Altersvorsorgedepot oder Riester: die wichtigsten Unterschiede

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Der Paradigmenwechsel ab 2027: Vom Riester-Modell zum modernen Altersvorsorgedepot
Der grundlegende Unterschied zwischen Riester und dem neuen Altersvorsorgedepot (AVD) liegt in der Anlageform und der Beitragsgarantie: Während Riester eine 100-prozentige Beitragsgarantie vorschreibt und dadurch kaum Rendite erwirtschaftet, verzichtet das AVD ab 2027 auf diese Pflichtgarantie, um Ihnen über Aktien und ETFs langfristig deutlich höhere Renditechancen zu bieten. Die staatliche Förderstruktur aus Zulagen und Steuervorteilen bleibt in Grundzügen ähnlich, jedoch sinken die Produktkosten beim Depotmodell drastisch.
Warum der Gesetzgeber umdenkt: Das Ende der Riester-Rente
Die im Jahr 2002 eingeführte Riester-Rente leidet seit langem unter einem systemischen Problem: Der gesetzliche Zwang, alle eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn zu 100 Prozent garantieren zu müssen. Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld führte dies dazu, dass Anbieter das Geld der Sparer kaum noch in renditestarke Aktien investieren konnten, sondern in renditeschwache Staatsanleihen umschichten mussten. Zudem zehren hohe Gebühren an den Ersparnissen. Nach Berechnungen der Bürgerbewegung Finanzwende fließen bei einer typischen Riester-Rentenversicherung über eine Laufzeit von 30 Jahren durchschnittlich rund 24 Prozent der Beiträge und Zulagen direkt in die Kosten des Anbieters[1]. Mit der Rentenreform ab 2027 zieht die Bundesregierung die Konsequenz und schafft mit dem Altersvorsorgedepot eine moderne, kostengünstige Alternative.
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben | Keine Pflichtgarantie (höhere Aktienquote) |
| Anlagemöglichkeiten | Überwiegend festverzinsliche Wertpapiere | Breite Auswahl an ETFs, Fonds und Aktien |
| Kostenniveau | Sehr hoch (durchschnittlich 24 Prozent Kostenanteil) | Sehr gering (Depot- und ETF-Gebühren) |
| Staatliche Förderung | Grund- und Kinderzulagen plus Steuervorteil | Ähnliche Zulagen- und Steuervorteil-Logik |
| Flexibilität | Gering (starre Verträge, teurer Anbieterwechsel) | Hoch (einfacher Wechsel, freie Depotführung) |
Unser Ziel bei Vorsorgedepot-Lotse ist es, Ihnen als verlässlicher Partner Orientierung beim Übergang in dieses neue System zu bieten. Ob Sie als bestehender Riester-Sparer Ihren Altvertrag beibehalten oder wechseln sollten, hängt stark von Ihrer Lebenssituation ab. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie tiefergehende Leitfäden zu allen Optionen. Zudem ermöglicht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot einen ersten, transparenten Vergleich der Förderszenarien. Für eine maßgeschneiderte Lösung steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung, die Sie unkompliziert mit qualifizierten Fachleuten verbindet. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Beitragsgarantie im Vergleich: Absolute Sicherheit versus maximale Renditechance
Bei der klassischen Riester-Rente ist eine starre Beitragsgarantie von 100 % gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Anbieter zum Beginn der Auszahlungsphase sämtliche eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen garantieren müssen. Was auf den ersten Blick nach absoluter Sicherheit klingt, entpuppt sich in der Praxis oft als erhebliche Renditebremse: Um diese Zusage zu erfüllen, müssen die Anbieter einen Großteil des Kapitals in schwankungsarme, aber renditeschwache Rentenpapiere investieren. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot (AVD), das am 1. Januar 2027 startet, fällt diese gesetzliche Pflicht im Neugeschäft weg. Sparer können sich somit bewusst für Optionen ohne starre Beitragsgarantie entscheiden, was den Weg für eine Aktienquote von bis zu 100 % freimacht[2].
| Kriterium | Klassische Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Beitragsgarantie | 100 % zwingend vorgeschrieben | Wahlfrei (0 %, 80 % oder 100 % möglich)[2] |
| Maximale Aktienquote | Stark begrenzt (oft unter 30 %) | Bis zu 100 % (z. B. über ETFs) möglich |
| Langfristige Renditechance | Geringer durch defensives Sicherungsvermögen | Deutlich höher durch breite Aktienmarktanlage |
Der Verzicht auf eine starre Beitragsgarantie ermöglicht es beim Altersvorsorgedepot, das Kapital breit gestreut in globalen Aktien-ETFs anzulegen. Neben den Renditechancen spielen auch die Produktkosten eine entscheidende Rolle für Ihren langfristigen Vermögensaufbau. Während herkömmliche Riester-Rentenversicherungen oft hohe Effektivkosten zwischen 1,0 % und 1,5 % pro Jahr aufweisen[3], zeichnen sich ETF-basierte Depots durch wesentlich schlankere Kostenstrukturen aus. Wie sich dieser Kostenvorteil konkret auf Ihr späteres Endkapital auswirken kann, können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln. Für eine detaillierte Aufklärung über alle regulatorischen Aspekte steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Vergleiche dienen ausschließlich der Illustration und stellen keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Anlageoptionen und Renditepotenzial: Deckungsstöcke versus breit gestreute ETFs
Die herkömmliche Riester-Rente leidet seit Jahren an ihren starren gesetzlichen Anlagevorschriften. Da Anbieter verpflichtet sind, zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge zu einhundert Prozent zu garantieren, fließt ein Großteil des Kapitals in den sogenannten Deckungsstock der Versicherer. Dieses Sicherungsvermögen ist extrem konservativ und renditearm angelegt. In Kombination mit hohen Vertriebs- und Verwaltungskosten, deren jährliche Effektivkostenquote oft bei 1,5 Prozent oder höher liegt, bleibt für den echten Vermögensaufbau kaum Spielraum übrig[4]. Die Beitragsgarantie geht somit fast vollständig zulasten Ihrer langfristigen Rendite.
Das neue Altersvorsorgedepot bricht mit diesem starren Mechanismus. Da das Depot keine verpflichtende Beitragsgarantie vorschreibt, können Sie Ihre Beiträge zu einhundert Prozent in breit gestreute ETFs und renditestarke Aktienfonds investieren. Vertiefende Leitfäden hierzu bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal. Weil im Altersvorsorgedepot zudem auf teure Versicherungsmäntel verzichtet wird, fällt die Kostenbelastung deutlich geringer aus, was den Zinseszinseffekt über die Jahrzehnte maximiert.
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Anlageklasse | Vorwiegend rentenorientierter Deckungsstock | Breit gestreute ETFs, Fonds und Aktien |
| Beitragsgarantie | 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben | Keine Garantie für maximale Renditechancen |
| Kostenquote | Oft über 1,5 Prozent pro Jahr | Voraussichtlich unter 0,5 Prozent pro Jahr |
| Flexibilität | Sehr starr, Umschichtungen sind teuer | Eigenständiges und freies Handeln im Depot |
Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die langfristigen Auswirkungen unterschiedlicher Kosten und Renditeszenarien für Ihre eigene Situation transparent berechnen. Bitte beachten Sie: Alle gezeigten Berechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Die Kostenstruktur auf dem Prüfstand: Durchschnittliche Riester-Gebühren versus Depot-Kostendeckel
Neben der Frage der Absicherung stellt die Kostenstruktur den wohl größten Einflussfaktor auf Ihre spätere Rentenhöhe dar. Klassische Riester-Verträge stehen seit Jahren wegen ihrer hohen Gebühren in der Kritik. Laut einer Analyse der Bürgerbewegung Finanzwende weisen Riester-Rentenversicherungen eine durchschnittliche Effektivkostenquote von 1,67 Prozent pro Jahr auf[5]. Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil Ihrer eingezahlten Beiträge und Zulagen direkt von Vertriebs- und Verwaltungskosten aufgezehrt wird. Beim neuen Altersvorsorgedepot greift hingegen für staatlich zertifizierte Standardprodukte ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr, was die Kostenbelastung erheblich mindert.
| Kostenkriterium | Riester-Rente (klassisch) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Mittlere Effektivkosten | 1,67 % pro Jahr | Häufig deutlich unter 1,0 % |
| Gesetzlicher Kostendeckel | Kein allgemeiner Deckel | Maximal 1,0 % pro Jahr |
| Abschluss- und Vertriebskosten | Hoch (auf 5 Jahre verteilt) | Keine klassischen Provisionen |
| Wechselgebühren | Teils unbegrenzte Gebühren | Maximal 150 € vor Ablauf von 5 Jahren |
Die finanzielle Hebelwirkung dieses Unterschieds ist immens. Durch den Verzicht auf teure Abschlussgebühren und die strikte Deckelung der jährlichen Produktkosten verbleibt ein weitaus größerer Anteil Ihres Kapitals am Markt, um Rendite zu erwirtschaften. Schon eine um einen Prozentpunkt geringere jährliche Kostenbelastung kann dank des Zinseszinseffekts über eine Sparphase von 30 Jahren einen Unterschied von mehreren zehntausend Euro beim finalen Vorsorgevermögen ausmachen. Für wechselwillige Sparer wichtig zu wissen: Die Wechselkosten zum neuen Depot sind auf maximal 150 Euro in den ersten fünf Jahren begrenzt, danach ist der Wechsel gänzlich kostenfrei.
Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die Auswirkung reduzierter Gebühren auf Ihre private Altersvorsorge unkompliziert kalkulieren. Zudem bietet das Vorsorgewissen Informationsportal neutrale Analysen zur Reform. Für eine persönliche Begleitung steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung. Hinweis: Sämtliche Berechnungen und Vergleiche dienen der Illustration und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Staatliche Zulagen und Förderlogik: Gemeinsamkeiten und Detailverbesserungen ab 2027
Die staatliche Förderung bildet auch ab 2027 den Kern der geförderten privaten Altersvorsorge. Während die bisherige Riester-Rente eine starre Grundzulage von jährlich maximal 175 Euro bot, führt das neue Altersvorsorgedepot ein deutlich flexibleres und lohnenderes Fördersystem ein. Laut den offiziellen FAQ des Bundesfinanzministeriums steigt die maximale jährliche Grundzulage im neuen System auf bis zu 540 Euro[6]. Diese Summe berechnet sich nach einer gesetzlich festgelegten, zweistufigen Logik: Der Staat bezuschusst Ihre Einzahlungen mit einer Zulagenquote von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und weiteren 25 Prozent auf darüber hinausgehende Beiträge bis zu einer Höhe von 1.800 Euro. Für Sie als Riester-Sparer bedeutet dies eine erhebliche Steigerung der direkten staatlichen Unterstützung bei vergleichbarem oder optimiertem Eigenbeitrag, da die Zulagen direkt in die gewählte Fondsanlage fließen.
| Förderkriterium | Bisherige Riester-Rente | Neues Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Maximale Grundzulage | 175 Euro pro Jahr | Bis zu 540 Euro pro Jahr |
| Kinderzulage | Bis zu 300 Euro (geboren ab 2008) | 1:1-Förderung bis zu 300 Euro pro Kind |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro (unter 25 Jahren) | Einmalig 200 Euro (unter 25 Jahren) |
| Mindesteigenbeitrag | Individuell (60 Euro Sockelbetrag) | 120 Euro pro Jahr |
| Steuerabzug (Sonderausgaben) | Maximal 2.100 Euro | Wird stufenweise angepasst |
Neben dieser deutlich angehobenen Grundzulage bleibt die bewährte staatliche Unterstützung für Familien erhalten. Die Kinderzulage beträgt weiterhin bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr und wird im Verhältnis eins zu eins bezuschusst. Junge Sparer unter 25 Jahren profitieren zudem von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro bei Vertragsstart. Steuerlich bleibt das bewährte Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bestehen, wobei Ihre Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Um Ihre individuelle Fördersituation und das potenzielle Endkapital präzise zu kalkulieren, steht Ihnen unser neutrales Vorsorgewissen Informationsportal und der integrierte Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Seite. Bei vertiefenden Fragen vermittelt unsere Unabhängige Beratungsvermittlung Sie kostenfrei an lizenzierte Finanzberater für eine detaillierte Einzelprüfung. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)
Erweiterung des Förderkreises: Neue Perspektiven für Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige und Freiberufler markiert das neue Altersvorsorgedepot eine echte Wende in der staatlich geförderten Altersvorsorge. Während das alte Riester-System diese Gruppe weitgehend von der direkten Förderung ausschloss, sofern sie nicht gesetzlich pflichtversichert oder mittelbar über einen Ehepartner berechtigt waren, öffnet die Reform ab Januar 2027 den Förderkreis für alle selbstständig Erwerbstätigen[7]. Diese BMF-belegte Ausweitung ermöglicht es Ihnen erstmals, unkompliziert staatliche Zulagen für den Vermögensaufbau zu nutzen. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal bereiten wir diese gesetzlichen Änderungen transparent für Sie auf.
Wie Selbstständige staatliche Zulagen aktivieren
Um die vollen staatlichen Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich zu aktivieren, zahlen Sie Ihre Beiträge direkt in Ihr Altersvorsorgedepot ein[8]. Das Fördersystem ist optimal auf die Bedürfnisse von Freiberuflern abgestimmt: Es gibt keine starren Rentenversicherungsverträge mehr. Sie können Ihre Sparraten jederzeit flexibel anpassen oder bei Bedarf aussetzen, was bei schwankenden Einnahmen existenzielle Sicherheit bietet. Da das Depot ohne teure Beitragsgarantien auskommt, fließen Ihre Beiträge direkt in renditestarke ETFs.
| Kriterium | Altes Riester-System | Neues Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Förderberechtigung | Nur bei Pflichtversicherung oder über Ehepartner | Unmittelbar für alle Selbstständigen und Freiberufler |
| Staatliche Grundzulage | Bis zu 175 Euro jährlich | Bis zu 540 Euro jährlich |
| Beitragsgarantie | 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben | Keine Garantiepflicht für höhere Renditechancen |
| Flexibilität | Starr, Kündigung oder Beitragsfreistellung komplex | Flexibel anpassbare Sparraten je nach Auftragslage |
Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die voraussichtliche Kostenersparnis und das Endkapital im Vergleich zu ungeförderten Anlageformen berechnen. Wir begleiten Sie neutral auf dem Weg zu Ihrer Entscheidung. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, vermitteln wir Sie gerne an einen lizenzierten Experten über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung. Bitte beachten Sie: Die Berechnungen sind illustrativ und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Flexibilität in der Auszahlungsphase: Lebenslange Rente versus flexible Entnahmepläne
Die Auszahlungsphase offenbart einen der tiefgreifendsten Unterschiede zwischen den beiden Systemen. Während klassische Riester-Verträge durch einen strengen Verrentungszwang geprägt sind, bietet das Altersvorsorgedepot ab dem vollendeten 65. Lebensjahr deutlich flexiblere Optionen[6]. Riester-Sparer erhalten standardmäßig eine lebenslange Rente, wobei zu Beginn der Auszahlungsphase maximal 30 Prozent des Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden dürfen. Das Altersvorsorgedepot hingegen bricht diese Starrheit auf: Neben einer lebenslangen Absicherung sind strukturierte, zeitlich begrenzte Entnahmepläne bis zum 85. Lebensjahr möglich, um in den ersten Ruhestandsjahren über eine höhere Liquidität zu verfügen.
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Frühestmöglicher Abruf | Ab dem 62. Lebensjahr | Ab dem 65. Lebensjahr |
| Auszahlungsform | Überwiegend lebenslange Rente | Flexible Entnahmepläne oder Verrentung |
| Einmalige Kapitalentnahme | Maximal 30 Prozent bei Rentenbeginn | Flexible Teilentnahmen möglich |
| Verbleibendes Kapital | Verbleibt im Deckungsstock des Versicherers | Bleibt im Depot investiert und vererbbar |
Beide Altersvorsorgemodelle teilen sich ein zentrales steuerliches Prinzip: die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass Sie in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen profitieren, die Auszahlungen im Alter jedoch mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen. Da der Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, ergibt sich ein steuerlicher Vorteil. Beim Altersvorsorgedepot bleibt das nicht entnommene Kapital während der Auszahlungsphase weiterhin am Kapitalmarkt investiert, was zusätzliche Renditechancen bietet. Für eine detaillierte Gegenüberstellung der steuerlichen Aspekte und eine unverbindliche Hochrechnung können Sie das Vorsorgewissen Informationsportal nutzen oder Berechnungen mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot anstellen (Keine Anlageberatung i.S.d. Paragraph 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG).
Wechseln oder bleiben: Der strategische Übergang bestehender Riester-Verträge
Für Millionen von Riester-Sparern stellt sich mit dem Start der neuen geförderten Altersvorsorge im Jahr 2027 die entscheidende Frage, ob sie ihr bestehendes Vorsorgeguthaben übertragen oder im alten System verbleiben sollen. Der Gesetzgeber hat dafür eine direkte, förderunschädliche Übertragungsmethode in das neue Altersvorsorgedepot geschaffen. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie Ihr angespartes Kapital inklusive aller bisher erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile auf ein neues Depot übertragen, bleibt diese Förderung vollständig erhalten und es kommt zu keiner schädlichen Verwendung. Sie müssen das Kapital also nicht versteuern oder erhaltene Zulagen zurückzahlen, sofern der Übergang direkt in die neue Produktwelt erfolgt[6].
Der gesetzliche Kosten-Deckel und wichtige Fristen
Um Verbraucher vor überhöhten Gebühren beim Wechsel zu schützen, sieht das Reformgesetz eine klare gesetzliche Deckelung vor. Der annehmende Anbieter darf für den Transfer Ihres angesparten Guthabens eine Verwaltungspauschale von maximal 150 Euro in Rechnung stellen[6]. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für die ersten fünf Jahre nach dem Abschluss des neuen Vertrages. Ab dem sechsten Vertragsjahr ist ein solcher Wechsel für Sie sogar komplett kostenfrei möglich, was den Wettbewerb und Ihre Flexibilität langfristig sichert. Dennoch sollten Sie vor dem Wechsel die genauen Bedingungen Ihres aktuellen Riester-Vertrages prüfen.
- Prüfung bestehender Rentenzusagen und Garantien des Riester-Vertrages
- Vergleich der alten Verwaltungskosten mit den Depotgebühren des neuen Anbieters
- Berechnung der verbleibenden Laufzeit bis zum geplanten Renteneintritt
- Analyse der bisherigen Wertentwicklung und der zukünftigen Renditechancen im Depot
Ein strategischer Wechsel bietet vor allem jüngeren Sparern erhebliche Chancen auf eine höhere Rendite durch ETFs, während ältere Sparer von den alten Garantiezusagen profitieren können. Zur präzisen Abwägung empfiehlt sich die Nutzung digitaler Werkzeuge. Unser Förderrechner Altersvorsorgedepot hilft Ihnen dabei, die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels transparent zu berechnen. Für eine tiefere Analyse Ihrer individuellen Situation können Sie zudem auf das Vorsorgewissen Informationsportal zugreifen. Bitte beachten Sie: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Hauptunterschied zwischen Riester und dem Altersvorsorgedepot?
- Der wichtigste Unterschied liegt in der Beitragsgarantie und der Kapitalanlage. Während Riester-Verträge eine gesetzliche Garantie von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge vorschreiben, verzichtet das Altersvorsorgedepot ab 2027 auf diese Pflicht. Dadurch kann Ihr Kapital im Depot flexibler und rentabler in ETFs und Aktienfonds investiert werden. Dies führt langfristig zu deutlich höheren Renditechancen bei gleichzeitig geringeren Vertragskosten.
- Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot im Vergleich zu Riester?
- Klassische Riester-Policen sind für hohe Gebühren bekannt. Laut einer Untersuchung der Bürgerbewegung Finanzwende betragen die Effektivkosten bei Riester-Rentenversicherungen im Durchschnitt rund 1.67 Prozent pro Jahr. Beim neuen Altersvorsorgedepot wird für zertifizierte Standarddepots ein Kostendeckel von maximal 1.0 Prozent eingeführt. Durch die Anlage in kostengünstige ETFs können die tatsächlichen Verwaltungsgebühren sogar noch deutlich darunter liegen.
- Bleibt die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot erhalten?
- Ja, die bewährte Förderung bleibt bestehen und wird verbessert. Ab 2027 erhalten Sparer beim Altersvorsorgedepot eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr (statt bisher maximal 175 Euro bei Riester). Auch die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind bleibt erhalten. Zudem können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, was die Förderquote weiter erhöht.
- Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag in das Altersvorsorgedepot übertragen?
- Ja, das Gesetz sieht eine Wechseloption vor. Sie können Ihr angespartes Riester-Kapital ab 2027 förderunschädlich in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Die Wechselkosten sind gesetzlich gedeckelt: Bei einem Wechsel vor Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss dürfen maximal 150 Euro berechnet werden, danach ist die Übertragung gebührenfrei. Ein Wechsel will jedoch gut überlegt sein und sollte individuell geprüft werden.
- Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderfähig?
- Ja, dies ist ein wesentlicher Unterschied zum alten System. Während Selbstständige und Freiberufler beim klassischen Riester in der Regel nicht unmittelbar förderberechtigt waren, wird der Förderkreis ab 2027 im Rahmen der Reform erweitert. Selbstständige können das Altersvorsorgedepot voll nutzen, staatliche Zulagen erhalten und von den steuerlichen Vorteilen der privaten Altersvorsorge profitieren.
- Wie flexibel ist die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot?
- Das Altersvorsorgedepot bietet in der Auszahlungsphase mehr Flexibilität als Riester. Riester-Verträge verlangen zwingend eine lebenslange monatliche Leibrente ab dem Renteneintritt. Beim Altersvorsorgedepot können Sie ab dem 65. Lebensjahr flexiblere Auszahlungspläne wählen, beispielsweise zeitlich befristete Entnahmen oder Teilauszahlungen. Die nachgelagerte Besteuerung im Alter bleibt bei beiden Modellen grundsätzlich bestehen.
Quellen
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