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Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Grafische Darstellung des steuerlichen Drei-Phasen-Modells für das Altersvorsorgedepot 2027 mit Symbolen für steuerfreie Einzahlung, steuerfreies Wachstum und nachgelagerte Besteuerung.

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Das steuerliche Drei-Phasen-Modell des Altersvorsorgedepots im Überblick

Das neue Altersvorsorgedepot wird ab 2027 nachgelagert besteuert: In der Einzahlungsphase sind die Beiträge staatlich gefördert und im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von der Steuer absetzbar, während in der Ansparphase keine laufenden Steuern auf Kursgewinne oder Dividenden anfallen. Erst die Auszahlungsphase im Ruhestand unterliegt der Besteuerung mit Ihrem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz[1]. Da dieser persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel deutlich niedriger ist als während des aktiven Erwerbslebens, profitieren Sie von einem erheblichen Steuervorteil gegenüber einem regulären, sofort versteuerten Depot. Dieses Drei-Phasen-Modell bildet das steuerliche Fundament der geförderten privaten Altersvorsorge.

Die ersten beiden Phasen sorgen für einen starken Zinseszins-Effekt. Beiträge können direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, was die Steuerlast im Jahr der Einzahlung mindert. In der anschließenden Ansparphase greift die sogenannte Steuerstundung: Sämtliche Erträge, wie Dividenden oder realisierte Kursgewinne aus ETFs, bleiben innerhalb des Depots komplett steuerfrei und werden ohne Abzug der Abgeltungsteuer reinvestiert[1]. Wie sich diese Ersparnis über die Jahre auswirkt, zeigt unser Förderrechner Altersvorsorgedepot. Weitere vertiefende Details zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.

VorsorgephaseSteuerliche BehandlungIhr Vorteil
1. EinzahlungsphaseBeiträge sind im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzbar (Sonderausgabenabzug).Direkte Senkung der jährlichen Einkommensteuerlast.
2. AnsparphaseKeine Abgeltungsteuer auf Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne innerhalb des Depots.Volle Reinvestition der Gewinne maximiert den Zinseszins-Effekt.
3. AuszahlungsphaseNachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz.Meist deutlich geringere Steuerlast im Alter als im Erwerbsleben.

In der dritten Phase, der Auszahlungsphase, greift schließlich die nachgelagerte Besteuerung. Jede Entnahme im Alter wird als steuerpflichtiges Einkommen mit Ihrem dann gültigen Steuersatz berechnet[1]. Da dieser Steuersatz im Ruhestand durch das meist geringere Gesamteinkommen spürbar niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, bleibt Ihnen netto mehr von Ihrem ersparten Kapital. Für die genaue Ausgestaltung Ihrer persönlichen Ansparstrategie empfiehlt sich eine frühzeitige Betrachtung der individuellen Einkommenssituation. Bitte beachten Sie: Alle hier dargestellten steuerlichen Rahmenbedingungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche oder finanzielle Beratung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Phase 1: Steuerliche Förderung in der Einzahlungsphase

Das neue Altersvorsorgedepot wird nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung behandelt. Das bedeutet für Sie: In der Einzahlungsphase können Sie Ihre Beiträge steuerlich geltend machen, während der Ansparphase bleibt das Wachstum steuerfrei, und erst bei der Auszahlung im Ruhestand wird Ihr persönlicher Steuersatz fällig. Durch dieses staatlich geförderte Drei-Phasen-Modell verschieben Sie Ihre Steuerlast in eine Lebensphase, in der Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel deutlich niedriger ausfällt als im aktiven Erwerbsleben.

PhaseSteuerliche Behandlung im AltersvorsorgedepotVergleich zum normalen ETF-Sparplan
EinzahlungsphaseBeiträge bis 1.800 Euro sind über den Sonderausgabenabzug steuerlich absetzbar oder werden durch staatliche Zulagen gefördert.Einzahlungen erfolgen komplett aus bereits versteuertem Nettoeinkommen.
AnsparphaseLaufende Erträge wie Dividenden und realisierte Kursgewinne sind vollständig steuerfrei (Zinseszins-Effekt ohne Vorabpauschale).Erträge unterliegen der jährlichen Vorabpauschale sowie der Abgeltungsteuer bei Umschichtungen.
AuszahlungsphaseNachgelagerte Besteuerung: Auszahlungen werden im Ruhestand mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.Versteuerung der Kursgewinne bei Verkauf mit der Abgeltungsteuer (ggf. Teilfreistellung).

In der ersten Phase, der Einzahlungsphase, können Sie Ihre eigenen Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 1.800 Euro pro Kalenderjahr als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt dabei automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Es ermittelt, ob der direkte Sonderausgabenabzug oder die Gewährung der staatlichen Zulagen (wie der Grundzulage von bis zu 540 Euro) für Sie steuerlich vorteilhafter ist. Um diese verschiedenen Effekte auf Ihre persönliche Steuerlast und Ihr Endkapital genau zu simulieren, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, der Ihnen eine transparente Gegenüberstellung bietet (die Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung, keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Darüber hinaus sieht die gesetzliche Neuregelung vor, dass Sie jährlich insgesamt bis zu 6.840 Euro in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen können[1]. Auch wenn der geförderte Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug bei 1.800 Euro gedeckelt ist, bietet Ihnen der darüber hinausgehende Anteil erhebliche Vorteile. Die Beträge zwischen 1.800 Euro und 6.840 Euro werden zwar nicht direkt steuerlich bezuschusst, sie profitieren jedoch in der anschließenden Ansparphase vollumfänglich von der Steuerfreiheit auf alle erwirtschafteten Erträge. Im Vergleich zu einem ungeförderten Wertpapierdepot entfällt hierdurch die jährliche Belastung durch die Vorabpauschale komplett, was Ihren langfristigen Vermögensaufbau erheblich beschleunigt.

Phase 2: Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase

Der wesentliche Vorteil des Altersvorsorgedepots während der jahrzehntelangen Laufzeit liegt in der steuerfreien Ansparphase. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Depot, bei dem jährlich Steuern anfallen können, bleibt Ihr Kapital während dieser Phase steuerlich völlig unbelastet. Weder jährliche Kursgewinne noch Dividenden oder Zinsausschüttungen unterliegen der sonst üblichen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, noch greift die jährliche Vorabpauschale[1]. Diese Befreiung gilt auch dann, wenn Sie Umschichtungen vornehmen, um Ihr Portfolio anzupassen. Die gesamte Wertentwicklung verbleibt somit ungekürzt im Depot, wodurch Ihr Vermögen ohne zwischenzeitliche Steuerabzüge anwachsen kann.

Der maximale Zinseszinseffekt im Vergleich

Dieser Steuervorteil sorgt für einen maximalen Zinseszinseffekt, da reinvestierte Gewinne und Ausschüttungen nicht vorab durch das Finanzamt geschmälert werden. Bei einem regulären ETF-Sparplan müssen Sie Erträge, die den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag überschreiten, jährlich versteuern. Beim Altersvorsorgedepot hingegen verbleibt jeder erwirtschaftete Euro brutto für netto im Anlagekreislauf und generiert in den Folgejahren weitere Renditen. Wie stark sich dieser mathematische Zinseszinseffekt über die Zeit auf Ihre private Rente auswirkt, können Sie transparent mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln. Für eine detaillierte Gegenüberstellung der steuerlichen Rahmenbedingungen steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung.

Steuerliche KomponenteNormales Depot (ETF-Sparplan)Altersvorsorgedepot
Jährliche VorabpauschaleJa, wird steuerlich erfasst und vom Verrechnungskonto abgebuchtNein, keine Erhebung der Vorabpauschale
Laufende Erträge (Dividenden)Ja, Besteuerung mit Abgeltungsteuer nach Ausschöpfung des FreibetragsNein, verbleiben steuerfrei im Depot
Umschichtung von FondsGewinnrealisierung führt zu sofortiger SteuerpflichtSteuerfrei innerhalb des Altersvorsorgedepots möglich

Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass es sich rechtlich um eine reine Steuerstundung handelt. Die aufgeschobene Steuer entfällt nicht dauerhaft, sondern wird erst zu Beginn der Auszahlungsphase im Alter fällig. Da der persönliche Einkommensteuersatz im Ruhestand jedoch in der Regel deutlich niedriger ausfällt als während des aktiven Erwerbslebens, entsteht für Sie ein doppelter Vorteil: Sie profitieren über Jahrzehnte hinweg vom ungestörten Zinseszins auf die gestundete Steuer und versteuern die Erträge im Alter zu einem oft wesentlich günstigeren Satz.

Phase 3: Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase

Das steuerliche Kernprinzip des neuen Altersvorsorgedepots ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die staatliche Förderung und die Steuerentlastungen während Ihres Erwerbslebens anfallen, während die eigentliche steuerliche Erfassung erst im Ruhestand erfolgt. Sobald Sie die Auszahlungsphase erreichen und Ihr Erspartes im Alter schrittweise entnehmen, werden die ausgezahlten Beträge als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. Der entscheidende Vorteil dieser Systematik liegt in der Steuerprogression: Da Ihr persönlicher Einkommensteuersatz im Ruhestand in den allermeisten Fällen deutlich niedriger ist als während der aktiven Erwerbstätigkeit, zahlen Sie im Ergebnis weniger Steuern auf Ihr angespartes Kapital als bei einer sofortigen Versteuerung.

Im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge des Bundesministeriums der Finanzen richtet sich der genaue Umfang dieser Besteuerung danach, inwieweit Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden[1]. Während Sie bei einem herkömmlichen ETF-Sparplan laufend Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen zahlen müssen und beim Verkauf Gewinne teilversteuern, bleibt das Kapital im Altersvorsorgedepot über Jahrzehnte vollständig von Steuerabzügen verschont. Diese Steuerstundung sorgt für einen enormen Zinseszins-Effekt, da die unversteuerten Erträge direkt reinvestiert werden. Erst beim planmäßigen Renteneintritt greift der Staat zu, wobei die Besteuerung exakt auf Ihre individuelle finanzielle Situation im Alter angepasst ist.

Um den langfristigen Nutzen dieses Modells für Ihre persönliche Situation präzise zu ermitteln, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal nutzen. Dieser berücksichtigt das Zusammenspiel aller drei Phasen und zeigt Ihnen transparent, wie sich die steuerliche Entlastung in der Einzahlungsphase zusammen mit den Zulagen auf Ihr voraussichtliches Endkapital auswirkt. Für offene Detailfragen und eine maßgeschneiderte Planung Ihrer Altersvorsorgestrategie steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite, die Sie mit qualifizierten, unvoreingenommenen Experten zusammenbringt.

VorsorgephaseSteuerliche Behandlung im Altersvorsorgedepot
EinzahlungsphaseBeiträge sind steuerlich absetzbar und staatliche Zulagen fließen direkt in das Depot.
AnsparphaseKomplette Steuerfreiheit für alle Kursgewinne, Dividenden und Zinsen ohne jährlichen Steuerabzug.
AuszahlungsphaseVolle Versteuerung der ausgezahlten Beträge mit Ihrem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz.

Bitte beachten Sie, dass alle steuerlichen Berechnungen und Projektionen in diesem Leitfaden lediglich illustrativen Charakter haben. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Die Steuer-Tabelle: Alle Phasen des Altersvorsorgedepots im Direktvergleich

Das steuerliche Fundament des neuen Altersvorsorgedepots beruht auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass staatliche Förderungen und steuerliche Entlastungen in der frühen Phase des Vermögensaufbaus greifen, während die Steuerpflicht vollständig in den Ruhestand verschoben wird. Dieser zeitliche Aufschub sorgt dafür, dass Ihr Kapital in der Zwischenzeit ohne steuerliche Abzüge wachsen kann. Um Ihnen eine präzise Orientierung über diese Mechanismen zu bieten, haben wir die steuerlichen Vorzüge in den einzelnen Lebensphasen quellenbasiert aufbereitet.

LebensphaseSteuerliche Behandlung beim AltersvorsorgedepotVergleich zum herkömmlichen ETF-Sparplan
EinzahlungsphaseBeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar (staatlich gefördert).Einzahlungen erfolgen vollständig aus bereits versteuertem Einkommen.
AnsparphaseKomplett steuerfrei. Keine Abgeltungssteuer auf Dividenden und keine jährliche Vorabpauschale.Laufende Besteuerung von Ausschüttungen und jährliche Vorabpauschale über dem Sparer-Pauschbetrag.
AuszahlungsphaseNachgelagerte Versteuerung der Auszahlungen mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Ruhestand.Steuerfreie Auszahlung des Kapitals, nur die aufgelaufenen Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer.

Während der jahrzehntelangen Ansparphase profitieren Sie beim Altersvorsorgedepot von einer vollständigen Steuerstundung. Da das Bundesministerium für Finanzen bestätigt, dass in dieser Phase keine Steuern auf Wertsteigerungen, Ausschüttungen oder die Vorabpauschale anfallen[1], bleibt Ihr gesamtes Guthaben reinvestiert und arbeitet für Sie. Diesen Zinseszins-Effekt können Sie direkt über den Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln, um die langfristigen Auswirkungen auf Ihr Endkapital im Vergleich zu einem ungeförderten Depot transparent zu bewerten.

Die nachgelagerte Besteuerung erweist sich in der Praxis oft als erheblicher Vorteil, da der persönliche Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als während des aktiven Erwerbslebens. Für eine detaillierte Auseinandersetzung mit allen steuerlichen Sonderfällen und Auszahlungsoptionen steht Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal mit tiefgehenden Leitfäden kostenfrei zur Verfügung. Sollten Sie eine maßgeschneiderte steuerliche Einschätzung wünschen, hilft Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung dabei, einen qualifizierten Experten für Ihre persönliche Situation zu finden.

Altersvorsorgedepot versus ungeförderter ETF-Sparplan: Der Steuervergleich

Beim direkten Vergleich zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und einem herkömmlichen, ungeförderten ETF-Sparplan liegt der entscheidende steuerliche Hebel im Prinzip der Steuerstundung. Während Sie bei einem regulären Depot jährlich Steuern auf ausgeschüttete Dividenden oder die fällige Vorabpauschale entrichten und beim späteren Verkauf die Abgeltungsteuer fällig wird, wächst Ihr Vermögen im Altersvorsorgedepot während der gesamten Ansparphase steuerfrei[2]. Die Besteuerung wird komplett in die Zukunft verschoben: Erst im Ruhestand wird das ausgezahlte Kapital mit Ihrem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz nachgelagert versteuert[2].

Dieser Aufschub der Steuerlast bewirkt einen mathematisch messbaren Vorteil beim Zinseszinseffekt. Da dem Depot kein Kapital für jährliche Steuerzahlungen entzogen wird, verbleibt die volle Rendite im Kreislauf und arbeitet ungeschmälert weiter. Dies gilt auch für Transaktionen: Sie können ETFs innerhalb des Depots völlig steuerfrei umschichten[2]. Im Gegensatz dazu wird beim privaten ETF-Sparplan jährlich die Vorabpauschale berechnet und mit der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet[3]. Wie stark dieser Unterschied über die Jahre wiegt, veranschaulicht der quellenbasierte Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal.

PhaseAltersvorsorgedepot (gefördert)ETF-Sparplan (ungefördert)
EinzahlungBeiträge bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben absetzbar oder direkte staatliche Zulagen erhalten [2].Einzahlungen erfolgen komplett aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen ohne steuerliche Förderung.
AnsparphaseSteuerfrei. Keine jährliche Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer auf Dividenden und steuerfreie Umschichtungen [2].Laufende Besteuerung. Ausschüttungen und die Vorabpauschale unterliegen jährlich der Abgeltungsteuer [3].
AuszahlungNachgelagerte Besteuerung des gesamten Kapitals mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz [2].Nur die realisierten Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer unter Berücksichtigung der Teilfreistellung.

Welche Variante für Sie rentabler ist, hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab. Da der persönliche Steuersatz im Alter in den allermeisten Fällen deutlich niedriger ausfällt als während des aktiven Erwerbslebens, bietet das Altersvorsorgedepot für sehr viele Sparer einen erheblichen Nettovorteil. Für eine verlässliche und mathematisch fundierte Entscheidung sollten Sie Ihre persönliche Situation genau prüfen. Unser Portal bietet dafür neben dem interaktiven Rechner auch eine Unabhängige Beratungsvermittlung an, die Sie mit qualifizierten, unabhängigen Experten verbindet.

Besondere steuerliche Aspekte: Vorzeitige Entnahme und Anbieterwechsel

Wer sein Altersvorsorgedepot vor dem vollendeten 65. Lebensjahr oder vor dem gesetzlichen Rentenbeginn auflöst oder Vermögen entnimmt, leitet steuerrechtlich eine schädliche Verwendung ein. In diesem Fall verfällt der Status der staatlichen Förderung rückwirkend. Sparer müssen sämtliche erhaltene staatliche Zulagen zurückzahlen und die über den Sonderausgabenabzug erhaltenen Steuerermäßigungen nachversteuern[4]. Zudem unterliegen die im Depot erwirtschafteten Kursgewinne und Erträge bei der Auszahlung der vollen Besteuerung, was den langfristigen Zinseszinseffekt erheblich schmälert. Details zu diesen Regelungen lassen sich im Vorsorgewissen Informationsportal nachschlagen.

Der steuerfreie Anbieterwechsel

Ein Wechsel des Depotanbieters ist dagegen steuerlich unbedenklich. Solange das gesamte angesparte Altersvorsorgevermögen direkt von einem zertifizierten Anbieter auf das Depot eines anderen übertragen wird, bleibt der Vorgang steuerneutral. Es fällt in diesem Moment keine Abgeltungsteuer oder Einkommensteuer an. Der Gesetzgeber sieht vor, dass für einen solchen Wechsel im Laufe der ersten fünf Vertragsjahre Gebühren von höchstens 150 Euro berechnet werden dürfen[4]. Ab dem sechsten Jahr der Vertragslaufzeit muss der abgebende Anbieter den Depotumzug vollständig kostenfrei ermöglichen[4].

VorgangSteuerliche AuswirkungKosten / Rückzahlungen
Vorzeitige EntnahmeNachversteuerung aller Gewinne und SteuervorteileRückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile
AnbieterwechselVollständig steuerneutral ohne unmittelbare SteuerpflichtMaximal 150 Euro in den ersten 5 Jahren, danach kostenfrei

Wer sich unsicher ist, ob ein Wechsel des Anbieters oder eine vorzeitige Entnahme im individuellen Fall sinnvoll ist, kann den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen oder eine Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch nehmen. Durch eine professionelle Begleitung lassen sich teure steuerliche Fehlentscheidungen vermeiden und die staatliche Förderung optimal ausschöpfen. Sämtliche Berechnungen und Vergleiche sind rein illustrativ und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG dar.

Fazit und nächste Schritte: Selbst entscheiden oder unabhängig beraten lassen?

Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 bietet durch das Drei-Phasen-Modell signifikante steuerliche Vorteile. In der Einzahlungsphase profitieren Sie von staatlichen Zulagen und dem Sonderausgabenabzug. Während der Ansparphase bleiben sämtliche Kursgewinne und Dividenden steuerfrei, sodass keine laufende Abgeltungsteuer den Zinseszins-Effekt schmälert[1]. Erst in der Auszahlungsphase im Ruhestand greift die nachgelagerte Besteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der im Alter meist deutlich niedriger ausfällt als im Erwerbsleben.

Um diese Steuervorteile optimal zu nutzen, stehen Ihnen auf unserem Portal Vorsorgedepot-Lotse zwei gleichwertige Wege offen. Wenn Sie Ihre Finanzen gerne eigenständig verwalten, können Sie die passende Anlagestrategie selbst wählen und über einen Neobroker umsetzen. Falls Sie hingegen die Komplexität der staatlichen Förderung und die Riester-Wechselfrage lieber mit einem Experten besprechen möchten, unterstützt Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung kostenfrei dabei, den passenden Partner für Ihre persönliche Finanzplanung zu finden.

WegGeeignet fürIhr Werkzeug auf Vorsorgedepot-Lotse
SelbstentscheiderErfahrene Sparer, die ETFs eigenständig auswählen und verwaltenFörderrechner Altersvorsorgedepot zur Ermittlung des optimalen Sparbetrags
BeratungssuchendeMenschen, die steuerliche Details und Vertragswechsel absichern möchtenUnabhängige Beratungsvermittlung für eine persönliche Fachberatung

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden: Starten Sie rechtzeitig mit der Planung. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die individuelle Wirkung der Förderung vorab simulieren. Für eine tiefgehende, maßgeschneiderte Analyse vermitteln wir Sie gerne an einen lizenzierten Experten, der Ihre persönliche Vorsorgesituation strukturiert prüft. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft im Alter.

Häufig gestellte Fragen

Wann genau wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass in der Einzahlungs- und Ansparphase keine Steuern anfallen. Erst wenn Sie im Ruhestand ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Auszahlungen aus dem Depot erhalten, müssen Sie diese mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Wie hoch ist der Sonderausgabenabzug beim Altersvorsorgedepot?
Im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge können Sparer ihre Beiträge steuerlich geltend machen. Dabei werden die eingezahlten Beiträge über den Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10a EStG steuerfrei gestellt. Die Details hierzu orientieren sich an den gesetzlichen Höchstbeträgen, die im Rahmen der Reform angepasst werden.
Fällt während der Ansparphase eine Vorabpauschale an?
Nein, beim Altersvorsorgedepot fällt in der Ansparphase keine Vorabpauschale an. Auch Kursgewinne, Zinsen und Dividenden sind während der gesamten Laufzeit von der jährlichen Abgeltungsteuer befreit. Das Kapital kann somit ungehindert und mit vollem Zinseszinseffekt anwachsen.
Was passiert steuerlich bei einer vorzeitigen Auszahlung?
Eine Auszahlung vor dem 65. Lebensjahr gilt in der Regel als schädliche Verwendung. In diesem Fall müssen Sie sämtliche erhaltenen staatlichen Zulagen sowie die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug an den Staat zurückzahlen. Zudem werden die Gewinne regulär versteuert.
Ist der Wechsel des Depotanbieters steuerpflichtig?
Nein, der Wechsel des Anbieters ist steuerneutral, solange das Kapital direkt von einem zertifizierten Altersvorsorgedepot auf ein anderes übertragen wird. Es erfolgt in diesem Fall keine schädliche Verwendung und es fallen keine Steuern auf die bisherigen Gewinne an.
Wie unterscheidet sich die Besteuerung vom normalen ETF-Sparplan?
Beim normalen ETF-Sparplan zahlen Sie jährlich die Vorabpauschale und beim Verkauf 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli auf Gewinne. Beim Altersvorsorgedepot bleibt die Ansparphase komplett steuerfrei, und erst die Auszahlungen werden mit dem meist niedrigeren persönlichen Satz versteuert.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]extraetf.com
  3. [3]finanztip.de
  4. [4]test.de
  5. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  6. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  7. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

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