AVD-Förderung für Familien: Rechenbeispiel

Wie viel staatliche Förderung steht dir zu?
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Der Systemwechsel ab 2027: Mehr Rendite für Familien
Familien mit Kindern erhalten beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 eine besonders hohe staatliche Förderung, die sich aus einer gestaffelten Grundzulage von bis zu 540 Euro und einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind zusammensetzt[1]. Durch diese Kombination erzielen Eltern oft Förderquoten von über 80 Prozent auf ihre eigenen Einzahlungen. Mit dem für 2027 geplanten Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge vollzieht die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel, bei dem der Fokus auf echten Renditechancen am Aktienmarkt liegt.
Der entscheidende Vorteil dieses neuen Altersvorsorgedepot im Vergleich zur klassischen Riester-Rente ist der Wegfall des starren Garantiezwangs. Bisher mussten Anbieter die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent garantieren, was ertragreiche Investitionen verhinderte. Künftig können staatliche Zulagen und eigene Beiträge direkt in kostengünstige ETFs fließen. Die staatliche Grundzulage beträgt dabei 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 100 Prozent auf eigene Beiträge, bis zu 300 Euro je Kind.
| Berechnungskomponente | Wert im Rechenbeispiel |
|---|---|
| Eigenbeitrag des Elternteils (jährlich) | 1.200,00 Euro |
| Grundzulage (gestaffelt) | 390,00 Euro (50 % von 360 Euro + 25 % von 840 Euro) |
| Kinderzulage (für zwei Kinder) | 600,00 Euro (100 % Zuschuss bis 300 Euro pro Kind) |
| Gesamte jährliche Förderung | 990,00 Euro |
| Jährliches Sparvolumen im Depot | 2.190,00 Euro |
| Effektive staatliche Förderquote | 82,5 % (Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag) |
Diese beispielhafte Berechnung verdeutlicht den massiven Hebel für Familien. Ein beträchtlicher Anteil der gesamten Altersvorsorge wird unmittelbar durch staatliche Zuschüsse aufgebaut. Um Ihre individuellen Ansprüche präzise zu ermitteln, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Hinweis: Das dargestellte Rechenbeispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung der gesetzlichen Förderstruktur. Es handelt sich um eine illustrative Darstellung und keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Zulagen im Detail: Grundförderung und Kinderzuschüsse verständlich erklärt
Die staatliche Förderung für das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 ist ein starker Hebel für den langfristigen Vermögensaufbau. Kernstück der Reform ist die zweistufige Grundzulage: Der Staat bezuschusst Ihre Einzahlungen mit einer Förderquote von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Ihres jährlichen Eigenbeitrags. Für jeden darüber hinausgehenden Euro beträgt die Zulage 25 Prozent, bis bei einer jährlichen Einzahlung von 1.800 Euro die maximale Grundzulage von 540 Euro erreicht ist[2]. Diese verlässliche Struktur entlastet Sparer spürbar, da ein beträchtlicher Teil des Sparbeitrags direkt vom Staat übernommen wird.
Die Hebelwirkung der Kinderzulage im 1:1-Matching
Für Familien wird das Altersvorsorgedepot durch die zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr besonders attraktiv. Diese Zulage wird über ein faires 1:1-Matching vergeben: Für jeden Euro, den Sie selbst in Ihr Depot einzahlen, steuert der Staat einen Euro an Kinderzulage bei, bis der Höchstbetrag je Kind ausgeschöpft ist[3]. Eine Familie mit zwei Kindern kann so bei einem passenden Eigenbeitrag bis zu 600 Euro an zusätzlichen Zuschüssen pro Jahr erhalten. Dieses Modell stellt sicher, dass gerade Familien mit mittlerem Einkommen eine außergewöhnlich hohe Förderquote erzielen. Um die genauen Auswirkungen für Ihre persönliche Familiensituation zu ermitteln, lohnt sich ein Blick auf unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot oder eine detaillierte Recherche in unserem Portal Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
| Jährlicher Eigenbeitrag | Grundzulage | Kinderzulagen (2 Kinder) | Jährliche Gesamtförderung | Förderquote in % |
|---|---|---|---|---|
| 360 € | 180 € | 360 € | 540 € | 150,0 % |
| 600 € | 240 € | 600 € | 840 € | 140,0 % |
| 1.200 € | 390 € | 600 € | 990 € | 82,5 % |
| 1.800 € | 540 € | 600 € | 1.140 € | 63,3 % |
Diese Berechnungen verdeutlichen die enorme Hebelwirkung der staatlichen Zuschüsse für Familien. Bitte beachten Sie, dass die dargestellten Zahlen illustrativ sind und auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Jahr 2027 basieren. Sie stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Die Kinderzulage ab 2027: Maximaler Zuschuss bei moderatem Eigenaufwand
Für eine Familie mit zwei Kindern ist das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 eine der lukrativsten staatlich geförderten Sparformen. Durch die Kombination aus zwei persönlichen Grundzulagen der Eltern und den Kinderzulagen lässt sich mit überschaubarem Eigenaufwand eine beachtliche staatliche Förderung erzielen. Ein konkretes, quellenbasiertes Rechenbeispiel zeigt, wie Familien von extrem hohen Förderquoten profitieren können. Laut dem Bundesfinanzministerium zahlt der Staat für jedes kindergeldberechtigte Kind eine jährliche Zulage von bis zu 300 Euro direkt in das Depot[1]. Diese Kinderzulage wird im Verhältnis 1:1 auf den eigenen Beitrag gewährt: Schon bei einer Einzahlung von 300 Euro pro Kind fließt der maximale staatliche Zuschuss. Im Vergleich zur alten Riester-Rente entfallen dadurch komplizierte Anträge, und die Auszahlung erfolgt unkompliziert und direkt.
Um den Hebel der neuen Förderung greifbar zu machen, betrachten wir eine Familie mit zwei Kindern, in der beide Elternteile ein eigenes Depot besparen. Wenn jeder Elternteil monatlich 50 Euro (also 600 Euro im Jahr) einzahlt, ergibt sich eine beachtliche staatliche Unterstützung. Für die Berechnung individueller Szenarien empfiehlt sich ein Blick in unseren neutralen Förderrechner Altersvorsorgedepot, während unser Vorsorgewissen Informationsportal vertiefende gesetzliche Details bereitstellt.
| Posten | Mutter | Vater | Gesamt Familie |
|---|---|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 600 Euro | 600 Euro | 1.200 Euro |
| Staatliche Grundzulage | 240 Euro | 240 Euro | 480 Euro |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 600 Euro | 0 Euro | 600 Euro |
| Staatliche Gesamtförderung | 840 Euro | 240 Euro | 1.080 Euro |
| Gesamt-Sparrate im Depot | 1.440 Euro | 840 Euro | 2.280 Euro |
In diesem Szenario spart die Familie insgesamt 2.280 Euro jährlich an, wovon der Staat mit 1.080 Euro rund 47,4 Prozent übernimmt. Bezogen auf den eigenen Sparbeitrag von 1.200 Euro entspricht dies einer außergewöhnlich hohen Förderquote von 90 Prozent. Diese hohe staatliche Subventionierung zeigt, wie effektiv das neue Modell Familien beim langfristigen Vermögensaufbau unterstützt. Bitte beachten Sie: Dieses Rechenbeispiel dient ausschließlich zur Veranschaulichung der gesetzlichen Förderregeln ab 2027 und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Konkretes Rechenbeispiel: So stark profitiert eine Familie mit zwei Kindern
Für Familien mit zwei Kindern entfaltet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 eine enorme Hebelwirkung. Durch die Kombination von Grund- und Kinderzulagen können Eltern mit einem vergleichsweise geringen Eigenbeitrag eine hohe staatliche Förderung erzielen. Wenn beispielsweise ein Elternteil einen jährlichen Eigenbeitrag von 360 Euro in das Depot einzahlt, steuert der Staat über die Förderregeln erhebliche Zuschüsse bei. Dieses Rechenbeispiel verdeutlicht, wie sich die Beiträge zusammensetzen und welche Hebelwirkung dies für den langfristigen Vermögensaufbau entfaltet.
| Posten | Betrag pro Jahr | Erklärung / Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 360 Euro | Monatlich 30 Euro Sparleistung des Kontoinhabers |
| Staatliche Grundzulage | 180 Euro | 50 Prozent Förderung auf die ersten 360 Euro Einzahlung |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 360 Euro | 1:1 auf den Eigenbeitrag; volle 300 Euro je Kind erst ab 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind |
| Gesamteinzahlung im Depot | 900 Euro | Gesamtes jährliches Anlagekapital inklusive Zulagen |
Die Berechnung verdeutlicht, wie wirksam die staatliche Unterstützung für Familien konzipiert ist. Bei einer eigenen Einzahlung von 360 Euro im Jahr fließen durch 180 Euro Grundzulage und 360 Euro Kinderzulage für zwei Kinder insgesamt 540 Euro an staatlichen Zuschüssen in das Depot[2]. Dies entspricht einer staatlichen Förderquote von 60 Prozent bezogen auf das im Depot investierte Gesamtkapital von 900 Euro. Bezogen auf den eigenen Sparbeitrag liegt die Förderquote sogar bei 150 Prozent, da der Staat das Anderthalbfache des Eigenbeitrags hinzuzahlt. Hinweis: Die Kinderzulage wird im Verhältnis 1:1 auf den Eigenbeitrag gewährt; die vollen 300 Euro je Kind werden erst bei einem Eigenbeitrag von 300 Euro pro Kind erreicht. Diese BMF-konformen Förderregeln stellen sicher, dass das Anlagekapital von Familien bereits vor der ersten Marktrendite spürbar anwächst.
Vorteile der Depotförderung im Familienalltag
Da die Kinderzulage direkt an den Bezug des Kindergelds gekoppelt ist, bleibt diese staatliche Unterstützung über die gesamte Kindheit hinweg verlässlich erhalten. Das gesamte Kapital aus Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen wird im Altersvorsorgedepot direkt in renditestarke ETFs investiert, um den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte hinweg optimal zu nutzen. Für eine exakte und auf Ihre persönliche Familiensituation abgestimmte Berechnung können Sie den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Das Vorsorgewissen Informationsportal bietet tiefergehende Artikel und verweist bei Bedarf auf eine Unabhängige Beratungsvermittlung. Hinweis: Die Berechnungen sind illustrativ und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Der Zinseszins-Effekt: Wie staatliche Zulagen das Endkapital vervielfachen
Der langfristige Vermögensaufbau für Familien im neuen Altersvorsorgedepot gewinnt durch die Kombination aus staatlichen Zuschüssen und der langfristigen Marktrendite eine enorme Hebelwirkung. Wenn Zulagen Jahr für Jahr direkt in kostengünstige ETFs fließen, entsteht ein kraftvoller Zinseszins-Effekt. Die staatliche Förderung ist somit nicht nur ein einmaliger Zuschuss, sondern ein Renditebeschleuniger, der über Jahrzehnte hinweg selbst Zinsen und Zinseszinsen generiert. Dadurch wächst das Depot deutlich schneller als ein rein privater Sparplan ohne staatliche Flankierung. Wie stark dieser Effekt über eine Laufzeit von beispielsweise 25 Jahren wirkt, zeigt eine transparente Modellrechnung für eine Familie mit zwei Kindern.
| Berechnungsposten | Jährlicher Betrag | Beschreibung / Annahme |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag der Eltern | 1.200 EUR | Entspricht einer monatlichen Sparrate von 100 EUR |
| Staatliche Grundzulage | 390 EUR | 50% auf die ersten 360 EUR, danach 25% bis 1.800 EUR |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 600 EUR | Maximal 300 EUR pro Kind bei einer 1:1-Förderung |
| Gesamte Sparrate pro Jahr | 2.190 EUR | Summe aus Eigenbeitrag und allen staatlichen Zulagen |
| Förderquote im Depot | ca. 45 % | Anteil der staatlichen Zuschüsse an der Gesamtsparrate |
| Projektiertes Endkapital nach 25 Jahren | ca. 120.150 EUR | Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von 6 % p.a. |
Durch diese Hebelwirkung erhöht sich das Endkapital im Vergleich zu einer ungeförderten Anlage signifikant. Die Zulagen von jährlich 990 Euro summieren sich über 25 Jahre auf eine staatliche Einzahlung von insgesamt 24.750 Euro. Dank des Zinseszins-Effekts wachsen allein diese staatlichen Fördergelder am Kapitalmarkt bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent pro Jahr auf über 54.000 Euro an. Um solche Dynamiken für Ihre persönliche Situation detailliert zu simulieren, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Neben der Beitragsberechnung sollten Familien auch auf niedrige Depotgebühren achten, da hohe Verwaltungskosten den Zinseszins-Effekt langfristig schmälern können[4].
Wichtiger Hinweis: Die Berechnungen dienen ausschließlich Demonstrationszwecken und sind nicht als garantierte Ergebnisse zu verstehen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Direktvergleich: Warum das Altersvorsorgedepot den alten Riester-Vertrag schlägt
Für Familien bietet das neue Altersvorsorgedepot gegenüber herkömmlichen Riester-Verträgen erhebliche finanzielle Vorteile, da der vollständige Wegfall der starren gesetzlichen Beitragsgarantien eine renditestarke Anlage von bis zu 100 Prozent in Aktien-ETFs ermöglicht, während die staatlichen Zulagen vollständig erhalten bleiben. Durch diese grundlegende Reform können Sie Ihre Altersvorsorge langfristig deutlich rentabler gestalten, ohne auf die wertvolle finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder zu verzichten.
Der Übergang von einem Altvertrag ist gesetzlich klar geregelt und finanziell attraktiv gestaltet: Gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen sind die Wechselgebühren für die Übertragung des angesparten Kapitals in den ersten fünf Jahren auf maximal 150 Euro gedeckelt, ab dem sechsten Vertragsjahr ist der Wechsel sogar komplett kostenfrei[1]. Durch diesen gesetzlichen Kostendeckel können Sie Ihr bereits angespartes Riester-Guthaben flexibel und ohne hohe Verluste in das moderne Depot übertragen.
Die Gegenüberstellung zeigt deutlich, warum die neue Depot-Struktur den klassischen Riester-Sicherheitsmantel, der über Jahrzehnte hinweg die Renditen vieler Familienverträge durch hohe Verwaltungskosten und verfehlte Rentengarantien geschmälert hat, in fast allen Bereichen übertrifft:
| Vergleichskriterium | Klassischer Riester-Vertrag | Neues Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Anlagestrategie | Hoher Rentenanteil wegen gesetzlicher Garantiepflicht | Freie ETF-Wahl ohne Garantiekosten für maximale Rendite |
| Wechselgebühren | Unregulierte Gebühren der Alt-Anbieter bei Kündigung | Gesetzlich gedeckelt auf max. 150 Euro (nach 5 Jahren kostenfrei) |
| Zulagen-Sicherheit | Verfall der Förderung bei förderschädlicher Verwendung | Voller Bestandsschutz und Übertragbarkeit des Altguthabens |
Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Wechsel für Ihre Familie lohnt, können Sie die genauen Auswirkungen mit dem digitalen Förderrechner Altersvorsorgedepot transparent simulieren. Für vertiefende Hintergrundberichte zu den neuen gesetzlichen Förderquoten steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal als neutrale Wissensquelle zur Verfügung.
Rechtlicher Hinweis: Die dargestellten Szenarien und Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung der gesetzlichen Systematik und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Beitragspflicht und Flexibilität: Was passiert in der Elternzeit?
Ein Familienleben verläuft selten linear. Phasen wie die Elternzeit, berufliche Auszeiten oder ein vorübergehender Wechsel in Teilzeit bringen oft deutliche Einkommenseinbußen mit sich. Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 trägt dieser Lebensrealität durch eine hohe Beitragsflexibilität Rechnung. Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, können Sie Ihre Sparraten jederzeit flexibel anpassen, reduzieren oder zeitweise aussetzen, ohne dass dafür vertragliche Strafzahlungen oder zusätzliche Gebühren anfallen. Um den Anspruch auf die staatliche Förderung sowie die wertvollen Zulagen für sich selbst und Ihre Kinder aufrechtzuerhalten, müssen Sie lediglich einen gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Kalenderjahr - also umgerechnet nur 10 Euro pro Monat - in Ihr Depot einzahlen[5].
| Szenario | Jährlicher Mindestbeitrag | Auswirkung auf Zulagen |
|---|---|---|
| Reguläre Einzahlung | Individueller Wunschbeitrag | Voller Erhalt aller zustehenden Zulagen |
| Elternzeit (reduziert) | 120 Euro | Sicherung der Grund- und Kinderzulagen auf Basis der neuen Berechnungsregeln |
| Komplette Beitragsfreistellung | 0 Euro | Kein Anspruch auf Zulagen für das entsprechende Beitragsjahr |
Diese flexible Struktur hilft vor allem jungen Müttern und Vätern, finanzielle Engpässe während der Kindererziehungszeiten zu überbrücken, ohne die langfristig aufgebaute Altersvorsorge komplett aufzugeben oder kündigen zu müssen. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal erhalten Sie vertiefende, quellenbasierte Einblicke in die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Falls Sie unsicher sind, wie sich unterschiedliche Phasen der Elternzeit konkret auf Ihre spätere private Rente auswirken, hilft Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot bei einer ersten, transparenten Kalkulation. Für eine maßgeschneiderte Lebensplanung und die optimale Abstimmung auf Ihre individuelle familiäre Situation kann zudem eine professionelle, persönliche Beratung eine wertvolle Orientierungshilfe bieten. Sämtliche Berechnungen und mathematischen Modellierungen in diesem Artikel dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Der Weg zum Depot: Unabhängige Beratung oder digitaler Selbstentscheid
Für den Einstieg in das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 stehen Familien in Deutschland zwei gleichwertige Pfade offen: der digitale Selbstentscheid oder die unabhängige Beratung. Welcher Weg für Ihre Familie am besten geeignet ist, entscheidet sich anhand Ihrer Vorkenntnisse, Ihrer Zeit und dem Bedarf an individueller Klärung komplexer Zulagenfragen. Während digital affine Eltern die Details oft eigenständig über Online-Tools planen, bietet eine persönliche Begleitung verlässliche Sicherheit vor folgenschweren Fehlern bei der langfristigen Vorsorge.
Der Pfad des digitalen Selbstentscheids eignet sich besonders für Personen, die ihre Finanzen eigenständig verwalten möchten. Hierbei nutzen Sie interaktive Tools auf unserem Portal. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die individuellen Förderansprüche für beide Elternteile und Ihre Kinder im Detail ermitteln. Im Anschluss hilft Ihnen das Tool Kriteriengestützter Anbietervergleich dabei, kosteneffiziente Anbieter wie Neobroker zu filtern, um die Rendite durch geringe Gebühren zu optimieren.
Wer sich hingegen persönliche Unterstützung wünscht, wählt den Pfad der professionellen Begleitung. Über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung auf Vorsorgedepot-Lotse erhalten Sie Zugang zu lizenzierten Experten. Diese beraten Sie neutral und individuell, um Fragen zur Zulagenberechtigung oder zum optimalen Risikoprofil im Familienkontext zu klären. Ein Berater hilft Ihnen auch dabei, die genaue Aufteilung der Kinderzulagen zwischen den Partnern festzulegen, was laut den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums erhebliche finanzielle Unterschiede ausmachen kann[1].
| Kriterium | Pfad: Digitaler Selbstentscheid | Pfad: Unabhängige Beratung |
|---|---|---|
| Voraussetzungen | Grundlegendes Finanzwissen und Eigeninitiative | Bedarf an persönlicher Analyse und Klärung von Detailfragen |
| Primäre Werkzeuge | Förderrechner Altersvorsorgedepot & Online-Vergleiche | Unabhängige Beratungsvermittlung für individuelle Konzepte |
| Zielergebnis | Eigenständige Depoteröffnung beim Online-Broker | Begleitete Depoteröffnung mit maßgeschneidertem Risikoprofil |
Egal für welchen Pfad Sie sich entscheiden: Die wesentlichen Schritte zur optimalen Förderung bleiben identisch. Zuerst ermitteln Sie Ihre potenzielle Förderquote im Vorsorgewissen Informationsportal, legen Ihr persönliches Risikoprofil fest und vergleichen die Depotgebühren. Die anschließende Depoteröffnung ebnet dann den Weg, um die staatlichen Zulagen ab dem Jahr 2027 vollständig für den langfristigen Vermögensaufbau Ihrer Familie zu nutzen. Bitte beachten Sie: Alle Modellrechnungen und Vergleiche dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Orientierung (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist die Kinderzulage beim neuen Altersvorsorgedepot ab 2027?
- Die staatliche Kinderzulage beträgt ab dem Jahr 2027 bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Sie wird im Verhältnis 1:1 auf Ihre eigenen Sparbeiträge gewährt. Das bedeutet: Für jeden Euro, den Sie selbst in das Altersvorsorgedepot einzahlen, legt der Staat einen Euro als Kinderzulage obendrauf, bis der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind erreicht ist. Im Vergleich zu alten Modellen entfallen bei dieser staatlich geförderten Anlageform die starren Beitragsgarantien, was langfristig die Renditechancen deutlich erhöht.
- Wie viel muss eine Familie selbst einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten?
- Um die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind zu erhalten, ist ein Eigenbeitrag von mindestens 300 Euro pro Jahr und Kind erforderlich – bei zwei Kindern also 600 Euro im Jahr. Für die Grundzulage erhalten Sie 50 Prozent Förderung auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag. Zahlt eine Familie mit zwei Kindern 600 Euro pro Jahr ein, erhält sie 240 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage – insgesamt 840 Euro staatliche Förderung. Bei einem geringeren Eigenbeitrag von 360 Euro fällt die Kinderzulage durch die 1:1-Anrechnung auf 360 Euro; zusammen mit 180 Euro Grundzulage fließen dann 540 Euro Förderung in das Depot.
- Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Familien mit kleineren Einkommen?
- Ja, das Altersvorsorgedepot lohnt sich für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen ganz besonders. Durch die 1:1-Zuordnung der Kinderzulage erreichen Familien bereits bei verhältnismäßig geringen monatlichen Sparraten eine sehr hohe Förderquote. Der jährliche Mindestbeitrag, um überhaupt förderberechtigt zu sein, liegt bei lediglich 120 Euro. Dadurch können auch Eltern in Teilzeit oder während der Elternzeit mit geringem finanziellem Aufwand ein nennenswertes Sparguthaben für die Altersvorsorge aufbauen.
- Was passiert mit den Zulagen für die Kinder, wenn diese erwachsen werden?
- Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Sobald das Kind die Altersgrenze überschreitet oder die Ausbildung abschließt und der Kindergeldanspruch erlischt, fällt auch die Kinderzulage für diesen Vertrag weg. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag als normal gefördertes Altersvorsorgedepot mit der regulären Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr weitergeführt werden, um weiterhin von den Steuervorteilen zu profitieren.
- Kann man von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Depot wechseln?
- Ja, ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot ist ab 2027 möglich. Das angesparte Riester-Kapital kann dabei übertragen werden, wobei die erworbenen Zulagen unter bestimmten Voraussetzungen geschützt bleiben. Um den Wechsel für Verbraucher fair zu gestalten, sind die Wechselkosten gesetzlich auf maximal 150 Euro gedeckelt, wenn der Vertrag vor weniger als fünf Jahren abgeschlossen wurde. Nach einer Laufzeit von fünf Jahren ist der Wechsel sogar völlig kostenlos.
- Wie wird das Altersvorsorgedepot im Alter besteuert?
- Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Einzahlungen und die staatlichen Zulagen in der Ansparphase steuerfrei bleiben und auch die anfallenden Kapitalerträge im Depot nicht direkt versteuert werden müssen. Erst bei der Auszahlung im Ruhestand müssen die ausgezahlten Beträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Da der Steuersatz im Alter in der Regel deutlich niedriger ist als im Erwerbsleben, ergibt sich daraus ein spürbarer Steuervorteil.
Quellen
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