Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot auszahlen?

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Der zeitliche Rahmen des Altersvorsorgedepots ab 2027
Das neue Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 als staatlich geförderter Nachfolger der klassischen Riester-Rente[1]. Eine reguläre und förderunschädliche Auszahlung des Kapitals ist grundsätzlich erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr oder mit dem Beginn Ihrer gesetzlichen Altersrente möglich[1]. Dieser feste zeitliche Rahmen stellt sicher, dass die staatlichen Subventionen zweckgerichtet für Ihre finanzielle Absicherung im Alter verwendet werden. Das gesamte System teilt sich dabei strikt in zwei aufeinanderfolgende Abschnitte auf: die steuerlich begünstigte Ansparphase zur Vermögensbildung und die spätere Auszahlungsphase zur Rentensicherung.
| Vorsorgephase | Zeitlicher Rahmen | Steuerliche Behandlung und Förderung |
|---|---|---|
| Ansparphase | Von der Einrichtung des Depots bis zum vollendeten 65. Lebensjahr | Aufbau des Altersvorsorgevermögens durch staatliche Zulagen sowie erhebliche steuerliche Entlastungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. |
| Auszahlungsphase | Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr oder mit dem gesetzlichen Rentenbeginn | Nutzung des angesparten Kapitals als lebenslange Leibrente oder flexibler Auszahlungsplan unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung. |
Der Gesetzgeber knüpft die Gewährung von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen an eine Zweckbindung zur Altersvorsorge. Wer vor dem Erreichen des 65. Geburtstags Geld aus dem geförderten Depot entnimmt, löst damit eine sogenannte förderschädliche Verwendung aus[1]. In diesem Fall erlischt der Anspruch auf die staatliche Unterstützung rückwirkend. Das bedeutet für Sie, dass Sie sämtliche in der Ansparphase erhaltenen Zulagen und die durch den Sonderausgabenabzug erzielten Steuervorteile vollständig an den Staat zurückzahlen müssen. Ein vorzeitiger, unüberlegter Zugriff auf Ihr Guthaben mindert daher die langfristige Gesamtrendite Ihrer privaten Altersvorsorge ganz erheblich und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
Um die konkreten finanziellen Effekte der staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile in Ihrer persönlichen Ansparphase exakt zu berechnen, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Wenn Sie tiefergehende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den genauen Auszahlungsbedingungen suchen, bietet Ihnen unser Vorsorgewissen Informationsportal eine verlässliche und quellenbasierte Orientierung. Für eine persönliche, qualifizierte Begleitung bei Ihren individuellen Vorsorgeentscheidungen und dem Vergleich von Anbietern vermitteln wir Sie über unser Portal Vorsorgedepot-Lotse zudem gerne kostenfrei an unabhängige und lizenzierte Finanzexperten.
Ab welchem Mindestalter ist eine reguläre Auszahlung möglich?
Die reguläre und staatlich geförderte Auszahlungsphase aus dem Altersvorsorgedepot ist gesetzlich grundsätzlich ab dem vollendeten 65. Lebensjahr vorgesehen[2]. Diese feste Altersgrenze stellt sicher, dass die angesparten Vermögenswerte und die staatlichen Zulagen zweckgerichtet für die finanzielle Absicherung im Alter verwendet werden. Wer vor diesem Zeitpunkt auf das Kapital zugreift, verliert die finanzielle Unterstützung des Staates. Eine solche vorzeitige Entnahme gilt rechtlich als förderschädliche Verwendung, was weitreichende Konsequenzen für die gesamte Renditebilanz Ihrer privaten Altersvorsorge hat und die mühsam aufgebaute staatliche Förderung gefährdet.
Die Anhebung des Mindestalters auf 65 Jahre unterscheidet das neue Depot von einigen älteren privaten Rentenversicherungen oder Riester-Verträgen, bei denen unter bestimmten Bedingungen noch ein Abruf ab dem 62. Lebensjahr möglich war. Der Gesetzgeber knüpft die steuerlichen Vorteile und die Zulagen nun enger an das tatsächliche Renteneintrittsalter, um eine echte Altersvorsorge zu gewährleisten. Für Sparer bedeutet dies, dass die Anlagestrategie im Depot präzise auf diesen Zeithorizont abgestimmt werden sollte, um unnötige Verluste durch eine verfrühte Verfügung zu vermeiden.
- Regulärer Abruf ab 65: Eine geförderte Auszahlung ist grundsätzlich ab dem vollendeten 65. Lebensjahr oder mit dem tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Altersrente beziehungsweise Beamtenpension möglich[2].
- Spätester Beginn: Die Auszahlungsphase muss spätestens vor der Vollendung des 70. Lebensjahres eingeleitet werden, um den geförderten Status zu wahren.
- Folgen vorzeitiger Entnahme: Bei einem Zugriff vor dem 65. Lebensjahr müssen sämtliche erhaltene Zulagen und Steuervorteile vollständig an den Staat zurückgezahlt werden.
Um die genauen Auswirkungen einer vorzeitigen Entnahme oder den optimalen Auszahlungszeitpunkt für Ihre persönliche Lebensplanung zu bestimmen, bietet unser quellenbasiertes Vorsorgewissen Informationsportal in dem zugehörigen Altersvorsorgedepot-Ratgeber detaillierte Analysen. Zudem können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot verschiedene Szenarien berechnen und prüfen, wie sich eine langfristige Anlage im Vergleich zu ungeförderten ETF-Sparplänen auswirkt. Für eine individuelle Auszahlungsstrategie und zur Vermeidung steuerlicher Nachteile steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung, um unvoreingenommene Expertenunterstützung zu erhalten.
Ausnahmen und Koppelung an den tatsächlichen Renteneintritt
Das geplante Altersvorsorgedepot sieht als gesetzlichen Standard vor, dass die reguläre Auszahlungsphase frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnen kann[3]. Diese feste Altersgrenze stellt sicher, dass das angesparte und staatlich geförderte Kapital tatsächlich für die Absicherung im Alter verwendet wird. Doch die Lebensläufe und Erwerbsbiografien in Deutschland verlaufen selten einheitlich. Um dieser Realität gerecht zu werden, sieht das Gesetz eine wichtige Flexibilisierung vor: Die Auszahlung kann an den tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand gekoppelt werden.
Sollten Sie beispielsweise vorzeitig eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension beziehen, können Sie die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgedepots flexibel an diesen Zeitpunkt anpassen. Dies ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, selbst wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch diese Koppelung bleibt die steuerliche Förderung in vollem Umfang erhalten, und Sie vermeiden die schwerwiegenden finanziellen Nachteile einer förderschädlichen Verwendung, bei der alle erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssten.
| Szenario | Auszahlungsbeginn | Auswirkung auf die Förderung |
|---|---|---|
| Reguläre Altersgrenze | Frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr | Die staatliche Förderung bleibt vollständig erhalten. |
| Vorzeitiger Ruhestand | Koppelung an den tatsächlichen Bezug der gesetzlichen Rente | Die Förderung bleibt trotz früherer Auszahlung erhalten. |
| Vorzeitige Verwendung (ohne Rentenbezug) | Entnahme vor dem 65. Lebensjahr | Förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. |
Diese Flexibilität sorgt für die nötige Planungssicherheit bei Ihrer Altersvorsorge. Ob Sie sich für ein selbstverwaltetes Depot entscheiden oder eine persönliche Beratung bevorzugen - die genaue Abstimmung des Auszahlungszeitpunkts ist entscheidend für den Erhalt Ihrer staatlichen Boni. Wenn Sie berechnen möchten, wie sich unterschiedliche Sparraten auf Ihr Endkapital auswirken, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.
Auszahlungsformen: Lebenslange Rente oder flexibler Auszahlungsplan
Wenn Sie das gesetzliche Mindestalter für die reguläre Auszahlung Ihres Altersvorsorgedepots erreichen, das nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben in der Regel an das 65. Lebensjahr gekoppelt ist, eröffnet sich Ihnen eine hohe Flexibilität. Während eine vorzeitige Verfügung vor diesem Alter als förderschädlich eingestuft wird und zur vollständigen Rückzahlung aller staatlichen Zulagen sowie der Steuervorteile führt, stehen Ihnen beim regulären Rentenbeginn verschiedene Modelle offen[4]. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal erhalten Sie dazu eine detaillierte und neutrale Orientierung.
- Lebenslange Rente: Sie können sich für eine klassische Rentenzahlung entscheiden, die Ihnen bis an Ihr Lebensende ein sicheres Zusatzeinkommen garantiert.
- Flexibler Auszahlungsplan: Alternativ steht Ihnen ein Auszahlungsplan zur Verfügung, bei dem das Kapital bis zum 85. Lebensjahr oder darüber hinaus in Raten ausgezahlt wird.
- Einmalige Teilkapitalauszahlung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des gesamten Depotvolumens förderunschädlich auszahlen lassen[4].
Die Option der 30-Prozent-Teilauszahlung
Die Möglichkeit, zu Beginn des Ruhestands bis zu 30 Prozent des im Altersvorsorgedepot angesparten Gesamtvolumens auf einen Schlag zu entnehmen, bietet Ihnen eine enorme finanzielle Gestaltungsfreiheit. Diese Einmalauszahlung ist ausdrücklich foderunschädlich, was bedeutet, dass Ihre staatlichen Zulagen und die steuerlichen Begünstigungen aus der Ansparphase voll erhalten bleiben. Das restliche Kapital wird anschließend über den gewählten Auszahlungsplan oder eine lebenslange Rente verrentet. Dies unterscheidet das neue System maßgeblich von starren Altersvorsorgeprodukten der Vergangenheit.
Um die verschiedenen Szenarien für Ihre spätere Auszahlungsphase und die Auswirkung der staatlichen Förderung präzise zu berechnen, steht Ihnen unser kostenloser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Da die Wahl des Auszahlungsmodells erhebliche steuerliche Auswirkungen in der nachgelagerten Besteuerung haben kann, empfehlen wir zudem, frühzeitig eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung können Sie unkompliziert Kontakt zu lizenzierten Experten aufnehmen, die Ihre persönliche Situation neutral analysieren. Bitte beachten Sie: Alle Modellrechnungen dienen ausschließlich der Illustration und stellen keine Anlageberatung dar.
Die vorzeitige Verfügung und das Risiko der Förderschädlichkeit
Das vorrangige Ziel des neuen Altersvorsorgedepots ist der Aufbau einer verlässlichen privaten Zusatzrente für den Ruhestand. Um diese Zweckbindung sicherzustellen, knüpft der Gesetzgeber die staatliche Förderung an klare zeitliche Vorgaben: Eine reguläre, steuerlich begünstigte Auszahlung ist im Regelfall erst ab der Vollendung des 65. Lebensjahres zulässig[1]. Wer hingegen vor diesem gesetzlichen Mindestalter auf sein angespartes Kapital zugreifen möchte, löst eine sogenannte förderschädliche Verwendung aus. Diese Regelung dient als regulatorische Schranke, um die Zweckentfremdung von staatlich subventioniertem Altersvorsorgevermögen für kurzfristigen Konsum zu verhindern. Details dazu, wie sich diese Regelung in die gesamte Reform einfügt, lassen sich im Vorsorgewissen Informationsportal nachlesen.
| Kriterium | Reguläre Auszahlung (ab Alter 65) | Vorzeitige Entnahme (Förderschädlich) |
|---|---|---|
| Erhalt der Förderung | Sämtliche Zulagen und Steuervorteile bleiben in voller Höhe erhalten. | Alle staatlichen Zulagen müssen vollständig an den Staat zurückgezahlt werden. |
| Steuerliche Auswirkung | Es greift die nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen im Alter. | Erhaltener steuerlicher Sonderausgabenabzug muss zurückgezahlt werden. |
| Kapitalverfügbarkeit | Planmäßiger Abruf als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan. | Freie Verfügung über das Rumpfkapital nach Abzug aller Fördergelder. |
Die finanziellen Konsequenzen einer vorzeitigen Entnahme sind gravierend, da sie die über Jahre kumulierte Förderrendite erheblich schmälern können. Vor dem Schritt einer vorzeitigen Kündigung oder Teilentnahme empfiehlt sich daher eine fundierte Abwägung. Für Sparer, die sich in einer finanziellen Übergangsphase befinden oder unschlüssig über die optimale Aufteilung ihres Vermögens sind, bietet eine Unabhängige Beratungsvermittlung eine wertvolle Orientierungshilfe. Alternativ können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot verschiedene Szenarien simulieren, um die langfristigen Auswirkungen staatlicher Zulagen auf Ihr Endkapital mathematisch nachzuvollziehen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Rückzahlungspflichten bei vorzeitigem Zugriff auf das Depot
Das Altersvorsorgedepot ist gesetzlich zweckgebunden und dient dem langfristigen Vermögensaufbau für den Ruhestand. Eine reguläre, staatlich geförderte Auszahlung ist grundsätzlich erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich. Wer vorher auf das angesparte Kapital zugreift, nimmt eine sogenannte förderschädliche Entnahme vor. Ein solcher vorzeitiger Zugriff führt dazu, dass sämtliche erhaltene staatliche Zulagen sowie die steuerlichen Vergünstigungen über den Sonderausgabenabzug vollständig an den Staat zurückgezahlt werden müssen[1]. Zudem entfällt die steuerliche Privilegierung der erwirtschafteten Gewinne: Diese unterliegen bei einer vorzeitigen Entnahme der regulären Abgeltungsteuer.
| Kriterium | Reguläre Auszahlung | Vorzeitige Entnahme |
|---|---|---|
| Mindestalter | Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr | Vor dem vollendeten 65. Lebensjahr |
| Staatliche Zulagen | Werden dauerhaft gewährt | Müssen vollständig zurückgezahlt werden |
| Steuerliche Vorteile | Nachgelagerte Besteuerung im Alter | Sonderausgabenabzüge werden zurückgefordert |
| Kapitalerträge | Steuerfreie Wiederanlage in der Ansparphase | Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer |
Für Sparer bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesamte Förderhistorie rückwirkend korrigiert wird. Das Finanzamt fordert die gesparten Steuern zurück, und die Zulagenstelle zieht die gewährten Boni direkt vom Depotvolumen ab. Wer also Flexibilität schätzt, sollte die genauen Entnahmeregeln und Bedingungen vorab genau kalkulieren. Um die potenziellen Auswirkungen eines Wechsels oder die genaue Förderwirkung für die eigene Situation zu ermitteln, hilft unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot auf dem Portal Vorsorgedepot-Lotse. So können Sie transparent vergleichen, ob die staatliche Förderung die verringerte Liquidität bis zum Renteneintritt aufwiegt.
Im Rahmen unserer Aufklärungsarbeit über das Vorsorgewissen Informationsportal weisen wir stets darauf hin, dass das Altersvorsorgedepot als hocheffizientes Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau konzipiert ist. Die strenge Koppelung an das vollendete 65. Lebensjahr schützt das Altersvorsorgevermögen vor einer vorzeitigen Zweckentfremdung. Sparer sollten daher stets eine eiserne Reserve auf einem ungebundenen Tagesgeldkonto oder in einem regulären, ungeförderten Depot halten, um im Notfall liquide zu sein, ohne die staatliche Förderung ihres Altersvorsorgedepots zu gefährden. Bei Unklarheiten bezüglich der steuerlichen Konsequenzen oder der individuellen Planung empfiehlt sich eine professionelle Unterstützung durch unsere Unabhängige Beratungsvermittlung.
Sonderregelungen für die unschädliche vorzeitige Verwendung
Wer vor dem gesetzlichen Mindestalter von 65 Jahren an sein Kapital im Altersvorsorgedepot herankommen möchte, muss normalerweise mit herben finanziellen Einbußen rechnen. In der Regel gilt eine vorzeitige Entnahme als förderschädlich, was die Rückzahlung sämtlicher staatlicher Zulagen und Steuervorteile zur Folge hat. Der Gesetzgeber sieht jedoch im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge ganz gezielte Ausnahmen vor, bei denen eine Entnahme steuerlich unschädlich bleibt. Die wichtigste und praxisrelevante Ausnahme betrifft die wohnungswirtschaftliche Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum.
Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Detail
Wie bereits aus den Regelungen des bisherigen Riester-Modells bekannt, bleibt auch beim Altersvorsorgedepot das wohnungswirtschaftliche Vorhaben begünstigt. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Bedingungen staatlich gefördertes Kapital vorzeitig entnehmen dürfen, um es direkt in die eigene Immobilie zu investieren. Dies ist ein entscheidender Vorteil für Privatsparer, die während ihrer Erwerbsphase Wohneigentum erwerben oder entschulden möchten, ohne die angesparten Zulagen zu verlieren[1].
- Der Kauf oder Bau einer Immobilie, die zu eigenen Wohnzwecken im Inland genutzt wird.
- Die Tilgung von Darlehen, die für die Anschaffung oder Herstellung dieses selbstgenutzten Wohneigentums aufgenommen wurden.
- Der barrierefreie oder energetische Umbau der selbstgenutzten Immobilie nach gesetzlichen Vorgaben.
Durch diese Ausnahme stärkt der Gesetzgeber die Flexibilität der privaten Vorsorge, da mietfreies Wohnen im Alter ebenfalls als anerkannter Teil der persönlichen Altersvorsorge gilt. Wichtig ist jedoch, dass alle Voraussetzungen lückenlos nachgewiesen werden müssen, um eine nachträgliche Besteuerung oder Rückforderung zu vermeiden. Für eine detaillierte Einschätzung Ihrer individuellen Fördermöglichkeiten steht Ihnen unser quellenbasiertes Wissensportal zur Verfügung. Bei spezifischen Fragen zur Abwicklung kann zudem ein Besuch auf Vorsorgedepot-Lotse sinnvoll sein, um Risiken bei der Entnahme auszuschließen.
Fazit und Orientierung: Der passende Weg für Ihre Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 eine zeitgemäße, renditestarke Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Um die vollen staatlichen Vorteile zu sichern, müssen Sie jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau beachten. Eine reguläre, geförderte Auszahlung ist grundsätzlich erst ab der Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen, wobei der späteste Beginn auf das 70. Lebensjahr festgesetzt ist[1]. Wer vor diesem Alterskorridor über das angesparte Kapital verfügen möchte, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Ein vorzeitiger Abruf gilt steuerlich und förderrechtlich als schädlich, was die vollständige Rückzahlung aller erhaltenen staatlichen Zulagen sowie der gewährten Steuervorteile zur Folge hat. Die Planung der Auszahlungsphase erfordert daher strategische Weitsicht und eine präzise Abstimmung auf Ihren persönlichen Lebenslauf.
- Reguläres Mindestalter: Auszahlungen sind ab der Vollendung des 65. Lebensjahres staatlich gefördert möglich.
- Spätester Beginn: Die Auszahlungsphase muss bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres gestartet sein.
- Vorzeitige Verfügung: Ein Abruf vor dem gesetzlichen Alterslimit gilt als förderschädlich und löst eine Rückzahlungsverpflichtung für Zulagen und Steuervorteile aus.
Da die Entscheidung über den richtigen Vorsorgeweg und den optimalen Auszahlungszeitpunkt weitreichende finanzielle Auswirkungen hat, stellt unser Portal verschiedene neutrale Hilfsmittel bereit. Für Sparer, die ihre Planung selbst in die Hand nehmen möchten, bietet das Vorsorgewissen Informationsportal eine quellenbasierte und detaillierte Wissensdatenbank. Hier können Sie sich umfassend über gesetzliche Änderungen, steuerliche Details und die genaue Funktionsweise des neuen Depots informieren. Ergänzend dazu steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung, mit dem Sie Ihre persönliche staatliche Förderung berechnen und verschiedene Szenarien für Ihre spätere Rente vergleichen können.
Nicht jeder möchte eine so wichtige finanzielle Weichenstellung rein digital und eigenständig treffen. Wenn Sie eine persönliche Begleitung wünschen oder Ihre individuelle Situation im Detail besprechen möchten, vermitteln wir Sie gerne weiter. Über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung erhalten Sie Zugang zu lizenzierten und unabhängigen Finanzexperten. Diese unterstützen Sie dabei, Ihre Auszahlungsstrategie rechtssicher aufzubauen und das Altersvorsorgedepot optimal in Ihr Gesamtkonzept zu integrieren. Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen: Mit einer transparenten Informationsbasis sichern Sie sich die bestmögliche Grundlage für einen sorgenfreien Ruhestand.
Häufig gestellte Fragen
- Ab welchem Alter kann ich das Altersvorsorgedepot regulär auszahlen lassen?
- Eine reguläre, staatlich geförderte Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot ist gesetzlich ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich. Spätestens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr muss die Auszahlungsphase beginnen.
- Was passiert, wenn ich mein Altersvorsorgedepot vor dem 65. Lebensjahr auflöse?
- Wenn Sie das Altersvorsorgedepot vorzeitig auflösen oder Geld entnehmen, liegt eine sogenannte förderschädliche Verwendung vor. Sie müssen in diesem Fall alle erhaltenen staatlichen Zulagen und die steuerlichen Vorteile komplett an den Staat zurückzahlen.
- Kann ich mir das Altersvorsorgedepot komplett auf einmal auszahlen lassen?
- Eine komplette Einmalauszahlung zu Beginn ist förderschädlich, wenn dadurch die staatliche Förderung verloren geht. Allerdings erlaubt das Gesetz eine förderunschädliche Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase.
- Welche Auszahlungsoptionen gibt es beim Altersvorsorgedepot ab 2027?
- Im Vergleich zur Riester-Rente entfällt der Zwang zur lebenslangen Leibrente. Sie können stattdessen flexible Auszahlungspläne wählen, die das Vermögen bis zu einem bestimmten Alter (zum Beispiel bis zum 85. Lebensjahr) geordnet verzehren.
- Gibt es Ausnahmen, bei denen ich das Geld vorzeitig steuerfrei entnehmen kann?
- Eine vorzeitige Entnahme ist in der Regel nur für zertifizierte Zwecke wie den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen der Wohn-Altersvorsorge förderunschädlich möglich. Andere vorzeitige Entnahmen sind stets förderschädlich.
- Wie werden die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot im Alter besteuert?
- Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot unterliegen im Alter der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungsbeträge mit Ihrem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.
Quellen
Wie viel bleibt nach Steuern von deinem AVD?
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