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AVD Höchstbeitrag & Zulagen 2027: alle Grenzen

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Veröffentlicht am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Dieser Artikel wurde von einem Autor mit Unterstützung von KI verfasst.

Eine übersichtliche Tabelle mit den neuen Zulagen, dem Höchstbeitrag und den Fördergrenzen für das Altersvorsorgedepot 2027 auf einem Tablet. · KI-generiert

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Alle Fördergrenzen ab 2027 im Überblick

Beim staatlich geförderten Altersvorsorgedepot liegt der maximale Jahresbeitrag ab dem Jahr 2027 bei 6.840 Euro, wovon bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag direkt bezuschusst werden[1]. Die maximale staatliche Grundzulage beträgt ab dem Beitragsjahr 2027 540 Euro pro Jahr und entsteht aus zwei aufeinander aufbauenden Stufen desselben Eigenbeitrags: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und darauf aufbauend 25 Prozent auf den Beitragsteil von 360,01 Euro bis 1.800 Euro[2]. Ergänzt wird dieses System ab 2027 durch eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, deren Höchstbetrag bereits bei 300 Euro Eigenbeitrag je Kind erreicht ist, sowie durch einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließen[1].

Mit dem Verabschieden des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG) hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen verbindlich definiert: Der Deutsche Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 156), und die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2027, ab dann stehen die neuen Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung[1]. Sämtliche Obergrenzen, Prozentsätze und Festbeträge bilden ab dem Beitragsjahr 2027 ein einheitliches Regelwerk, das die bisherige Riester-Systematik ablöst. Sollte Ihre persönliche Einkommens- oder Familiensituation genau an den Schwellenwerten dieser Förderstufen liegen, lässt sich Ihre optimale Sparrate präzise mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot bestimmen.

FörderparameterGesetzlicher Wert ab 2027Rechtsgrundlage / Zuordnung
Erste Zulagenstufe50 Prozent der Beiträge, bis zu 180 € (auf die ersten 360 € Eigenbeitrag)Beschluss des Finanzausschusses / AVRG ab 2027
Zweite Zulagenstufe25 Prozent der Beiträge, bis zu 360 € (für 360,01 € bis 1.800 € Eigenbeitrag)Gesetzliche Zulagenstufe ab 2027
Maximale Grundzulage540 € pro JahrBeschluss des Finanzausschusses / AVRG ab 2027
Kinderzulage100 Prozent des Beitrags, max. 300 € pro KindHöchstbetrag bei 300 € Eigenbeitrag pro Jahr ab 2027
Berufseinsteigerbonus200 € einmalig (vor vollendetem 25. Lebensjahr)Bonus bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag ab 2027
Maximaler geförderter Eigenbeitrag1.800 € pro JahrGeförderter Höchsteigenbeitrag ab 2027
Höchstbeitrag im Depot6.840 € Gesamt-Einzahlung pro Jahr (ohne weitere Zulage)Einzahlungsgrenze ab 2027

Diese Daten bieten eine verlässliche Grundlage für die strukturierte Finanzplanung ab dem Jahr 2027. Im Folgenden analysieren wir, wie sich die mathematischen Berechnungen auf konkrete Sparbeträge auswirken.

So wird die proportionale Grundzulage berechnet

Die Mechanik der staatlichen Grundzulage folgt ab dem Jahr 2027 einer klar definierten Staffel. Anders als bei einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag wird die Zulage künftig beitragsproportional berechnet, sie hängt also unmittelbar an der Höhe Ihres Eigenbeitrags im Beitragsjahr. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt der Staat je gesparten Euro 50 Cent dazu, das entspricht bis zu 180 Euro. Für die weiteren 1.440 Euro, also den Beitragsteil von 360,01 Euro bis 1.800 Euro, kommen 25 Cent pro Euro hinzu, also bis zu 360 Euro. Beide Sätze gelten damit nicht alternativ, sondern nacheinander auf unterschiedliche Teile desselben Eigenbeitrags[1].

  • Eigenbeitrag von 360 Euro pro Jahr (30 Euro monatlich): Sie schöpfen die erste Stufe vollständig aus und erhalten ab 2027 für jeden gesparten Euro 50 Cent, also 180 Euro Grundzulage.
  • Eigenbeitrag von 1.200 Euro pro Jahr (100 Euro monatlich): Auf die ersten 360 Euro entfallen 180 Euro Zulage, auf die weiteren 840 Euro je 25 Cent pro Euro, also 210 Euro; zusammen 390 Euro Grundzulage ab 2027[1].
  • Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro monatlich): Auf die ersten 360 Euro entfallen 180 Euro, auf die weiteren 1.440 Euro 360 Euro; daraus ergibt sich die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr ab 2027.

Einzahlungen über die Summe von 1.800 Euro hinaus sind im Altersvorsorgedepot bis zum Höchstbeitrag von 6.840 Euro pro Jahr erlaubt. Diese Beträge oberhalb der Schwelle von 1.800 Euro generieren jedoch weder weitere Zulagen noch einen zusätzlichen Steuervorteil: Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG ist auf den geförderten Höchsteigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich der Zulagen begrenzt. Der Vorteil dieser zusätzlichen Einzahlungen liegt allein in der Ansparphase, in der die Erträge im Depot steuerfrei wiederangelegt werden. Sämtliche Modellrechnungen und Beispielzahlen dienen als illustrative Orientierung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Geltungsbereich: Wer von den neuen Regeln profitiert

Der begünstigte Personenkreis für das Altersvorsorgedepot ist ab dem Jahr 2027 deutlich breiter gefasst als im alten Riester-System. Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können ab 2027 auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren[1]. Unmittelbar förderberechtigt sind selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes, die eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung; der Finanzausschuss hatte diese Ausweitung auf Selbstständige und Angehörige berufsständischer Versorgungswerke ausdrücklich ergänzt[2]. Damit entfällt die bisherige Komplexität rund um die Feststellung von Pflichtversicherungsverhältnissen.

  • Familien mit Kindern: Für jedes Kind erhält ein Elternteil ab 2027 eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro; der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind ist bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht. Das entspricht einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro[1].
  • Berufseinsteiger unter 25 Jahren: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
  • Selbstständige und Freiberufler: Sie sind ab 2027 grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt; mit Einführung der beitragsproportionalen Zulage entfällt zudem die bisherige Berechnung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags.

Für die genaue Ausgestaltung der eigenen Sparrate ist stets die Gesamtschau aus Eigenbeiträgen, Kinderanzahl und Alter entscheidend. Falls Ihre eigene Konstellation an den Schwellenwerten dieser Förderstufen liegt, empfiehlt sich ein genauer Blick in den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um den exakten Schnittpunkt zwischen Eigenbeitrag und maximaler Zulagenquote zu bestimmen.

Korrektur: Beschlossene Zahlen vs. Gesetzesentwurf

In vielen Veröffentlichungen und älteren Presseberichten kursieren nach wie vor Zahlen aus dem Regierungsentwurf vom Dezember 2025. Dieser Entwurf sah eine feste Zulage in Cent pro gespartem Euro vor: 30 Cent pro Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro und für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 20 Cent. Es ist essenziell festzuhalten, dass diese Entwurfszahlen nie in Kraft getreten sind: Der Finanzausschuss ersetzte die festen Cent-Beträge im März 2026 durch die prozentuale Förderung mit 50 Prozent bis 360 Euro, 25 Prozent bis 1.800 Euro und einer maximalen Grundzulage von 540 Euro, und nur diese Werte gelten ab 2027[2].

RegelungsaspektRegierungsentwurf Dez. 2025 (nie in Kraft getreten)Endgültiges Gesetz ab 2027 (AVRG)
Erste Stufe Förderung30 Cent pro Euro bis 1.200 € Eigenbeitrag (Entwurf)50 Prozent bis 360 € Eigenbeitrag
Zweite Stufe Förderung20 Cent pro Euro für jeden weiteren Euro bis 1.800 € (Entwurf)25 Prozent von 360,01 € bis 1.800 €
Maximale GrundzulageMax. 480 € pro Jahr (Entwurf, feste Cent-Sätze statt eines Prozentmodells)540 € pro Jahr ab dem Beitragsjahr 2027
Maximal geförderter Eigenbeitrag1.800 € pro Jahr (Entwurf)1.800 € pro Jahr, unverändert übernommen
Rechtlicher StatusÜberholt / gegenstandslosVon Bundestag und Bundesrat beschlossen, Umsetzung zum 1. Januar 2027

Die im verabschiedeten Gesetz verankerten Werte von 50 Prozent, 25 Prozent und 540 Euro maximaler Grundzulage gelten somit für Beitragsjahre ab 2027; die neuen Produkte stehen ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung[1]. Verwenden Sie bei Ihrer eigenen Finanzplanung ausschließlich die finalen gesetzlichen Kennzahlen und lassen Sie sich nicht von veralteten Entwurfsdokumenten verunsichern.

Mindestbeitrag, Geringverdiener und offene Verordnungen

Neben den festgesetzten Obergrenzen gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen für den Mindesteigenbeitrag. Grundzulage und Kinderzulage werden ab dem Beitragsjahr 2027 nur gewährt, wenn Sie einen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr leisten[3]. Diese 120 Euro sind allerdings nur die Eintrittsschwelle für den Anspruch, nicht der Betrag für die volle Förderung: Die maximale Grundzulage setzt 1.800 Euro Eigenbeitrag voraus, die volle Kinderzulage je Kind 300 Euro. Die alte Riester-Regelung, nach der ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag zu zahlen war, entfällt mit der beitragsproportionalen Zulage.

Kein offener Punkt ist dagegen der viel diskutierte Geringverdiener-Bonus: Er ist in der finalen Gesetzesfassung schlicht nicht enthalten. Der häufig genannte Festbetrag von 175 Euro mit einer Einkommensgrenze von 26.250 Euro stammt aus dem gescheiterten Reformentwurf von 2024 und wurde nicht übernommen; die einzigen 175 Euro im beschlossenen Gesetz sind der Zulagen-Deckel für mittelbar berechtigte Ehepartner. Kleine Einkommen fördert das Gesetz stattdessen über die 50-Prozent-Stufe der Grundzulage, die Kinderzulage und eben den niedrigen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro. Die Einordnung im Detail lesen Sie im Beitrag Geringverdiener-Bonus im Altersvorsorgedepot.

  • Gesetzlicher Sockelbeitrag: Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr ab dem Beitragsjahr 2027 als Voraussetzung für Grund- und Kinderzulage[3].
  • Verwaltungs- und Ausführungsverordnungen: Details zu Schnittstellen, technischen Meldewegen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und Erlassregeln befinden sich in der behördlichen Ausarbeitung.
  • Standarddepot eines öffentlichen Trägers: Die Bundesregierung ist ermächtigt, die Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags ohne Zustimmung des Bundesrates per Rechtsverordnung zu regeln; diese Verordnung steht noch aus[2].

Solche organisatorischen Abwicklungsfragen berühren die gesetzlich beschlossenen Zulagenhöhen nicht, erfordern aber Aufmerksamkeit im weiteren Zeitverlauf. Bei unklaren individuellen Sonderfällen unterstützt das Team der Unabhängigen Beratungsvermittlung, um verlässliche Klarheit zu schaffen.

Ausblick auf 2027 und Ihr nächster Schritt

Der gesetzliche Rahmen für das Altersvorsorgedepot steht seit dem Frühjahr 2026 fest. Bis zum Marktstart am 1. Januar 2027 werden die verbleibenden Ausführungsverordnungen finalisiert und die nachgelagerten Rechtsverordnungen offiziell publiziert. Die im Gesetz festgeschriebenen Zulagen- und Höchstbeträge selbst sind davon nicht berührt: Sie stehen für das Beitragsjahr 2027 fest.

  • Beobachtung der Ausführungsverordnungen: Verfolgung der finalen Verordnungen zu Meldewegen und technischen Schnittstellen im Laufe des Jahres 2026.
  • Bestandsaufnahme eigener Verträge: Überprüfung bestehender Riester-Verträge hinsichtlich Kosten und Wechseloptionen vor dem Stichtag 2027.
  • Berechnung der optimalen Förderquote: Ermittlung des passenden Eigenbeitrags unter Berücksichtigung von Grundzulage und Kinderzulagen ab 2027.

Welche dieser Grenzen in Ihrem Fall zuerst greift, das geförderte Band bis 1.800 Euro, die Höchstgrenze von 6.840 Euro oder die familiäre Konstellation bei der Kinderzulage, hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Kindern und der Aufteilung der Verträge ab. Das Vorsorgewissen Informationsportal und unser Förderrechner Altersvorsorgedepot wenden die gesamte Maßtabelle in einem Durchgang auf Ihre persönlichen Daten an und zeigen Ihnen exakt den Eigenbeitrag, der Ihre staatliche Förderung maximiert.

Um Ihre persönliche Vorsorgeposition heute transparent zu verstehen und auf der sicheren Seite zu sein, nutzen Sie jetzt den Förderrechner Altersvorsorgedepot für Ihre Einkommens- und Familiendaten. Unsere Experten unterstützen Sie auf Wunsch bei den nächsten Schritten und halten Sie bei regulatorischen Entwicklungen stets auf dem Laufenden.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?
Um die maximale Grundzulage von 540 Euro ab 2027 zu erhalten, müssen Sie 1.800 Euro pro Jahr in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Förderung setzt sich zusammen aus 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro.
Was passiert mit Beiträgen über 1.800 Euro?
Beiträge über 1.800 Euro bis zum Höchstbetrag von 6.840 Euro fließen in das Altersvorsorgedepot, erhalten aber weder weitere Zulagen noch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug; dieser ist auf 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich der Zulagen begrenzt. Ihr Vorteil liegt in der Ansparphase, weil die Erträge im Depot steuerfrei wiederangelegt werden.
Gibt es einen Geringverdiener-Bonus im neuen System?
Nein. Das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz enthält keinen eigenen Geringverdiener-Bonus. Der oft zitierte Festbetrag von 175 Euro mit einer Einkommensgrenze von 26.250 Euro stammt aus dem gescheiterten Reformentwurf von 2024 und wurde nicht in das Gesetz übernommen. Kleine Einkommen fördert das Gesetz stattdessen über die 50-Prozent-Stufe der Grundzulage, die Kinderzulage und den niedrigen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr.
Welche Bedingungen gelten für die Kinderzulage ab 2027?
Ab 2027 erhalten Eltern eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, unabhängig vom Geburtsjahr. Voraussetzung ist, dass für das jeweilige Kind im Beitragsjahr Kindergeld bezogen wird und ein eigener Beitrag von mindestens 300 Euro eingezahlt wird.
Gilt der Mindesteigenbeitrag auch für das Altersvorsorgedepot?
Ja, um einen Anspruch auf die staatliche Grundzulage und Kinderzulage zu haben, muss ab dem Beitragsjahr 2027 ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr in den Vertrag eingezahlt werden. Dies sichert die proportionale Förderung.

Quellen

  1. [1]bundesregierung.de
  2. [2]bundestag.de
  3. [3]dserver.bundestag.de
  4. []Grundzulage beim Altersvorsorgedepot: Höhe & Voraussetzungen
  5. []Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot: wie viel pro Kind?
  6. []Der Einstiegsbonus für Berufseinsteiger beim AVD erklärt
  7. []Mindestbeitrag fürs AVD: wie viel für die volle Förderung?
  8. []Geringverdiener-Bonus im Altersvorsorgedepot: Höhe & Regeln
  9. []Altersvorsorgedepot 2027: alle Eckdaten auf einen Blick

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