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Kann ich meinen Riester-Vertrag ab 2027 weiter besparen?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Infografik zum Bestandsschutz von Riester-Verträgen ab 2027 mit Gegenüberstellung von Weiterbesparung und Wechsel.

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Bestandsschutz ab 2027: Die gesetzliche Grundlage für Altverträge

Mit dem Inkrafttreten der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 gilt für alle bestehenden Riester-Verträge ein unbefristeter gesetzlicher Bestandsschutz nach § 5 Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen haben, müssen Sie keinerlei überstürzte Entscheidungen treffen oder Verträge vorschnell kündigen. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, garantiert der Gesetzgeber einen uneingeschränkten Bestandsschutz[1], sodass diese rechtssicher weitergeführt und bespart werden dürfen.

Die Kernelemente des gesetzlichen Bestandsschutzes

  • Unbefristetes Weiterbesparen: Sämtliche vor 2027 geschlossenen Verträge können Sie wie gewohnt mit Ihren monatlichen oder jährlichen Beiträgen fortführen.
  • Erhalt der Fördersystematik: Die bisherige staatliche Zulagenförderung aus Grundzulage (175 Euro[2] pro Jahr) und Kinderzulagen (185 Euro[2] für bis Ende 2007 geborene Kinder; 300 Euro[2] für ab 2008 geborene Kinder) bleibt unverändert erhalten.
  • Fortbestand der Vertragsgarantien: Die mit Ihrem Anbieter vertraglich vereinbarte Beitragsgarantie behält ihre volle Gültigkeit.
  • Gesetzlicher Annahmestopp: Finanzinstitute und Versicherer dürfen ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Riester-Verträge nach dem Altmodell mehr anbieten.

Neben den direkten Zulagen bleibt auch der steuerliche Sonderausgabenabzug für Altverträge nach § 10a EStG in gewohnter Weise bestehen. Sofern die steuerliche Günstigerprüfung über das Finanzamt einen höheren Vorteil als die reine Zulagenförderung ergibt, wird dieser Differenzbetrag im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung weiterhin angerechnet.

Für bestehende Riester-Sparer entfällt damit jeglicher Druck zu einem spontanen Handeln. Sie behalten die volle Flexibilität und Kontrolle über Ihre Altersvorsorge. Sie können in aller Ruhe prüfen, ob Sie Ihre Riester-Rente behalten und unverändert besparen möchten, oder ob sich für Ihre persönliche Lebensplanung ein Wechsel lohnt. Was genau mit Ihrem Riester-Vertrag geschieht, ordnen wir im Vorsorgewissen Informationsportal transparent und faktenbasiert für Sie ein.

Fördersystematik für Bestandssparer: Grundzulage und Kinderzulagen

Für Sparer, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen haben, greift ein umfassender gesetzlicher Bestandsschutz. Wenn Sie Ihren Vertrag fortführen möchten, müssen Sie keine Anpassungen vornehmen: Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag auch ab 2027 unverändert weiter besparen. Die bisherige Fördersystematik bleibt für Sie in vollem Umfang erhalten, während Anbieter ab dem Stichtag keine neuen Riester-Verträge mehr vertreiben dürfen. Das bedeutet, dass Sie weder Ihren Zulagenanspruch noch die steuerlichen Rahmenbedingungen verlieren, solange der Vertrag aktiv bespart wird.

Zulagenstruktur und Mindesteigenbeitrag

Die Mechanik der staatlichen Förderung basiert weiterhin auf dem Zusammenspiel von Eigenbeiträgen, direkten Zulagen und einem möglichen steuerlichen Sonderausgabenabzug. Um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu sichern, müssen Förderberechtigte jährlich den sogenannten Mindesteigenbeitrag aufbringen. Dieser errechnet sich exakt aus 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres, vermindert um die dem Sparer zustehenden Zulagen. Der maximale geförderte Gesamtbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Kalenderjahr[3]; als Untergrenze gilt ein Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich[4].

  • Grundzulage: Jeder unmittelbar oder mittelbar Förderberechtigte erhält eine jährliche Grundzulage von 175 Euro[5] auf sein Vertragskonto gutgeschrieben.
  • Kinderzulage für ältere Kinder: Für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, beträgt die Zulage 185 Euro[5] pro Jahr.
  • Kinderzulage für jüngere Kinder: Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden, gewährt der Staat eine erhöhte Kinderzulage von 300 Euro[5] jährlich.
  • Günstigerprüfung über die Steuererklärung: Neben den Zulagen können Sie Ihre Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der steuerliche Vorteil den Zulagenanspruch übersteigt.

Sofern in einem Jahr nicht der volle Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird, kürzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) die staatlichen Zulagen verhältnismäßig. Für Familien mit mehreren Kindern lohnt sich die genaue Nachberechnung besonders, da die Zulagen einen großen Teil des erforderlichen Gesamtbeitrags abdecken können. Die dargestellten Berechnungen dienen als allgemeine Informationen und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Steuerliche Behandlung im Bestandsmodell: Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung

Für die Weiterbesparung von Riester-Altverträgen nach dem 1. Januar 2027 sieht der Gesetzgeber die uneingeschränkte Fortführung des bewährten Steuerprivilegs vor. Wenn Sie Ihren Vertrag im Bestand halten, können Sie Ihre geleisteten Eigenbeiträge zusammen mit den staatlichen Zulagen weiterhin jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen[6]. Dies gilt unverändert weiter, sofern die entsprechenden förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Finanzamt führt im Rahmen der jährlichen Veranlagung eine automatische Günstigerprüfung durch. Dabei stellt die Finanzbehörde die konkrete Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug der Summe der Ihnen zustehenden Zulagen gegenüber. Ist der steuerliche Minderungseffekt höher als der reine Zulagenanspruch, erhalten Sie die Differenz als Steuerrückerstattung ausgezahlt. Übersteigt die Zulage den Steuervorteil, bleibt die Zulagengutschrift bestehen und es erfolgt keine Nachforderung. Vor einer Entscheidung, ob Sie Ihren Riester-Vertrag behalten oder künftig umstellen möchten, lohnt sich daher die exakte Prüfung Ihrer persönlichen Steuerquote.

Steuerlicher AspektGesetzliche Regelung im BestandsmodellBedeutung für die Sparphase
SonderausgabenabzugGeltendmachung von bis zu 2.100 € jährlich gemäß § 10a EStGSenkt das zu versteuernde Einkommen direkt
GünstigerprüfungAutomatische Gegenrechnung von Zulagen und SteuervorteilGarantiert den jeweils höheren finanziellen Vorteil
Nachgelagerte BesteuerungBesteuerung der Rentenphase nach § 22 Nr. 5 EStGErträge und Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei

Der Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung bleibt auch für ab 2027 weiter besparte Verträge maßgeblich. Während Ihre Beiträge und die darauf erzielten Erträge in der Ansparphase steuerfrei wachsen, werden die späteren lebenslangen Rentenzahlungen voll als sonstige Einkünfte versteuert. Dies ist für viele Vorsorgende vorteilhaft, da der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist unter dem Steuersatz der Erwerbsphase liegt. Sämtliche dargestellten Steuerberechnungen dienen der Veranschaulichung der gesetzlichen Systematik. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Garantiepflicht und Beitragserhalt in Bestandsverträgen

Bestehende Riester-Verträge genießen nach § 5 AltZertG gesetzlichen Bestandsschutz und dürfen ab dem 1. Januar 2027 unverändert weiter bespart werden. Für Sparer bedeutet dies, dass alle bisher vereinbarten Konditionen sowie die gewohnte Fördersystematik aus Grundzulage und Kinderzulage uneingeschränkt bestehen bleiben, da für Verträge vor 2027 ein voller Bestandsschutz gilt[8]. Das rechtliche Fundament aller Riester-Altverträge bildet die Pflicht des Anbieters zur vollumfänglichen Beitragsgarantie: Zum vereinbarten Rentenbeginn müssen 100 Prozent der eingezahlten Eigenbeiträge sowie sämtliche staatlichen Zulagen garantiert zur Verfügung stehen.

Auswirkungen der Beitragsgarantie auf die Renditestruktur

Diese gesetzliche 100-Prozent-Beitragsgarantie hat jedoch direkte Auswirkungen auf die Anlagestruktur und die Renditechancen Ihres Vertrags. Um das Garantieversprechen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten, nutzen Produktanbieter mathematische Wertsicherungsmodelle. Fallen die Kurse an den Finanzmärkten, sind die Anbieter gezwungen, das Vertragsguthaben aus ertragreichen Aktienfonds in risikoarme, aber ertragsschwache Rentenpapiere oder Deckungsstöcke umzuschichten. Die vertragliche verhindert dadurch oft, dass das Kapital in Erholungsphasen wieder rechtzeitig an steigenden Aktienmärkten partizipieren kann. Erhebliche laufende Garantiekosten reduzieren zusätzlich die effektive Wertentwicklung.

KriteriumRiester-Bestandsvertrag (§ 5 AltZertG)Neues Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Beitragsgarantie100 % gesetzlich garantiert (Eigenbeiträge + Zulagen)Flexibel wählbar, z. B. 80 % oder 100 % Garantie
Aktienquote & AnlageStark eingeschränkt durch WertsicherungsmechanismenFreie Fondsauswahl mit bis zu 100 % Aktienquote
FörderstrukturBisherige Grundzulage (175 €) & KinderzulageNeues zweistufiges Modell aus Grund- und Kinderbonus
BestandsschutzVoller Erhalt für vor 2027 geschlossene VerträgeGilt für alle ab 2027 neu zertifizierten Produkte

Für bestehende Riester-Sparer ergibt sich daraus ein struktureller Vergleich zur neuen Produktwelt. Während das neue Altersvorsorgedepot bewusst auf eine Beitragsgarantie verzichten kann, um eine ungekürzte Aktienquote zu ermöglichen, stellt der Riester-Bestandsschutz ein reines Sicherheitsmodell dar. Wer kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand steht, profitiert von dieser absoluten Kapitalsicherung. Bei längeren Restlaufzeiten wiegt das Ertragsdefizit durch Garantiekosten jedoch schwer. Ob das Beibehalten des Altvertrags oder ein späterer Systemwechsel die wirtschaftlich sinnvollere Option ist, hängt von den individuellen Vertragskosten, der verbleibenden Ansparzeit und den persönlichen Anlagezielen ab.

Vertragsfortführung versus Beitragsfreistellung: Handlungsoptionen im Überblick

Für Inhaber bestehender Riester-Verträge bietet der gesetzliche Bestandsschutz ab dem 1. Januar 2027 volle finanzielle Flexibilität bei veränderten Lebensumständen. Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, Ihren Altvertrag unüberlegt zu kündigen oder übereilt in ein neues Vorsorgeprodukt zu wechseln. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag ruhen lassen, bleiben bereits erhaltene staatliche Zulagen sowie die bis dahin aufgelaufenen Erträge vollständig gesichert. Wir stellen die drei zentralen Optionen gegenüber, damit Sie eine transparente Entscheidung treffen können.

Vergleich der Handlungsoptionen ab 2027

OptionEigenbeitragStaatliche ZulagenWirkung auf Alt-Guthaben
VertragsfortführungFlexibel anpassbar (mindestens 60 € p. a.)Voller Anspruch auf Grund- und KinderzulagenSicherheitsgarantie und Verzinssatz bleiben erhalten
Beitragsfreistellung0 € (Zahlungsstopp)Keine neuen Zulagen während der RuhephaseBisheriges Guthaben verzinst sich schadlos weiter
WiederaufnahmeWiederaufnahme frei wählbarVolle Förderung ab erster neuer BeitragszahlungNahtlose Fortführung ohne neue Abschlusskosten

Die Beitragsfreistellung stellt eine rechtlich sichere Lösung dar, wenn Sie Ihre monatliche Liquidität schonen möchten. Da der Vertrag bestehen bleibt, fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) keine staatlichen Förderungen zurück. Ändert sich Ihre Lebenssituation, lässt sich die Besparung jederzeit wieder aufnehmen. Falls Sie Ihre Beiträge lediglich reduzieren, verringert sich die jährliche Grundzulage von 175 Euro verhältnismäßig, sofern der erforderliche Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens unterschritten wird.

Ebenso bleibt es Ihnen überlassen, Teile der Sparrate in alternative Anlageformen umzuleiten und den Riester-Vertrag als Garantiesockel beizubehalten. Wir empfehlen, bei einer geplanten Anpassung stets die genaue Zulagenquote zu prüfen, um ungewollte Fördereinbußen zu vermeiden. Sämtliche Modellrechnungen und Vergleiche dienen der reinen Orientierung (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Systemwechsel ohne Anbieterwechsel: Wechsel in die neue Fördersystematik

Neben der reinen Fortführung der alten Zulagenwelt oder einem vollständigen Anbieterwechsel bietet der Gesetzgeber ab 2027 eine dritte Option: Sie können Ihren bestehenden Riester-Vertrag unverändert weiterführen und durch eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter ausschließlich in die neue steuerliche Fördersystematik wechseln. Sämtliche vertraglichen Konditionen, Garantien und das gewählte Anlagemodell Ihres Altvertrags bleiben bei diesem Schritt vollständig erhalten.

Vor- und Nachteile der neuen Fördersystematik im Altvertrag

  • Höhere Grundförderung für viele Einkommensgruppen: Die neue prozentuale Förderung kann bei flexiblen Sparraten eine höhere staatliche Unterstützung bieten als die bisherige Festbetragsregelung.
  • Erhalt der Beitragsgarantie: Da der bestehende Vertrag weiterläuft, bleibt der vereinbarte Garantierahmen (wie die 100-Prozent-Beitragsgarantie) unberührt.
  • Keine direkte Renditesteigerung der Kapitalanlage: Sie verbleiben in der bisherigen Produktstruktur und profitieren nicht von der chancenreicheren Anlageklasse eines Altersvorsorgedepots.
  • Individuelle Förderdifferenz: Für Familien mit mehreren Kindern kann das bisherige Zulagensystem rechnerisch vorteilhafter sein als die neue Struktur.

Für die Umstellung ist kein Produkt- oder Anbieterwechsel notwendig. Es genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber Ihrer bisherigen Bank oder Versicherung, mit der Sie die Umstellung der Förderung ab dem Beitragsjahr 2027 beantragen. Zur genauen Klärung, ob sich ein Systemwechsel innerhalb Ihres Altvertrags für Ihre persönliche Lebenssituation auszahlt, bietet unser Riester-Vergleich sowie der Förderrechner Altersvorsorgedepot eine quellenbasierte Orientierung.

Wann sich das Weiterbesparen von Riester-Verträgen besonders lohnt

Obwohl ab dem 1. Januar 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden können, gilt für Verträge vor dem Stichtag ein ausdrücklicher Bestandsschutz[10]. Sie dürfen Ihren Altvertrag daher in der bisherigen Fördersystematik mit unveränderten Konditionen weiterbesparen. Das Weiterbesparen ist insbesondere für Familien mit Kindern finanziell hochattraktiv: Die jährliche Grundzulage von 175 Euro sowie die Kinderzulage von 300 Euro pro nach 2007 geborenem Kind bleiben in voller Höhe erhalten. Dadurch ergibt sich bezogen auf den eigenen Sparbeitrag eine exzellente Förderquote, die am freien Kapitalmarkt kaum ohne Risiko erreicht werden kann.

Zielgruppen im Überblick: Wer vom Bestandsschutz profitiert

  • Kinderreiche Familien: Dank der Kombination aus Grundzulage (175 Euro) und Kinderzulagen (300 Euro je Kind) macht der staatliche Zuschuss oft den überwiegenden Teil des Gesamtbeitrags aus, was zu sehr hohen Förderquoten führt.
  • Sparer kurz vor dem Ruhestand: Für Personen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, lohnt sich ein Systemwechsel selten. Die verbleibende Ansparphase ist meist zu kurz, um Wechselgebühren einzuspielen oder Marktschwankungen im Altersvorsorgedepot abzufedern.
  • Bezieher geringer Einkommen: Bei kleinerem Einkommen reicht oft schon ein überschaubarer Eigenbeitrag aus, um die vollen staatlichen Zulagen abzugreifen, was die prozentuale Rendite des eingesetzten Kapitals stark anhebt.

Neben Zulagen profitieren Sparer kurz vor dem Renteneintritt vor allem von der vertraglich garantierten Beitragsabsicherung und der kalkulierbaren Mindestrente. Wir raten dazu, die individuellen Vertragskosten und die verbleibende Laufzeit sorgfältig gegenüberzustellen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Altvertrag genau die Stabilität liefert, die Sie für Ihre Altersvorsorge benötigen. (Hinweis: Die Berechnungen und Beispiele dienen der illustrativen Information und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.)

Der Vergleich zur Alternative: Weiterbesparen versus Umstellung auf das Altersvorsorgedepot

Bestehende Riester-Verträge genießen gemäß § 5 AltZertG gesetzlichen Bestandsschutz und dürfen ab dem 1. Januar 2027 unverändert weiter bespart werden. Während Neuabschlüsse ab dem Stichtag ausgeschlossen sind, bleibt die bisherige Fördersystematik aus Grundzulage und vertraglichen Kinderzulagen für Bestandsverträge vollständig erhalten. Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag fortführen, bleibt Ihre gewohnte Fördergrundlage unangetastet.

Chancen und Rahmenbedingungen im direkten Vergleich

Die Gegenüberstellung des Weiterbesparens mit der Umstellung auf ein Altersvorsorgedepot zeigt deutliche Unterschiedsprofile hinsichtlich Risikoprofil, Garantien und Renditepotenzial. Während bei Altverträgen das eingezahlte Kapital zum Rentenbeginn garantiert ist, verzichtet das Altersvorsorgedepot zugunsten marktnaher Ertragschancen auf strikte Garantien. Dadurch eignet sich die Umstellung vor allem für Sparer mit einem längeren Anlagehorizont, während der Altvertrag maximale Planungssicherheit bietet.

BewertungskriteriumWeiterbesparen (Riester-Altvertrag)Wechsel in das Altersvorsorgedepot
Kapitalgarantie100 % Garantie auf eingezahlte Beiträge und ZulagenKeine gesetzliche Beitragsgarantie vorgesehen
AnlagemöglichkeitKonservativer Deckungsstock oder garantierte FondsChancenorientierte Sachwertanlage in ETFs und Fonds
FörderlogikBisherige Grund- und Kinderzulage plus SteuerabzugNeues beitragsproportionales Zulagenmodell ab 2027
WechselgebührenKeine Gebühren bei Fortführung des AltvertragsAnbieterabhängige Wechsel- und Übertragungsgebühren

Bei einer geplanten Umstellung sollten Sie zudem etwaige Gebühren berücksichtigen, die bei der Übertragung entstehen können. Ein Blick auf die Transparenz bezüglich möglicher Wechselkosten schützt Sie vor unerwarteten Abzügen. Welcher Weg für Ihre Vorsorgesituation optimal ist, hängt maßgeblich von Alter, Restlaufzeit und persönlicher Risikobereitschaft ab. Wir unterstützen Sie als neutraler Lotse dabei, zwischen eigenständiger Entscheidung und persönlicher Beratung den passenden Pfad zu wählen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Riester-Vertrag wegen der Reform ab 2027 kündigen?
Nein, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Für alle vor dem 1. Januar 2027 geschlossenen Riester-Verträge gilt ein umfassender gesetzlicher Bestandsschutz. Sie können Ihren Vertrag unverändert weiter besparen und die vereinbarten Konditionen sowie staatlichen Zulagen wie gewohnt nutzen.
Erhalte ich für meinen alten Riester-Vertrag ab 2027 weiterhin die Grundzulage?
Ja, wenn Sie Ihren bestehenden Vertrag im alten Fördersystem weiterführen, erhalten Sie weiterhin die staatliche Grundzulage von 175 Euro pro Jahr sowie etwaige Kinderzulagen, sofern Sie den erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbringen.
Kann ich ab 2027 noch einen neuen Riester-Vertrag abschließen?
Nein, ab dem 1. Januar 2027 sind Neuabschlüsse von klassischen Riester-Verträgen gesetzlich ausgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt steht für den Neuzugang das neue Altersvorsorgedepot sowie zertifizierte Nachfolgeprodukte zur Verfügung.
Was passiert mit den bereits erhaltenen Zulagen, wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle?
Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei stellen, bleiben alle bereits gutgeschriebenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile vollständig auf Ihrem Vertragskonto erhalten. Es erfolgt keine schädliche Verwendung, solange das Kapital im Vertrag verbleibt.
Kann ich mit meinem alten Riester-Vertrag in die neue Förderung wechseln?
Ja, das Gesetz sieht vor, dass Bestandssparer durch Erklärung gegenüber ihrem Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln können, während der bestehende Produktvertrag erhalten bleibt. Alternativ ist eine Übertragung des Kapitals in ein Altersvorsorgedepot möglich.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]finanztip.de
  3. [3]gesetze-im-internet.de
  4. [4]gesetze-im-internet.de
  5. [5]finanztip.de
  6. [6]gesetze-im-internet.de
  7. [7]gesetze-im-internet.de
  8. [8]bundesfinanzministerium.de
  9. [9]bundesfinanzministerium.de
  10. [10]bundesfinanzministerium.de
  11. [11]gesetze-im-internet.de
  12. [12]bundesfinanzministerium.de
  13. []Altersvorsorgedepot Förderung für Familien mit Kindern ab 2027
  14. []Riester-Rente behalten oder zum Altersvorsorgedepot wechseln
  15. []Riester-Garantie aufgeben: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
  16. []Riester-Vertrag ruhen lassen oder zum Altersvorsorgedepot wechseln?
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