Auszahlplan bis 85: Was passiert nach dem 85. Lebensjahr?

Kostenlose Beratung anfragen
Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
Grundprinzip der Auszahlungsphase im Altersvorsorgedepot
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge erhalten Sparer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr flexible Auszahlungsoptionen für ihr Altersvorsorgedepot. Wenn Sie einen befristeten Auszahlplan wählen, läuft dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Nach Ablauf des Auszahlplans ist das angesparte Vermögen planmäßig verzehrt, sodass aus diesem Vertrag keine weiteren Monatszahlungen mehr erfolgen; als Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko steht alternativ die klassische lebenslange Leibrente zur Verfügung.
Die beiden Hauptmodelle im gesetzlichen Rahmen
Beim Eintritt in die Auszahlungsphase legen Sie fest, wie das angesparte Kapital für Ihren Ruhestand eingesetzt wird. Der Gesetzgeber unterscheidet im Wesentlichen zwei Wege, die unterschiedliche Schwerpunkte bei Nachlassschutz und Rentengarantie setzen:
- Lebenslange Leibrente: Das Depotkapital wird zu Beginn der Auszahlung vollständig oder zu mindestens 80 Prozent in eine lebenslange Rentenzahlung umgewandelt, die bis zum Lebensende garantiert fließt.
- Befristeter Auszahlplan: Das Kapital verbleibt im Depot und wird in monatlichen Tranchen bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Noch nicht ausgezahltes Guthaben bleibt während der Laufzeit vererbbar.
- Kombinationsmodelle: Ein Teil des Kapitals kann ertragsorientiert angelegt bleiben, um flexible Zusatzerträge neben einer Grundrente zu erzielen.
Die Wahl des passenden Modells stellt die Weichen für die finanzielle Absicherung im hohen Alter. Während die lebenslange Rente die Existenz bis zum Lebensende sichert, bietet der Auszahlplan maximale Flexibilität und Vererbbarkeit während der Laufzeit, erfordert jedoch eine vorausschauende Planung für die Zeit ab dem 85. Geburtstag.
Funktionsweise des Auszahlplans bis zum 85. Lebensjahr
Beim Altersvorsorgedepot verbindet der gesetzliche Auszahlplan eine planmäßige monatliche Liquidität mit laufenden Renditechancen am Kapitalmarkt. Gesetzliche Richtlinien schreiben vor, dass ein zeitlich befristeter Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Im Vergleich zu einer starren Rentenversicherung verbleibt das nicht sofort benötigte Vermögen in renditestarken Anlagen wie ETFs oder Investmentfonds. Anleger behalten so die volle Flexibilität über ihre Auszahlungsoptionen, während das Depotvermögen im Ruhestand weiterarbeiten kann.
Die Berechnung der monatlichen Entnahme basiert auf einem dynamischen Verteilungsverfahren, das im gesetzlichen Rahmen vorgegeben ist. Zum Beginn der Auszahlungsphase sowie turnusmäßig mindestens alle drei Jahre legt der Anbieter die Auszahlungshöhe neu fest. Hierbei werden mindestens 80 Prozent des am jeweiligen Stichtag verbleibenden Depotkapitals gleichmäßig auf die verbleibenden Monate bis zum 85. Lebensjahr aufgeteilt.
- Sicherheitsmarge durch Teilinvestition: Die verbleibenden bis zu 20 Prozent des Guthabens verbleiben vorerst im Depot. Sie erwirtschaften weiterhin Erträge am Kapitalmarkt und federn zwischenzeitliche Wertschwankungen ab.
- Regelmäßige Wertanpassung: Durch die periodische Überprüfung alle ein bis drei Jahre werden Kursgewinne oder Depotrückgänge direkt in die künftigen Raten eingerechnet.
- Schlusszahlung des Restkapitals: Verbleibt mit Erreichen des 85. Lebensjahres ein Restguthaben im Depot, wird dieses zusammen mit der letzten Monatsrate an Sie ausgezahlt.
Diese Struktur stellt sicher, dass das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig aufgebraucht wird und gleichzeitig Marktchancen genutzt werden. Sollte der Sparer vor Erreichen des 85. Lebensjahres versterben, verfällt das verbleibende Guthaben nicht, sondern ist für Hinterbliebene vererbbar. (Hinweis: Sämtliche Berechnungen und Modelllogiken dienen ausschließlich der Veranschaulichung der gesetzlichen Vorschriften und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.)
Die Langlebigkeitsfrage: Was geschieht nach dem 85. Geburtstag?
Das Reformkonzept zum Altersvorsorgedepot bringt eine wesentliche Neuerung für die Entnahmephase: Die bisherige Pflicht zur lebenslangen Verrentung entfällt, sodass Sparer ihr Guthaben über einen befristeten Auszahlplan strukturiert aufzehren können. Damit stellt sich für viele Rentner und Angehörige eine drängende Frage: Was passiert mit der monatlichen Versorgung, wenn dieser Stichtag erreicht ist und das Depotvermögen rechnerisch vollständig aufgebraucht wurde?
Langlebigkeitsrisiko und die drei Wege ab Alter 85
Reicht das angesparte Kapital exakt bis zum 85. Lebensjahr und wird es planmäßig vollständig entnommen, enden die Zahlungen aus dem Altersvorsorgedepot an diesem Punkt ersatzlos. Um das persönliche Langlebigkeitsrisiko abzusichern, stehen Ihnen bei der Wahl der Auszahlungsoptionen grundsätzlich drei verfahrenstechnische Wege zur Auswahl:
- Reiner Kapitalverzehr bis 85: Das gesamte Depotguthaben wird bis zum 85. Geburtstag vollständig ausgezahlt. Danach erfolgen keine weiteren Leistungen mehr aus dem Altersvorsorgedepot. Die finanzielle Absicherung im hohen Alter stützt sich ab diesem Zeitpunkt ausschließlich auf die gesetzliche Rente oder sonstige private Einkünfte.
- Anschlussleibrente / Teilverrentung: Ein Teil des Kapitals wird zu Beginn der Entnahmephase abgezweigt, um eine Rentenversicherung zu finanzieren, die erst ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange monatliche Anschlussrente garantiert.
- Lebenslange Verrentung von Beginn an: Das Guthaben wird ab Renteneintritt vollständig in eine klassische lebenslange Leibrente umgewandelt, womit das Langlebigkeitsrisiko ab Tag eins lückenlos abgedeckt ist.
Sollte der Auszahlplan flexibel gestaltet sein und zum 85. Geburtstag noch ungenutztes Restkapital im Depot verbleiben, wird dieses verbleibende Vermögen weiter ausgezahlt oder steht im Todesfall den Erben zu. Wir empfehlen rentennahen Sparern, bereits bei der Erstellung des Auszahlplans die persönliche Lebenserwartung und den tatsächlichen Grundbedarf im sehr hohen Alter sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Anschluss-Absicherung und Restverrentung zur Risikoabsicherung
Ein befristeter Auszahlplan im Altersvorsorgedepot bietet eine hohe Flexibilität und die kontinuierliche Nutzung von Kapitalmarktchancen. Um das Langlebigkeitsrisiko, also das Risiko einer höheren Lebenserwartung als die vereinbarte Laufzeit des Auszahlplans, systematisch abzusichern, stehen Sparern verschiedene Wege offen. Das gesetzliche Regelwerk ermöglicht es, das Erreichen eines hohen Lebensalters ohne finanzielle Versorgungslücke zu gestalten.
Optionen zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos
- Sofortige Verrentung bei Rentenstart: Das zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandene Depotguthaben kann vollständig oder zu mindestens 80 Prozent in eine lebenslange Leibrente umgewandelt werden, die das Einkommen bis zum Lebensende garantiert.
- Kauf einer Anschlussleibrente: Bei Wahl eines befristeten Auszahlplans kann ein Teil des Kapitals für eine aufschiebende Rentenversicherung reserviert werden. Diese zahlt ab dem 85. Lebensjahr eine lebenslange Rente aus und schließt somit die zeitliche Lücke.
- Auszahlung des Restkapitals: Läuft der Auszahlplan planmäßig mit Vollendung des 85. Lebensjahres aus, wird ein gegebenenfalls noch vorhandenes Restkapital zusammen mit der letzten Rate an den Sparer ausgezahlt.
Welches Modell am besten passt, hängt von den persönlichen Präferenzen ab: Während eine Leibrente maximale Absicherung bietet, behält der Auszahlplan vor dem 85. Lebensjahr den Vorteil der Vererbbarkeit des unverbrauchten Guthabens. Einen umfassenden Überblick über die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Beitrag über die gesetzlichen Auszahlungsoptionen im Altersvorsorgedepot.
Vererbbarkeit von Restkapital und steuerliche Sonderregeln
Stirbt der Depotinhaber während der Auszahlungsphase, geht das im Auszahlplan verbleibende Guthaben nicht verloren, sondern fällt grundsätzlich in den Nachlass. Anders als bei der lebenslangen Leibrente verfällt das bisher angesparte Depotkapital im Sterbefall somit nicht zugunsten der Versicherungsgemeinschaft. Die steuerliche und förderrechtliche Abwicklung unterscheidet jedoch strikt zwischen der Übertragung auf den Ehegatten und dem Erbfall an sonstige Personen. Wer die gewählten Auszahlungsoptionen vorausschauend strukturiert, schützt Hinterbliebene vor unerwarteten steuerlichen Rückforderungen.
Übertragung auf den Ehepartner im Vergleich zu sonstigen Erben
| Erbenkategorie | Übertragungsoption | Steuerliche & förderrechtliche Folge |
|---|---|---|
| Überlebender Ehepartner | Übertragung auf eigenen Altersvorsorgevertrag | Förderunschädlich: Staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig im Depot erhalten. |
| Kinder & sonstige Erben | Auszahlung an den allgemeinen Nachlass | Schädliche Verwendung: Die förderrechtlichen Konsequenzen sind zu beachten. |
Überträgt man das verbleibende Depotkapital im Sterbefall auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden geförderten Altersvorsorgevertrag, bleibt die staatliche Förderung ohne Abzüge erhalten. Das Gesetz stuft diesen Vorgang als förderunschädlich ein, sodass weder Zulagen noch die gewährten Sonderausgabenabzüge zurückgezahlt werden müssen. Fällt das verbleibende Restkapital hingegen an Kinder, Enkel oder Dritte, wertet die Finanzverwaltung die Auszahlung als schädliche Verwendung. In diesem Fall sind die steuerlichen und förderrechtlichen Konsequenzen für die während der Anspar- und Auszahlungsphase gewährten Vorteile zu beachten. Den Erben verbleiben lediglich die Eigenbeiträge inklusive der erwirtschafteten Kapitalerträge, welche zusätzlich der regulären Erbschaftsteuer unterliegen.
Für eine rechtssichere Nachlassplanung im Altersvorsorgedepot empfiehlt sich daher eine frühzeitige Abstimmung innerhalb der Familie. Ehepaare sollten bereits vor Beginn der Entnahmephase sicherstellen, dass der überlebende Partner über einen geeigneten Vertrag verfügt, um den steuerfreien Übertrag des Restkapitals im Erbfall ohne Verzögerung abzuwickeln. Bei sonstigen Erben gilt es einzukalkulieren, dass nur der reine Nettowert nach Abzug der Förderanteile im Nachlass ankommt.
Auszahlplan im Vergleich zur klassischen lebenslangen Leibrente
Mit den Neuregelungen zur privaten Altersvorsorge stehen Sie zu Beginn der Auszahlungsphase vor einer zentralen Weichenstellung für Ihre Ruhestandsplanung. Sie können Ihr im Altersvorsorgedepot aufgebautes Kapital entweder über einen befristeten Auszahlplan verzehren oder in eine klassische lebenslange Leibrente umwandeln. Beide Auszahlungsoptionen verhalten sich hinsichtlich Renditedynamik, Kapitalzugriff, Vererbbarkeit und der Absicherung gegen ein hohes Alter grundlegend verschieden.
| Eigenschaft | Auszahlplan im Altersvorsorgedepot | Klassische lebenslange Leibrente |
|---|---|---|
| Auszahlungsdauer | Befristet, läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr | Lebenslang garantiert bis zum Tod des Sparers |
| Renditechancen | Höhere Chancen durch anhaltende Anlage am Kapitalmarkt | Niedriger durch kalkulatorische Garantien der Versicherer |
| Vererbbarkeit | Restkapital bei Tod während der Laufzeit voll vererbbar | In der Regel verfällt Restkapital (außer bei Rentengarantiezeit) |
| Langlebigkeitsrisiko | Verbleibt ab dem 85. Lebensjahr beim Sparer | Wird vollständig vom jeweiligen Versicherer getragen |
Chancen, Vererbbarkeit und das Risiko des Kapitalverzehrs
Der Auszahlplan bietet rentennahen Sparern spürbare Ertragschancen, da das verbleibende Restvermögen während der Entnahmephase am Kapitalmarkt investiert bleibt und somit weiterhin Renditen erwirtschaften kann. Zudem bleibt die Flexibilität erhalten: Stirbt der Depotinhaber während der Laufzeit des Auszahlplans, kann das verbliebene Kapital an Hinterbliebene vererbt oder ohne förderschädliche Abzüge auf das Altersvorsorgedepot des Ehegatten übertragen werden. Die Kehrseite liegt im Auslaufen der Zahlungen: Ist das Vertragsende mit Vollendung des 85. Lebensjahres erreicht, ist das Guthaben planmäßig verzehrt, sodass keine weiteren Monatsraten aus dem Depot fließen.
Im Vergleich dazu stellt die klassische Leibrente eine garantierte monatliche Einkommensquelle dar, die unabhängig vom erreichten Lebensalter bis zum Tod ausgezahlt wird. Diese Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko geht jedoch häufig mit geringeren monatlichen Auszahlungsbeträgen einher, da Versicherungsgesellschaften vorsichtige Sterbetafeln und Sicherheitsabschläge ansetzen. Welches Modell zu Ihrer Lebenssituation passt, hängt maßgeblich von Ihren weiteren Einkünften im Alter sowie Ihren Wünschen zur Nachlassplanung ab. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Vorbereitung auf den Renteneintritt und Wechselmöglichkeiten
Der Übergang von der Ansparphase in die Auszahlungsphase stellt eine entscheidende Weichenstellung für die langfristige Absicherung im Alter dar. Unmittelbar vor dem eigentlichen Rentenbeginn besitzen Sparer das gesetzliche Recht, ihr angespartes Altersvorsorgevermögen ohne Verlust der erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zu einem neuen Anbieter zu übertragen. Ein solcher Wechsel bietet die Chance, vor Beginn der Auszahlungen zu einem Dienstleister mit niedrigeren Depotgebühren oder vorteilhafteren Konditionen für den Auszahlplan zu wechseln. Wer rechtzeitig vor dem Ruhestand seinen Anbieter wechseln möchte, sollte die Wechselvereinbarungen und Fristen der jeweiligen Anbieter frühzeitig gegenüberstellen.
Schritte zur Ermittlung der passenden Entnahmestrategie
- Analyse des Gesamtkapitals: Exakte Ermittlung des angesparten Altersvorsorgevermögens sowie Festlegung des gewünschten Beginns der Auszahlungsphase.
- Vergleich der Auszahlungsformen: Abwägung zwischen einer festen lebenslangen Leibrente und einem flexibleren Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr.
- Berechnung der Entnahmerate: Modellierung der monatlichen Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung von Depotgebühren und verbleibender Kapitalmarktrendite.
- Absicherung von Hinterbliebenen: Bewertung der Vererbbarkeit des verbleibenden Vermögens im Todesfall während der Laufzeit des Auszahlungsplans.
Zur Vorbereitung der Entscheidung helfen digitale Rechnungsmodelle, die unterschiedliche Entnahmeverläufe transparent veranschaulichen. Diese Rechner ermitteln präzise, wie sich das im Altersvorsorgedepot verbleibende Kapital während der Entnahmephase dynamisch weiterentwickeln kann. Dadurch erkennen angehende Rentner genau, welche monatliche Rentenhöhe bei gewählter Laufzeit realistisch erzielt werden kann. Transparente Simulationen schaffen somit die notwendige Grundlage, um die eigene Altersvorsorge strukturiert auf die Auszahlungsphase auszurichten. Sämtliche Berechnungen und Darstellungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Fazit und Orientierung für Ihre individuelle Vorsorgeentscheidung
Das neue Altersvorsorgedepot bietet in der Entnahmephase eine im Vergleich zum bisherigen System deutlich höhere Flexibilität. Während ein Auszahlungsplan die Renditechancen des Kapitalmarkts nutzt, erfordert die spätere Auszahlungsphase eine vorausschauende Planung. Wer das Langlebigkeitsrisiko ohne Lücken absichern möchte, sollte sich frühzeitig mit den rechtlichen und finanziellen Auszahlungsoptionen auseinandersetzen.
- Planungssicherheit bis 85: Der befristete Auszahlungsplan ermöglicht flexible Monatsraten und belässt das verbleibende Vermögen im Depot, endet jedoch planmäßig mit Ablauf des 85. Lebensjahres.
- Lebenslange Absicherung: Die Entscheidung für eine Verrentung oder Anschlussleibrente garantiert regelmäßige Zahlungen bis zum Lebensende, reduziert jedoch das vererbbare Restkapital.
- Individuelle Abwägung: Die Wahl des passenden Modells hängt von Ihrer gesundheitlichen Situation, weiteren Alterseinkünften und dem Wunsch nach einer Nachlassregelung ab.
Für die Umsetzung dieser Entscheidung stehen Ihnen zwei gleichwertige Wege zur Verfügung: Digitale Selbstentscheider vergleichen Angebote eigenständig und nutzen Hilfsmittel wie den Förderrechner Altersvorsorgedepot, während beratungssuchende Sparer über eine Unabhängige Beratungsvermittlung eine persönliche Fachberatung hinzuziehen können. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal unterstützen wir Sie transparent und quellenbasiert bei allen Schritten Ihrer Altersvorsorge.
Häufig gestellte Fragen
- Endet die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot automatisch mit 85 Jahren?
- Nein, die Auszahlung endet nicht zwingend. Der Auszahlplan ist gesetzlich bis mindestens zum 85. Lebensjahr angelegt. Sofern Restkapital vorhanden ist oder eine Anschlussleibrente vereinbart wurde, laufen die Zahlungen darüber hinaus weiter.
- Was unterscheidet eine lebenslange Leibrente von einem Auszahlplan?
- Eine lebenslange Leibrente garantiert monatliche Zahlungen bis zum Lebensende über eine Versicherung. Ein Auszahlplan investiert das Restkapital weiter am Markt und zahlt flexible Beträge bis mindestens 85 aus, birgt jedoch das Risiko des Kapitalverzehrs.
- Was passiert mit dem verbleibenden Vermögen im Todesfall vor Alter 85?
- Stirbt der Depotinhaber während der Auszahlungsphase, ist das verbleibende Vermögen vererbbar. Bei einer Übertragung auf den Vorsorgevertrag des Ehepartners bleibt die staatliche Förderung vollständig erhalten.
- Kann zu Beginn der Auszahlungsphase Kapital auf einmal entnommen werden?
- Ja, zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals steuer- und förderunschädlich als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Der Rest wird verrentet oder über einen Auszahlplan strukturiert.
- Wann beginnt die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots gewöhnlich?
- Die Auszahlungsphase startet frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres, abhängig vom individuellen Renteneintritt des Sparers.
- Wie werden die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?
- Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die monatlich ausgezahlten Beträge im Alter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Rentners versteuert werden.
Quellen
Kostenlose Beratung anfragen
Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.
