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Geringverdiener-Bonus im Altersvorsorgedepot: Höhe & Regeln

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Infografik zum Geringverdiener-Bonus im Altersvorsorgedepot mit Gegenüberstellung von Eigenbeitrag und staatlicher Zulage

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Grundlagen: Was der Geringverdiener-Bonus beim Altersvorsorgedepot bewirkt

Der Geringverdiener-Bonus im Altersvorsorgedepot ist eine gezielte staatliche Sonderförderung von 175 Euro jährlich für Sparer mit einem Bruttojahreseinkommen unter 26.250 Euro[1]. Diese Zulage wird ab dem Reformstart 2027 zusätzlich zur regulären Grundzulage gewährt, um Menschen mit kleinerem Budget beim privaten Vermögensaufbau wirksam zu unterstützen. Durch die Kombination von staatlichem Zuschuss und renditestarken Anlageformen wie ETFs schafft die Reform einen direkten Anreiz zur Vorsorge, damit auch mit geringen monatlichen Beiträgen eine spürbare Zusatzrente aufgebaut und das Risiko von Altersarmut gesenkt werden kann.

Zielsetzung der Reform und Schutz vor Altersarmut

Ein zentrales Anliegen des Reformgesetzgebers ist es, die Hürden für die private Altersvorsorge bei niedrigen Einkommen nachhaltig abzubauen. Während bei der bisherigen Riester-Rente oft hohe Produktkosten und starr vorgegebene Beitragsgarantien die Rendite schmälerten, setzt das neue Altersvorsorgedepot auf chancenorientierte Sachwerte ohne Garantiezwang. Für Geringverdiener bedeutet der Zusatzbonus einen erheblichen Hebel: Da die maximale Grundzulage bereits bei 50 Prozent für Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr liegt, erhöht der Bonus die Förderquote für kleine Sparraten maßgeblich.

  • Zielgruppe und Einkommensgrenze: Förderfähig sind Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 26.250 Euro[2].
  • Förderhöhe: Der Bonus beträgt pauschal 175 Euro pro Beitragsjahr zusätzlich zur regulären Zulage.
  • Systemische Einbettung: Die Sonderzahlung fließt direkt in das Altersvorsorgedepot und stärkt den langfristigen Zinseszinseffekt.
  • Mindesteigenbeitrag: Bereits ab kleinen Monatsbeiträgen (beispielsweise ab 10 Euro pro Monat beziehungsweise 120 Euro im Jahr) wird der volle Förderanspruch aktiviert.

Indem der Staat den Eigensparaufwand bei geringem Lohn spürbar aufstockt, verankert er ein sozial austariertes Sicherungselement im Depotmodell. So wird sichergestellt, dass die geförderte Altersvorsorge nicht nur einkommensstarken Haushalten mit hohen Steuervorteilen zugutekommt, sondern als breites Instrument gegen Altersarmut wirkt.

Höhe der Förderung: Wie viel Geld der Geringverdiener-Bonus bringt

Der Geringverdiener-Bonus im neuen Altersvorsorgedepot sieht eine zusätzliche staatliche Förderung von bis zu 175 Euro pro Jahr vor[1]. Diese Zulage richtet sich gezielt an Sparer mit geringerem Einkommen und wird zusätzlich zur regulären Grundzulage sowie einer möglichen Kinderzulage gewährt. Wir zeigen auf, wie sich dieser Festbetrag auf Ihr Depot auswirkt und warum er die effektive Förderquote bei kleineren Eigenbeiträgen spürbar anhebt. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Direkte Gutschrift und Hebelwirkung im Depot

Die staatliche Zulage fließt nicht als Steuererstattung auf Ihr Girokonto, sondern wird direkt in Ihr gefördertes Altersvorsorgedepot eingezahlt. Dadurch erhöht der Bonus von 175 Euro unmittelbar das investierte Anlagekapital. Über die Gesamtlaufzeit der Ansparphase entfaltet diese direkte Gutschrift eine deutliche Hebelwirkung: Das zusätzliche Kapital nimmt ab dem ersten Tag am Kapitalmarkt teil und profitiert vom Zinseszinseffekt. Gerade für Geringverdiener, die monatlich kleinere Beträge ansparen, vervielfacht sich so der eigene Beitrag im Verhältnis zur Gesamteinzahlung.

FörderkomponenteJährlicher HöchstbetragWirkung im Altersvorsorgedepot
GrundzulageBis zu 540 €Prozentuale Förderung auf Eigenbeiträge (50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €)
Geringverdiener-BonusBis zu 175 €Zusätzlicher Festbetrag für Sparer unter der Einkommensgrenze
KapitaleffektDirekte GutschriftErhöht sofort das Anlagevolumen und verstärkt den Zinseszins

Durch das Zusammenspiel aus Grundzulage und Geringverdiener-Bonus steigt die prozentuale Förderquote bei geringen Eigenbeiträgen auf ein besonders hohes Niveau. Wer beispielsweise 25 Euro monatlich (300 Euro im Jahr) einzahlt, erhält über die Grundzulage 150 Euro und mit dem Bonus weitere 175 Euro staatliche Unterstützung[1]. Wir empfehlen Ihnen, die Gesamtwirkung auf Ihre AVD-Förderung individuell zu berechnen – etwa mit unserem Tool Förderrechner Altersvorsorgedepot.

Einkommensgrenzen und Voraussetzungen für den Bonusanspruch

Um den zusätzlichen Geringverdiener-Bonus in Höhe von 175 Euro jährlich im Rahmen der neuen Vorsorgestruktur ab 2027 zu erhalten, müssen Sparer klar definierte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen[4]. Der Gesetzgeber knüpft diese gezielte Sonderförderung an feste Schwellenwerte beim persönlichen Einkommen sowie an die regelmäßige eigene Beitragsleistung. So entsteht eine transparente und verlässliche Grundlage, um bereits mit überschaubaren monatlichen Ersparnissen eine substanzielle staatliche Zusatzförderung direkt im Altersvorsorgedepot aufzubauen.

Die maßgebliche Einkommensgrenze von 26.250 Euro Brutto

Der zentrale Maßstab für den Anspruch auf den 175-Euro-Bonus ist das jährliche Bruttoeinkommen der vorsorgenden Person. Liegt das maßgebliche Vorjahreseinkommen bei höchstens 26.250 Euro Brutto, besteht die volle Berechtigung für diese staatliche Prämie[5]. Gleichzeitig verlangt die Neuregelung lediglich einen überschaubaren Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat beziehungsweise 120 Euro pro Kalenderjahr. Die Prüfung dieser Berechtigung erfolgt vollständig automatisiert über einen Abgleich zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) und den zuständigen Finanzbehörden, sodass für Anleger kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht.

  • Bruttoeinkommensgrenze: Maximal 26.250 Euro maßgebliches Jahreseinkommen im Vorjahr für den Erhalt des vollen Bonusanspruchs[6].
  • Geringer Mindesteigenbeitrag: Mindestens 10 Euro monatlich (120 Euro jährlich) Eigenleistung zur Sicherung der Förderung.
  • Automatische Abwicklung: Einmalige Berechtigungserteilung im Rahmen des Dauerzulagenantrags ohne jährliche Neubeantragung.
  • Direkte Wiederanlage: Der staatliche Bonus von 175 Euro fließt unkompliziert direkt als Anlagekapital in das gewählte Depot.

Durch die eindeutig fixierte Einkommensgrenze sichert der Gesetzgeber ab, dass die finanziellen Mittel passgenau bei den Personengruppen ankommen, die in der privaten Altersvorsorge den höchsten Förderbedarf aufweisen. Selbst bei schwankenden Jahreseinkommen stellt das System durch die nachträgliche behördliche Prüfung sicher, dass berechtigte Sparer in jedem förderfähigen Beitragsjahr automatisch von der vollen Gutschrift profitieren.

Kombination mit Grundzulage und Kinderzulage

Das neue Altersvorsorgedepot entfaltet seine volle Förderwirkung durch das nahtlose Zusammenspiel mehrstufiger staatlicher Bausteine. Für Sparer mit geringerem Einkommen bildet die beitragsproportionale Grundzulage das Fundament: Der Staat gewährt für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einer Schwelle von 360 Euro pro Jahr einen Zuschuss von 50 Prozent. Wer also beispielsweise 360 Euro jährlich spart, erhält direkt 180 Euro als Grundzulage gutgeschrieben. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Geringverdiener-Bonus bei einem Bruttojahreseinkommen unter 26.250 Euro, werden dieser Basisförderung weitere 175 Euro pro Jahr zugerechnet[1].

Additive Wirkung der Kinderzulage und Maximierung der Förderquote

Besonders stark erhöht sich der Gesamtzuschuss für Familien. Die Kinderzulage wirkt rein additiv und beträgt bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind bei einem vollen Eigenbeitrag von 300 Euro. Durch diese Kumulierung vervielfacht sich die Eigenkapitalrendite: Kleine monatliche Sparraten führen zu einer Förderquote, die weit über 100 Prozent der eigenen Einzahlung liegen kann. In unserem Leitfaden für Geringverdiener wie auch im interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot lässt sich diese Summenwirkung exakt für die individuelle Familiensituation simulieren.

FörderbausteinBerechnungsgrundlageMaximaler Jahresbetrag
Grundzulage (50 % bis 360 €)50 Cent pro Euro Eigenbeitrag180 €
Geringverdiener-BonusEinkommen unter 26.250 € p.a.175 €
Kinderzulage (pro Kind)1 € pro Euro Eigenbeitrag bis 300 €300 €

Bei einer jährlichen Eigenleistung von 360 Euro ergibt sich durch die Kombination der einzelnen Förderbausteine eine besonders hohe Förderquote auf den eingesetzten Betrag. Bitte beachten Sie: Alle dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung der gesetzlichen Systematik und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Abgrenzung: Geringverdiener-Bonus versus Berufseinsteiger-Bonus

Im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 hat der Gesetzgeber neben der regulären Grundzulage und der Kinderzulage spezifische Sonderanreize verankert[7]. Für eine verlässliche Finanzplanung ist eine präzise Abgrenzung zwischen dem dauerhaften Geringverdiener-Bonus und dem einmaligen Startbonus für junge Menschen essenziell. Beide Förderkomponenten verfolgen unterschiedliche gesetzliche Zielsetzungen und greifen an verschiedenen Stellen des Ansparprozesses im Altersvorsorgedepot. Während der Zuschlag für Geringverdiener darauf abzielt, dauerhaft niedrige Eigenbeiträge staatlich aufzustocken, soll der Einstiegsbonus eine frühzeitige Depot-Eröffnung belohnen.

Vergleich der Voraussetzungen und Förderlogik

MerkmalGeringverdiener-BonusBerufseinsteiger-Bonus
ZahlungsrhythmusJährlich wiederkehrendEinmalig zum Vertragsstart
Förderhöhe175 € pro Jahr200 € einmalig
AltersgrenzeKeine BegrenzungUnter 25 Jahre bei Abschluss
VoraussetzungUnterschreitung der EinkommensgrenzeEröffnung eines geförderten Depots

Besonders attraktiv zeigt sich das Zusammenspiel beider Sonderförderungen in der Phase des Berufseinstiegs. Auszubildende, Studierende und junge Angestellte unter 25 Jahren mit einem vergleichsweise geringen Anfangsgehalt erfüllen häufig die Kriterien beider Instrumente zeitgleich. In diesem Fall gibt es im ersten Sparjahr die einmalige Startprämie von 200 Euro und parallel den jährlichen Bonus von 175 Euro, sofern der vereinbarte Mindesteigenbeitrag erbracht wird[9]. Durch diese Kumulation erreichen Berufseinsteiger bereits im ersten Jahr eine außerordentlich hohe Förderquote auf ihre eigenen Sparbeiträge.

Ab dem zweiten Beitragsjahr entfällt die Einmalzahlung für den Berufseinstieg turnusgemäß, während der einkommensabhängige Zuschlag bestehen bleibt, solange das maßgebliche Einkommen die gesetzliche Schwelle nicht überschreitet. Wir empfehlen Sparern daher, gehaltliche Veränderungen regelmäßig zu dokumentieren, damit der Anspruch auf den einkommensabhängigen Förderbaustein im Rahmen der jährlichen Überprüfung nahtlos aufrechterhalten werden kann.

Sonderfall Ehepartner: Regelung für mittelbar Zulageberechtigte

Für verheiratete Paare bietet das neue Altersvorsorgedepot eine wichtige Sonderregelung, wenn ein Partner kein eigenes Erwerbseinkommen erzielt. Ist beispielsweise eine Ehegattin ohne eigenes Einkommen nicht selbst im System pflichtversichert, gilt sie als förderberechtigt. Voraussetzung ist, dass der erwerbstätige Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und einen eigenen Altersvorsorgevertrag bespart. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass auch nicht erwerbstätige Partner eine eigene geförderte Altersvorsorge aufbauen können.

Deckelung auf 175 Euro und die Voraussetzung des Mindestbeitrags

Bei der Berechnung der Förderung für den mittelbar berechtigten Ehepartner gelten im neuen Förderrahmen spezifische Grenzen. Während für den unmittelbar berechtigten Partner die reguläre Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr greift[10], ist die Zulage für den mittelbar berechtigten Partner gesetzlich gedeckelt. Sie orientiert sich an den Einzahlungen des erwerbstätigen Partners, beträgt jedoch maximal 175 Euro pro Jahr[11]. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss der mittelbar zulageberechtigte Partner zudem einen eigenen jährlichen Mindestbeitrag von 120 Euro in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen.

  • Unmittelbare Berechtigung des Partners: Der erwerbstätige Partner muss aktiv in einen förderbaren Altersvorsorgevertrag einzahlen.
  • Eigener Vertrag und Mindestbeitrag: Der nicht erwerbstätige Partner benötigt ein eigenes Depot und muss jährlich mindestens 120 Euro Eigenbeitrag leisten.
  • Maximalzulage: Die staatliche Grundzulage für den mittelbar Berechtigten ist auf genau 175 Euro pro Jahr begrenzt.

Mit dieser Regelung sorgt die Reform ab 2027 dafür, dass auch Partner ohne eigenes Einkommen einen vertraglich abgesicherten Grundstock für ihre spätere Rente aufbauen. Wir empfehlen Ehepaaren, beide Verträge aufeinander abzustimmen, um die staatliche Förderung in der Familie optimal zu nutzen. Hinweis: Alle Zahlen sind illustrativ und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Beispielrechnungen: Die Wirkung bei geringem Eigenbeitrag

Bereits mit geringen Monatsbeiträgen entfaltet das Altersvorsorgedepot ab 2027 eine spürbare Förderwirkung. Während ungeförderte ETF-Sparpläne ausschließlich auf der eigenen Sparleistung basieren, vervielfacht die staatliche Zulagenstruktur kleine Einzahlungen[12]. Hinweis: Alle nachfolgenden Musterrechnungen dienen der Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Szenario 1: 10 Euro Monatsbeitrag für Einzelsparer und Alleinerziehende

Wer monatlich 10 Euro anspart, erreicht exakt den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Für diese ersten 120 Euro zahlt der Staat eine Grundzulage von 50 Prozent, also 60 Euro zusätzlich[13]. Für Alleinerziehende verstärkt sich dieser Effekt drastisch: Durch die 1:1-Matchingsystematik der Kinderzulage fließen für 120 Euro Eigenbeitrag weitere 120 Euro Zulage pro Kind in das Depot[13]. Aus 120 Euro eigener Ersparnis werden so im ersten Jahr 300 Euro Gesamtkapital.

SzenarioEigenbeitrag p.a.GrundzulageKinderzulage (1 Kind)Gesamtkapital p.a.Förderquote
10 € / Monat (ohne Kind)120 €60 €0 €180 €50 %
10 € / Monat (Alleinerziehende)120 €60 €120 €300 €150 %
30 € / Monat (mit 1 Kind)360 €180 €300 €840 €133 %

Im Vergleich zum ungeförderten Sparen wird deutlich: Selbst bei einem kleinem Beitrag sichert der Staat Geringverdienern eine Förderquote auf die Eigenleistung von 50 bis 150 Prozent. Diese laufenden Zulagen stehen allen Berechtigten dauerhaft zu. Sie unterscheiden sich grundlegend vom einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, der ausschließlich jungen Sparern unter 25 Jahren gewährt wird.

Beantragung und Auszahlung: So gelangt die Förderung ins Depot

Damit die staatlichen Zulagen – darunter die Grundzulage, die Kinderzulage sowie der spezifische Geringverdiener-Bonus – zuverlässig in Ihrem Altersvorsorgedepot ankommen, hat der Gesetzgeber den bürokratischen Aufwand im Vergleich zum früheren Riester-System spürbar reduziert. Sie müssen die staatliche Förderung keineswegs jedes Jahr aufs Neue manuell beantragen. Stattdessen richten Sie bei der Depoteröffnung einmalig einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem gewählten Depotanbieter ein. Dieser berechtigt den Anbieter, die Ihnen zustehenden Beträge jährlich automatisiert bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) anzufordern.

Ablauf von der Eröffnung bis zur steuerfreien Ansparphase

  • Erteilung des Dauerzulagenantrags: Bei der Eröffnung des Portfolios bevollmächtigen Sie den Anbieter digital, Ihre Förderdaten an die ZfA zu übermitteln.
  • Automatisierter Datenabgleich durch die Finanzverwaltung: Die ZfA prüft Ihre Angaben sowie das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen elektronisch, um die Förderberechtigung und den Förderanspruch exakt zu berechnen.
  • Direkte Gutschrift im Depot: Die bewilligte Fördersumme fließt ohne Zwischenstopps direkt als Anlagekapital in Ihr Altersvorsorgedepot und wird dort umgehend mit angelegt.
  • Steuerfreie Ansparphase: Während der Ansparphase bleiben sämtliche Kursgewinne, Dividenden und Zinsen vollständig frei von der Abgeltungsteuer.

Durch die direkte Gutschrift im Depot profitieren Sie von Anfang an vom Zinseszinseffekt auf die staatlichen Fördergelder. Da die Einzahlungen und Gewinne während der Ansparphase steuerfrei wachsen, kann sich das angesparte Kapital über die Jahre ungeschmälert vermehren. Erst bei Beginn des Ruhestands erfolgt die nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen mit Ihrem dann meist niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Geringverdiener-Bonus beim Altersvorsorgedepot?
Der Geringverdiener-Bonus ist ein staatlicher Förderbaustein im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027. Er gewährt Menschen mit geringerem Einkommen eine zusätzliche Zulage von bis zu 175 Euro pro Jahr. Dieser Festbetrag fließt direkt in das Depot und erhöht das Sparguthaben zusätzlich zur regulären Grundzulage.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den Geringverdiener-Bonus?
Nach den Entwürfen zur Reform der privaten Altersvorsorge liegt die Einkommensgrenze für den vollen Bonusanspruch bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 26.250 Euro. Wer unter dieser Schwelle verdient, profitiert von der zusätzlichen Förderung.
Wie viel Eigenbeitrag muss ich für den Geringverdiener-Bonus einzahlen?
Für den Erhalt der staatlichen Förderung im Altersvorsorgedepot reicht bereits ein Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat (120 Euro im Jahr). Damit ist die Hürde auch für kleine Budgets sehr niedrig angesetzt.
Wie unterscheidet sich der Geringverdiener-Bonus vom Berufseinsteiger-Bonus?
Der Geringverdiener-Bonus wird jährlich gezahlt und richtet sich nach dem Einkommen. Der Berufseinsteiger-Bonus hingegen ist eine einmalige Sonderzahlung von 200 Euro für Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kann der Geringverdiener-Bonus mit der Kinderzulage kombiniert werden?
Ja, alle Förderkomponenten im Altersvorsorgedepot sind miteinander kombinierbar. Sparer mit geringem Einkommen und Kindern erhalten die Grundzulage, die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind sowie den Geringverdiener-Bonus nebeneinander.
Gilt der Betrag von 175 Euro auch für mitversicherte Ehepartner?
Ja, für mittelbar zulageberechtigte Ehepartner ohne eigenes Einkommen sieht das Regelungswerk ebenfalls einen maximalen Grundzulagenanspruch von 175 Euro pro Jahr vor, wenn der eigene Mindestbeitrag von 120 Euro erbracht wird.

Quellen

  1. [1]das-neue-altersvorsorgedepot.de
  2. [2]finanz.guide
  3. [3]finanz.guide
  4. [4]finanz.guide
  5. [5]finanz.guide
  6. [6]finanz.guide
  7. [7]finanz.guide
  8. [8]finanzen.net
  9. [9]finanz.guide
  10. [10]finanz.guide
  11. [11]bundesfinanzministerium.de
  12. [12]bundesfinanzministerium.de
  13. [13]finanz.guide
  14. [14]bundesfinanzministerium.de
  15. [15]finanzen.net
  16. [16]finanzen.net
  17. [17]finanzen.net
  18. []Das neue Altersvorsorgedepot 2027: Die Vorsorge-Revolution für Geringverdiener
  19. []Lohnt sich ein Altersvorsorgedepot mit kleinem Beitrag?
  20. []Was ist der Einstiegsbonus beim Altersvorsorgedepot?
  21. []Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt
  22. []Wie hoch ist der Mindestbeitrag beim Altersvorsorgedepot?
  23. []Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot (AVD) ab 2027?
  24. []Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
  25. []Wie viel Kinderzulage gibt es beim Altersvorsorgedepot?

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