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Altersvorsorgedepot für Geringverdiener: Schlechter als Riester?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Vergleich einer Sparbüchse und eines digitalen Depots auf einem Tisch als Symbol für den Vergleich von Riester und Altersvorsorgedepot.

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Antwort auf einen Blick: Ist das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener schlechter?

Nein, das neue Altersvorsorgedepot ist für Geringverdiener nicht pauschal schlechter, fällt jedoch je nach persönlicher Lebenssituation sehr unterschiedlich aus. In spezifischen Konstellationen - etwa bei sehr geringem Einkommen und mehreren Kindern - bot das alte Riester-System mit starren Festbeträgen bei geringem Eigenaufwand nominell höhere Zulagenquoten. Welches System für Sie vorteilhafter ist, hängt maßgeblich vom Zusammenspiel aus Eigenbeitrag, Kinderzahl und der langfristigen Rendite am Kapitalmarkt ab.

Starre Riester-Zulagen im Vergleich zur beitragsproportionalen Förderung

Der zentral unterscheidende Faktor liegt in der Förderlogik: Das klassische Riester-System garantierte eine feste Grundzulage von 175 Euro sowie bis zu 300 Euro je Kind bereits ab einem Mindesteigenbeitrag von 60 Euro pro Jahr. In extremen Beispielrechnungen standen so 775 Euro Riester-Zulagen bei minimalem Eigenaufwand nur 300 Euro direkter Förderung im neuen System gegenüber[1]. Das Altersvorsorgedepot setzt dagegen auf eine beitragsproportionale Förderung, bei der der Staat jeden eingezahlten Euro mit einer festgelegten Prozentquote unterstützt und ergänzend Kinder- sowie Geringverdiener-Boni gewährt.

  • Riester-System: Feste Sockelzulagen begünstigten sehr kleine Eigenbeiträge bei kinderreichen Haushalten, bremsten das Endkapital jedoch durch garantiebedingte hohe Verwaltungskosten und geringe Aktienquoten aus.
  • Altersvorsorgedepot: Die staatliche Förderung wächst mit jedem gesparten Euro. Durch den Entfall von Garantiekosten fließen Beiträge direkt in renditestarke ETF-Portfolios, was den Förderunterschied über längere Laufzeiten ausgleichen kann.
  • Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge bleiben uneingeschränkt gültig. Sie müssen Altverträge nicht übereilt kündigen, sondern können gezielt abwägen, ob sich ein Wechsel oder das Beitragsfreistellen für Sie rechnet.

Ein direkter Riester-Vergleich erfordert daher eine ganzheitliche Betrachtung über die gesamte Ansparphase. Während Riester nominale Garantien bot, ermöglicht das Altersvorsorgedepot durch volle Kapitalmarktorientierung höhere reale Ertragschancen für die Rente. Hinweis: Bei allen Beispielrechnungen handelt es sich um illustrative Modellrechnungen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Die alte Riester-Förderung: Warum Geringverdiener und Familien stark profitierten

Das bisherige Riester-System zeichnete sich durch eine starre Zulagenstruktur aus, die gezielt Haushalte mit geringem Einkommen und mehreren Kindern förderte. Wer als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig war, erhielt eine jährliche Grundzulage von 175 Euro sowie zusätzlich 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind (geboren ab 2008). Um die volle Förderung zu sichern, mussten 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen als Mindesteigenbeitrag erbracht werden. Für kleine Einkommen galt zudem ein absoluter Sockelbeitrag von lediglich 60 Euro im Jahr. In unserem Riester-Vergleich zeigt sich, dass diese feste Betragslogik bei niedrigem Gehalt zu nominell sehr hohen Förderquoten führte.

Die Kernelemente der klassischen Riester-Zulagen

  • Grundzulage von 175 Euro: Ein fester staatlicher Zuschuss pro Jahr für jeden förderberechtigten Sparer.
  • Kinderzulage von 300 Euro: Jährliche Prämie für jedes ab 2008 geborene Kind, die direkt in den Vertrag fließt.
  • Sockelbeitrag von 60 Euro: Der Mindestbetrag pro Jahr, mit dem Geringverdiener ohne hohes Einkommen die volle Zulage aktivieren konnten.
  • Hohe relative Förderquote: Bei kleinen Einkommen überstieg der staatliche Zuschuss die eigene Sparleistung oft um ein Vielfaches.

In Einzelfällen erzielten Familien mit geringem Verdienst somit Fördersätze von über 60 bis 80 Prozent der Gesamteinzahlung. Dennoch bedeutete eine hohe nominelle Förderquote nicht automatisch einen effizienten Vermögensaufbau: Hohe Verwaltungskosten traditioneller Riester-Verträge und die gesetzliche 100-Prozent-Beitragsgarantie bremsten die Wertentwicklung am Kapitalmarkt in der Praxis oft deutlich ab. Hinweis: Sämtliche Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Speziell für Geringverdiener lohnt sich daher ein genauer Blick auf die tatsächliche Nettorendite.

Das neue Altersvorsorgedepot: So funktioniert die beitragsproportionale Förderung

Für manche Geringverdiener-Konstellationen fällt die direkte staatliche Zulage im neuen Altersvorsorgedepot nominell niedriger aus als bei der klassischen Riester-Rente. Insbesondere Personen mit sehr geringem Einkommen oder mehreren Kindern profitierten bisher von starren Zulagenpauschalen bei minimalem Eigenaufwand. Das ab 2027 greifende Altersvorsorgedepot löst dieses System durch eine einfache, beitragsproportionale Förderung ab, die Ihre eigenen Einzahlungen direkt belohnt. Wir beleuchten die Funktionsweise dieser neuen Förderlogik im Detail.

Die Grundregeln der neuen Zulagenstruktur

  • 50 Prozent Grundzulage: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Cent pro eingezahltem Euro als direkte Zulage (maximal 180 Euro)[2].
  • 25 Prozent Zusatzförderung: Auf weitere eigene Einzahlungen bis zur Obergrenze von 1.800 Euro pro Jahr gewährt der Staat eine Zulage von 25 Prozent (maximal 360 Euro)[2].
  • Mindesteigenbeitrag: Um die volle prozentuale Förderung zu erhalten, gilt ein gesetzlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
  • Verzicht auf starre Einkommensgrenzen: Die komplexe Kopplung an ein prozentuales Vorjahreseinkommen entfällt, was Ihre Beitragsplanung vereinfacht.

Durch diese Mechanik belohnt das System kontinuierliches Sparen bereits ab kleinen Beträgen von 10 Euro im Monat. Auch wenn einkommensschwache Familien nominell geringere Direktzulagen als im alten Riester-System erzielen können, gleicht der Verzicht auf teure Beitragsgarantien und die direkte Anlage am Kapitalmarkt diese Differenz langfristig aus Riester-Vergleich. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Direkter Rechenvergleich: Riester vs. Altersvorsorgedepot für kleine Einkommen

Der systematische Wechsel vom starren Riester-Zulagensystem zum prozentualen Matching-Modell des Altersvorsorgedepots wirkt sich je nach Haushaltsstruktur unterschiedlich aus. Während die klassische Riester-Rente bei sehr geringem Eigenbeitrag und mehreren Kindern hohe fixe Zulagen ausschüttete, belohnt das neue System den tatsächlichen Eigenaufwand mit einer klaren Matching-Quote von bis zu 50 Cent pro eingezahltem Euro[3]. Besondere Relevanz hat diese Mechanik für Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende.

SzenarioRiester-System (Alt)Altersvorsorgedepot (Neu)Systemischer Effekt
Single (minimaler Eigenbeitrag)175 € Zulage bei 60 € Eigenbeitrag60 € Zulage bei 120 € EigenbeitragGeringere nominale Förderquote, jedoch chancenreichere ETF-Anlage
Familie (2 Kinder, minimaler Eigenbeitrag)775 € Zulagen bei 60 € Eigenbeitrag300 € Zulagen bei 120 € EigenbeitragNiedrigere Förderquote wird langfristig durch Entfall der Garantiekosten kompensiert

Die Gegenüberstellung verdeutlicht, dass Geringverdiener mit vielen Kindern rein rechnerisch unter dem alten Riester-System eine höhere nominale Förderquote auf den Eigenbeitrag erzielten. Allerdings greift ein reiner Zulagenvergleich zu kurz: Die Pflicht zur Beitragsgarantie zwang Riester-Anbieter zu teuren, ertragsarmen Deckungsstock-Modellen. Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht hingegen die ungekürzte Anlage in weltweite Aktien-ETFs, deren Renditechancen die nominale Zulagendifferenz über längere Laufzeiten ausgleichen können.

Für bestehende Riester-Verträge gilt zudem ein umfassender Bestandsschutz. Wer von besonders hohen Alt-Zulagen profitiert, muss nicht zwingend wechseln, sondern kann bestehende Verträge ruhen lassen oder fortführen. Welcher Weg im Einzelfall das höchste Endkapital bringt, lässt sich präzise über unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln. Hinweis: Sämtliche Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Der Faktor Rendite: Warum höhere ETF-Chancen fehlende Zulagen ausgleichen können

Der Verzicht auf eine starre Beitragsgarantie ermöglicht im neuen Altersvorsorgedepot eine ungekürzte Aktienquote von bis zu 100 Prozent in breit gestreuten ETFs. Dadurch können Anleger trotz nominell geringerer staatlicher Direktzulagen über lange Ansparphasen ein höheres Endkapital aufbauen als bei einer klassischen Riester-Rente. Zwar bot die alte Riester-Systematik für Geringverdiener mit mehreren Kindern durch fixe Zulagenbeträge eine extrem hohe unmittelbare Förderquote, doch zwang die gesetzliche Garantiepflicht die Anbieter dazu, große Kapitalanteile in ertragsarme Zinswerte umzuschichten.

Wenn teure Absicherungsmechanismen und Garantiekosten entfallen, fließt die gesamte Sparrate kontinuierlich in renditestarke Sachwerte. Dieser Zinseszinseffekt kann den Verlust höherer Alt-Zulagen im Laufe von zwei bis drei Jahrzehnten rechnerisch übertreffen. Während klassische Riester-Verträge wegen der Erhaltungspflicht des eingezahlten Kapitals häufig nur geringe Realrenditen nach Abzug der Inflation erzielten, partizipiert das Altersvorsorgedepot direkt am globalen Wirtschaftswachstum. Wer erwägt, die gewohnte Riester-Garantie aufzugeben, muss daher das Zusammenspiel aus verbleibender Restlaufzeit, persönlicher Risikotoleranz und marktbedingten Ertragserwartungen sachlich abwägen.

SystemmerkmalKlassische Riester-RenteNeues Altersvorsorgedepot (AVD)
BeitragsgarantieVollständig gesetzlich vorgeschriebenKeine Pflichtgarantie (flexibel wählbar)
InvestitionsquoteStark eingeschränkt durch GarantiemanagementKomplett in globale Aktien-ETFs möglich
RenditedynamikSchwerpunkt auf ZulagensicherungSchwerpunkt auf langfristigem Zinseszins
Eignung für GeringverdienerOptimal bei sehr hoher Kinderzahl & kurzer RestzeitVorteilhaft bei langem Anlagehorizont & Renditefokus

Für Sparer mit geringem Einkommen stellt der Übergang vom alten ins neue System somit eine grundlegende Weichenstellung dar: Weg von rein zulagengetriebenen Zinsprodukten, hin zu eigenständigem Vermögensaufbau am Kapitalmarkt. Da bestehende Altverträge rechtlich geschützt sind und nicht zwingend aufgelöst werden müssen, sollte die Entscheidung stets auf Basis des konkreten Einzelfalls getroffen werden. Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Anrechnung auf Grundsicherung und Pfändungsschutz: Was gilt für Geringverdiener?

Für Sparer mit schmalem Einkommen stellt sich bei jeder privaten Vorsorge die kritische Frage, was mit den Ersparnissen passiert, wenn im Alter Grundsicherung bezogen werden muss oder während der Berufsphase eine Pfändung droht. Beim Wechsel vom bisherigen Riester-System auf das Altersvorsorgedepot gelten für Geringverdiener weiterhin klare gesetzliche Schutzvorschriften, die das aufgebaute Kapital sowohl in der Ansparphase als auch in der Rentenphase absichern.

Schutz des Guthabens und der Freibetrag nach § 82 SGB XII

In der Ansparphase genießt das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot analog zur Riester-Rente einen vollständigen Pfändungsschutz, solange die Einzahlungen im geförderten Rahmen liegen. Gläubiger haben keinen Zugriff auf das geförderte Altersvorsorgevermögen[5]. Tritt im Alter der Fall ein, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht und Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beantragt werden muss, greift ein monatlicher Einkommensfreibetrag für geförderte private Renten.

  • Ansparphase: Das geförderte Guthaben ist vor Pfändung und vor der Anrechnung bei zwischenzeitlichem Bürgergeld-Bezug gesetzlich geschützt.
  • Freibetrag in der Grundsicherung: Auszahlungen aus geförderten Verträgen sind bis zu einem Sockelbetrag von 100 Euro monatlich voll anrechnungsfrei.
  • Höchstgrenze des Freibetrags: Für darüber liegende Auszahlungen bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei. Der maximale Freibetrag liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 281,50 Euro monatlich).
  • Systemwechsel: Der rechtliche Status bezüglich Pfändungsschutz und Grundsicherungsfreibetrag bleibt beim Altersvorsorgedepot in vollem Umfang erhalten.

Selbst wenn die reine Zulagenhöhe in einzelnen Familienkonstellationen bei Riester nominell höher lag, schützt der Freibetrag von derzeit bis zu 281,50 Euro monatlich die Zusatzrente im Alter wirksam vor dem Zugriff des Sozialamts. In Kombination mit den höheren Renditechancen kostenfreier Kapitalmarktanlagen bleibt der Nettonutzen für einkommensschwache Haushalte somit langfristig stabil. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Bestandsschutz und Wechselentscheidung: Sollten bestehende Riester-Verträge bleiben?

Bestehende Riester-Verträge genießen mit der Reform einen vollständigen Bestandsschutz. Das bedeutet: Wer seinen Vertrag unverändert fortführen möchte, behält alle bisher erhaltenen Zulagen sowie die zugesagte Beitragsgarantie. Insbesondere für Geringverdiener mit mehreren Kindern, die im alten System von starren Kinderzulagen stark profitierten, ist eine vorschnelle Kündigung oder ungeprüfte Übertragung oft finanziell nachteilig. Vor jeder Entscheidung sollte daher genau abgewogen werden, ob Fortführung, Beitragsfreistellung oder Übertragung der ökonomisch sinnvollste Schritt ist.

  • Vertrag unverändert fortführen: Empfehlenswert bei Verträgen mit hohen garantierten Rechnungszinsen oder wenn die alte Zulagenstruktur eine überdurchschnittlich hohe Förderquote garantiert.
  • Beitrag beitragsfrei stellen: Sinnvoll, wenn der Altvertrag durch hohe Verwaltungskosten gelähmt ist. Sie sichern das bisherige Kapital samt Beitragsgarantie und legen neue Sparbeiträge ab 2027 im Altersvorsorgedepot an. Ein gezieltes Riester ruhen lassen verhindert die weitere Verrentung zu ungünstigen Konditionen.
  • Kapital in das Altersvorsorgedepot übertragen: Bietet sich vor allem bei längerer Restlaufzeit bis zum Renteneintritt an. Die höheren Renditechancen einer breiten Kapitalmarktanlage ohne Garantiekosten können anfängliche Zulagendifferenzen über die Jahre ausgleichen.

Vor einer eigenständigen Kündigung des Altvertrags ist ausdrücklich zu warnen: Bei einer schädlichen Verwendung verfallen erhaltene Riester-Zulagen und Steuervorteile, die an die Finanzverwaltung zurückgezahlt werden müssen. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot darf daher ausschließlich über die dafür vorgesehenen, förderschädlich freien Übertragungswege erfolgen.

Welche Option für Ihre persönliche Situation den höchsten Ertrag bringt, lässt sich nur über einen individuellen Vergleich ermitteln. Hinweis: Sämtliche Modellrechnungen und Gegenüberstellungen dienen der reinen Orientierung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Handlungsempfehlung: Der passende Weg für Ihre persönliche Vorsorgestrategie

Ob der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot vorteilhaft ist, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Während Familien mit mehreren Kindern bei sehr geringem Einkommen im alten System oft hohe Festzulagen erhielten, gleicht das neue System diesen Nominelvorteil in vielen Fällen durch höhere Renditechancen am Kapitalmarkt ohne teure Garantiekosten aus[6]. Wir empfehlen Ihnen daher, keine überstürzten Kündigungen vorzunehmen, da bestehende Verträge einen rechtlichen Bestandsschutz genießen und Alt-Zulagen erhalten bleiben.

Zwei gleichwertige Wege zur optimalen Vorsorgeentscheidung

  • Selbstständige Berechnung: Wenn Sie Ihre Finanzen gerne eigenständig verwalten, können Sie mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot die genaue Förderquote für Ihre Einkommensklasse ermitteln und im Kriteriengestützter Anbietervergleich die passenden Optionen analysieren.
  • Persönliche Fachberatung: Falls Sie Unsicherheiten bezüglich Ihres bestehenden Riester-Vertrags haben oder eine individuelle Abwägung wünschen, vermittelt unsere Unabhängige Beratungsvermittlung den direkten Kontakt zu qualifizierten Experten für persönliche Beratung.

Bei allen Berechnungen und Modellrechnungen gilt: Es handelt sich um illustrative Beispielrechnungen und keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Zur weiteren Einordnung der Reform für Geringverdiener steht Ihnen unser Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener grundsätzlich schlechter als Riester?
Für Geringverdiener ohne Kinder oder mit höherem Eigenbeitrag ist das neue Altersvorsorgedepot oft vorteilhaft. Bei Familien mit mehreren Kindern und minimalem Eigenbeitrag bot Riester durch starre Kinderzulagen nominell höhere Gesamtzulagen.
Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag im neuen Altersvorsorgedepot?
Im Altersvorsorgedepot gilt ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat), um die staatliche Förderung zu erhalten. Bei Riester reichte für Geringverdiener oft der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Müssen Geringverdiener ihren bestehenden Riester-Vertrag kündigen?
Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz. Sie können Ihren Altvertrag unverändert weiterführen, beitragsfrei stellen oder unter bestimmten Bedingungen in ein Altersvorsorgedepot übertragen.
Gilt der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter auch weiterhin?
Ja, Auszahlungen aus staatlich geförderten Vorsorgeprodukten sind bis zu einem gesetzlichen Freibetrag von derzeit 281,50 Euro monatlich anrechnungsfrei bei der Grundsicherung im Alter.
Wie berechnet sich die Grundzulage im neuen Altersvorsorgedepot?
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie eine Grundzulage von 50 Prozent, also bis zu 180 Euro. Für weitere Eigenbeiträge bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent Aufschlag, maximal 540 Euro Grundzulage.

Quellen

  1. [1]finanztip.de
  2. [2]bundesfinanzministerium.de
  3. [3]bundesfinanzministerium.de
  4. [4]finanztip.de
  5. [5]bundesfinanzministerium.de
  6. [6]bundesregierung.de
  7. [7]raisin.com
  8. [8]finanztip.de
  9. [9]finanztip.de
  10. [10]bundesfinanzministerium.de
  11. [11]finanztip.de
  12. [12]finanztip.de
  13. [13]finanztip.de
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