die Ruhendstellung diese Zusage.
- Vermeidung von Wechselkosten: Einige Altberater oder Versicherer verlangen hohe Gebühren für den Kapitalübertrag. Ist der Übertrag unverhältnismäßig teuer, kann das Ruhenlassen wirtschaftlich sinnvoller sein.
- Kurze Restlaufzeit bis zur Rente: Haben Sie nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand, reicht die verbleibende Zeit im Aktienmarkt des Altersvorsorgedepots oft nicht aus, um die Wechselkosten oder mögliche Marktschwankungen verlässlich auszugleichen.
Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die prognostizierten Endkapitalwerte und Kostenstrukturen neutral miteinander zu vergleichen. Für vertiefendes Hintergrundwissen steht Ihnen zudem das Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung. Wenn Sie eine persönliche Begleitung wünschen, vermittelt Ihnen der Vorsorgedepot-Lotse eine Unabhängige Beratungsvermittlung für eine maßgeschneiderte Lösung. Bitte beachten Sie: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Nächste Schritte: So setzen Sie Ihre Strategie rechtssicher um
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren bestehenden Riester-Vertrag ruhen zu lassen und parallel im neuen Altersvorsorgedepot zu sparen, ist der administrative Aufwand für Sie erfreulich gering. Sie müssen Ihren Altvertrag nicht kündigen, sondern stellen diesen lediglich beitragsfrei. Auf diese Weise sichern Sie sich die erworbenen Ansprüche: Ihre bisher angesammelten staatlichen Zulagen und die vertraglich vereinbarte Beitragsgarantie bleiben im Altvertrag vollumfänglich erhalten, während Sie künftige Sparraten flexibel und renditestark in das neue Depot lenken können.
- Formlose schriftliche Mitteilung: Senden Sie Ihrem Riester-Anbieter ein formloses Schreiben mit Ihrer Vertragsnummer und Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Bitten Sie darin um die Beitragsfreistellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an[6].
- Einzugsermächtigung widerrufen: Widerrufen Sie im selben Schreiben das bestehende Lastschriftmandat, um weitere automatische Abbuchungen zuverlässig zu stoppen.
- Altersvorsorgedepot eröffnen: Eröffnen Sie Ihr neues staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter Ihrer Wahl, um die staatliche Förderung ab dem Jahr 2027 direkt dorthin umzulenken.
- Dauerzulagenantrag anpassen: Reichen Sie für das neue Depot einen neuen Dauerzulagenantrag ein, damit die Zulagen direkt in Ihre neue renditestarke Fondsanlage fließen.
Vor der Umsetzung dieser administrativen Schritte empfiehlt sich jedoch stets eine fundierte finanzmathematische Überprüfung Ihrer individuellen Verträge. Über unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die exakte Kostenwirkung und das voraussichtliche Endkapital beider Optionen präzise ermitteln und vergleichen. Falls Sie unsicher sind, welche Strategie für Ihre konkrete finanzielle Situation optimal ist, vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung kostenfrei den Kontakt zu einem lizenzierten, neutralen Experten für eine persönliche Analyse. Weiterführende Hintergrundberichte und gesetzliche Details finden Sie zudem in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich meinen Riester-Vertrag einfach beitragsfrei ruhen lassen?
- Ja, Sie können Ihren Riester-Vertrag jederzeit formlos beitragsfrei stellen lassen. Eine kurze schriftliche Mitteilung an Ihren Anbieter genügt. Die laufenden Beitragszahlungen werden daraufhin ausgesetzt, während das bisher angesparte Kapital im Vertrag verbleibt und dort vertragsgemäß weiterverzinst wird.
- Was passiert mit meinen bisherigen Riester-Zulagen, wenn ich den Vertrag ruhen lasse?
- Alle bereits gutgeschriebenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben Ihnen bei einer Beitragsfreistellung vollständig erhalten. Da Sie den Vertrag nicht kündigen, handelt es sich nicht um eine schädliche Verwendung, sodass Sie keine Fördergelder an den Staat zurückzahlen müssen.
- Fallen auch bei einem ruhenden Riester-Vertrag weiterhin Gebühren an?
- Ja, die meisten Anbieter erheben auch nach einer Beitragsfreistellung weiterhin vertraglich vereinbarte Verwaltungskosten. Diese Gebühren werden direkt dem verbleibenden Guthaben entnommen. Bei kleinen Guthaben besteht daher das Risiko, dass die Kosten die jährlichen Zinsen übersteigen.
- Kann ich den ruhenden Riester-Vertrag später wieder aktivieren?
- Sie können einen beitragsfrei gestellten Riester-Vertrag in der Regel jederzeit wieder reaktivieren. Hierzu nehmen Sie einfach die Beitragszahlungen in gewünschter Höhe wieder auf. Dies kann sinnvoll sein, falls sich die Förderbedingungen oder Ihre persönliche Lebenslage erneut ändern.
- Was sind die Vorteile eines Wechsels zum Altersvorsorgedepot ab 2027?
- Das neue Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 deutlich höhere Renditechancen durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien und ermöglicht die Anlage in kostengünstige ETFs. Zudem steigt die staatliche Grundzulage für förderfähige Sparer auf bis zu 540 Euro pro Jahr an.
- Wie hoch sind die Kosten für den Übertrag eines Riester-Vertrags?
- Für den Wechsel zu einem neuen Anbieter dürfen in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss maximal 150 Euro an Wechselgebühren verlangt werden. Ab dem sechsten Vertragsjahr ist der Anbieterwechsel laut den gesetzlichen Vorgaben für Sie in der Regel komplett gebührenfrei möglich.
Quellen
- [1]finanztip.de
- [2]bundesfinanzministerium.de
- [3]raisin.com
- [4]allianz.de
- [5]zurich.de
- [6]riester.deutsche-rentenversicherung.de
- [7]transparent-beraten.de
- [8]smartbrokerplus.de
- [9]raisin.com
- []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
- []Förderrechner Altersvorsorgedepot
- []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot
Riester oder AVD – was passt zu dir?
Du fragst dich, ob ein Wechsel ins AVD sinnvoll ist. Lass uns das gemeinsam durchrechnen.
Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
