Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

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Was ist das neue Altersvorsorgedepot und für wen wurde es geschaffen?
Das neue Altersvorsorgedepot ist ein ab dem 1. Januar 2027 eingeführtes, staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge in Deutschland. Es ermöglicht Ihnen, steuerlich begünstigt und ohne starre Beitragsgarantien direkt in renditestarke ETFs und Investmentfonds zu investieren, um Ihre persönliche Rentenlücke eigenständig zu schließen. Dieses innovative Modell wurde von der Bundesregierung gesetzlich verankert, um die private Vorsorge im Vergleich zur klassischen Riester-Rente grundlegend zu flexibilisieren und an den modernen Kapitalmarkt anzupassen[1].
Als neutraler Lotse begleiten wir Sie durch die neue Gesetzeslage. Das Modell richtet sich insbesondere an Selbstentscheider, die ihre Finanzen eigenständig verwalten und gezielt von staatlichen Zulagen sowie steuerlicher Förderung profitieren möchten. Aber auch für Personen, die eine strukturierte Orientierung suchen, bietet unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot verlässliche, quellenbasierte Erklärungen, während Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot Ihre individuellen Vorteile präzise berechnen können. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die wichtigsten Zielgruppen des neuen Modells
- Selbstentscheider und Privatanleger, die eigenständig über ETFs und Fonds ein langfristiges Vorsorgevermögen aufbauen wollen.
- Bestehende Riester-Sparer, die prüfen möchten, ob sich ein steuerneutraler Wechsel in das neue Depot für sie lohnt.
- Selbständige und Freiberufler, die durch die Reform ab 2027 erstmals vollen Zugang zu dieser geförderten privaten Altersvorsorge erhalten.
- Familien und junge Berufseinsteiger, die von staatlichen Zulagen und speziellen Boni in der Ansparphase profitieren möchten.
Schritt 1: Die Einzahlung - Eigenbeiträge und gesetzliche Grenzen
Das neue Altersvorsorgedepot startet im Jahr 2027 mit einer klaren Struktur, bei der die eigene Einzahlung das Fundament bildet. Den Anspruch auf die Förderung sichern Sie bereits mit einem gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (Sockelbetrag). Die volle Grundzulage erhalten Sie jedoch erst, wenn Sie den maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr selbst in Ihr Depot einzahlen.[2] Diese Einzahlung steuert direkt die Höhe der Zulagen, die Sie vom Staat erhalten. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzgeber Ihnen, deutlich höhere Summen steuerbegünstigt anzulegen, um Ihre private Altersvorsorge flexibel und renditestark zu gestalten.
Die Höchstgrenzen und der optimale Eigenbeitrag
Der Gesetzgeber hat für das Altersvorsorgedepot eine jährliche Höchstgrenze für förderfähige Einzahlungen festgelegt. Diese Grenze liegt bei maximal 6.840 Euro pro Kalenderjahr[2]. Bis zu diesem Betrag profitieren Sie von einer vollständigen Steuerstundung, was bedeutet, dass in der Ansparphase keine Steuern auf Ihre Erträge anfallen. Wenn Sie Ihren optimalen Eigenbeitrag ermitteln möchten, hilft Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot dabei, die optimale Balance zwischen eigener Sparrate und maximaler staatlicher Förderung mathematisch präzise zu kalkulieren.
| Beitragstyp | Jährlicher Betrag | Auswirkung auf die Förderung |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindesteigenbeitrag (Sockelbetrag) | 120 Euro | Pflichtbeitrag, um den Anspruch auf die staatliche Förderung zu sichern. |
| Maximal geförderter Eigenbeitrag | 1.800 Euro | Voraussetzung für den ungekürzten Erhalt der vollen Grundzulage von 540 Euro. |
| Maximaler geförderter Höchstbetrag | 6.840 Euro | Die Obergrenze für staatlich geförderte Einzahlungen pro Kalenderjahr. |
| Flexibler Mindestbeitrag | Individuell | Die Einzahlung kann je nach Lebenslage flexibel an das Einkommen angepasst werden. |
Für Selbstentscheider bietet dieses System ein hohes Maß an Flexibilität, da Sie Ihre Sparraten innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen jederzeit anpassen können. Die genaue Wirkung der Beitragsgestaltung auf Ihr voraussichtliches Endkapital können Sie im Vorsorgewissen Informationsportal im Detail nachlesen. Alle Berechnungen und Darstellungen in diesem Ratgeber dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG dar.
Schritt 2: Die Zulagen - Wie der Staat Ihre Sparrate erhöht
Das neue Altersvorsorgedepot zeichnet sich durch ein reformiertes Fördersystem aus, das ab dem Jahr 2027 die bisherigen starren Zulagen ablöst und gezielte Anreize für Ihre private Altersvorsorge schafft. Der Staat belohnt Ihre Eigeninitiative mit direkten Zulagen, die direkt in Ihr Depot fließen und dort von Beginn an das investierte Anlagevolumen erhöhen. Im Gegensatz zur alten Riester-Rente ist die Förderung nicht mehr an eine starre Mindesteinzahlung gekoppelt, sondern belohnt jeden eingezahlten Euro prozentual. Dadurch profitieren Selbstentscheider, die ihre Anlage über kostengünstige ETFs strukturieren möchten, unmittelbar von einem stark beschleunigten Zinseszinseffekt.
Die staatliche Unterstützung setzt sich aus einer neuen Grundzulage und einer gezielten Förderung für Familien zusammen[2]. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr. Sie setzt sich aus einer Förderquote von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Ihres Eigenbeitrags (maximal 180 Euro) und weiteren 25 Prozent auf Beiträge bis zu 1.800 Euro zusammen. Familien erhalten zudem eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, die über eine 100-Prozent-Förderung auf die ersten 300 Euro des Eigenbeitrags berechnet wird. Wie sich diese staatlichen Zuschüsse konkret auf Ihr voraussichtliches Endkapital auswirken, können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot transparent ermitteln.
| Förderkomponente | Bisherige Riester-Rente | Neues Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Maximale Grundzulage | 175 Euro pro Jahr | Bis zu 540 Euro pro Jahr |
| Maximale Kinderzulage | 300 Euro pro Kind (ab 2008) | Bis zu 300 Euro pro Kind |
| Förderquote | Starr gekoppelt an 4 Prozent des Einkommens | Prozentuale Förderung des Eigenbeitrags |
Den Anspruch auf die Zulagen sichern Sparer bereits mit dem gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Die volle Grundzulage von 540 Euro wird jedoch erst beim maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr erreicht.[2] Diese Beträge und Berechnungen dienen der Veranschaulichung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 2027. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Weitere vertiefende Informationen zu den steuerlichen Details und Förderbedingungen finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal.
Schritt 3: Die Anlage - Vermögensaufbau mit ETFs und Fonds
Im dritten Schritt erfolgt der eigentliche Vermögensaufbau. Beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 entfällt im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente die Pflicht zur Beitragsgarantie, wodurch Ihre Einzahlungen und die staatlichen Zulagen direkt in renditestarke Finanzprodukte fließen können[2]. Sie investieren breit gestreut in Aktien-ETFs oder Investmentfonds, um langfristig von den Renditen des weltweiten Kapitalmarkts zu profitieren. Das Fehlen einer starren Garantieanforderung bedeutet, dass die Ertragschancen erheblich steigen, da Fondsanbieter keine teuren Absicherungsmechanismen aufbauen müssen, die in der Vergangenheit die Performance stark geschmälert haben.
| Merkmal | Klassische Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | Vorgeschrieben (Kapitalerhalt) | Optional (Verzicht für maximale Rendite möglich) |
| Kapitalmarktrendite | Stark eingeschränkt durch Garantiekosten | Volle Partizipation am weltweiten Aktienmarkt |
| ETF-Auswahl | Selten oder nur stark reglementiert möglich | Individuelle ETF- und Fondsportfolios wählbar |
Für Selbstentscheider bietet dieses Modell ein hohes Maß an Flexibilität, da Sie Ihr Portfolio nach eigenen Vorstellungen zusammenstellen und verwalten können. Um zu verstehen, wie sich der Verzicht auf Garantien und der Zinseszins-Effekt langfristig auf Ihr Endkapital auswirken, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Mit diesem digitalen Tool vergleichen Sie mühelos verschiedene Sparszenarien und kalkulieren den Einfluss von Kosten auf Ihr Vermögen. Weiterführende Informationen zur Fondsauswahl und gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie zudem im Vorsorgewissen Informationsportal.
Bitte beachten Sie, dass eine Anlage ohne Beitragsgarantie mit Marktrisiken und Wertschwankungen verbunden ist. Die historische Erfahrung zeigt jedoch, dass breit gestreute Aktieninvestments über längere Zeiträume hinweg eine der effektivsten Methoden zum langfristigen Vermögensaufbau darstellen. Als Orientierungshilfe dient das BMF-belegte Prinzip, dass der Verzicht auf Garantien insbesondere bei langen Laufzeiten mathematisch zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für ein überlegenes Endkapital führt (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).
Schritt 4: Die Auszahlungsphase - Flexibilität und Besteuerung im Alter
Die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots beginnt mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und bietet Ihnen maximale Flexibilität sowie erhebliche steuerliche Vorteile. Sie können sich bei Rentenbeginn zwischen einem flexiblen Auszahlungsplan und einer lebenslangen Leibrente entscheiden[3]. Während des Vermögensaufbaus profitieren Sie von einer vollständigen Steuerstundung; die Erträge und Zulagen werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert[2].
Auszahlungsoptionen im Vergleich: Auszahlungsplan vs. Leibrente
| Kriterium | Auszahlungsplan (z. B. bis 85) | Lebenslange Leibrente |
|---|---|---|
| Auszahlungsdauer | Begrenzt (meist bis zum 85. Lebensjahr) | Lebenslang garantiert |
| Kapitalverbleib | Verbleibendes Kapital arbeitet am Markt weiter | Kapital geht an den Versicherer über |
| Flexibilität | Sehr hoch (variable Raten möglich) | Festgelegte monatliche Rentenzahlung |
Diese Wahlfreiheit unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von starren Altsystemen. Beim Auszahlungsplan bleibt Ihr verbleibendes Kapital in ETFs oder Fonds investiert und kann sich weiter am Markt entwickeln[4]. Erst im Alter zahlen Sie Steuern auf die entnommenen Beträge, was durch den meist niedrigeren Steuersatz im Ruhestand im Vergleich zum Erwerbsleben einen deutlichen Nettovorteil bedeuten kann. Um die konkreten Auswirkungen dieser nachgelagerten Besteuerung und der Zulagen auf Ihr zukünftiges Vermögen individuell zu analysieren, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal zur Verfügung. Hinweis: Die Berechnungen dienen der Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die steuerliche Mechanik der nachgelagerten Besteuerung
Während der Ansparphase bleiben sämtliche Dividenden, Zinsen und Kursgewinne im Depot vollständig steuerfrei. Es fällt keine jährliche Abgeltungsteuer an. Diese Steuerstundung sorgt für einen enormen Zinseszins-Effekt, da das brutto investierte Kapital über Jahrzehnte ungeschmälert arbeiten kann. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie vertiefende Berichte zu diesen Regelungen, die Ihnen helfen, den Übergang in den Ruhestand optimal vorzubereiten.
Die Steuerstundung - Warum die Ansparphase steuerfrei bleibt
In der Ansparphase des neuen Altersvorsorgedepots profitieren Sie von einer vollständigen Steuerbefreiung auf alle erwirtschafteten Erträge. Im Gegensatz zu herkömmlichen Geldanlagen fallen während der Anspardauer keinerlei Steuern auf Dividenden, Zinsen oder realisierte Kursgewinne an[2]. Diese gesetzliche Regelung, die als Steuerstundung bezeichnet wird, sorgt dafür, dass das gesamte Kapital ohne jährliche Abzüge im Depot verbleibt und weiter für Sie arbeiten kann. Eine Besteuerung erfolgt erst in der fernen Auszahlungsphase im Ruhestand, was Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile sichert.
Zinseszinseffekt und die Vorteile gegenüber Standarddepots
Der eigentliche Hebel dieser Steuerstundung liegt im ungestörten Zinseszinseffekt. Bei einem normalen, privat geführten Wertpapierdepot greift jedes Jahr die Abgeltungsteuer auf realisierte Gewinne und Ausschüttungen, zudem belastet die jährliche Vorabpauschale bei ETFs Ihre Liquidität. Beim Altersvorsorgedepot hingegen entfallen diese Belastungen komplett. Dadurch reinvestiert sich jeder Euro an Erträgen zu einhundert Prozent. Über eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten entsteht so ein signifikantes Zusatzvermögen im Vergleich zu einem ungeförderten Sparplan. Diesen Effekt können Sie im Detail in unserem Vorsorgewissen Informationsportal nachlesen.
| Steuerliches Merkmal | Normales Wertpapierdepot | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Laufende Ertragssteuer | Abgeltungsteuer auf Dividenden und Zinsen | Vollständig steuerfrei in der Ansparphase |
| Fondswechsel und Rebalancing | Gewinne werden sofort versteuert | Steuerfreie Umschichtung möglich |
| Jährliche Vorabpauschale | Fällt je nach Zinsniveau an | Komplett ausgesetzt |
Die Steuerstundung bedeutet jedoch keine dauerhafte Steuerfreiheit, sondern eine Verschiebung der Steuerlast auf die Rentenphase. Diese nachgelagerte Besteuerung ist für die meisten Sparer vorteilhaft, da der persönliche Steuersatz im Alter in der Regel deutlich niedriger ausfällt als während des aktiven Berufslebens. Um herauszufinden, wie stark Sie persönlich von dieser Verschiebung profitieren, lohnt sich eine präzise Berechnung. Nutzen Sie dafür unseren kostenfreien Förderrechner Altersvorsorgedepot, um Ihr potenzielles Endkapital transparent zu ermitteln. (Wichtiger Hinweis: Rein illustrative Darstellung, keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Der Wechsel von Riester zum Depot - Was bestehende Sparer wissen müssen
Für Inhaber bestehender Riester-Verträge bringt das Jahr 2027 eine wegweisende Option: Sie können Ihr angespartes Guthaben ab dem Start des neuen Altersvorsorgedepots vollständig und steuerfrei in das neue System übertragen[2]. Dieser Wechsel erfolgt förderunschädlich, was bedeutet, dass Sie bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile nicht zurückzahlen müssen. Ob sich dieser Schritt für Sie persönlich auszahlt, hängt maßgeblich von Ihren individuellen Vertragsbedingungen und Ihrer verbleibenden Laufzeit ab. Um eine fundierte finanzielle Entscheidung zu treffen und das finanzielle Delta zwischen beiden Optionen zu berechnen, hilft Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot bei der präzisen Gegenüberstellung.
Entscheidungskriterien für den Vertragswechsel
Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist besonders für Sparer mit langen Restlaufzeiten attraktiv. Da das neue Depotmodell auf Beitragsgarantien verzichten kann, lässt sich das Kapital deutlich renditestärker in Aktien-ETFs anlegen als in klassischen, oft rentenarmen Riester-Policen. Während der gesamten Ansparphase profitieren Sie weiterhin von einer vollständigen Steuerstundung, sodass anfallende Dividenden oder Kursgewinne ohne laufenden Steuerabzug direkt reinvestiert werden. Die Wechselkosten für die Übertragung des Guthabens sind gesetzlich streng reguliert und durch einen Deckel auf maximal 150 Euro begrenzt. Ein solcher Wechsel erfordert jedoch eine bewusste Entscheidung für oder gegen ein garantiertes Endkapital.
| Kriterium | Klassischer Riester-Altvertrag | Neues Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Kapitalgarantie | 100 % oder 80 % der Beiträge garantiert | Keine Garantiepflicht (höheres Renditepotenzial) |
| Anlagefokus | Sicherheitsorientiert (oft Zinsprodukte) | Renditestark (ETFs und Aktienfonds) |
| Steuerstundung | Ja, Erträge in Ansparphase steuerfrei | Ja, Erträge in Ansparphase steuerfrei |
| Wechselgebühr | Abhängig vom Anbieter | Gesetzlich gedeckelt auf maximal 150 Euro |
Bevor Sie voreilige Schritte unternehmen, empfiehlt es sich, den bestehenden Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen, statt ihn voreilig zu kündigen[5]. Auf diese Weise sichern Sie sich alle Optionen, bis die neuen Depotanbieter ab 2027 ihre genauen Tarife und Konditionen offenlegen. Für eine strukturierte Orientierung und tiefergehende Hintergrundberichte steht Ihnen jederzeit der Ratgeber zum Altersvorsorgedepot als neutraler Lotse zur Seite.
Der Weg zur Entscheidung - Selbstentscheidung oder unabhängige Beratung
Für die Umsetzung des Altersvorsorgedepots stehen Ihnen ab dem Start im Jahr 2027 zwei gleichwertige und respektable Wege offen, die Sie individuell nach Ihren Präferenzen wählen können[2]. Während finanziell versierte Selbstentscheider die Einrichtung ihres Depots oft eigenständig über Neobroker abwickeln möchten, bevorzugen andere Sparer die persönliche Begleitung durch lizenzierte Experten. Beide Herangehensweisen haben spezifische Vorteile, die auf Ihre persönliche Situation und Ihren Informationsbedarf abgestimmt sein sollten.
| Kriterium | Selbstentscheidung | Unabhängige Beratung |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Erfahrene Sparer, die Investments selbst steuern möchten | Sparer, die eine strukturierte Orientierung und Begleitung suchen |
| Plattform-Auswahl | Eigenständiger Brokervergleich und Direkteröffnung online | Auswahl des passenden Anbieters im Rahmen der Beratung |
| Unterstützung | Keine, rein eigenverantwortliche Recherche und Auswahl | Persönliches Gespräch und Analyse durch unabhängige Experten |
| Realisierung | Kriteriengestützter Anbietervergleich | Unabhängige Beratungsvermittlung |
Wenn Sie sich für den selbstbestimmten Weg entscheiden, können Sie die verschiedenen Depotmodelle vergleichen und die Einrichtung eigenständig vollziehen. Hierbei hilft Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal mit detaillierten Leitfäden und Kriterien, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Falls Sie hingegen eine fachliche Einschätzung für Ihre Altersvorsorge-Entscheidung benötigen, führt Sie der Weg über eine persönliche Beratung zu einer verlässlichen Lösung. Über unsere Partner vermitteln wir Ihnen unkompliziert eine qualifizierte Beratung, die exakt zu Ihren Lebensumständen passt.
Unabhängig davon, welchen Weg Sie bevorzugen, sollten Sie vorab Ihre individuellen Förderszenarien berechnen. Mit unserem Online-Tool, dem Förderrechner Altersvorsorgedepot, können Sie mit wenigen Angaben ermitteln, wie hoch Ihre staatlichen Zulagen ausfallen und wie sich das geförderte Kapital im Vergleich zu einem ungeförderten ETF-Sparplan entwickeln kann. Bitte beachten Sie, dass Berechnungen im Rechner rein illustrativ sind und keine Finanzberatung oder Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG darstellen. Diese mathematische Grundlage bildet das Fundament für Ihre nächsten Schritte - sei es für die selbstständige Depoteröffnung oder als Vorbereitung für das Beratungsgespräch.
Häufig gestellte Fragen
- Wie kommt die staatliche Zulage ins Depot?
- Die staatliche Zulage wird nach Ablauf des Beitragsjahres elektronisch über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt in Ihr Altersvorsorgedepot eingezahlt. Dazu müssen Sie einmalig einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Depotanbieter stellen. Die Zulage wird dann automatisch ermittelt und fließt ohne Ihr weiteres Zutun direkt in Ihre ausgewählten Fonds oder ETFs, wo sie mitspart und vom Zinseszins profitiert.
- Wie hoch ist die maximale jährliche Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?
- Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 540 Euro. Diese erhalten Sie, wenn Sie den vollen geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlen. Der Staat fördert die ersten 360 Euro Ihrer Einzahlung mit einer Quote von 50 Prozent (180 Euro Zulage) und jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro mit 25 Prozent (weitere 360 Euro Zulage).
- Welche Steuervorteile bietet das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase?
- Während der Ansparphase profitieren Sie von einer vollständigen Steuerstundung. Das bedeutet, dass Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne innerhalb des Depots nicht sofort versteuert werden müssen. Es fällt keine Abgeltungsteuer an. Dadurch kann das gesamte Kapital inklusive der Dividenden steuerfrei reinvestiert werden, was den langfristigen Zinseszinseffekt erheblich verstärkt.
- Kann ich mein bestehendes Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
- Ja, der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, bestehende Riester-Verträge ab dem Startjahr 2027 in das neue Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dabei kann das bisher angesparte Kapital förderunschädlich in das neue Depot transferiert werden. Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von den Konditionen des Altvertrags ab und lässt sich mithilfe des Tools Förderrechner Altersvorsorgedepot prüfen.
- Welche Produkte sind für die Anlage im Altersvorsorgedepot zugelassen?
- Das Bundesfinanzministerium sieht eine Positivliste für zulässige Finanzprodukte vor. Dazu gehören insbesondere breit gestreute ETFs, aktiv verwaltete Investmentfonds sowie bestimmte festverzinsliche Wertpapiere. Im Gegensatz zur alten Riester-Rente entfällt die Beitragsgarantie, sodass Ihr Kapital zu 100 Prozent in renditestarke Aktien-ETFs fließen kann.
- Wie hoch ist der maximale Betrag, den ich jährlich einzahlen darf?
- Die jährliche Einzahlung in einen solchen Vertrag ist auf einen Höchstbetrag von 6.840 Euro begrenzt. Davon sind bis zu 1.800 Euro direkt zulagenberechtigt. Einzahlungen darüber hinaus sind zwar nicht zulagenberechtigt, können aber je nach persönlicher Steuersituation im Rahmen von Sonderausgaben steuerliche Vorteile bringen.
Quellen
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