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Musterrechnung Alleinerziehende: AVD mit Kinderzulage

Porträtfoto von Katrin Straub, Geschäftsführerin der imatch GmbH

Veröffentlicht am · Geschäftsführerin der imatch GmbH

Dieser Artikel wurde von einem Autor mit Unterstützung von KI verfasst.

Eine alleinerziehende Mutter sitzt lächelnd mit ihren zwei Kindern am Laptop und plant entspannt die finanzielle Zukunft mit dem Altersvorsorgedepot.

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Warum das Altersvorsorgedepot für Alleinerziehende ein echter Meilenstein ist

Für Alleinerziehende stellt das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 einen echten finanziellen Meilenstein dar, da die staatliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind eigene Einzahlungen im Verhältnis von 1:1 verdoppelt und somit mit minimalem Eigenaufwand ein solides Altersvorsorgevermögen aufgebaut werden kann[1]. Bereits mit dem gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr lässt sich ein staatlich gefördertes ETF-Depot eröffnen und besparen, wodurch die private Vorsorge auch für Geringverdiener und Personen mit knappen monatlichen Budgets hochgradig attraktiv wird. Dank des Wegfalls starrer Beitragsgarantien fließt das Kapital direkt in renditestarke Anlageklassen, was die langfristige Hebelwirkung der Zulagen maximiert.

Die enorme Hebelwirkung der staatlichen Zulagen

Im Vergleich zur klassischen privaten Vorsorge, bei der jeder Euro komplett aus dem eigenen Nettoeinkommen gespart werden muss, greift Ihnen der Staat beim Altersvorsorgedepot massiv unter die Arme. Die Förderung ist so konzipiert, dass insbesondere kleinere Beiträge durch die Zulagen überproportional aufgewertet werden. Wenn Sie beispielsweise ein Kind haben und den Mindestbeitrag einzahlen, verdoppelt sich Ihre jährliche Sparrate durch die staatlichen Zuschüsse ohne weiteres Zutun[1]. Dies gleicht die oft bestehenden finanziellen Engpässe im Alltag von Einelternfamilien effektiv aus.

  • Grundzulage: Der Staat bezuschusst Ihre Einzahlungen mit einer Grundzulage von 50 Prozent für Beträge bis zu 360 Euro sowie weiteren 25 Prozent für Beträge bis zu 1.800 Euro, was einer maximalen jährlichen Grundzulage von 540 Euro entspricht.
  • Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr, die über ein direktes 1:1-Matching Ihrer eigenen Beiträge gutgeschrieben wird[1].
  • Geringer Eigenanteil: Um die volle Familienförderung abzugreifen, müssen Sie lediglich Ihren Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich beziehungsweise 10 Euro im Monat selbst aufbringen.

Ob Sie Ihren Weg als digitaler Selbstentscheider über die Option Kriteriengestützter Anbietervergleich selbst in die Hand nehmen oder eine Unabhängige Beratungsvermittlung nutzen, um einen passenden Experten für ein persönliches Gespräch zu finden - das neue System passt sich flexibel an Ihre Lebensrealität an.

Die Funktionsweise der neuen Förderung: Grundzulage und Kinderzulage erklärt

Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab und führt ein deutlich vereinfachtes Fördersystem ein. Für Sie als Alleinerziehende bietet dieses Modell einen finanziellen Hebel, der speziell auf kleinere Monatsbudgets abgestimmt ist. Die staatliche Unterstützung teilt sich künftig in zwei wesentliche Säulen: eine beitragsabhängige Grundzulage und eine hocheffektive Kinderzulage, die Ihre eigenen Einzahlungen direkt vervielfacht.

Die Grundzulage: Prozentuale Aufstockung ab dem ersten Euro

Die Grundförderung belohnt jeden gesparten Euro. Für die ersten 360 Euro, die Sie pro Jahr einzahlen, erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss von 50 Prozent, was sofort 180 Euro zusätzliche Förderung bedeutet. Jeden weiteren Euro bis zu einem Höchstbeitrag von 1.800 Euro bezuschusst der Staat mit 25 Prozent. Dadurch können Sie eine maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr erreichen[2]. Um überhaupt zulagenberechtigt zu sein, müssen Sie lediglich den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr leisten.

Die Kinderzulage: Der Hebel für Einelternfamilien

Für Alleinerziehende liegt der größte Vorteil in der reformierten Kinderzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine direkte 1:1-Förderung. Wenn Sie bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind in Ihr Depot einzahlen, verdoppelt der Staat diesen Betrag mit weiteren 300 Euro. Bei zwei Kindern fließen so bis zu 600 Euro an staatlichen Zulagen direkt in Ihr Depot, ohne dass Sie dafür ein hohes Vermögen aufbringen müssen.

  • Grundzulage: 50 Prozent Zuschuss für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Prozent für jeden weiteren Euro bis zu 1.800 Euro.
  • Kinderzulage: Voller 1:1-Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind für maximal 300 Euro Eigenbeitrag.
  • Mindestbeitrag: Ein Sockelbeitrag von pauschal 120 Euro pro Jahr genügt, um die Förderung zu aktivieren.
  • Steuerliche Komponente: Neben den Zulagen bleibt der Sonderausgabenabzug erhalten, der im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft wird.

Diese Kombination sorgt dafür, dass Alleinerziehende und Familien mit sehr geringem eigenen Nettoaufwand eine solide private Altersvorsorge aufbauen können. Für eine präzise Berechnung Ihrer individuellen Förderquote steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Der Mindesteigenbeitrag: Wie viel müssen Alleinerziehende tatsächlich selbst einzahlen?

Für Alleinerziehende sind finanzielle Spielräume im Alltag oft eng bemessen. Das neue Altersvorsorgedepot bietet hier einen entscheidenden Vorteil: Um überhaupt anspruchsberechtigt für die staatliche Förderung zu sein, müssen Sie nicht viel Geld aus eigener Tasche aufbringen. Der gesetzliche Mindestbeitrag liegt bei gerade einmal 120 Euro pro Kalenderjahr, was umgerechnet lediglich 10 Euro pro Monat entspricht[3]. Diese niedrige Einstiegshürde stellt sicher, dass Sie selbst bei einem geringen Einkommen oder einer Beschäftigung in Teilzeit die vollen staatlichen Zulagen ausschöpfen können, ohne Ihr monatliches Budget zu belasten.

Die Hebelwirkung entsteht durch die Kombination aus Ihrem geringen Eigenanteil und den hohen Zulagen. Während die staatliche Grundzulage als prozentualer Match auf Ihre eigenen Einzahlungen berechnet wird, fließt die Kinderzulage im Verhältnis 1:1 direkt in Ihr Depot[3]. Für jeden Euro, den Sie selbst einzahlen, legt der Staat für jedes förderberechtigte Kind einen Euro hinzu, bis zu einem Maximum von 300 Euro pro Kind und Jahr[3]. Ein Altersvorsorgedepot lohnt sich somit bereits mit einem kleinen Beitrag ganz besonders für Familien.

SzenarioEigener JahresbeitragStaatliche KinderzulageGesamteinzahlung pro Jahr
Mindestbeitrag (1 Kind)120 EUR120 EUR240 EUR
Volle Kinderzulage (1 Kind)300 EUR300 EUR600 EUR
Volle Kinderzulage (2 Kinder)600 EUR600 EUR1.200 EUR

Mit einem monatlichen Aufwand von nur 10 Euro aktivieren Sie bereits die staatliche Unterstützung und legen das Fundament für Ihren langfristigen Vermögensaufbau. Da es sich beim Altersvorsorgedepot um ein renditestarkes, ETF-basiertes Produkt handelt, profitieren diese Zulagen über die Jahrzehnte zusätzlich vom Zinseszinseffekt. Ob sich das Altersvorsorgedepot auch als Geringverdiener mit mehreren Kindern für Sie lohnt oder wie Sie Ihre Einzahlungen optimieren können, lässt sich präzise berechnen. Nutzen Sie hierfür gerne den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal oder lassen Sie sich über die Unabhängige Beratungsvermittlung persönlich und neutral unterstützen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Musterberechnung 1: Alleinerziehend mit einem Kind und geringem Einkommen

Für alleinerziehende Elternteile mit knappem Budget bietet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 eine außergewöhnlich hohe finanzielle Hebelwirkung. Durch die staatlich garantierte Zulagenstruktur können Sie bereits mit extrem geringen Eigenmitteln ein substanzielles Sparguthaben aufbauen. Das liegt daran, dass der gesetzliche Mindestbeitrag von lediglich 120 Euro pro Jahr ausreicht, um den Anspruch auf die anteilige Grundzulage und die direkte Kinderzulage zu sichern[1]. Gerade für Geringverdiener stellt dieses System eine hocheffiziente Möglichkeit dar, ohne große laufende Belastungen am Kapitalmarkt zu investieren.

Betrachten wir eine konkrete Modellrechnung für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und geringem steuerpflichtigen Einkommen. Sie entscheidet sich, den jährlichen Mindestbeitrag von genau 120 Euro in ihr Altersvorsorgedepot einzuzahlen. Dieser überschaubare Eigenbeitrag von 10 Euro pro Monat stößt sofort zwei staatliche Förderungen an. Zum einen erhält sie eine anteilige staatliche Grundzulage in Höhe von 60 Euro, was exakt 50 Prozent ihres Eigenbeitrags entspricht. Zum anderen fließt eine Kinderzulage von vollen 120 Euro in das Depot, da das neue Gesetz ein direktes 1:1-Matching für jedes Kind vorsieht, begrenzt durch die Höhe des eigenen Beitrags[1].

Posten im DetailJährlicher BeitragAnteil an der Gesamtrate
Ihr eigener Mindestbeitrag120 Euro40 Prozent
Staatliche Grundzulage (50 % des Beitrags)60 Euro20 Prozent
Staatliche Kinderzulage (1:1-Matching)120 Euro40 Prozent
Jährliche Gesamtsparrate im Depot300 Euro100 Prozent (staatliche Förderung: 60 %)

Aus einer eigenen Sparleistung von nur 120 Euro entstehen auf diese Weise jährlich 300 Euro, die zinsbringend für Ihre Zukunft arbeiten. Der staatliche Förderanteil liegt in dieser Musterberechnung bei beachtlichen 60 Prozent der gesamten jährlichen Sparrate. Über die Jahrzehnte hinweg entfaltet dieses staatlich aufgestockte Kapital durch den Zinseszinseffekt eine erhebliche Wirkung, besonders wenn das Depot in breit gestreute ETFs investiert ist. Um komplexere Familiensituationen mit mehreren Kindern oder zukünftigen Einkommensänderungen individuell zu berechnen, steht Ihnen unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Die gezeigten Berechnungen dienen ausschließlich Demonstrationszwecken und sind als unverbindliche Modellrechnung zu verstehen.

Musterberechnung 2: Alleinerziehend mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen

Für Alleinerziehende mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen entfaltet das neue Altersvorsorgedepot eine außergewöhnliche Hebelwirkung. Oft ist das monatliche Budget in Einelternfamilien knapp kalkuliert, weshalb klassische Rentenversicherungen ohne staatlichen Zuschuss kaum eine Option darstellen. Durch das neue Fördermodell ab 2027 können Sie jedoch bereits mit einem kleinen Beitrag von 50 Euro im Monat - also 600 Euro im Jahr - eine beachtliche Altersvorsorge aufbauen. Der Grund liegt in der Kombination aus gestaffelter Grundzulage und der direkten Koppelung der Kinderzulage an Ihre eigenen Sparleistungen[3].

Die mathematische Aufteilung dieser Musterberechnung verdeutlicht, wie stark der Staat Ihren Eigenaufwand bezuschusst. Für Ihre ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie eine 50-prozentige Grundzulage (180 Euro). Für die restlichen 240 Euro Ihres Beitrags erhalten Sie weitere 25 Prozent (60 Euro). Da Sie insgesamt 600 Euro einzahlen, schöpfen Sie zudem die volle Kinderzulage für beide Kinder im Wert von jeweils 300 Euro komplett aus, da die Förderung im Verhältnis 1:1 an den Eigenbeitrag gekoppelt ist[3].

PostenJährlicher BetragErklärung
Eigener Sparbeitrag600 EuroMonatliche Einzahlung von 50 Euro
Staatliche Grundzulage240 Euro50 Prozent auf die ersten 360 Euro plus 25 Prozent auf die weiteren 240 Euro
Kinderzulage600 Euro1:1-Zuschuss von maximal 300 Euro pro Kind bei ausreichender Eigenleistung
Gesamt-Sparrate im Depot1.440 EuroDer staatliche Förderanteil fließt direkt und steuerfrei in das Depot

Zusammengefasst investieren Sie netto nur 600 Euro aus eigener Tasche, während Ihr Altersvorsorgedepot um insgesamt 1.440 Euro anwächst. Diese staatliche Förderquote von 140 Prozent fließt direkt in Ihre gewählten Anlageprodukte, wie zum Beispiel kostengünstige ETFs. Über eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten erzeugt dieser hohe staatliche Zuschuss einen enormen Zinseszins-Effekt, ohne dass Ihr laufendes Haushaltsbudget übermäßig belastet wird. Um Ihre individuellen Zulagen und das zukünftige Depotguthaben genau zu ermitteln, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Hinweis: Diese mathematischen Projektionen dienen ausschließlich der Veranschaulichung der gesetzlichen Förderregeln ab 2027 und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Zinseszinseffekt im Fokus: Wie sich die staatlichen Zulagen über die Jahrzehnte vermehren

Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente, die durch starre Bruttobeitragsgarantien oft in renditeschwachen Rentenversicherungen gefangen war, basiert das neue Altersvorsorgedepot auf einer renditeorientierten Anlage ohne feste Garantiezusagen. Das bedeutet, dass sowohl Ihre eigenen Sparanteile als auch sämtliche staatliche Zulagen direkt in chancenreiche Aktien-ETFs oder Fonds fließen. Gerade für Alleinerziehende, die oft nur über ein knapp kalkuliertes Monatsbudget verfügen, entfaltet dieser Systemwechsel eine enorme finanzielle Hebelwirkung.

Wenn der Staat Ihre private Vorsorge mit der vollen Kinderzulage unterstützt, wird dieses Geld unmittelbar Teil Ihres Sondervermögens im Depot. Über Laufzeiten von 20, 30 oder mehr Jahren arbeiten diese Zulagen ununterbrochen für Sie. Da die Erträge im Altersvorsorgedepot steuerfrei reinvestiert werden, sorgt der Zinseszinseffekt dafür, dass sich das staatlich bereitgestellte Startkapital im Laufe der Jahrzehnte exponentiell vergrößert. Die gesetzlichen Grundlagen des Bundesministeriums für Finanzen stellen sicher, dass diese Zulagenförderung direkt dem gewählten Anlageprodukt gutgeschrieben wird[3]. Wie hoch die Kinderzulage im Detail ausfällt, lässt sich über die gesetzlich festgelegten Fördersätze von bis zu 300 Euro pro Kind bestimmen Kinderzulage beim neuen Altersvorsorgedepot.

Eine mathematische Modellrechnung verdeutlicht, wie sich eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 5 Prozent netto pro Jahr über typische Sparphasen hinweg entwickelt. Diese Zahlen dienen als rein illustrative Beispiele und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG):

  • Nach 10 Jahren: Die über ein Jahrzehnt eingezahlten staatlichen Zulagen von insgesamt 3.000 Euro wachsen durch die kontinuierliche Wiederanlage auf einen Gesamtwert von über 3.700 Euro an.
  • Nach 20 Jahren: Bei einer Laufzeit von zwei Jahrzehnten summiert sich das staatlich finanzierte Guthaben bereits auf über 9.900 Euro, wovon ein erheblicher Teil rein aus erwirtschafteten Zinsen und Zinseszinsen besteht.
  • Nach 30 Jahren: Nach drei Jahrzehnten führt der Zinseszinseffekt zu einem Guthaben von über 19.900 Euro, das allein durch die staatliche Förderung für Ihre Rente generiert wurde.

Für alleinerziehende Mütter und Väter ist dieser Zuwachs ohne eigenen Kapitalaufwand ein entscheidender Hebel. Da Ihr eigener Mindestbeitrag im neuen System im Vergleich zur Zulagenhöhe sehr gering sein kann, erwerben Sie mit minimalem finanziellem Eigenaufwand einen substanziellen Anteil an einem wachsenden Depotvermögen. Um Ihre persönliche Fördersituation präzise zu ermitteln und verschiedene Szenarien für Ihre Altersvorsorge durchzuspielen, können Sie den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, der Ihnen die langfristigen Effekte individuell aufschlüsselt.

Bestehender Riester-Vertrag: Lohnt sich der Wechsel zum neuen Altersvorsorgedepot?

Für viele Alleinerziehende, die bereits in der Vergangenheit einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, stellt sich mit der Reform ab 2027 die Frage nach der sinnvollsten Strategie. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber faire Rahmenbedingungen für einen Übergang geschaffen hat. Wenn Sie Ihr Erspartes in das renditestärkere, ETF-basierte Altersvorsorgedepot übertragen, profitieren Sie von einem umfassenden Bestandsschutz für alle bisher erhaltenen staatlichen Zulagen. Die bereits angesparten Fördergelder bleiben Ihnen also vollständig erhalten.

Ein entscheidender Vorteil bei diesem Schritt sind die gesetzlich streng limitierten Wechselgebühren. Wenn Sie Ihr Guthaben übertragen möchten, sind die Kosten klar gedeckelt, damit bürokratische Hürden Sie nicht an einer renditestärkeren Anlage hindern. Für die genaue langfristige Planung ist es zudem ratsam, den optimalen Wechsel-Zeitpunkt mathematisch zu prüfen, um den Zinseszinseffekt bestmöglich auszunutzen.

  • Gebührendeckelung: Bei einer Vertragslaufzeit von unter fünf Jahren darf der abgebende Anbieter für den Transfer maximal 150 Euro als Gebühr verlangen[3].
  • Kostenfreiheit: Liegt die Laufzeit Ihres bisherigen Riester-Vertrags bereits bei über fünf Jahren, muss der Anbieter den Wechsel komplett kostenfrei ermöglichen[3].
  • Bestandsschutz: Alle alten Zulagen, inklusive der wertvollen Kinderzulagen, werden ohne Verluste in das neue Altersvorsorgedepot übertragen.
  • Renditepotenzial: Durch den Verzicht auf teure Beitragsgarantien kann das Kapital direkt in breit gestreute ETFs fließen, was langfristig deutlich höhere Renditechancen ermöglicht.

Ob sich ein solcher Wechsel lohnt, hängt letztlich von Ihrer Restlaufzeit und den Konditionen Ihres Altvertrags ab. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Wir unterstützen Sie auf unserem Portal mit neutralen Berechnungen und führen Sie strukturiert durch alle Optionen, damit Sie die beste finanzielle Entscheidung für sich und Ihre Familie treffen können.

Der Weg zu Ihrer Altersvorsorge: Selbst entscheiden oder unabhängig beraten lassen?

Für Alleinerziehende ist Zeit ein ebenso knappes Gut wie das monatliche Budget. Umso wichtiger ist es, die staatliche Förderung beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 ohne Umwege optimal auszuschöpfen. Da die Zulagen einen beträchtlichen Teil der nötigen Sparrate abdecken, reicht oft schon ein geringer Eigenbeitrag aus, um durch die staatliche Kinderzulage ein solides Sparguthaben aufzubauen. Sobald Sie Ihre persönliche Förderquote ermittelt haben, stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung. Vorsorgedepot-Lotse begleitet Sie auf dieser letzten Meile von der bloßen Berechnung zur sicheren Entscheidung. Dabei stehen Ihnen zwei gleichwertige und transparente Wege offen, die perfekt zu Ihren Vorkenntnissen und Ihrer Lebenssituation passen.

  • Pfad für digitale Selbstentscheider: Wenn Sie Ihre Finanzen eigenständig verwalten möchten, vergleichen Sie direkt die Konditionen und eröffnen Ihr Depot online.
  • Pfad für persönliche Orientierung: Wenn Sie komplexe Detailfragen klären oder einen bestehenden Riester-Vertrag übertragen möchten, lassen Sie sich fachkundig begleiten.

Wenn Sie die eigenständige Umsetzung bevorzugen, hilft Ihnen unser Kriteriengestützter Anbietervergleich, schnell und unkompliziert den passenden Neobroker für Ihr Altersvorsorgedepot zu finden. Stehen Sie hingegen vor komplexeren Fragen, wie dem vorteilhaften Wechsel eines bestehenden Vertrages bei knapper Familienzeit, vermitteln wir Sie über die Unabhängige Beratungsvermittlung an qualifizierte Experten. Beide Wege sind für Sie kostenfrei und darauf ausgelegt, Ihnen die maximale finanzielle Sicherheit zu bieten. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Vergleiche dienen der Information und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot ab 2027?
Die Kinderzulage beträgt ab dem Jahr 2027 bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Sie erhalten für jeden selbst eingezahlten Euro genau einen Euro als Zulage vom Staat hinzu, bis die Obergrenze von 300 Euro erreicht ist.
Muss ich als Alleinerziehende den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro zahlen?
Ja, um die staatliche Förderung wie die Grund- und Kinderzulage im Altersvorsorgedepot zu erhalten, müssen Sie einen gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von mindestens 120 Euro pro Jahr selbst einzahlen. Liegt Ihr Eigenbeitrag darunter, entfällr der Anspruch auf die Zulagen für dieses Jahr.
Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage im Altersvorsorgedepot?
Den Anspruch auf die Kinderzulage hat derjenige Elternteil, dem auch das Kindergeld für das jeweilige Kind ausgezahlt wird. Bei Alleinerziehenden ist das in der Regel der Elternteil, bei dem die Kinder leben und der das Kindergeld bezieht.
Kann ich meinen alten Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, ab 2027 ist der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot möglich. Dabei gilt ein Bestandsschutz für die bisher erhaltenen Zulagen. Die Wechselgebühren sind gesetzlich auf maximal 150 Euro begrenzt; nach einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist der Wechsel sogar komplett kostenfrei.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch bei einem geringen Einkommen?
Gerade bei einem geringeren Einkommen lohnt sich das Depot besonders. Da Sie nur den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr einzahlen müssen, erhalten Sie durch die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind eine extrem hohe Förderquote auf Ihren Eigenbeitrag.
Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase besteuert?
Wie bereits bei der Riester-Rente gilt auch beim Altersvorsorgedepot das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Einzahlungen und Zulagen in der Ansparphase steuerfrei bleiben, die Auszahlungen im Ruhestand jedoch mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.

Quellen

  1. [1]finanztip.de
  2. [2]lohnsteuer-kompakt.de
  3. [3]bundesfinanzministerium.de
  4. []Ab welchem Alter lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
  5. []Staatliche Förderung im neuen Altersvorsorgedepot für Familien
  6. []Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Familien?
  7. []Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?
  8. []Lohnt sich ein Altersvorsorgedepot mit kleinem Beitrag?
  9. []Riester-Garantie aufgeben: Lohnt sich der Wechsel ins Altersvorsorgedepot?
  10. []Der Mindestbeitrag beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027
  11. []Wie viel Kinderzulage gibt es beim neuen Altersvorsorgedepot?
  12. []Wie viel Rendite bringt die AVD-Förderung?

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