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Bis wann kann ich noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein Kalender auf einem Schreibtisch zeigt auf das Datum 31. Dezember 2026 mit Notizunterlagen zur Altersvorsorge.

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Der Stichtag 31. Dezember 2026: Wann die Riester-Neuabschlussfrist endet

Ein Neuabschluss von Riester-Verträgen ist gesetzlich nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister keine alten Riester-Tarife mehr vertreiben, da mit dem gesetzlichen Stichtag die Nachfolge durch das Altersvorsorgedepot in Kraft tritt[1]. Wer vor diesem Stichtag einen rechtsgültigen Riester-Vertrag abschließt, genießt uneingeschränkten Bestandsschutz und kann die bisherige staatliche Förderung dauerhaft weiterführen.

Gesetzliche Grundlagen für den Vertriebsstopp und den Nahtlosübergang

Die juristische Grundlage für das Ende von Riester-Neuabschlüssen bildet das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG). Nach den geänderten Vorschriften des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes entfällt für Alt-Zertifizierungen mit Ablauf des 31. Dezember 2026 das Recht auf weiteren Vertrieb, womit bestehende Riester-Tarife im Neugeschäft automatisch ihre Zertifizierungsgrundlage verlieren. Der Gesetzgeber vollzieht damit einen nahtlosen Übergang von der Beitragsgarantie-basierten Riester-Rente hin zur neuen geförderten Kapitalmarktanlage, die mit dem Start des Altersvorsorgedepots ab Januar 2027 beginnt[2]. Für Anträge, die Ende 2026 eingereicht werden, ist eine rechtzeitige Bearbeitung durch den Anbieter erforderlich.

  • Stichtag 31. Dezember 2026: Letzter Termin für den rechtsgültigen Abschluss eines klassischen Riester-Vertrags.
  • Vertriebsstopp ab 1. Januar 2027: Gesetzliches Ende des Neugeschäfts für Tarife nach alter Zertifizierung.[3]
  • Garantierter Bestandsschutz: Alle bis Ende 2026 abgeschlossenen Verträge behalten ihre Zulagen und steuerlichen Vorteile unverändert bei.[3]
  • Neues System ab 2027: Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente für Neuabschlüsse vollständig ab.

Ob ein Abschluss im Jahr 2026 sinnvoll ist oder ob das Abwarten auf das neue System Vorteile bietet, hängt von individuellen Faktoren ab. Als neutraler Navigator unterstützen wir Sie dabei, die verbleibende Frist sowie die Kriterien für Ihre Entscheidung transparent abzuwägen.

Laufende Anträge am Stichtag: Welche Bearbeitungsfristen Ende 2026 gelten

Für den rechtsgültigen Abschluss eines Riester-Vertrags ist das bloße Absenden des Antragsformulars am 31. Dezember 2026 juristisch nicht ausreichend. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers dürfen Verträge nach alter Rechtslage ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr vertrieben oder neu abgeschlossen werden. Entscheidend für den Bestandsschutz ist das rechtswirksame Zustandekommen des Vertrags, also die Annahme des Antrags und die Ausstellung der Polizze durch das jeweilige Finanzinstitut vor dem Jahreswechsel[4]. Wer vor der Entscheidung steht, noch einen Altvertrag abzuschließen, muss die verfahrenstechnischen Vorläufe von Banken und Versicherungen einkalkulieren.

Verfahrensschritte und zeitlicher Vorlauf zum Jahresende 2026

  • Poststempel vs. Zugang: Der rechtzeitige Poststempel garantiert noch keinen Vertragsschluss. Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang beim Anbieter und dessen anschließende Annahmeerklärung.
  • Interner Bearbeitungsvorlauf: Finanzdienstleister benötigen für Identitätsprüfungen (wie PostIdent oder VideoIdent), Prüfungen zur Antragsannahme und die Policierung erfahrungsgemäß zwei bis drei Wochen.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Unvollständige Anträge oder fehlende Unterschriften führen nach dem 31. Dezember 2026 zur Ablehnung, da Nachbesserungen im neuen Kalenderjahr rechtlich nicht mehr für Altverträge verarbeitet werden dürfen.
  • Eingang des Erstbeitrags: Viele Anbieter verlangen zudem den fristgerechten Eingang des ersten Eigenbeitrags im laufenden Sparjahr, um die steuerliche Zuordnung für 2026 sicherzustellen.

Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands stellen viele Produktgeber den Vertrieb bestehender Riester-Tarife bereits einige Wochen vor dem Stichtag ein. Wer einen Abschluss plant, sollte die Unterlagen deshalb idealerweise bis Mitte November oder spätestens Anfang Dezember vollständig einreichen. Kommt die Annahme durch den Anbieter erst im neuen Jahr zustande, wird der Antrag abgelehnt. In diesem Fall verbleibt als geförderter Vorsorgeweg nur der neu geregelte Start des Altersvorsorgedepots ab 2027.

Bestandsschutz für Altverträge: Was nach dem 1. Januar 2027 weiterläuft

Alle Riester-Verträge, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 rechtsgültig unterzeichnet werden, genießen unbegrenzten gesetzlichen Bestandsschutz. Das bedeutet: Der Start der neuen Geförderten-Systematik zum 1. Januar 2027 hebt bestehende Verträge nicht auf. Als Sparerin oder Sparer behalten Sie sämtliche vertraglich vereinbarten Garantien sowie den Anspruch auf die bisherige staatliche Förderung unangetastet. Niemand wird gesetzlich dazu gezwungen, ein bestehendes Riester-Produkt aufzugeben oder in das neue Altersvorsorgedepot zu wechseln.

Die drei zentralen Säulen der Fortführung

  • Garantierte Mindestleistung: Die im Altvertrag vereinbarte Beitragsgarantie bleibt in vollem Umfang erhalten. Ihr Anbieter steht weiterhin in der Pflicht, das eingezahlte Kapital zur Verrentung abzusichern.
  • Bisheriges Zulagen- und Steuersystem: Sie erhalten weiterhin die gewohnte Grundzulage von bis zu 175 Euro jährlich sowie eventuelle Kinderzulagen nach dem bisherigen Recht. Auch der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuererklärung gilt unverändert weiter[5].
  • Flexibilität bei der Beitragszahlung: Sie können Ihren Riester-Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen oder die Sparrate anpassen, ohne dass dadurch der Bestandsschutz erlischt.

Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2027 für einen Wechsel entscheiden, bleibt diese Option grundsätzlich offen. Das Gesetz sieht vor, dass das Guthaben aus einem bestehenden Vertrag unter Übernahme der bisher aufgelaufenen Zulagen auf ein neues Produkt übertragen werden kann[6]. Ein übereilter Wechsel vor dem Stichtag ist daher nicht erforderlich, da Sie volle Handlungsfreiheit behalten.

Wechseloption ab 2027: Vom Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot

Inhaber bestehender Riester-Verträge stehen mit dem Start der Altersvorsorgereform ab dem 1. Januar 2027 vor zentralen Weichenstellungen[7]. Für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, garantiert der Gesetzgeber einen uneingeschränkten Bestandsschutz. Das bedeutet für Sie: Niemand wird gezwungen, ein funktionierendes Produkt aufzugeben. Gleichzeitig eröffnet die gesetzliche Regelung strukturierte Wege, um bestehendes Altersvorsorgevermögen oder künftige Sparbeiträge in das ertragsstärkere Altersvorsorgedepot zu überführen. Ein planvoller Riester-Wechsel sichert Ihnen dabei moderne Flexibilität bei voller Absetzbarkeit.

Die drei Modelle des Übergangs im Überblick

  • Verbleib im Altvertrag: Sie führen Ihren Vertrag mit der bisherigen Garantiestruktur (100-Prozent-Beitragsgarantie) und der gewohnten Zulagenförderung unverändert fort.
  • Umstellung der Beitragsförderung: Der Altvertrag bleibt bestehen, aber Sie erklären gegenüber Ihrem Anbieter, dass künftige Beiträge nach den neuen Regeln gefördert werden sollen.
  • Gesamtkapitalübertragung: Das bisher angesparte Gesamtkapital wird direkt in ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot transferiert. Bereits erhaltene Zulagen und steuerliche Vergünstigungen bleiben vollständig erhalten.

Der gesetzliche Rahmen sieht vereinfachte Abwicklungsprozesse vor. Die Abgabe der Erklärung gegenüber Ihrem Vertragspartner reicht aus, um die Weichen für die neue Förderung zu stellen. Beim Kapitaltransfer regelt das Gesetz strikte Obergrenzen für anfallende Wechselkosten, damit Ihr Guthaben nicht durch hohe Gebühren gemindert wird. Ein zentraler Punkt ist die Vermeidung einer eigenständigen Vertragskündigung: Wer seinen Vertrag vorzeitig kündigt und das Geld auszahlt, verliert rückwirkend sämtliche staatlichen Zulagen. Der direkte Übertrag von Anbieter zu Anbieter stellt hingegen die steuerneutrale Kontinuität Ihrer Vorsorge sicher.

Bitte beachten Sie, dass Berechnungen und Vergleiche der Orientierung dienen und stets die individuelle Lebenssituation berücksichtigen müssen. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Sonderfall Last-Minute-Abschluss: Für wen sich ein Riester-Start 2026 noch lohnt

Ein Neuabschluss eines Riester-Vertrags kurz vor dem Stichtag am 31. Dezember 2026 ist für bestimmte Zielgruppen trotz der anstehenden Systemreform finanziell zielführend. Wer mit geringem Eigenaufwand eine hohe Förderquote realisiert, nutzt die bisherige Förderstruktur optimal aus. Für Familien mit Kindern und Personen mit niedrigerem Einkommen bietet das bestehende Fördersystem eine verlässliche Hebelwirkung.

  • Hohe Zulagenquote bei Geringverdienern: Bei einem gesetzlichen Mindesteigenbeitrag von lediglich 60 Euro pro Jahr lösen bereits kleine eigene Sparbeiträge die volle staatliche Grundzulage von 175 Euro sowie die Kinderzulagen aus.
  • Vollständige Beitragsgarantie: Die klassische Riester-Rente garantiert nominal 100 Prozent der eingezahlten Eigenbeiträge und erhaltenen Zulagen zum Rentenbeginn, was risikoaversen Sparern maximale Stabilität sichert.
  • Option auf künftigen Transfer: Durch den gesetzlich verankerten Bestandsschutz bleiben erworbene Rechte vollumfänglich geschützt, während ab 2027 die Möglichkeit besteht, das Vertragskapital in das neue Altersvorsorgedepot zu übertragen.

Bei der Abwägung zwischen der etablierten Riester-Rente und dem ab 2027 verfügbaren Altersvorsorgedepot steht das Verhältnis von Garantie und Renditechance im Mittelpunkt. Das künftige Fördersystem verzichtet auf die strikte Beitragsgarantie, was höhere Aktienquoten und renditestärkere ETF-Anlagen ermöglicht. Demgegenüber steht Riester für eine garantierte nominale Absicherung. Wer vorrangig Beitragsgarantien sucht und über die Zulagenstruktur eine direkte Förderrendite von über 50 Prozent erreicht, findet im Last-Minute-Abschluss 2026 eine rentable Basis.

Wir raten dazu, vor dem Jahresende 2026 die persönliche Förderquote präzise zu ermitteln. Sofern die staatlichen Zulagen einen Großteil der Einzahlungen abdecken, bleibt ein Riester-Abschluss vor dem Systemwechsel eine mathematisch fundierte Entscheidung. (Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Warum die Frist existiert: Der Systemwechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot

Das verordnete Ende für Riester-Neuabschlüsse zum 31. Dezember 2026 ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer grundlegenden Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Der Gesetzgeber entzieht den nach bisherigem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zugelassenen Verträgen zum Stichtag schrittweise die Vertriebserlaubnis. Hintergrund für diesen ordnungspolitischen Schnitt sind die strukturellen Schwächen des bisherigen Riester-Systems: Durch die gesetzliche Beitragsgarantie von 100 Prozent waren Anbieter gezwungen, das Kapital der Sparer überwiegend in zinsschwache Anleihen zu investieren. In Kombination mit vergleichsweise hohen Abschluss- und Verwaltungskosten führte dies bei vielen Verträgen zu einer unzureichenden Rendite.

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz verfolgt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Ziel, die private Vorsorge moderner, kostengünstiger und renditestärker zu gestalten. Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue Altersvorsorgedepot an die Stelle des bisherigen Riester-Neugeschäfts. Der wesentliche Unterschied liegt in der künftigen Wahlfreiheit bei Garantien und dem direkten Zugang zu ertragsstarken Anlageformen wie ETF-Sparplänen.

  • Ende der AltZertG-Vertriebszulassung: Anbieter dürfen ab dem 1. Januar 2027 keine Verträge nach den alten Zertifizierungskriterien mehr verkaufen.
  • BMF-Richtlinien zum Systemwechsel: Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, genießen vollständigen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden.
  • Fokus auf Kapitalmarktrendite: Durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien im Altersvorsorgedepot fließt das Ersparte künftig zu einem deutlich höheren Anteil in produktive Sachwerte.

Für Sie bedeutet dieser Systemwechsel eine klare Wegscheide: Wer noch 2026 einen Riester-Vertrag abschließt, entscheidet sich bewusst für das alte Fördermodell mit voller Beitragsgarantie, nimmt dafür jedoch die bekannten Kostennachteile in Kauf. Wer hingegen abwartet, nutzt ab 2027 die Flexibilität des Altersvorsorgedepots. Wir unterstützen Sie dabei, beide Wege sachlich gegenüberzustellen und die für Ihre Lebenssituation passende Vorsorgeform zu wählen.

Häufige Irrtümer zu Riester-Fristen und Kündigungen vor 2027

Rund um den Reformstart im Jahr 2027 kursieren verunsichernde Falschinformationen zur Zukunft bestehender Riester-Verträge. Der wichtigste Grundsatz lautet: Für alle vor dem 1. Januar 2027 geschlossenen Verträge gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz[8]. Sie sind keineswegs verpflichtet, Ihren Vertrag wegen der Einführung des neuen Systems zu kündigen. Sämtliche bis dahin erworbenen staatlichen Riester-Zulagen sowie die steuerlichen Vergünstigungen bleiben Ihnen in vollem Umfang erhalten. Eine vorschnelle Kündigung führt hingegen zu einer förderschädlichen Verwertung: In diesem Fall fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) alle gewährten Fördergelder komplett zurück und aufgelaufene Gewinne müssen nachversteuert werden.

Die Handlungsoptionen für Altverträge im Überblick

  • Weiterführung unter Alt-Regeln: Sie besparen Ihren Vertrag unverändert weiter und erhalten die bisherigen Zulagen sowie den gewohnten Sonderausgabenabzug.
  • Beitragsfreistellung (Ruhestellung): Wenn Sie ab 2027 keine weiteren Beiträge mehr einzahlen möchten, können Sie Ihren Riester-Vertrag ruhen lassen. Das bisherige Kapital verbleibt verzinst im Vertrag, ohne dass Förderung zurückgezahlt werden muss.
  • Geregelter Guthabenwechsel: Ab 2027 wird es möglich sein, das vorhandene Altersvorsorgevermögen ohne Förderverlust in ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen.
  • Förderschädliche Kündigung: Bei einer manuellen Auflösung vor Rentenbeginn gehen Zulagen und Steuervorteile verloren. Dieser Schritt ist finanzmathematisch fast immer nachteilig.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ruhe zu bewahren und den Stichtag 31.12.2026 keineswegs mit einem Kündigungszwang zu verwechseln. Wie sich der Systemwechsel konkret auf bestehende Riester-Verträge auswirkt, ermitteln wir für Sie transparent auf der Grundlage der BMF-Vorgaben. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal stellen wir Ihnen hierzu sachliche Vergleiche und Entscheidungshilfen zur Verfügung.

Entscheidungspfad vor Jahresende: So treffen Sie die richtige Vorsorgewahl

Vor dem Stichtag am 31. Dezember 2026 stehen unentschlossene Sparerinnen und Sparer vor einer strategischen Wahl. Wer bis zum Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt, sichert sich den gesetzlichen Bestandsschutz und behält ab 2027 die freie Option, im Alt-System zu verbleiben oder in die neue Förderung zu wechseln[9]. Um die individuell passende Entscheidung zu treffen, empfehlen wir eine strukturierte Bestandsaufnahme der persönlichen Förderberechtigung und Einkommensplanung.

Drei Schritte zur fundierten Entscheidung vor dem Stichtag

  • Bestandsaufnahme der Fördersituation: Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Grund- und Kinderzulagen sowie Ihre steuerliche Situation im aktuellen Kalenderjahr.
  • Gegenüberstellung der Einzahlungsoptionen: Vergleichen Sie garantiefokussierte Altverträge mit den ertragsorientierten Marktchancen des kommenden Altersvorsorgedepots.
  • Festlegung des Entscheidungswegs: Bestimmen Sie, ob Sie Ihre Vorsorge eigenständig verwalten oder eine persönliche Beratung vorziehen.

Zur rechnerischen Gegenüberstellung steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Damit lassen sich Eigenbeiträge, staatliche Zulagen und die Kostenwirkung objektiv ermitteln. Weiterführende Hintergrundanalysen und rechtliche Rahmenbedingungen stellt unser Vorsorgewissen Informationsportal bereit.

Entscheidungsmatrix für Selbstentscheider und Beratungssuchende

KriteriumSelbstentscheider (Digital)Beratungssuchende
PräferenzEigenständige Produktauswahl und digitale VerwaltungPersönlicher Austausch und individuelle Bedarfsanalyse
Empfohlenes ToolFörderrechner AltersvorsorgedepotUnabhängige Beratungsvermittlung
OrientierungshilfeKriteriengestützter AnbietervergleichStrukturierte Expertenberatung vor dem Wechsel

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden: Eine sachliche Vorbereitung vor Jahresende schafft verlässliche Orientierung für Ihre finanzielle Zukunft. Sämtliche Modellrechnungen dienen der neutralen Information und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu welchem Stichtag kann ich noch einen Riester-Vertrag abschließen?
Ein Neuabschluss einer Riester-Rente ist bis spätestens 31. Dezember 2026 möglich. Ab dem 1. Januar 2027 treten die Regelungen des Altersvorsorgereformgesetzes in Kraft, nach denen alte Riester-Tarife nicht mehr vertrieben werden dürfen.
Reicht es aus, den Riester-Antrag am 31. Dezember 2026 abzusenden?
Nein, der Vertrag muss bis zum 31. Dezember 2026 von der Versicherung oder Bank rechtswirksam angenommen und policiert worden sein. Ein bloßer Poststempel am Stichtag reicht oft nicht aus, weshalb Sie den Antrag einige Wochen vor Jahresende stellen sollten.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag ab 2027?
Für alle bis zum 31. Dezember 2026 geschlossenen Verträge gilt ein uneingeschränkter Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag unverändert weiterführen und erhalten weiterhin die bisherigen staatlichen Zulagen wie die Grundzulage von 175 Euro.
Kann ich ab 2027 von Riester in das neue Altersvorsorgedepot wechseln?
Ja, Sie können durch eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter in die neue Förderung des Altersvorsorgedepots wechseln. Dabei bleibt Ihr bereits aufgebautes Kapital erhalten und es gehen keine bisher gewährten Zulagen verloren.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um das Altersvorsorgedepot zu nutzen?
Nein, eine Kündigung ist keinesfalls erforderlich und meist nachteilig. Bei einer Kündigung müssten Sie erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Besser ist eine Beitragsfreistellung oder die Übertragung des Guthabens in das neue Altersvorsorgedepot.
Für wen lohnt sich ein Riester-Abschluss noch kurz vor Ende 2026?
Ein Neuabschluss vor dem 31. Dezember 2026 kann sich insbesondere für Geringverdiener mit mehreren Kindern lohnen, da sie von hohen Kinderzulagen bei geringem Eigenbeitrag profitieren.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]deutsche-rentenversicherung.de
  3. [3]bundesfinanzministerium.de
  4. [4]volksbanking.de
  5. [5]deutsche-rentenversicherung.de
  6. [6]bundesfinanzministerium.de
  7. [7]bundesfinanzministerium.de
  8. [8]bundesfinanzministerium.de
  9. [9]bundesfinanzministerium.de
  10. [10]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  11. [11]bundesfinanzministerium.de
  12. [12]deutsche-rentenversicherung.de
  13. []Altersvorsorgedepot Förderung für Familien mit Kindern ab 2027
  14. []Altersvorsorgedepot: App oder persönliche Beratung?
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