Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

AVD oder eine Alternative – was passt zu dir?
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Die Altersvorsorge-Reform: Was ändert sich ab 2027?
Das neue Altersvorsorgedepot und die bewährte Rürup-Rente fördern die private Absicherung auf grundlegend unterschiedliche Weise. Während die Rürup-Rente insbesondere für Selbständige und Gutverdiener einen sehr hohen Sonderausgabenabzug bietet, jedoch zwingend als lebenslange Rente ohne Kapitalwahlrecht ausgezahlt wird, ermöglicht das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot eine flexible, staatlich geförderte Anlage in ETF-Portfolios mit vollem Kapitalwahlrecht[1]. Für maximale Steuerersparnis in der Ansparphase bei sehr hohem Einkommen bleibt die Rürup-Rente eine starke Option, während das Altersvorsorgedepot durch unkomplizierte Zulagen, hohe Flexibilität und breite Marktchancen besticht.
Mit dem Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge modernisiert das Bundesfinanzministerium das deutsche Rentensystem grundlegend. Das Altersvorsorgedepot ersetzt das alte Riester-Modell im Neugeschäft vollständig. Die wichtigste Veränderung betrifft den Wegfall der starren 100-Prozent-Beitragsgarantie, die zuvor einen Großteil der Rendite aufzehrte. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal erklären wir Ihnen die gesetzlichen Neuerungen im Detail, damit Sie fundierte Entscheidungen für Ihre private Vorsorge treffen können.
- Wegfall des Garantiezwangs: Keine vollständige Beitragsgarantie mehr nötig, was eine hundertprozentige Anlage in renditestarke ETFs erlaubt.
- Förderung für Selbständige: Erstmaliger, unkomplizierter Zugang zu staatlich geförderten Depot-Vorsorgemodellen ohne die engen Hürden der alten Riester-Regeln.
- Variables Kapitalwahlrecht: Freie Entscheidung zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, flexiblen Entnahmeplänen oder einer klassischen Verrentung ab dem 62. Lebensjahr[1].
Durch diese Flexibilisierung nähert sich die staatlich geförderte Vorsorge modernen Anlagebedürfnissen an. Für Selbständige und Gutverdiener stellt sich damit jedoch eine neue strategische Frage: Lohnt es sich, die direkten Steuervorteile der Rürup-Rente zu nutzen, oder überwiegt die neu gewonnene Freiheit des Altersvorsorgedepots? Um diese Frage individuell zu beantworten, bieten wir Ihnen auf Vorsorgedepot-Lotse eine strukturierte Orientierung und vermitteln bei Bedarf eine Unabhängige Beratungsvermittlung, um Ihren Vorsorgeplan mathematisch abzusichern.
Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) auf einen Blick
Mit dem zum 1. Januar 2027 startenden Gesetzesvorhaben zur Reform der privaten Altersvorsorge reformiert die Bundesregierung das staatlich geförderte Sparen grundlegend[1]. Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) ermöglicht es Ihnen, erstmals ohne die starren und kostenintensiven Versicherungsmäntel herkömmlicher Rentenversicherungen renditestark in ETFs und Investmentfonds anzulegen. Für Gutverdiener und neu förderberechtigte Selbständige bietet dieses Modell eine flexible Alternative zu klassischen Versicherungsprodukten, da Sie die Beiträge an Ihre aktuelle Liquidität anpassen können.
Ein zentraler Vorteil des AVD ist das freie Kapitalwahlrecht ab dem 62. Lebensjahr: Sie entscheiden selbst, ob Sie das angesparte Kapital als Einmalzahlung, in flexiblen Raten oder als lebenslange Rente auszahlen lassen wollen. Flankiert wird dieser Vermögensaufbau durch eine staatliche Förderung von bis zu 540 Euro pro Jahr als Grundzulage, die als direkte Gutschrift Ihrem Depot gutgeschrieben wird. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die konkreten Zulageneffekte für Ihre persönliche Einkommenssituation exakt ermitteln. Weiterführende Details finden Sie zudem im Vorsorgewissen Informationsportal.
- Staatliche Förderung: Bis zu 540 Euro jährliche Grundzulage (entspricht einer 20-prozentigen Förderung auf eigene Beiträge bis maximal 2.700 Euro).
- Flexible Fondsauswahl: Freie Anlage in kostengünstige ETFs und Investmentfonds ohne verpflichtende Beitragsgarantie für maximale Renditechancen.
- Kapitalwahlrecht ab 62: Keine Pflicht zur Verrentung - freie Entscheidung über Einmalzahlung, Entnahmepläne oder klassische Rentenzahlung.
- Dynamische Beitragsgestaltung: Beiträge können jederzeit ausgesetzt, reduziert oder erhöht werden, was besonders für schwankende Einkommen von Selbständigen ideal ist.
Durch den Wegfall von Garantievorgaben entfällt der renditeschmälernde Absicherungszwang, wodurch Ihre Sparbeiträge von Beginn an vollständig am Kapitalmarkt arbeiten können. Dies macht das AVD zu einem hocheffizienten Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau. Bitte beachten Sie: Diese Berechnungen und Modellierungen dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Die Rürup-Rente (Basisrente) als etabliertes Modell
Für Selbständige und Gutverdiener ist die Rürup-Rente (Basisrente) seit Jahren ein bewährter Baustein der privaten Altersvorsorge. Ihr größter Vorteil liegt in der steuerlichen Begünstigung: Beiträge können als Sonderausgaben in voller Höhe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, was die Steuerlast während der Erwerbsphase erheblich senkt[2]. Allerdings ist das System im Gegenzug an strenge gesetzliche Auflagen gebunden. Eine Kündigung oder ein Rückkauf des Vertrages ist ausgeschlossen, und im Alter erfolgt die Auszahlung ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ohne ein Kapitalwahlrecht.
| Kriterium | Rürup-Rente (Basisrente) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Steuerlicher Vorteil | Hoher Sonderausgabenabzug während der Ansparphase | Steuerfreie Ansparphase und staatliche Zulagen |
| Auszahlungsform | Ausschließlich lebenslange monatliche Rente | Flexibles Kapitalwahlrecht (Einmalzahlung oder Rente) |
| Pfändungsschutz | Insolvenz- und pfändungssicher in der Ansparphase | Kein automatischer Pfändungsschutz vorgesehen |
| Flexibilität | Keine Kündigung, Beiträge nur aussetzbar | Flexible Beiträge und freie ETF-Auswahl |
Ein wesentlicher Vorzug der Basisrente ist der gesetzliche Insolvenz- und Pfändungsschutz während der Ansparphase. Falls Sie als selbstständig tätige Person in eine finanzielle Schieflage geraten, bleibt das angesparte Rürup-Kapital vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt[2]. Demgegenüber steht die absolute Unflexibilität: Einmal eingezahltes Geld ist unwiderruflich gebunden. Das für 2027 geplante Altersvorsorgedepot hingegen wird ein hohes Maß an Flexibilität bieten, verzichtet dafür jedoch nach aktuellem Stand auf diesen umfassenden Schutz.
Ob Sie für Ihre persönliche Vorsorge die hohe steuerliche Effizienz und Sicherheit der Rürup-Rente bevorzugen oder die renditestarke Flexibilität des neuen Depots wählen sollten, hängt von Ihrer individuellen Risikostruktur und Steuerbelastung ab. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie detaillierte Vergleiche zu den Systemunterschieden. Für eine maßgeschneiderte Entscheidung, die Ihre steuerlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen berücksichtigt, empfehlen wir zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung, um sich von lizenzierten Experten neutral begleiten zu lassen.
Disclaimer: Die hier dargestellten Systemvergleiche dienen rein informatorischen Zwecken und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Steuervergleich: Sonderausgabenabzug vs. Zulagenförderung
Die steuerliche Ausrichtung unterscheidet das Altersvorsorgedepot grundlegend von der Rürup-Rente. Während die Rürup-Rente primär auf eine hohe steuerliche Entlastung in der Ansparphase ausgelegt ist, kombiniert das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 direkte Zulagen mit einem zusätzlichen steuerlichen Sonderausgabenabzug. Für Selbständige und Gutverdiener ist diese Unterscheidung entscheidend, da sich die optimale Vorsorgestrategie nach der persönlichen Steuerlast und der gewünschten Flexibilität richtet. Unser Vorsorgewissen Informationsportal hilft Ihnen dabei, die für Sie passende Struktur zu identifizieren.
| Merkmal | Rürup-Rente (Basisrente) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Steuerlicher Abzug | Bis zu 29.344 Euro (2025) voll absetzbar[3] | Sonderausgabenabzug im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen |
| Grundzulage | Keine Zulagenförderung | Bis zu 540 Euro jährliche Grundzulage |
| Kinderzulage | Keine Zulagenförderung | Bis zu 300 Euro je berechtigtes Kind |
| Laufende Besteuerung | Steuerfrei in der Ansparphase | Steuerfrei in der Ansparphase |
Gutverdiener profitieren bei der Rürup-Rente von einem enormen Sonderausgabenabzug. Im Jahr 2025 können Ledige bis zu 29.344 Euro steuerlich geltend machen[3]. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern verdoppelt sich dieser Höchstbetrag auf 58.688 Euro. Im Gegensatz dazu setzt das Altersvorsorgedepot ab 2027 auf ein duales System: Neben dem Sonderausgabenabzug erhalten Sparer eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro sowie eine optionale Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind. Für kinderreiche Familien oder Sparer mit mittlerem Einkommen verschiebt sich die Attraktivität dadurch spürbar in Richtung des Depots. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die exakten Auswirkungen auf Ihre Sparrate unkompliziert simulieren.
Für Selbständige, die keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist die Rürup-Rente oft das einzige geförderte Basisprodukt mit hohem steuerlichem Hebel. Allerdings erkaufen Sie sich diesen Steuervorteil mit einer strikten Verrentungspflicht im Alter: Das Kapital ist unkündbar und nicht beleihbar. Das Altersvorsorgedepot hingegen soll eine flexible ETF-Kapitalanlage ermöglichen, bei der Sie flexibel einzahlen, aussetzen oder das Kapital im Alter wahlweise auch als Einmalzahlung entnehmen können. Die Wahl zwischen steuerlicher Sofortwirkung und langfristiger Flexibilität sollte daher individuell abgewogen werden.
Hinweis: Die steuerlichen Rahmenbedingungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können sich zukünftig ändern. Berechnungen und Vergleiche dienen nur der Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Flexibilität und Kapitalwahlrecht im Direktvergleich
Die Entscheidung zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und der klassischen Rürup-Rente (Basisrente) wird maßgeblich von Ihren persönlichen Bedürfnissen an Flexibilität und der gewünschten Form der Auszahlung beeinflusst. Während das Altersvorsorgedepot ab dem 62. Lebensjahr ein uneingeschränktes Kapitalwahlrecht bietet, unterliegt die Rürup-Rente einem gesetzlichen Rentenzwang. Das bedeutet, dass das Rürup-Guthaben im Alter ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden darf; eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen. Zudem ist eine Übertragung von Kapital aus einem bestehenden Rürup-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot gesetzlich nicht vorgesehen[1]. Wenn Sie detaillierte Hintergrundinformationen zu den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vergleichen suchen, finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal eine quellenbasierte und neutrale Aufarbeitung.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Rürup-Rente (Basisrente) |
|---|---|---|
| Kapitalauszahlung | Flexibles Kapitalwahlrecht (Einmalzahlung, Teilentnahmen oder Auszahlungsplan ab dem vollendeten 62. Lebensjahr) | Keine Einmalzahlung möglich (Ausschließliche Auszahlung als lebenslange Leibrente ab Alter 62) |
| Einzahlungen | Jederzeit flexibel anpassbare Sparraten und Beitragsferien ohne vertragliche Strafen | Flexible Beiträge und jährliche Sonderzahlungen zur gezielten Steueroptimierung möglich |
| Vertragswechsel | Einfacher Wechsel des Depotanbieters und Übertragung des Guthabens möglich | Übertragung zu einem anderen Anbieter stark eingeschränkt, Wechsel in ein AVD ist ausgeschlossen |
Gerade für Selbständige und Gutverdiener mit schwankenden Einnahmen ist die unterjährige Anpassbarkeit der Beiträge ein zentraler Faktor bei der Altersvorsorge. Beide Vorsorgewege erlauben es Ihnen, die Sparraten bei finanziellen Engpässen zu reduzieren, Sonderzahlungen zu leisten oder Beitragszahlungen temporär komplett auszusetzen. Der wesentliche Systemunterschied zeigt sich somit nicht primär in der Ansparphase, sondern erst in der Auszahlungsphase. Während die Rürup-Rente vor allem durch die hohe steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge in der Erwerbsphase punktet, bietet das Altersvorsorgedepot im Alter eine ungleich höhere finanzielle Selbstbestimmung. Um die individuellen Effekte von unterschiedlichen Einzahlungsstrukturen auf Ihr zukünftiges Kapital quellenbasiert zu vergleichen, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Bitte beachten Sie hierbei den rechtlichen Hinweis: Alle gezeigten Berechnungen dienen der reinen Information und Orientierung; sie stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Zielgruppen-Analyse: Wer profitiert von welchem Modell?
Die Entscheidung zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und der klassischen Rürup-Rente (Basisrente) hängt maßgeblich von Ihrer Erwerbssituation, Ihrer aktuellen Steuerprogression und Ihrem Wunsch nach Flexibilität ab. Während das Altersvorsorgedepot ab 2027 vor allem durch staatliche Zulagen, steuerfreie Wiederanlage und ein uneingeschränktes Kapitalwahlrecht besticht[1], fokussiert die Rürup-Rente eine lebenslange, pfändungssichere Leibrente. Für nicht-pflichtversicherte Selbstständige und Freiberufler ist die Basisrente ein wichtiges Fundament, da Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich hochgradig wirksam abgesetzt werden können. Das neue Depot hingegen ermöglicht es ab 2027 erstmals auch dieser Zielgruppe, von staatlich geförderten ETF-Depots ohne starren Rentenzwang zu profitieren[1].
| Zielgruppe | Rürup-Rente (Basisrente) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Nicht-pflichtversicherte Selbstständige | Ideal für eine insolvenzsichere Basisrente mit extrem hohem steuerlichen Abzug. | Sehr attraktiv für den flexiblen Vermögensaufbau mit ETF-Wahlrecht. |
| Gutverdiener und Angestellte | Starker Steuereffekt bei hohem Grenzsteuersatz, jedoch zwingende Verrentung. | Vorteilhaft durch Zulagen, Steuerstundung und die Option auf Kapitalauszahlung. |
| Familien und Renditeorientierte | Meist weniger attraktiv, da keine Kinderzulagen und eingeschränkte Vererbbarkeit. | Erste Wahl dank Kinderzulagen und chancenreicher Fondsanlage ohne Beitragsgarantie. |
Für Gutverdiener und junge Familien, die langfristig renditeorientiert und eigenverantwortlich vorsorgen möchten, erweist sich das Altersvorsorgedepot als hochgradig attraktiv. Durch staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich plus zusätzliche Kinderzulagen lässt sich der Vermögensaufbau stark beschleunigen[1]. Wer schwankende Einkünfte verzeichnet, schätzt zudem die Flexibilität des Depots, das im Gegensatz zu starren Rürup-Verträgen keine fixen Mindestbeiträge vorschreibt. Für eine präzise mathematische Gegenüberstellung können Sie Ihren individuellen Vorteil mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot berechnen. Falls Sie eine tiefergehende, persönliche Analyse bevorzugen, vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung den Kontakt zu lizenzierten und unabhängigen Finanzberatern.
Der direkte Systemvergleich: AVD vs. Rürup als Tabelle
Sowohl das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 als auch die bewährte Rürup-Rente (Basisrente) verfolgen das Ziel einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Doch die Wege dorthin unterscheiden sich für Selbstständige und Gutverdiener fundamental. Während die Rürup-Rente primär auf einen hohen steuerlichen Sonderausgabenabzug abzielt und eine lebenslange Leibrente vorschreibt, setzt das Altersvorsorgedepot auf flexible Kapitalanlagen, staatliche Zulagen und ein freies Kapitalwahlrecht[1]. Dies führt zu grundverschiedenen Rahmenbedingungen in den Bereichen Steuer, Vererbung und Pfändbarkeit, die Sie bei Ihrer langfristigen Planung berücksichtigen sollten.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Rürup-Rente (Basisrente) |
|---|---|---|
| Steuerliche Förderung | Zulagen und Sonderausgabenabzug über eine Günstigerprüfung (geplant bis zu 3.000 Euro Einzahlung pro Jahr) | Hoher Sonderausgabenabzug als Sonderausgabe (2025: bis zu 29.344 Euro für Ledige voll absetzbar) [4] |
| Auszahlungsphase | Flexibles Kapitalwahlrecht (Einmalzahlung, Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr oder Verrentung) | Kein Kapitalwahlrecht; ausschließlich Auszahlung als lebenslange Leibrente ab dem 62. Lebensjahr |
| Pfändungsschutz | In der Ansparphase geschützt, sofern der Vertrag staatlich gefördert wird | In der Ansparphase insolvenz- und pfändungssicher geschützt (Sonderschutz für Selbstständige) |
| Vererbbarkeit | Frei vererbbar (Zulagen und Steuervorteile müssen im Erbfall ggf. zurückgezahlt werden) | Eingeschränkt vererbbar (nur Verrentung an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Waisen möglich) |
| Kosten & Anlage | Kosteneffiziente ETF-Sparpläne ohne Versicherungsmantel möglich | Oft höhere Effektivkosten durch klassische Rentenversicherungstarife |
Die Entscheidung zwischen diesen beiden Modellen hängt stark von Ihrer individuellen Einkommenssituation und Ihrem Bedürfnis nach Flexibilität ab. Für Gutverdiener mit sehr hoher Steuerlast bietet die Rürup-Rente durch den enormen Sonderausgabenabzug die höchste unmittelbare Steuerersparnis. Wer hingegen flexibel investieren und im Alter frei über sein Kapital verfügen möchte, findet im Altersvorsorgedepot eine zeitgemäße Alternative. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die voraussichtliche Förderwirkung im Detail ermitteln.
Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Wege zur richtigen Entscheidung: Selbstentscheidung oder Beratung
Die Wahl zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und einer klassischen Rürup-Rente hängt stark von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihrer finanziellen Vorerfahrung ab. Während Gutverdiener und Selbstständige bei der Rürup-Rente von sehr hohen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten profitieren, bietet das Altersvorsorgedepot ab 2027 maximale Flexibilität bei der Fondsauswahl und Auszahlung[2]. Um Ihnen diesen Entscheidungsprozess zu erleichtern, stellen wir Ihnen auf unserem Portal zwei vollkommen gleichwertige Lösungswege bereit.
Wenn Sie Ihre Finanzen gerne selbst in die Hand nehmen, können Sie unser Vorsorgewissen Informationsportal nutzen, um tiefergehende Vergleiche und rechtliche Details zu studieren. Unser interaktiver Förderrechner Altersvorsorgedepot hilft Ihnen dabei, Ihre individuelle staatliche Förderung und das voraussichtliche Endkapital präzise zu ermitteln. Sobald die Entscheidung für das Depot feststeht, ermöglicht Ihnen unser Kriteriengestützter Anbietervergleich den direkten Vergleich führender Neobroker, um unkompliziert den passenden Partner für Ihren ETF-Sparplan zu finden.
Für anspruchsvollere Konstellationen, wie etwa wenn Sie als Selbstständiger schwankende Einkünfte absichern müssen oder eine detaillierte steuerliche Gegenüberstellung zur Rürup-Rente wünschen, reicht eine reine Online-Tabelle oft nicht aus. In solchen Fällen bietet unsere Unabhängige Beratungsvermittlung den idealen nächsten Schritt. Wir vermitteln Ihnen kostenfrei den Kontakt zu einem lizenzierten, unabhängigen Finanzberater, der Ihre persönliche Vorsorgesituation analysiert und eine maßgeschneiderte Empfehlung für Sie ausarbeitet.
| Ihr Vorsorge-Typ | Selbstentscheider (Digital) | Beratungssuchend (Persönlich) |
|---|---|---|
| Eignung | Sie möchten Kosten minimieren und Ihre ETF-Anlage eigenständig verwalten. | Sie wünschen eine umfassende, persönliche Analyse Ihrer steuerlichen Situation. |
| Kernwerkzeuge | Förderrechner Altersvorsorgedepot und Kriteriengestützter Anbietervergleich | Kostenfreie Unabhängige Beratungsvermittlung für ein Expertengespräch |
| Ihr nächster Schritt | Ermittlung der Förderquote und selbstständige Depoteröffnung | Vermittlung eines lizenzierten Partners für eine neutrale Beratung |
Häufig gestellte Fragen
- Was ist besser für Selbstständige: Altersvorsorgedepot oder Rürup?
- Für Selbstständige kommt es auf die Steuerlast und das Sicherheitsbedürfnis an. Wer ein hohes Einkommen hat und die Steuerlast sofort senken möchte, profitiert stark von der Rürup-Rente mit bis zu 29.344 Euro Abzug im Jahr 2025. Wer maximale Flexibilität, ETF-Anlage und ein Kapitalwahlrecht sucht, fährt ab 2027 mit dem Altersvorsorgedepot besser.
- Kann ich meinen Rürup-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?
- Nein, ein Wechsel oder die Übertragung des angesparten Kapitals von einem Rürup-Vertrag (Basisrente) in das neue Altersvorsorgedepot ist gesetzlich nicht vorgesehen. Rürup-Verträge können jedoch beitragsfrei gestellt werden, um ab 2027 zusätzlich ein Altersvorsorgedepot zu besparen.
- Wie hoch ist der Steuervorteil beim Altersvorsorgedepot ab 2027?
- Das Altersvorsorgedepot kombiniert direkte Zulagen wie eine jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro mit einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, um den für Sie vorteilhaftesten Weg zu ermitteln.
- Welchen Pfändungsschutz bietet die Rürup-Rente im Vergleich zum Altersvorsorgedepot?
- Die Rürup-Rente genießt in der Ansparphase einen gesetzlichen Pfändungs- und Insolvenzschutz, was sie besonders für selbstständig Tätige attraktiv macht. Das Altersvorsorgedepot bietet bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz ebenfalls Schutzmechanismen, die genauen Pfändungsregeln hängen jedoch von der Vertragsgestaltung ab.
- Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine lebenslange Rente wie bei Rürup?
- Nein, das Altersvorsorgedepot schreibt keine lebenslange Verrentung vor. Sparer profitieren ab dem 62. Lebensjahr von einem freien Kapitalwahlrecht. Sie können sich das Kapital als Einmalzahlung auszahlen lassen, einen Entnahmeplan einrichten oder es frei weiterverwalten, während Rürup zwingend monatlich auszahlt.
- Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?
- Im Rahmen der Altersvorsorge-Reform ab 2027 beträgt die staatliche Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Dies macht das Depot besonders für Familien mit Kindern attraktiv.
Quellen
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