Altersvorsorgedepot vs. Riester: der vollständige Vergleich

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Der Systemwechsel 2027: Vom Riester-Vertrag zum Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot und die klassische Riester-Rente unterscheiden sich vor allem in vier Kernpunkten: Während Riester die eingezahlten Beiträge garantiert, verzichtet das neue Depotmodell auf diese starre Vorgabe. Dadurch kann das Altersvorsorgedepot breiter in renditestarke ETFs und Aktien investieren, was langfristig deutlich höhere Renditechancen ermöglicht. Zudem ist das Depot in der Regel kostengünstiger sowie flexibler in der Handhabung, während sich die steuerliche Förderlogik mit Zulagen und Sonderausgabenabzug in vielen Punkten ähnelt. Welcher Weg für Sie vorteilhafter ist, hängt somit stark von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und Ihrem Anlagehorizont ab.
Politische Hintergründe und die Ziele der Reform
Mit dem am 1. Januar 2027 in Kraft tretenden Altersvorsorgereformgesetz zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus der anhaltenden Kritik am bisherigen Riester-System[1]. Die starre Beitragsgarantie zwang Anbieter dazu, erhebliche Teile des Kapitals in risikoarme, aber renditeschwache Zinspapiere zu investieren. In Zeiten niedriger Zinsen fraßen die hohen Produktkosten oft die staatlichen Zulagen auf. Das neue Altersvorsorgedepot soll diesen Webfehler korrigieren und privaten Sparern einen direkten, staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt eröffnen. Für Sie als Riester-Sparer gilt ab 2027 ein umfassender Bestandsschutz: Sie können Ihren alten Vertrag unverändert fortführen, ihn beitragsfrei stellen oder das Kapital direkt in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen[2].
Um die konkreten finanziellen Auswirkungen eines solchen Wechsels für Ihre persönliche Situation greifbar zu machen, bietet unser Förderrechner Altersvorsorgedepot eine transparente Berechnungsgrundlage. Das herstellerunabhängige Vorsorgewissen Informationsportal bereitet alle gesetzlichen Entwicklungen laufend auf, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Die nachfolgende Kriterien-Matrix liefert Ihnen vorab einen strukturierten Überblick über den grundlegenden Systemwechsel. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | 100 Prozent gesetzlich vorgeschrieben | Keine Garantie vorgeschrieben (Renditefokus) |
| Anlageform | Sicherungsvermögen, klassische Renten | Aktien, ETFs und Fonds nach Wahl |
| Kostenstruktur | Oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten | Günstige Depotgebühren und ETF-Kosten |
| Bestandsschutz | Verträge ab 2027 geschützt und fortführbar | Neuanlage ab 1. Januar 2027 möglich |
Die Beitragsgarantie im Vergleich: Sicherheit vs. Renditechance
Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen der klassischen Riester-Rente und dem neuen Altersvorsorgedepot liegt in der Handhabung der gesetzlichen Beitragsgarantie. Während Riester-Verträge eine 100-prozentige Garantie der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn vorschreiben, bricht die neue Reform mit diesem Dogma. Diese starre Absicherung zwang Riester-Anbieter bisher dazu, den Großteil des Kapitals in niedrig verzinste Rentenpapiere zu investieren. Für renditestarke Aktien-ETFs blieb dadurch kaum finanzieller Spielraum. Das Altersvorsorgedepot verzichtet im renditeorientierten Modell bewusst auf solche Garantien, um eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent zu ermöglichen, wodurch Anleger vollständig von den langfristigen Renditechancen der globalen Kapitalmärkte profitieren können[3].
| Kriterium | Klassische Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Gesetzliche Garantie | 100 Prozent Beitragsgarantie vorgeschrieben | Wahlfreiheit: kein Garantieniveau oder 80 bis 100 Prozent |
| Anlageschwerpunkt | Überwiegend festverzinsliche Wertpapiere | Breite Aktien-ETFs und Fonds mit hoher Renditechance |
| Aktienquote | In der Praxis sehr gering oder stark begrenzt | Bis zu 100 Prozent möglich |
Der bewusste Verzicht auf starre Garantien eröffnet langfristig orientierten Sparern erhebliche Renditevorteile. Wer über Jahrzehnte hinweg breit gestreut in globale Aktienmärkte investiert, gleicht kurzfristige Schwankungen historisch zuverlässig aus und sichert sich den vollen Zinseszinseffekt. Für sicherheitsbewusste Anleger bietet das neue System dennoch die Möglichkeit, regulierte Produkte mit einer Absicherung von 80 oder 100 Prozent zu wählen, was jedoch die langfristige Renditechance schmälert. Viele bestehende Riester-Sparer stehen nun vor der Frage, ob sich ein Wechsel für sie lohnt oder ob sie an ihrem alten Vertrag festhalten sollten. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie tiefergehende Analysen dazu. Mit dem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die verschiedenen Dynamiken für Ihre persönliche Situation simulieren. Bitte beachten Sie dabei: Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Die staatliche Förderung: Zulagen und Förderquoten auf dem Prüfstand
Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt einen grundlegenden Systemwechsel mit sich. Während das klassische Riester-System eine feste Grundzulage von 175 Euro jährlich gewährt, die jedoch an die Bedingung gekoppelt ist, dass Sparer mindestens 4 % ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, setzt das neue Altersvorsorgedepot auf ein proportionales Fördermodell. Diese neue Struktur entkoppelt die Förderung weitgehend vom Einkommen und knüpft sie direkt an den tatsächlich eingezahlten Eigenbeitrag. Für Riester-Sparer bedeutet dies mehr Transparenz, da die Berechnung der staatlichen Zuschüsse unkomplizierter wird[4]. Um die genaue persönliche Auswirkung dieses Systemwechsels zu ermitteln, steht unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot bereit, der beide Förderszenarien direkt gegenüberstellt (Hinweis: Sämtliche Berechnungen dienen der Illustration; keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Im Detail gliedert sich die neue Förderung in drei zentrale Bausteine. Zunächst wird eine proportionale Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich gewährt[4]. Diese teilt sich auf: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat eine Zulage von 50 % (maximal 180 Euro), auf jeden weiteren Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro fließen 25 % (maximal 360 Euro) Förderung. Für Familien bleibt die Kinderzulage ein wichtiger Hebel. Pro Kind wird eine Förderung von maximal 300 Euro jährlich ausgeschüttet, wobei für jeden eingezahlten Euro ein Euro vom Staat ergänzt wird. Junge Sparer unter 25 Jahren profitieren zudem von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro[4]. Dieses strukturierte Zulagensystem erleichtert den Vermögensaufbau erheblich. Weitere detaillierte Erklärungen finden Sie auch im Vorsorgewissen Informationsportal. Für Riester-Sparer ist es wichtig, diese neuen Sätze mit den bisherigen Ansprüchen genau abzugleichen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
| Kriterium | Riester-System | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Grundzulage | Festbetrag (175 Euro jährlich), gekoppelt an 4 % des Einkommens | Proportional (max. 540 Euro jährlich), unabhängig vom Einkommen |
| Kinderzulage | Bis zu 300 Euro pro Kind (geboren ab 2008), unabhängig von Eigenleistung | 1:1-Förderung (max. 300 Euro pro Kind jährlich), gekoppelt an Eigenbeitrag |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren | Einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 Jahren |
| Mindesteigenbeitrag | Sockelbetrag von 60 Euro jährlich für die volle Zulage | Kein starrer Mindestbetrag, Förderung fließt ab dem ersten Euro |
Steuerliche Behandlung: Sonderausgabenabzug und nachgelagerte Besteuerung
Die steuerliche Logik des neuen Altersvorsorgedepots knüpft an das bewährte Prinzip der Riester-Rente an, bietet jedoch deutliche Erweiterungen in der Ansparphase. Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot können bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden[2]. Diese steuerliche Entlastung mindert direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, wodurch sich die effektive Eigenbelastung während der Erwerbsphase reduziert. Ein wesentlicher Vorteil während der Ansparzeit ist zudem die steuerfreie Reinvestition von Erträgen: Dividenden und Kursgewinne innerhalb des Depots bleiben von der jährlichen Abgeltungsteuer befreit, sodass der Zinseszins-Effekt ohne steuerliche Abzüge voll wirken kann.
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Sonderausgabenabzug | Bis zu 2.100 Euro jährlich steuerlich absetzbar. | Deutlich erweiterter Höchstbetrag von bis zu 6.840 Euro ab 2027. |
| Erträge in Ansparphase | Steuerfrei (Zinseszinseffekt bleibt voll erhalten). | Steuerfrei (Dividenden und Gewinne werden abzugsfrei reinvestiert). |
| Besteuerung im Alter | Nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. | Nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz. |
Die Besteuerung erfolgt bei beiden Vorsorgewegen nachgelagert, also erst in der Auszahlungsphase im Ruhestand[2]. Da der persönliche Steuersatz im Alter in der Regel deutlich niedriger ist als während des aktiven Berufslebens, entsteht für Sie ein spürbarer steuerlicher Vorteil. Während Riester-Leistungen als lebenslange Rente fließen und entsprechend versteuert werden, ermöglicht das Altersvorsorgedepot flexiblere Entnahmepläne, die ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Für eine genaue Kalkulation Ihrer individuellen Förder- und Steuereffekte steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung, mit dem Sie die langfristigen Auswirkungen präzise simulieren können. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Berechnungen und steuerliche Vergleiche rein illustrativ sind und keine individuelle Beratung darstellen (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Kostenstrukturen: Die Gebührenwirkung auf Ihre Altersvorsorge
Die herkömmliche Riester-Rente leidet seit jeher unter einer schweren Hypothek: Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherungskonzerne zehren einen beträchtlichen Teil der staatlichen Zulagen wieder auf. Viele Riester-Sparer stellen fest, dass trotz staatlicher Förderung die Nettorendite aufgrund der Gebührenbelastung hinter den Erwartungen zurückbleibt. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 soll sich das grundlegend ändern, indem die teure Versicherungsebene entfällt und kostengünstige Kapitalmarktanlagen in den Fokus rücken[3].
| Kostenpunkt | Klassische Riester-Police | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Abschlussgebühren | Oft hohe Vertriebs- und Vermittlungskosten zu Beginn | Keine Abschlussgebühren bei regulärer Depoteröffnung |
| Laufende Depotgebühren | In den Vertragskosten der Versicherung enthalten | Meist kostenlose Depotführung bei modernen Brokern |
| Produktkosten (TER) | Aktiv gemanagte Fonds mit oft 1,5 % bis 2,0 % jährlich | Breit gestreute ETFs bereits ab unter 0,2 % jährlich[3] |
| Gesetzlicher Deckel | Kein direkter Kostendeckel für Gesamtverträge | Geplanter Deckel von 1,0 % für zertifizierte Standardprodukte |
Um Verbraucher vor überteuerten Angeboten zu schützen, führt der Gesetzgeber für zertifizierte Standardprodukte im Altersvorsorgedepot eine strikte Gebührenobergrenze ein: Die jährlichen Gesamtkosten dürfen 1,0 % des Depotwerts nicht übersteigen[3]. Da breit gestreute ETFs auf globale Indizes am freien Markt oft für weit unter 0,2 % pro Jahr erhältlich sind, bleibt bei einer selbstgesteuerten Anlage viel Raum für den Zinseszinseffekt. Riester-Sparer, die einen Wechsel erwägen, sollten zudem beachten, dass die Wechselkosten gesetzlich auf maximal 150 Euro gedeckelt sind und nach fünf Jahren Laufzeit sogar vollständig entfallen. Wie stark sich diese Gebührenunterschiede langfristig auf Ihr Endkapital auswirken, können Sie mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot transparent simulieren und vergleichen. Für weitere tiefergehende Details steht Ihnen auch unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Alle dargestellten Vergleiche und Kostenbeispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Flexibilität und Verfügung: Wie anpassbar sind die Systeme?
Bei der Wahl der passenden Altersvorsorge spielt die Anpassungsfähigkeit an veränderte Lebensumstände eine entscheidende Rolle. Riester-Sparer sind oft an starre Vertragskonstrukte gebunden, die eine flexible Handhabung erschweren. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot soll sich dies ab 2027 grundlegend ändern. Das System ist so konzipiert, dass es sich agiler in unterschiedliche Lebensphasen integrieren lässt, ohne dass Sparer sofort von bürokratischen Hürden blockiert werden. Wie sich die beiden Modelle in den Bereichen Entnahme, Sparrate und Vererbbarkeit unterscheiden, zeigt der direkte Vergleich.
| Kriterium | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Vorzeitige Entnahme | Teilweise Entnahme für Wohn-Riester möglich, ansonsten führt eine Kündigung zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile. | Entnahmen sind möglich, führen im geförderten Teil jedoch ebenfalls zur anteiligen Rückzahlung der Förderung und zur Nachversteuerung. |
| Anpassung der Sparraten | Gebunden an die 4-Prozent-Regel für die volle Förderung, Änderungen erfordern oft schriftliche Mitteilungen an den Anbieter. | Hohe Flexibilität ähnlich einem ETF-Sparplan; Raten können jederzeit angepasst, ausgesetzt oder erhöht werden. |
| Vererbbarkeit | Förderunschädliche Übertragung ist nur auf den Riester-Vertrag des Ehepartners möglich, andernfalls müssen Zulagen erstattet werden. | Das angesparte Wertpapierguthaben geht im Todesfall in den Nachlass über und bleibt als Sachwert für die Erben erhalten. |
Die höhere Flexibilität des Altersvorsorgedepots zeigt sich besonders bei Einkommensänderungen oder in Phasen der Selbstständigkeit. Während das starre Riester-System eng mit dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres verknüpft ist, können Sie beim Altersvorsorgedepot Ihre Sparraten unkompliziert anpassen[4]. Für viele Riester-Sparer, die über einen Wechsel nachdenken, ist dies ein zentraler Aspekt, um finanzielle Engpässe ohne den Verlust des gesamten Vorsorgekonzepts zu überbrücken. Um fundierte Einblicke in Ihre persönliche Situation zu gewinnen, empfiehlt sich ein Blick in unser Vorsorgewissen Informationsportal.
Auch beim Thema Vererbbarkeit bietet das Depotmodell erhebliche Vorteile für die Familie. Das angesparte Kapital in Form von ETFs oder Fonds verbleibt im Todesfall als Sachwert im Eigentum der Erben und muss nicht zwingend in einen neuen, staatlich zertifizierten Vertrag übertragen werden, um die Förderung zu sichern. Diese im Vergleich zu klassischen Rentenversicherungen deutlich freiere Ausgestaltung macht das Altersvorsorgedepot zu einer zeitgemäßen Option für moderne Sparer. Für die genaue Berechnung der Förderwirkung und möglicher Wechselvorteile steht Ihnen zudem unser Förderrechner Altersvorsorgedepot kostenfrei zur Verfügung.
Wechseln oder behalten: Handlungsoptionen für bestehende Riester-Sparer
Für Millionen von Bürgern mit einem bestehenden Riester-Vertrag stellt sich mit dem Start des neuen Altersvorsorgedepots im Jahr 2027 eine zentrale Frage: Lohnt sich ein Wechsel oder ist das Beibehalten des alten Modells vorteilhafter? Das Bundesministerium der Finanzen hat für diesen Übergang klare gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Ihnen verschiedene Optionen bieten, um Ihre geförderte Altersvorsorge flexibel an Ihre Lebenssituation anzupassen[2]. Je nach individuellem Sicherheitsbedürfnis stehen Ihnen drei grundlegende Handlungswege offen.
- Unverändertes Weiterbesparen: Sie führen Ihren bestehenden Vertrag fort und erhalten weiterhin die vollen staatlichen Zulagen sowie die Beitragsgarantie. Das eignet sich besonders, wenn Sie bereits kurz vor dem Ruhestand stehen oder hohe garantierte Zinsen aus alten Vertragslaufzeiten sichern möchten.
- Beitragsfreie Ruhestellung: Sie stoppen künftige Einzahlungen in den Riester-Vertrag, wodurch keine neuen Beiträge mehr gebunden sind. Das angesparte Guthaben bleibt bis zur Auszahlung bestehen und arbeitet weiter, während Sie neue Sparraten flexibler in das renditestärkere Altersvorsorgedepot investieren können.
- Steuerfreie Übertragung: Sie übertragen Ihr angespartes Riester-Guthaben direkt in ein neues Altersvorsorgedepot. Die Übertragung ist laut BMF steuerfrei möglich[2]. Dabei gilt ein Wechselkosten-Deckel von maximal 150 Euro bei einer Vertragsdauer von unter fünf Jahren, während der Wechsel danach sogar vollständig kostenfrei ist.
Bitte beachten Sie: Jede dieser Optionen hat langfristige Auswirkungen auf Ihre Steuerlast und Ihre Rentenhöhe. Diese Vergleiche dienen nur der Illustration (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.). Um herauszufinden, welcher Weg für Sie am günstigsten ist, hilft eine präzise Modellrechnung. Unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot unterstützt Sie dabei, die staatlichen Förderungen, das voraussichtliche Endkapital und die Gebührenwirkung bei einem Wechsel direkt gegenüberzustellen. Für eine detaillierte Aufklärung steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal als neutraler Ratgeber zur Seite.
Die vollständige Kriterien-Matrix: Altersvorsorgedepot vs. Riester
Das Altersvorsorgedepot und die Riester-Rente unterscheiden sich grundlegend in ihrer Anlagestruktur und Garantiepflicht: Während Riester-Verträge eine Beitragsgarantie vorschreiben, verzichtet das Altersvorsorgedepot auf diese Vorgabe, um breit in renditestarke ETFs investieren zu können. Die staatliche Förderung bleibt in beiden Modellen über Zulagen und Steuervorteile erhalten, wird beim Depot jedoch vereinfacht und proportional ausgestaltet. Laut dem Bundesministerium der Finanzen soll die Reform die private Altersvorsorge für alle Einkommensgruppen einfacher und attraktiver machen[5]. Welches Modell besser passt, hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Riester-Rente |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | Keine gesetzliche Garantiepflicht, was eine freie Aktienquote ermöglicht; optional sind 80 Prozent oder 100 Prozent wählbar | Gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie von mindestens 80 Prozent oder 100 Prozent schränkt die Aktienquote stark ein |
| Kapitalanlage | Breite ETF- und Aktieninvestments möglich für höhere langfristige Renditechancen | Häufig sicherheitsorientierte Mischfonds, teure Rentenpapiere oder klassische Rentenversicherungspolicen |
| Produktkosten | Geringe Depot- und ETF-Gebühren; ein kostengedeckeltes Standardprodukt ist verpflichtend vorgesehen | Oft hohe Abschluss-, Vertriebs- und laufende Verwaltungskosten belasten die reale Rendite |
| Staatliche Förderung | Beitragsproportionale Zulage von bis zu 540 Euro jährlich plus zusätzliche Kinderzulagen | Starre Grundzulage von 175 Euro jährlich plus zusätzliche Kinderzulagen für berechtigte Personen |
| Auszahlungsphase | Flexible Auszahlungspläne bis zum 85. Lebensjahr ohne zwingende lebenslange Verrentung | Pflicht zur Verrentung mit Abschluss einer lebenslangen Leibrente ab dem Renteneintritt |
Die mathematische Einordnung zeigt deutliche Unterschiede für unterschiedliche Sparer-Profile. Wer einen langen Anlagehorizont hat und Rendite über absolute Garantien stellt, profitiert in der Regel von der renditestärkeren Aktienanlage des Depots. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie tiefergehende Leitfäden zu steuerlichen Detailfragen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Für bestehende Riester-Sparer stellt sich ab 2027 die Frage, ob sich ein Wechsel unter Berücksichtigung bisheriger Zulagen und eventueller Wechselgebühren lohnt. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot bieten wir Ihnen eine transparente Möglichkeit, diese Entscheidung auf Basis Ihrer individuellen Verträge durchzurechnen. Bei besonders komplexen Verträgen oder Unsicherheiten steht Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung, um ein kostenfreies Gespräch mit lizenzierten Experten zu vereinbaren. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Häufig gestellte Fragen
- Wann startet das neue Altersvorsorgedepot?
- Das neue Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 als offizieller, staatlich geförderter Riester-Nachfolger laut Gesetzgebung des Bundesfinanzministeriums.
- Wie hoch ist die maximale Grundzulage beim Altersvorsorgedepot im Vergleich zu Riester?
- Bei Riester lag die Grundzulage pauschal bei 175 Euro pro Jahr. Beim neuen Altersvorsorgedepot beträgt die maximale Grundzulage bis zu 540 Euro pro Jahr, wenn Sie den jährlichen Höchstbeitrag von 1.800 Euro einzahlen.
- Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie wie bei Riester?
- Nein, das Altersvorsorgedepot verzichtet im Gegensatz zur Riester-Rente bewusst auf eine Beitragsgarantie. Dadurch können Ihre Beiträge zu 100 Prozent in renditestarke ETFs oder Aktien fließen.
- Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag ab 2027?
- Sie haben ab 2027 drei Optionen: Sie können Ihren Riester-Vertrag unverändert weiterbesparen, ihn beitragsfrei ruhen lassen oder das angesparte Guthaben steuerfrei in das neue Altersvorsorgedepot übertragen.
- Wie hoch ist die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot?
- Die staatliche Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot beträgt bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist eine eigene Einzahlung von mindestens 300 Euro für das jeweilige Kind.
- Können Selbstständige das neue Altersvorsorgedepot nutzen?
- Ja, das Altersvorsorgedepot erweitert den Förderkreis erheblich. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente sind Selbstständige und Freiberufler ab 2027 direkt förderberechtigt.
Quellen
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