Altersvorsorge für Selbständige: AVD, Rürup oder GRV?
Dieser Artikel wurde von einem Autor mit Unterstützung von KI verfasst.

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige
Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
Der neue Status quo ab 2027: Selbständige im Altersvorsorgedepot
Selbständige und Freiberufler erhalten ab dem 1. Januar 2027 erstmals direkten Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge im neu geschaffenen Altersvorsorgedepot (AVD)[1]. Durch das verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz erweitert sich die bisherige Grundsatzfrage für Selbständige von zwei Wegen (Basisrente/Rürup oder freiwillige gesetzliche Rentenversicherung) auf eine vollwertige Drei-Wege-Entscheidung. Wer gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielt und eine Steuererklärung abgibt, ist künftig unmittelbar förderberechtigt.
Die staatliche Zulage wird im AVD beitragsproportional in zwei Stufen berechnet: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent je Spar-Euro, also bis zu 180 Euro[2]. Auf jeden weiteren Eigenbeitrag zwischen 361 Euro und der geförderten Obergrenze von 1.800 Euro pro Jahr fließen 25 Cent je Spar-Euro, also bis zu 360 Euro aus dieser zweiten Stufe[2]. Wer die geförderte Grenze von 1.800 Euro im Jahr voll ausschöpft, erhält ab 2027 damit die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr[1].
- Grundzulage, zweistufig berechnet: 50 Prozent Förderquote auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr (bis zu 180 Euro Zulage), danach 25 Prozent Förderquote auf jeden weiteren Euro bis zur geförderten Obergrenze von 1.800 Euro pro Jahr (bis zu 360 Euro Zulage)[2]
- Beide Stufen zusammen ergeben ab 2027 eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr, erreicht bei voll ausgeschöpften geförderten Eigenbeiträgen von 1.800 Euro pro Jahr
- Gesamteinzahlungsgrenze: bis zu 6.840 Euro pro Jahr in den Vertrag möglich, gefördert werden davon die ersten 1.800 Euro[2]
- Mindesteigenbeitrag für die Grundzulage: 120 Euro pro Jahr; Sparraten sind dabei bereits ab 10 Euro monatlich möglich[2]
Damit schließt der Gesetzgeber eine langjährige Lücke: Während Selbständige ohne rentenversicherungspflichtigen Ehepartner beim bisherigen Riester-System weitgehend außen vor blieben, ermöglicht das Altersvorsorgedepot für Selbständige nun eine flexible, kapitalmarktbasierte ETF-Vorsorge mit direkter staatlicher Förderquote.
AVD, Rürup und freiwillige GRV im direkten Kriterienvergleich
Für die strategische Altersvorsorgeplanung von Selbständigen stehen ab 2027 drei geförderte bzw. steuerlich begünstigte Kernsysteme bereit: das neue Altersvorsorgedepot (3. Säule), die Basisrente bzw. Rürup-Rente (1. Säule) und die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV, 1. Säule). Diese drei Bausteine unterscheiden sich grundlegend in ihrer Beitragsflexibilität, der steuerlichen Absetzbarkeit, der Kapitalverfügbarkeit und der Vererbbarkeit.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD ab 2027) | Rürup-Rente (Basisrente) | Freiwillige GRV |
|---|---|---|---|
| Fördersystematik | Zulagenförderung (bis 540 €/Jahr) + Sonderausgabenabzug Günstigerprüfung | Reiner Sonderausgabenabzug (Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG) | Sonderausgabenabzug (Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG) |
| Maximal geförderter Beitrag | 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr sind zulagengefördert (Gesamteinzahlung bis 6.840 €/Jahr möglich) | Bis zum jährlichen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG, deutlich oberhalb der AVD-Grenze | Freiwillige Beiträge flexibel zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählbar |
| Flexibilität bei Beitragspause | Sehr hoch: Sparraten jederzeit anpassbar oder pausierbar, möglich ab 10 €/Monat | Möglich, aber teils an vertragliche Mindestbeiträge der Tarife gebunden | Sehr hoch: Beitragszahlung monatlich frei bestimmbar |
| Kapitalzugriff & Auszahlung | Auszahlplan bis mind. Alter 85 oder lebenslange Rente; zu Beginn bis zu 30 % Teilkapitalauszahlung möglich | Ausschließlich lebenslange Leibrente; kein Kapitalwahlrecht | Ausschließlich lebenslange monatliche Altersrente |
| Vererbbarkeit | Vererbbar (Auszahlung Restvermögen, ggf. Nachversteuerung der Zulagen) | Nur als Hinterbliebenenrente an Ehepartner/kindergeldberechtigte Kinder | Nur als gesetzliche Hinterbliebenenrente nach SGB VI |
| Insolvenz- / Pfändungsschutz | Pfändungsschutz im Rahmen der Zweckbindung in Ansparphase | Pfändungssicher nach § 851c ZPO (Basisversorgung) | Pfändungssicher nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs |
Ein wesentlicher rechtlicher Aspekt betrifft bestehende Verträge: Eine Übertragung von angespartem Kapital aus einem bestehenden Basisrentenvertrag ("Rürup-Vertrag") in einen Altersvorsorgevertrag ist gesetzlich nicht vorgesehen und nicht zulässig. Die Basisrente gehört als Basisversorgung zur 1. Säule und bleibt zweckgebunden an eine lebenslange Verrentung. Ein gesetzlicher Übertragungsweg in das AVD existiert ausschließlich für bisherige Riester-Altverträge.
Für die Wahl zwischen den Modellen gilt: Wer als Gutverdiener sehr hohe Summen steuerlich geltend machen möchte, nutzt über die Rürup für Selbstständige ein mächtiges Steuersparinstrument. Wer hingegen Wert auf Kostentransparenz, moderne ETF-Anlage und flexible Entnahmepläne legt, findet im AVD eine deutlich beweglichere Struktur.
Der Förder-Check: Wer ist im AVD wirklich förderberechtigt?
Die unmittelbare Förderberechtigung im Altersvorsorgedepot ist für Selbständige an zwei konkrete formale Voraussetzungen gekoppelt: das Erzielen von relevanten Einkünften und die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Konkret umfasst sind Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG sowie aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG (z. B. Freiberufler, Ärzte, Ingenieure, Journalisten), die für das jeweilige Beitragsjahr eine Steuererklärung abgegeben haben. Diese Förderberechtigung gilt unabhängig davon, ob zusätzlich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden[3].
Ebenfalls unmittelbar förderberechtigt sind Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten). Voraussetzung hierfür ist, dass sie spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres gegenüber ihrer Versorgungseinrichtung schriftlich oder elektronisch eingewilligt haben, dass diese der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis mitteilt. Wie viele Selbständige und Freiberufler damit neu in die Förderung kommen, ist bislang nur überschlagsweise abzuschätzen.
- Gewerbetreibende (§ 15 EStG) mit Abgabe der Einkommensteuererklärung
- Freiberufler und selbständig Tätige (§ 18 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) mit Einkommensteuererklärung
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke mit Datenübermittlungseinwilligung an die ZfA
- Kinderzulage: ein Euro Zulage je eingezahltem Euro, höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr, erreicht bei 300 Euro Eigenbeitrag[2]
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro Zulage bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag[1]
Über die Grundzulage hinaus prüft das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung automatisch im Wege der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug für die geleisteten Beiträge einen über die Zulage hinausgehenden Steuervorteil bringt. Dadurch erschließen sich weitere Steuervorteile für Selbständige, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist.
Entscheidungsbaum: Welcher Weg passt zu Ihrem Profil?
Da die drei Vorsorgewege unterschiedliche Stärken besitzen, existiert keine pauschale Standardlösung. Die passende Ausrichtung leitet sich aus Ihrer Einkommensvolatilität, Ihrer Grenzsteuerbelastung und Ihrem Wunsch nach flexibler Kapitalverfügbarkeit ab.
- Profil A: Schwankendes Einkommen & Wunsch nach Kapitalmarktrendite -> Fokus Altersvorsorgedepot. Wer in konjunkturschwachen Jahren Beiträge reduzieren oder aussetzen möchte, profitiert von der hohen Flexibilität des AVD mit Sparraten bereits ab 10 Euro monatlich. Zudem ermöglicht das AVD in der Rentenphase einen zeitlich definierten Auszahlplan bis mindestens zum Alter 85 statt eines lebenslangen Rentenzwangs.
- Profil B: Hohes, stabiles Einkommen mit Spitzensteuersatz -> Fokus Rürup-Rente. Bei konstant hohem zu versteuerndem Gewinn ermöglicht die Basisrente den Abzug von Vorsorgeaufwendungen weit über die im AVD geförderte Eigenbeitragsgrenze von 1.800 Euro pro Jahr hinaus. Dies senkt die jährliche Steuerlast im Hier und Jetzt deutlich, bindet das Kapital jedoch unwiderruflich in eine lebenslange Rente.
- Profil C: Absicherungsfokus & Schließen von Beitragszeiten -> Fokus Freiwillige GRV. Selbständige, die bereits Anwartschaften in der gesetzlichen Rente besitzen, können durch freiwillige Beiträge Wartezeiten für Altersrenten erfüllen und zugleich den Anspruch auf medizinische Rehabilitation absichern. Die Auszahlung erfolgt als umlagefinanzierte, wertgesicherte Rente ohne Kapitalmarktrisiko.
- Profil D: Hybride Strategie (Kombinationsmodell). Viele Selbständige kombinieren die Basisabsicherung der Rürup-Rente oder GRV zur Abdeckung der fixen Grundkosten im Alter mit einem AVD-Depot, um flexibel von ETF-Renditen und staatlichen Zulagen zu profitieren.
Hinweis zu Berechnungen: Alle Modellzuordnungen dienen der Orientierung und beruhen auf typisierten Annahmen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Ausblick: Was bis zum Start 2027 noch offen bleibt
Mit der Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes durch Bundestag und Bundesrat im Mai 2026 ist das gesetzliche Fundament für das Altersvorsorgedepot gelegt[1]. Dennoch befindet sich die praktische Marktlandschaft bis zum offiziellen Start am 1. Januar 2027 in einer Übergangsphase.
Bis zur Markteinführung müssen die Zertifizierungsverfahren für konkrete Altersvorsorgedepots bei Brokern, Banken und Fondsanbietern durchlaufen werden. Zudem werden die detaillierten Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen zur technischen Schnittstelle zwischen Finanzämtern, Anbietern und der ZfA im Laufe des Jahres 2026 finalisiert.
- Zertifizierung der ersten AVD-Produktangebote und ETF-Portfolios durch die Aufsicht
- Bereitstellung des kostengünstigen Standarddepots (mit einer Effektivkostendeckelung von maximal 1,0 Prozent)
- Finale Definition der Meldeverfahren und Schnittstellen für Selbständige bei der ZfA
- Veröffentlichung der konkreten Vertragsbedingungen und Konditionen durch Neobroker und Finanzinstitute
Für Selbständige bedeutet dies: Es besteht kein Anlass für überstürzte Vertragsabschlüsse bei Altprodukten. Die Zeit bis Ende 2026 eignet sich optimal, um die eigene Einkommensstruktur zu analysieren, bestehende Verträge zu prüfen und die Startaufstellung für 2027 vorzubereiten.
Die nächsten Schritte: Berechnen und strategisch absichern
Welcher der drei Wege oder welche Kombination für Sie persönlich die optimale Altersvorsorge darstellt, hängt von Ihrer individuellen Grenzsteuerbelastung, der Stabilität Ihrer Einnahmen und Ihrem Bedürfnis nach Vermögenskontrolle versus lebenslanger Rente ab. Ein strukturierter Kriterienvergleich liefert den Rahmen, kann aber die individuellen Zahlen Ihres Betriebs nicht ersetzen.
Für eine präzise mathematische Einordnung nutzen Sie unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot und wählen Sie dort als Beschäftigungsstatus „Selbständig“. Das Tool ermittelt die Förderquote, den Anspruch auf Grund- und Kinderzulagen sowie das voraussichtliche Depotguthaben zu Rentenbeginn — die Basis für den späteren Auszahlplan.
- Status prüfen: Liegen Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG vor und wird eine Steuererklärung eingereicht?
- Förderung berechnen: Im Rechner den optimalen Eigenbeitrag zur Ausschöpfung der 540 Euro Grundzulage und der Kinderzulagen ermitteln.
- Vorsorgemix definieren: Abwägen, welcher Teil in das flexible AVD und welcher in steueroptimierte Rürup- oder GRV-Bausteine fließen soll.
- Persönliche Beratung hinzuziehen: Bei komplexen Konstellationen die individuelle steuerliche und finanzmathematische Gesamtsituation analysieren lassen.
Wenn Sie neben der AVD-Förderung auch die Einbindung von Rürup-Bausteinen oder freiwilligen GRV-Zahlungen in Ihre langfristige Ruhestandsplanung integrieren möchten, steht Ihnen unser Service Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite. Wir vermitteln Sie an lizenzierte, unabhängige Finanzberater, die Ihre Gesamtstrategie objektiv und neutral begleiten.
Häufig gestellte Fragen
- Bin ich als Selbständiger im neuen Altersvorsorgedepot wirklich förderberechtigt?
- Ja. Mit dem Start des Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 werden auch Selbständige voll förderberechtigt. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sie erhalten dann Zugang zu den gleichen staatlichen Zulagen (bis zu 540 Euro Grundzulage) wie Angestellte, ohne in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen.
- Kann ich die Beiträge in geschäftsschwachen Jahren aussetzen?
- Ja, das Altersvorsorgedepot ist sehr flexibel und berücksichtigt wechselnde Einkommen von Selbständigen. In schwachen Jahren können Sie die Sparraten reduzieren oder komplett aussetzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die staatliche Förderung in diesem Fall anteilig sinkt, da sie prozentual an Ihre tatsächlichen Einzahlungen gekoppelt ist.
- AVD oder Rürup-Rente: Was bringt mir einen höheren Steuervorteil?
- Die Rürup-Rente (Basisrente) erlaubt weitaus höhere Einzahlungen, die steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Sie eignet sich daher besonders zur Steueroptimierung bei konstant hohen Einkommen. Das Altersvorsorgedepot fokussiert sich hingegen auf direkte staatliche Zulagen, bietet jedoch in der Auszahlungsphase deutlich mehr Flexibilität über das Kapital.
- Kann ich meinen bestehenden Rürup-Vertrag in das Altersvorsorgedepot übertragen?
- Nein, das ist nicht möglich. Ein gesetzlicher Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist ausschließlich für bestehende Riester-Verträge (Altverträge) vorgesehen. Die Rürup-Rente gehört zur sogenannten Basisversorgung (erste Säule) und unterliegt völlig anderen rechtlichen Vorgaben bezüglich der Kapitalbindung und lebenslangen Verrentung.
- Wie sichert die freiwillige Einzahlung in die GRV meine Rente im Vergleich ab?
- Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung bietet als Teil der Basisversorgung einen inflationsgeschützten, lebenslangen Rentenanspruch und sichert teilweise Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrisiken ab. Sie bindet das Kapital jedoch vollständig, wohingegen das Altersvorsorgedepot auf Kapitalmarktrendite und flexible Verfügbarkeit im Alter setzt.

