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Altersvorsorgedepot oder Rürup für Selbständige?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein moderner Arbeitsplatz eines Selbstständigen mit Laptop, Notizblock und einer grafischen Gegenüberstellung der Symbole für das Altersvorsorgedepot und die Rürup-Rente.

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige

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Ausgangslage: Die neue Vorsorgelandschaft für Selbstständige ab 2027

Für Selbstständige stellt sich ab 2027 eine grundlegend neue Vorsorgefrage: Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente? Die Antwort hängt stark von Ihren individuellen Prioritäten ab. Während die klassische Rürup-Rente mit hohem Sonderausgabenabzug und insolvenzsicherem Pfändungsschutz punktet, bietet das neue Altersvorsorgedepot eine flexible ETF-Anlage, staatliche Zulagen und ein freies Kapitalwahlrecht bei Renteneintritt[1]. Um die für Ihre Selbstständigkeit passende Entscheidung zu treffen, ist ein Blick auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen unerlässlich.

Das Jahr 2027 markiert für freie Berufe, Gründer und Gewerbetreibende einen historischen Wendepunkt in der privaten Altersvorsorge. Bisher waren Selbstständige weitgehend von der staatlich geförderten Riester-Rente ausgeschlossen, sofern sie nicht pflichtversichert waren. Mit der Einführung des neuen Altersvorsorgedepots öffnet der Gesetzgeber das geförderte System erstmals für alle Selbstständigen, unabhängig von einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung[2]. Diese Neuerung schafft endlich eine steuerliche und finanzielle Chancengleichheit bei der privaten Vorsorge.

  • Wegfall alter Hürden: Alle Selbstständigen und Freiberufler erhalten direkten Zugang zu den staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen der privaten Altersvorsorge.
  • Abkehr von starren Garantien: Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht eine renditestarke Anlage ohne teure Beitragsgarantien, sodass Sie flexibel in kostengünstige ETFs investieren können.
  • Individuelle Anpassung: Da das Einkommen von Selbstständigen naturgemäß schwankt, lässt sich die Beitragszahlung im Depotmodell jederzeit flexibel an die aktuelle Auftragslage anpassen.

Durch diese Reform stehen Sie als Unternehmer nun vor einer echten Wahlmöglichkeit zwischen zwei grundverschiedenen Vorsorgewegen. Um das finanzielle Zusammenspiel von Steuereffekten und Renditechancen für Ihre persönliche Situation präzise zu analysieren, bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal umfassende, neutrale Ratgeber. Im Folgenden betrachten wir die zentralen Unterschiede im direkten Systemvergleich, damit Sie die optimale Weichenstellung vornehmen können.

Das neue Altersvorsorgedepot (AVD): Funktionsweise und Förderung

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 schafft der Gesetzgeber mit dem neuen Altersvorsorgedepot (AVD) einen modernen, renditestarken Nachfolger der Riester-Rente. Dies stellt einen historischen Wendepunkt dar: Rund vier Millionen Selbständige und Freiberufler in Deutschland, die unter dem alten Riester-System weitgehend von der staatlichen Förderung ausgeschlossen waren, erhalten nun erstmals vollen Zugang zu staatlich bezuschussten privaten Vorsorgemodellen. Als neutraler Lotse durch dieses neue System möchten wir Ihnen eine verlässliche Orientierung bieten, damit Sie fundierte Entscheidungen für Ihre private Absicherung treffen können.

Das neue System zeichnet sich durch ein klares, betragsproportionales Fördermodell aus, das keine komplizierten Zulagenberechnungen mehr erfordert. Für jeden selbst eingezahlten Euro erhalten Sie eine direkte staatliche Zulage. Die Förderquote beträgt für die ersten 360 Euro jährlich stattliche 50 Prozent, was einer maximalen Grundzulage von 180 Euro entspricht. Für jeden weiteren Euro bis zum jährlichen Höchstbetrag von 1.800 Euro zahlt der Staat eine Zulage von 25 Prozent (weitere 360 Euro Zulage), sodass eine maximale jährliche Förderung von 540 Euro erreicht werden kann[3]. Um diese staatlichen Zulagen überhaupt zu aktivieren, müssen Sie lediglich einen jährlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro (also umgerechnet 10 Euro pro Monat) leisten.

  • Zulagen-Struktur: 50 Prozent Förderung auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Prozent Förderung bis zum Limit von 1.800 Euro pro Jahr.
  • Mindestbeitrag: Ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro sichert den Anspruch auf die anteilige staatliche Förderung.
  • Anlageklassen: Zulässig sind renditestarke, kostengünstige ETFs und Investmentfonds ohne die starren und teuren Beitragsgarantien früherer Verträge.
  • Beitragsflexibilität: Die Einzahlungen können bei schwankenden Einnahmen jederzeit flexibel herabgesetzt, ausgesetzt oder wieder erhöht werden.

Gerade diese Beitragsflexibilität macht das Altersvorsorgedepot für Selbständige mit unregelmäßigen Einkünften hochattraktiv. Im Gegensatz zu klassischen, oft unflexiblen Rentenversicherungen entfallen teure Abschlusskosten, und das Kapital kann breit gestreut in Eigenregie angelegt werden. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich detailliert mit den verschiedenen ETF-Anlagelösungen vertraut machen. Zudem ermöglicht Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot eine präzise, quellenbasierte Simulation Ihres voraussichtlichen Endkapitals unter Einbeziehung der staatlichen Zulagen und individueller Einzahlungen.

Die Basisrente (Rürup): Das etablierte Steuersparmodell im Detail

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, wurde speziell als steuerbegünstigtes Vorsorgeinstrument für Selbständige konzipiert, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen[4]. Sie eignet sich besonders für Selbständige in höheren Einkommensklassen mit einer entsprechend hohen Steuerlast, da sich die Einzahlungen unmittelbar mindernd auf das zu versteuernde Einkommen auswirken. Die Rentenzahlung erfolgt später als lebenslange Leibrente, was eine verlässliche Grundabsicherung für den Ruhestand schafft. Demgegenüber steht eine strenge Zweckbindung: Die Verträge sind unkündbar, nicht beleihbar und das angesparte Kapital kann nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Diese Unflexibilität unterscheidet das etablierte Modell grundlegend vom kommenden Altersvorsorgedepot.

Die Kernmerkmale des Rürup-Modells

  • Maximaler Sonderausgabenabzug: Im Steuerjahr 2025 können Ledige bis zu 29.344 Euro und zusammenveranlagte Ehepartner bis zu 58.688 Euro an Beiträgen zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend machen[5].
  • Pfändungsschutz in der Ansparphase: Das in einem Basisrentenvertrag aufgebaute Vorsorgekapital genießt bei einer Insolvenz oder Pfändung während der Ansparphase einen wirksamen gesetzlichen Schutz, was für Selbständige ein existenzielles Argument sein kann.
  • Lebenslanges Rentenprivileg: Eine Kapitalauszahlung ist rechtlich ausgeschlossen, wodurch das angesparte Vermögen zwingend für eine lebenslange monatliche Rentenzahlung reserviert bleibt.

Im Vergleich zum ab 2027 verfügbaren Altersvorsorgedepot offenbart sich ein grundlegender Systemkonflikt für Selbständige. Während das Altersvorsorgedepot Ihnen ein freies Kapitalwahlrecht, eine breite ETF-Anlage ohne Versicherungsmantel und flexible Beitragsanpassungen bietet, punktet die Rürup-Rente mit weitaus höheren steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten und dem ausgeprägten Pfändungsschutz. Für die fundierte Abwägung beider Modelle bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal detaillierte Analysen. Nutzen Sie auch den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die potenziellen Effekte einer geförderten Depotlösung für Ihre persönliche Situation zu kalkulieren. Hinweis: Die hier dargestellten steuerlichen Daten und Berechnungen dienen nur der Illustration und stellen keine Beratung dar. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Direkter Vergleich: Steuerliche Behandlung in Einzahlungs- und Auszahlungsphase

Für Selbständige ist die steuerliche Weichenstellung zwischen der Rürup-Rente und dem neuen Altersvorsorgedepot entscheidend. In der Ansparphase punktet die Rürup-Rente mit einem extrem hohen steuerlichen Hebel: Beiträge können als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro (Stand 2025) voll steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast beim aktuellen Spitzensteuersatz massiv senkt[6]. Das Altersvorsorgedepot bietet im Rahmen der privaten Altersvorsorgereform ebenfalls steuerliche Vorteile oder Zulagen, ist jedoch in der maximalen Förderhöhe deutlich enger gedeckelt. In beiden Systemen wächst das angesparte Kapital während der Ansparphase steuerfrei an, sodass keine jährliche Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale die Rendite schmälert.

VergleichskriteriumRürup-Rente (Basisrente)Altersvorsorgedepot (AVD)
Steuerliche AbsetzbarkeitSehr hoch (bis zu 29.344 Euro für Ledige in 2025 zu 100 Prozent absetzbar)Gedeckelt auf den gesetzlichen Höchstbetrag der privaten Altersvorsorge
Steuer während der AnsparphaseSteuerfreie Wiederanlage ohne Abgeltungsteuer oder VorabpauschaleSteuerfreie Wiederanlage im Depot ohne jährliche Besteuerung
Auszahlungsoptionen im AlterAusschließlich lebenslange Rente (kein Kapitalwahlrecht)Flexibles Kapitalwahlrecht (Auszahlplan oder Einmalzahlung)
Besteuerung der AuszahlungNachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen EinkommenssteuersatzNachgelagerte Besteuerung der Erträge im Alter

Die wesentlichen Unterschiede zeigen sich in der Auszahlungsphase und der Flexibilität der Verträge. Bei der Rürup-Rente ist die Auszahlung zwingend als lebenslange Rente ausgestaltet, die im Alter nachgelagert zu versteuern ist. Eine Kapitalauszahlung ist hier kategorisch ausgeschlossen. Das Altersvorsorgedepot hingegen lässt Ihnen die Wahl zwischen einem flexiblen Auszahlplan oder einer Einmalzahlung, wobei ebenfalls die nachgelagerte Besteuerung greift. Während Gutverdiener wegen des sofortigen Steuerabzugs oft zur Rürup-Rente tendieren, bietet das Depot eine unschätzbare Flexibilität für variable Lebensentwürfe. Mehr Details finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal. Für eine individuelle Hochrechnung steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

Hinweis zu steuerlichen Modellrechnungen: Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Flexibilität und Kapitalwahlrecht: Wie frei sind Sie in Ihrer Entscheidung?

Für Selbständige ist die Frage der Kapitalverfügbarkeit existentiell, da sie oft unregelmäßige Einkommen absichern, keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht haben und flexibel auf Liquiditätsengpässe reagieren müssen. Während das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 ein echtes Kapitalwahlrecht mitbringt, bleibt die Rürup-Rente ein hochgradig starres Rentenmodell. Das Rürup-Konzept dient als Äquivalent zur gesetzlichen Rente und schließt eine freie Kapitalverfügung kategorisch aus[4]. Wer als Selbständiger flexibel bleiben will, stößt bei der Basisrente daher an enge Grenzen, was bei der strategischen Planung häufig ein zentraler Kritikpunkt ist.

Verfügbarkeit des Kapitals und Absicherung im Todesfall

Das Altersvorsorgedepot gewährt Ihnen die Freiheit, Ihr Erspartes im Alter nach eigenen Bedürfnissen zu nutzen. Sie können sich bei Rentenbeginn ab dem 65. Lebensjahr das Kapital flexibel über einen Auszahlungsplan auszahlen lassen, eine Teilauszahlung vornehmen oder sich für eine klassische Rentenoption entscheiden[6]. Ein weiterer entscheidender Vorteil für Familien und Selbständige ist die Vererbbarkeit: Das im Depot liegende Vermögen ist sowohl in der Spar- als auch in der Auszahlungsphase voll vererbbar[6]. Bei der Rürup-Rente hingegen ist das Kapital im Todesfall grundsätzlich verloren und verfällt an die Versicherungsgemeinschaft, sofern keine teuren Zusatzvereinbarungen getroffen wurden[7].

KriteriumAltersvorsorgedepotRürup-Rente
AuszahlungsformFlexibler Auszahlungsplan oder Teilentnahmen möglichAusschließlich lebenslange Leibrente
KapitalabfindungEinmalzahlung bei Rentenbeginn zulässigGesetzlich verboten (Kapitalabfindungsverbot)
VererbbarkeitVoll vererbbar (Anspar- und Auszahlungsphase)Nur eingeschränkt an Ehepartner oder Kinder vererbbar

Über das Vorsorgewissen Informationsportal können Sie die detaillierten steuerlichen Unterschiede beider Modelle tiefergehend vergleichen oder Berechnungen mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot anstellen. Bitte beachten Sie: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Für eine individuelle Auswertung empfiehlt sich unsere Unabhängige Beratungsvermittlung.

Pfändungsschutz und Insolvenzsicherheit: Ein entscheidender Faktor für Unternehmer

Für Sie als Selbständige ist das unternehmerische Risiko ein ständiger Begleiter, weshalb die rechtliche Absicherung des Vorsorgevermögens im Krisenfall oberste Priorität hat. Die Rürup-Rente, fachlich als Basisrente bezeichnet, bietet hier einen weitreichenden gesetzlichen Schutz gemäß Paragraf 851c der Zivilprozessordnung (ZPO)[8]. Da dieser Vertrag pfändungsgeschützt, unkündbar und nicht beleihbar ist, bleibt das angesparte Kapital selbst bei einer persönlichen Insolvenz oder Haftung in der Ansparphase für Sie als Unternehmer in engen gesetzlichen Grenzen unantastbar[9]. Dies stellt eine existenzsichernde Barriere dar, die Ihr Altersvorsorgekapital vor dem Zugriff von Gläubigern bewahrt.

Mit der Einführung des neuen Altersvorsorgedepots ab dem Jahr 2027 erhalten Selbstständige zwar ebenfalls Zugang zu staatlich geförderter privater Vorsorge, doch die rechtliche Absicherung im Insolvenzfall unterscheidet sich grundlegend. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal analysieren wir diese Unterschiede im Detail. Ein Pfändungsschutz besteht beim Altersvorsorgedepot nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) grundsätzlich nur für das tatsächlich geförderte Vorsorgevermögen[6]. Da das Altersvorsorgedepot jedoch über ein flexibles Kapitalwahlrecht verfügt und keine lebenslange Verrentung zwingend vorschreibt, greift der weitreichende Schutz des Paragrafen 851c ZPO hier nicht automatisch für den ungeförderten Teil Ihres Vermögens. Für Selbstständige bedeutet dies, dass größere Einzahlungen über die geförderten Höchstbeträge hinaus im Depot im Ernstfall pfändbar sein können.

KriteriumRürup-Rente (Basisrente)Altersvorsorgedepot (AVD)
Schutz in AnsparphasePfändungsschutz nach Paragraf 851c ZPO für das gesamte DeckungskapitalPfändungsschutz nach Paragraf 97 EStG beschränkt auf gefördertes Vermögen
InsolvenzsicherheitWeitgehender Schutz vor Gläubigern und bei persönlicher HaftungSchutz im Rahmen der staatlich geförderten Grenzen
KapitalverfügbarkeitAusschließlich lebenslange Rente, kein KapitalwahlrechtFlexibles Kapitalwahlrecht und Auszahlungspläne möglich

Die Wahl zwischen beiden Systemen hängt somit stark von Ihrer persönlichen Haftungssituation und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab. Während die Rürup-Rente als unpfändbares Fundament dient, besticht das neue Altersvorsorgedepot durch seine hohe Flexibilität und die freie ETF-Auswahl. Um die finanziellen Auswirkungen und staatlichen Zulagen für Ihre individuelle Situation zu berechnen, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Wenn Sie eine fundierte Risikoabwägung wünschen, vermitteln wir Ihnen über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung gerne den Kontakt zu lizenzierten Experten für eine persönliche Beratung.

Die Entscheidungshilfe: Welches Modell passt zu welchem Profil?

Wer als Selbstständiger vor der Wahl zwischen Rürup und dem neuen Altersvorsorgedepot steht, sollte die persönliche Steuerlast und das eigene Bedürfnis nach Flexibilität abwägen. Für gutverdienende Freiberufler mit konstant hohen Einnahmen bietet die Rürup-Rente (Basisrente) durch ihren massiven steuerlichen Hebel in Form des Sonderausgabenabzugs das stärkste Instrument zur Senkung der aktuellen Steuerlast[6]. Gründer oder Selbstständige mit schwankendem Einkommen und dem Wunsch nach einer flexiblen Kapitalauszahlung tendieren hingegen vermehrt zum neuen Altersvorsorgedepot. Da dieses Modell direkt in ETFs investieren kann und keine Beitragsgarantien vorschreibt, kombiniert es staatliche Förderung mit maximaler Renditechance. Die Entscheidung ist somit keine Frage des pauschal besseren Produkts, sondern hängt primär von der persönlichen Liquiditätsplanung und der Unternehmensphase ab.

KriteriumAltersvorsorgedepot (AVD)Rürup-Rente (Basisrente)
Steuerlicher HebelGeförderter Eigenbeitrag bis 1.800 Euro pro Jahr zuzüglich staatlicher Zulagen von bis zu 540 Euro (Günstigerprüfung mit Sonderausgabenabzug)Sehr hoch durch Sonderausgabenabzug bis zum gesetzlichen Höchstbetrag (29.344 Euro für Ledige in 2025)
KapitalverfügbarkeitFlexibles Kapitalwahlrecht (Einmalauszahlung oder frei gestaltbare Entnahmepläne)Keine Kapitalauszahlung möglich (ausschließlich lebenslange monatliche Rente)
Insolvenz- und PfändungsschutzPfändungsschutz ist im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge geregeltHöchster gesetzlicher Schutz vor Pfändung und Anrechnung in der Ansparphase
AnlageformFreie ETF- und Aktienauswahl ohne starre BeitragsgarantienHäufig klassisch oder fondsgebunden mit hohen vertraglichen Restriktionen

In vielen Fällen ist für Selbstständige ab 2027 auch eine Kombination beider Vorsorgemodelle der strategisch klügste Pfad. Die Rürup-Rente fungiert dabei als pfändungsgeschütztes Fundament für die Basisabsicherung, während das Altersvorsorgedepot als hochflexibler Renditeturbo für die private Vermögensbildung dient. Zur präzisen Kalkulation Ihrer individuellen Fördereffekte und zur Gegenüberstellung der Modelle können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserer Plattform nutzen. Zusätzliche strukturierte Leitfäden bietet Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal. Wenn Sie eine persönliche Analyse bevorzugen, vermittelt unsere Unabhängige Beratungsvermittlung Sie kostenfrei an qualifizierte Rentenexperten. (Hinweis: Dies dient nur der Information. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Fazit und nächste Schritte: Strukturierte Planung für Ihre Altersvorsorge

Für Sie als Selbständige hängt die Wahl zwischen der Rürup-Rente und dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 primär von Ihren steuerlichen Zielen und Ihrem Bedarf an Flexibilität ab. Die Rürup-Rente bleibt mit ihrem hohen Sonderausgabenabzug von bis zu 29.344 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026 und dem ausgeprägten Pfändungsschutz das klassische Fundament für Gutverdiener[10]. Das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot bietet dagegen ein echtes Kapitalwahlrecht sowie eine flexible Fondsanlage ohne teuren Versicherungsmantel, wodurch rund vier Millionen Selbständige in Deutschland erstmals flexiblen Zugang zu staatlich geförderter privater Altersvorsorge erhalten.

Die Kombination beider Vorsorgewege

Viele Selbständige wählen einen kombinierten Ansatz: Ein stabiles Rürup-Fundament zur Steueroptimierung wird durch die Flexibilität des Altersvorsorgedepots für spätere Teil- oder Einmalauszahlungen ergänzt[10]. Um Ihre persönliche Förderwirkung präzise zu ermitteln, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Tiefergehende Analysen und Vergleiche der Systemunterschiede finden Sie zudem im Vorsorgewissen Informationsportal.

  • Schritt 1: Bestimmen Sie Ihren aktuellen Grenzsteuersatz und den gewünschten jährlichen Sparbeitrag.
  • Schritt 2: Berechnen Sie die voraussichtliche Förderquote und das Endkapital für das geplante Depot ab 2027.
  • Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihnen Pfändungsschutz und eine lebenslange Rente wichtiger sind als Vererbbarkeit und freie ETF-Auswahl.
  • Schritt 4: Planen Sie die Aufteilung Ihres Budgets auf beide Systeme, um steuerliche Absetzbarkeit und Flexibilität zu verbinden.

Da die optimale Strukturierung stark von Ihrer individuellen Einkommenssituation und Ihrem Risikoprofil abhängt, ist eine fundierte Analyse unerlässlich. Auf dem Portal Vorsorgedepot-Lotse finden Sie alle notwendigen Hilfsmittel. Wenn Sie eine persönliche Beratung vorziehen, führt Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zu lizenzierten und unabhängigen Experten, die mit Ihnen einen rechtssicheren Vorsorgefahrplan erstellen. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Vergleiche dienen ausschließlich der Orientierung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Häufig gestellte Fragen

Werden Selbstständige beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 gefördert?
Ja, mit dem Inkrafttreten des neuen Altersvorsorgereformgesetzes ab dem 1. Januar 2027 sind auch Selbstständige und Freiberufler direkt förderberechtigt. Sie können staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr erhalten, sofern sie den jährlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro einzahlen.
Kann ich Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich voll absetzen?
Ja, Beiträge zu einer Rürup-Rente (Basisrente) sind seit dem Jahr 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (2025: 29.344 Euro für Ledige), was besonders für Selbstständige mit hoher Steuerlast attraktiv ist.
Bietet das Altersvorsorgedepot einen Schutz vor Pfändung oder Insolvenz?
Im Gegensatz zur Rürup-Rente, die als Basisrente einen weitreichenden gesetzlichen Pfändungsschutz bietet, verfügt das Altersvorsorgedepot über keinen vergleichbaren automatischen Schutz im Falle einer Insolvenz. Dies ist für haftungsbeschränkte Unternehmer ein wichtiger Aspekt.
Kann ich mir das Kapital aus dem Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?
Ja, das neue Altersvorsorgedepot bietet ein flexibles Kapitalwahlrecht. Sie können sich das angesparte Vermögen zu Beginn der Auszahlungsphase flexibel als Einmalbetrag, in Teilbeträgen oder über einen Entnahmeplan auszahlen lassen.
Ist eine Kombination aus Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot sinnvoll?
Das kann für viele Selbstständige eine sehr ausgewogene Strategie sein. Gutverdiener können die Rürup-Rente nutzen, um ihre Steuerlast stark zu senken, und gleichzeitig das Altersvorsorgedepot besparen, um sich Flexibilität bei der Kapitalentnahme im Alter zu sichern.
Wie hoch ist der geförderte Höchstbetrag beim Altersvorsorgedepot?
Der jährliche geförderte Höchstbetrag für das Altersvorsorgedepot liegt bei 1800 Euro zuzüglich der staatlichen Zulagen. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sparer mindestens 120 Euro als Eigenbeitrag pro Jahr einzahlen.

Quellen

  1. [1]finanzen.net
  2. [2]lohnsteuer-kompakt.de
  3. [3]bundesregierung.de
  4. [4]finanztip.de
  5. [5]finanztip.de
  6. [6]bundesfinanzministerium.de
  7. [7]lexware.de
  8. [8]anwalt-kg.de
  9. [9]lv1871.de
  10. [10]finanzberatung-amberg.de
  11. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  12. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  13. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige

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