VorsorgedepotLotseFörderung berechnen

Wohn-Riester und das Altersvorsorgedepot: was gilt?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein modernes Einfamilienhaus mit Solaranlage im grünen Garten vor dem Hintergrund eines stilisierten Wertpapier-Charts, das die Symbiose aus Wohn-Riester und Altersvorsorge symbolisiert.

Riester oder AVD – was passt zu dir?

Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Die Integration der Eigenheimrente in die Reform 2027

Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt zum 1. Januar 2027 tiefgreifende Änderungen mit sich. Das geplante Altersvorsorgereformgesetz betrifft dabei nicht nur das neue, wertpapierbasierte Altersvorsorgedepot, sondern integriert auch die bisherige Eigenheimrente - besser bekannt als Wohn-Riester[1]. Wer für ein Eigenheim spart oder ein Darlehen tilgt, wird ab 2027 nach einer neuen, vereinfachten Systematik gefördert und kann bestehende Verträge fortführen oder wechseln[1].

Einbettung in das neue System und veränderte Zulagen

Mit dem Übergang in das neue System profitieren Wohn-Riester-Sparer eins zu eins von der neuen Zulagenstruktur[1]. Für jeden eigenen Spar-Euro bis 1.800 Euro pro Jahr zahlt der Staat einen Zuschuss: Für die ersten 360 Euro gibt es 50 Cent je Euro (maximal 180 Euro), für jeden weiteren Euro bis zur Obergrenze 25 Cent (maximal 360 Euro)[1]. Dies ergibt eine maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)[1]. Zudem entfällt die komplizierte Berechnung eines Mindesteigenbeitrags.

MerkmalWohn-Riester (ab 2027)Altersvorsorgedepot (AVD)
FörderungIdentische Zulagen (bis 540 € + Kinderzulage)Identische Zulagen (bis 540 € + Kinderzulage)
AnlageformBausparen oder Tilgung von ImmobiliendarlehenDepot mit ETFs oder Aktien ohne Beitragsgarantie
BesteuerungWohnförderkonto (nachgelagert für 5 Jahre)Nachgelagerte Besteuerung bei Auszahlung

Für bestehende Riester-Sparer gilt ein strikter Bestandsschutz: Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, laufen auf Wunsch nach alten Regeln weiter[1]. Ein Wechsel in das neue Fördersystem oder ein Übertrag ist jedoch möglich. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie weitere Details zur Reform. Da die Entscheidung zwischen der Bindung an eine Immobilie und der flexiblen Wertpapieranlage weitreichende finanzielle Folgen hat, kann eine Beratung über die Unabhängige Beratungsvermittlung eine wertvolle Orientierung bieten.

Das neue Fördersystem: Gleiche Regeln für Wohn-Riester und Altersvorsorgedepot

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Eigenheimrente (Wohn-Riester) in das neue Fördersystem integriert, wodurch für beide Vorsorgeformen identische Zulagenregeln gelten[1]. Ein direkter Übertrag von bereits in einer Immobilie gebundenem Riester-Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot ist meist nicht möglich, da die Förderung bereits im Wohneigentum steckt. Um die optimalen Wechselwirkungen für Ihre persönliche Situation zu ermitteln, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

Die Zulagen-Förderung ab 2027 im Überblick

  • Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr: Für die ersten 360 Euro an jährlicher Einzahlung erhalten Sie 50 Prozent Zuschuss und für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro zusätzliche 25 Prozent[1].
  • Wegfall des komplexen Mindesteigenbeitrags: Die bisherige Koppelung an 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens entfällt. Es gilt nur noch ein pauschaler Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich[1].
  • Attraktive Kinderzulage für Familien: Für jeden eingezahlten Euro gewährt der Staat im Verhältnis 1 zu 1 einen Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Kind[1].

Auswirkungen auf das Wohnförderkonto und die Besteuerung

Durch die Angleichung der Förderung wird die Eigenheimrente für angehende Immobilienbesitzer deutlich unkomplizierter. Ein zentraler Vorteil der Reform betrifft die nachgelagerte Besteuerung: Die bisherige jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos um zwei Prozent entfällt komplett[1]. Zudem verkürzt sich der Besteuerungszeitraum in der Rentenphase von bisher 20 Jahren auf nur noch fünf Jahre[1]. Nach Ablauf dieser fünf Jahre besteht kein steuerlicher Bezug mehr zur geförderten Immobilie, was Ihnen erheblich mehr Flexibilität bei einem eventuellen späteren Verkauf oder einer Vermietung verschafft. Darüber hinaus steht die Förderung nun auch Selbstständigen und Freiberuflern offen, die bisher vom klassischen Riester-Sparen ausgeschlossen waren[1]. In unserem neutralen Ratgeber zum Altersvorsorgedepot beleuchten wir diese steuerlichen Erleichterungen im Detail.

Sämtliche finanzielle Darstellungen und Vergleiche dienen der Veranschaulichung und sind nicht als Anlageberatung zu verstehen (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Das Wohnförderkonto: Das Ende der ungeliebten Zwei-Prozent-Verzinsung

Das Wohnförderkonto ist das zentrale Rechenwerk der staatlich geförderten Eigenheimrente. Bisher funktionierte es wie ein virtuelles Buchungskonto: Alle geförderten Tilgungsleistungen und Zulagen wurden dort erfasst und fiktiv mit jährlich zwei Prozent verzinst, um den theoretischen Mietvorteil im Alter abzubilden. Diese fiktive Erhöhung führte in der Rentenphase oft zu einer unerwartet hohen Steuerlast, da der aufgelaufene Betrag nachgelagert versteuert werden muss. Mit dem Altersvorsorgeresetz ab dem Jahr 2027 schafft die Bundesregierung diese ungeliebte Zwei-Prozent-Verzinsung komplett ab, was für viele Wohn-Riester-Sparer eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet[1].

Die Abschaffung dieser fiktiven Verzinsung reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage im Alter massiv. Bisher blähte die jährliche Zinseszins-Wirkung das Wohnförderkonto über die Jahrzehnte hinweg künstlich auf. Ein weiterer Vorteil der Reform ist die drastische Verkürzung des Besteuerungszeitraums in der Rentenphase von bisher zwanzig Jahren auf nur noch fünf Jahre[1]. Nach Ablauf dieses Zeitraums entfällt jeglicher steuerliche Bezug zur geförderten Immobilie. Dies erhöht Ihre Flexibilität bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung des Objekts erheblich, da starre Nachversteuerungsregeln entfallen.

KriteriumAltes Recht (bis 2026)Neues Recht (ab 2027)
Fiktive Verzinsung des WohnförderkontosZwei Prozent pro JahrKomplett abgeschafft
BesteuerungszeitraumZwanzig Jahre in der RentenphaseVerkürzt auf fünf Jahre
NutzungsflexibilitätEingeschränkt bei Verkauf oder VermietungVolle Flexibilität nach fünf Jahren

Da die steuerlichen Wechselwirkungen im Einzelfall hochkomplex sind, empfiehlt sich eine detaillierte Prüfung. Um zu analysieren, wie sich die Reform auf Ihr Vermögen auswirkt, bieten wir Ihnen auf Vorsorgedepot-Lotse fundierte Unterstützung an. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie vertiefende Ratgeber zu allen Aspekten des Wechsels. Wenn Sie eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Eigenheimrente und Ihre künftige Altersvorsorge suchen, vermitteln wir Ihnen gerne eine qualifizierte und persönliche Beratung durch unsere unabhängigen Partner.

Die verkürzte Besteuerungsphase: Mehr Flexibilität für Ihre Immobilie

Für Wohn-Riester-Sparer bringt das neue Altersvorsorgesystem ab 2027 eine der spürbarsten Erleichterungen überhaupt mit sich: Die nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase wird grundlegend reformiert[1]. Bisher mussten Eigentümer, die ihr Eigenkapital oder Tilgungsdarlehen staatlich gefördert aufgebaut haben, das fiktive Wohnförderkonto über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren hinweg sukzessive versteuern. Ab dem 1. Januar 2027 wird dieser steuerliche Bezugszeitraum drastisch auf nur noch fünf Jahre verkürzt[1]. Dies bedeutet eine enorme bürokratische Entlastung im Alter und sorgt dafür, dass die staatlich geförderte Immobilie wesentlich schneller gänzlich frei von steuerlichen Sonderregeln der Rentenphase wird. In unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot finden Sie weitere Details zur gesamten Reformstruktur.

KriteriumAltes Recht (bis Ende 2026)Neues Recht (ab 2027)
Besteuerungszeitraum in RentenphaseBis zu 20 JahreVerkürzt auf 5 Jahre
Jährliche Erhöhung Wohnförderkonto2 % Zinserhöhung pro JahrFällt komplett weg
Bindung an EigennutzungSehr restriktiv über 20 JahreErlischt nach Ablauf der 5 Jahre
Verkauf oder VermietungKomplizierte Rückzahlung oder Reinvestition erforderlichVolle Flexibilität nach der 5-jährigen Phase

Die Verkürzung auf fünf Jahre führt zu einem wegweisenden Vorteil: Nach Ablauf dieser fünf Jahre erlischt jeglicher steuerliche Bezug zur geförderten Immobilie vollständig[1]. Wer unter den alten Bedingungen sein Haus verkaufen, vermieten oder sich räumlich verkleinern wollte, stieß auf enge rechtliche Grenzen und drohende Rückzahlungsforderungen der Zulagenstelle, falls das Kapital nicht zeitnah in ein neues Eigenheim reinvestiert wurde. Ab 2027 entfallen diese restriktiven Bindungen an die Eigennutzung nach nur fünf Jahren. Damit gewinnen Sie als Eigentümer eine neue Freiheit: Sie können nach Ablauf dieses kurzen Zeitraums frei entscheiden, ob Sie Ihre Immobilie veräußern, vermieten oder für familiäre Zwecke umgestalten möchten, ohne steuerliche Nachteile fürchten zu müssen.

Wegfall der jährlichen Erhöhung und bürokratische Erleichterung

Ergänzend zu diesen Erleichterungen entfällt ab 2027 auch die bisherige jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos um zwei Prozent[2]. Dies dämpft die fiktive Erhöhung des zu versteuernden Betrags spürbar. Für viele Wohn-Riester-Sparer stellt sich nun die Frage, ob sich unterm Strich ein Verbleib im Altvertrag oder ein strategischer Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot auszahlt. Da Wohn-Riester-Konstellationen hochgradig individuell sind, ist eine fundierte Analyse ratsam. Um die optimalen Optionen für Ihre Altersvorsorge abzuwägen, steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite. Ein qualifizierter Experte kann mit Ihnen prüfen, welche steuerlichen Wechselwirkungen in Ihrer persönlichen Lebensplanung entstehen und ob sich der Wechsel anbietet.

Wechsel und Übertragbarkeit: Kann Wohn-Riester ins Altersvorsorgedepot fließen?

Ein direkter Übertrag von bereits genutztem Wohn-Riester-Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot ist nicht möglich. Da Ihr staatlich gefördertes Kapital bereits in Ihrer selbst genutzten Immobilie gebunden ist, existiert kein liquides Guthaben, das auf ein Depot übertragen werden könnte. Für noch ungenutztes Guthaben oder noch nicht zugeteilte Bausparverträge gelten jedoch flexiblere Wechseloptionen, die wir in unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot beleuchten.

Warum immobiles Eigenkapital nicht übertragen werden kann

Beim Wohn-Riester, auch bekannt als Eigenheimrente, fließt die staatliche Förderung direkt in die Tilgung eines Immobiliendarlehens oder den Aufbau von Bausparguthaben. Das Geld ist im Stein gebunden. Ein Übertrag in das Altersvorsorgedepot scheitert schlicht daran, dass dieses Kapital physisch in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung steckt. Sollten Sie jedoch einen Wohn-Riester-Bausparvertrag besparen, der noch nicht zugeteilt oder zur Entnahme genutzt wurde, ist das Guthaben noch flüssig. Ein solcher noch nicht investierter Geld-Riester-Bestand kann ab 2027 grundsätzlich steuerneutral in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden[1].

KriteriumWohn-Riester (Eigenheimrente)Altersvorsorgedepot (AVD)
FörderungZulagen und Steuervorteile fließen in Tilgung oder BausparenZulagen und Steuervorteile fließen in ETFs oder Fonds
KapitalbindungFest im Wohneigentum gebunden (Immobilie)Liquide Wertpapiere im Depot flexibel investiert
BesteuerungNachgelagert über Wohnförderkonto in der RentenphaseNachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen im Alter

Reformierte Spielregeln ab 2027 und das Wohnförderkonto

Das Wohn-Riester-System wird ab 2027 in die neue Förderlogik integriert, was auch Vereinfachungen für das gefürchtete Wohnförderkonto bringt. Die fiktive jährliche Verzinsung von zwei Prozent entfällt künftig, und der Besteuerungszeitraum verkürzt sich von zwanzig auf nur noch fünf Jahre[1]. Dadurch erhalten Sie deutlich mehr Flexibilität, falls Sie Ihre Immobilie im Alter verkaufen oder vermieten möchten. Ob sich das Behalten Ihres Altvertrags lohnt oder ob Sie ungenutzte Guthaben umschichten sollten, können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot überschlagen. Für die hochkomplexe Detailplanung vermittelt unsere Unabhängige Beratungsvermittlung Sie gerne kostenfrei an lizenzierte Experten, die Ihre persönliche Situation vergleichen.

Bestandsschutz und Neuzugänge: Was gilt für Alt- und Neuverträge?

Wer bereits einen Wohn-Riester-Vertrag besitzt, stellt sich angesichts der Reform 2027 berechtigte Fragen zur Zukunft seiner mühsam aufgebauten Eigenheimrente. Die wichtigste Botschaft vorweg: Für alle bestehenden Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 rechtskräftig abgeschlossen wurden, gilt ein unbegrenzter und staatlich garantierter Bestandsschutz[3]. Sie können Ihren bestehenden Wohn-Riester-Vertrag also völlig unverändert nach der alten Förderlogik weiterführen, weiter besparen und die staatlichen Zulagen wie gewohnt beanspruchen. Ein automatischer Zwang zum Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot besteht für Sie nicht.

Ausweitung der Förderberechtigung ab 2027

Ein echtes Highlight der Reform betrifft die weitreichende Ausweitung der Förderberechtigung ab dem Jahr 2027. Bisher waren Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende vom klassischen Riester-System weitgehend ausgeschlossen, sofern sie nicht über einen Ehepartner mittelbar förderberechtigt waren. Ab 2027 erhalten rund 4 Millionen Selbstständige in Deutschland erstmals einen direkten, eigenen Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Diese Neuregelung ermöglicht es auch dieser historisch benachteiligten Berufsgruppe, die neuen, flexiblen Depotstrukturen für die eigene Vorsorge aufzubauen.

  • Garantierter Bestandsschutz: Ihre vor 2027 geschlossenen Verträge laufen unter genau denselben Bedingungen und steuerlichen Spielregeln weiter wie bisher.
  • Ausweitung der Berechtigung: Selbstständige und Freiberufler erlangen ab dem 1. Januar 2027 die volle direkte Förderberechtigung[3].
  • Individueller Übergangsprozess: Der Wechsel von Riester-Kapital in das neue Depot ist grundsätzlich vorgesehen, erfordert bei immobiliengebundenem Wohn-Riester jedoch eine präzise steuerliche Prüfung.

Wenn Sie berechnen möchten, wie sich die neue staatliche Förderung im Vergleich zu Ihrem bestehenden Altvertrag auswirkt, empfehlen wir den Blick auf unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot. Da Wohn-Riester durch das Wohnförderkonto und die spätere nachgelagerte Besteuerung eine steuerliche Sonderstellung einnimmt, ist ein direkter Übertrag von Immobilienkapital oft unmöglich oder finanziell unvorteilhaft. Fundierte Hintergrundberichte dazu stellen wir Ihnen kontinuierlich in unserem Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung.

Wohn-Riester vs. Altersvorsorgedepot: Der direkte Vergleich

Wohn-Riester (Eigenheimrente) und das Altersvorsorgedepot verfolgen grundlegend unterschiedliche Ansätze für Ihre Altersvorsorge. Während das Altersvorsorgedepot auf den renditestarken Vermögensaufbau mit Wertpapieren wie ETFs setzt, fokussiert sich Wohn-Riester auf das mietfreie Wohnen im Alter durch eine schuldenfreie Immobilie. Ein direkter Übertrag von bereits im Eigenheim gebundenem Kapital in ein liquides Wertpapierdepot ist physisch nicht möglich, da das geförderte Kapital fest im Stein Ihrer Immobilie steckt. Wer jedoch künftig beide Vorsorgestrategien kombinieren möchte, profitiert ab 2027 von einer vereinfachten Zulagenstruktur und erheblichen Erleichterungen beim Wohnförderkonto. Insbesondere die Streichung der jährlichen zweiprozentigen Verzinsung und die Verkürzung des Besteuerungszeitraums in der Rentenphase von zwanzig auf nur noch fünf Jahre machen das Wohneigentum im Alter deutlich flexibler[1].

Wesentliche Unterschiede im Vergleich

MerkmalWohn-Riester (Eigenheimrente)Altersvorsorgedepot (AVD)
InvestitionszielSchuldenfreie Immobilie (Eigenkapital, Tilgung)Renditestarker Vermögensaufbau (z.B. Aktien-ETFs)
Staatliche FörderungGleiche neue Zulagen (bis zu 540 Euro Grundzulage + Kinderzulage)Gleiche neue Zulagen (bis zu 540 Euro Grundzulage + Kinderzulage)
Besteuerung im AlterNachgelagert via Wohnförderkonto (ab 2027 nur noch 5 Jahre)Nachgelagert auf alle entnommenen Depotguthaben
KapitalliquiditätIm Wohneigentum gebunden, keine direkte Bar-AuszahlungFlexibel auszahlbar oder als Entnahmeplan nutzbar

Ob für Sie das mietfreie Wohnen oder ein liquides Wertpapierdepot die passende Vorsorgestrategie darstellt, hängt von Ihren individuellen Präferenzen und Ihrer familiären Situation ab. Während Familien von hohen Kinderzulagen beim Bausparen profitieren, schätzen Selbstständige und Angestellte oft die Flexibilität des Wertpapiersparens. Bestehende Riester-Verträge können Sie grundsätzlich fortführen, im neuen System ab 2027 weiter besparen oder unter bestimmten Voraussetzungen in ein Altersvorsorgedepot übertragen[4]. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal erhalten Sie Zugriff auf detaillierte Leitfäden zu diesen komplexen Wechselprozessen. Für eine maßgeschneiderte Entscheidung, die Ihre steuerliche Situation und die Besonderheiten des Wohnförderkontos optimal berücksichtigt, steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite, die Sie kostenfrei mit lizenzierten Experten verbindet.

Nächste Schritte: Wann sich eine Beratung auszahlt

Wohn-Riester unterscheidet sich grundlegend von klassischen Rentenversicherungen, da das geförderte Kapital direkt in der selbst genutzten Immobilie gebunden ist. Ein direkter Übertrag von Immobilienkapital in ein liquides Altersvorsorgedepot ist daher technisch meist unmöglich und gesetzlich nicht vorgesehen. Wer voreilig handelt, seinen Altvertrag übereilt kündigt oder schädliche Verfügungen vornimmt, riskiert den Verlust von Zulagen und hohe Steuernachzahlungen. Aus diesem Grund ist eine fundierte Vorbereitung unerlässlich. Das Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen eine quellenbasierte und BMF-belegte Orientierung, um die komplizierte Eigenheimrente-Konstellation transparent zu analysieren und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Wohnförderkonto und Besteuerung im Fokus

Mit der anstehenden Reform wird das Wohnförderkonto ab dem Jahr 2027 spürbar vereinfacht. Die bisherige jährliche Erhöhung um zwei Prozent entfällt, und der Besteuerungszeitraum während der Auszahlungsphase verkürzt sich drastisch von zwanzig Jahren auf lediglich fünf Jahre[1]. Trotz dieser gesetzlichen Erleichterung bleibt die nachgelagerte Besteuerung eine hochgradig individuelle Angelegenheit. Da jeder Fall durch Faktoren wie das persönliche Einkommen und die Restschuld variiert, sollten Wohn-Riester-Sparer die finanzielle Tragweite genau durchrechnen. (Wichtiger Hinweis: Alle mathematischen Modellrechnungen sind rein illustrativ und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.)

  • Analyse des Bestands: Stellen Sie die aktuellen Werte Ihres Wohnförderkontos sowie Ihre restliche Tilgungsdauer zusammen.
  • Digitale Vorbereitung: Ermitteln Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot die voraussichtliche Zulagenwirkung nach der neuen Gesetzgebung ab 2027.
  • Professionelle Beratung: Nutzen Sie die Unabhängige Beratungsvermittlung, um einen lizenzierten Experten zu kontaktieren, der die steuerlichen Wechselwirkungen individuell für Sie prüft.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Wohn-Riester-Guthaben in das neue Altersvorsorgedepot übertragen?
Ein direkter Übertrag von bereits in einer Immobilie gebundenem Wohn-Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot ist nach der Reform ab 2027 nicht möglich. Da das geförderte Kapital physisch im Wohneigentum steckt und auf dem Wohnförderkonto lediglich als steuerlicher Buchwert erfasst wird, existiert kein liquides Guthaben zum Übertrag. Wenn Sie jedoch einen noch nicht zugeteilten Bausparvertrag oder reines Geld-Riester-Guthaben besitzen, können Sie dieses Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot überführen.
Was ändert sich ab 2027 beim Wohnförderkonto?
Die Reform bringt ab 2027 zwei massive Entlastungen: Die ungeliebte fiktive Verzinsung des Wohnförderkontos von jährlich 2 Prozent fällt komplett weg. Zudem wird der Besteuerungszeitraum in der Rentenphase von bisher 20 Jahren auf nur noch 5 Jahre verkürzt. Dies bedeutet eine enorme steuerliche Entlastung für Eigentümer im Alter und gibt Ihnen deutlich mehr Flexibilität, falls Sie Ihre Immobilie später verkaufen oder vermieten möchten.
Wie hoch ist die neue Förderung für Wohn-Riester ab 2027?
Die Förderung wird an das System des Altersvorsorgedepots angepasst. Der Staat zahlt für jeden Spar-Euro bis 1.800 Euro eine Zulage. Für die ersten 360 Euro beträgt die Förderung 50 Prozent (180 Euro), für jeden weiteren Euro 25 Prozent. Dadurch ergibt sich eine maximale jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind im Verhältnis von 1 zu 1 für jeden eingezahlten Euro.
Können auch Selbstständige die neue Wohn-Riester-Förderung nutzen?
Ja. Eine der zentralen Neuerungen der Reform ab 2027 ist die Ausweitung des berechtigten Personenkreises. Künftig sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, für die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge der Eigenheimrente voll berechtigt. Dies ermöglicht dieser Zielgruppe einen geförderten Vermögensaufbau über das eigene Heim.
Gilt für bestehende Wohn-Riester-Verträge ein Bestandsschutz?
Ja, für alle vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossenen Wohn-Riester-Verträge gilt ein umfassender Bestandsschutz. Sie können Ihren Altvertrag wie gewohnt nach den alten Regeln und der alten Förderlogik weitergeführt werden. Alternativ steht es Ihnen offen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in das neue, vereinfachte Fördersystem zu wechseln.
Muss ich meine geförderte Immobilie im Alter immer noch selbst nutzen?
Durch die Verkürzung des Besteuerungszeitraums von 20 auf 5 Jahre in der Rentenphase verringert sich die Pflicht zur Eigennutzung drastisch. Nach Ablauf der 5 Jahre erlischt der steuerliche Bezug zur Immobilie vollständig. Sie können das Objekt danach ohne steuerliche Nachteile oder bürokratischen Aufwand vermieten, verkaufen oder vererben.

Quellen

  1. [1]asscompact.de
  2. [2]pfefferminzia.de
  3. [3]bundesregierung.de
  4. [4]bundesfinanzministerium.de
  5. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  6. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  7. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

Riester oder AVD – was passt zu dir?

Du fragst dich, ob ein Wechsel ins AVD sinnvoll ist. Lass uns das gemeinsam durchrechnen.

Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.