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Riester ins AVD übertragen: Ablauf & Übertragungswert

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Grafische Darstellung des Wechsels von einer alten Riester-Rente in das moderne Altersvorsorgedepot, inklusive Übertragungswert und zeitlichem Ablauf.

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Grundprinzip der Übertragung: Bestandsschutz und Steuern

Die Übertragung eines bestehenden Riester-Vertrags in das neue Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 ein förderunschädlicher Systemwechsel innerhalb der geförderten privaten Altersvorsorge und keine Kündigung, die die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen auslöst[1]. Sämtliche in der Ansparphase aufgelaufenen staatlichen Riester-Zulagen sowie die über den Sonderausgabenabzug gewährten Steuervorteile bleiben bei einer ordnungsgemäßen Übertragung erhalten. Das bisher angesparte Kapital inklusive der staatlichen Zulagen wird dabei in den neuen Vertrag übertragen, für den anschließend die neuen Vertragskonditionen und die neue Förderung gelten[2].

Für wechselwillige Sparer bedeutet dies eine rechtssichere Brücke zwischen den Produktsystemen. Anstatt den Altvertrag unter Rückzahlung aller Fördergelder aufzulösen, veranlasst der aufnehmende Anbieter einen direkten Kapitaltransfer. Während der Übertragungsphase fällt keine Einkommensteuer an, da das Altersvorsorgevermögen durchgehend im zertifizierten Fördersystem gebunden bleibt.

KriteriumManuelle VertragskündigungSystemübertragung (Riester in AVD)
FördererhaltVerlust aller Zulagen und SteuererlassVollständiger Bestandsschutz der bisherigen Förderung
Steuerliche BehandlungNachversteuerung als förderschädliche VerwendungFörderunschädlicher Kapitaltransfer im geförderten System
Förderregeln nach dem WechselUngeförderter NeuanfangNeue Konditionen und neue steuerliche Förderung
Rechtlicher StatusAuflösung des VorsorgevertragsRegulierter Systemwechsel zwischen zertifizierten Anbietern

Durch diese rechtliche Systematik stellt der Gesetzgeber sicher, dass Sparer ohne steuerliche Nachteile aus kostenintensiven oder renditeschwachen Riester-Altverträgen in ertragsstärkere renditeorientierte Depots wechseln können.

Der Übertragungswert: Warum nur der reine Geldwert fließt

Beim Wechsel von einer Riester-Rente in das Altersvorsorgedepot wird der Geldwert des Vertragsvermögens übertragen: Der bisherige Anbieter überweist das Guthaben zum Übertragungsstichtag direkt an den neuen Anbieter, das Geld fließt also von Vertrag zu Vertrag und nicht an den Sparer selbst[3]. Bestehende Fondsanteile, Wertpapiere oder Versicherungsansprüche werden also nicht als Bestand ins neue Depot eingebucht, sondern der abgebende Anbieter löst die Positionen zum Übertragungsstichtag auf und überweist den Geldbetrag.

Die Berechnung des sogenannten Übertragungswerts erfolgt stichtagsgenau nach versicherungsmathematischen und vertraglichen Grundsätzen. Er stellt das tatsächlich vorhandene Deckungskapital dar und unterscheidet sich oft vom reinen Nominalwert der eingezahlten Beiträge.

  • Eigenbeiträge: Die Summe aller vom Sparer bis zum Wechselstichtag eingezahlten eigenen Beiträge.
  • Staatliche Zulagen: Alle verbuchten Grund- und Kinderzulagen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA).
  • Wertentwicklung und Erträge: Erzielte Kursgewinne, Zinsen und Dividenden abzüglich angefallener Fondskosten.
  • Vertragliche Kostenabzüge: Abzug noch nicht getilgter Abschluss- und Vertriebskosten sowie vertraglicher Verwaltungskosten des Alt-Anbieters.

Für Sparer bedeutet der reine Geldwert-Transfer, dass zum Wechselzeitpunkt ein temporärer Verkauf von Marktpositionen stattfindet. Im neuen Altersvorsorgedepot wird dieser Geldwert anschließend gemäß der gewählten Anlagestrategie neu in börsengehandelte Indexfonds (ETFs) oder andere zugelassene Anlageklassen Reinvestiert.

Wechselkosten und Gebühren: Wie der 150-Euro-Deckel wirkt

Der Gesetzgeber hat für den Anbieterwechsel im Zuge der Reform klare Obergrenzen für Wechselkosten festgelegt, um die Wechselbereitschaft der Verbraucher zu schützen und Doppelbelastungen zu vermeiden. Der aufnehmende Anbieter darf für die Einrichtung und Administration der Kapitalübertragung eine einmalige Verwaltungspauschale von maximal 150 Euro berechnen[1]. Abschluss- und Vertriebskosten müssen zudem auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden.

Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Auch für den abgebenden Anbieter gelten gesetzliche Beschränkungen. Ab einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren muss der abgebende Anbieter den Wechsel künftig kostenfrei ermöglichen; davor darf er Kosten von bis zu 150 Euro verlangen[4].

Beteiligter AnbieterVertragslaufzeit / BedingungGesetzliche Kostenobergrenze
Abgebender Anbieter (Riester)Weniger als 5 VertragsjahreMaximal 150 Euro Bearbeitungsgebühr
Abgebender Anbieter (Riester)5 Jahre oder längerKostenfreier Wechsel vorgeschrieben
Aufnehmender Anbieter (AVD)Bei Einbau des ÜbertragungswertsMaximal 150 Euro Verwaltungspauschale
Aufnehmender Anbieter (AVD)Vertriebs- & AbschlusskostenAnrechnung auf übertragenes Kapital verboten

Diese Gebührendeckelung stellt sicher, dass der Wechsel nicht durch horrende Stornogebühren oder doppelte Vertriebsprovisionen entwertet wird, wodurch das angesparte Vermögen größtmöglich erhalten bleibt.

Fristen und zeitlicher Ablauf des Anbieterwechsels

Ein Übertrag von Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot ist frühestens mit dem offiziellen Start des neuen Fördersystems am 1. Januar 2027 möglich[5]. Wechselentschlossene sollten bei der Ausführung die einzuhaltenden Kündigungsfristen des Altvertrags beachten, die je nach Anbieter und Vertragstyp üblicherweise zwischen einem und drei Monaten zum Quartalsende liegen.

Während des physischen Übertragungsprozesses entsteht ein sogenanntes Out-of-Market-Risiko. Da der Alt-Anbieter die vorhandenen Wertpapiere auflöst und das Guthaben als Geldbetrag an die Zielbank überweist, verstreichen zwischen Verkauf und Reinvestition im neuen Depot typischerweise einige Arbeitstage. In dieser Zeit nimmt das Kapital nicht an Kursentwicklungen des Aktienmarktes teil.

  • Vorlaufphase: Sichtung der aktuellen Riester-Bescheinigung nach § 92 EStG und Prüfung der vertraglichen Kündigungsfrist.
  • Auftragserteilung: Eröffnung des Altersvorsorgedepots beim Zielanbieter mit integriertem Übertragungsauftrag.
  • Übertragungsphase: Der neue Anbieter fordert das Guthaben an; der Alt-Anbieter veräußert Positionen und überweist das Geld.
  • Reinvestitionsphase: Gutschrift des Übertragungswerts im Altersvorsorgedepot und automatischer Kauf der gewählten ETFs.

Eine sorgfältige Zeitplanung stellt sicher, dass der Kapitaltransfer reibungslos verläuft und Ausfallzeiten am Kapitalmarkt auf ein Minimum beschränkt werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Die konkrete Mechanik

Der praktische Anbieterwechsel erfolgt nach einem strukturierten Ablauf. Der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Fördersystem ist förderunschädlich möglich, ohne dass bisherige Zulagen zurückgezahlt werden müssen[6]. In der Praxis wird der Übertragungsauftrag üblicherweise über den aufnehmenden Depotanbieter gestellt, der die Abwicklung mit dem Alt-Anbieter organisiert.

  • Vertragswert ermitteln: Anforderung der aktuellen Standmitteilung beim bisherigen Riester-Anbieter zur Feststellung des genauen Garantie- und Übertragungswerts.
  • Neues Depot wählen: Auswahl eines zertifizierten Altersvorsorgedepot-Anbieters mit passender ETF-Struktur und niedriger Kostenquote.
  • Übertragungsauftrag erteilen: Ausfüllen des Formulars zur Kapitalübertragung beim neuen Anbieter unter Angabe der alten Riester-Vertragsnummer.
  • Automatische Abwicklung abwarten: Der neue Anbieter regelt den Einzug des Guthabens und die Umstellung der Förderdaten mit der ZFA.
  • Anlage im Ziel-Depot prüfen: Kontrollieren der Gutschrift sowie der fristgerechten Reinvestition des Geldes im neuen Wertpapierdepot.

Durch die Vollmachtübertragung an den neuen Depotanbieter wird garantiert, dass der Förderstatus durchgehend aufrechterhalten bleibt und keine Fristversäumnisse entstehen.

Checkliste vor dem Wechsel: Berechnen und entscheiden

Vor der finalen Einleitung einer Übertragung sollten Riester-Sparer ihre persönliche Vorsorgesituation gründlich analysieren. Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn die verbleibende Laufzeit bis zum Renteneintritt ausreichend lang ist, um die renditestärkeren Entfaltungsmöglichkeiten von ETFs im Altersvorsorgedepot voll zu nutzen.

  • Restlaufzeit prüfen: Besteht eine Ansparphase von mindestens 10 bis 15 Jahren bis zum Ruhestand?
  • Kostenvergleich durchführen: Liegen die laufenden Produktkosten des neuen Depots deutlich unter den Gebühren des Riester-Altvertrags?
  • Garantiebedarf abwägen: Ist der Verzicht auf die Beitragsgarantie zugunsten höherer Renditechancen persönlich tragbar?
  • Förderregeln beachten: Nach dem Wechsel gelten für das übertragene Guthaben die neuen Vertragskonditionen und die neue steuerliche Förderung.

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Häufig gestellte Fragen

Gehen meine alten Riester-Zulagen beim Wechsel verloren?
Nein. Wenn Sie Ihr bestehendes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, greift ein umfassender Bestandsschutz. Alle bisherigen staatlichen Zulagen bleiben erhalten und Sie müssen keine Förderung zurückzahlen.
Kann ich meine bisherigen Riester-Fondsanteile ins Altersvorsorgedepot mitnehmen?
Das ist leider nicht möglich. Bei der Übertragung wird stets der sogenannte Übertragungswert ermittelt, also der reine Geldwert Ihres bisherigen Vertrags. Dieser Betrag wird transferiert, nicht die physischen Fondsanteile.
Wie hoch sind die Kosten für den Anbieterwechsel?
Ein gesetzlicher Kostendeckel schützt Sie: Der neue Anbieter darf für die Übernahme maximal 150 Euro als Verwaltungspauschale verlangen. Zudem muss der abgebende Anbieter den Wechsel nach fünf Vertragsjahren komplett kostenfrei ermöglichen.
Muss ich die Übertragung in meiner Einkommensteuererklärung versteuern?
Nein, da es sich um einen systeminternen Wechsel innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge handelt, ist die reine Kapitalübertragung steuerneutral. Die Gelder werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.
Ab wann kann ich den Wechsel frühestens beantragen?
Der Start des neuen Systems und damit die Möglichkeit für die Übertragung in ein gefördertes Altersvorsorgedepot ist für den 1. Januar 2027 geplant. Bis dahin laufen bestehende Verträge regulär weiter.

Quellen

  1. [1]handelsblatt.com
  2. [2]huk.de
  3. [3]pfefferminzia.de
  4. [4]test.de
  5. [5]finanztip.de
  6. [6]steuertipps.de
  7. []Gehen Riester-Zulagen beim Wechsel zum AVD verloren?
  8. []Was kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
  9. []Riester-Wechsel Schritt für Schritt: so läuft der Übertrag ab

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