VorsorgedepotLotseFörderung berechnen

Gilt für meinen alten Riester-Vertrag das neue Fördersystem?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein Ordner mit Riester-Vertragsunterlagen liegt neben einem modernen Tablet mit der Anzeige eines digitalen Altersvorsorgedepots auf einem Schreibtisch.

Kostenlose Beratung anfragen

Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Grundprinzip Bestandsschutz: Warum Ihr alter Riester-Vertrag nicht automatisch wechselt

Für alle vor dem 1. Januar 2027 geschlossenen Riester-Verträge gilt ein uneingeschränkter gesetzlicher Bestandsschutz. Ihr bestehender Riester-Vertrag verbleibt somit automatisch im bisherigen Fördersystem und wechselt nicht von selbst, auch wenn Sie ab 2027 zusätzlich ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen. Das neue Fördersystem greift für Altverträge erst dann, wenn Sie gegenüber Ihrem Anbieter eine ausdrückliche Wechselerklärung abgeben.

Rechtliche Grundlagen und Wahlmöglichkeiten für Bestandssparer

Der Gesetzgeber hat im Reformgesetz klare Vorgaben geschaffen, um den Vertrauensschutz von Millionen Sparern zu garantieren. Wer seinen Vertrag vor dem Stichtag abgeschlossen hat, behält die vereinbarten Konditionen, Garantiebestimmungen und Förderstrukturen unverändert bei. In unserer täglichen Beratungspraxis stellen wir fest, dass häufig Unklarheit darüber besteht, ob eine Neueröffnung automatisch Altverträge mitzieht. Wir können an dieser Stelle Entwarnung geben: Es gibt keinen automatischen Übergang der Altverträge in die neuen Förderregeln.

  • Unveränderte Fortführung: Der Altvertrag läuft im bestehenden Fördersystem mit den bisherigen Zulagen und Mindesteigenbeitragsregeln weiter.
  • Optionale Systemumstellung: Sie können per schriftlicher Erklärung ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln, während das Vertragsprodukt selbst unverändert bleibt.
  • Geförderter Anbieterwechsel: Das Übertragen des Kapitals auf ein neues Altersvorsorgedepot ist möglich, stellt jedoch einen eigenständigen Schritt dar, bei dem Wechselgebühren anfallen können.

Sparer haben somit volle Entscheidungsfreiheit und können in Ruhe prüfen, welche Kombination aus Altvertrag und neuem Depot zu ihrer persönlichen Lebensplanung passt. Wenn Sie Ihren Altvertrag ruhen lassen, bleiben die bereits erworbenen staatlichen Zulagen in vollem Umfang erhalten und gehen nicht verloren.

Die rechtliche Systemzuordnung: Wie Altverträge und neue Produkte nebeneinanderstehen

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfasst und verwaltet jeden geförderten Altersvorsorgevertrag strikt auf individueller Vertragsebene. Wenn Sie vor dem 1. Januar 2027 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, genießt dieser umfassenden Bestandsschutz. Das bedeutet: Der Altvertrag verbleibt rechtlich eigenständig in der bisherigen Fördersystematik, solange Sie nicht ausdrücklich einen Wechsel in das neue Fördersystem erklären. Der Abschluss eines neuen geförderten Produkts, wie dem ab 2027 wählbaren Altersvorsorgedepot, führt keineswegs zu einer automatischen Umstellung oder Verschmelzung Ihres bestehenden Vertrags. Was konkret mit Ihrem geschieht, bleibt damit vollkommen in Ihrer Hand.

Dokumentation auf Vertragsebene und die Rolle der ZfA

Die ZfA führt für jede vorsorgeberechtigte Person ein individuelles Zuordnungskonto, auf dem Verträge getrennt nach Fördersystemen geführt werden. Jeder Vertrag erhält ein eindeutiges Zertifizierungsmerkmal. Dadurch ist verbindlich geregelt, welche Rechenregeln für Mindesteigenbeitrag, Grundzulage und Kinderzulage für welches Produkt greifen. Beide Systemwelten existieren somit vollkommen unabhängig voneinander in Ihrem Portfolio.

  • Altverträge: Unterliegen der bisherigen einkommensabhängigen Regel für den Mindesteigenbeitrag sowie den bisherigen Zulagensätzen und Beitragsgarantien.
  • Neuverträge: Erhalten die neuen Förderquoten ohne Beitragsgarantiezwang und werden anhand der vereinfachten Bemessungsgrundlage geführt.
  • Erhalt von Bestandsschutz: Beitragszahlungen in den Altvertrag lösen weiterhin die gewohnte Förderung aus, auch wenn Sie parallel ein gefördertes Altersvorsorgedepot besparen.

Diese klare rechtliche Trennung verhindert ungewollte Systemwechsel. Für Sie bedeutet das maximale Flexibilität: Sie können Ihren bestehenden Vertrag unberührt weiterbesparen oder ruhen lassen und gleichzeitig von den Renditechancen der neuen Produktwelt profitieren. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Entscheidung beide Förderstrukturen sorgfältig nebeneinander abzuwägen.

Das Szenario Doppelvertrag: Welches Fördersystem gilt, wenn Sie ein neues Depot eröffnen?

Wenn Sie ab 2027 ein neues gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen und gleichzeitig Ihren bestehenden Riester-Vertrag fortführen, existieren zwei unterschiedliche Förderwelten nebeneinander. Der Altvertrag verbleibt durch den gesetzlichen Bestandsschutz automatisch in der bisherigen Fördersystematik, solange Sie keine ausdrückliche Wechselerklärung abgeben. Das neu eröffnete Depot hingegen unterliegt vom ersten Tag an der neuen Förderlogik mit einkommensunabhängigen Matchings und geänderten Zulagensätzen.

Aufteilung von Eigenbeiträgen und maximalen Höchstgrenzen

Die parallele Besparung zweier Verträge erfordert eine präzise Abstimmung der Eigenbeiträge. Im alten System richtet sich der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage nach 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen)[1]. Im neuen Fördersystem ab 2027 gilt ein vereinfachter Sockelbeitrag sowie ein prozentuales Matching auf die eigenen Sparbeiträge. Wenn Sie beide Verträge besparen, müssen die gesetzlichen Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug beachtet werden. Um Überförderungen oder unvollständige Zulagen zu vermeiden, können Sie Ihren Altvertrag auch ruhen lassen und den vollen staatlichen Zuschuss im neuen Depot konzentrieren.

  • Rechtliche Trennung: Der Abschluss eines neuen Altersvorsorgedepots führt nicht automatisch zu einem Systemwechsel Ihres bestehenden Riester-Vertrags.
  • Systemwechsel: Erklären Sie bei einem Altvertrag den Wechsel in das neue Fördersystem, gelten die neuen Regeln gezielt für die zukünftige Besparung.
  • Effizienz der Beitragsaufteilung: Die Aufteilung von Eigenbeiträgen auf zwei Verträge erfordert eine genaue Abstimmung, um Förderlücken zu vermeiden.

Die Entscheidung zwischen paralleler Besparung, Ruhendstellung des Altvertrags oder vollständiger Übertragung hängt von Ihren individuellen Vertragskonditionen und verbleibenden Garantien ab. Wir empfehlen eine genaue finanzmathematische Prüfung der Gesamtwirkung. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Freiwilliger Systemwechsel: Wie Sie Ihren Altvertrag in die neue Fördersystematik übertragen

Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag weiterführen möchten, aber von den neuen staatlichen Förderregeln ab 2027 profitieren wollen, müssen Sie den Vertrag nicht zwangsläufig auflösen oder das Ersparte umschichten. Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit vor, einen bestehenden Altvertrag unter Beibehaltung seiner bisherigen Konditionen ausschließlich in die neue Fördersystematik zu überführen. Das bedeutet: Die Produktstruktur und vertraglichen Konditionen bleiben bestehen, während für künftige Beiträge die neuen staatlichen Zuschüsse und Regeln angewendet werden.

Schritt für Schritt: So erklären Sie den Wechsel gegenüber Ihrem Anbieter

  • Prüfung der Vertragsdaten: Wir empfehlen, vorab die bestehenden Konditionen und Garantien Ihres Altvertrags sowie die Auswirkung der neuen Förderlogik genau zu analysieren.
  • Erklärung abgeben: Sie teilen Ihrem Anbieter mit, dass Sie für Ihren bestehenden Vertrag in das neue Fördersystem wechseln möchten.
  • Bestätigung und Anpassung: Der Anbieter stellt die Beitrags- und Abrechnungslogik für künftige Einzahlungen auf die neue Fördersystematik um und bestätigt Ihnen die Vertragsanpassung.
  • Anpassung der Eigenbeiträge: Nach der Umstellung zahlen Sie Ihre Beiträge gemäß den Anforderungen des neuen Fördersystems ein, um die volle staatliche Förderung zu sichern.

Ein zentraler Vorteil dieser Option liegt in der Bestandswahrung: Die ursprünglich vereinbarte Beitragsgarantie Ihres Altvertrags bleibt bei einem reinen Wechsel der Fördersystematik vollständig unberührt. Auch bereits erhaltene Riester-Zulagen und das angesparte Guthaben verbleiben unverändert im Vertrag. Dieser Weg eignet sich besonders für Sparer, die das gewohnte Sicherheitsniveau ihres Altvertrags schätzen, aber die veränderten Förderquoten oder vereinfachten Eigenbeitragsregeln nutzen möchten.

Kapitalübertrag ins Altersvorsorgedepot: Vollständiger Wechsel mit Guthaben

Wer das in einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital nicht im Altvertrag belassen möchte, kann nach Einführung der Reform eine vollständige Kapitalübertragung in das neue Altersvorsorgedepot veranlassen. Eine solche Übertragung erfolgt steuerlich unschädlich, sodass sämtliche in der Vergangenheit gewährten Zulagen und Steuervorteile in voller Höhe erhalten bleiben. Das bisherige Altersvorsorgevermögen geht direkt in den gewählten Zielvertrag über und bildet dort den Grundstock für die künftige ertragsorientierte Kapitalanlage. Zu beachten ist hierbei eine zentrale Sonderregel: Bereits in früheren Jahren gefördertes Kapital kann im Jahr der Übertragung nicht nochmals gefördert werden.

Gesetzliche Regelungen zu Wechselgebühren und Fristen

Damit der Wechsel für Sparer fair und kalkulierbar bleibt, gelten streng geregelte rechtliche Rahmenbedingungen. Die beim Wechsel anfallenden Wechselkosten sind durch den Gesetzgeber gebührenseitig gedeckelt, sodass keine überhöhten Stornogebühren das angesparte Vermögen schmälern. Zudem legen die Regularien klare Fristen für die Abwicklung fest. Sie sollten jedoch bedenken, dass der bürokratische Übertragungsprozess zwischen dem bisherigen Institut und dem neuen Depotanbieter eine gewisse Bearbeitungszeit erfordert.

  • Steuerfreie Übertragung: Der Wechsel erfolgt ohne förderschädliche Abzüge, womit der Erhalt der Zulagen rechtssicher garantiert ist.
  • Ausschluss der Doppelförderung: Übertragenes Eigenkapital und Altzulagen zählen im Wechseljahr nicht als neue förderfähige Eigenbeiträge.
  • Kostenobergrenze: Gesetzliche Gebührendeckel schützen das Vermögen vor unverhältnismäßigen Wechselspesen der Altanbieter.
  • Formale Abwicklung: Der Antrag muss ordnungsgemäß über den Neuanbieter gestellt werden, um Fristen und Rechtsfolgen einzuhalten.

Ein eigenmächtiges Kündigen des Altvertrags stellt ein erhebliches Risiko dar. Wird ein Riester-Vertrag manuell gekündigt, anstatt ihn im Wege des gesetzlich geregelten Kapitalübertrags zu übertragen, greift die schädliche Verwendung: Das Finanzamt fordert in diesem Fall alle bisher genossenen Zulagen und Steuerermäßigungen zurück. Ein nahtloser Wechsel über den zertifizierten Übertragungsweg schützt Sie verlässlich vor diesem Verlust.

Auswirkungen auf Mindesteigenbeitrag und Zulagen: Die mathematische Gegenüberstellung

Die Reform der privaten Altersvorsorge ersetzt die bisherige komplexe Berechnungslogik der Riester-Rente durch ein transparentes Zuschussmodell. Während im alten Riester-System der individuelle Mindesteigenbeitrag strikt an das vorjährige Bruttoeinkommen gekoppelt war, gilt im neuen Fördersystem ein pauschaler Mindestbeitrag. Dies vereinfacht die Beitragsplanung für Sparer erheblich, da Einkommensschwankungen keine automatische Beitragsanpassung mehr erfordern.

FörderkriteriumAltes Riester-SystemNeues Fördersystem
Berechnung MindestbeitragAbhängig vom Vorjahresbrutto (abzüglich Zulagen)Pauschaler Mindestbetrag
Grundzulagen-MechanismusFeste Zulage bei vollem EigenbeitragProzentualer Match auf Eigenbeitrag
Höchsteigenbeitrag / DeckelungFester Höchstbetrag inkl. ZulagenFörderung bis zu einem maximalen Eigenbeitrag
EinkommensprüfungJährliche Prüfung des BruttoeinkommensEntfällt für die Mindestbeitragshöhe

Im klassischen Riester-System ist der reguläre Mindesteigenbeitrag für die volle Grundzulage direkt an das Einkommen gekoppelt, was bei Gehaltsveränderungen zu Anpassungsbedarf führt. Im neuen System führt bereits ein flexibler, niedriger Eigenbeitrag zu einer direkten prozentualen Förderung. Die staatliche Förderung wächst im neuen Modell also direkt mit jedem eingezahlten Euro mit, ohne an eine starre Einkommensgrenze gekoppelt zu sein.

Für bestehende Riester-Verträge bleibt das alte Fördersystem ohne ausdrücklichen Wechselvorgang vollständig erhalten. Wer jedoch ab 2027 ein neues gefördertes Depot eröffnet, nutzt für diesen Vertrag automatisch die neue Prozentlogik. Wir empfehlen eine genaue Gegenüberstellung der individuellen Förderquote vor einer Übertragungsentscheidung. Hinweis: Die genannten Beispielrechnungen dienen der reinen Illustration und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Beitragsfreistellung als Alternative: Den alten Riester ruhen lassen und neu starten

Wenn Sie ab 2027 von den Chancen des neuen Fördersystems profitieren möchten, müssen Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag nicht zwingend auflösen oder übertragen. Nach den gesetzlichen Regelungen des Bundesministeriums der Finanzen besitzen Sie ein Recht auf Beitragsfreistellung. Bei dieser Option bleibt Ihr bisher aufgebautes Guthaben im Altvertrag liegen und verzinst sich nach den dortigen Bedingungen weiter. Sämtliche in der Vergangenheit gewährten staatlichen Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei vollständig erhalten, da keine förderschädliche Auflösung vorliegt.

Mechanik und Wechselwirkungen bei der Beitragsfreistellung

Durch die Beitragsfreistellung entkoppeln Sie Ihre bisherige Altersvorsorge von künftigen Einzahlungen. Ihre neuen Sparraten leiten Sie ab 2027 in ein neu eröffnetes Altersvorsorgedepot um, für das dann die neue Förderlogik gilt. Zu beachten ist dabei die strikte Trennung der Systeme: Die staatliche Förderung wird nicht doppelt gewährt, sondern bemisst sich ausschließlich nach den Eigenbeiträgen, die in das aktiv besparte Produkt fließen. Wenn Sie den alten Riester-Vertrag ruhen lassen, verbleibt dieser im ursprünglichen Regelsystem.

  • Garantieschutz wahren: Die im Altvertrag zugesagte Beitragsgarantie bleibt für das bestehende Kapital in voller Höhe bestehen.
  • Renditechancen nutzen: Neue Beiträge investieren Sie flexibel und ohne Beitragsgarantie-Anforderungen im neuen Depot.
  • Kostenstruktur prüfen: Laufende Fixkosten des ruhenden Altvertrags können das bestehende Guthaben über die Jahre vermindern.
  • Verwaltungsaufwand bedenken: Sie führen künftig zwei Verträge bei unterschiedlichen Anbieterstrukturen parallel.

Diese Strategie bietet eine ausgewogene Lösung für Sparer, die angespartes Kapital absichern und gleichzeitig für Neubeiträge moderne Kapitalmarktchancen nutzen wollen. Wir empfehlen, vor dieser Entscheidung die effektive Kostenbelastung Ihres ruhenden Riester-Vertrags genau zu prüfen. Hinweis: Sämtliche Darstellungen dienen der Orientierung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Entscheidungsmatrix für Riester-Sparer: Welcher Weg passt zu Ihrer Lebensplanung?

Die Entscheidung zwischen dem Verbleib im bisherigen Riester-System, einer Beitragsfreistellung oder dem Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot hängt maßgeblich von Ihren persönlichen Lebensumständen und finanziellen Zielen ab. Für Inhaber bestehender Verträge gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz, sodass Verträge wie gewohnt weitergeführt werden können. Jede Anpassung erfordert jedoch eine systematische Abwägung von Restlaufzeit, Renditeerwartungen, Beitragsgarantien und den effektiven Verwaltungskosten Ihres Altvertrages. Über die optimale Strategie entscheiden Sie anhand Ihrer persönlichen Präferenzen bezüglich Sicherheit, Flexibilität und Kapitalmarktorientierung.

Lebenssituation & PrioritätEmpfohlener WegStrategische Begründung
Hoher Garantiewunsch & kurze Restlaufzeit (unter 10 Jahre)Altvertrag unverändert weiterführenVoller Erhalt der Beitragsgarantie sowie Schutz vor Wechselgebühren bei absehbarer Rentenphase.
Hohe Renditeorientierung & lange Restlaufzeit (über 15 Jahre)Übertrag in das AltersvorsorgedepotNutzung breiter ETF-Anlagemöglichkeiten ohne Garantiekosten zur Maximierung der Renditechancen.
Hohe Altvertragskosten & Unklarheit über NeuvertragVertrag beitragsfrei stellen (ruhen lassen)Sicherung aller bisher erworbenen Zulagen ohne weitere Kosteneinzahlung bei voller Flexibilität.

Für die konkrete Umsetzungsplanung im Hinblick auf den Reformstart 2027 empfiehlt sich ein meilensteinbasierter Leitfaden. Analysieren Sie in einem ersten Schritt Ihre aktuellen Vertragsunterlagen bezüglich der jährlichen Standmitteilung, der Effektivkostenquote und der garantierten Mindestleistung. Falls Sie einen Wechsel zum Altersvorsorgedepot oder den Abschluss eines ergänzenden Neuvertrags erwägen, sollten Sie die Kostenstrukturen und eventuelle Übertragungsgebühren genau gegenüberstellen. Insbesondere der Einfluss des Alters bestimmt maßgeblich, ob die verbleibende Ansparphase ausreicht, um eventuelle Wechselkosten durch höhere Marktrenditen zu kompensieren.

Abschließend gilt es abzuwägen, über welchen Kanal Sie Ihre Entscheidung umsetzen möchten. Selbstentscheider, die ihre Anlageentscheidungen eigenständig treffen, können das Altersvorsorgedepot künftig direkt über digitale Plattformen verwalten. Wenn Sie jedoch Unsicherheiten bezüglich der Förderanrechnung, der familiären Zulagenverteilung oder der Frage haben, ob Sie Ihren Riester-Vertrag ruhen lassen sollten, bietet eine unabhängige Fachberatung vertrauenswürdige Orientierung. Eine vorschnelle Kündigung führt zu schädlichen Rückforderungen staatlicher Zulagen und sollte zwingend vermieden werden.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das neue Fördersystem automatisch für meinen bestehenden Riester-Vertrag?
Nein, für alle bis zum 31. Dezember 2026 geschlossenen Riester-Verträge gilt ein umfassender Bestandsschutz. Ihr Altvertrag läuft unverändert im bisherigen Fördersystem weiter, es sei denn, Sie erklären gegenüber Ihrem Anbieter aktiv den Wechsel in die neue Fördersystematik oder übertragen das Guthaben.
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag, wenn ich 2027 ein Altersvorsorgedepot eröffne?
Wenn Sie ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen, läuft Ihr alter Riester-Vertrag unberührt im bisherigen System weiter. Beide Verträge stehen rechtlich nebeneinander. Sie können den Altvertrag aktiv weiterbesparen, ihn beitragsfrei stellen oder das Kapital im Rahmen der Wechselregeln auf das neue Depot übertragen.
Kann ich die Fördersystematik wechseln, ohne meinen alten Riester-Vertrag zu kündigen?
Ja, das Gesetz sieht vor, dass Sie durch eine formlose Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln können. Dabei bleiben die sonstigen Tarifkonditionen Ihres Altvertrages wie die vereinbarte Beitragsgarantie vollständig erhalten.
Welche Kosten entstehen bei der Übertragung meines Riester-Guthabens in ein Altersvorsorgedepot?
Die Wechselkosten für die Übertragung von gefördertem Altersvorsorgevermögen sind gesetzlich gedeckelt. Nach einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren darf der abgebende Anbieter keine Wechselgebühr verlangen, während der neue Anbieter maximal 150 Euro als Verwaltungspauschale berechnen darf.
Verliere ich meine Beitragsgarantie, wenn ich mit dem Riester-Vertrag in das neue Fördersystem wechsle?
Nein, bei einem reinen Wechsel der Fördersystematik unter Beibehaltung des bisherigen Riester-Vertrages bleibt Ihre vereinbarte 100 Prozent Beitragsgarantie bestehen. Erst wenn Sie das Kapital vollständig in ein neues Altersvorsorgedepot ohne Garantie übertragen, entfällt der Garantiemantel zugunsten höherer Renditechancen.
Wie verändert sich das Mindestalter für die Auszahlungsphase im neuen Fördersystem?
Für Verträge in der neuen Fördersystematik gilt für den Beginn der Auszahlungsphase ein Mindestalter von 65 Jahren. Bei Riester-Altverträgen im bisherigen System bleibt die vereinbarte Altersgrenze von 60 beziehungsweise 62 Jahren weiterhin bestehen.

Quellen

  1. [1]finanztip.de
  2. [2]bundesfinanzministerium.de
  3. [3]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  4. [4]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  5. [5]finanztip.de
  6. []Ab welchem Alter lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
  7. []Gehen Riester-Zulagen beim Wechsel zum Altersvorsorgedepot verloren?
  8. []Riester-Rente behalten oder zum Altersvorsorgedepot wechseln
  9. []Riester-Vertrag ruhen lassen oder zum Altersvorsorgedepot wechseln?
  10. []Soll ich von Riester zum Altersvorsorgedepot wechseln?
  11. []Was kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot
  12. []Was passiert mit meinem Riester-Vertrag beim Altersvorsorgedepot?
  13. []Wie hoch ist der Mindestbeitrag beim Altersvorsorgedepot?

Kostenlose Beratung anfragen

Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.