VorsorgedepotLotseFörderung berechnen

Wird mein Riester-Vertrag automatisch umgewandelt?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein Ordner mit Riester-Unterlagen liegt neben einem Tablet, das Informationen zum Altersvorsorgedepot zeigt.

Kostenlose Beratung anfragen

Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Die Entwarnung vorweg: Kein automatischer Wechsel 2027

Bestehende Riester-Verträge werden im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 nicht automatisch in ein neues Altersvorsorgedepot umgewandelt. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen, läuft dieser unverändert weiter und genießt vollen gesetzlichen Bestandsschutz. Jede Übertragung von Vertragsvermögen oder der Wechsel in ein neues Vorsorgeprodukt erfolgt ausschließlich auf Ihre eigene, freiwillige Initiative hin. Sie müssen somit keinesfalls befürchten, dass Ihr Produktanbieter Ihren Altvertrag ohne Ihre Zustimmung umstellt oder auflöst.

Der gesetzliche Bestandsschutz im Detail

Das Reformgesetz sichert allen Sparern, die ihren Vertrag vor dem Inkrafttreten der Reform abgeschlossen haben, vertragliche Kontinuität zu. Ihre bisherigen Vertragsbedingungen, garantierten Mindestleistungen sowie angesparten Zulagen bleiben in vollem Umfang erhalten. Wenn Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag einfach unverändert fortführen möchten, entsteht für Sie keinerlei organisatorischer Aufwand. Weder gegenüber dem Anbieter noch gegenüber der ZFA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) müssen Sie Erklärungen abgeben.

  • Rechtlicher Bestandsschutz: Altverträge behalten ihre bisherigen Bedingungen, Garantien und staatlichen Zulagen dauerhaft bei.
  • Kein automatischer Transfer: Ohne Ihre ausdrückliche Einverständniserklärung darf kein Vertragsguthaben umgeschichtet werden.
  • Volle Wahlfreiheit: Ob Sie Ihren Altvertrag weiter besparen, beitragsfrei stellen oder in das neue Altersvorsorgedepot wechseln, entscheiden einzig Sie selbst.

Keine Eile bei der persönlichen Weichenstellung

Da Ihr Altvertrag sicher geschützt ist, müssen Sie vor dem Stichtag im Jahr 2027 keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Der Gesetzgeber räumt Ihnen das Recht ein, auch Jahre nach dem Start des Altersvorsorgedepots flexibel zu prüfen, ob ein Wechsel für Ihre persönliche Sparphase sinnvoll ist. Ein überstürztes Handeln ist nicht erforderlich, da Ihnen alle Optionen auch nach der Reform vollumfänglich offenstehen.

Die Befürchtung einer Zwangsumstellung ist somit unbegründet. Sie können sich die nötige Zeit nehmen, um abzuwägen, ob das Abwarten mit der gewohnten Garantiestruktur oder die Nutzung der neuen Renditechancen für Ihre individuelle Lebensplanung besser passt. Wer sorgfältig bewerten möchte, ob sich das Riester-Rente behalten oder der Umstieg lohnt, findet bei uns eine quellenbasierte und neutrale Orientierung ohne jeglichen Verkaufsdruck.

Gesetzlicher Bestandsschutz: Was mit Ihrem Vertrag passiert

In der Diskussion um die Reform der privaten Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 entsteht häufig die Sorge, dass bestehende Riester-Verträge automatisch aufgelöst oder in das neue Altersvorsorgedepot umgeschichtet werden. Wir können an dieser Stelle eindeutig klarstellen: Es gibt weder eine Zwangsumwandlung noch eine automatische Kündigung. Das Gesetz garantiert für alle bis Ende 2026 geschlossenen Verträge einen uneingeschränkten rechtlichen Bestandsschutz. Wenn Sie nichts unternehmen, läuft Ihr Riester-Vertrag ohne Unterbrechung und unter den gewohnten Konditionen weiter.

Die Kerngarantien des gesetzlichen Bestandsschutzes

Der rechtliche Rahmen stellt sicher, dass Ihnen durch die Einführung des Altersvorsorgedepots keinerlei Nachteile bei bestehenden Verträgen entstehen. Die vereinbarte Vertragsstruktur, die staatliche Förderung und die erworbenen Ansprüche bleiben vollständig erhalten. Konkret bedeutet das für Sie:

  • Fortführung der Beitragsgarantie: Die in Ihrem Altvertrag zugesagte Beitragsgarantie gilt unverändert fort.
  • Erhalt aller Zulagen und Steuervorteile: Alle bereits gutgeschriebenen staatlichen Zulagen und Steuerrückerstattungen bleiben unangetastet. Auch künftige Einzahlungen in den Altvertrag werden nach dem bisherigen Fördersystem weiter gefördert.
  • Unveränderter Sparplan: Ihre vereinbarten Monatsbeiträge oder Sonderzahlungen fließen ohne Unterbrechung weiter in das gewählte Produkt.
  • Garantierte Rentenfaktoren: Sofern Ihr Vertrag feste Rentenfaktoren oder Kalkulationsgrundlagen für die Auszahlungsphase beinhaltet, bleiben diese für die gesamte Laufzeit bindend.

Sie sind somit zu keinem Zeitpunkt zu einer Handlung verpflichtet. Das neue Altersvorsorgedepot erweitert lediglich das staatlich geförderte Spektrum und bietet eine zusätzliche Option für Sparer, die mehr Flexibilität oder renditestärkere Anlageformen suchen. Wer hingegen die Sicherheit des bestehenden Garantievertrags schätzt, kann diesen ohne Einschränkungen bis zum Renteneintritt weiterführen. Ob ein freiwilliger Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll sein kann, lässt sich anhand Ihrer verbleibenden Laufzeit und Vertragskosten individuell bewerten.

Warum viele Sparer eine automatische Umstellung befürchten

Rund 15 Millionen Inhaber von Riester-Verträgen in Deutschland fragen sich vor dem Start des neuen Altersvorsorgedepots im Jahr 2027, ob ihr Erspartes automatisch umgewandelt wird. Die eindeutige gesetzliche Vorgabe lautet: Nein, es gibt keine Zwangsumwandlung und keinen automatischen Transfer. Alle Bestandsverträge genießen vollen rechtlichen Bestandsschutz und laufen auf Wunsch unverändert weiter. Dennoch führt die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge bei vielen Sparern zu erblicher Verunsicherung.

Diese Befürchtungen entstehen vor allem durch drei verflochtene Faktoren: eine oft missverständliche Berichterstattung über die Ablösung der klassischen Riester-Rente, veränderte Förderstrukturen ab 2027 sowie bevorstehende Informationsschreiben der Produktanbieter. Wenn Versicherer und Banken über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Reform informieren, entsteht bei Verbrauchern schnell der Eindruck eines Handlungsdrucks. Tatsächlich dienen diese Hinweise jedoch lediglich der Transparenz und bereiten keine automatische Übertragung vor.

Die drei Hauptgründe für die aktuelle Verunsicherung

  • Reformkommunikation in den Medien: Begriffe wie 'Riester-Nachfolger' oder 'Systemwechsel' erwecken fälschlicherweise den Eindruck, Altverträge würden zum Stichtag 2027 automatisch abgelöst.
  • Informationspflichten der Anbieter: Schreiben von Versicherungen und Banken kündigen neue Tarifoptionen an, was von Kundinnen und Kunden oft als Aufruf zur Zwangsumstellung missverstanden wird.
  • Neue Förderlogik: Die Umstellung der staatlichen Zuschüsse lässt vermuten, dass Altverträge ohne Wechsel ihre Förderung verlieren – was aufgrund der gesetzlichen Übergangsregeln nicht zutrifft.

Wir halten fest: Ihr Vertrag bleibt ohne Ihr aktives Zutun exakt so bestehen, wie Sie ihn abgeschlossen haben. Ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot erfordert stets eine ausdrückliche, eigene Entscheidung und eine formal beantragte Übertragung. Wer seinen Altvertrag behalten möchte, muss somit keine ungewollten Vertragsänderungen befürchten.

Option 1: Den Riester-Vertrag unverändert weiterbesparen

Eine automatische Umstellung Ihres bestehenden Riester-Vertrags findet mit der Reform ab 2027 nicht statt. Der Gesetzgeber garantiert für alle vor dem Stichtag geschlossenen Altverträge einen uneingeschränkten Bestandsschutz. Das bedeutet: Sie können Ihre Riester-Rente wie gewohnt fortführen, monatlich weiter besparen und die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Sicherheit durch Beitragsgarantie und vertraglichen Garantiezins

Der Verbleib im bestehenden Vertrag stellt eine vollwertige Handlungsoption dar, die vor allem auf maximale Sicherheit ausgerichtet ist. Im Gegensatz zum chancenorientierten Altersvorsorgedepot schützt der Altvertrag das eingezahlte Kapital durch die vereinbarte Beitragsgarantie. Sämtliche von Ihnen geleisteten Eigenbeiträge sowie alle staatlichen Zulagen bleiben zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert. Zudem sichern Sie sich damit den Rechnungszins, der zum Zeitpunkt Ihres damaligen Vertragsabschlusses gegolten hat.

  • Sparer kurz vor dem Ruhestand: Bei einer verbleibenden Ansparphase von wenigen Jahren steht der Schutz des bereits aufgebauten Vermögens vor kurzfristigen Wertschwankungen an erster Stelle.
  • Sicherheitsorientierte Anleger: Personen mit sehr geringer Risikotoleranz schätzen den garantierten Kapitalerhalt gegenüber marktbedingten Schwankungen.
  • Inhaber älterer Verträge mit hohem Rechnungszins: Altverträge mit einem hohen vertraglichen Garantiezins bieten eine feste Verzinsung, die neuere Produktformen oft nicht mehr aufweisen.

Wenn Sie Ihren Vertrag unverändert weiterführen möchten, besteht für Sie kein direkter Handlungsbedarf. Der Vertrag läuft zu den vereinbarten Bedingungen weiter. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Berechnungen und Vergleiche lediglich illustrativen Charakter haben und keine Finanzberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG darstellen.

Option 2: Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen

Wenn Sie vorerst keine weiteren Beiträge in Ihren bestehenden Riester-Vertrag einzahlen möchten, müssen Sie diesen weder kündigen noch zwingend in ein neues Produkt überführen. Jeder gesetzlich zertifizierte Altersvorsorgevertrag garantiert Ihnen das gesetzliche Recht, die Beitragszahlung jederzeit auszusetzen und den Vertrag ruhen lassen zu können. Bei einer solchen Beitragsfreistellung bleibt das bisher angesparte Vermögen inklusive aller erhaltenen staatlichen Zulagen sowie der aufgelaufenen Erträge vollständig auf dem Vertragskonto geschützt. Es fließen lediglich keine neuen Eigenbeiträge und folglich keine weiteren laufenden Zulagen mehr zu. Diese Handlungsoption bietet Ihnen maximale Flexibilität: Das vorhandene Kapital verzinst oder entwickelt sich im bestehenden Vertragsrahmen weiter, während Sie ab 2027 parallel ein neues Altersvorsorgedepot aufbauen oder Ihre persönliche Vorsorgestrategie in Ruhe neu ausrichten können.

Wann ist die Beitragsfreistellung eine sinnvolle Strategie?

  • Voller Erhalt der bisherigen Förderung: Bereits gutgeschriebene staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben unangetastet und müssen im Gegensatz zu einer Kündigung nicht an den Staat zurückgezahlt werden.
  • Sicherung von vertraglichen Garantien: Verträge mit höheren Garantiezinsen oder vorteilhaften historischen Rentenfaktoren bewahren diese Zusage für das bereits angesparte Guthaben.
  • Eröffnung neuer Wege ab 2027: Sie halten sich die Möglichkeit offen, künftige Sparraten in ein ertragreicheres Altersvorsorgedepot zu steuern, ohne den Altvertrag übereilt auflösen zu müssen.
  • Unkomplizierte Abwicklung: Die Aussetzung der Beiträge erfordert lediglich eine schriftliche oder digitale Mitteilung an Ihren bisherigen Anbieter.

Beachten Sie jedoch, dass auch während einer Beitragsfreistellung weiterhin vertraglich vereinbarte Verwaltungskosten durch den Anbieter anfallen können, die das ruhende Guthaben verringern. Wir empfehlen Ihnen daher, die Gebührenstruktur Ihres bestehenden Vertrags vorab genau zu prüfen. Das Ruhenlassen eignet sich ideal als Zwischenschritt, um ohne Zeitdruck Marktangebote zu vergleichen oder eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Option 3: Wechsel der Fördersystematik im bestehenden Vertrag

Neben der reinen Weiterführung des Altvertrags und dem vollständigen Übertrag auf ein neues Altersvorsorgedepot existiert ein dritter Weg: Der Verbleib im bestehenden Riester-Produkt bei gleichzeitigem Wechsel in die neue Fördersystematik. Gemäß den Richtlinien des Bundesfinanzministeriums müssen Sie hierfür Ihren bisherigen Anbieter weder kündigen noch das Produkt wechseln. Eine einfache Erklärung gegenüber Ihrem Vertragsanbieter genügt, um die künftigen Beitragszahlungen auf die neue staatliche Förderlogik umzustellen. Dies ermöglicht es Ihnen, von den modifizierten Zulagenstrukturen zu profitieren, ohne bestehende Garantiestrukturen oder Vertragsgrundlagen aufgeben zu müssen.

Rahmenbedingungen und Ablauf des Systemwechsels

Beim Wechsel der Fördersystematik bleiben das im Vertrag angesparte Guthaben sowie die ursprünglichen Produktkonditionen vollumfänglich erhalten. Die entscheidende Änderung betrifft ausschließlich die Berechnung der staatlichen Zuschüsse ab dem Umstellungszeitpunkt. Anstelle der bisherigen festen Grund- und Kinderzulagen greift für Ihre laufenden Eigenbeiträge das neue Fördermodell der Reform. Wenn Sie entscheiden, ob Sie Ihren Riester-Vertrag in der alten Welt belassen oder nur die Förderung anpassen, entfallen zusätzliche Wechsel- oder Abschlussgebühren, da kein Guthaben übertragen wird.

  • Produktstruktur bleibt unberührt: Die bisherige Kapitalsicherung und die vereinbarten Rentenfaktoren Ihres Vertrags gelten unverändert weiter.
  • Kein Anbieterwechsel erforderlich: Die Umstellung erfolgt direkt bei Ihrem bestehenden Anbieter durch eine schriftliche oder digitale Erklärung.
  • Anpassung der Förderung: Künftige Eigenbeiträge werden nach der neuen steuerlichen Förderung bezuschusst.
  • Keine Übertragungskosten: Da kein Kapitaltransfer stattfindet, fallen weder Stornogebühren noch Verwaltungspauschalen für einen Depotwechsel an.

Diese Option eignet sich insbesondere für Sparerinnen und Sparer, die mit den Garantieelementen ihres aktuellen Anbieters zufrieden sind, jedoch von der künftigen staatlichen Förderquote profitieren möchten. Bitte beachten Sie, dass ein einmal vollzogener Wechsel in die neue Fördersystematik unwiderruflich ist: Ein Rückschritt in die ursprüngliche Förderlogik sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Option 4: Aktiver Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot

Wenn Sie mit der Ertragsentwicklung Ihres bestehenden Riester-Vertrags unzufrieden sind oder gezielt von marktnahen Renditen profitieren möchten, können Sie ab 2027 aktiv in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Bei diesem geordneten Vertragswechsel übertragen Sie Ihr bisher angespartes Eigenkapital sowie sämtliche staatlichen Zulagen in das neue Depotprodukt, ohne dass die bestehende Förderung steuerlich schädlich zurückgezahlt werden muss. Sämtliche erhaltenen Riester-Zulagen bleiben dabei vollständig erhalten.

Gesetzliche Kostendeckelung und verbraucherfreundliche Wechselregeln

Ein Kernpunkt der gesetzlichen Reform betrifft den verbraucherfreundlichen Wechselmechanismus. Um Hürden abzubauen und Wechselbarrieren zu minimieren, hat das Bundesministerium der Finanzen klare Obergrenzen für die entstehenden Gebühren festgelegt. Dadurch wird sichergestellt, dass das eingezahlte Kapital nicht durch übermäßige Wechselgebühren zehrt.

  • Maximale Wechselgebühr: Der aufnehmende Anbieter darf für die Übertragung des Vermögens und die Eröffnung eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro erheben.
  • Kostenfreiheit beim Altanbieter: Wenn Ihr bisheriger Altersvorsorgevertrag seit mindestens fünf Jahren besteht, muss der abgebende Anbieter den Wechsel vollständig kostenfrei gewähren. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in unserem Leitfaden zu den Wechselkosten.
  • Verteilung von Abschlusskosten: Neue Abschlusskosten müssen künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden, um eine erneute hohe Einmalbelastung bei einem Anbieterwechsel wirksam zu verhindern.
  • Verzicht auf Garantiekosten: Durch den Wegfall der bisherigen 100-Prozent-Beitragsgarantie entfallen kostenintensive Absicherungsmechanismen, sodass Ihre Sparbeiträge direkt in ertragsorientierte ETF-Portfolios fließen können.

Der aktive Wechsel eignet sich insbesondere für Sparer mit ausreichender Restlaufzeit bis zum Renteneintritt, da der Renditevorteil einer breit gestreuten ETF-Anlage die einmalige Wechselgebühr rasch kompensiert. Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung die individuellen Konditionen und Kostenstrukturen neutral zu vergleichen. (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

So treffen Sie die passende Entscheidung für Ihre Vorsorge

Da keine automatische Umstellung Ihres Riester-Vertrags erfolgt, verbleibt die volle Entscheidungsfreiheit bei Ihnen. Um herauszufinden, ob ein Verbleib im bisherigen Tarif, das Beitragsfreistellen oder der Wechsel in das neue System wirtschaftlich sinnvoll ist, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Dank des gesetzlichen Bestandsschutzes für bestehende Verträge haben Sie ausreichend Zeit, Ihre persönliche Situation anhand objektiver Kriterien in Ruhe zu analysieren.

Schrittweise Orientierung zur eigenen Vertragsprüfung

  • Kostenstruktur bewerten: Prüfen Sie die effektive Kostenquote Ihres bisherigen Riester-Vertrags. Hohe Verwaltungskosten mindern die Gesamtrendite über die Ansparphase oft erheblich.
  • Förderquote ermitteln: Erfassen Sie Ihre jährlichen Eigenbeiträge sowie staatliche Zulagen. Über den Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die voraussichtliche Förderwirkung sowie mögliche Endkapitaldifferenzen berechnen.
  • Anlagehorizont berücksichtigen: Je länger die verbleibende Laufzeit bis zum Renteneintritt ist, desto stärker wiegen die Renditechancen chancenorientierter Wertpapieranlagen.
  • Betreuungswunsch klären: Entscheiden Sie, ob Sie Ihr Portfolio eigenständig digital verwalten möchten oder eine qualifizierte Begleitung bevorzugen.

Für Ihre individuelle Orientierung bieten wir Ihnen zwei transparente Wege an. Selbstentscheider nutzen den Förderrechner Altersvorsorgedepot für eine datenbasierte Analyse. Bei komplexen Fragen oder dem Wunsch nach einer umfassenden Bestandsaufnahme empfehlen wir vor einem Wechsel die Inanspruchnahme einer Unabhängigen Beratungsvermittlung. Zudem hilft eine Abwägung, ob für Sie ein reines Online-Depot oder eine persönliche Beratung zweckmäßig ist. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung ohne Zeitdruck. (Hinweis: Sämtliche Berechnungen und Darstellungen dienen der Orientierung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.)

Häufig gestellte Fragen

Wird mein Riester-Vertrag 2027 automatisch in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt?
Nein. Gesetzlich ist ein vollständiger Bestandsschutz geregelt. Ihr Vertrag läuft ohne Ihr aktives Zutun genau so weiter wie bisher.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um das Altersvorsorgedepot zu nutzen?
Nein, eine Kündigung ist meist unvorteilhaft, da Zulagen zurückgezahlt werden müssten. Sie können den Altvertrag beitragsfrei stellen oder gefördert übertragen.
Verliere ich meine bisher erhaltenen Zulagen, wenn ich im Altvertrag bleibe?
Nein. Bereits gewährte staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben im bestehenden Riester-Vertrag uneingeschränkt erhalten.
Kann mein Anbieter mich zu einem Wechsel in das Altersvorsorgedepot zwingen?
Nein. Anbieter dürfen Ihnen Angebote zur Umstellung machen, eine einseitige Zwangsumstellung ohne Ihre Zustimmung ist jedoch rechtlich ausgeschlossen.
Fallen bei einer Beitragsfreistellung meines Riester-Vertrags Gebühren an?
Nein, das Recht auf Beitragsfreistellung ist gesetzlich garantiert. Es fallen keine gesonderten Strafgebühren für das Ruhenlassen des Vertrags an.
Welche Fristen gelten für eine Entscheidung bezüglich des Wechsels?
Es gibt keine Frist. Sie können Ihren Riester-Vertrag auch nach dem Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 jederzeit weiterführen oder später wechseln.

Quellen

  1. [1]bundesregierung.de
  2. [2]bundesfinanzministerium.de
  3. []Altersvorsorgedepot: App oder persönliche Beratung?
  4. []Gehen Riester-Zulagen beim Wechsel zum Altersvorsorgedepot verloren?
  5. []Riester-Rente behalten oder zum Altersvorsorgedepot wechseln
  6. []Riester-Vertrag ruhen lassen oder zum Altersvorsorgedepot wechseln?
  7. []Was kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot
  8. []Was passiert mit meinem Riester-Vertrag beim Altersvorsorgedepot?
  9. []Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich gefördert?

Kostenlose Beratung anfragen

Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.