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Welche Auszahlungsoptionen hat das Altersvorsorgedepot?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

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Der Einstieg in die Auszahlungsphase: Wann und wie startet die Entnahme?

Die Auszahlungsphase des neuen Altersvorsorgedepots beginnt regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr oder mit dem tatsächlichen Eintritt in die gesetzliche Altersrente[1]. Ab diesem Zeitpunkt können Sie flexibel wählen, wie Sie das angesparte Kapital entnehmen möchten. Als rentennaher Sparer stehen Ihnen verschiedene Wege offen, um Ihr Portfolio zu strukturieren und den Übergang in den Ruhestand optimal zu gestalten. Um sich vorab ein klares Bild über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen, nutzen Sie das Vorsorgewissen Informationsportal, das Ihnen als neutraler Wegweiser dient.

Die zeitlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Entnahmestart

Der Gesetzgeber sieht vor, dass geförderte Altersvorsorgeverträge frühestens ab dem 65. Geburtstag entspart werden dürfen, um die steuerlichen Vorteile zu sichern. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie bereits zuvor eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Beamtenpension beziehen[1]. Ein späterer Abruf ist ebenfalls möglich und oft sinnvoll, um dem Kapital mehr Zeit für steuerfreie Zinseszinseffekte im Depot zu geben. Da die genaue Planung erhebliche Auswirkungen auf Ihre spätere Steuerlast hat, empfiehlt sich eine strukturierte Vorbereitung.

  • Frühestmöglicher Start: Regulär ab Vollendung des 65. Lebensjahres zulässig.
  • Kopplung an die Rente: Ein vorzeitiger Abruf ist nur bei Bezug der gesetzlichen Altersrente oder Beamtenpension möglich.
  • Spätestmöglicher Beginn: Die Auszahlungsphase muss in der Regel bis zum vollendeten 85. Lebensjahr gestartet sein.
  • Wahlrecht beim Anbieter: Sie können zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter wechseln, um bessere Konditionen zu nutzen.

Die Auszahlungswege reichen von der lebenslangen Leibrente über einen flexiblen Auszahlungsplan bis hin zu einer Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase[1]. Jede Option hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Ihrer finanziellen Flexibilität und der Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko. Für eine individuelle Auswertung Ihrer persönlichen Fördersituation steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Da die steuerliche Behandlung in der Entnahmephase komplex ist, kann zudem die Inanspruchnahme einer Beratung sinnvoll sein, um Fehlentscheidungen kurz vor dem Ruhestand zu vermeiden.

Die Optionen im Überblick: Lebenslange Leibrente versus flexibler Auszahlungsplan

Das Altersvorsorgedepot bietet im Ruhestand zwei grundlegende Auszahlungsoptionen: die lebenslange Leibrente und den flexiblen Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr. Während beim alten Riester-Vertrag eine lebenslange Leibrente zwingend vorgeschrieben war, können Sie Ihr Erspartes ab dem Jahr 2027 auch über einen Auszahlplan entnehmen[2]. Diese Erhöhung der Flexibilität beeinflusst nicht nur Ihre Liquidität, sondern auch die steuerliche Belastung im Ruhestand. Für eine präzise Berechnung Ihrer individuellen Ansprüche steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.

Die lebenslange Leibrente bietet eine maximale Absicherung gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko. Unabhängig davon, wie alt Sie werden, erhalten Sie eine monatliche Auszahlung. Da diese Form meist über ein Versicherungsunternehmen dargestellt wird, fallen zusätzliche Verwaltungskosten an, und das verbleibende Kapital ist im Todesfall nur eingeschränkt vererbbar.

Der flexible Auszahlungsplan hingegen belässt das Kapital während der Entnahmephase direkt im Depot. Das bedeutet, dass Ihr verbleibendes Vermögen weiterhin investiert bleibt und Erträge erwirtschaften kann. Ein Nachteil dieses Modells liegt darin, dass nach dem 85. Lebensjahr keine automatische Absicherung mehr besteht und Sie selbst vorsorgen müssen.

  • Lebenslange Leibrente: Garantiert eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende und schützt vor dem Risiko des Kapitalverzehrs, birgt jedoch höhere Versicherungskosten.
  • Flexibler Auszahlplan: Ermöglicht monatliche Entnahmen bis zum 85. Lebensjahr bei fortlaufender Kapitalanlage und voller Vererbbarkeit, bietet jedoch keine lebenslange Zahlungsgarantie.
  • Kombinationsmodelle: Ermöglichen die zeitlich begrenzte Entnahme über einen Auszahlplan mit anschließendem Teilübergang in eine Leibrente zur Absicherung des hohen Alters.

Besonders für rentennahe Sparer ist die genaue Abwägung dieser Optionen von großer Bedeutung, da der Eintritt in den Ruhestand unmittelbar bevorsteht. Über das Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich mit weiteren Details vertraut machen. Da die steuerlichen und mathematischen Aspekte komplex sind, empfiehlt sich vor der finalen Festlegung eine persönliche Beratung, die Sie über das Portal Vorsorgedepot-Lotse anfordern können.

Option 1: Die lebenslange Leibrente für maximale Sicherheit

Die klassische lebenslange Leibrente stellt das bewährte Fundament dar, wenn maximale Planbarkeit im Ruhestand Ihre oberste Priorität ist. Bei dieser etablierten Variante wird Ihr im Altersvorsorgedepot angespartes Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase, die ab dem 65. Lebensjahr flexibel starten kann, in eine lebenslange monatliche Rentenzahlung überführt[1]. Diese Option schützt Sie effektiv vor dem sogenannten Langlebigkeitsrisiko, also der berechtigten Sorge, das eigene mühsam angesparte Vermögen im sehr hohen Alter vollständig aufzubrauchen[3]. Da Depotanbieter wie Neobroker rechtlich keine Rentengarantien selbst aussprechen dürfen, arbeiten sie für diesen Weg mit staatlich lizenzierten Lebensversicherungsgesellschaften zusammen, welche das verbleibende Guthaben übernehmen und die monatliche Rente bis an Ihr Lebensende verlässlich garantieren.

  • Garantierte Auszahlung bis zum Lebensende: Unabhängig davon, wie alt Sie tatsächlich werden, erhalten Sie eine stabile und kalkulierbare monatliche Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt.
  • Risikotransfer an den Versicherer: Das verbleibende Anlagerisiko an den Aktienmärkten sowie das persönliche Langlebigkeitsrisiko gehen ab dem Renteneintritt vollständig auf das gewählte Versicherungsunternehmen über.
  • Eingeschränkte Flexibilität: Nach der endgültigen Übertragung des Kapitals in eine Leibrente ist das Vermögen in der Regel fest gebunden. Es kann nicht mehr flexibel in größeren Summen entnommen oder einfach vererbt werden.
  • Möglichkeit der Teilkapitalauszahlung: Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich bis zu 30 Prozent des angesparten Depotvolumens als steuerlich relevante Einmalzahlung auszahlen lassen, während der verbleibende Rest zur Verrentung genutzt wird[4].

Obwohl die Leibrente ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit bietet, sollten rentennahe Sparer die damit verbundenen Kompromisse sorgfältig abwägen. Durch den endgültigen Transfer an ein Versicherungsunternehmen verlieren Sie die Chance, Ihr Kapital im Ruhestand weiter renditestark an den globalen Kapitalmärkten in ETFs arbeiten zu lassen. Das neue Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge bricht bewusst mit dem alten, starren Riester-Zwang einer lebenslangen Verrentung[1]. Sie haben nun die Freiheit, flexiblere Entnahmeoptionen zu wählen. Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt es sich, das Vorsorgewissen Informationsportal zu nutzen oder über die Unabhängige Beratungsvermittlung von Vorsorgedepot-Lotse eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuelle Steuerlast und Rentenlücke präzise zu analysieren.

Option 2: Der flexible Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr

Der Auszahlungsplan stellt eine der flexibelsten Entnahmeoptionen für das Altersvorsorgedepot dar. Im Gegensatz zu klassischen Rentenversicherungen verbleibt Ihr Kapital während der gesamten Auszahlungsphase im Depot investiert. Dadurch profitieren Sie auch im Ruhestand weiterhin von der Wertentwicklung an den Kapitalmärkten[1]. Ein entscheidender Vorteil der neuen Reform: Ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss, ist nun auch ohne eine bisher obligatorische Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr zulässig[5]. Das bedeutet, dass Sie Ihr Erspartes ohne den Zwang zu einer meist teuren Rentenversicherung vollständig über den Depotanbieter verwalten können.

Die monatliche Auszahlungshöhe wird bei dieser Variante mathematisch so berechnet, dass das verbleibende Depotguthaben bis zum Alter von 85 Jahren gleichmäßig oder dynamisch aufgezehrt wird. Da das Restkapital in ETFs oder Fonds investiert bleibt, kann sich die Auszahlungshöhe je nach Marktverlauf anpassen. Dies bietet Ihnen im Vergleich zu einer starren Leibrente erhebliche Renditechancen, erfordert jedoch auch eine gewisse Risikotoleranz im Alter[1]. Sollten Sie vor dem 85. Lebensjahr versterben, ist das verbliebene Depotvermögen in der Regel vollständig an Ihre Angehörigen vererbbar, was einen weiteren wesentlichen Vorteil gegenüber klassischen Versicherungen darstellt.

MerkmalKlassischer Riester-AuszahlplanAltersvorsorgedepot-Auszahlplan
Laufzeit und VerrentungAuszahlplan bis 85, danach verpflichtende Leibrente zur LanglebigkeitssicherungAuszahlungsplan läuft mindestens bis zum 85. Lebensjahr, keine Verrentungspflicht
Renditepotenzial im RuhestandSehr gering, da das Kapital ab Rentenbeginn meist extrem konservativ angelegt wirdHoch, da das Kapital weiterhin flexibel in ETFs und Aktienfonds investiert bleiben kann
Vererbbarkeit des KapitalsEingeschränkt (nach Beginn der Rentenphase verfällt Restkapital oft an Versicherung)Vollständig vererbbar, da das Restvermögen stets im eigenen Depot verbleibt

Für angehende Ruheständler stellt sich somit die Frage, ob sie die garantierte Sicherheit einer lebenslangen Leibrente oder die Renditechancen und Flexibilität des Auszahlungsplans bevorzugen. Da die optimale Wahl von Ihrer individuellen Gesundheit, weiteren Einkunftsquellen und der steuerlichen Situation abhängt, sollten Sie Ihre Optionen frühzeitig prüfen. Unser Förderrechner Altersvorsorgedepot hilft Ihnen dabei, verschiedene Szenarien visuell durchzuspielen. Für eine maßgeschneiderte, persönliche Auszahlungsstrategie steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite, die Sie mit qualifizierten, produktneutralen Experten vernetzt.

Die Teilauszahlung zu Beginn: Bis zu 30 Prozent auf einen Schlag

Für viele angehende Ruheständler ist der Übergang in den Ruhestand mit lang ersehnten Plänen verbunden, wie der Abzahlung einer Restschuld auf der Immobilie, einer größeren Reise oder der Unterstützung für die Kinder. Das im Rahmen der privaten Altersvorsorgereform ab 2027 neu geregelte Altersvorsorgedepot bietet Ihnen genau dafür die nötige Flexibilität. Gesetzlich ist festgeschrieben, dass Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig eine förderunschädliche Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens auszahlen lassen können[1]. Diese Option schafft einen wertvollen Spielraum, der es Ihnen erlaubt, Ihr Kapital bedarfsgerecht aufzuteilen.

Chancen und finanzielle Konsequenzen abwägen

  • Sofortige Liquidität: Mit bis zu 30 Prozent des Depotwerts können Sie zu Rentenbeginn sofort größere Einmalinvestitionen tätigen oder finanzielle Verbindlichkeiten abbauen.
  • Reduzierte Anschlusszahlungen: Da sich das im Depot verbleibende Vermögen verringert, fallen die anschließenden monatlichen Raten, ob als lebenslange Rente oder als flexibler Auszahlungsplan, entsprechend geringer aus.
  • Steuerliche Belastung: Die Teilauszahlung unterliegt der vollen nachgelagerten Besteuerung im Jahr des Zuflusses. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs in Deutschland kann dies zu einer temporär stark erhöhten Steuerlast führen.

Ob diese Teilauszahlung für Ihre persönliche Situation vorteilhaft ist, hängt stark von Ihren sonstigen Einkünften und Ihren gesundheitlichen sowie finanziellen Prioritäten ab. Wenn Sie beispielsweise in einem Jahr mit ohnehin geringerem zu versteuernden Einkommen in den Ruhestand starten, kann die Progression abgemildert werden. Ein präziser Blick auf die Zahlen ist hierbei unerlässlich. Nutzen Sie unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot, um verschiedene Szenarien durchzurechnen und die langfristige Wirkung auf Ihre monatlichen Auszahlungen transparent zu simulieren. Für eine vollumfängliche Analyse und eine auf Ihre persönliche Steuer- und Vorsorgesituation abgestimmte Auszahlungsstrategie empfehlen wir Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung.

Vererbbarkeit im Todesfall: Was passiert mit dem verbleibenden Vermögen?

Ein zentraler Vorteil des neuen Altersvorsorgedepots gegenüber der klassischen Riester-Rente liegt in der flexiblen Vererbbarkeit des verbleibenden Vermögens. Verstirbt ein Sparer während der Anspar- oder Auszahlungsphase, geht das verbleibende Depotguthaben grundsätzlich auf die Erben über[1]. Für rentennahe Sparer bietet dies eine erhebliche finanzielle Beruhigung, da das mühsam aufgebaute Kapital im Ernstfall nicht dem Kollektiv der Versicherten zufällt, sondern in der eigenen Familie verbleiben kann. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist der Schutz vor einer unvorhergesehenen steuerlichen Belastung oder dem Verlust der staatlichen Förderung.

Die Übertragung auf den Ehepartner

Besonders vorteilhaft ist die gesetzliche Sonderregelung für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Wenn Ihr Partner das verbleibende Guthaben direkt in ein eigenes, förderfähiges Altersvorsorgedepot überträgt, erfolgt dieser Prozess in der Regel steuerneutral und ohne Rückzahlungsverpflichtung der staatlichen Zulagen[1]. Das Kapital arbeitet nahtlos für die Altersvorsorge des Partners weiter. Andere Erben müssen das vererbte Kapital dagegen oft versteuern, wobei die Zulagen und Steuervorteile unter bestimmten Bedingungen anteilig zurückgezahlt werden müssen, sofern keine Übertragung in einen eigenen Altersvorsorgevertrag stattfindet.

KriteriumAltersvorsorgedepot (AVD)Klassische Riester-Rente
Grundsätzliche VererbbarkeitJa, das gesamte verbleibende Depotguthaben ist vererbbar.Eingeschränkt, oft nur über Rentengarantiezeiten oder Ehepartner-Übertragung.
Übertragung auf den EhepartnerSteuerfrei und fördererhaltend bei Übertrag in Partner-Depot.Möglich durch Übertrag in einen bestehenden Riester-Vertrag.
Verbleib des Kapitals bei TodVerbleibt im Depot und geht an die Erben über.Fällt ohne Zusatzvereinbarung (z. B. Rentengarantiezeit) an die Versicherung zurück.

Um die passende Absicherung für Ihre Angehörigen zu planen und die steuerlichen Details für Ihre persönliche Situation präzise zu analysieren, empfiehlt sich ein strukturierter Blick in unser Vorsorgewissen Informationsportal. So stellen Sie sicher, dass Ihre Altersvorsorge nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrer Familie dauerhafte finanzielle Sicherheit bietet.

Steuerliche Behandlung der Auszahlung: Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung

Bei der Auszahlung Ihres Kapitals aus dem Altersvorsorgedepot greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Sie in der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder realisierte Kursgewinne zahlen und Ihre Beiträge steuerlich absetzen können. Erst im Ruhestand, wenn Sie das Kapital entnehmen, unterliegen die Auszahlungen Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz nach Paragraf 22 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes[1]. Dies ist für viele Sparer vorteilhaft, da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist deutlich unter dem Steuersatz des aktiven Erwerbslebens liegt.

Steuer-KriteriumAltersvorsorgedepot (AVD)Freies ETF-Depot
AnsparphaseKomplett steuerfrei (keine Vorabpauschale)Vorabpauschale und Abgeltungsteuer bei Verkäufen
AuszahlungsphaseBesteuerung mit individuellem SteuersatzAbgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer)
EinzahlungenSteuerliche Absetzbarkeit der BeiträgeKeine steuerliche Absetzbarkeit (aus Nettoeinkommen)

Für rentennahe Sparer ist dieser Unterschied von zentraler Bedeutung. Da sich das zu versteuernde Einkommen mit dem Renteneintritt in der Regel verringert, sinkt auch die steuerliche Progression. Das führt dazu, dass Ihr persönlicher Steuersatz im Alter oft spürbar niedriger ist als die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Durch den bewussten Aufschub der Besteuerung in die Rentenphase können Sie somit von einer erheblichen Netto-Ersparnis profitieren. Zudem bleibt das angesparte Kapital während der gesamten Laufzeit ungeschmälert durch Steuern investiert, was den Zinseszinseffekt erheblich verstärkt.

Um herauszufinden, ob sich dieser steuerliche Effekt für Ihre persönliche Situation auszahlt, lohnt sich ein Blick auf unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot. Da die steuerliche Behandlung und die Wahl der optimalen Auszahlungsoption im Einzelfall hochkomplex sind, empfehlen wir Ihnen zudem eine persönliche Beratung. Über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung finden Sie qualifizierte Experten, die mit Ihnen die optimale steuerliche Auszahlungsstrategie für Ihren Ruhestand erarbeiten.

Hinweis: Die steuerlichen Vergleiche dienen rein illustrativen Zwecken und stellen keine steuerliche oder finanzielle Beratung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Anbieterwechsel und Beratung vor dem Ruhestand: So sichern Sie sich die besten Konditionen

Der Übergang von der Erwerbsphase in den Ruhestand erfordert eine präzise und vorausschauende Abstimmung Ihrer privaten Finanzen. Ein wesentlicher, gesetzlich verankerter Vorteil des ab 2027 eingeführten Altersvorsorgedepots ist das Recht, zum Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter flexibel zu wechseln[1]. Sie sind somit keineswegs an das Institut gebunden, bei dem Sie über Jahre Ihr Kapital angespart haben. Dieser gesetzliche Wechselanspruch schützt Sie vor hohen Gebühren und sorgt dafür, dass Anbieter im Wettbewerb um rentennahe Kunden attraktive Konditionen bereitstellen müssen. Ein rechtzeitiger Wechsel kann erhebliche Kostenvorteile sichern, da die Verwaltungsgebühren in der Auszahlungsphase die Nettorendite Ihrer Auszahlungen maßgeblich beeinflussen.

  • Verwaltungskosten: Laufende Depotgebühren und Transaktionskosten, die das verbleibende Kapital schmälern
  • Auszahlungsoptionen: Die Flexibilität bei der Anpassung von monatlichen Auszahlungsplänen an veränderte Lebensumstände
  • Kapitalzugriff: Optionen für eine Teilauszahlung zu Beginn des Ruhestands ohne steuerliche Nachteile
  • Garantien: Die Konditionen für eine eventuelle lebenslange Absicherung über eine angeschlossene Leibrente

Ein systematischer Kriteriengestützter Anbietervergleich hilft Ihnen dabei, die Konditionen der Dienstleister transparent gegenüberzustellen und das passende Modell für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Auf unserem neutralen Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie vertiefende Analysen und verständliche Leitfäden zu allen steuerlichen und rechtlichen Aspekten der Auszahlungsphase. Da die finale Entscheidung über die Auszahlungsform weitreichende Konsequenzen für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter hat, sollten Sie diesen Schritt nicht überstürzen. Wenn Sie eine persönliche Begleitung durch qualifizierte Experten bevorzugen, vermittelt Ihnen die Unabhängige Beratungsvermittlung von Vorsorgedepot-Lotse den direkten Kontakt zu lizenzierten Fachleuten. So sichern Sie sich eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihren Ruhestand.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot beginnen?
Die reguläre Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots beginnt ab dem vollendeten 65. Lebensjahr oder mit dem offiziellen Eintritt in die gesetzliche Altersrente. Ein vorzeitiger Bezug ist ebenfalls an diese gesetzlichen Renteneintrittsbedingungen gekoppelt, um die steuerliche Förderung zu erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen der Leibrente und dem Auszahlungsplan?
Eine lebenslange Leibrente sichert Sie gegen das Langlebigkeitsrisiko ab, da die Versicherung Ihnen bis zum Lebensende eine monatliche Rente garantiert. Ein Auszahlungsplan hingegen bietet höhere Flexibilität und läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Dabei bleibt das restliche Kapital im Depot investiert, allerdings endet die Zahlung, sobald das Vermögen verzehrt ist.
Kann ich mir zu Beginn der Rente einen Teil des Geldes auf einmal auszahlen lassen?
Ja, zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie die Option einer Teilauszahlung. Sie können sich bis zu 30 Prozent des im Altersvorsorgedepot angesparten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Der verbleibende Betrag wird dann für die Leibrente oder den Auszahlungsplan genutzt.
Was passiert mit dem Depotvermögen im Todesfall?
Das angesparte Kapital im Altersvorsorgedepot ist vererbbar. Wenn Sie einen Auszahlungsplan wählen und vor dem 85. Lebensjahr versterben, geht das restliche Kapital an Ihre Erben. Um die Rückzahlung der staatlichen Förderung zu vermeiden, kann das Guthaben steuerfrei auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden.
Wie wird die Auszahlung des Altersvorsorgedepots besteuert?
Für das Altersvorsorgedepot gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Sie in der Ansparphase Steuern sparen und Zulagen erhalten, die Auszahlungen im Ruhestand jedoch als reguläres Einkommen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern müssen. Es fällt keine Abgeltungsteuer an.
Kann ich zum Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter wechseln?
Ja, Sie behalten volle Flexibilität. Zum Beginn der Auszahlungsphase können Sie das Altersvorsorgedepot zu einem anderen Anbieter übertragen, der beispielsweise ein passenderes Auszahlungsprodukt oder eine günstigere Leibrente anbietet. Dies stärkt den Wettbewerb und sichert Ihnen optimierte Konditionen.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]verbraucherzentrale.de
  3. [3]rentenupdate.drv-bund.de
  4. [4]aktienrenterechner.de
  5. [5]bundesfinanzministerium.de
  6. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  7. []Förderrechner Altersvorsorgedepot
  8. []Ratgeber zum Altersvorsorgedepot

Wie viel bleibt nach Steuern von deinem AVD?

Die Besteuerung in der Rentenphase ist komplex. Wir rechnen es für deine Situation durch.

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