Wird das Altersvorsorgedepot bei Arbeitslosigkeit angerechnet?

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Das Wichtigste zuerst: Ist das Altersvorsorgedepot bei Bürgergeld geschützt?
Ja, das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ist bei Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung vollständig geschützt und wird nicht als anrechenbares Vermögen herangezogen. Als staatlich zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt greift hier der gesetzliche Pfändungs- und Verwertungsschutz im Sozialrecht, sodass Ihr aufgebautes Kapital unangetastet bleibt. Damit nimmt die gesetzliche Regelung Ihnen als vorsorgender Sparer eine existenzielle Sorge vor dem unerwarteten Vermögensverlust in schwierigen Lebensphasen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Schutz ist in Paragraph 12 Absatz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert. Dort ist explizit festgelegt, dass staatlich geförderte Altersvorsorgeformen im Rahmen der Vermögensprüfung anrechnungsfrei bleiben[1]. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das angesparte Kapital vertraglich gebunden bleibt und keine vorzeitige, förderschädliche Entnahme stattfindet, wie es auch bei der herkömmlichen Riester-Rente der Fall ist. Sobald Sie Kapital vorzeitig entnehmen, entfällt dieser Schutz.
Die Schutzvoraussetzungen auf einen Blick
- Staatliche Förderung: Das Depot muss nach Bundesrecht zertifiziert und staatlich gefördert sein, um den vollen Schutzstatus zu erhalten.
- Keine Zweckentfremdung: Das Kapital darf vor dem Erreichen des Rentenalters nicht vorzeitig entnommen oder für andere Zwecke aufgelöst werden.
- Fortlaufende Bindung: Bei einem Wechsel des Anbieters muss das Kapital direkt in ein anderes zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt übertragen werden.
- Zertifizierter Vertrag: Der Vertrag muss die gesetzlichen Kriterien des neuen Altersvorsorgedepots erfüllen, um als Schonvermögen anerkannt zu werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie sich Ihre private Vorsorge im Detail verhält oder ob Sie einen bestehenden Riester-Vertrag in ein solches Depot umwandeln sollten, können Sie fundierte Berechnungen anstellen. Auf unserem Portal bieten wir Ihnen dazu neutrale Hilfsmittel an. Nutzen Sie gerne unseren Förderrechner, um verschiedene Szenarien transparent durchzurechnen. Für eine tiefere Analyse Ihrer persönlichen Absicherung vermitteln wir Ihnen zudem eine kostenfreie, unabhängige Finanzberatung durch lizenzierte Partner.
Die rechtliche Basis: Wie Paragraph 12 SGB II Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge schützt
Die Sorge, das mühsam angesparte Altersvorsorgevermögen im Falle einer unerwarteten Arbeitslosigkeit auflösen zu müssen, beschäftigt viele sicherheitsorientierte Sparer im Zuge der anstehenden Rentenreform. Das deutsche Sozialrecht gibt hier jedoch eine verlässliche und klare Entwarnung. Gemäß Paragraph 12 Absatz 1 Nummer 3 SGB II sind Verträge, die nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden, vollständig von der Vermögensanrechnung beim Bürgergeld ausgenommen[2]. Da das neue Altersvorsorgedepot ab dem Start im Jahr 2027 genau diese gesetzlichen Kriterien der staatlichen Förderung erfüllt, ist Ihr angespartes Kapital während einer Phase der Arbeitslosigkeit rechtlich geschützt. Das Jobcenter darf somit nicht verlangen, dass Sie dieses zweckgebundene Depot auflösen oder für den laufenden Lebensunterhalt aufbrauchen.
- Keine Anrechnung als verwertbares Vermögen: Das im Depot gebundene Kapital bleibt bei der Prüfung des Bürgergeld-Anspruchs unangetastet, solange die staatliche Förderung besteht.
- Voraussetzung der Zweckbindung: Der gesetzliche Schutz greift nur, solange keine förderschädliche Entnahme vor dem Renteneintritt stattfindet.
- Gleichstellung mit bewährten Modellen: Das Altersvorsorgedepot genießt rechtlich den gleichen Schutzstatus wie die klassische Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge.
Dieser umfassende Schutz stellt sicher, dass Ihre private Vorsorge auch in schwierigen Lebensphasen unberührt bleibt und ausschließlich für Ihren Lebensabend reserviert ist. Im Gegensatz zu herkömmlichen, ungeförderten ETF-Sparplänen, die bei Überschreiten der gesetzlichen Freibeträge als normales, verwertbares Vermögen eingestuft werden, bietet die staatliche Zertifizierung des neuen Depots eine verlässliche Barriere gegen den Vermögenszugriff. Über das Vorsorgewissen Informationsportal stellen wir Ihnen fundierte Analysen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen bereit, damit Sie die rechtliche Sicherheit Ihrer Anlage jederzeit transparent nachvollziehen können.
Für Sparer, die von einem alten Riester-Vertrag in das flexiblere Altersvorsorgedepot wechseln möchten, bleibt dieser Schutz lückenlos erhalten. Wenn Sie prüfen möchten, wie sich ein solcher Wechsel mathematisch auswirkt und welche staatlichen Zulagen Ihnen zustehen, hilft Ihnen unser neutraler Förderrechner Altersvorsorgedepot weiter. Damit berechnen Sie unkompliziert den genauen Einfluss von Kosten und Zulagen auf Ihr zukünftiges Vorsorgevermögen.
Die entscheidende Voraussetzung: Keine förderschädliche Verwendung des Kapitals
Der gesetzliche Schutz Ihres Altersvorsorgedepots bei Phasen der Arbeitslosigkeit greift nicht bedingungslos. Die gesetzliche Regelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 12 SGB II) sieht vor, dass staatlich geförderte Altersvorsorgeanlagen nur dann vollständig vor einer Vermögensanrechnung geschützt sind, wenn das angesparte Kapital zweckgebunden bleibt[3]. Das bedeutet konkret: Solange Sie keine vorzeitige, förderschädliche Entnahme vornehmen, ist Ihr aufgebautes Depotvermögen für das Jobcenter absolut geschützt. Für sicherheitsorientierte Anleger ist dies eine essenzielle Beruhigung, da der Staat den Erhalt der Altersvorsorge auch in schweren Lebensphasen aktiv sichert.
| Szenario im Altersvorsorgedepot | Schutzstatus beim Bürgergeld | Folge für Ihr Vermögen |
|---|---|---|
| Zweckgebundenes Kapital im Depot | Vollständig geschütztes Schonvermögen | Keine Anrechnung, das Depot bleibt unberührt |
| Vorzeitige (förderschädliche) Entnahme | Schutz erlischt für diesen Teilbetrag | Anrechnung als verwertbares Vermögen möglich |
Wenn Sie hingegen während des Bezugs von Bürgergeld Beträge aus dem Altersvorsorgedepot entnehmen, verliert dieser entnommene Teil unverzüglich seinen gesetzlichen Schutzstatus. Das Jobcenter stuft dieses Geld ab diesem Moment als herkömmliches, verwertbares Vermögen ein. Ein solcher Schritt kann dazu führen, dass Sie das ausgezahlte Kapital zunächst zur Deckung Ihres Lebensunterhalts aufbrauchen müssen, bevor Sie staatliche Unterstützung erhalten. Um den Schutz lückenlos aufrechtzuerhalten, muss das Kapital bis zum gesetzlichen Renteneintritt fest im Depot verbleiben.
Für Sparer bedeutet dies maximale Planungssicherheit bei gleichzeitig klarer Disziplin. Die rechtlichen Hürden für den Schutz sind transparent formuliert, sodass Sie nicht befürchten müssen, Ihre mühsam angesparten ETFs oder Fonds vorzeitig liquidieren zu müssen. Wenn Sie genau berechnen möchten, wie sich staatliche Förderungen auf Ihr zukünftiges Kapital auswirken, bietet der Förderrechner Altersvorsorgedepot eine präzise Orientierung. Bei komplexen persönlichen Konstellationen, etwa beim geplanten Wechsel bestehender Riester-Verträge, lohnt es sich zudem, das fundierte Vorsorgewissen Informationsportal zu nutzen oder über unsere Partner eine Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch zu nehmen.
Altersvorsorgedepot versus herkömmlicher ETF-Sparplan: Der Sicherheitsvorteil im Ernstfall
Ein klassischer, ungeförderter ETF-Sparplan oder ein herkömmliches Wertpapierdepot bietet Ihnen bei Arbeitslosigkeit keinen gesetzlichen Schutz vor einer Verwertung. Wenn Sie auf Bürgergeld angewiesen sind, müssen Sie dieses private Vermögen für Ihren Lebensunterhalt einsetzen, sobald es die gesetzlichen Schonfristen überschreitet. Nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit, in der ein Schonvermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt ist, gilt ein allgemeiner Freibetrag von lediglich 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft[1]. Liegt Ihr Depotwert darüber, verlangt das Jobcenter in der Regel den Verkauf der Anteile, bevor staatliche Leistungen fließen.
| Kriterium | Gefördertes Altersvorsorgedepot | Herkömmlicher ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Schutz | Vollständig geschützt als staatlich geförderte Altersvorsorge | Kein Sonderschutz bei Arbeitslosigkeit |
| Schonfrist / Karenzzeit | Unbegrenzt geschützt (unabhängig von Fristen) | Karenzzeit von 40.000 Euro im ersten Jahr |
| Regulärer Freibetrag | Komplett anrechnungsfrei in der Ansparphase | Maximal 15.000 Euro Freibetrag nach der Karenzzeit |
Hier zeigt sich der existenzielle Sicherheitsvorteil der neuen staatlich geförderten Vorsorgeform: Das neue Altersvorsorgedepot ist über den gesetzlichen Rahmen des Paragraphs 12 SGB II als staatlich geförderte Altersvorsorge dauerhaft und in voller Höhe vor einer Anrechnung geschützt[1]. Das im Depot gebundene Kapital muss im Ernstfall nicht verwertet werden, solange keine förderschädliche Entnahme stattfindet. Ihre mühsam angesparten Rücklagen bleiben somit für den Lebensabend unberührt erhalten, selbst wenn Sie eine Phase der Arbeitslosigkeit überbrücken müssen. Bitte beachten Sie: Rechenbeispiele und gesetzliche Auslegungen sind illustrativ und stellen keine Rechts- oder Anlageberatung im Sinne des Paragraphs 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG dar.
Für sicherheitsorientierte Sparer bietet dieses Privileg ein hohes Maß an Planbarkeit. Wenn Sie sich unsicher sind, wie sich ein Wechsel von einer bestehenden Riester-Rente auf das Depot auswirkt oder welche Anlageform für Ihre persönliche Lebenssituation am besten geeignet ist, sollten Sie sich umfassend informieren. Nutzen Sie neutrale Beratungsmöglichkeiten, um Ihre staatlichen Ansprüche und den Pfändungs- und Anrechnungsschutz im Detail prüfen zu lassen, damit Ihre finanzielle Zukunft im Ernstfall verlässlich abgesichert bleibt.
Sonderregeln für Selbständige: Wie das Altersvorsorgedepot doppelten Schutz bietet
Für Selbständige bringt das im Jahr 2027 startende Altersvorsorgedepot erhebliche Vorteile, da sie mit der Reform erstmals direkt förderberechtigt sind. Doch über die staatlichen Zulagen hinaus bietet das Depot im Fall einer vorübergehenden wirtschaftlichen Krise oder Geschäftsaufgabe ein doppeltes Sicherheitsnetz. Wenn Sie Bürgergeld beantragen müssen, greift für das Altersvorsorgedepot ein weitreichender gesetzlicher Schutz. Nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II zählt das staatlich geförderte Kapital im Depot nicht zum anrechenbaren Vermögen, solange keine vorzeitige, förderschädliche Entnahme stattfindet[4]. Details zu diesen Regelungen finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal.
Neben dem Schutz dieses geförderten Vertrags steht Selbständigen laut § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB II ein zusätzlicher, anlageunabhängiger Freibetrag für die Altersvorsorge zur Verfügung[4]. Dieser spezielle Freibetrag orientiert sich am aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung und kann bis zu 8.000 Euro pro vollendetem Jahr der Selbständigkeit betragen. Für Gründer und etablierte Unternehmer bedeutet dies eine immense Beruhigung: Selbst wenn ein Teil Ihrer Vorsorge ungefördert in anderen Anlageklassen liegt, bleibt dieser zusätzliche Puffer im Krisenfall bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze unangetastet.
- Geförderter Vertragsschutz: Das im Altersvorsorgedepot gebundene, staatlich geförderte Vorsorgekapital ist bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich vollkommen vor einer Anrechnung geschützt, sofern keine schädliche Verwendung vorliegt.
- Anlageunabhängiger Freibetrag für Selbständige: Ein zusätzlicher Schutz für sonstige Vorsorgeformen in Höhe von bis zu 8.000 Euro für jedes vollendete Jahr einer selbständigen Tätigkeit.
- Erhalt der Altersvorsorge: Durch das Zusammenwirken beider Regelungen müssen Sie Ihr aufgebautes Depot im Fall eines vorübergehenden Leistungsbezugs nicht auflösen oder aufbrauchen.
Dieses zweigleisige Schutzsystem nimmt selbständigen Sparern die existenzielle Sorge vor einem vollständigen Vermögensverlust bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder einer notwendigen Geschäftsaufgabe. Ihre private Vorsorge bleibt als Baustein für Ihren Ruhestand sicher erhalten und muss nicht zur Überbrückung laufender Lebenshaltungskosten verwertet werden. Um Ihre voraussichtlichen Ansprüche und die optimale Verteilung Ihrer Beiträge präzise zu ermitteln, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot als neutrales Werkzeug zur Verfügung. Für individuelle Detailfragen oder komplexe Konstellationen empfiehlt sich zudem die Nutzung der Unabhängige Beratungsvermittlung, um sich von qualifizierten Experten absichern zu lassen.
Viele Sparer mit bestehenden Riester-Verträgen stehen vor der Frage, ob sie ab 2027 in das rentablere Altersvorsorgedepot wechseln sollen und was dies für die Sicherheit ihres Vermögens bedeutet. Die beruhigende Antwort lautet: Wenn der Transfer direkt von Anbieter zu Anbieter erfolgt, bleibt der rechtliche Pfändungs- und Anrechnungsschutz lückenlos bestehen. Da das angesparte Kapital im staatlich geförderten System verbleibt, gilt es auch weiterhin als geschütztes Altersvorsorgevermögen nach Paragraph 12 SGB II[1].
Damit dieser Wechsel reibungslos verläuft, ist eine präzise Einhaltung aller Formalitäten unerlässlich. Wird der Transfer fehlerhaft durchgeführt, droht die Gefahr, dass die Behörden die Transaktion irrtümlich als förderschädliche Auszahlung einstufen. Dies hätte nicht nur die Rückzahlung von Steuervorteilen und Zulagen zur Folge, sondern könnte auch den geschützten Status des Vermögens gefährden. Unser Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen detaillierte Anleitungen, wie Sie diesen Wechsel rechtssicher vollziehen. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich zudem die Inanspruchnahme unserer kostenfreien Unabhängige Beratungsvermittlung, um formale Fehler von vornherein auszuschließen.
- Direkter Transfer: Der Übertrag muss direkt zwischen den beteiligten Anbietern vollzogen werden, ohne dass das Kapital auf Ihr privates Girokonto fließt.
- Erhalt der Zweckbindung: Das gesamte übertragene Vermögen muss zweckgebunden im neuen Altersvorsorgedepot verbleiben.
- Einhaltung des Kostenbündels: Achten Sie darauf, dass der gesetzlich gedeckelte Wechselkosten-Rahmen von maximal 150 Euro eingehalten wird.
- Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich den ordnungsgemäßen Übertrag von beiden Instituten schriftlich bestätigen, um diesen bei Bedarf dem Jobcenter vorlegen zu können.
Um die langfristigen finanziellen Auswirkungen eines Wechsels transparent zu vergleichen, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Dieser berechnet das voraussichtliche Endkapital und vergleicht Ihren alten Riester-Vertrag mit dem neuen Depot-Modell. Durch die Beibehaltung der staatlichen Förderung sichern Sie sich nicht nur höhere Renditechancen am Kapitalmarkt, sondern bewahren auch in Phasen der Arbeitslosigkeit die volle finanzielle Integrität Ihrer privaten Altersvorsorge. Keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG.
Bürgergeld-Bezug: Lohnt sich das Besparen des Depots bei laufender Arbeitslosigkeit?
Selbst im Bezug von Bürgergeld ist das Weiterführen des staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ratsam. Nach Paragraph 12 des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zählt dieses zweckgebundene Altersvorsorgevermögen zum geschützten Schonvermögen und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet, sofern keine förderschädliche Entnahme stattfindet[5]. Das bedeutet, dass Ihr angespartes Guthaben selbst bei Arbeitslosigkeit unangetastet bleibt und Sie nicht gezwungen sind, Ihre private Vorsorge aufzubrauchen. Diese gesetzliche Regelung schützt Sie zuverlässig vor dem Verlust Ihrer Altersbezüge.
Maximale staatliche Förderung bei minimalem Eigenaufwand
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie bei geringem Einkommen oder im Leistungsbezug nicht den vollen Eigenbeitrag leisten. Es reicht ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro (entspricht 10 Euro pro Monat) aus, um die staatliche Förderung vollständig zu sichern. Die staatliche Förderung setzt sich aus einer Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr und einer zusätzlichen Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind zusammen, sodass Ihr Vermögen hocheffizient weiterwächst.
- Kapitalschutz: Das geförderte Vorsorgeguthaben ist gesetzlich vor dem Zugriff geschützt, solange das Geld im Depot verbleibt.
- Geringer Eigenbeitrag: Schon mit monatlich 10 Euro sichern Sie sich die staatlichen Zulagen für Ihre Altersvorsorge.
- Hebelwirkung: Durch die Kombination aus Grund- und Kinderzulagen vervielfacht sich Ihr investiertes Kapital hocheffizient.
- Zinseszins: Ihr Altersguthaben arbeitet auch während der Arbeitslosigkeit an den Kapitalmärkten weiter.
Um das optimale Verhältnis aus Eigenbeitrag und Zuschüssen für Ihre Lebenslage zu ermitteln, steht Ihnen unser kostenfreier Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Dieses Tool berechnet transparent Ihre persönliche Förderquote. Für eine auf Ihre Sicherheitsorientierung abgestimmte Beratung vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung gerne den Kontakt zu einem lizenzierten Experten. Bitte beachten Sie, dass alle Berechnungen rein illustrativ sind und keine Anlageberatung im Sinne des Paragraph 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG darstellen.
Checkliste für den Ernstfall: So weisen Sie Ihr Altersvorsorgedepot beim Jobcenter nach
Sollten Sie unerwartet von Arbeitslosigkeit betroffen sein, müssen Sie sich keine existenziellen Sorgen um Ihre staatlich geförderte Altersvorsorge machen. Nach § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist das in einem Altersvorsorgedepot (AVD) gebundene, staatlich geförderte Kapital beim Bürgergeld grundsätzlich als Schonvermögen geschützt, sofern keine förderschädliche Entnahme vorliegt[1]. Damit das Jobcenter diesen Schutz für Ihr Altersvorsorgedepot sofort und ohne Verzögerung anerkennt, ist es notwendig, die gesetzlichen Voraussetzungen lückenlos zu belegen. Unser neutrales Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen hierzu verlässliche Hilfestellungen und detaillierte Leitfäden.
Um langwierige Rückfragen oder eine fälschliche Anrechnung Ihres Vermögens durch die Behörden zu vermeiden, sollten Sie alle relevanten Dokumente proaktiv bei der Antragstellung einreichen. Das Gesetz schützt das Altersvorsorgevermögen zweckgebunden - Sie müssen dem Jobcenter daher nachweisen, dass Ihr Depot die strengen gesetzlichen Auflagen erfüllt und ausschließlich dem Zweck Ihrer späteren Absicherung im Alter dient.
- Zertifizierungsnachweis nach AltZertG: Die offizielle Bescheinigung Ihres Anbieters über die Zertifizierung des Altersvorsorgedepots gemäß dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz, welche die rechtliche Grundlage für den Schutz als Schonvermögen darstellt.
- Aktuelle Depotübersicht: Ein detaillierter Depotauszug, der das aktuell gebundene Vorsorgeguthaben ausweist und belegt, dass die Anlagewerte ordnungsgemäß im geförderten Rahmen verwaltet werden.
- Nachweise über staatliche Zulagen: Dokumente oder Mitteilungen des Anbieters, die den Erhalt der staatlichen Förderung (wie Zulagen oder steuerliche Vorteile) transparent dokumentieren, um den Status als gefördertes Altersvorsorgevermögen zweifelsfrei zu belegen.
Wenn Sie erst im Begriff sind, Ihre private Altersvorsorge aufzubauen, und maximale Sicherheit mit optimalen Renditechancen verbinden möchten, können Sie mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot die voraussichtliche staatliche Förderung präzise kalkulieren. Für die gezielte Auswahl eines geeigneten Depots steht Ihnen unser Kriteriengestützter Anbietervergleich zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus eine maßgeschneiderte Beratung zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Altersvorsorge im Ernstfall wünschen, bietet Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung den direkten Zugang zu qualifizierten, unabhängigen Finanzexperten.
Häufig gestellte Fragen
- Muss ich mein Altersvorsorgedepot kündigen, wenn ich Bürgergeld beantrage?
- Nein, Sie müssen und sollten Ihr zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einer Arbeitslosigkeit keineswegs kündigen oder auflösen. Da es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt, ist das Kapital gemäß Paragraph 12 SGB II geschützt und darf vom Jobcenter nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden. Eine vorzeitige Kündigung wäre zudem förderschädlich und würde zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.
- Gilt der Schutz beim Bürgergeld auch für ein normales ETF-Depot?
- Nein, ein ungefördertes, herkömmliches ETF-Depot genießt diesen speziellen Schutz nicht. Es wird als normales Vermögen eingestuft und auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet, sobald es die gesetzlichen Schonbeträge übersteigt. Diese liegen regulär bei 15000 Euro pro Person beziehungsweise bei 40000 Euro während der einjährigen Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs.
- Wie hoch ist der Mindestbeitrag, um die Förderung bei Arbeitslosigkeit zu sichern?
- Um die staatliche Förderung für Ihr Altersvorsorgedepot auch während des Bürgergeldbezugs aufrechtzuerhalten, reicht bereits ein minimaler Eigenbeitrag aus. Der Sockel- beziehungsweise Mindestbeitrag für Geringverdiener und Bezieher von Grundsicherungsleistungen ist auf 120 Euro pro Jahr (also lediglich 10 Euro pro Monat) festgesetzt. Damit sichern Sie sich die vollen staatlichen Zulagen.
- Gilt der Vermögensschutz auch bei einem Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
- Ja, der Schutz bleibt in vollem Umfang erhalten. Wenn Sie Ihr aufgebautes Riester-Guthaben im Rahmen der Reform ab 2027 auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, handelt es sich um eine zulässige Übertragung innerhalb des staatlich geförderten Systems. Solange der Wechsel direkt über die Anbieter abgewickelt wird, bleibt das Kapital ununterbrochen geschützt und gilt nicht als anrechenbares Vermögen.
- Welche Sonderregelungen gelten für Selbstständige beim Vermögensschutz?
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, genießen einen doppelten Schutz. Einerseits ist ihr Altersvorsorgedepot als gefördertes Produkt komplett geschützt. Andererseits steht ihnen für sonstige, nicht geförderte Altersvorsorgeanlagen ein Freibetrag nach Paragraph 12 Absatz 1 Nummer 4 SGB II zu. Dieser beträgt dynamisch rund 8000 Euro pro Jahr der Selbstständigkeit.
- Wie weise ich dem Jobcenter nach, dass mein Depot geschützt ist?
- Sie weisen den Schutz Ihres Altersvorsorgedepots beim Jobcenter nach, indem Sie die offizielle Anbieterbescheinigung und den Nachweis über die staatliche Zertifizierung des Vertrags vorlegen. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass es sich um ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz handelt und das Kapital zweckgebunden für den Ruhestand angelegt ist.
Quellen
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