Altersvorsorgedepot für Selbständige: lohnt es sich und wie?

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige
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Das neue Altersvorsorgedepot: Ein Meilenstein für die Altersvorsorge von Selbständigen
Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot für Selbständige und wie funktioniert es? Ja, das Altersvorsorgedepot lohnt sich für Selbständige ab 2027 grundlegend, da sie erstmals direkt und unkompliziert staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich sowie steuerliche Sonderausgabenabzüge nutzen können[1]. Weil die Beitragszahlungen flexibel an schwankende Einkommen angepasst werden können, bietet dieses neue Modell Selbständigen und Freiberuflern eine hochgradig anpassungsfähige und renditestarke Möglichkeit, privat und staatlich gefördert auf ETF-Basis vorzusorgen[1].
Das Ende der systematischen Förderlücke
Bisher standen Selbständige beim Thema staatlich geförderte Rente oft vor verschlossenen Türen. Während Angestellte unkompliziert Riester-Zulagen erhielten, waren Selbständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung meist systematisch ausgeschlossen. Das 2027 startende Altersvorsorgereformgesetz schafft diese Benachteiligung ab[1]. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) klargestellt hat, sind Personen mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit künftig unmittelbar förderberechtigt - unabhängig davon, ob sie freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder nicht[1]. Weitere fundierte Erklärungen hierzu finden Sie über unser Vorsorgewissen Informationsportal.
- Unmittelbare Förderberechtigung: Alle Selbständigen und Freiberufler erhalten direkten Zugang zu den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen[1].
- Maximale Beitragsflexibilität: Die Einzahlungen können jederzeit flexibel an schwankende Auftragslagen und Einkommensströme angepasst werden.
- Renditestarke ETF-Basis: Durch den bewussten Verzicht auf starre Beitragsgarantien fließen Ihre Beiträge direkt in renditeorientierte Wertpapiere[1].
Durch diese Reform wird das staatlich geförderte Vorsorgesparen für Selbständige nicht nur rentabler, sondern passt sich auch optimal dem dynamischen Arbeitsalltag an. Um Ihre persönliche Förderhöhe und die Wirkung verschiedener Eigenbeiträge präzise zu ermitteln, steht Ihnen unser neutraler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Dennoch zeigt sich in der Praxis: Wegen der oft komplexeren Steuer- und Einkommenssituation von Gründern und Freiberuflern ist ein neutrales Beratungsgespräch ein wichtiger nächster Schritt, um die eigene Altersvorsorge rechtssicher aufzustellen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung für Selbständige konkret?
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können Selbständige ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge auf ETF-Basis nutzen. Die Förderung besteht aus einer jährlichen Grundzulage von bis zu 540 Euro sowie erheblichen Steuervorteilen in der Ansparphase, bei der Gewinne und Dividenden vollständig abgeltungssteuerfrei bleiben. Da sich die Beiträge flexibel an schwankende Einkommen anpassen lassen, eignet sich das Depot hervorragend für Selbständige mit unregelmäßigen Einnahmen. Durch diesen staatlichen Hebel lässt sich die langfristige Netto-Rendite im Vergleich zu einem klassischen, ungeförderten privaten ETF-Sparplan signifikant steigern, wodurch der Vermögensaufbau für den Ruhestand erheblich beschleunigt wird.
Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteile im Detail
| Selbständigen-Aspekt | Was gilt ab 2027 konkret? |
|---|---|
| Förderberechtigung | Alle Selbständigen und Freiberufler sind voll förderfähig, unabhängig von einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. |
| Staatliche Grundzulage | Bis zu 540 Euro jährlicher Zuschuss (gestaffelt nach Eigenbeitrag: 50 % bis 360 Euro, 25 % von 360 bis 1.800 Euro). |
| Kinderzulage | Zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr bei einem entsprechenden Eigenbeitrag. |
| Beitragsflexibilität | Der Jahresbeitrag ist vollkommen variabel anpassbar (Mindestbeitrag von 120 Euro bis maximal 1.800 Euro gefördert). |
| Steuervorteil | Beiträge sind bis zu 1.800 Euro als Sonderausgaben absetzbar; Dividenden und Kursgewinne bleiben in der Sparphase steuerfrei. |
Besonders die hohe Flexibilität bei den Beiträgen ist für Gründer und Freiberufler entscheidend. Bei schwankenden Umsätzen können Sie Ihre Einzahlungen jährlich anpassen oder in wirtschaftlich schwierigen Phasen auf den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro reduzieren, ohne die bereits erhaltenen Zulagen zu verlieren[2]. Da die steuerliche Entlastung über den Sonderausgabenabzug erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wirksam wird, empfiehlt sich hierbei eine vorausschauende Liquiditätsplanung. So bleibt Ihre Altersvorsorge stets im Einklang mit Ihrer geschäftlichen Entwicklung. Beachten Sie bitte, dass sämtliche Modellrechnungen illustrativ sind (keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Um die genauen finanziellen Auswirkungen auf Ihre persönliche Netto-Rendite im Detail zu berechnen, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Da die optimale Balance aus Steuerersparnis und Beitragsdynamik bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit oft hochkomplex ist, kann sich eine professionelle Begleitung lohnen. Unser Vorsorgewissen Informationsportal bietet Ihnen dafür fundierte Leitfäden, und über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung erhalten Sie bei Bedarf jederzeit ein kostenfreies, neutrales Erstgespräch mit einem unabhängigen, lizenzierten Finanzberater.
Maximale Flexibilität: Warum das Altersvorsorgedepot perfekt für schwankendes Einkommen ist
Für viele Selbständige war die private Altersvorsorge bisher ein zweischneidiges Schwert. Klassische Rentenversicherungen verlangen oft starre Monatsbeiträge, die bei unregelmäßigen Umsätzen schnell zur Belastung werden. Das neue Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 startet, räumt mit dieser Hürde auf[2]. Da es sich um ein echtes Wertpapierdepot und nicht um einen Versicherungsvertrag handelt, entfallen unflexible Mindestlaufzeiten und Knebelverträge. Sie entscheiden selbst, wann und wie viel Sie sparen möchten.
| Selbständigen-Aspekt | Was gilt im Altersvorsorgedepot |
|---|---|
| Beitragshöhe | Flexibel anpassbar an die aktuelle Auftragslage, Mindestbeitrag von nur 120 Euro im Jahr. |
| Zahlungspausen | Das Depot kann bei temporären Engpässen jederzeit beitragsfrei gestellt werden. |
| Anlageform | Direkte Anlage in renditestarke ETFs und Fonds ohne teure Garantiekosten. |
| Staatliche Förderung | Voller Erhalt der Zulagen auch für nicht pflichtversicherte Selbständige ab 2027. |
Beiträge anpassen oder pausieren ohne Strafgebühren
Wenn Ihre Einnahmen monatlich stark schwanken, ist eine dynamische Sparrate unverzichtbar. Beim Altersvorsorgedepot können Sie Ihre Einzahlungen völlig frei steuern. In umsatzstarken Monaten erhöhen Sie die Rate, um von Steuervorteilen und Zulagen zu profitieren[2]. In auftragsarmen Zeiten setzen Sie den Sparplan einfach aus oder reduzieren ihn auf den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr. Es fallen keine Stornogebühren oder Beitragsfreistellungskosten an, wie es bei klassischen Versicherungen der Fall wäre.
Um die optimale Balance zwischen staatlicher Förderung und Ihrer persönlichen Liquiditätsplanung zu finden, lohnt sich eine präzise Kalkulation. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Sparszenarien flexibel simulieren. Bei komplexeren Finanzfragen vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung auf Wunsch ein kostenfreies Orientierungsgespräch mit einem Experten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Altersvorsorge optimal auf Ihren unternehmerischen Alltag abgestimmt ist.
Altersvorsorgedepot versus Rürup-Rente: Ein direkter Systemvergleich
Für Selbständige war die Basisrente (auch bekannt als Rürup-Rente) bisher der primäre Weg, um eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge aufzubauen. Obwohl diese Basisrente hohe steuerliche Abzugsmöglichkeiten bietet[3], ist das Konzept aufgrund seiner starren Struktur oft ungeeignet für schwankende Einnahmen. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal zeigen wir Ihnen, wie das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot als flexible, staatlich geförderte Alternative auf ETF-Basis funktioniert.
Auszahlung, Vererbbarkeit und Flexibilität im Fokus
Der größte Unterschied zwischen beiden Systemen zeigt sich in der Auszahlungsphase und der Vererbbarkeit des Kapitals. Eine Rürup-Rente darf gesetzlich ausschließlich als lebenslange Monatsrente ausgezahlt werden; ein Kapitalwahlrecht oder eine Teilauszahlung sind ausgeschlossen[4]. Stirbt der Sparer frühzeitig, verfällt das angesparte Kapital meist zugunsten der Versicherungsgemeinschaft, sofern keine teuren Zusatzversicherungen vereinbart wurden. Das Altersvorsorgedepot hingegen bietet maximale Flexibilität: Es ermöglicht neben lebenslangen Renten auch zeitlich begrenzte Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr sowie eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase. Im Todesfall ist das verbliebene Depotguthaben vollständig vererbbar oder kann steuerfrei auf das geförderte Depot des Partners übertragen werden.
| Aspekt für Selbständige | Rürup-Rente (Basisrente) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Beitragsflexibilität | Eingeschränkt (Beiträge können zwar herabgesetzt, aber schwer ausgesetzt werden) | Hoch (Beiträge können flexibel an schwankendes Einkommen angepasst oder pausiert werden) |
| Auszahlungsform | Ausschließlich lebenslange Leibrente (keine Einmalauszahlung) | Auszahlungspläne bis Alter 85 oder Rentenleistung (inkl. bis zu 30 Prozent Teilauszahlung) |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt (Kapital verfällt in der Regel im Todesfall) | Vollständig vererbbar (Übertragung auf das geförderte Depot des Partners möglich) |
Weil Selbständige meist keine gesetzliche Rentenversicherung pflichtmäßig bedienen, müssen sie ihre Altersvorsorge komplett eigenständig strukturieren. Ob sich das Altersvorsorgedepot als alleinige Lösung oder in Kombination mit einer Rürup-Rente lohnt, hängt stark von der individuellen Steuersituation ab. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Beitrags- und Förderszenarien direkt online simulieren. Da die steuerlichen Wechselwirkungen jedoch hochgradig komplex sind, empfiehlt sich für Selbständige oft eine persönliche Beratung. Unsere Unabhängige Beratungsvermittlung unterstützt Sie dabei, indem wir Sie kostenfrei an lizenzierte und unabhängige Finanzberater vermitteln.
Hinweis: Die hier dargestellten Systemvergleiche dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Orientierung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Besteuerung beim Altersvorsorgedepot: Steuerfrei ansparen, nachgelagert versteuern
Die steuerliche Behandlung des neuen Altersvorsorgedepots basiert auf dem etablierten Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, was Ihnen gerade in der Phase des Vermögensaufbaus erhebliche Liquiditätsvorteile verschafft. Während herkömmliche private Depots jährliche Gewinne und Dividenden sofort über die Abgeltungsteuer belasten, bleiben sämtliche Erträge und Kursgewinne innerhalb des Altersvorsorgedepots während der gesamten Ansparphase komplett steuerfrei[5]. Dies bedeutet, dass die erwirtschafteten Gewinne direkt reinvestiert werden und der Zinseszinseffekt seine volle Wirkung entfalten kann, ohne durch zwischenzeitliche Steuerabzüge geschmälert zu werden.
Für Selbständige und Freiberufler, die oft mit schwankenden Einkünften kalkulieren müssen, bietet diese Systematik eine wertvolle steuerliche Flexibilität. Sie können Ihre geleisteten Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen[5]. Das zuständige Finanzamt prüft im Zuge der Günstigerprüfung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für Sie steuerlich vorteilhafter ist als die reine Zulagenförderung. Weitere Details zu den rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen finden Sie in unserem umfassenden Vorsorgewissen Informationsportal.
| Phase | Steuerliche Behandlung | Auswirkung für Selbständige |
|---|---|---|
| Ansparphase (Einzahlungen) | Abzug als Sonderausgaben möglich | Direkte Reduzierung des zu versteuernden Einkommens im laufenden Jahr |
| Ansparphase (Erträge) | Komplette Steuerfreiheit von Dividenden und Gewinnen | Maximaler Zinseszinseffekt ohne jährlichen Abzug von Abgeltungsteuer |
| Auszahlungsphase (Ruhestand) | Nachgelagerte Besteuerung mit persönlichem Steuersatz | Steuerlast fällt meist geringer aus, da das Einkommen im Alter niedriger ist |
Erst wenn Sie im Ruhestand Auszahlungen aus Ihrem Altersvorsorgedepot erhalten, werden diese Bezüge mit Ihrem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert[5]. Da dieser Steuersatz im Alter in der Regel deutlich unter dem Steuersatz während der aktiven Erwerbsphase liegt, ergibt sich für die meisten Sparer eine spürbare Steuererleichterung. Bitte beachten Sie: Alle hier dargestellten steuerlichen Aspekte und Berechnungen dienen ausschließlich der neutralen Information und stellen keine Steuer- oder Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG). Um Ihre individuelle Situation exakt zu analysieren, bieten wir Ihnen über unsere Plattform auch eine Unabhängige Beratungsvermittlung an.
Auswahl der Anlagestrategie: Das Renditepotenzial von ETFs und Aktien nutzen
Bislang blieb Selbständigen der Zugang zu staatlich geförderten, renditestarken Altersvorsorgeprodukten weitgehend verwehrt. Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots ab 2027 ändert sich dies grundlegend, da der Gesetzgeber auf die starre 100-Prozent-Beitragsgarantie verzichtet[5]. Für Selbständige bedeutet dieser Schritt, dass eingezahlte Beiträge vollständig in kostengünstige ETFs und Aktien fließen können, um die langfristigen Renditechancen des Kapitalmarkts voll auszuschöpfen[6]. Gerade bei langen Anlagehorizonten gleicht die höhere Renditeerwartung das nominale Verlustrisiko historisch betrachtet mehr als aus.
Ein wesentlicher Vorteil für Selbständige mit schwankendem Einkommen ist die hohe Flexibilität des neuen Modells. Anders als bei klassischen Rentenversicherungen können Sie Ihre Sparraten im Altersvorsorgedepot jederzeit an Ihre aktuelle Auftragslage anpassen, ohne mit hohen Strafgebühren oder einer Kündigung des Vertrags rechnen zu müssen. Die staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile bleibt dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhalten, sodass sich das Depot perfekt in ein volatiles Liquiditätsmanagement integrieren lässt.
- Vollständiger Verzicht auf Garantiekosten: Da keine teuren Absicherungsmechanismen finanziert werden müssen, arbeitet Ihr Kapital von Tag eins an produktiv am Markt.
- Breite Diversifikation über kostengünstige Indexfonds: Sie investieren gestreut in weltweite Märkte und minimieren dadurch Klumpenrisiken.
- Optimale Anpassbarkeit an die Liquidität: In umsatzstarken Monaten können Sie die Einzahlungen maximieren, in investitionsintensiven Phasen die Raten flexibel senken.
Um herauszufinden, wie sich unterschiedliche Sparraten und Anlagestrategien auf Ihr späteres Endkapital auswirken, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Da die steuerliche Behandlung und die Abstimmung mit bestehenden Vorsorgemaßnahmen komplex sein können, bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal tiefergehende Fachbeiträge an. Alternativ können Sie über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung ein persönliches Gespräch mit einem Experten vereinbaren, um eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Selbständigkeit zu entwickeln. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Darstellungen dienen ausschließlich der Information. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Wann lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Sie und wann nicht?
Für Selbstständige stellt das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 einen echten Meilenstein dar. Erstmals erhalten sie unmittelbaren Zugang zu staatlich geförderter privater Vorsorge auf ETF-Basis ohne starre Beitragsgarantien[1]. Ob sich das Depot im Einzelfall lohnt, hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation ab. Es lohnt sich besonders dann, wenn Sie von der maximalen Zulage von 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro profitieren möchten oder zusätzliche Steuervorteile im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen wollen[1]. Dank der hohen Beitragsflexibilität können Sie die Einzahlungen flexibel an schwankende Einkünfte anpassen, was für Selbstständige ein entscheidender Vorteil gegenüber herkömmlichen Riester- oder Rürup-Verträgen ist.
| Selbständigen-Aspekt | Was gilt ab 2027? |
|---|---|
| Förderberechtigung | Unmittelbar förderberechtigt für alle Selbstständigen, unabhängig von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung[1]. |
| Beitragsflexibilität | Beiträge können bei schwankendem Einkommen flexibel angepasst oder ausgesetzt werden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. |
| Staatliche Förderung | Zulage von bis zu 540 Euro bei 1.800 Euro Eigenbeitrag plus mögliche steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben[1]. |
| Kapitalgarantien | Keine Beitragsgarantie im Altersvorsorgedepot erforderlich, was langfristig höhere Renditechancen durch ETFs ermöglicht[1]. |
Weniger lohnenswert kann das Altersvorsorgedepot sein, wenn Sie bereits eine hohe steuerliche Entlastung über ein Rürup-Modell erzielen oder Ihr persönlicher Steuersatz so gering ist, dass sich die zusätzliche Steuerprüfung kaum auswirkt. Dennoch fließen die Zulagen auch bei niedrigem Steuersatz direkt in Ihren Vertrag[1]. Eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse ist daher für jeden Selbstständigen unerlässlich. Um verschiedene Szenarien durchzurechnen, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal nutzen. Bei komplexen Steuersituationen empfiehlt sich zudem eine persönliche Beratung durch unsere Unabhängige Beratungsvermittlung, um Ihren Sparweg optimal auf Ihre geschäftliche Liquidität abzustimmen. Bitte beachten Sie: Diese Berechnungen dienen nur der Illustration und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Der Weg zur richtigen Entscheidung: Selbstentscheider-Depot oder professionelle Beratung?
Mit dem Altersvorsorgedepot steht Selbständigen ab dem Jahr 2027 erstmals ein staatlich gefördertes, renditestarkes Instrument für die private Absicherung auf ETF-Basis offen[5]. Diese Neuerung schließt eine bedeutende Lücke, da freie Berufe bisher oft keinen Zugang zu geförderten Systemen hatten. Bei der Umsetzung haben Sie die Wahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen: dem eigenständigen Selbstentscheider-Depot über einen Online-Broker oder der Nutzung professioneller Beratung. Welche Option sich eher lohnt, richtet sich vor allem nach Ihrer steuerlichen Komplexität und Ihrem persönlichen Interesse an einer eigenaktiven Depotverwaltung.
Das selbstgesteuerte Depot für eigenaktive Sparer
Das selbstgesteuerte Depot eignet sich vor allem für Personen, die eine hohe digitale Affinität besitzen und ihre Anlagestruktur eigenständig strukturieren möchten. Bei diesem Weg entfallen die klassischen Vertriebs- und Beratungskosten, da Sie die Auswahl von Aktien-ETFs und die fortlaufende Anpassung Ihrer Sparraten eigenverantwortlich übernehmen. Über das Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich das notwendige Fachwissen zu den steuerlichen Freibeträgen aneignen. Zu beachten ist jedoch, dass Sie bei unregelmäßigen Gewinnen die Sparraten stets manuell korrigieren müssen, um die staatlichen Zulagen und Steuervorteile des Modells zu maximieren.
Die professionelle Beratung bei komplexen Einkommensprofilen
Demgegenüber steht die professionelle Beratung, die insbesondere bei schwankenden Gewinnen und komplexeren Einkommensverhältnissen eine hohe Sicherheit bietet. Ein qualifizierter Experte hilft Ihnen dabei, den optimalen Förderbeitrag präzise zu kalkulieren und das Depot harmonisch auf Ihre gesamte Vorsorgestrategie abzustimmen. Über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung erhalten Sie unkompliziert Zugang zu neutralen, lizenzierten Partnern. Diese übernehmen die administrative Begleitung und stellen sicher, dass alle steuerlichen Absetzbarkeiten lückenlos genutzt werden. Für eine erste Annäherung an Ihre Förderhöhe können Sie zudem den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserer Plattform nutzen. Bitte beachten Sie: Alle Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine steuerliche oder finanzielle Beratung im Sinne des Gesetzes dar.
| Aspekt | Selbstentscheider-Depot | Professionelle Beratung |
|---|---|---|
| Aufwand & Kontrolle | Volle Eigenregie bei Produktauswahl und Ratenverwaltung | Geringer Aufwand durch begleitete Einrichtung |
| Steuerliche Optimierung | Eigenständige Berechnung der optimalen Fördergrenzen | Professionelle Abstimmung auf die Steuererklärung |
| Flexibilitäts-Handling | Manuelle Anpassung bei schwankendem Gewinn | Systematische Planung und dynamische Anpassung |
Häufig gestellte Fragen
- Was ist das Altersvorsorgedepot für Selbständige?
- Das Altersvorsorgedepot ist ein ab 2027 neu eingeführtes, staatlich gefördertes privates Vorsorgeprodukt in Deutschland. Erstmals erhalten auch nicht pflichtversicherte Selbständige und Freiberufler vollen Zugang zu dieser Förderung, um renditestark in ETFs und Fonds für ihre Rente anzusparen.
- Wie hoch ist die staatliche Förderung für Selbständige ab 2027?
- Die Förderung besteht aus einer jährlichen staatlichen Grundzulage von bis zu 540 Euro. Voraussetzung hierfür ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro. Zusätzlich können Sparer von Kinderzulagen und erheblichen Steuervorteilen durch den Sonderausgabenabzug profitieren.
- Kann ich die Beiträge an schwankende Einkommen anpassen?
- Ja, maximale Flexibilität ist ein Kernmerkmal des Altersvorsorgedepots. Selbständige können ihre Sparraten jederzeit anpassen, Sonderzahlungen leisten oder die Beiträge in wirtschaftlich schwierigen Phasen beitragsfrei stellen, ohne die bereits erhaltene staatliche Förderung zu verlieren.
- Was ist der Unterschied zwischen dem Altersvorsorgedepot und der Rürup-Rente?
- Die Rürup-Rente (Basisrente) zahlt im Alter ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente aus und ist nicht frei vererbbar. Das Altersvorsorgedepot hingegen bietet hochflexible Auszahlungspläne im Alter, verzichtet auf teure Versicherungsgarantien und ist im Todesfall voll vererbbar.
- Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?
- Das Depot nutzt die nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase sind die Beiträge bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, und alle Dividenden sowie Kursgewinne bleiben steuerfrei. Erst bei der Auszahlung im Alter fallen Steuern an.
- Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch bei geringem Einkommen?
- Ja, gerade für Gründer oder Selbständige mit geringerem Einkommen lohnt sich das Depot durch die feste staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro. Die Förderquote ist in diesem Fall prozentual besonders hoch, was den Einstieg in den privaten Vermögensaufbau sehr attraktiv macht.
Quellen
Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige
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