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Leibrente oder Auszahlplan: Was ist beim AVD besser?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Vergleich von Leibrente und Auszahlplan für die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots mit Symbolen für Lebensdauer und Kapitalerhalt.

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Grundsatzentscheidung im Altersvorsorgedepot: Leibrente oder Auszahlplan

Die Entscheidung zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan beim Altersvorsorgedepot bestimmt maßgeblich die finanzielle Gestaltung Ihres Ruhestands. Die Auszahlungsphase beginnt regulär im Rentenalter. Ab dem Startjahr 2027 räumt der Gesetzgeber Sparern hierbei eine klare Wahlfreiheit ein. Während die klassische Leibrente ein verlässliches Einkommen bis zum Lebensende garantiert, setzt der Auszahlplan auf maximale Flexibilität, Renditechancen und die Vererbbarkeit des Restvermögens.

Die zwei Grundmodelle der Auszahlungsphase im Vergleich

Für rentennahe Sparer steht mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht mehr der reine Vermögensaufbau im Vordergrund, sondern die strukturierte Entnahme im Ruhestand. Der gesetzliche Rahmen verpflichtet Anbieter beim Auszahlplan dazu, Auszahlungen mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr vorzusehen. Dadurch bleibt das verbleibende Depotguthaben während des Rentenbezugs am Kapitalmarkt investiert. Im Gegensatz dazu überträgt die Leibrente das Kapital in das Kollektiv einer Versicherung, um das Risiko eines sehr langen Lebens vollumfänglich abzusichern.

  • Lebenslange Leibrente: Garantierte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende, Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko, Kapital ist nach Rentenbeginn kollektiv gebunden (Vererbbarkeit nur über optionale Garantiezeiten möglich).
  • Befristeter Auszahlplan: Flexible Monatsraten mindestens bis zum 85. Lebensjahr, Restkapital arbeitet weiter am Kapitalmarkt, noch nicht ausgezahltes Vermögen bleibt für Ihre Erben erhalten.

Welcher Pfad für Sie der optimale ist, hängt von Ihrer individuellen Gesundheits- und Familiensituation, Ihrem Absicherungsbedarf und weiteren Einkommensquellen ab. Detaillierte Auszahlungsoptionen bieten Ihnen die Möglichkeit, beide Entnahmemodelle auch gezielt miteinander zu kombinieren. In den folgenden Abschnitten analysieren wir die spezifischen Vor- und Nachteile sowie die steuerlichen Auswirkungen beider Wege für Ihren Ruhestand.

Die lebenslange Leibrente: Langlebigkeitsrisiko absichern

Die lebenslange Leibrente bietet im Altersvorsorgedepot eine abgesicherte monatliche Einkommensquelle bis zum Lebensende und schützt Rentner damit effektiv vor dem finanziellen Langlebigkeitsrisiko. Wer sich für diesen Auszahlungsweg entscheidet, überträgt sein angespartes Vermögen ganz oder teilweise an einen Risikoträger, der das Langlebigkeitsrisiko übernimmt. Wir analysieren nachfolgend die versicherungsmathematischen Hintergründe, die Vor- und Nachteile der kollektiven Absicherung sowie die steuerlichen Konsequenzen in der Auszahlungsphase.

Kollektiver Risikoausgleich und versicherungsmathematische Faktoren

Das Fundament der klassischen Leibrente ist der kollektiver Risikoausgleich innerhalb der Versicherungsgesellschaft. Das eingezahlte Kapital aller Versicherten wird gebündelt: Das verbleibende Vermögen verstorbener Mitglieder verbleibt im Kollektiv und finanziert so die Rentenzahlungen derjenigen, die ein besonders hohes Alter erreichen. Um die Auszahlungssicherheit über mehrere Jahrzehnte hinweg zu garantieren, kalkulieren Versicherer vorsichtige Sterbetafeln sowie Verrentungsabschläge ein. Diese Sicherheitspuffer gewährleisten planbare Rentenzahlungen, führen aber gleichzeitig zu einer geringeren laufenden Auszahlungshöhe im Vergleich zu einer ungepufferten Kapitalentnahme.

  • Lebenslange Auszahlungsgarantie: Die Rentenzahlungen fließen zuverlässig bis zum Lebensende, unabhängig vom erreichten Lebensalter.
  • Kollektiver Risikoausgleich: Erträge und Restkapital werden im Versicherungskollektiv zur Deckung hoher Lebenserwartungen umverteilt.
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit: Ohne eine separat vereinbarte Rentengarantiezeit verfällt das unverbrauchte Vermögen im Todesfall zugunsten der Gemeinschaft.

Nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand

In der Auszahlungsphase unterliegen die Einkünfte aus einer Leibrente der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die monatlichen Rentenleistungen als steuerpflichtiges Einkommen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter versteuert werden. Da dieser im Ruhestand häufig unter dem Steuersatz des Erwerbslebens liegt, ergibt sich eine attraktive Steuerverschiebung. Bei der Entscheidung für passende Auszahlungsoptionen empfehlen wir, die garantierte Leibrente immer im Gesamtkontext der persönlichen Steuer- und Einkommenssituation zu bewerten (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Der Auszahlplan bis Alter 85: Maximale Flexibilität und Erbe

Mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge entfällt beim neuen Altersvorsorgedepot der bisherige Zwang zu einer lebenslangen Verrentung. Sie können sich ab dem Auszahlungsbeginn für einen befristeten Auszahlplan entscheiden, der eine hochgradig flexible Entnahme des aufgebauten Kapitals ermöglicht. Der entscheidende Vorteil dieser Option liegt in der kontinuierlichen Investition: Das verbleibende Restkapital bleibt auch während der gesamten Entnahmephase am Kapitalmarkt angelegt. Dadurch profitieren Sie weiterhin von Ertragschancen, während Sie vereinbarte monatliche Raten beziehen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Renditechancen stets mit dem entsprechenden Marktrisiko einhergehen.

Kernkriterien des Auszahlplans im Überblick

  • Mindestlaufzeit bis Alter 85: Der gesetzliche Rahmen schreibt vor, dass der Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr kalkuliert sein muss. Eine längere Laufzeit kann individuell mit dem Anbieter vereinbart werden.
  • Entnahmelogik und Ratenhöhe: Die Höhe der monatlichen Entnahmeraten ergibt sich aus der gewählten Restlaufzeit, dem verbleibenden Depotguthaben sowie der angenommenen Wertentwicklung.
  • Vollständige Vererbbarkeit: Verstirbt der Depotinhaber vor Ablauf der Mindestlaufzeit, geht das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Restvermögen vollständig an die Erben über.

Die Vererbbarkeit stellt einen zentralen Unterschied zur klassischen Leibrente dar, bei der nicht verbrauchtes Kapital im Todesfall ohne Sondervereinbarung an das Versicherungskollektiv fällt. Bei einer Übertragung des Restvermögens an Erben sind jedoch spezifische steuerliche Regelungen relevant. Während eine Übertragung auf den Ehepartner steuerneutral in dessen eigenen Vorsorgevertrag möglich ist, müssen andere Erben gewährte Zulagen und Steuervorteile gegebenenfalls zurückzahlen. Für rentennahe Sparer bietet der Auszahlplan somit eine transparente und eigenverantwortliche Steuerung der Vermögensnachfolge. Beachten Sie bei allen Modellrechnungen: Die genannten Renditen und Endkapitalien dienen der Illustration und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Vererbbarkeit und Steuern im Todesfall im direkten Vergleich

Die steuerlichen und erbrechtlichen Regelungen im Todesfall unterscheiden sich zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan grundlegend. Während ein Auszahlplan primär der Flexibilität und dem Erhalt des Kapitals dient, steht bei der klassischen Leibrente das versicherungsmathematische Kollektivprinzip im Vordergrund. Für Ihre vorausschauende Ruhestandsplanung ist der Blick auf die Vererbbarkeit und die steuerlichen Konsequenzen im Leistungsfall essenziell.

EigenschaftLebenslange LeibrenteBefristeter Auszahlplan
Vererbbarkeit des KapitalsKeine Vererbbarkeit (außer bei vereinbarter Rentengarantiezeit)Vererbbarkeit des verbleibenden Restguthabens bis zum Ablauf des Plans
Übertragung auf EhegattenFortzahlung der Rente innerhalb einer Garantiezeit möglichSteuer- und förderfreie Übertragung auf eigenes Altersvorsorgekonto
Folgen für sonstige ErbenZahlungen enden mit dem Tod bzw. GarantiezeitendeRückzahlungspflicht für staatliche Zulagen und Steuerersparnisse

Steuerliche Nachversteuerung und Privilegien für Ehepartner

Verstirbt der Depotinhaber während der Auszahlungsphase eines Auszahlplans, unterscheidet das Steuerrecht präzise zwischen Ehegatten und sonstigen Erben. Überlebende Ehepartner profitieren von einer gesetzlichen Privilegierung: Sie können das noch vorhandene Altersvorsorgevermögen ohne Abzüge und ohne förderschädliche Auflösung direkt auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen. Sämtliche während der Ansparphase erhaltenen staatlichen Zulagen sowie die gewährten Steuervorteile bleiben dabei in voller Höhe erhalten.

Fällt das Restguthaben eines Auszahlplans hingegen an andere Erben wie Kinder oder Dritte, greift die gesetzliche Rückzahlungspflicht. In diesem Fall müssen alle staatlichen Förderungen sowie die gesondert festgestellten Steuerersparnisse aus dem Sonderausgabenabzug an die Finanzverwaltung zurückgezahlt werden. Bei einer reinen Leibrente ohne Garantien verfällt das Restkapital mit dem Tod des Versicherten zugunsten der Versicherungsgemeinschaft, wodurch keine Rückzahlung anfällt, aber auch kein Kapital an Hinterbliebene fließt.

Rendite- und Marktchancen während des Ruhestands

Während der Entnahmephase entscheidet die gewählte Auszahlungsform maßgeblich darüber, wie sich Ihr Restvermögen entwickelt. Ein flexibler Auszahlplan im Altersvorsorgedepot belässt das nicht benötigte Kapital am Kapitalmarkt, sodass ETF-Investments auch im Ruhestand weiterhin Renditen erwirtschaften können. Demgegenüber schichten Versicherungsgesellschaften das Deckungskapital bei einer klassischen Leibrente in festverzinsliche, ertragsärmere Werte um. Dadurch bietet die Leibrente zwar eine verlässliche Monatsrente, verzichtet jedoch weitgehend auf spätere Marktchancen. Wer die verschiedenen Auszahlungsoptionen gegenüberstellt, muss daher Renditepotenziale gegen kalkulierbare Absicherung abwägen.

KriteriumAuszahlplan (Depot)Klassische Leibrente
Renditepotenzial im AlterHoch, da das Restkapital in ETFs und Fonds investiert bleibtGeringer, da Absicherung im sicherheitsorientierten Deckungsstock dominiert
MarktrisikoSequence-of-Returns-Risiko bei Kursrückgängen in der EntnahmephaseKein direktes Marktrisiko nach Umwandlung
Planbarkeit & GarantieFlexible Entnahmerate, jedoch von Wertentwicklung abhängigLebenslang garantierte, feste Mindestrente

Der Verbleib am Kapitalmarkt bietet beim Auszahlplan Chancen auf einen wirksamen Inflationsschutz, birgt jedoch das sogenannte Sequence-of-Returns-Risiko. Fallen die Börsenkurse zu Beginn Ihres Ruhestands deutlich, verringert jede monatliche Auszahlung die verbleibende Substanz überproportional. Werden in Marktphasen mit niedrigen Kursen Fondsanteile veräußert, schrumpft die Regenerationsfähigkeit des Depots bei einer anschließenden Erholung. Die klassische Versicherungskalkulation eliminiert dieses Renditereihenfolgerisiko vollständig, fordert dafür jedoch einen spürbaren Sicherheitsabschlag auf die laufende Verzinsung.

Für rentennahe Sparer ist die Abwägung zwischen kontinuierlichen Marktchancen und garantierter Stabilität eine individuelle Grundsatzentscheidung. Ein Auszahlplan eignet sich besonders dann, wenn weitere Basiseinkünfte vorhanden sind und Marktschwankungen verkraftet werden können. Die Leibrente empfiehlt sich hingegen bei einem ausgeprägten Bedürfnis nach unbegrenzter Absicherung. Hinweis: Alle Modellrechnungen und Vergleiche dienen ausschließlich der vergleichenden Orientierung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Kombinationsmodelle und Mischformen bei der Auszahlung

Neben den reinen Grundformen der lebenslangen Leibrente und des reinen Auszahlplans eröffnet der gesetzliche Rahmen beim Altersvorsorgedepot flexible Kombinationsmodelle. Rentennahe Sparer müssen sich somit nicht zwingend für eine starre Entweder-oder-Lösung entscheiden. Das Regierungsmodell sieht vor, dass Sie den Kapitalverzehr bis zum 85. Lebensjahr über einen Auszahlplan gestalten und gleichzeitig die anschließende Absicherung des Langlebigkeitsrisikos über eine nachgelagerte Teilkapitalverrentung absichern können. Wir empfehlen Ihnen, diese hybriden Lösungsansätze bezüglich Ihrer persönlichen Vorsorgestruktur genau zu prüfen. Weitere Details zu den Auszahlungsoptionen zeigen, wie sich Flexibilität und Absicherung verbinden lassen.

  • Auszahlplan bis Alter 85 mit anschließender Verrentung: Bis zum vollendeten 85. Lebensjahr erhalten Sie regelmäßige Entnahmen aus dem geförderten Altersvorsorgedepot. Ein vordefinierter Teilbetrag dient ab dem 85. Lebensjahr zur Finanzierung einer lebenslangen Leibrente.
  • Aufteilung des Depotguthabens: Sie können Ihr Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase aufteilen. Ein Teil sichert als Rentenpolice ein lebenslanges Grundeinkommen (Basissicherung), während der verbleibende Teil im flexiblen Auszahlplan verbleibt und bis zum Ablauf vererbt werden kann.
  • Wechselmöglichkeiten und Fristen: Die finale Festlegung der gewählten Auszahlungsform erfolgt unmittelbar vor dem Eintritt in den Ruhestand. Bis zum Beginn der Auszahlungsphase bleiben Ihre Optionen anpassbar, sodass Sie auf geänderte Lebensumstände reagieren können.

Die Aufteilung des Guthabens bietet einen entscheidenden Vorteil für die Ruhestandsplanung: Während die lebenslange Leibrente eine unbegrenzte Absicherung gegen das finanzielle Langlebigkeitsrisiko bietet, bleibt das verbleibende Restkapital im Auszahlplan bei einem unerwartet frühen Ableben vererbbar. Beachten Sie jedoch, dass im Erbfall staatliche Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückzuzahlen sind, sofern das Guthaben nicht steuerfrei auf den Altersvorsorgevertrag eines überlebenden Ehegatten übertragen wird.

Die Wahl der optimalen Mischform hängt stark von Ihrem Gesundheitszustand, weiteren Einkommensquellen wie der gesetzlichen Rente und Ihren individuellen Vererbungswünschen ab. Die hier dargestellten Gestaltungsmöglichkeiten und Berechnungsbeispiele dienen ausschließlich der Orientierung und Information (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Entscheidungskriterien für rentennahe Sparer

Die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan beim Altersvorsorgedepot ist keine reine Renditefrage, sondern erfordert eine kriteriengeleitete Analyse der persönlichen Lebenssituation. Rentennahe Sparer stehen vor der Herausforderung, den Wunsch nach verlässlicher Absicherung gegen das Bedürfnis nach zeitlicher Flexibilität und Nachlassschutz abzuwägen. Das Gesetz sieht vor, dass ein Auszahlplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft[1], während die Leibrente eine monatliche Auszahlung bis zum Lebensende garantiert.

Kriterienkatalog für die persönliche Ruhestandsplanung

  • Gesetzliche und betriebliche Grundversorgung: Reichen Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und betrieblichen Vorsorge bereits aus, um die festen Grundkosten im Alter vollständig zu decken, verliert die Garantiefunktion einer Leibrente an Gewicht. Ein Auszahlplan schafft in dieser Konstellation zusätzliche finanzielle Freiheit.
  • Gesundheitsstatus und Langlebigkeitsrisiko: Schätzen Sie Ihre Lebenserwartung als hoch ein oder möchten Sie das finanzielle Risiko eines sehr langen Lebens vollständig auslagern, bildet die lebenslange Verrentung das passende Fundament.
  • Nachlassplanung und Erbschaftswünsche: Das Restkapital eines Auszahlplans bleibt im Todesfall vererbbar. Für Sparer, die Vermögen an Kinder oder Angehörige weitergeben möchten, bietet diese Option erhebliche Vorteile gegenüber einer Standard-Leibrente, bei der das Kapital kollektiv verzehrt wird.
  • Sonstiges freies Vermögen: Wenn Sie parallel über freie Kapitalanlagen oder Immobilien verfügen, kann das Altersvorsorgedepot gezielter zur Überbrückung spezifischer Ruhestandsphasen genutzt werden.

Besonders bei Fragen zur Vererbbarkeit im Todesfall spielen steuerliche Details eine Schlüsselrolle: Während Guthaben im Auszahlplan bei der Vererbung an den Ehegatten ohne Abzug von Förderungen übertragen werden kann, führt die Vererbung an andere Personen zur Rückzahlung der staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Wir raten dazu, diese Kriterien im Rahmen einer Gesamtschau zu gewichten, um den optimalen Mix für den Ruhestand festzulegen.

Neutraler Entscheidungs-Kompass: Welches Modell passt zu Ihnen?

Die optimale Entscheidung zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlplan richtet sich nach Ihrem individuellen Absicherungsbedarf, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren familiären Zielen. Das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot eröffnet rentennahen Sparern erstmals die Freiheit, den Ruhestand flexibel zu gestalten. Während die Leibrente einen zeitlich unbegrenzten Einkommensschutz garantiert, punktet der Auszahlplan durch den Erhalt des Kapitals und die gesetzliche Vererbbarkeit an Angehörige.

Sparer-ProfilEmpfohlenes ModellHauptvorteilFokus der Ruhestandsplanung
Sicherheitsorientierte SparerLebenslange LeibrenteGarantierte Monatsrente bis zum LebensendeVollständiger Schutz vor dem Langlebigkeitsrisiko
Flexibilitätsorientierte SparerBefristeter Auszahlplan (mind. bis Alter 85)Vererbbarkeit des verbleibenden DepotvermögensErhalt von Kapitalreserven und Flexibilität
Kombinationsorientierte SparerTeil-Auszahlplan mit späterer VerrentungAusgewogene Balance aus Flexibilität und SchutzStrukturierte Aufteilung für unterschiedliche Lebensphasen

Für die konkrete Umsetzung stehen Ihnen auf unserem Informationsportal zwei gleichwertige Wege offen. Selbstentscheider können mit dem digitalen Werkzeug Förderrechner Altersvorsorgedepot verschiedene Entnahmeszenarien, Förderquoten und Auszahlungsphasen eigenständig durchrechnen. Wenn Sie hingegen den direkten Austausch mit Fachleuten suchen, stellt die Unabhängige Beratungsvermittlung den Kontakt zu qualifizierten Finanzeffizienz-Experten her. Eine Übersicht zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten unsere Ratgeber zur sowie zur Abstimmung zwischen persönlicher Beratung und digitalen Tools.

Welche Variante für Sie den größten Nutzen stiftet, hängt maßgeblich von Ihrer bestehenden Rentenlücke sowie weiteren Einkunftsarten wie der gesetzlichen Rente ab. Ein strukturierter Vergleich hilft Ihnen dabei, die Rentenphase passgenau auf Ihre Lebenssituation abzustimmen. (Hinweis: Sämtliche Berechnungen, Projektionen und Modellvergleiche dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.)

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Leibrente und Auszahlplan beim Altersvorsorgedepot?
Die lebenslange Leibrente garantiert eine monatliche Auszahlung bis zum Lebensende und schützt vor dem Risiko, das eigene Kapital zu überleben. Der Auszahlplan verteilt das angesparte Guthaben über einen festgelegten Zeitraum bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Beim Auszahlplan bleibt das Restkapital am Kapitalmarkt investiert und ist im Todesfall vererbbar, während bei der Leibrente ohne Zusatzgarantien die Zahlungen mit dem Tod enden.
Kann das Guthaben aus einem Auszahlplan im Altersvorsorgedepot vererbt werden?
Ja, beim Auszahlplan ist das noch nicht ausgezahlte Vermögen im Todesfall grundsätzlich vererbbar. Versterben Sie vor dem Ende des Auszahlplans, können Ehegatten das Restguthaben steuerneutral auf ein eigenes gefördertes Altersvorsorgekonto übertragen. Erben andere Personen das Vermögen, muss die erhaltene staatliche Förderung zurückgezahlt werden.
Ab welchem Alter kann die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnen?
Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt gesetzlich zwischen der Vollendung des 65. und des 70. Lebensjahres. Ein früherer Beginn ist nur zulässig, wenn Sie bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgung beziehen.
Ist eine Kombination aus Auszahlplan und Leibrente möglich?
Ja, das Gesetz sieht Kombinationsmodelle vor. Sie können zu Beginn einen Auszahlplan wählen, der bis zum 85. Lebensjahr läuft, und ab dem 85. Lebensjahr eine Teilkapitalverrentung für eine anschließende lebenslange Leibrente vereinbaren.
Wie werden die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot versteuert?
Sowohl Rentenzahlungen aus einer Leibrente als auch Monatsraten aus einem Auszahlplan unterliegen in der Auszahlungsphase der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz im Ruhestand versteuert werden.
Kann ich vor Beginn der Auszahlungsphase noch den Anbieter wechseln?
Ja, ein Wechsel des Anbieters oder des geförderten Altersvorsorgevertrags ist auch vor dem Eintritt in die Auszahlungsphase grundsätzlich möglich, um für den Ruhestand die besten Konditionen für Auszahlplan oder Verrentung zu sichern.

Quellen

  1. [1]union-investment.de
  2. [2]finanztip.de
  3. [3]bundesfinanzministerium.de
  4. []Altersvorsorgedepot: App oder persönliche Beratung?
  5. []Das Altersvorsorgedepot im Todesfall
  6. []Welche Auszahlungsoptionen hat das Altersvorsorgedepot

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