Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Familien mit Kindern?

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Der Status ab 2027: Warum das neue Altersvorsorgedepot für Familien ein Meilenstein ist
Lohnt sich das neue Altersvorsorgedepot ab dem Start im Jahr 2027 für Familien mit Kindern? Ja, für die meisten Familien lohnt sich das Altersvorsorgedepot in der Regel deutlich: Beide Elternteile erhalten je eine Grundzulage und pro Kind kommt eine zusätzliche Kinderzulage hinzu. Der Staat übernimmt damit oft einen erheblichen Teil der jährlichen Sparrate, wodurch die Förderquote für Familien im Vergleich zu Alleinstehenden überdurchschnittlich hoch ausfällt. Wenn Sie die Beiträge strategisch klug auf beide Partner verteilen, schöpfen Sie die staatliche Familienförderung optimal aus und bauen ein renditestarkes ETF-Depot ohne die starren Beitragsgarantien der alten Riester-Rente auf.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 bricht ein neues Zeitalter für junge Eltern an[1]. Die unrentablen Riester-Garantien, die in Zeiten niedriger Zinsen einen großen Teil der Rendite aufzehrten, entfallen im neuen Modell vollständig. Stattdessen investiert das neue Altersvorsorgedepot direkt in breit gestreute ETFs und Aktienfonds. Auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal begleiten wir diesen historischen Übergang mit verständlichen Ratgebern, die Ihnen helfen, Ihre staatlichen Förderungen rechtssicher zu sichern.
- Zwei Grundzulagen: Beide Elternteile können bei eigenem Vertrag eine jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro erhalten.
- Kinderzulagen als Hebel: Für jedes kindergeldberechtigte Kind zahlt der Staat eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr direkt in das Depot ein.
- Mindesteigenbeitrag: Um die volle Förderung zu erhalten, müssen lediglich mindestens 120 Euro im Jahr selbst eingezahlt werden.
- Renditestarker Vermögensaufbau: Durch den Wegfall von teuren Beitragsgarantien fließen die Zulagen und Ihre Beiträge direkt in rentable Wertpapiere.
Um die genaue Förderhöhe für Ihre spezifische Familiensituation zu ermitteln, können Sie unseren interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Zulagen am besten aufteilen oder ob ein Wechsel aus einem alten Riester-Vertrag sinnvoll ist, vermitteln wir Sie gerne an einen kompetenten Partner für eine persönliche Finanzberatung. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und mathematischen Beispiele dienen ausschließlich der Illustration und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Die Förderlogik im Detail: So setzen sich Grundzulage und Kinderzulage zusammen
Für Familien mit Kindern lohnt sich das Altersvorsorgedepot ab 2027 in der Regel deutlich, da sich die staatlichen Zulagen für Eltern und Kinder optimal kombinieren lassen. Neben zwei Grundzulagen für beide Partner fließt pro kindergeldberechtigtem Kind eine zusätzliche Kinderzulage direkt in das Depot. Durch eine geschickte Verteilung der Eigenbeiträge lässt sich die staatliche Förderquote somit maximieren. Für jeden privat eingezahlten Euro gewährt der Staat im Rahmen der Grundförderung eine Zulage von 20 Cent, was einer Förderquote von 20 Prozent entspricht[1]. Die maximale jährliche Grundzulage liegt bei 540 Euro pro Person, die bei einem eigenen Beitrag von 1.800 Euro vollständig ausgeschöpft wird[1].
Neben dieser Grundzulage profitieren Eltern von der reformierten Kinderzulage. Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, zahlt der Staat eine jährliche Zulage von 300 Euro[1]. Um diese staatlichen Zuschüsse in voller Höhe zu erhalten, gilt ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von lediglich 120 Euro pro Vertrag. Dieser geringe Eigenanteil sorgt gerade bei Familien mit mehreren Kindern für ein hervorragendes Verhältnis von eigener Sparleistung zu staatlicher Unterstützung.
| Förderkomponente | Maximale Höhe (jährlich) | Voraussetzung / Eigenbeitrag |
|---|---|---|
| Grundzulage pro Partner | Bis zu 540 Euro | 20 Cent Zulage pro Euro Eigenbeitrag (vollständig bei 1.800 Euro) |
| Kinderzulage pro Kind | 300 Euro | Bestehender Anspruch auf Kindergeld |
| Mindesteigenbeitrag | 120 Euro | Erforderlich für den Erhalt der vollen Zulagen |
Wenn beide Partner einen eigenen Vertrag besparen und die Beiträge klug aufteilen, lässt sich die Familienförderung optimal ausschöpfen. Zur genauen Überprüfung Ihrer individuellen Ansprüche und zur Berechnung des optimalen Aufteilungsverhältnisses können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal nutzen. Bitte beachten Sie, dass alle Berechnungen rein illustrativen Charakter haben und keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG darstellen.
Der Hebel für Eltern: Wie die Kinderzulage die Förderquote vervielfacht
Für Familien mit Kindern erweist sich das Altersvorsorgedepot ab dem Start im Jahr 2027 als eines der lukrativsten Instrumente zur privaten Altersvorsorge. Der wesentliche Treiber dieser hohen Attraktivität ist die staatliche Kinderzulage, die direkt an den Bezug von Kindergeld gekoppelt ist[1]. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält ein Elternteil eine Zulage von 100 Prozent auf den eigenen Beitrag, begrenzt auf maximal 300 Euro pro Jahr und Kind. Da diese Förderung zusätzlich zur regulären Grundzulage gezahlt wird, vervielfacht sich die effektive Förderquote im Vergleich zu kinderlosen Sparern rapide. Wenn beide Partner ein eigenes Depot besparen, lassen sich die verschiedenen staatlichen Zuschüsse im Haushalt optimal bündeln und für den langfristigen Vermögensaufbau nutzen.
| Berechnungspunkt (Beispiel mit 1 Kind) | Wert pro Jahr |
|---|---|
| Jährlicher Eigenbeitrag | 360 € |
| Staatliche Grundzulage (50 %) | 180 € |
| Staatliche Kinderzulage (100 %) | 300 € |
| Staatliche Gesamtförderung | 480 € |
| Depot-Gutschrift nach einem Jahr | 840 € |
| Effektive Förderquote | 133 % |
Das Rechenbeispiel zeigt eindrucksvoll, wie stark der Staat die private Vorsorge von Eltern bezuschusst[2]. Um die volle Kinderzulage von 300 Euro für ein Kind zu erhalten, müssen Sie lediglich einen Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr, also umgerechnet nur 25 Euro im Monat, erbringen. Ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro ist generell erforderlich, um überhaupt für die Zulagen berechtigt zu sein. Um die staatliche Förderung perfekt auf Ihre persönliche Familiensituation abzustimmen, empfiehlt sich eine genaue Aufteilung der Verträge zwischen den Partnern. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die optimalen Sparraten für Ihren Haushalt spielend leicht ermitteln. Für tiefergehende Details zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung. Hinweis: Diese Modellrechnungen dienen nur der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Strategische Aufteilung auf beide Partner: Die Familienförderung optimal ausschöpfen
Für Familien mit Kindern stellt das neue Altersvorsorgedepot eine der attraktivsten Möglichkeiten dar, eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Um das Maximum aus der Förderung herauszuholen, sollten Partner jedoch strategisch vorgehen. Der Schlüssel liegt darin, nicht nur einen einzelnen Vertrag zu besparen, sondern für beide Partner jeweils ein eigenes Depot einzurichten. Dadurch verdoppelt sich der Anspruch auf die staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Person auf insgesamt bis zu 1.080 Euro pro Jahr[1]. Da verheiratete Paare auch dann förderberechtigt sind, wenn nur ein Partner unmittelbar begünstigt ist, lässt sich dieses Modell in fast jeder Konstellation umsetzen.
Die Verteilung der Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind erfordert ebenfalls Planung. Grundsätzlich wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, kann jedoch auf gemeinsamen Antrag hin auf den Vater übertragen werden. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn die Beiträge steuerlich optimal aufgeteilt werden sollen, um die Förderquote auf beiden Seiten auszugleichen. Zur Ermittlung der individuellen Beträge und Quoten empfiehlt sich die Nutzung digitaler Werkzeuge wie der Förderrechner Altersvorsorgedepot.
- Eigene Verträge abschließen: Beide Partner führen ein eigenes Depot, um jeweils die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro zu sichern.
- Kinderzulage strategisch zuordnen: Die Zulage von bis zu 300 Euro je Kind fließt standardmäßig an die Mutter, kann aber zur Optimierung der Förderquote auf den Vater übertragen werden.
- Mindestbeitrag beachten: Um überhaupt zulagenberechtigt zu sein, muss jeder Vertragspartner einen jährlichen Mindestbeitrag von 120 Euro leisten.
Durch diese strukturierte Aufteilung der Verträge und die gezielte Zuordnung der Zulagen lässt sich die staatliche Förderquote erheblich steigern, insbesondere wenn mehrere Kinder vorhanden sind. Falls Sie unsicher sind, wie die optimale Aufteilung für Ihre spezifische Familiensituation aussieht, bietet sich der Weg über eine Unabhängige Beratungsvermittlung an, um eine maßgeschneiderte Strategie mit einem Experten zu erarbeiten.
Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Alle genannten Berechnungen und Zahlen dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Konkretes Rechenbeispiel: So viel macht die staatliche Zulage langfristig aus
Wenn Sie als Familie mit Kindern ein Altersvorsorgedepot nutzen, entfalten die staatlichen Zulagen über die Jahrzehnte eine erhebliche Hebelwirkung. Der Grund dafür ist der Zinseszins-Effekt, der nicht nur auf Ihre eigenen Beiträge wirkt, sondern auch auf das vom Staat hinzugesteuerte Kapital. Die neue Förderstruktur sieht vor, dass der Staat einen Euro pro eingezahltem Euro bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro je Kind beisteuert. Diese Zulagen fließen direkt in das Depot und werden renditestark angelegt, wodurch das angesparte Vermögen langfristig deutlich schneller wachsen kann als bei einer ungeförderten Anlage[3].
Vergleich: Ein Kind versus zwei Kinder
| Parameter | Modell mit 1 Kind | Modell mit 2 Kindern |
|---|---|---|
| Jährliche Kinderzulage | 300 Euro | 600 Euro |
| Zulagen über 18 Jahre | 5.400 Euro | 10.800 Euro |
| Zuwachs nach 30 Jahren (bei 6 Prozent p.a.) | ca. 18.000 Euro | ca. 36.000 Euro |
Der Vergleich zeigt, wie massiv ein weiteres Kind die Gesamtförderung beeinflusst. Der zusätzliche Vermögenszuwachs durch das zweite Kind liegt aufgrund der Zinseszinsen nach 30 Jahren bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von sechs Prozent um bis zu 18.000 Euro höher als im Modell mit nur einem Kind. Um diese Dynamik für Ihre eigene familiäre Situation exakt zu prognostizieren, empfiehlt sich die Nutzung digitaler Simulationen. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Szenarien durchrechnen, die Verteilung der Beiträge optimieren und die langfristige Wirkung transparent vergleichen.
Bitte beachten Sie bei allen Beispielrechnungen und Modellierungen, dass es sich um mathematische Simulationen zur Veranschaulichung handelt. Die tatsächliche Wertentwicklung hängt von den gewählten Wertpapieren und den künftigen Marktbedingungen ab. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Der Übergang von Riester zum Altersvorsorgedepot: Wann sich ein Wechsel für Familien lohnt
Für Familien mit einem bestehenden Riester-Vertrag lohnt sich der Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot in den meisten Fällen bereits ab dem ersten Jahr der Reform. Durch den vollständigen Bestandsschutz behalten Sie alle bisher angesparten Zulagen und steuerlichen Vorteile vollumfänglich, während Ihr Kapital im Depot deutlich flexibler und rentabler angelegt werden kann. Da die Wechselkosten gesetzlich auf maximal 150 Euro gedeckelt sind[1], amortisiert sich dieser Schritt durch die besseren Renditechancen eines ETF-Portfolios oft extrem schnell.
Die wichtigsten Kriterien für die Wechselentscheidung
- Bestandsschutz der Zulagen: Alle in der Vergangenheit erhaltenen staatlichen Riester-Zulagen sowie Ihre eigenen Einzahlungen bleiben bei einem ordnungsgemäßen Übertrag vollständig geschützt.
- Deckelung der Wechselkosten: Der bisherige Anbieter darf für die Übertragung des Kapitals in das neue Depot in den ersten fünf Jahren eine Wechselgebühr von höchstens 150 Euro erheben, danach ist der Wechsel in der Regel gebührenfrei.
- Erhöhte Dynamik: Während klassische Riester-Verträge durch die Beitragsgarantie oft nur geringe Renditen abwerfen, fließen Ihre Beiträge im Depot direkt in renditestarke ETFs, was den Zinseszinseffekt für Ihre Kinderzulagen optimiert.
Um zu prüfen, ab welchem Jahr sich der Umstieg in Ihrem individuellen Fall lohnt, können Sie das integrierte Riester-Wechsel-Modul in unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Ein solcher Vergleich ermittelt präzise das finanzielle Delta und zeigt das exakte Break-even-Alter für Ihre Familie. Wenn Sie sich detaillierter informieren möchten, bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal tiefgehende Analysen der gesetzlichen Regelungen. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr aktueller Riester-Vertrag übertragbar ist, vermittelt unsere Unabhängige Beratungsvermittlung Sie gern an zertifizierte Experten für eine persönliche Beratung. (Hinweis: Alle Berechnungen sind illustrativ. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Die zwei Wege zum Ziel: Wann Sie selbst anlegen und wann Sie sich beraten lassen sollten
Die staatliche Förderung für das neue Altersvorsorgedepot bietet gerade für Familien mit Kindern ein erhebliches Potenzial. Durch die Kombination aus zwei persönlichen Grundzulagen und den jeweiligen Kinderzulagen lässt sich eine überdurchschnittlich hohe Förderquote erzielen. Um diese Förderung optimal auszuschöpfen, stehen Ihnen zwei gleichwertige Wege der Umsetzung zur Verfügung. Ob Sie die Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen oder eine professionelle Begleitung bevorzugen, hängt ganz von Ihren persönlichen Vorkenntnissen und Ihren Präferenzen ab. Das Bundesministerium für Finanzen bestätigt, dass die neue staatliche Förderung gezielt darauf ausgelegt ist, die private Vorsorge rentabler und transparenter zu gestalten[1].
Der Weg für Selbstentscheider: Digitale Depotführung
Wenn Sie sich in Finanzfragen bereits gut auskennen, gerne eigenständig handeln und die volle Kontrolle über Ihre Investments behalten möchten, ist die selbstständige Depotführung ideal. In diesem Fall können Sie das Altersvorsorgedepot direkt bei einem modernen Anbieter oder Neobroker einrichten und Ihre ETFs selbst auswählen. Unser Kriteriengestützter Anbietervergleich hilft Ihnen dabei, die verschiedenen Angebote transparent zu vergleichen, um das passende Depot mit niedrigen Gebühren zu finden. Auf dem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie zudem alle notwendigen Grundlagen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Der beratene Weg: Strukturierte Planung für Familien
Für viele Familien ist das Thema Altersvorsorge komplex, da Zulagen optimal zwischen den Partnern aufgeteilt werden müssen. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen und die Absicherung Ihrer Familie strukturiert planen möchten, ist der Weg über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung die passende Wahl. Ein lizenzierter Experte unterstützt Sie dabei, die optimale Verteilung der Beiträge zu berechnen und steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen. Nutzen Sie vorab den interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot für eine erste Orientierung (illustrative Modellrechnung, keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
| Kriterium | Selbstentscheider (DIY) | Beratungsempfänger (Begleitet) |
|---|---|---|
| Entscheidungsfindung | Eigenständig per Online-Vergleich | Gemeinsam mit Finanzberater |
| Depotauswahl | Kriteriengestützter Anbietervergleich | Empfehlung durch Berater |
| Zielgruppe | Finanziell gebildete Selbstentscheider | Sicherheitsorientierte Familien |
Der erste Schritt: So bereiten Sie sich als Familie auf den Start des Altersvorsorgedepots vor
Der offizielle Start des neuen Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 rückt näher. Für Familien mit Kindern bietet die Reform eine der attraktivsten Möglichkeiten zur geförderten privaten Altersvorsorge überhaupt[1]. Durch die Kombination aus zwei persönlichen Grundzulagen von jeweils bis zu 540 Euro und zusätzlichen Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind lässt sich eine extrem hohe staatliche Förderquote erzielen. Um diese finanzielle Unterstützung ab dem ersten Tag optimal auszuschöpfen und die Beiträge klug auf beide Partner zu verteilen, sollten Sie die verbleibende Zeit bis zum Start strategisch nutzen.
Eine strukturierte Vorbereitung schützt vor überstürzten Entscheidungen kurz vor dem Jahreswechsel. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Bestandsaufnahme bestehender Riester-Verträge sowie die Klärung der individuellen Berechtigungen. Die neue Kinderzulage wird direkt an das Bestehen eines Kindergeldanspruchs gekoppelt[1]. Daher ist ein lückenloser Nachweis über das bezogene Kindergeld die formale Grundvoraussetzung, um die Zulagen später fehlerfrei beantragen zu können. Zur Ermittlung Ihrer individuellen Sparraten und der exakten Förderquote empfiehlt sich der Einsatz digitaler Werkzeuge. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Beitragsaufteilungen zwischen den Partnern simulieren und die maximale staatliche Unterstützung für Ihre Haushaltskasse berechnen.
- Kindergeld-Nachweise prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Kindergeldbezug für alle berechtigten Kinder offiziell registriert und dokumentiert ist.
- Sparbudget ermitteln: Analysieren Sie Ihr monatliches Familienbudget, um die optimalen Eigenbeiträge für beide Partner festzulegen.
- Altverträge bewerten: Prüfen Sie bestehende Riester-Verträge auf Rentabilität und klären Sie die Wechselkonditionen zum neuen Altersvorsorgedepot.
- Szenarien berechnen: Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die optimale Verteilung der Beiträge mathematisch zu ermitteln.
Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Steuerregeln steht Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung. Wenn Sie sich unsicher bei der Aufteilung der Sparraten sind oder komplexe Riester-Altverträge übertragen möchten, kann sich auch eine persönliche Beratung lohnen, um Übertragungsfehler zu vermeiden. Bitte beachten Sie: Alle gezeigten Berechnungen und Modellierungen dienen ausschließlich Demonstrationszwecken. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Häufig gestellte Fragen
- Wie stark profitieren Familien vom neuen Altersvorsorgedepot?
- Familien profitieren überproportional stark von der Reform ab 2027. Durch die Kombination aus der staatlichen Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Person und der Kinderzulage von 300 Euro pro Kind lässt sich eine extrem hohe Förderquote erzielen. Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro und zwei Kindern fließen so erhebliche staatliche Zuschüsse direkt in den renditestarken Vermögensaufbau, wodurch der Eigenanteil der Familie an den Einzahlungen drastisch sinkt.
- Sollten beide Partner ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen?
- Ja, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner ist es in der Regel sehr vorteilhaft, wenn beide Partner ein eigenes Altersvorsorgedepot führen. Auf diese Weise kann jeder Partner die maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr beanspruchen. Durch diese Verteilung der Beiträge auf zwei Depots wird die staatliche Familienförderung optimal ausgeschöpft, statt die Zuschüsse auf nur einen Vertrag zu begrenzen.
- Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot und wer erhält sie?
- Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Anspruchsberechtigt ist derjenige Elternteil, dem auch das staatliche Kindergeld ausgezahlt wird. Im Altersvorsorgedepot wird die volle Kinderzulage bereits ab einem sehr geringen monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro (300 Euro im Jahr) erreicht, was die Förderung besonders für Familien mit kleinerem Sparbudget hochgradig attraktiv macht.
- Was passiert mit der Kinderzulage, wenn das Kind volljährig wird?
- Die Auszahlung der Kinderzulage ist direkt an den rechtlichen Anspruch auf Kindergeld gekoppelt. Solange Sie für Ihr Kind Kindergeld erhalten, fließt auch die jährliche Kinderzulage von 300 Euro in Ihr Altersvorsorgedepot. Dies gilt in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes oder bei einer Schulausbildung beziehungsweise einem anschließenden Studium bis maximal zum Abschluss des 25. Lebensjahres.
- Lohnt sich ein Wechsel von einem alten Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot?
- Für viele Familien mit laufenden Riester-Verträgen lohnt sich der Wechsel ab 2027, da das Altersvorsorgedepot durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien deutlich höhere Renditechancen über Aktien-ETFs bietet. Bereits erhaltene Riester-Zulagen genießen vollen Bestandsschutz und können in das neue Depot übertragen werden. Die Wechselgebühren sind gesetzlich streng auf maximal 150 Euro gedeckelt und entfallen nach fünf Jahren Vertragslaufzeit oft komplett.
- Gibt es einen Mindestbeitrag, um die Förderung für Familien zu erhalten?
- Ja, der gesetzliche Mindesteigenbeitrag für den Erhalt jeglicher Förderung liegt bei 120 Euro pro Jahr. Um jedoch die volle staatliche Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, müssen Sie einen jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro leisten. Die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind wird separat bereits ab einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr in voller Höhe gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen
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