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Leibrente oder Auszahlplan bis 85: was ist besser?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Veröffentlicht am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Dieser Artikel wurde von einem Autor mit Unterstützung von KI verfasst.

Ein Rentnerpaar prüft Finanzunterlagen am Tisch und vergleicht Auszahlungsoptionen für das Altersvorsorgedepot, symbolisch für die Wahl zwischen Leibrente und Auszahlplan bis 85. · KI-generiert

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Die Antwort: Langlebigkeitsschutz oder Flexibilität?

Ob eine lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr beim Altersvorsorgedepot besser ist, entscheidet sich an Ihrer persönlichen Priorität: Eine Leibrente ist die richtige Wahl, wenn Sie sich gegen das finanzielle Risiko eines sehr langen Lebens absichern wollen und ein garantiertes Einkommen bis zum Lebensende anstreben. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass viele Menschen ihre Lebenserwartung und damit den Wert lebenslanger Zahlungen unterschätzen und dass das Geld mit Ablauf eines Auszahlplans nicht mehr vorhanden ist[1]. Der Auszahlplan bis 85 ist hingegen überlegen, wenn für Sie Renditechancen, Vererbbarkeit des Restkapitals und finanzielle Flexibilität im Ruhestand im Vordergrund stehen. Beide Modelle lassen sich zu Beginn der Auszahlungsphase mit einer einmaligen Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals kombinieren.

Und wenn Ihre Situation etwas anders aussieht? Sobald Sie kaum weitere lebenslange Einkünfte neben der gesetzlichen Rente haben, gesundheitliche Fragen im Raum stehen oder Sie gezielt Vermögen weitergeben wollen, verschiebt sich die Antwort deutlich. Ein Überblick über die Auszahlungsoptionen ordnet beide Varianten ein, und bei komplexeren Nachlass- oder Gesundheitskonstellationen übernimmt die unabhängige Beratung.

Bedingte Antwort nach persönlicher Präferenz

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 entfällt der frühere Zwang zur lebenslangen Verrentung, wie er bei klassischen Riester-Altverträgen galt; reine Auszahlpläne sind künftig zulässig, die Auszahlung endet dabei wahlweise frühestens ab dem 85. Lebensjahr. Sparer können beim Beginn der Auszahlungsphase zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr frei wählen, welches Auszahlungsmodell zu ihrer Lebenssituation passt. Die beiden Grundmodelle zeichnen sich durch klar definierte rechtliche Parameter aus:

  • Leibrente: Garantiert eine monatliche Auszahlung bis zum Lebensende. Das verbleibende Kapital wird im Versicherungskollektiv gepoolt, um das Langlebigkeitsrisiko abzusichern.
  • Auszahlplan bis mindestens 85: Das Kapital bleibt im Depot investiert und wird über monatliche Raten planmäßig bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr verzehrt. Ein noch nicht verbrauchtes Restguthaben fällt im Todesfall an die Erben.
  • Kombination mit 30 Prozent Einmalentnahme: Unabhängig von der gewählten Variante können Sparer zu Beginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag entnehmen.

Die 30-Prozent-Option kombinieren

Die Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase ermöglicht es, größere Anschaffungen zu Beginn des Ruhestands zu tätigen oder einen Liquiditätspuffer aufzubauen. Der verbleibende Betrag von mindestens 70 Prozent des Altersvorsorgevermögens bildet anschließend die rechnerische Basis für die monatliche Leibrente oder den Auszahlplan. Zu beachten ist hierbei, dass auch die Einmalzahlung der nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz unterliegt.

Die Optionen in Zahlen: Modellrechnung nach Steuern

Um die monetären Unterschiede greifbar zu machen, lohnt sich der rechnerische Vergleich anhand eines einheitlichen Depotguthabens. In der Ansparphase geförderte Beiträge sowie aufgelaufene Erträge unterliegen bei der Auszahlung stets der nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz nach § 22 Nummer 5 EStG. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als während des Erwerbslebens, bleibt ein spürbarer Steuervorteil erhalten.

Beide Optionen im direkten Vergleich

Konkrete Euro-Beträge lassen sich heute noch nicht seriös gegenüberstellen: Rentenfaktoren, Kosten und Auszahlungsformeln der Anbieter entstehen erst mit den neuen Produkten, die ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Strukturell gilt jedoch: Ein Auszahlplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres laufen. Im Standardfall eines Beginns mit 65 sind das rund 20 Jahre, nach denen das verplante Kapital aufgebraucht ist und der Vertrag endet, während die Leibrente eine Zahlung bis zum Lebensende leistet[1]. Weil derselbe Kapitalbetrag beim Auszahlplan auf einen begrenzten Zeitraum verteilt wird, fällt die monatliche Rate dort in der Regel höher aus als bei der lebenslangen Rente, sie endet aber eben auch. Die folgende Übersicht stellt die beiden Modelle entlang der Kriterien gegenüber, die Ihre Entscheidung tragen.

KriteriumAuszahlplan bis 85 JahreLebenslange Leibrente
AuszahlungsdauerBefristet, Ende frühestens mit dem 85. LebensjahrLebenslang
Höhe der monatlichen RateTendenziell höher, da das Kapital auf einen begrenzten Zeitraum verteilt wirdTendenziell niedriger, dafür ohne Endtermin
Kapital nach dem 85. LebensjahrAufgebraucht, sobald der vereinbarte Plan ausläuft (frühestens mit 85)Zahlung läuft unverändert weiter
LanglebigkeitsschutzNicht enthaltenKern des Produkts
VererbbarkeitNoch nicht ausgezahltes Restguthaben ist übertragbarNur mit vereinbarter Rentengarantiezeit
BesteuerungNachgelagert mit dem persönlichen SteuersatzNachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz
Teilkapitalauszahlung zu BeginnBis zu 30 Prozent möglichBis zu 30 Prozent möglich

Hinweis: qualitative Gegenüberstellung. Konkrete Rentenbeträge und Wertentwicklungen hängen von den künftigen Produktkonditionen der Anbieter und Ihrer individuellen Steuerbelastung ab. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Steuerlast in der Leistungsphase

Die nachgelagerte Besteuerung greift bei beiden Varianten: Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, die Leistungen werden in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz nach § 22 Nummer 5 EStG besteuert. Ein Auszahlplan läuft mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres; wer mit 65 beginnt, verteilt sein Kapital also über rund 20 Jahre, nach denen es aufgebraucht ist[1]. Weil derselbe Kapitalstock auf diesen begrenzten Zeitraum verteilt wird, liegen die monatlichen Bruttobeträge und damit auch der Steuerabzug in der Regel höher als bei der lebenslangen Leibrente, das verfügbare Monatseinkommen endet dafür mit dem Auszahlplan.

Vererbbarkeit und Restkapital: Was bleibt nach der Phase?

Ein zentraler Unterschied zwischen den beiden Auszahlungsformen liegt im Schicksal des nicht verbrauchten Vermögens bei einem vorzeitigen Versterben. Der befristete Auszahlplan endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, während die Leibrente bis zum Lebensende zahlt[1]. Daraus folgt der praktische Unterschied: Beim Auszahlplan bleibt bei einem Tod während der Laufzeit ein noch nicht ausgezahltes Restguthaben im Depot, das an die Erben gehen kann, während bei der klassischen Leibrente das Kapital im Versicherungskollektiv für die lebenslangen Zahlungen gebunden ist.

Vermögensübergang beim Auszahlplan

Verstirbt die vorsorgende Person während der Laufzeit eines Auszahlplans, ist das zu diesem Stichtag verbliebene Depotguthaben grundsätzlich vererbbar. Hierbei greifen klare steuerliche Rahmenbedingungen:

  • Übertragung auf Ehepartner: Das verbleibende Altersvorsorgevermögen kann förderunschädlich auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten übertragen werden. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
  • Vererbung an sonstige Erben: Geht das Guthaben an Kinder oder Dritte, erfolgt eine förderschädliche Abwicklung. Die in der Ansparphase erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden einbehalten, der verbleibende Nettobetrag wird an die Erben ausgezahlt.
  • Restkapital mit 85 Jahren: Läuft der Auszahlplan planmäßig bis zum 85. Lebensjahr aus, ist das Kapital rechnerisch vollständig verzehrt. Ein etwaiges Überhangguthaben wird mit der letzten Rate ausgezahlt. Danach erfolgen keine weiteren Zahlungen mehr.

Die Garantiefrage bei der Leibrente

Bei einer reinen Leibrente ist die Leistung als monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende ausgestaltet; sie endet mit dem Tod und ist als solche nicht vererbbar. Um Angehörige abzusichern, können Sparer optional eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Verstirbt der Rentenempfänger innerhalb dieses Zeitraums, erhalten die Hinterbliebenen die Rente bis zum Ablauf der Garantiefrist weiter ausbezahlt. Ein Einschluss dieser Garantie mindert allerdings die monatliche Rentenhöhe.

Der Eignungstest: Welche Auszahlungsform passt zu Ihnen?

Die Wahl der optimalen Auszahlungsform erfordert eine strukturierte Bestandsaufnahme der gesamten Altersfinanzen. Die Deutsche Rentenversicherung rät, neue Abschlüsse nicht zu überstürzen und sich im Zweifelsfall neutral beraten zu lassen[1]. Anhand der folgenden Kernkriterien können Sie einschätzen, welches Modell Ihre Anforderungen besser erfüllt.

Entscheidungskriterien für den Ruhestand

  1. Lebenserwartung und familiäre Historie: Erwarten Sie aufgrund Ihrer Gesundheit oder familiären Veranlagung ein sehr hohes Alter von über 90 Jahren, bietet die Leibrente wertvolle Langlebigkeitssicherheit.
  2. Höhe sonstiger lebenslanger Einkünfte: Verfügen Sie bereits über eine solide Basisrente durch die gesetzliche Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersversorgung, deckt diese Ihre Grundkosten ab. Das Altersvorsorgedepot kann dann im Auszahlplan renditestärker für mehr Lebensstandard bis 85 genutzt werden.
  3. Bedeutung des Vererbens: Möchten Sie sicherstellen, dass nicht verbrauchtes Vermögen im Todesfall Kindern oder Partnern zugutekommt, ist der Auszahlplan klar im Vorteil.
  4. Bedarf an Liquidität und Kaufkrafterhalt: Wer in den ersten 15 bis 20 Jahren des Ruhestands mehr Reisen unternehmen oder investieren möchte, profitiert von den höheren monatlichen Raten des Auszahlplans.

In der Praxis zeigt sich: Sparer mit einer soliden Grundversorgung durch gesetzliche Rentenansprüche wählen häufiger den Auszahlplan, um das Renditepotenzial der Aktienmärkte auch im Ruhestand zu nutzen, während Personen mit geringer gesetzlicher Rente die unbegrenzte Sicherheit der Leibrente bevorzugen.

Ausblick 2027: Gesetzlicher Rahmen und künftige Produkte

Der gesetzliche Rahmen für die flexibilisierte Auszahlungsphase ist verabschiedet: Der Bundesrat hat dem Altersvorsorge-Reformgesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt, die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2027[2]. Das Gesetz regelt die Eckpfeiler verbindlich: die Wahlfreiheit zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan, die Mindestlaufzeit bis zum 85. Lebensjahr für Auszahlpläne und die Zulässigkeit von Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie[1].

Was verbindlich feststeht und was noch folgt

Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben sind konkrete Produktangebote, Gebührenmodelle und Rentenfaktoren der Anbieter derzeit noch in der Entstehung. Die neuen Produkte können von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen erst ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden; wie sich Auszahlpläne bei Neobrokern, Fondsgesellschaften und Versicherern im Detail ausgestalten, wird sich also erst mit dem Marktstart zeigen.

  • Rechtlich fixiert: Freie Wahl zwischen Leibrente und Auszahlplan bis 85, Teilkapitalisierung bis 30 Prozent sowie Wechselmöglichkeit zu Beginn der Auszahlphase.
  • Noch offen: Exakte Kostenstrukturen für die Verwaltung von Auszahlplänen bei Neobrokern und die garantierten Rentenfaktoren künftiger Rentenversicherungen.
  • Wichtige Regel: Ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse aus den oft starren Konditionen heutiger Riester-Altverträge. Die neuen Produktgenerationen bieten deutlich schlankere Kostenstrukturen.

Der nächste Schritt: Förderrechner und neutrale Beratung

Ob Ihnen die lebenslange Leibrente oder der Auszahlplan bis 85 besser dient, bleibt letztlich eine persönliche Abwägung zwischen Langlebigkeitsschutz, Nachlassplanung und gewünschter finanzieller Flexibilität im Ruhestand. Keine pauschale Vergleichstabelle kann diese Entscheidung für Ihre individuelle Situation vorwegnehmen.

Für eine fundierte Vorbereitung empfiehlt sich ein zweistufiges Vorgehen: Nutzen Sie zunächst den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um das voraussichtliche Depotguthaben zu ermitteln, aus dem beide Auszahlungsformen später gespeist werden. Bei komplexeren Vermögenskonstellationen, Erbfolgefragen oder unklarer gesundheitlicher Absicherung bietet die Unabhängige Beratungsvermittlung den passenden Weg zu qualifizierten Experten, die Sie bei der optimalen Ausgestaltung Ihrer Auszahlungsphase begleiten.

  • Schritt 1: Ermitteln Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot das Kapital, das Ihnen zu Rentenbeginn voraussichtlich zur Verfügung steht.
  • Schritt 2: Gleichen Sie die Beträge mit Ihren festen monatlichen Grundausgaben im Alter ab.
  • Schritt 3: Nutzen Sie bei Bedarf die Unabhängige Beratungsvermittlung für eine individuelle Ruhestands- und Nachlassplanung.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert nach dem 85. Lebensjahr beim Auszahlplan mit dem Restkapital?
Mit dem Ablauf des vereinbarten Auszahlplans ab dem vollendeten 85. Lebensjahr ist das verplante Vermögen regulär aufgebraucht. Es erfolgen daraus keine weiteren Auszahlungen mehr. Wer länger lebt, muss ab diesem Zeitpunkt auf andere Einkommensquellen wie die gesetzliche Rente zurückgreifen, es sei denn, es wurde ein längerer Plan vereinbart.
Kann ich 30 Prozent entnehmen und trotzdem eine Rente bekommen?
Ja. Sie können zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des angesparten Gesamtkapitals aus dem Altersvorsorgedepot auf einmal entnehmen. Das verbleibende Restkapital wird dann für die lebenslange Leibrente oder den befristeten Auszahlungsplan genutzt. Beide Wege lassen sich mit der Entnahme kombinieren.
Was ist vererbbar: Leibrente oder Auszahlplan?
Bei einem Auszahlplan ist das noch nicht ausgezahlte Restvermögen im Todesfall an die Erben übertragbar. Bei einer lebenslangen Leibrente endet die Auszahlung hingegen grundsätzlich mit dem Tod, sofern keine spezielle Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Der Auszahlplan bietet hier strukturelle Vorteile.
Wann kann ich frühestens mit der Auszahlung beginnen?
Der frühestmögliche Beginn für die Auszahlungsphase aus dem Altersvorsorgedepot ist regulär die Vollendung des 65. Lebensjahres. Ein früherer Beginn ist nur dann förderunschädlich möglich, wenn Sie bereits vorher eine gesetzliche Altersrente beziehen.
Wie werden die Auszahlungen im Alter besteuert?
Alle Auszahlungen (sowohl die monatlichen Raten aus Leibrente oder Auszahlplan als auch die Teilkapitalauszahlung) unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die Beträge müssen in der Auszahlungsphase mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Quellen

  1. [1]deutsche-rentenversicherung.de
  2. [2]bundesregierung.de
  3. []Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot auszahlen?
  4. []Nachgelagerte Besteuerung: Zahle ich am Ende drauf?
  5. []Förderrechner Altersvorsorgedepot

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